Nun folgendes Problem, der andere Gesellschafter will weder meine
Anteile für 1 DM kaufen, noch will er mir seine
Anteile für 1 DM verkaufen. Einigungsversuche gehen schief, da er wohl
noch eine ungerechtfertigte Entschädigung erwartet.
Da jeder 50% hat, ist die Sache praktisch zum Stillstand verurteilt.
Fast kein Geld, fast keine Kosten, keine Verbindlichkeiten.
Ich habe nun die Nase voll, da dieser Zustand nun schon Monate andauert,
daher meine Frage:
Wie werde ich meine Anteile los ? Kann ich Sie einfach niederlegen
(Notariell?).
Wenn ich meine Anteile los bin, wie schnell kann der Geschäftsführer
dann sein Amt niederlegen, er wäre ja dann
dem nun 100% Anteilseigner Weisungsgebunden.
Die Liquidation (nein die GmbH ist nicht mittellos) geht ja wohl nur
wenn der andere Gesellschafter zustimmt, und dauert
ja ein Jahr, oder kann der GF die Liquidation einleiten wenn auch nur
ein gesellschafter zustimmt ?
Wie ist das mit meinem Verlust ? Der ist ein vielfaches höher als meine
jährich gezahlte Lohnsteuer. Kann ich den irgendwie über mehrere Jahre
verteilen ?
Heinz.
--
Mit freundlichem Gruß,
Heinrich Butschal
www.butschal.de
Butschal GmbH, Würmtalstr. 134, D-81375 München
Tel: 089 70009031 Fax +49 89 70009041
das hat keine Auswirkung auf die Bestellung als Geschäftsführer.
GF muß Niederlegung beim HG anmelden, dann muß ggf. ein Notgeschäftsführer
bestellt werden.
Peter
>> Der
>>Geschäftsführer (oder sie) kann gegenüber der Gesellschaft kündigen. Das
>>sollte im Geschäftsführeranstellungsvertrag geregelt sein.
>
>das hat keine Auswirkung auf die Bestellung als Geschäftsführer.
[jajaaaa]
Ooooch gucke mal,
Peter Pan ist wieder da :-))
SCNR
Gruss
Edg@r vorm Huy
--
Einfach ist genial.
http://www.edgarvormhuy.de
Andy Glaser schrieb:
>
> Heinz schrieb:
> >
> > Hallo,
> > folgendes Problem: Ich habe mit einem zweiten Gesellschafter (jeder 50%
> > Anteile) eine GmbH gegründet.
> > Meine Frau war Geschäftsführer.
>
> War? Oder ist?
Ist. Der Zustand ist 2 Gesellschafter mit je 50% und ein GF im Moment
ohne Bezüge.
...
> > Wie werde ich meine Anteile los ? Kann ich Sie einfach niederlegen
> > (Notariell?).
>
> Durch eine Kündigung gegenüber den restlichen Gesellschaftern.
> Vielleicht solltest Du mal den Gesellschaftsvertrag lesen, da steht so
> was unter Garatie drin!
Da steht in der Tat drinn, unter Kündigung. Allerdings in meinen Augen
etwas komisch.
Es scheint der Standard-Text zu sein. Ich kann also meinen Anteil
einfach dem anderen Gesellschafter gegenüber kündigen, eine Abfindung
von z.B. 1DM akzeptieren, und bin den Mistladen sofort los ?
(Ich nehme an, noch notariell absegenen). Muß dann der andere
Gesellschafter die GmbH liquidieren ?
Er kann dann nicht auch einfach kündigen, wenn ich bereits vorher
gekündigt habe ?
> > Wenn ich meine Anteile los bin, wie schnell kann der Geschäftsführer
> > dann sein Amt niederlegen, er wäre ja dann
> > dem nun 100% Anteilseigner Weisungsgebunden.
>
> Was haben Deine Anteile mit dem Geschäftsführer zu tun? Der
> Geschäftsführer (oder sie) kann gegenüber der Gesellschaft kündigen. Das
> sollte im Geschäftsführeranstellungsvertrag geregelt sein.
Also meine Anteile haben mit dem GF folgendes zu tun, daß ich mit dem
verheiratet bin, und solange ich
50% der Anteile halte, kann ja kein Schikane-Beschluß gefasst werden...
Mehr als selbstschutz ist nicht dahinter. Der GF hat natürlich eine
Kündigungsfrist laut Anstellungsvertrag. In wie weit er daran gebunden
ist wenn er ohne Bezüge tätig ist, und auch nix zu tun hat, weiß ich
nicht.
Ich habe rechtlichen Beistand, und der weiß daß ich den Laden am
liebsten loswerden sofort will. Der hat mir nichts von der MÖglichkeit
der Kündigung gesagt.
> > Die Liquidation (nein die GmbH ist nicht mittellos) geht ja wohl nur
> > wenn der andere Gesellschafter zustimmt, und dauert
> > ja ein Jahr, oder kann der GF die Liquidation einleiten wenn auch nur
> > ein gesellschafter zustimmt ?
>
> Kündige einfach, das Ergebnis ist das gleiche.
