Was macht man da? Wie kriege ich heraus, wieviel MwSt in diesen
enthalten ist?
Hans-Georg
[No mail please]
Also auf den DB-Fahrkarten stehts drauf, m.W. nach auch auf
Postquittungen.
> Was macht man da? Wie kriege ich heraus, wieviel MwSt in diesen
> enthalten ist?
Schau mal ins UStG, da stehen irgendwo die Steuersaetze.
Gruss
Thomas
(Hinweis: Antworten in de.etc.beruf.selbstaendig werden nicht gelesen)
Hallo,
deutsche Postwertzeichen sind generell steuerfrei(!), auf Fahrscheinen und
Flugtickets wird die USt separat ausgewiesen.
Gruß
Martin
--
_____________________________________________________________
NewsGroups Suchen, lesen, schreiben mit http://netnews.web.de
> Einige große Behörden (oder bis vor kurzem gewesene Behörden)
> haben es anscheinend nicht nötig, die MwSt auf ihren Quittungen
> auszuweisen. Ich denke da an Fahrkarten, Flugscheine und
> Postquittungen
Ganz einfach:
Dann ist i. d. R auch keine MwSt enthalten!
Marc Stenzel
--
kostenloser harakiri workshop: http://www.media-deluxe.de/harakiri/
news,faqs,infos - infoservice: http://www.media-deluxe.de/info/
umb - schmuck mit neuen werten: http://www.media-deluxe.de/umb/
kommunikation auf hohem niveau: http://www.media-deluxe.de/
> Hans-Georg Michna wrote:
> >
> > Einige große Behörden (oder bis vor kurzem gewesene Behörden)
> > haben es anscheinend nicht nötig, die MwSt auf ihren Quittungen
> > auszuweisen. Ich denke da an Fahrkarten, Flugscheine und
> > Postquittungen.
>
> Also auf den DB-Fahrkarten stehts drauf, m.W. nach auch auf
> Postquittungen.
Post? Bei Briefmarken ist doch keine USt. drin.
>Postquittungen.
Briefmarken sind IMMER ohne Mehrwertsteuer. Welche anderen
Leistungen der Post sonst noch, weiß ich nicht. Es hilft
sicher dases Umsatzsteuergesetzes.
Martin
>Hans-Georg Michna wrote:
>>
>> Einige große Behörden (oder bis vor kurzem gewesene Behörden)
>> haben es anscheinend nicht nötig, die MwSt auf ihren Quittungen
>> auszuweisen. Ich denke da an Fahrkarten, Flugscheine und
>> Postquittungen.
>
>Also auf den DB-Fahrkarten stehts drauf, m.W. nach auch auf
>Postquittungen.
Auf Fahrkarten des ÖPNV in HH nicht.
Auf Postwertzeichen wird afaik eine Umsatzsteuer nicht erhoben,
allerdings enthält auch eine Postquittung für frankierte Briefhüllen,
die mehr als das Porto kosten, keine ausgewiesene Umsatzsteuer.
Werden die Briefumschläge steuerlich privilegiert, nur weil bereits
Briefmarken draufgedruckt sind?
Gruß
L. Boden
nur mal am Rande: Im Zuge der Kleinbetragsverordnung (bis DM 200,--)
ist doch der gesonderte USt.-Ausweis entbehrlich.
Nun las ich in einem schlauen Buch, dass man die USt. herausrechnen
kann, will man denn den Vorsteuerabzug geltend machen.
Hier entsteht für mich aber die Problematik, ob denn überhaupt MwSt.
enthalten ist, kann es ja auch mit einem Kleinunternehmer zutun haben.
In der Praxis kam das bei mir noch nicht vor, da ich zum einen (gleich
welcher Betrag) die USt. ausweise und ich auch solche Rechnungen
erhalte.
Hans-Peter und alle anderen - jetzt seid ihr mal dran. :-)
Gruß
Tobias Kafurke
--
Der Online-Ratgeber für Existenzgründung und BWL
http://www.toka-beratung.de
DEBS-Meeting am 14.08.99 in Beckum - wir sehen uns
Ich habe hier gerade eine Streifenkarte des Münchner Verkehrs-
und Tarifverbundes, und da ist auch keine MwSt erwähnt.
Irgendwie habe ich aber so eine Ahnung oder Erinnerung, dass das
so nicht ganz stimmt.
Bei Flugtickets hilft manchmal die Rechnung vom Reisebüro, aber
ich bin nicht sicher, ob man immer und unter allen Umständen
eine Rechnung dazukriegt, z.B., wenn man direkt von der Airline
kauft.
Hans-Geor
[No mail please]
> nur mal am Rande: Im Zuge der Kleinbetragsverordnung (bis DM 200,--)
> ist doch der gesonderte USt.-Ausweis entbehrlich.
Der *gesonderte* Ausweis! Es muß aber ungbedingt angegeben
sein, daß und welcher Prozentsatz MwSt enthalten ist,
ansonsten ist die evtl. enthaltene MwSt nicht absetzbar.
>
> Nun las ich in einem schlauen Buch, dass man die USt. herausrechnen
> kann, will man denn den Vorsteuerabzug geltend machen.
Wäre mir neu.
Marc Stenzel
--
visitenkarten ungelebter leben: http://www.media-deluxe.de/keimfrei/
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> Also auf den DB-Fahrkarten stehts drauf, m.W. nach auch auf
> Postquittungen?
AFAIK enthalten DB-Fahrkarten erst ab 100 km
Entfernung MwSt. Dann ist sie auch ausgewiesen.
Marc Stenzel
--
visitenkarten ungelebter leben: http://www.media-deluxe.de/keimfrei/
umb - schmuck mit neuen werten: http://www.media-deluxe.de/umb/
kommunikation auf hohem niveau: http://www.media-deluxe.de/
Macht das Usenet noch sicherer: Gebt zwei oder mehr Realnamen an!
Klaus
>nur mal am Rande: Im Zuge der Kleinbetragsverordnung (bis DM 200,--)
>ist doch der gesonderte USt.-Ausweis entbehrlich.
Tobias,
es muss aber wenigstens draufstehen, dass x% MwSt enthalten
sind, auch unterhalb 200 DM. Und das tut es bei der Post nicht.
>Nun las ich in einem schlauen Buch, dass man die USt. herausrechnen
>kann, will man denn den Vorsteuerabzug geltend machen.
>
>Hier entsteht für mich aber die Problematik, ob denn überhaupt MwSt.
>enthalten ist, kann es ja auch mit einem Kleinunternehmer zutun haben.
Oder mit der Post, oder mit den Nahverkehrsbetrieben oder, oder,
oder ...
>In der Praxis kam das bei mir noch nicht vor, da ich zum einen (gleich
>welcher Betrag) die USt. ausweise und ich auch solche Rechnungen
>erhalte.
Ich vermute mal, dass das Finanzamt sich nicht beschwert, wenn
du ihm MwSt in den Rachen schiebst, die ihm nicht zusteht.
Hans-Georg
[No mail please]
>Ich habe hier gerade eine Streifenkarte des Münchner Verkehrs-
>und Tarifverbundes, und da ist auch keine MwSt erwähnt.
>Irgendwie habe ich aber so eine Ahnung oder Erinnerung, dass das
>so nicht ganz stimmt.
Nach § 12 Abs. 1 UStG beträgt die Steuer für jeden steuerpflichtigen
Umsatz 16%.
Nach Abs. 2 ermäßigt sich die Steuer auf 7% für die folgenden Umsätze
Aufzählung 1 - 9 hier ohne Bedeutung
Zitat an
10. die Beförderung von Personen im Schienenbahnverkehr mit Ausnahme
der Bergbahnen, im Verkehr der Oberleitungsomnibusse, im genehmigten
Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Kraftdroschkenverkehr und im
genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderung im
Fährverkehr
a) innerhalb einer Gemeinde
b) wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als fünfzig Kilometer
beträgt.
Zitat aus
Wenn die Gemeindegrenze überschritten wird oder die Beförderung mehr
als 50 Kilometer beträgt, dann beträgt die USt 16%.
Gruß
Peter
>Hallo,
>
>nur mal am Rande: Im Zuge der Kleinbetragsverordnung (bis DM 200,--)
>ist doch der gesonderte USt.-Ausweis entbehrlich.
Korrekt.
>Nun las ich in einem schlauen Buch, dass man die USt. herausrechnen
>kann, will man denn den Vorsteuerabzug geltend machen.
Ja.
>Hier entsteht für mich aber die Problematik, ob denn überhaupt MwSt.
>enthalten ist, kann es ja auch mit einem Kleinunternehmer zutun haben.
§ 33 USt-DV
Bei Rechnungen der Gesamtbetrag 200 DM nicht übersteigt genügt die
Angabe des Steuersatzes.
