Ein Handelsunternehmen soll gegründet werden. Es wird eingekauft und
verkauft, mehr nicht. Keine Entwicklung, kein Vertreib von Eigenwaren,
keine Modifikation von Waren, keine Dienstleistungen
(Gewährleistungsregelungen sind für mich in diesem Zusammenhang keine
Dienstleistungen), kein Vor-Ort-irgendwas, also nur handeln, sonst
nüschts!
Welches Risiko kann auf die Gesellschafter zukommen, wofür sie gegenüber
Dritten (also nicht Finanzamt, Sozialkassen, etc.) haften würden? Ein
Risiko kann ich maximal beim Online-Shop erkennen, der eventuell
urheberrechtlich oder markenrechtlich danebenhauen kann.
Wie ist das eigentlich mit der Produkthaftung. Beispielsweise wird ein
Produkt (nennen wir es mal "Flurby") bei einem Hersteller in China
eingekauft und in DE verkauft. Nach zwei Wochen dreht Flurby durch,
erschießt das Kind und zündet die Vorhänge in der Wohnung an. Wer haftet
und wie kann dies abgesichert werden?
Des weiteren wüsste ich mal die Bedeutung des Begriffs "Kontor". Ist der
genauso beschmuddelt wie etwa "Import-Export", so veraltet wie etwa
"Fugger" oder gibt es bei einem Kontor nur altes Zeugs zu kaufen? Oder
bedeutet der Begriff auch was ganz anderes?
Obwohl es ja doch mehrere davon gibt: http://www.koelnerrumkontor.de/
oder http://www.d-b-k.de/
Wie gebräuchlich sind für ein Handelsunternehmen die Begriffe
"Handelskontor" oder "Handelshaus"?
Wie müsste eigentlich ein Name in die Firma eingefügt werden? Vor dem
Handelsbegriff (etwa wie hier
http://www.raumspartueren.de/impressum.html bei "Brand Handelskontor
GmbH") oder hinter dem Handelsbegriff (etwa wie hier
http://www.ebert-gmbh.de/kinhalt.html mit "Handelskontor Ebert GmbH")?
Andy
Als Anregung zur Begriffsklärung: www.umweltkontor.de (NEMAX 50 AG)
Frank
Hallo Andy,
> Welches Risiko kann auf die Gesellschafter zukommen, wofür sie gegenüber
> Dritten (also nicht Finanzamt, Sozialkassen, etc.) haften würden? Ein
> Risiko kann ich maximal beim Online-Shop erkennen, der eventuell
> urheberrechtlich oder markenrechtlich danebenhauen kann.
Um die Frage zu beantworten, ist erst einmal die Frage nach der Gesellschafsform.
Für die Gesellschaft ist das größte Problem die Gewährleistung und die
Produkthaftung. In Deutschland ist für beides der Lieferant in Haftung zu nehmen.
Das heißt wenn ich ein Produkt bei Dir kaufe, kann mir der Hersteller schnurzegal
sein, weil Du sowohl für die Produkthaftung, als auch für die Gewährleistung mein
Vertragspartner bist. Natürlich kannst Du wiederum Dein Lieferant in Regress nehmen,
sofern Du einen Anspruch darauf hast. Und der auch zahlungsfähig ist.
Du mußt also schon recht genau prüfen von wem Du einkaufst und vor allem zu
welchen Bedingungen. Zum Beispiel beträgt die Gewährleistungszeit in Deutschland
zwei Jahre für Privatkunden. Dein Lieferant kann vertraglich vereinbaren, daß er für
die Produkte keine Gewährleistung übernimmt.
Als Händler hast Du natürlich auch das Risiko, daß Du auf der Ware sitzen bleibst.
Teilweise haftest Du für Transportschäden (das ist aber ein Kapitel für sich). Und
Du hast das Risiko, daß ein Kunde die Rechnungen nicht begleichen kann.
In der Haftung kommt noch das Risiko der Gefährdungshaftung Deiner Betriebsräume
dazu. Das heißt wenn jemand Dein Büro oder Geschäft betritt und auf dem nassen
Boden ausrutscht, haftest Du dafür. Und zwar unabhängig, ob Du etwas dafür kannst
oder nicht.
Wenn Du Reparaturen (z.B. bei der Gewährleistung) durchführst, haftest Du dafür auch.