Was meinst du damit, leite ich damit eine Liquidation ein, die auch ein
Jahr dauert ?
> > Wie ist das mit meinem Verlust ? Der ist ein vielfaches höher als meine
> > jährich gezahlte Lohnsteuer. Kann ich den irgendwie über mehrere Jahre
> > verteilen ?
>
> Ich möchte mal wissen, was Ihr da für Dinger gedreht habt.
Keine Dinger. Der Sachverhalt ist einfach (und bestimmt nicht selten).
GmbH gegründet, Laden lief nicht so an wie erwartet, Kosten aber schon,
Geld weg, beide Gesellschafter schießen mit eigenkapitalersetzenden
Darlehen nach, die auch fast weg. Dieses Faß ohne Boden will ich
Deckeln. Der andere Gesellschafter sauer, und ärgert halt. Mit dem ist
das Schiff nicht wieder flott zu machen. Entweder ich alleine, oder ich
will das Schiff loswerden (soll er doch sehen was er damit macht).
Ich will nix mehr reinbuttern.
Was ich halt blöd finde, ist der Zustand, Stammkapital+Darlehen sind ja
weg (mein Privatkapital, über Jahre angespart). Um es zu ersetzen werd
ich wohl wieder Jahre sparen müssen (voll versteuert). Der Verlust kommt
aber auf einmal, und ist halt so hoch, daß ich ja doppelt bestraft
werde, weil ich den versteuert angespart habe, Ihn aber nicht voll von
den Steuern absetzen kann, weils wohl auf einmal anfällt, rictig ?. Ich
habs ausgegeben, habe versucht eine Firma zu gründen, damit
Arbeitsplätze etc zu schaffen. Bis ich diese Summe wieder zusammen habe,
hab ich zig Steuern bezahlt. Das find ich halt ungerecht, man wird für
die Risikobereitschaft meiner Meinung nach bestraft.
Heinz.
>GF muß Niederlegung beim HG anmelden, dann muß ggf. ein Notgeschäftsführer
bestellt werden.
Wie läuft das mit dem Not-GF ? Wer bestimmt den ? Habe ich dann eher
schlechtere Karten, als wenn meine Frau GF bleibt ?
Edgar Warnecke schrieb:
>
> On Fri, 25 Aug 2000 20:12:39 +0200, "Peter Ihm" <Pe...@1st-euro.net>
> wrote:
>
> >> Der
> >>Geschäftsführer (oder sie) kann gegenüber der Gesellschaft kündigen. Das
> >>sollte im Geschäftsführeranstellungsvertrag geregelt sein.
> >
> Wenn die Kündigung so schnell möglich ist. Bei uns ist zum Beispiel eine
> Kündigung frühstens zum 31.12.2001 möglich, weil wir es so wollten.
ja ist sie. Unsere Frist der frühesten Kündigung ist bereits abgelaufen.
> Ja, aber ich weiß nicht, was passiert, wenn der andere nicht zum Notar
> will.
Genau das wird aber passieren. Er blockiert halt alles...
> > Muß dann der andere
> > Gesellschafter die GmbH liquidieren ?
>
> Wenn er will. Er kann das Unternehmen dann ja wieder aufbauen.
Will er nicht, ich wollt Ihm ja meine Anteile für 1 DM geben, er sagte
nein.
> > Er kann dann nicht auch einfach kündigen, wenn ich bereits vorher
> > gekündigt habe ?
>
> Gute Frage.
Wer weiß die Antwort ?
> Die ehelich Bundelung von GF uns GS hat im handelsrecht wenig Relevanz
> (im Steuerrecht schon eher).
Was willst du mir damit sagen ?
> Nein, Du bist die Sorge "GmbH" los.
Aber nur, wenn der andere das nicht genauso macht. Da muß es aber einen
haken geben, denn sonst würde sich ja jeder so vor einer Liquidation
drücken können.
> Das ist einer der größten Fehler, die immer wieder gemacht werden.
>
> > Dieses Faß ohne Boden will ich
> > Deckeln. Der andere Gesellschafter sauer, und ärgert halt.
>
> Logisch. Er erhält keinen Gewinn, aber Deine Frau ein GF-Gehalt.
Nein, meine Frau hat natürlich auf das Gehalt verzichtet, als keine
Gewinne mehr möglich waren.
Er hat keinen Grund zum Sauer sein, eher ich... aber das gehört hier
nicht hin.
> Mach doch folgendes: Schlage eine Re-Aufbau des Unternehmens vor (egal
> wie).
Mach dazu mal bitte einen Vorschlag...
>Dein Partner wird ablehnen. Kündige ihm die Gesellschaft und ziehe
> die Anteile ein (eine Bewertung der GmbH muss erfolgen).
> Kündigungsgrund: Blockade des Unternehmenszweckes. Dazu sollte auch was
> im Gesellschaftsvertrag stehen.
Aber das ist nicht ganz Risikolos, ich will ja nix mehr mit der GmbH,
ich hab die faxen einbfach dicke.
>
> Alternative. Deine Frau besteht auf Zahlung ihres GF-Gehaltes, ansonsten
> wird sie als Gläubigerin und GF Insolvenz anmelden.