Also: Steuersatz auf Rechnung angegeben - USt kann herausrechnen. Kein
Steuersatz auf Rechnung angegeben - Pech gehabt. :-)
Gruß
Peter
snip
>Der *gesonderte* Ausweis! Es muß aber ungbedingt angegeben
>sein, daß und welcher Prozentsatz MwSt enthalten ist,
>ansonsten ist die evtl. enthaltene MwSt nicht absetzbar.
>>
>> Nun las ich in einem schlauen Buch, dass man die USt. herausrechnen
>> kann, will man denn den Vorsteuerabzug geltend machen.
>
>Wäre mir neu.
Wenn keine enthaltene Umsatzsteuer angegeben ist, so geht das
sicherlich nicht.
Ist aber der vom-Hundert-Satz der enthaltenen Umsatzsteuer angegeben,
so verbuche ich derartige Beträge unter Berücksichtigung der
Umsatz(Vor)steuer.
Gruß
L. Boden
>Hans-Georg Michna <Hans_Georg_Mich...@csi.com> schrieb in im
>Newsbeitrag: 37aa0bb0...@enews.newsguy.com...
>>...
>> Ich habe hier gerade eine Streifenkarte des Münchner Verkehrs-
>> und Tarifverbundes, und da ist auch keine MwSt erwähnt.
>> Irgendwie habe ich aber so eine Ahnung oder Erinnerung, dass das
>> so nicht ganz stimmt.
>>
>> Bei Flugtickets hilft manchmal die Rechnung vom Reisebüro, aber
>> ich bin nicht sicher, ob man immer und unter allen Umständen
>> eine Rechnung dazukriegt, z.B., wenn man direkt von der Airline
>> kauft.
>>...
>Soweit ich weiß, unterliegen Verkehrsleistungen unterliegen der USt, solche
>im Nahverkehr dem verminderten Steuersatz.
Klaus,
was gibt es denn noch für Quittungen, auf denen ein tatsächlich
enthaltener MwSt-Satz nicht ausgewiesen ist? Man kann das ja
nicht immer erraten.
Hans-Georg
[No mail please]
danke für die Antwort und natürlich den anderen. So hab ich mir das
auch gedacht.
> > nur mal am Rande: Im Zuge der Kleinbetragsverordnung (bis DM 200,--)
> > ist doch der gesonderte USt.-Ausweis entbehrlich.
>
> Der *gesonderte* Ausweis! Es muß aber ungbedingt angegeben
> sein, daß und welcher Prozentsatz MwSt enthalten ist,
> ansonsten ist die evtl. enthaltene MwSt nicht absetzbar.
richtig.
> > Nun las ich in einem schlauen Buch, dass man die USt. herausrechnen
> > kann, will man denn den Vorsteuerabzug geltend machen.
>
> Wäre mir neu.
Nun nicht mehr.
;-)) s.u.
UStG § 14: Ausstellung von Rechnungen
...
(6) Das Bundesministerium der Finanzen kann mit Zustimmung des
Bundesrates zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens durch
Rechtsverordnung bestimmen, in welchen Fällen und unter welchen
Voraussetzungen
1. als Rechnungen auch andere Urkunden anerkannt werden können,
2. auf einzelne Angaben bei der Ausstellung von Rechnungen (Absatz 1)
verzichtet werden kann oder
3. eine Verpflichtung des Unternehmers zur Ausstellung von Rechnungen
mit gesondertem Steuerausweis (Absatz 1) entfällt.
[Deutsche Steuergesetze 1999/Umsatzsteuergesetz]
UStG § 28: Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften
...
(4) § 12 Abs. 2 Nr. 10 gilt bis zum 31. Dezember 2001 in folgender
Fassung:
"10. a) die Beförderungen von Personen mit Schiffen,
b) die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr mit Ausnahme
der Bergbahnen, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten
Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Kraftdroschkenverkehr und die
Beförderungen im Fährverkehr
aa) innerhalb einer Gemeinde oder
bb) wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als fünfzig Kilometer
beträgt."
...
[Deutsche Steuergesetze 1999/Umsatzsteuergesetz]
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
> > Einige große Behörden (oder bis vor kurzem gewesene Behörden)
> > haben es anscheinend nicht nötig, die MwSt auf ihren Quittungen
> > auszuweisen. Ich denke da an Fahrkarten, Flugscheine und
> > Postquittungen
>
> Ganz einfach:
>
> Dann ist i. d. R auch keine MwSt enthalten!
was heißt i.d.R.?
Manch einer könnte das falsch verstehen.
War heut mit meiner Tochter im Freibad, mein Ehegespons konnte nicht
mitgehen, weil sie i.d.R. nicht baden geht.
;-))
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
> Post? Bei Briefmarken ist doch keine USt. drin.
noch nicht.
> Soweit ich weiß, unterliegen Verkehrsleistungen unterliegen der USt,
solche
> im Nahverkehr dem verminderten Steuersatz.
wobei man noch umsatzsteuerrechtlich gesehen noch den Begriff
*Nahverkehr* definieren muß, ansonsten dürfte die Definition im RL keine
Schwierigkeiten bereiten.
;-))
Mit freundlichen Grüßen
Hans-bei dem Fernverkehr noch nie geklappt hat-Peter
> > Also auf den DB-Fahrkarten stehts drauf, m.W. nach auch auf
> > Postquittungen?
>
> AFAIK enthalten DB-Fahrkarten erst ab 100 km
> Entfernung MwSt. Dann ist sie auch ausgewiesen.
enthalten ist sie immer, die Frage ist nur, ab wann und bei welchen
Fahrscheinen ist sie ausgewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
auch der Zusatz incl. 16 % bzw. 7 % USt ist ein *gesonderter Ausweis der
Umsatzsteuer, er muß nur nicht in konkreten DM Beträgen aufgeführt sein.
> Nun las ich in einem schlauen Buch, dass man die USt. herausrechnen
> kann, will man denn den Vorsteuerabzug geltend machen.
Titel/Autor/Verlag?
> Hier entsteht für mich aber die Problematik, ob denn überhaupt MwSt.
> enthalten ist, kann es ja auch mit einem Kleinunternehmer zutun haben.
Wenn keine USt gesondert (s.o.) ausgewiesen ist, so hat man eben ein
Problem beim Vorsteuerabzug, aber ich denke, das diese Problematik doch
schon bis zur Bewußtlosigkeit ausdiskutiert wurde.
Ausnahmen sind im UStG geregelt, z.B. Fahrkarten bis 50 km oder
innerhalb einer Kommune = 7 % und darüber hinaus = 16 %, ob nun
ausgewiesen oder nicht.
> In der Praxis kam das bei mir noch nicht vor, da ich zum einen (gleich
> welcher Betrag) die USt. ausweise und ich auch solche Rechnungen
> erhalte.
Rainer Zufall.
;-))
> Hans-Peter und alle anderen - jetzt seid ihr mal dran. :-)
Das war alles?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
P.S.: Jetzt kommt aber nicht noch mit den Telefonkarten (das sind
Zahlungsmittel).
> >nur mal am Rande: Im Zuge der Kleinbetragsverordnung (bis DM 200,--)
> >ist doch der gesonderte USt.-Ausweis entbehrlich.
>
> Tobias,
>
> es muss aber wenigstens draufstehen, dass x% MwSt enthalten
> sind, auch unterhalb 200 DM. Und das tut es bei der Post nicht.
UStG § 4: ***Steuerbefreiungen*** bei Lieferungen und sonstigen
Leistungen
...
11b. die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutsche Post
AG;
...
[Deutsche Steuergesetze 1999/Umsatzsteuergesetz]
> >Nun las ich in einem schlauen Buch, dass man die USt. herausrechnen
> >kann, will man denn den Vorsteuerabzug geltend machen.
> >
> >Hier entsteht für mich aber die Problematik, ob denn überhaupt MwSt.
> >enthalten ist, kann es ja auch mit einem Kleinunternehmer zutun
haben.
>
> Oder mit der Post, oder mit den Nahverkehrsbetrieben oder, oder,
> oder ...
Wo bleibt das Fragezeichen? Oder sollte es doch eine Behauptung sein?
> >In der Praxis kam das bei mir noch nicht vor, da ich zum einen
(gleich
> >welcher Betrag) die USt. ausweise und ich auch solche Rechnungen
> >erhalte.
>
> Ich vermute mal, dass das Finanzamt sich nicht beschwert, wenn
> du ihm MwSt in den Rachen schiebst, die ihm nicht zusteht.
Trau ich Tobias eigentlich nicht zu, wenn ihm so etwas unterkommen
sollte, so wird er sich schon sachkundig machen, Bücher hat er ja
bestimmt genug.
;-))
Außerdem gibt es da ja genügend NG's.
Hallo Hans-Georg,
ohne Ausweis ist gewöhnlich keine Umsatzsteuer enthalten. Ohne USt-Ausweis
ist kein Vorsteuerabzu möglich, selbst wenn die Lieferung/Leistung
steuerpflichtig ist!