Ebenfalls haftest Du in der Regel für Deine Mitarbeiter.
Ein anderes Risiko sind die Lagerhaltungskosten. Natürlich sagst Du Dir jetzt, die kannst
Du Dir sparen. Nur sind die wenigsten Kunden an größeren Lieferzeiten interessiert.
Wenn das Produkt sich danach nicht so verkaufen läßt, wie Du es Dir vorgestellt hast,
sind das einige Kosten.
> Wie ist das eigentlich mit der Produkthaftung. Beispielsweise wird ein
> Produkt (nennen wir es mal "Flurby") bei einem Hersteller in China
> eingekauft und in DE verkauft. Nach zwei Wochen dreht Flurby durch,
> erschießt das Kind und zündet die Vorhänge in der Wohnung an. Wer haftet
> und wie kann dies abgesichert werden?
Du haftest zunächst und kannst dann klären, ob Du das Geld wieder siehst. In dem
Fall wird es besonders interessant, da der Lieferant im Ausland sitzt.
> Des weiteren wüsste ich mal die Bedeutung des Begriffs "Kontor". Ist der
> genauso beschmuddelt wie etwa "Import-Export", so veraltet wie etwa
> "Fugger" oder gibt es bei einem Kontor nur altes Zeugs zu kaufen? Oder
> bedeutet der Begriff auch was ganz anderes?
Das sagt der Duden dazu:
Kon|tor das; -s, -e <über mittelniederl. contoor aus gleichbed. fr. comptoir, eigtl. «Zahltisch», zu compter «zahlen, (be)rechnen»,
vgl. Konto >: 1. Niederlassung eines Handelsunternehmens im Ausland. 2. Handelszentrale in der früheren DDR, die als Mittler
zwischen Industrie u. Einzelhandel tätig war. 3. (veraltet) Büro eines Kaufmanns, einer Firma.
> Wie gebräuchlich sind für ein Handelsunternehmen die Begriffe
> "Handelskontor" oder "Handelshaus"?
Vor allem in den Hanse-Städten findet man die Begriffe noch. Wobei es sich dabei oft
um Traditionsunternehmen handelt.
> Wie müsste eigentlich ein Name in die Firma eingefügt werden? Vor dem
> Handelsbegriff (etwa wie hier
> http://www.raumspartueren.de/impressum.html bei "Brand Handelskontor
> GmbH") oder hinter dem Handelsbegriff (etwa wie hier
> http://www.ebert-gmbh.de/kinhalt.html mit "Handelskontor Ebert GmbH")?
Du kannst den Begriff mit in den Unternehmensnamen nehmen, wenn das nicht irreführend ist.
Und dann bleibt es sich gleich, wo Du den Begriff einfügst. Wenn das Unternehmen allerdings
z.B. Ebert GmbH heißt und Du einen Namenszusatz verwenden möchtest, gibt es nur die
Möglichkeit "Handelskontor Ebert GmbH" oder "Ebert GmbH Handelskontor".
Am besten Du fragst dort einfach einmal bei der IHK nach. Weil die müssen den Namen
bei eingetragenen Gesellschaften eh prüfen. Und wenn es zum Streitfall kommt, werden
die ebenfalls mit einbezogen. Da genügt normal ein kurzer Anruf.
Gruß
Thomas
>> Welches Risiko kann auf die Gesellschafter zukommen, wofür sie gegenüber
>> Dritten (also nicht Finanzamt, Sozialkassen, etc.) haften würden? Ein
>> Risiko kann ich maximal beim Online-Shop erkennen, der eventuell
>> urheberrechtlich oder markenrechtlich danebenhauen kann.
>
> Um die Frage zu beantworten, ist erst einmal die Frage nach der Gesellschafsform.
Eigentlich ist die Frage falsch: Gefragt werden sollte nicht nach der
Haftung der Gesellschafter, sondern nach der Haftung des
Unternehmenstraegers (die du ja auch beantwortest). Wenn das dann eine
Gesellschaft ist, kann man in einem zweiten Schritt nach der Haftung
der Gesellschafter fragen.
> Für die Gesellschaft ist das größte Problem die Gewährleistung und die
> Produkthaftung. In Deutschland ist für beides der Lieferant in Haftung zu nehmen.