Und bei Insolvenz gehts dem GF an den Kragen. Unter anderem auch dashalb
habe ich durch meine Darlehen ja die Insolvenz abgewendet...
>
> > Was ich halt blöd finde, ist der Zustand, Stammkapital+Darlehen sind ja
> > weg (mein Privatkapital, über Jahre angespart). Um es zu ersetzen werd
> > ich wohl wieder Jahre sparen müssen (voll versteuert). Der Verlust kommt
> > aber auf einmal, und ist halt so hoch, daß ich ja doppelt bestraft
> > werde, weil ich den versteuert angespart habe, Ihn aber nicht voll von
> > den Steuern absetzen kann, weils wohl auf einmal anfällt, rictig ?. Ich
> > habs ausgegeben, habe versucht eine Firma zu gründen, damit
> > Arbeitsplätze etc zu schaffen. Bis ich diese Summe wieder zusammen habe,
> > hab ich zig Steuern bezahlt. Das find ich halt ungerecht, man wird für
> > die Risikobereitschaft meiner Meinung nach bestraft.
>
> Also hier müsste jetzt mal ein Steuermensch was sagen, weil es da auch
> noch irgendwie die Möglichkeit eines Verlustvortrages gibt. Mangels
> Notwendigkeit bei uns kann ich dazu aber nichts sagen.
Ja, wer weiß bescheid ?
Heinz
Andy Glaser schrieb:
> Unterhalte Dich bitte mal deswegen mit einem Notar. Der kann Dir über
> Auflösungen (gewollt oder ungewollt) mehr sagen. Warum haben wir hier in
> der News-Group eigentlich keinen Notar?
Ich werde nach den interessanten Informationen hier aus der NG nochmal
mit meinem Steuerfachanwalt reden,
offensichtlich antwortet der trotz Bezahlung nur,wenn man das richtige
fragt. Danke in die NG, ich habe hier in den paar Tagen schon mehr
Aspekte gehört, als in 1 Jahr von meinem/unserem Anwalt.
> > Will er nicht, ich wollt Ihm ja meine Anteile für 1 DM geben, er sagte
> > nein.
>
> Das soll nichts heißen. Ich glaube er weiß nicht, was er tut.
Aber ich wüßte zu gerne was passiert, bevor ich etwas anstoße, daß ich
nicht mehr zurückdrehen kann.
Also nochmal die Frage: wie kann jemand den Verlustvortrag denn nutzen ?
Nehmen wir mal an, jemand kauft die Firma für 1DM, mit Verlustvortrag
von 100000.--.
Macht die 100000.-- durech Gewinne wieder voll. Wenn er jetzt
liquidiert, dann hat er doch
99000 Gewinn die er versteuern muß. Oder sehe ich da etwas falsch...
Nur ich, der echt das Geld vorher reingesteckt hat, kanns doch so wieder
raus ziehen ?
>Noch ein
> Vorschlag: Mach die GmbH nieder und melde Insolvenz an. Der letzte
> Gläubiger wird die Bank sein, wenn das Guthaben irgendwann mal für die
> Kontoführungsgebühren draufgegangen ist.
Du, ich bin noch ratlos:
Ich kennen nun von dir 3 Möglichkeiten:
1.) meine Anteile kündigen, da fehlt mir noch die Antwort, warum das
nicht jeder macht, so könnte man ja der 1 jährigen Liquidation
entkommen, und das kann glaube ich nicht sein...
2.) Insolvenz anmelden. Das fällt doch auf den GF zurück, dauert das
nicht auch ein Jahr ?
Wo ist der unterschied zur Liquidation ?
3.) Mir fällt gerade ein: Einstellung von Amtswegen wegen
Vermögenslosigkeit. (geht zwar noch nicht, aber das kann man in 2
Monaten sicher leicht hinkriegen) Was sind hier die Nachteile ?
4.) Dem anderen wegen Gesellschaftsschädigendem Verhalten die Anteile
entziehen. Das g ibt sicher Ärger mit dem, obwohl ich bin sicher, damit
komm ich durch. Der hat genug schädigendes gelappt...
> > > > Dieses Faß ohne Boden will ich
> > > > Deckeln. Der andere Gesellschafter sauer, und ärgert halt.
> > >
> > > Logisch. Er erhält keinen Gewinn, aber Deine Frau ein GF-Gehalt.
> >
> > Nein, meine Frau hat natürlich auf das Gehalt verzichtet, als keine
> > Gewinne mehr möglich waren.
>
> Aber sie hat mal welche bekommen. Vielleicht ist er auch sauer, weil
> Deine Frau (der GF) keinen Umsatz und keine Gewinne reingebracht hat?
Das fürht hier zuweit. Klar sieht der mich als schuldig, ich jedoch Ihn.
Das ich den Laden loswerden will, der mich aber nicht rausläßt, obwohl
ich keine Gegenleistung mehr will, sagt ja wohl genug.
Deshalb frage ich ja hier nach eoiner MÖglichkeit die Mist-GmbH
loszuwerden...