Der USt-Ausweis ist zivilrechtlich einklagbar. Wenn Du also eine
umsatzsteuerpflichtige Lieferung / Leistung erhalten hast, kannst Du auf den
Ausweis nach vorhergehender Mahnung (und am besten auch einer der Mahnung
vorhergehenden freudlichen Erinnerung) zivilrechtlich einklagen.
Voraussetzung ist dabei, daß für die Lieferung / Leistung auch wirklich USt
gezahlt werden muß, so z.B. nicht bei Kleinunternehmern die nicht zur USt
optiert haben.
Um mal konkret zu werden:
Auf Postwertzeichen ist zu Recht keine USt ausgewiesen, weil es sich bei
den Postwertzeichen um die Ware handelt und nicht um die Rechnung. Verlange
einfach eine Quittung, da ist der Ausweis dann zu finden, soweit die
Befreiung nach §4 Abs. 1 Nr 11b UStG nicht greift.
Auf Fahrscheinen der DB ist die USt ausgewiesen.
Wie das mit den öffentlichen Nahverkehr ist weiß ich nicht, die Liste der
Steuerbefreiungen ist lang und liest sich sehr schleppend. Gefunden habe ich
bisher nichts, aber vielleicht suche ich auch an der falschen Stelle. Es
könnte durchaus sein, daß der öffentliche Nahverkehr nicht unter den
Unternehmerbegriff des UStG fällt o.ä..
Vielleicht kann das Jemand aus der NG aufklären?
Grüße
Christoph
Moin Hans-Georg,
>Einige große Behörden (oder bis vor kurzem gewesene Behörden)
>haben es anscheinend nicht nötig, die MwSt auf ihren Quittungen
>auszuweisen. Ich denke da an Fahrkarten, Flugscheine und
>Postquittungen.
>
>Was macht man da? Wie kriege ich heraus, wieviel MwSt in diesen
>enthalten ist?
Postwertzeichen sind MwSt.-frei und bei der Bahn steht's drauf.
Ansonsten, Hans-Peter hilf (!), muss bis DM 200,- keine MwSt.
ausgewiesen werden ?!
Ist das noch so?
Ansonsten kann ein Taschenrechner hilfreich sein.
Bitte *nicht* hauen.... ;-)
HTH
Gruss
Edg@r vorm Huy
--
DEBSmeet1999 am 14.8.1999 in Beckum auf dem Phoenix-Gelaende
Du kommst doch wohl auch!
http://edgarvormhuy.de
--E
<SNIP>
>Der USt-Ausweis ist zivilrechtlich einklagbar. Wenn Du also eine
>umsatzsteuerpflichtige Lieferung / Leistung erhalten hast, kannst Du auf den
>Ausweis nach vorhergehender Mahnung (und am besten auch einer der Mahnung
>vorhergehenden freudlichen Erinnerung) zivilrechtlich einklagen.
>Voraussetzung ist dabei, daß für die Lieferung / Leistung auch wirklich USt
>gezahlt werden muß, so z.B. nicht bei Kleinunternehmern die nicht zur USt
>optiert haben.
<SNIP>
Und hier dran ein anderes Problem:
Wie lange muß ein Beleg, den ich ja aus rechtlichen/steuerrechtlichen
Gründen einige jahre aufheben muß, auch lesbar sein?
Konkret: Die Unsitte, Belege/Quittungen mit Thermodruckern zu drucken.
Diese sind nach einigen Jahren (manche schon nach einigen Stunden in
der sonne -) ), nicht mehr lesbar.
Ist der Anspruch auf eine noch nach jahren lesbare Rechnung auch
einklagbar? Ich würde mal glauben , ja. Aber: Wie beweise ich, daß die
jetzt lesbare Rechnung mal nicht mehr lesbar sein wird? Und anders rum
gefragt, wie beweise ich, daß die Rechnung vom xy ist, wenn man sie
schon nicht mehr lesen kann?
Noch "wilder": Wie kireg ich von einer Stadtverwaltung eine haltbare
Quitttung für die Thermoquittung aus dem Parkautomaten?
Außerdem, wie wäre da der korrekte Ablauf des Einmahens einer solchen
Rechnung?
Weiters: Wie wirkt sich denn steurrechtlich die Nicht-Mehr-Lesbarkeit
dann praktisch aus?
Ich bin gerade dabei, dieses problem auch in Österreich zu klären, da
die "liebe" Post - die Österreichische - jetzt neu mit Computern
ausgestattet wurde und seither alle Belege auf Thermopapier druckt!!
Darauf angesprochene Postbedienstete zuckten nur mit der Schulter bzw.
gaben mir den Tip, die Briefmarken in einem Laden, der Marken führt,
zu kaufen.
Die lernens offenbar nie -)).
Gruß
Heinrich
tja da machts sich die Finanzverwaltung einfach - die
Sorgfaltspflichten werden Dir auferlegt und das 10 Jahre lang.
Man sollte daher Telefaxe (sofern sie denn wichtig sind) mittels
Fotokopie für die "Ewigkeit" erhalten. Original aber nicht
wegschmeissen - sondern "dranpappen".
Heinrich Lang <heinri...@netway.at> schrieb in im Newsbeitrag:
379f629e...@news.netway.at...
> On Wed, 28 Jul 1999 21:02:49 +0200, "Christoph Tuszynski"
> <chri...@tuschi.de> wrote:
>
> <SNIP>
> Ist der Anspruch auf eine noch nach jahren lesbare Rechnung auch
> einklagbar? Ich würde mal glauben , ja. Aber: Wie beweise ich, daß
die
> jetzt lesbare Rechnung mal nicht mehr lesbar sein wird? Und anders
rum
> gefragt, wie beweise ich, daß die Rechnung vom xy ist, wenn man sie
> schon nicht mehr lesen kann?
>
> Noch "wilder": Wie kireg ich von einer Stadtverwaltung eine haltbare
> Quitttung für die Thermoquittung aus dem Parkautomaten?
Wirft so ein Parkautomat "fuer die andere Seite" ueberhaupt jede
einzelne
Quittung/Buchung aus oder gibts es da nur einen Datensatz "heute gabs
xx Mark/Schilling"?
> <SNIP>
> Ich bin gerade dabei, dieses problem auch in Österreich zu klären,
da
> die "liebe" Post - die Österreichische - jetzt neu mit Computern
> ausgestattet wurde und seither alle Belege auf Thermopapier druckt!!
> Darauf angesprochene Postbedienstete zuckten nur mit der Schulter
bzw.
> gaben mir den Tip, die Briefmarken in einem Laden, der Marken
führt,
> zu kaufen.
> Die lernens offenbar nie -)).
Der Tip war schoen :-)
passt irgendwie zu dem MwSt Thread der hier laeuft. Die Deutsche-Post
gibt auf Quittungen
fuer Briefmarken keine MwSt aus, klar ist ja keine daruf. Wenn ich da
Briefumschlaege
kaufe ist die MwSt ordnungsgemaess ausgewiesen. Bei der "Mischung" von
Umschlag
mit aufgedruckter Briefmarke aber auf einmal nicht mehr. Und nun?
Gruss Martin.
[...]
>Und hier dran ein anderes Problem:
>Wie lange muß ein Beleg, den ich ja aus rechtlichen/steuerrechtlichen
>Gründen einige jahre aufheben muß, auch lesbar sein?
>
>Konkret: Die Unsitte, Belege/Quittungen mit Thermodruckern zu drucken.
>Diese sind nach einigen Jahren (manche schon nach einigen Stunden in
>der sonne -) ), nicht mehr lesbar.
Haaaa !
Kenne ich.
Quittungen vonne Tanke. Insbesondere Shell und Aral, jawoll, die
Klappskoeppe sollen ausdruecklich genannt sein.
2 Stunden inner Arxxx-tasche und die Dinger sind hin.
Da kommste im Hochsommer ueberhaupt nicht mehr zum kopieren :-(
Grummel
>Hallo Heinrich,
>
>tja da machts sich die Finanzverwaltung einfach - die
>Sorgfaltspflichten werden Dir auferlegt und das 10 Jahre lang.
>
Daß DIE sichs einfach machen ist ja klar.
Immer auf die Kleenen -)
>Man sollte daher Telefaxe (sofern sie denn wichtig sind) mittels
>Fotokopie für die "Ewigkeit" erhalten. Original aber nicht
>wegschmeissen - sondern "dranpappen".
Das Telefax-Problem ist ja noch einfach lösbar - liegt ja im
"eigenen Wirkungsbereich": Normalpapierfax oder überhaupt vom PC.
Aber, wie gesagt, ahem geschrieben, wieweit kann ich den Rechnungs-/
Quittungsaussteller beim "Schlavitchen" nehmen und von ihm eine
"haltbare" verlangen? Oder muß ich sie umkopieren?
Dazu 2 Aspekte:
1. Wieso soll ich die Kosten/den Aufwand dafür tragen?
Ist ein "vergängliches Exemplar" eine ordnungsgemäße Rechnung / ein
"Handelsdokument"?
