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F: Mindestbetrag fuer gerichtliches Mahnverfahren

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Achim Weiler

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May 11, 1999, 3:00:00 AM5/11/99
to
Da hab ich aber auch mal nee Frage zu:

Ich als Händler (ganz neu), habe einem Kunden in Österreich ein Produkt
verkauft. Mit Beigabe der Rechnung und die Infos zwecks Überweisung, habe
ich ihm ein Paket zugeschickt. Wie sieht das mit Mahnverfahren ins
Ausland aus, wenn dieser Kunde nicht zahlt ???


Achim Weiler

Hannes Birnbacher schrieb:

> Am Sat, 15 May 1999 19:29:23 GMT schrieb grou...@on-line.de (Lutz
> Boden) :
>
> >
> >>>
> >>>Ich dachte immer, Beträge kleiner als DM 50,- können aufgrund der
> >>>Gereingfügigkeit nicht eingeklagt werden ?!
> >>
> >>Das ist ein hochinteressanter Aspekt. Steht das in der ZPO, oder wo
> >>kann ich nachlesen, wie das genau geht?
> ...
> >Eine generelle Geringfügigkeitsgrenze gibt es nicht, schon gar nicht
> >liegt sie bei 50 DM.
>
> Ich weiss. Ich wollt es nur nicht so direkt sagen. Ich hasse
> Latrinengerüchte aus Wichtigtuerei...


Frank Schroeder

unread,
May 13, 1999, 3:00:00 AM5/13/99
to
Ich stelle Personalisierte Kinderbücher her, bei denen je nach
Wunsch des Kunden der Name der Hauptperson (Kind), von
Spielkameraden und teilweise auch weitere Angaben benutzt werden.
Dadurch entstehen Unikate, denn es gibt kaum Kunden, deren
Angaben für die Bücher absolut identisch sind.

Leider gibt es Zeitgenossen, die offensichtlich auf
Versand-Angebote im Internet reagieren, um zwar die Waren
entgegen zu nehmen, diese aber gemäß den Zahlungsbedingungen dann
doch nicht zu bezahlen. Und es gibt dann leider auch die Gruppe
der Leute, die „freundlicherweise“ nicht mal auf
Zahlungserinnerungen und Mahnungen reagieren.

Hier hilft dann nur das klassische gerichtliche Mahnverfahren.

Nun zu meiner Frage:

Die Kinderbücher kosten z.Zt. 24,90 DM je Stück. Inklusive der
Versandkosten kommen dann bei einem Buch 30,90 bzw. bei zwei
Büchern 55,80 DM zusammen. Beide Beträge erscheinen mir für ein
gerichtliches Mahnverfahren als recht klein.

Gibt es einen gerichtlichen Mindestbetrag, für den
Warenlieferungen erfolgt sein müssen, oder kann unter
Berücksichtigung der Tatsache, daß es sich um Unikate handelt,
auch für einen Betrag von 30,90 DM ein gerichtliches
Mahnverfahren eingeleitet werden?

Ciao
Frank


Frhr. v. Gravenreuth

unread,
May 13, 1999, 3:00:00 AM5/13/99
to

Frank Schroeder schrieb:

> <lösch>

> Leider gibt es Zeitgenossen, die offensichtlich auf
> Versand-Angebote im Internet reagieren, um zwar die Waren
> entgegen zu nehmen, diese aber gemäß den Zahlungsbedingungen dann
> doch nicht zu bezahlen. Und es gibt dann leider auch die Gruppe
> der Leute, die „freundlicherweise“ nicht mal auf
> Zahlungserinnerungen und Mahnungen reagieren.
>

Kenn ich auch, gilt sogar für Buchhändler, die von kleinen Verlagen wie
meinem COMPULAW bestellen.

>
>

<lösch>

> Gibt es einen gerichtlichen Mindestbetrag,

Nein, jeder(!) DM-Betrag kann mit einem Mahnbescheid geltend gemacht
werden. Es gehen sogar ausländische Währungen (z.b. US-$), da wirds aber
schwierig.#

Gravenreuth


Edgar Warnecke

unread,
May 13, 1999, 3:00:00 AM5/13/99
to
Am Thu, 13 May 1999 19:13:37 +0200, Grave...@t-online.de (Frhr. v.
Gravenreuth) meinte:

Hoppala,

hallo Guenter,

Du auf debs :-)

Viel Spass !

Gruss

Edg@r vorm Huy
--
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Zu Risiken und Nebenwirkungen
fragen Sie Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater !
http://edgarvormhuy.de

Kai Hoferichter

unread,
May 14, 1999, 3:00:00 AM5/14/99
to
Frhr. v. Gravenreuth schrieb:

> > Gibt es einen gerichtlichen Mindestbetrag,
>
> Nein, jeder(!) DM-Betrag kann mit einem Mahnbescheid geltend gemacht
> werden. Es gehen sogar ausländische Währungen (z.b. US-$), da wirds aber
> schwierig.#

Aha ?!