> > > Alternative. Deine Frau besteht auf Zahlung ihres GF-Gehaltes, ansonsten
> > > wird sie als Gläubigerin und GF Insolvenz anmelden.
> >
> > Und bei Insolvenz gehts dem GF an den Kragen. Unter anderem auch dashalb
> > habe ich durch meine Darlehen ja die Insolvenz abgewendet...
>
> Nur, wenn der GF nicht rechtzeitig handelt, geht es ihn an den Kragen.
> Eine einfach Insolvenz-Anmeldung reißt es aber nicht raus.
Was meinst du, mit "reist es nicht raus" ? Warum Insolvenz statt
Liquidation ?
Heinz,
(der bei der nächsten GmbH Gründung vorher mehr schriftlich regeln
wird...)
Heinz schrieb:
....
> Wie läuft das mit dem Not-GF ? Wer bestimmt den ? Habe ich dann eher
> schlechtere Karten, als wenn meine Frau GF bleibt ?
Der GF ist im Prinzip das Handlungsorgan für die Gesellschafter. Also
eurer "Befehlsempfänger". Die Gesellschafter bestimmen wo es langgeht!
--
Mit freundlichen Gruessen Dipl.-Ing.(FH) Thomas Budich
MailTo:ISA-An...@T-Online.de http://www.ISA-Analytik.de
**** Sonderfertigungen für Umwelt und Analysentechnik ****
....
>
> Ha ha ha. Einziehung eines GmbH-Anteils zum Buchwert. Das hält vor
> keinem Gericht stand!
>
> Andy
das überrascht mich aber. Welchen Wert würde denn das Gericht ansetzen?
--
Mit freundlichen Grüßen,
Heinrich Butschal
www.butschal.de Heinrich Butschal GmbH, Würmtalstr, 134, D-81375 München
0171 818 0171 oder 089 740 29039 Fax 089 740 29 040
> > Wie läuft das mit dem Not-GF ? Wer bestimmt den ? Habe ich dann eher
> > schlechtere Karten, als wenn meine Frau GF bleibt ?
>
> Der GF ist im Prinzip das Handlungsorgan für die Gesellschafter. Also
> eurer "Befehlsempfänger". Die Gesellschafter bestimmen wo es langgeht!
Nehmen wir mal an, meine Frau würde bei der GmbH kündigen, und beim
Notar die Geschäftsführung niederlegen,
mit der Begründung, daß der andere Geschäftsführer alles blockiert und
die GmbH so keine Perspektive hat.
Wäre dies für mich evtl günstig, weil dann ja noch mehr gegen den
anderen Gesellschafter spricht ?
Wie wird denn nun so ein Not-GF bestellt ? Nehmen wir an, es findet sich
keiner, der so "doof" ist,
in einer zerstrittenen, kaputten GmbH für umsonst, sich zu ärgern, und
zu haften ?
Was passiert dann ? Wird dann die GmbH von Amtswegen geschlossen ?
Heinz
Also nochmal die Frage: wie kann jemand einen Verlustvortrag denn nutzen
?
Nehmen wir mal an, jemand kauft die Firma für 1DM, mit Verlustvortrag
von 100000.--.
Macht die 100000.-- durch Gewinne wieder voll
(Stammkapital+Verlust+Darlehen).
Wenn er jetzt
liquidiert (um die Firma aufzulösen, und die 100000.-- vom Konto
unversteuert einzustreichen), dann hat er doch
99999.-- Gewinn die er versteuern muß. Oder sehe ich da etwas falsch...
Nur ich, der echt das Geld vorher reingesteckt hat, kanns doch so
(unversteuert) wieder
raus ziehen, oder kann jeder eine GmbH mit Verlustvortrag so nutzen, daß
ed damit Steuerfreie Einnahmen erzielt, falls er es schafft
gewinnträchtige Aufträge ranzuholen ?
> >Noch ein
> > Vorschlag: Mach die GmbH nieder und melde Insolvenz an. Der letzte
> > Gläubiger wird die Bank sein, wenn das Guthaben irgendwann mal für die
> > Kontoführungsgebühren draufgegangen ist.
>
Ich bin noch ratlos:
Ich kennen nun 4 Möglichkeiten:
1.) meine Anteile kündigen, da fehlt mir noch die Antwort, warum das
nicht jeder macht, so könnte man ja der 1 jährigen Liquidation
entkommen, und das kann glaube ich nicht sein...
2.) Insolvenz anmelden. Das fällt doch immer auf den GF zurück, und
dauert das
nicht auch ein Jahr ?
Wo ist eigentlich der Unterschied zur Liquidation ?
(Ist der Unterschied Insolvenz kann der GF alleine anmelden, Liquidation
muß er Zustimmung beider Gesellschafter haben ? Was macht er wenn nur
einer Zustimmt, und der andere ablehnt ?)
3.) Mir fällt gerade ein: Einstellung von Amtswegen wegen
Vermögenslosigkeit. (geht zwar noch nicht, aber das kann man in 2
Monaten sicher leicht hinkriegen) Was sind hier die Nachteile ?