2. Wie ist sichergestellt, daß FA bzw. evtl. mal ein Gericht die
Kopie akzeptieren, wenn ich ja kein lesbares Original mehr habe?
Gibts dazu irgendwelche offiziellen Stellungnahmen bzw. Urteile oder
raten wir hier alle nach bestem Wissen und Gewissen rum?
>
>Gruß
>Tobias Kafurke
>--
>Der Online-Ratgeber für Existenzgründung und BWL
>http://www.toka-beratung.de
>DEBS-Meeting am 14.08.99 in Beckum - wir sehen uns
Hoffentlich, aber das ist eine andere Geschichte - kommt noch. - )
Gruß
Heinrich
>Hans-Georg Michna <Hans_Georg_Mich...@csi.com> schrieb in im
>Newsbeitrag: 379f21c6...@enews.newsguy.com...
>> es muss aber wenigstens draufstehen, dass x% MwSt enthalten
>> sind, auch unterhalb 200 DM. Und das tut es bei der Post nicht.
>UStG § 4: ***Steuerbefreiungen*** bei Lieferungen und sonstigen
>Leistungen
>...
>11b. die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutsche Post
>AG;
>...
>[Deutsche Steuergesetze 1999/Umsatzsteuergesetz]
Hans-Peter,
danke, jetzt weiß ich's ja endlich. Aber will denn keiner mal
ernsthaft vorschlagen, dieses Gesetz dahingehend zu ändern, dass
auf jeder Rechnung zumindest der MwSt-Satz draufsteht? Es kostet
doch gar nichts, diese eine Zahl noch mit draufzudrucken. Muss
ja nicht von heute auf morgen sein.
Hans-Georg
[No mail please]
Neulich schrieb der Hans-Georg Michna hier:
>...
>danke, jetzt weiß ich's ja endlich. Aber will denn keiner mal
>ernsthaft vorschlagen, dieses Gesetz dahingehend zu ändern, dass
>auf jeder Rechnung zumindest der MwSt-Satz draufsteht? Es kostet
>doch gar nichts, diese eine Zahl noch mit draufzudrucken. Muss
>ja nicht von heute auf morgen sein.
Das kostet schon was, wenn auch nicht viel. Nämlich bei jeder
MwSt-Satz-Änderung.
CU, Theo
--
Mein Spam-Filter ignoriert ab sofort alle Replys, die nicht mit "Re:" beginnen.
Neulich schrieb der Hans-Peter Popowski hier:
>...
>P.S.: Jetzt kommt aber nicht noch mit den Telefonkarten (das sind
>Zahlungsmittel).
Hau mich jetzt bitte nicht, aber ich hab da trotzdem noch mal ne Frage
zu: Ich hatte dich letztens so verstanden, daß die Umsatzsteuer bei
Erbringung der Leistung von der Telekom tatsächlich geschuldet wird.
Diese wird sie dann ja wohl anhand der Umsätze der einzelnen
Telefonzellen abführen, oder?
Könnte man nun _theoretisch_ mit einer abtelefonierten Telefonkarte
bei der Telekom eine Umsatzsteuerbescheinigung verlangen?
Bei einer 50 DM -Karte wären das immerhin 6,90 DM :-(
Gut, für Münzen hätte man gar keine Quittung bekommen.
Neulich schrieb der Hans-Peter Popowski hier:
>
>media deluxe, Inh. Marc Stenzel <act...@media-deluxe.de> schrieb in im
>Newsbeitrag: 7nmroe$6pt$2...@news.nikoma.de...
>>...
>> Dann ist i. d. R auch keine MwSt enthalten!
>
>was heißt i.d.R.?
>Manch einer könnte das falsch verstehen.
>War heut mit meiner Tochter im Freibad, mein Ehegespons konnte nicht
>mitgehen, weil sie i.d.R. nicht baden geht.
>;-))
Aber da gibt es doch jetzt (laut Werbung) schon wahre Wunderdinger.
Ach ja, die hätten ja den Pool leergesaugt *grins*
Hätte mir neulich fast auch schon welche gekauft ;-))
Werbung schafft eben Bedürfnisse :-))
oder das Angebot _regelt_ die Nachfrage.
Man kauft ja ständig Sachen, die man gar nicht braucht :-(
Interessant. Jetzt braucht man schon ein Buch, um einfachste Rechenregeln,
sprich den Dreisatz, anwenden zu können. Bei mir wurde das noch in der
Schule vermittelt.
>Hier entsteht für mich aber die Problematik, ob denn überhaupt MwSt.
>enthalten ist, kann es ja auch mit einem Kleinunternehmer zutun haben.
>
>In der Praxis kam das bei mir noch nicht vor, da ich zum einen (gleich
>welcher Betrag) die USt. ausweise und ich auch solche Rechnungen
>erhalte.
>
Auch bei steuerfreien Umsätzen? Das kann bei der nächsten Betriebsprüfung
schwer ins Auge gehen.
>Hans-Peter und alle anderen - jetzt seid ihr mal dran. :-)
>
>Gruß
>Tobias Kafurke
>--
>Der Online-Ratgeber für Existenzgründung und BWL
>http://www.toka-beratung.de
>DEBS-Meeting am 14.08.99 in Beckum - wir sehen uns
>
>
Martin
--
_____________________________________________________________
NewsGroups Suchen, lesen, schreiben mit http://netnews.web.de
Falsch. In verschiedenen Verkehrsverbünden (z. B. VRR, VRN, RMV)
und bei allen Bahntickets wird die USt auf den Fahrkarten ausgewiesen.
Du hast wohl schon lange keine Bahnfahrt mehr gemacht? ;-))
Martin
>--
>visitenkarten ungelebter leben: http://www.media-deluxe.de/keimfrei/
>umb - schmuck mit neuen werten: http://www.media-deluxe.de/umb/
>kommunikation auf hohem niveau: http://www.media-deluxe.de/
>Macht das Usenet noch sicherer: Gebt zwei oder mehr Realnamen an!
Gruß
Martin
So ganz einfach ist das nicht. Woher nimmst Du solche Weisheiten?
Martin
>--
>kostenloser harakiri workshop: http://www.media-deluxe.de/harakiri/
>news,faqs,infos - infoservice: http://www.media-deluxe.de/info/
>umb - schmuck mit neuen werten: http://www.media-deluxe.de/umb/
>kommunikation auf hohem niveau: http://www.media-deluxe.de/
>
>
--
Oder mit UV-Schutzfolie laminieren! :-)
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>
>CU, Theo
>--
>Mein Spam-Filter ignoriert ab sofort alle Replys, die nicht mit "Re:" beginnen.
Martin
Halt einfach keine Umschläge mit Marken mehr kaufen, sondern nur noch
getrennt. Ist doch ganz einfach, oder?! ;-)
Gruß
>Man sollte daher Telefaxe (sofern sie denn wichtig sind) mittels
>Fotokopie für die "Ewigkeit" erhalten. Original aber nicht
>wegschmeissen - sondern "dranpappen".
Oder ein gscheites Faxgerät kaufen, das mit "normalem" Kopierpapier
funzt!
SCNR
Jens
--
Jens Schmidt (Werbeberatung Schmidt)
mailto:j-sc...@wbs-schmidt.de
wbs im www: http://www.wbs-schmidt.de
debs-Meeting! Am 14.08.1999! In Beckum!
>Werbung schafft eben Bedürfnisse :-))
Prinzipieller Widerspruch ;-):
Werbung schafft keine Bedürfnisse, Werbung schafft nur Bedarf oder
Kaufwünsche. Ist ein feiner aber wichtiger Unterschied!
> Aber, wie gesagt, ahem geschrieben, wieweit kann ich den Rechnungs-/
> Quittungsaussteller beim "Schlavitchen" nehmen und von ihm eine
> "haltbare" verlangen? Oder muß ich sie umkopieren?
Wie schon im Thread an anderer Stelle erwähnt:
Du mußt sie umkopieren und das Original mit auf-
bewahren.
> 1. Wieso soll ich die Kosten/den Aufwand dafür tragen?
Such Dir einen anderen Geschäftspartner mit
besserem Rechnungpapier. Es zwingt Dich ja
niemand, zu diesem Lieferanten zu gehen.
> Ist ein "vergängliches Exemplar" eine ordnungsgemäße Rechnung / ein
> "Handelsdokument"?
Ja.
> 2. Wie ist sichergestellt, daß FA bzw. evtl. mal ein Gericht die
> Kopie akzeptieren, wenn ich ja kein lesbares Original mehr habe?
S. o.
> Gibts dazu irgendwelche offiziellen Stellungnahmen bzw. Urteile oder
> raten wir hier alle nach bestem Wissen und Gewissen rum?