>
> Das heißt wenn ich ein Produkt bei Dir kaufe, kann mir der Hersteller schnurzegal
> sein, weil Du sowohl für die Produkthaftung, als auch für die Gewährleistung mein
> Vertragspartner bist.
Gewaehrleistung sicher, Produkthaftung selten. Nach Par. 4 ProdHG
haftet nur der Hersteller und das ist eben der Hersteller oder der,
der das Produkt in den "Geltungsbereich des Europaeischen
Wirtschaftsraum einführt oder verbringt.". Sonst haftet der Lieferant
nur, wenn der Hersteller nicht feststellbar ist. Auch die sogenannte
Produzentenhaftung nach Par. 823 BGB umfasst nur das Inverkehrbringen
eines Produktes, was durch den Hersteller passiert.
Thorsten
--
FAQ Mietrecht, Musikrätsel, CD-Cover-Datenbank, Kochrezepte
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Da der Hersteller außerhalb der EU ist, wird man sich erstmal an Dich als
den Importeur wenden. Denn Du bist letztes greifbares Glied der Kette.
Lösung: 1. Strenge Vereinbarungen mit Deinen Lieferanten
2. intern Qualitätskontrolle etablieren; neu ins Sortiment aufzu-
nehmende Produkte aktiv prüfen
3. Versicherung abschließen (so etwas gibt es)
> Des weiteren wüsste ich mal die Bedeutung des Begriffs "Kontor". Ist der
> genauso beschmuddelt wie etwa "Import-Export", so veraltet wie etwa
> "Fugger" oder gibt es bei einem Kontor nur altes Zeugs zu kaufen? Oder
> bedeutet der Begriff auch was ganz anderes?
[...]
> Wie gebräuchlich sind für ein Handelsunternehmen die Begriffe
> "Handelskontor" oder "Handelshaus"?
Klingt IMHO alles etwas staubig. Häufig hingegen sieht man Firmierungen
der Form "Blatüt Lebensmittel-Handelsgesellschaft mbH" (= GmbH). Wenn Du
hierzu ein paar kreative Ideen suchst, geh' mal bei Aldi oder Lidl durch
die Regale und schaue Dir die Herkunftsinfos der ganzen "markenlosen" Waren
auf den Verpackungen an.
Ansonsten ist es aber auch durchaus etabliert, als Importeur einen
"Phantasienamen" zu wählen. Das kann dann interessant sein, wenn Du Dich
als Importeur quasi zu einer Art "Marke" machen möchtest, z. B. weil
Du dem Markt gegenüber eine Assoziation zwischen einem bestimmten Qualitäts-
niveau Deiner Importgüter und Deiner Rolle als Importeur kommunizieren
möchtest.
> Wie müsste eigentlich ein Name in die Firma eingefügt werden? Vor dem
> Handelsbegriff (etwa wie hier
> http://www.raumspartueren.de/impressum.html bei "Brand Handelskontor
> GmbH") oder hinter dem Handelsbegriff (etwa wie hier
> http://www.ebert-gmbh.de/kinhalt.html mit "Handelskontor Ebert GmbH")?
"Müßte eigentlich" gibt es nicht. Ich wüßte im Moment auch nicht, warum
gerade beim Begriff des Kontors gesonderte Regeln gelten sollten. Wenn
der Name der Firma nach den allgemeinen Bestimmungen möglich ist, sollte
er auch für ein Unternehmen wie von Dir skizziert verwendbar sein.
Das einzige, womit Du rechnen mußt: In dem Moment wo Du Dich als eine Art
von Generalimporteur, Großhändler, Handelskontor oder wie auch immer dar-
stellst, werden Dich beispielsweise die Berufsgenossenschaften zunächst
als ein Großunternehmen ansehen und mit einer aus dieser Perspektive
angemessenen Menge an Formularen überhäufen. Die denken bei "Handelskontor"
halt zunächst an eine prall gefüllte Halle mit Massengütern im Hamburger
Außenhafen und nicht an ein Garagen-Zwischenlager mit ein paar spezialisierten
Importartikeln. Dementsprechend werden Sie dich sofort nach Arbeitsschutz,
Sicherheitsbeauftragtem u. dgl. mehr fragen. :-)
Daniel