4.) Dem anderen wegen Gesellschaftsschädigendem Verhalten die Anteile
> entziehen. Das g ibt sicher Ärger mit dem, obwohl ich bin sicher, damit
komm ich durch. Der hat genug schädigendes gelappt...
Ich ja hier nach einer MÖglichkeit die Mist-GmbH
loszuwerden... mit geringstmöglichen Folgen für mich und meine Frau.
Falls meine Fragen zu weit gehen, bitte ich um kurzen Wink, und sorry,
dann bin ich sofort ruhig.
Heinz
Heinrich Butschal schrieb:
> > Ha ha ha. Einziehung eines GmbH-Anteils zum Buchwert. Das hält vor
> > keinem Gericht stand!
> >
> > Andy
>
> das überrascht mich aber. Welchen Wert würde denn das Gericht ansetzen?
Darf ich nochmal fragen, welchen Wert ein Gericht bei einer fast
ruinierten GmbH ansetzen würde ?
Es kann ja wohl nur noch die Summe der Barkasse+Lager+Inventar sein,
oder ?
Heinz
Heinz schrieb:
....
> Wie läuft das mit dem Not-GF ? Wer bestimmt den ? Habe ich dann eher
> schlechtere Karten, als wenn meine Frau GF bleibt ?
Der GF ist im Prinzip das Handlungsorgan für die Gesellschafter. Also
eurer "Befehlsempfänger". Die Gesellschafter bestimmen wo es langgeht!
--
Mit freundlichen Gruessen Dipl.-Ing.(FH) Thomas Budich
MailTo:ISA-An...@T-Online.de http://www.ISA-Analytik.de
**** Sonderfertigungen für Umwelt und Analysentechnik ****
Das funktioniert meist nur wenn sich alle Einig sind.
Ansonsten ist das procedere etwas anders.
Der Geschäftsführer ist Vollkaufmann mit Rechten und Pflichten sowie Risiken
wie z.B. persönliche Durchgriffshaftung.
Der Geschäftsführer entscheidet und handelt allein.
(Ausser wenn mehrere GF nur gemeinsam Zeichnungsberechtig sind)
Die Inhaber sind nicht zwingend Kaufleute und können Ihm alles mögliche
anweisen, er muß sich keineswegs dran halten, wenn es z.B. nicht
kaufmännisch vernünftig ist, gegen Gesetze verstößt, u.s.w..
Jedoch können die Inhaber den Geschäftsführer in der Jahresversammlung oder
einer ausserordentlichen Eigentümerversammleung entlassen.
Sie können Ihn auch privat auf (nachzuweisenden) Schadenersatz verklagen.
Die Verträge, die der Geschäftsführer bis zu seinem Ausscheiden geschlossen
hat, sind jedoch, von Ausnahmen abgesehen, dritten gegenüber gültig.
Jetzt weis ich nicht, ist der andere Partner ein Geschäftsführer....
(dann könnte Ihre Frau die Gf niederlegen und sie sind fast alle Probleme
los. Ihre GmbH Anteile sind vielleicht nichts wert, aber sie ruhen und tun
Ihnen nicht weh)
... oder ist er nur Gesellschafter wie Sie und Ihre Frau ist die einzige
Geschäftsführerin ?
dann hat sie als einzige (vorläufig bis zur nächsten
Gesellschafterversammlung) Geschäftsführungsvollmacht und kann fast machen
was sie will.
Auf der nächsten Gesellschafterversammlung muß sich Ihr Inhaberpartnerdann
mit Ihnen einigen.
Das macht das zuständige Amtsgericht. Ich vermute mal, dass
die sich von der IHK o.ä. eine Liste von potentiellen Kandi-
daten geben lassen. Ein Freund von mir hat mal eine Zeitlang
Notgeschäftsführer in diversen GmbHs gespielt. Meist war der
Geschäftsführer, in der Regel gleichzeitig einziger Gesell-
schafter, mit unbekanntem Ziel verschwunden, die GmbH vermö-
genslos, so dass der Not-GF im wesentlichen nur den Konkurs-
antrag gestellt hat. Mein Freund kam zu dem wenig geschätzten
Vergnügen, als er nach dem BWL-Studium seine erste Stelle bei
einem Wirtschaftsprüfer hatte.
> Nehmen wir an, es findet sich keiner, ...
Es findet sich immer einer.
Gruß - Wolfgang
--
*** Don't Call Us, We'll Call You ***
*** Thu, 31 Aug 2000 08:27 +0200 ***
Hallo Andy und Heinrich,
> > > Ha ha ha. Einziehung eines GmbH-Anteils zum Buchwert. Das hält vor
> > > keinem Gericht stand!
> > das überrascht mich aber.
> Das ist gang und gäbe. Was glaubst Du denn, wofür es zum Beispiel das
> "Stuttgarter Verfahren" gibt?
nun, welches Verfahren man anwendet ist im Prinzip egal, aber das
Stuttgarter ist halt das bekannteste.
> > Welchen Wert würde denn das Gericht ansetzen?
> Woher soll ich das wissen? Deshalb muss das Unternehmen bewertet
> werden.