OFD Hannover, Erlaß vom 14.1.99,
S 7280-102-StH 542
S 7280-054-StO 354
Marc Stenzel
--
der unentbehrliche expertentip: http://www.media-deluxe.de/experte/
extradimensionale fotografie: http://www.media-deluxe.de/edfg/
news,faqs,infos - infoservice: http://www.media-deluxe.de/info/
>Das kostet schon was, wenn auch nicht viel. Nämlich bei jeder
>MwSt-Satz-Änderung.
Theo,
OK, man könnte ja draufdrucken: "Voller" oder "Ermäßigter
MwSt-Steuersatz enthalten".
Alles Ideen, die der Hund frisst ...
Hans-Georg
[No mail please]
na das kanst Du doch auch - vorschlagen meine ich.
http://www.bundesfinanzministerium.de
: danke, jetzt weiß ich's ja endlich. Aber will denn keiner mal
: ernsthaft vorschlagen, dieses Gesetz dahingehend zu ändern, dass
: auf jeder Rechnung zumindest der MwSt-Satz draufsteht? Es kostet
: doch gar nichts, diese eine Zahl noch mit draufzudrucken. Muss
: ja nicht von heute auf morgen sein.
Nachdem bezüglich der MwSt jetzt alle Klarheiten beseitigt sind: ;-)
Manchmal wäre ja schon der Betrag ganz nett. Mein "Chef" hatte da in der
Sammlung auch schon Fahrkarten mit "Berechtigt zu einer Fahrt innerhalb
des Tarifgebietes A, Preis laut Aushang" oder so ähnlich. Seitdem wird
der Preis halt schonmal handschriftlich nachgetragen. Da frage ich mich
dann immer, ob so ein Beleg wohl genauerer Prüfungen standhält.
--
Hartmut
>Auf den Fahrkarten der Verkehrsverbünde ist USt. Sie sind nicht
>befreit. (s. Fahrkarten von z. B. MVV, VRR, RMV und VRN)
Martin,
auf der MVV-Streifenkarte, die ich hier in der Hand halte, steht
nichts von MwSt.
Hans-Georg
[No mail please]
BIS 50 KM
Klaus
>ansonsten dürfte die Definition im RL keine
> Schwierigkeiten bereiten.
> ;-))
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Hans-bei dem Fernverkehr noch nie geklappt hat-Peter
>
Martin J. Roehr <Martin....@t-online.de> schrieb in im
Newsbeitrag: 379f...@netnews.web.de...
>
> "Tobias Kafurke" <TKaf...@t-online.de> wrote:
> >Hallo,>
> >nur mal am Rande: Im Zuge der Kleinbetragsverordnung (bis DM
200,--)
> >ist doch der gesonderte USt.-Ausweis entbehrlich.
> >
> >Nun las ich in einem schlauen Buch, dass man die USt. herausrechnen
> >kann, will man denn den Vorsteuerabzug geltend machen.
> >
>
> Interessant. Jetzt braucht man schon ein Buch, um einfachste
Rechenregeln,
> sprich den Dreisatz, anwenden zu können. Bei mir wurde das noch in
der
> Schule vermittelt.
Hier ging es nicht um die Berechnung. :-))
> >Hier entsteht für mich aber die Problematik, ob denn überhaupt
MwSt.
> >enthalten ist, kann es ja auch mit einem Kleinunternehmer zutun
haben.
> >
> >In der Praxis kam das bei mir noch nicht vor, da ich zum einen
(gleich
> >welcher Betrag) die USt. ausweise und ich auch solche Rechnungen
> >erhalte.
> Auch bei steuerfreien Umsätzen? Das kann bei der nächsten
Betriebsprüfung
> schwer ins Auge gehen.
Evtl. war ich etwas mißverständlich. Bei nicht steuerbaren Umsätzen
entfällt das "Problem". Ansonsten weiß ich da schon zu unterscheiden.
:-)) Es ging um die Angabe im RE.-Betrag ist % MwSt. enthalten (dies
wurde ja schon beantwortet).
Hans-Georg,
auf meiner vom RMV steht "incl. 7 wSt." drauf. Bayern war
halt immer schon etwas besonderes.
>Hallo zusammen!
Moin,
>Könnte man nun _theoretisch_ mit einer abtelefonierten Telefonkarte
>bei der Telekom eine Umsatzsteuerbescheinigung verlangen?
>
>Bei einer 50 DM -Karte wären das immerhin 6,90 DM :-(
vielleicht denke ich ja falsch, aber lass Dir doch beim Kauf eine
Quittung geben und bestehe auf den MwSt.-ausweis.
>Gut, für Münzen hätte man gar keine Quittung bekommen.
Ist doch aber kein Grund.
Gruss
>use...@unternehmertreff.de (Thomas 'Theo' Kiaupat) wrote:
Hallo Hans-Geoerg,
ich haette auch noch einen Vorschlag:
>>Das kostet schon was, wenn auch nicht viel. Nämlich bei jeder
>>MwSt-Satz-Änderung.
>
>Theo,
>
>OK, man könnte ja draufdrucken: "Voller" oder "Ermäßigter
>MwSt-Steuersatz enthalten".
>
>Alles Ideen, die der Hund frisst ...
*incl. ges. MwSt.*
Zaehl mal die Anschlaege ;-)
''Noch mehr Hundefutter''
Hallo Hartmut,
er haelt :-)
Das nennt sich dann *Eigenbeleg*.
Neulich schrieb der Edgar Warnecke hier:
>Am Thu, 29 Jul 1999 05:53:24 GMT, use...@unternehmertreff.de (Thomas
>'Theo' Kiaupat) meinte:
>
>>Hallo zusammen!
>
>Moin,
>
>>Könnte man nun _theoretisch_ mit einer abtelefonierten Telefonkarte
>>bei der Telekom eine Umsatzsteuerbescheinigung verlangen?
>>
>>Bei einer 50 DM -Karte wären das immerhin 6,90 DM :-(
>
>vielleicht denke ich ja falsch, aber lass Dir doch beim Kauf eine
>Quittung geben und bestehe auf den MwSt.-ausweis.
Zur Ergänzung: Als wir das Thema das letzte mal hatten, meinte
Hans-Peter, auf meine Frage, warum die Post bei der Quittung für eine
Telefonkarte keine MwSt auswies, daß die Mehrwertsteuer erst bei
Leistungserbringung geschuldet wird und man beim Kauf nur das
Zahlungsmittel Bargeld in das Zahlungsmittel Telefonkarte tauschen
würde, und deshalb wäre nix mit Vorsteuerausweis :-(
(Aus dem Gedächtnis zitiert und frei wiedergegeben, ich hoffe ich gebe
H-P jetzt nicht falsch wieder).
Somit sagt mir meine Logik, daß mir die Telekom in dem Moment, wo ich
die Leistungserbringung nachweisen kann, auch eine MwSt-Bescheinigung
schuldet.
Aber auch falls das so wäre, könnte ich wohl keinen Schalterbeamten
davon überzeugen ;-(
>>Gut, für Münzen hätte man gar keine Quittung bekommen.
>
>Ist doch aber kein Grund.
Natürlich nicht! Aber ein kleiner (schwacher) Trost ;-)
CU, Theo
P.S.: Die rege Beteiligung an der Diskussion (die beim letzten mal
bedeutend geringer war) läßt IMO darauf schließen, das diese NG
inzwischen bedeutend populärer geworden ist.
Neulich schrieb der Jens Schmidt hier:
>use...@unternehmertreff.de (Thomas 'Theo' Kiaupat) teilte uns in
>de.etc.beruf.selbstaendig am Thu, 29 Jul 1999 05:53:25 GMT folgendes
>mit:
>
>>Werbung schafft eben Bedürfnisse :-))
>
>Prinzipieller Widerspruch ;-):
>
>Werbung schafft keine Bedürfnisse, Werbung schafft nur Bedarf oder
>Kaufwünsche. Ist ein feiner aber wichtiger Unterschied!
ACK (Zur Kenntnis genommen)!
Nie würde ich es wagen, dir in solchen Fragen zu widersprechen ;-)
>SCNR
CU, Theo
<snipp>
>>Werbung schafft keine Bedürfnisse, Werbung schafft nur Bedarf oder
>>Kaufwünsche. Ist ein feiner aber wichtiger Unterschied!
>
>ACK (Zur Kenntnis genommen)!
>Nie würde ich es wagen, dir in solchen Fragen zu widersprechen ;-)
Brav! ;-)
Servus
>Hallo zusammen!
Hallo Theo,
[schnip]
>>vielleicht denke ich ja falsch, aber lass Dir doch beim Kauf eine
>>Quittung geben und bestehe auf den MwSt.-ausweis.
>
>Zur Ergänzung: Als wir das Thema das letzte mal hatten, meinte
>Hans-Peter, auf meine Frage, warum die Post bei der Quittung für eine
>Telefonkarte keine MwSt auswies, daß die Mehrwertsteuer erst bei
>Leistungserbringung geschuldet wird und man beim Kauf nur das
>Zahlungsmittel Bargeld in das Zahlungsmittel Telefonkarte tauschen
>würde, und deshalb wäre nix mit Vorsteuerausweis :-(
>(Aus dem Gedächtnis zitiert und frei wiedergegeben, ich hoffe ich gebe
>H-P jetzt nicht falsch wieder).