Ich dachte immer, Beträge kleiner als DM 50,- können aufgrund der
Gereingfügigkeit nicht eingeklagt werden ?!

Kai.

Matthias Winkler

unread,
May 14, 1999, 3:00:00 AM5/14/99
to
Hannes Birnbacher <ad-...@t-online.de> wrote:

> Klar, dass ich -zig Fehler reinmachte, aber das macht nix. Die
> schicken Dir's schon zurück und kreuzen an, was fehlt, nur so lernt
> man.

Beim Ausfüllen der Formulare hilft auch der Rechtspfleger am örtlichen
Amtsgericht. Kostenlos natürlich. (Das ist zumindest hier in Heidelberg
so.)

Gruß,
M.

Edgar Warnecke

unread,
May 15, 1999, 3:00:00 AM5/15/99
to
Am Thu, 13 May 1999 23:53:11 MET, th...@hotmail.com (Thomas F. Unke)
meinte:

Moin Thomas,

>In <373b2946...@news.btx.dtag.de> Edgar Warnecke wrote:
>> Am Thu, 13 May 1999 19:13:37 +0200, Grave...@t-online.de (Frhr. v.
>> Gravenreuth) meinte:
>>
>> Hoppala,
>>
>> hallo Guenter,
>

>Wieso "Guenther" ? Der Vorname ist doch "Freiherr", oder ?

ohne *h*, habe mich sonst auch vertan ;-)

>>
>> Du auf debs :-)
>
>Nun, seine Erlaucht hat auf ein Crossposting geantwortet.

Wat Ihr immer mit *Erlaucht* habt ? :-)

Das mit dem X-post fiel mir *hinterher* auch auf ;-)

Wiedermal zu schnell getippert :-|

Sascha Siekmann

unread,
May 15, 1999, 3:00:00 AM5/15/99
to
Nein. Der Vorname ist sicher nicht Freiherr. Siehe aktueller Spiegel mit
Artikel über "Adels-Namensrecht". Sehr belustigend.

Gruß,

Sascha.

Thomas F. Unke schrieb in Nachricht
<1999May13....@news.online.de>...


>In <373b2946...@news.btx.dtag.de> Edgar Warnecke wrote:
>> Am Thu, 13 May 1999 19:13:37 +0200, Grave...@t-online.de (Frhr. v.
>> Gravenreuth) meinte:
>>
>> Hoppala,
>>
>> hallo Guenter,
>
>Wieso "Guenther" ? Der Vorname ist doch "Freiherr", oder ?
>
>>

Lutz Boden

unread,
May 15, 1999, 3:00:00 AM5/15/99
to
On Fri, 14 May 1999 15:07:15 +0200, ad-...@t-online.de (Hannes
Birnbacher) wrote:

>Am 14 May 1999 08:08:30 GMT schrieb Kai Hoferichter
><hofer...@skygate.de> :


>
>>
>>
>>Ich dachte immer, Beträge kleiner als DM 50,- können aufgrund der
>>Gereingfügigkeit nicht eingeklagt werden ?!
>

>Das ist ein hochinteressanter Aspekt. Steht das in der ZPO, oder wo
>kann ich nachlesen, wie das genau geht?

Das ist der Aspekt des bei Kleinstbeträgen eventuell fehlenden
Rechtsschutzbedürfnisses, welches eine Klage unzulässig werden ließe.

Ich habe allerdings erst von einer Entscheidung gelesen, wo wegen
eines Kleinstbetrages das Rechtsschutzbedürfnis vom Gericht verneint
wurde. IIRC wollte jemand von seiner Bank 0,4X DM zuviel berechneter
Zinsen/Gebühren einklagen.

Eine generelle Geringfügigkeitsgrenze gibt es nicht, schon gar nicht
liegt sie bei 50 DM.

Gruß

L. Boden
--
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Ulf Kutzner

unread,
May 19, 1999, 3:00:00 AM5/19/99
to
Sascha Siekmann wrote:
>
> Nein. Der Vorname ist sicher nicht Freiherr. Siehe aktueller Spiegel mit
> Artikel über "Adels-Namensrecht". Sehr belustigend.

Habe den Spiegel zwar nicht gelesen, aber irgendwie fällt mir doch auf,
daß es Sonderrechte gibt, die eigentlich abgeschafft sein sollten.

Die Tochter von Egon Prinz heißt Prinz, die Tochter des Prinzen von
Irgendwo heißt Prinzessin von Irgendwo.

Gruß, ULF

--
_______________________________________________________________________________
Ulf Kutzner
Backhaushohl 46
D-55128 Mainz
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