> Zum Beispiel kann die Gesellschaft enorm teure Markenrechte oder eine
> richtig teure (wertvolle) Firma haben. Auch Patente sind oft mehr Wert
> als in der Bilanz steht. Der Buchwert ist dabei im allgemeinen 0,00
> DM.
> Sowas kann man aber gewinnbringend verkaufen/ versteigern!
Wenn es sich um z.B. selbsterstellte Software handelt, so ist diese
nicht in der Steuerbilanz bilanziert, da nicht möglich, aber sie hat ja
einen immateriellen Wert, der beim Verkauf berücksichtigt werden muss;
ebenso wie der Marktruf, Kundenpräsenz etc..
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
> Jetzt weis ich nicht, ist der andere Partner ein Geschäftsführer....
Nein, es gibt mich und den "anderen" als Gesellschaftermit je 50%, und
meine Frau als Geschäftsführer.
Das hat er wohl so eingefädelt, um über die Geschäftsführerhaftung Druck
ausüben zu können, denke ich heute.
Zum Glück habe ich das rechtzeitig erkannt und reagiert, daher jetzt der
Streit.
Er sagt im Prinzip, es seinen alles Unterstellungen, niemals habe er
sowas vorhgehabt,
aber wenn ich das jetzt so darstelle, dann würde er es mir halt
heimzahlen... so in etwa.
> (dann könnte Ihre Frau die Gf niederlegen und sie sind fast alle Probleme
> los. Ihre GmbH Anteile sind vielleicht nichts wert, aber sie ruhen und tun
> Ihnen nicht weh)
Wenn meine Frau die GF niederlegt, dann bin ich ja immer noch
Gesellschafter,
wieso bin ich Ihrer Meinung nach besser dran. Richtig gut drann bin ich,
wenn
ich den Laden schnellstmöglich los bin.
> ... oder ist er nur Gesellschafter wie Sie und Ihre Frau ist die einzige
> Geschäftsführerin ?
> dann hat sie als einzige (vorläufig bis zur nächsten
> Gesellschafterversammlung) Geschäftsführungsvollmacht und kann fast machen
> was sie will.
So ist es.
> Auf der nächsten Gesellschafterversammlung muß sich Ihr Inhaberpartnerdann
> mit Ihnen einigen.
Leider einige er sich nicht, er stellt Forderungen finanzieller Art, und
sagt erst wenn ich die erfülle, wird er mir seine Anteile geben, und
meine Anteile wolle er sowiso nicht. Was soll ich da machen.
Wie das mit der Kündigung meiner Anteile funktioniert werde ich bald
beim Notar erfahren.
Heinz
> Das macht das zuständige Amtsgericht. Ich vermute mal, dass
> die sich von der IHK o.ä. eine Liste von potentiellen Kandi-
> daten geben lassen. Ein Freund von mir hat mal eine Zeitlang
> Notgeschäftsführer in diversen GmbHs gespielt. Meist war der
> Geschäftsführer, in der Regel gleichzeitig einziger Gesell-
> schafter, mit unbekanntem Ziel verschwunden, die GmbH vermö-
> genslos, so dass der Not-GF im wesentlichen nur den Konkurs-
> antrag gestellt hat. Mein Freund kam zu dem wenig geschätzten
> Vergnügen, als er nach dem BWL-Studium seine erste Stelle bei
> einem Wirtschaftsprüfer hatte.
Aha, danke für die Info.
> > Nehmen wir an, es findet sich keiner, ...
>
> Es findet sich immer einer.
Und was wenn nun einer oder beide Gesellschafter den Notgeschäftführer
ablehnen ?
Heinz
>
> > ... oder ist er nur Gesellschafter wie Sie und Ihre Frau ist die einzige
> > Geschäftsführerin ?
> > dann hat sie als einzige (vorläufig bis zur nächsten
> > Gesellschafterversammlung) Geschäftsführungsvollmacht und kann fast
machen
> > was sie will.
> So ist es.
>
> > Auf der nächsten Gesellschafterversammlung muß sich Ihr
Inhaberpartnerdann
> > mit Ihnen einigen.
>
> Leider einige er sich nicht, er stellt Forderungen finanzieller Art, und
> sagt erst wenn ich die erfülle, wird er mir seine Anteile geben, und
> meine Anteile wolle er sowiso nicht. Was soll ich da machen.
>
> Wie das mit der Kündigung meiner Anteile funktioniert werde ich bald
> beim Notar erfahren.
>
> Heinz
--
Gemach gemach....
ich bin davon ausgegangen das es sich nicht um echte Werte handelt, die noch
den Wert der GmbH steigern, sondern nur um ein gescheitertes
Geschäftskonzept, bei dem ein Partner noch einen "Fallrückzieher" versucht.
So etwas gibt es ja öfter.
Aber sei es drum, was passiert wenn tatsächlich der Expartner bei dem von
mir beschriebenen Beispiel auf eine höhere Entschädigung klagt?
Er muss den Anspruch quantifizieren, belegen und dann kann man ja immer noch
verhandeln, anerkennen und zahlen oder bestreiten.