>Somit sagt mir meine Logik, daß mir die Telekom in dem Moment, wo ich
>die Leistungserbringung nachweisen kann, auch eine MwSt-Bescheinigung
>schuldet.
>Aber auch falls das so wäre, könnte ich wohl keinen Schalterbeamten
>davon überzeugen ;-(
heheeee, ich habe mir erlaubt mal etwas zu *tricksen* ;-)
Bin nicht zur Post sondern in eine Postagentur.
Siehe da, wenn ich das *uuuuunbedingt* brauche, dann bekomme ich auch
eine Quittung mit MwSt.-Ausweis.
Naja, nicht ganz fair, ich weiss ;-)
>>>Gut, für Münzen hätte man gar keine Quittung bekommen.
>>
>>Ist doch aber kein Grund.
>
>Natürlich nicht! Aber ein kleiner (schwacher) Trost ;-)
Ochottochott, mit was fuer Kleinigkeiten man Dich gluecklich machen
kann ;-)))
[...]
>P.S.: Die rege Beteiligung an der Diskussion (die beim letzten mal
>bedeutend geringer war) läßt IMO darauf schließen, das diese NG
>inzwischen bedeutend populärer geworden ist.
Anzahl der Postings in den letzten 14 Tagen auf debs:
98 93 55 91 78 83 77 88 57 84 48 43 78 107 45
Stimmt, es ist wirklich mehr.
>THOMAS PRAUSS <THO...@recht.uni-jena.de> schrieb:
>
>> Also auf den DB-Fahrkarten stehts drauf, m.W. nach auch auf
>> Postquittungen?
>
>AFAIK enthalten DB-Fahrkarten erst ab 100 km
>Entfernung MwSt. Dann ist sie auch ausgewiesen.
>
USt ist immer drin, bis 50km braucht sie nicht ausgewiesen werden, zB
U-BAhn in Grossstadt. Dann kanst du trotzdem Vorsteuer abziehen, steht
so im UStG.
Viele Gruesse
Maik
> >>Werbung schafft keine Bedürfnisse, Werbung schafft nur Bedarf oder
> >>Kaufwünsche. Ist ein feiner aber wichtiger Unterschied!
> >
> >ACK (Zur Kenntnis genommen)!
> >Nie würde ich es wagen, dir in solchen Fragen zu widersprechen ;-)
>
> Brav! ;-)
tja, wer halt in der Volkswirtschaft aufgepaßt hat.
(-_-)
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
> auf meiner vom RMV steht "incl. 7 wSt." drauf. Bayern war
> halt immer schon etwas besonderes.
grmpf
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
> heheeee, ich habe mir erlaubt mal etwas zu *tricksen* ;-)
war das anständig von Dir?
;-))
> Bin nicht zur Post sondern in eine Postagentur.
> Siehe da, wenn ich das *uuuuunbedingt* brauche, dann bekomme ich auch
> eine Quittung mit MwSt.-Ausweis.
Aber Du weißt noch nicht, ob die Postagentur die USt auch schuldet und
somit hast Du evtl. ein Problem (s.u.).
> Naja, nicht ganz fair, ich weiss ;-)
Kommt eben darauf an ......
[...]
Die Deutsche Post AG vertreibt Postprodukte nicht nur in eigenen
Niederlassungen, sondern auch in Agenturen. Die Agenturbetreiber
erhalten für den Verkauf von Briefmarken bisher eine umsatzabhängige
steuerpflichtige Provision. Die Lieferungen von Briefmarken sollen nun
ab 1. 7. 1996 als Kommissionsgeschäfte nach § 3 Abs. 3 UStG durchgeführt
werden, indem die Postagenturen die Briefmarken an die Kunden im eigenen
Namen und für Rechnung der Deutschen Post AG veräußern. Nach Abstimmung
mit den obersten FinBeh des Bundes und der Länder gilt folgendes: Die
Postagenturen, die die Briefmarken zum aufgedruckten Wert der
Briefmarken an die Kunden im eigenen Namen und für Rechnung der
Deutschen Post AG veräußern, können hierfür die Steuerbefreiung nach § 4
Nr. 8 Buchst. i UStG in Anspruch nehmen. Die Briefmarkenlieferungen der
Deutschen Post AG an die Agenturen zu einem niedrigeren als dem
aufgedruckten Wert der Briefmarken können ebenfalls als umsatzsteuerfrei
behandelt werden. Diese Beurteilung setzt voraus, daß die vertraglichen
Vereinbarungen und die Abwicklung der Briefmarkenlieferungen tatsächlich
zu einem Kommissionsgeschäft zwischen der Deutschen Post AG und der
jeweiligen Postagentur führen (Bayer. Staatsministerium der Finanzen,
Erl. v. 26. 6. 1996 - 36 - S 7167b - 1/2 - 36 982).
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Erlaß v. 26.6.1996 36 S 7167
b 1/2 36 982
Fundstelle(n): DATEV Steuerrechtsdatenbank LEXinform LX131666 Gesetz(e):
UStG § 3 Abs. 3 UStG § 4 Nr. 8 Buchst. i [Bayerisches Staatsministerium
der Finanzen, Erlaß v. 26.06.96 - 36 S 7167 b 1/2 36 982]
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
> >Könnte man nun _theoretisch_ mit einer abtelefonierten Telefonkarte
> >bei der Telekom eine Umsatzsteuerbescheinigung verlangen?
> >
> >Bei einer 50 DM -Karte wären das immerhin 6,90 DM :-(
>
> vielleicht denke ich ja falsch, aber lass Dir doch beim Kauf eine
> Quittung geben und bestehe auf den MwSt.-ausweis.
auch hier wieder einen Erlaß.
(Immer diese Bayern!
;-))
> >Gut, für Münzen hätte man gar keine Quittung bekommen.
> Ist doch aber kein Grund.
Siehst Du im Steuerrecht immer einen Grund?
Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug für Telekommunikationsleistungen
Zum Vorsteuerabzug für Telekommunikationsleistungen hat das Bayerische
FinMin mit Erl. v. 19. 7. 1996 - 36 - S 7100 - 157/6 - 41 350 unter
anderem wie folgt Stellung genommen: Ein Vorsteuerabzug für den Nutzer
der Telefonkarte ist nur möglich, wenn vom jeweils leistenden
Unternehmer eine ordnungsgemäße Rechnung über die erbrachte Leistung
erteilt wird. Wenn für Leistungen, die mit dem auf der Telefonkarte
gespeicherten elektronischen Geld in Anspruch genommen werden, keine
Rechnung erteilt wird, dann hat der Leistungsempfänger keine Möglichkeit
zum Vorsteuerabzug. Dieses Problem existiert auch beim Telefonieren aus
öffentlichen Münzfernsprechern. Es ist Aufgabe der leistungserbringenden
Unternehmen, hier nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Auf ausdrückliche
Nachfrage soll die Deutsche Telekom AG auch "spezielle" Telefonkarten
abgeben, die ausschließlich zur Inanspruchnahme von
Telekommunikationsleistungen im Inland berechtigen. Nur für diese
speziellen Karten kann die Leistung bereits bei Abgabe der Karte
ordnungsgemäß mit Steuerausweis in Rechnung gestellt werden.
FinMin Bayern Erlaß v. 19.7.1996 36 S 7100 157/6 41 350
Wer hat denn nun schon so eine *spezielle* Telefonkarte?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Warum eigentlich nicht? Immerhin stellt sie das Entgelt für Leistungen der
Deutschen Post AG dar. Diese steht mit einer Reihe von anderen Unternehmen
(z.B. ups) in Konkurrenz...
Tschau
Veith
--
"Schließlich erfüllen die Massenmedien ihre Funktion als Vermittler
öffentlichen Diskurses auf eine Weise, die [die] ziemlich zuverlässige
Ausgrenzung aller Interessen bedeutet, die den Interessen der ökonomisch und
politisch Mächtigen, der etablierten Politik zuwiderlaufen, ..."
Bundestag-Drucksache: 13/11004 (22.06.1998)
home: http://www.snafu.de/~veith
ODER innerhalb einer (Amts-)Gemeinde - s.a. Berlin!
Hi Heinrich,
> Und hier dran ein anderes Problem:
> Wie lange muß ein Beleg, den ich ja aus rechtlichen/steuerrechtlichen
> Gründen einige jahre aufheben muß, auch lesbar sein?
upps,ehmm keine Ahnung :-)
> Konkret: Die Unsitte, Belege/Quittungen mit Thermodruckern zu drucken.
> Diese sind nach einigen Jahren (manche schon nach einigen Stunden in
> der sonne -) ), nicht mehr lesbar.
tja,das soll sogar schon nach 5 min.nicht mehr gehen :-(
>
> Ist der Anspruch auf eine noch nach jahren lesbare Rechnung auch
> einklagbar? Ich würde mal glauben , ja. Aber: Wie beweise ich, daß die
> jetzt lesbare Rechnung mal nicht mehr lesbar sein wird? Und anders rum
> gefragt, wie beweise ich, daß die Rechnung vom xy ist, wenn man sie
> schon nicht mehr lesen kann?
tja,das dürfte wohl etwas problematisch sein
>
> Noch "wilder": Wie kireg ich von einer Stadtverwaltung eine haltbare
> Quitttung für die Thermoquittung aus dem Parkautomaten?
ehmm,in dem du die Qiuttung und sontige Thermo-Belege nimmst und zum Copy-
Shop trabst und diese kopieren lässt,voraus gesetzt die haben nicht auch
noch einen alten Kopierer im Einsatz
>
> Außerdem, wie wäre da der korrekte Ablauf des Einmahens einer solchen
> Rechnung?
>
k.A.
> Weiters: Wie wirkt sich denn steurrechtlich die Nicht-Mehr-Lesbarkeit
> dann praktisch aus?
was nicht lesbar ist,ist auch nicht belegbar
>
> Ich bin gerade dabei, dieses problem auch in Österreich zu klären, da
> die "liebe" Post - die Österreichische - jetzt neu mit Computern
> ausgestattet wurde und seither alle Belege auf Thermopapier druckt!!
> Darauf angesprochene Postbedienstete zuckten nur mit der Schulter bzw.
> gaben mir den Tip, die Briefmarken in einem Laden, der Marken führt,
> zu kaufen.
> Die lernens offenbar nie -)).
Da gibts 2 Möglichkeiten :
1. du hast einen Flachbettscanner,dann rein mit den Belegen und via Nadler
oder Laser-Drucker ausdrucken ( Tintenstrahler will das FA nicht so
recht,weil die Ausdrucke nicht Wasserfest sind)
2. sollte dein PC eine eigene Tel-Nr. und du ein Fax mit einer 2.Tel.-Nr
haben,dann vom Fax an den PC senden ( Fax-Software voraussetzung ) und per
Drucker ausdrucken
warum immer so umstaendlich,ehmm koennte die maennlichkeit vielleicht mal
versuchen zu Denken ? :-)))
Gruß Hilde
E-Mail: HSt...@HIT.Handshake.de
oder
Creativ...@T-Online.de
>na das kanst Du doch auch - vorschlagen meine ich.
>http://www.bundesfinanzministerium.de
Tobias,
vielleicht hast du ja Recht. Einmal im Leben sollte man sowas
mal versuchen.
Hans-Georg
[No mail please]
> vielleicht hast du ja Recht. Einmal im Leben sollte man sowas
> mal versuchen.
dann kannst Du auch mit einem Sieb Wasser schöpfen gehen; aber wenn Du
meinst, daß es etwas bringt und dies Deine größten Probleme sein
sollten, so .......
Es gibt bestimmt wichtigeres, was man dem Finanzminister (oder auch
anderen Ministern) ans Herz legen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
>na das kanst Du doch auch - vorschlagen meine ich.
>http://www.bundesfinanzministerium.de
Tobias,
danke, habe ich jetzt auch tatsächlich gemacht. Ich hänge meine
Email unten an.
Hans-Georg
From: "Hans-Georg Michna" <...>
To: <Posts...@bmf.bund400.de>
Subject: Vorschlag für Änderung des UStG
Date: Fri, 30 Jul 1999 16:29:06 +0200
MIME-Version: 1.0
Content-Type: text/plain;
charset="iso-8859-1"
Content-Transfer-Encoding: 8bit
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie darum, das UStG so zu ändern, dass die USt oder
zumindest der MwSt-Satz immer ausgewiesen werden muss, wenn dies
technisch ohne wesentliche Zusatzkosten möglich ist. Auch
USt-Befreiung sollte immer ausgewiesen sein.
Dies betrifft z.B. Fahrkarten im Nahverkehr und Quittungen der
Post für Briefmarken oder Paketversand.
Um Kosten bei Änderung des MwSt-Satzes zu vermeiden, könnten Sie
den Ausstellern der Quittungen gestatten, statt der Prozentzahl
nur zu drucken, ob der volle oder der ermäßigte MwSt-Satz
enthalten ist. Sie könnten außerdem den Termin für das
Inkrafttreten der vorgeschlagenen Änderung einige Jahre in die
Zukunft legen, um Kosten bei der Umstellung der Druckvorlagen zu
vermeiden.
MfG Hans-Georg Michna
...
[No mail please]
>Hans-Georg Michna <Hans_Georg_Mich...@csi.com> schrieb in im
>Newsbeitrag: 37a26af1...@enews.newsguy.com...
>> vielleicht hast du ja Recht. Einmal im Leben sollte man sowas
>> mal versuchen.
>dann kannst Du auch mit einem Sieb Wasser schöpfen gehen; aber wenn Du
>meinst, daß es etwas bringt und dies Deine größten Probleme sein
>sollten, so .......
>Es gibt bestimmt wichtigeres, was man dem Finanzminister (oder auch
>anderen Ministern) ans Herz legen könnte.
Hans-Peter,
wahrscheinlich hast du recht, aber man muss es doch wenigstens
einmal versuchen.
Und wenn man es schon versucht, dann sollte man sich etwas
aussuchen, das offensichtlich vernünftig ist. Wenn das dann
nicht klappt, dann kann man ungefähr abschätzen, was ein mehr
umstrittener Vorschlag für eine Chance hätte.
Hans-Georg
[No mail please]
HGM> " Klaus Frieling" <KFRI...@t-online.de> wrote:
HGM>
HGM> >Hans-Georg Michna <Hans_Georg_Mich...@csi.com> schrieb in im
HGM> >Newsbeitrag: 37aa0bb0...@enews.newsguy.com...
HGM>
HGM> >>...
HGM> >> Ich habe hier gerade eine Streifenkarte des Münchner Verkehrs-
HGM> >> und Tarifverbundes, und da ist auch keine MwSt erwähnt.
HGM> >> Irgendwie habe ich aber so eine Ahnung oder Erinnerung, dass das
HGM> >> so nicht ganz stimmt.
HGM> >>
HGM> >> Bei Flugtickets hilft manchmal die Rechnung vom Reisebüro, aber
HGM> >> ich bin nicht sicher, ob man immer und unter allen Umständen
HGM> >> eine Rechnung dazukriegt, z.B., wenn man direkt von der Airline
HGM> >> kauft.
HGM> >>...
HGM>
HGM> >Soweit ich weiß, unterliegen Verkehrsleistungen unterliegen der USt, solche
HGM> >im Nahverkehr dem verminderten Steuersatz.
HGM>
HGM> Klaus,
HGM>
HGM> was gibt es denn noch für Quittungen, auf denen ein tatsächlich
HGM> enthaltener MwSt-Satz nicht ausgewiesen ist? Man kann das ja
HGM> nicht immer erraten.
Da offenbar nicht alle die UStDV griffbereit haben:
*34 Fahrausweise als Rechnungen
(1) Fahrausweise, die für die Beförderung von Personen ausgegeben werden,
gelten als Rechnungen im Sinne des * 14 Abs. 1 des Gesetzes, wenn sie
mindestens folgende Angaben enthalten:
1. den Namen und die Anschrift des Unternehmers, der die Beförderung
ausführt. * 31 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden;
2. das Entgelt und den Steuerbetrag in einer Summe;
3. den Steuersatz, wenn die Befördserungsleistung nicht dem ermäßigten
Steuersatz nach * 12 Abs. 2 Nr. 10 des Gesetzes unterliegt.
Auf Fahrausweisen der Eisenbahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen,
kann an Stelle des Steuersatzes die Tarifentfernung angegeben werden.
(2) ...
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für Belege im Reisegepäckverkehr entsprechend.
Das dürfte wohl klären, warum im Nahverkehr i.A. kein gesonderter Ausweis der
USt auf den Ticket steht.
Das war's
Andreas
UI125:(_FAMGDLETIMDRBFLVB_HKGDHLPLIHIAHBRAAPNBUNGLBEHBI
>
>Edgar Warnecke <EWar...@edgarvormhuy.de> schrieb in im Newsbeitrag:
>37a06d18...@news.btx.dtag.de...
>[...]
>Hallo Edgar,
>
>> heheeee, ich habe mir erlaubt mal etwas zu *tricksen* ;-)
>
>war das anständig von Dir?
>;-))
Moin Hans-Peter,
Du erwartest Nicht, dass ich Dir drauf antworte, nein? ;-)
Hilde, [fiesguck]
>warum immer so umstaendlich,ehmm koennte die maennlichkeit vielleicht mal
>versuchen zu Denken ? :-)))
Das hat nix mit *Denken* zu tun, sondern mit maennlichem Geiz und
maennlicher Faulheit.
WARUM sollten wir das Deiner Meinung nach tun?