Im jetzigen Zustand scheint es nicht so zu sein, sondern nur eine
Blockadepolitik mit finanziellen Forderungen verknüpft.
Die evtl. verbundenen Gerichtkosten sind sicherlich im Anerkenntnisfall
gering und lohnen den Vorteil die Angelegenheit bereinigt zu haben.
Nö, ich finds interresant.
Grüße
Matthias
--
Christliche Software Matthias Frey; Schinkelstraße 43; D-72768 Reutlingen
Tel. 07121-968037 (Mo-Fr, 9:00-12:00) Fax. 07121-968038
EMail: mailto:in...@Matthias-Frey.de
WWW: http://Matthias-Frey.de
>Das ist gang und gäbe. Was glaubst Du denn, wofür es zum Beispiel das
>"Stuttgarter Verfahren" gibt?
Als Versorgungsmassnahme fuer Steuerberater, was sonst?
>> Welchen Wert würde denn das Gericht ansetzen?
>
>Woher soll ich das wissen? Deshalb muss das Unternehmen bewertet werden.
>Zum Beispiel kann die Gesellschaft enorm teure Markenrechte oder eine
>richtig teure (wertvolle) Firma haben. Auch Patente sind oft mehr Wert
>als in der Bilanz steht. Der Buchwert ist dabei im allgemeinen 0,00 DM.
>Sowas kann man aber gewinnbringend verkaufen/ versteigern!
Du meinst die stillen Reserven?
Naja. Schau mal unter
nach Unternehmensbewertung. Da steht was dazu.
Aber nicht vergessen: Ist das Unternehmen erst *breit*, verhandelt man
nur noch ueber Zerschlagungswerte.
HTH
David
Ich weiß es nicht. Was ich aber sicher weiß: Wenn ich
derart viele Fragen wie Du zur GmbH hätte und keinen
Hausanwalt, den ich fragen könnte, hätte ich mir längst
eine ausführlich kommentierte Ausgabe des GmbH-Gesetzes
zugelegt.
Gruß - Wolfgang
--
*** Don't Call Us, We'll Call You ***
*** Fri, 01 Sep 2000 08:37 +0200 ***
Matthias Frey schrieb:
>
> Heinz schrieb:
> > Falls meine Fragen zu weit gehen, bitte ich um kurzen Wink, und sorry,
> > dann bin ich sofort ruhig.
>
> Nö, ich finds interresant.
grins, wenn ich nicht betroffen wäre, fänd ichs auch interessant.
Heinz
Gute Idee. Hast due einen Vorschlag wo es so eine ausführlich
kommentierte Ausgabe des GmbH-Gesetzes gibt ?
Heinz
> Ihre Frau muß nur aufpassen das sie die GF nicht im Zustand der
> Überschuldung niederlegt.
Was ist in diesem Sinne Überschuldung ?
Wenn die GmbH kein Stammkapital mehr hat, alle Gesellschafter-Darlehen
ausgegeben sind,
und sonst keine Verbindlichkeiten, als eben diese Gesellschafterdarlehen
bestehen,
und etwas Plus auf dem Firmenkonto sind, ist die GmbH dann überschuldet
?
Es gibt zusätzlich noch was Inventar.
> Vielleicht noch das eine oder andere, das mir jetzt nicht einfälltmuß von
> Ihrer Frau beachtet werden. Da wissen aber vielleicht die anderen hier mehr.
Wem fällt mehr ein ?
Heinz
>Hast due einen Vorschlag wo es so eine ausführlich
>kommentierte Ausgabe des GmbH-Gesetzes gibt ?
Du wirst es nicht glauben: In einem Buchladen.
M.
>Wem fällt mehr ein ?
Mir !
Es langt.
Kauf Dir ein GmbH-G und lies!
EOT
Edg@r vorm Huy
P.S.: Lege dir bitte einen Realnamen zu.
> Gute Idee. Hast due einen Vorschlag wo es so eine ausführlich
> kommentierte Ausgabe des GmbH-Gesetzes gibt ?
<kopfschüttel>
Also, bis jetzt konnte ich mich bei diesem Thread mit Heinz,
dem Halbanonymen, noch zurückhalten. Aber nun ist es
damit vorbei:
*Im Buchhandel!*
Frank Schliffke
> Folgende Frage : Ich will mit meinem Studienkolleg eine eigene Firma
> gründen. (IN DER SCHWEIZ)
http://www.beobachter.ch
Dort kannst Du das Büchlein "Wie mache ich mich selbständig"
bestellen. Lesen, Fragen aufschreiben und dann ab zu einer
Treuhänderin und mit ihr die Details besprechen.
> Das sollte kein grosses Geschäft werden, doch ist es doch
> wahrscheinlich besser sich beim Handelsregister einzutragen,
> oder :-) ?
Wozu? Müssen tust du erst ab 100'000 pro Jahr. Bringen tut es gar
nichts.
> Welche Rechtsform eignet sich da am besten ?
Welche Rechtsform eignet sich am besten für ein Geschäft... gute
Frage, wirklich.