*Ich* muss meinen Mandanten eine anstaendige Rechnung schreiben. Warum
bekomme ich die nicht von denen, die mehr Kohle haben als ich?
Capito?
>
>Hans-Georg Michna <Hans_Georg_Mich...@csi.com> schrieb in im
>Newsbeitrag: 37a26af1...@enews.newsguy.com...
>Hallo Hans-Georg,
>
>> vielleicht hast du ja Recht. Einmal im Leben sollte man sowas
>> mal versuchen.
>
>dann kannst Du auch mit einem Sieb Wasser schöpfen gehen; aber wenn Du
>meinst, daß es etwas bringt und dies Deine größten Probleme sein
>sollten, so .......
>Es gibt bestimmt wichtigeres, was man dem Finanzminister (oder auch
>anderen Ministern) ans Herz legen könnte.
Omma sachte immer:
Kleinvieh macht auch Mist.
>...
>Das dürfte wohl klären, warum im Nahverkehr i.A. kein gesonderter Ausweis der
>USt auf den Ticket steht.
>...
Andreas,
danke für die Info! Ich finde ja immer noch, dass die
Verkehrsbetriebe den MwSt-Satz direkt angeben sollten.
Hans-Georg
[No mail please]
> >dann kannst Du auch mit einem Sieb Wasser schöpfen gehen; aber wenn
Du
> >meinst, daß es etwas bringt und dies Deine größten Probleme sein
> >sollten, so .......
> >Es gibt bestimmt wichtigeres, was man dem Finanzminister (oder auch
> >anderen Ministern) ans Herz legen könnte.
>
> Omma sachte immer:
>
> Kleinvieh macht auch Mist.
wobei man das hier aber wörtlich nehmen sollte.
;-)))
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
>Aber, wie gesagt, ahem geschrieben, wieweit kann ich den Rechnungs-/
>Quittungsaussteller beim "Schlavitchen" nehmen und von ihm eine
>"haltbare" verlangen? Oder muß ich sie umkopieren?
>
>Dazu 2 Aspekte:
>1. Wieso soll ich die Kosten/den Aufwand dafür tragen?
Du kannst dann ja die Rechnungen für die Kopien ebenfalls geltend
machen. Wenn die dann wieder auf Thermopapier sind: Kopieren, und die
entsprechende Rechnung.......
Vielleicht treibst Du so einen Finanzbeamten in den Wahnsinn. ;-)))
--
Gruss
Lutz -----> Hamburg (z. Zt. Berlin)
E-Mail: L...@provi.de
[...]
>Vielleicht treibst Du so einen Finanzbeamten in den Wahnsinn. ;-)))
Gröhl...
Muß man eigentlich Hirn haben, um wahnsinnig zu werden?
Tschüß Wolf-hörjaschonwiederauf-gang
--
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## KreuzPunkt v3.11 pl2 R ## | reply address set
> danke, habe ich jetzt auch tatsächlich gemacht. Ich hänge meine
> Email unten an.
hmm, nicht schlecht für den Anfang, aber ich denke, daß Du da keine
nennenswerte Antwort bekommst.
Wenn Du möchtest kann ich Dir ja mal etwas von mir an die
Familienministerinnen mailen.
Da kannst Du einmal Vergleiche anstellen.
Was kratzt der Floh den Bären?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Hi Edgar,
> Hilde, [fiesguck]
nix fiesguck,gibt nur Falten auf der Stirn und die machen alt,aber nicht
weise :-))
> >warum immer so umstaendlich,ehmm koennte die maennlichkeit vielleicht mal
> >versuchen zu Denken ? :-)))
> Das hat nix mit *Denken* zu tun, sondern mit maennlichem Geiz und
> maennlicher Faulheit.
aha,die bequemlichkeit des Menschen
> WARUM sollten wir das Deiner Meinung nach tun?
weil das wahrscheinlich die einfachere und schnellere Methode ist,als mit
X-Versuchen die eh unendlich dauern bis sich was tut,wenn ueberhaupt
> *Ich* muss meinen Mandanten eine anstaendige Rechnung schreiben. Warum
> bekomme ich die nicht von denen, die mehr Kohle haben als ich?
weil die es nicht nötig haben zu Denken und was kleiner ist als die,muss
halt sehen wo man bleibt und wie man es auf die Reihe bekommt :-(((
> Capito?
ich schon lange ;-)
> ;-)
wie war das mit dem Klopapier und 4-lagig ? <g>
>Hans-Georg Michna <Hans_Georg_Mich...@csi.com> schrieb:
>
>> Einige große Behörden (oder bis vor kurzem gewesene Behörden)
>> haben es anscheinend nicht nötig, die MwSt auf ihren Quittungen
>> auszuweisen. Ich denke da an Fahrkarten, Flugscheine und
>> Postquittungen
>
>Ganz einfach:
>
>Dann ist i. d. R auch keine MwSt enthalten!
Hallo
Z.B. HVV Fahrscheine kostet 8 DM und enthält 7% laut HVV steht aber
nicht drauf. :-(
--
Thomas Drebert : PC & Internet Service
Tel: 030-49 99 94 08
Fax: 030-49 99 72 57
Thomas Drebert schrieb:
Außerdem muß die Mwst. erst ab einer Summe von 200,-- Dm extra
ausgewiesen werden.
Ingo
1. Gibt es Leistungen die von der USt befreit sind, z.B. die Post.
Deshalb steht auf deren Quittungen auch immer "ohne Zuschlag".
2. Gibt es für einige Leistungen Vereinfachungsregeln. Dazu
gehören Transportleistungen. Wenn es sich um eine Fahrt
innerhalb einer Ortschaft handelt (Stadtfahrt), oder die Länge der
Fahrstrecke zu erkennen ist, braucht die USt nicht extra ausgewiesen
zu werden.
Und tschüß
bei solchen Kleinbetragsquittungen (z.B. auch im Schreibwarengeschäft
etc.) kannst Du die
enthaltene MWSt ganz einfach selbst ausrechen.
(Quittungsbetrag / 115)*15 bei 15% USt bzw. (Quittungsbetrag/107)*7 bei
7%
Alex
die Rechtsgrundlage für Kleinbetragsrechnungen ist §35 Abs. 1 UStDV.
Der Gesamtbetrag darf 200DM nicht übersteigen.
Auf jeden Fall muß aber der entsprechende Steuersatz (7% oder 16%) auf
der Quittung angegeben sein.
Für Fahrausweise ist §35 Abs. 2 UStDV anzuwenden.
Alex
P.S. Umsätze z.B. von Postwertzeichen unterliegen nicht der
Umsatzsteuer; somit ist auch keine Umsatzsteuer ausweisbar.
>Außerdem muß die Mwst. erst ab einer Summe von 200,-- Dm extra
>ausgewiesen werden.
Ingo,
den Wert kann ich mir auch selber ausrechnen, wenn ich
wenigstens den Prozentsatz erfahre. Aber der steht oft auch
nicht drauf.
Hans-Georg
[No mail please]
>1. Gibt es Leistungen die von der USt befreit sind, z.B. die Post.
>Deshalb steht auf deren Quittungen auch immer "ohne Zuschlag".
Warum schreiben diese Trottel denn nicht drauf: "Ohne MwSt"?
Hans-Georg
[No mail please]
Der Hinweis "Postwertzeichen ohne Zuschlag" hat mit der USt. nichts zu tun.
Wenn du z. B. Wohlfahrtsmarken kaufst, dann heisst es "mit Zuschlag"! Die
Zuschlagshöhe = Wohltätigkeitsbeitrag = Spende wird aber nicht ausgewiesen,
sondern nur der Gesamtbetrag. Somit also auch nicht als Spende absetzbar.
Ich weiss auch gar nicht, ob das - auch bei bekanntem Spendenbetrag -
möglich wäre.
Und Tschau.
Das ist leider falsch oder zumindest uneindeutig.
Bis 200 DM reicht die Angabe des Umsatzsteuersatzes, bei darüberliegenden
Beträgen muß sowohl der Steuersatz als auch der daraus resultierende Betrag
ausgewiesen werden. Aber der Steuersatz muß immer auf der Rechnung stehen.
Das Finanzmat akzeptiert solche Fahrkarten aber trotzdem, da im Nahverkehr
oder auch Fernverkehrsstrecken unter 50 km lt. Gesetz 7 % USt. anfallen und
darüber erst 16 %.
Problematisch sind aber z.B. Parkscheine ohne Angaben. Oder gar die Parkuhr,
denn da gibt es gar keine Quittung...
(Für Fans: zu Rechnungen § 14 UStG und zu den Sätzen § 12 UStG.)
Doc
>Problematisch sind aber z.B. Parkscheine ohne Angaben. Oder gar die Parkuhr,
>denn da gibt es gar keine Quittung...
Meines Wissens werden die Parkscheinautomaten von den Kommunen
betrieben und die dürfen keine MwSt erheben.
Gruss Thilo