> Da wir bezüglich Buchhaltung, Steuern keine Ahnung haben stellt
> sich die Frage, wie wir dieses Problem lösen können ?
Such Dir eine Treuhänderin - solche Dinge sind ihr Job.
> Hat jemand Erfahrung ?
Ich nicht. Ich habe ne Treuhänderin.
> Wer kennt sich da aus ?
Ich nicht.... ach, was solls.
Katharina
--
Cat Consulting
Datenbeschaffung und Informationsextraktion
CH-2053 Cernier
http://www.catconsulting.ch
Bei Diskussionen, in denen es wie hier um persönliche Situa-
tionen geht, habe ich Verständnis dafür, wenn jemand mit der
Angabe seines vollen Namens zurückhaltend ist. Sonst hätte
ich übrigens überhaupt nicht geantwortet.
Auch mir werden die Fragen inzwischen allerdings zu elementar,
als dass ich noch darauf antworten möchte. Zu einem taugt Heinz
aber noch ganz gut, nämlich zum schlechten Beispiel:
1. Wer immer sich mit dem Gedanken trägt, als Einzelunternehmer
selbständig zu werden oder eine Personen- oder Kapitalgesell-
schaft zu gründen, sollte sich *umfassende* Informationen da-
zu besorgen. Einen Teil davon gibt es kostenlos (bei IHK, DTA,
Hausbank etc.), Viel mehr noch findet man in der unübersehba-
ren Flut an Fachliteratur. Diese gibt es im einschlägigen
Buchhandel (um Nachfragen vorzubeugen :-)
2. Wer Unternehmer ist, braucht einen guten Anwalt, und zwar bei-
zeiten. Wenn die Steuerfahndung morgens um 6.00 Uhr klingelt,
ist es zu spät für eine qualifizierte Suche. Und IMO genügt es
überhaupt nicht, bei einer GmbH- oder AG-Gründung nur mit dem
Notar zu sprechen. Notare und Anwälte haben unterschiedliche
Orientierungen, weshalb es auch in Teilen Deutschlands nicht
möglich ist, beide Berufe gleichzeitig auszuüben (das geht
übrigens auf Napoleon zurück).
Gruß - Wolfgang
--
*** Don't Call Us, We'll Call You ***
*** Sat, 02 Sep 2000 09:50 +0200 ***
in anbetracht der ausgangslage finde ich deine arroganz zum kotzen.
ciao, jan
rs&p-Dossier: Geschäftsprozeßgesteuerte Schriftguterstellung.
Also, soweit hab ich mir das schon gedacht;
falls jemand ein verständliches Buch empfehlen kann, bitte ich darum
mir den Titel zu nennen.
Heinz
Ich danke allen für die sehr hilfreichen Antworten.
Wolfgang, man soll sich mit vorschnellen Schlußfolgerungen zurückhalten.
Elementar ? Auch ich habe studiert, bin also nicht ganz doof. Falls du
den Thread mal ganz lesen würdest, würdest du schnell erkennen,
daß ich hier Fragen stelle, die hier bis jetzt gar keiner beantworten
konnte.
Elementar ist daher ja wohl der falsche Ausdruck.
So elementar können die also nicht sein.
Klar kauf ich mir die kommentierte Ausgabe des GmbH-Gesetzes, daß es
sowas gibt, wußte ich bisher gar nicht.
Den Gesetzestext habe ich bereits, der gibt mir jedoch auf meine Fragen
keine Antwort.
Ich habe ja bereits gesagt, daß ich schon ein schlechtes Gewissen durch
meine Fragerei habe, wens nervt, der brauchs ja nicht lesen.
Zu einem taugt Heinz
> aber noch ganz gut, nämlich zum schlechten Beispiel:
>
> 1. Wer immer sich mit dem Gedanken trägt, als Einzelunternehmer
> selbständig zu werden oder eine Personen- oder Kapitalgesell-
> schaft zu gründen, sollte sich *umfassende* Informationen da-
> zu besorgen. Einen Teil davon gibt es kostenlos (bei IHK, DTA,
> Hausbank etc.), Viel mehr noch findet man in der unübersehba-
> ren Flut an Fachliteratur. Diese gibt es im einschlägigen
> Buchhandel (um Nachfragen vorzubeugen :-)
> 2. Wer Unternehmer ist, braucht einen guten Anwalt, und zwar bei-
> zeiten. Wenn die Steuerfahndung morgens um 6.00 Uhr klingelt,
> ist es zu spät für eine qualifizierte Suche. Und IMO genügt es
> überhaupt nicht, bei einer GmbH- oder AG-Gründung nur mit dem
> Notar zu sprechen. Notare und Anwälte haben unterschiedliche
> Orientierungen, weshalb es auch in Teilen Deutschlands nicht
> möglich ist, beide Berufe gleichzeitig auszuüben (das geht
> übrigens auf Napoleon zurück).
>
das ist alles richtig, für mich aber zu spät. Ich hoffe mit diesem
Thread einige warnen zu können.
Heinz
Auch wenn ich betroffen wäre, würde ich das interessant finden.
Aber es könnte ja mal soweit kommen.