für Bauleistungen bei 2 Objekten mußte ich 2001 und 2003 eine unbefristete
Bürgschaft hinterlegen. Da inzwischen sämtliche Gewährleistungsfristen
abgelaufen und meine Gewerke mangelfrei sind, möchte ich die Bürgschaften
zurückhaben.
Immerhin zahle ich jedes Jahr die Zinsen für das Avalkonto.
Die Kirchengemeinde (Fall 1 von 2001) mein, es sei eine unbefristete
Bürgschaft und die wird nie zurückgegeben.
Die Stadt (Fall 2 von 2003) findet die Bürgschaft nicht mehr wieder und
kann, auch wenn die wollen, mir das Dokument nicht mehr zurückgeben.
Die Sparkasse ihrerseits kann die Bürgschaft nicht mehr auflösen, wenn nicht
alle (3?) Durchschläge wieder das sind.
Also, was kann/soll/muss ich machen?
Gruß
Horst
> Die Stadt (Fall 2 von 2003) findet die Bürgschaft nicht mehr
> wieder und kann, auch wenn die wollen, mir das Dokument nicht
> mehr zurückgeben.
:-)
Du suchst eine "Haftungsfreistellungserklärung".
Sinngemäß "Hiermit bestätigen wir, dass aus o.g. Bürgschaft Nr.,
Datum, Ausgestellt von ... keine Ansprüche mehr bestehen." Gut,
das Ding ist drei Sätze länger, aber die Formulierung SWIW
weitgehend formlos möglich. Die Bürgschaft muss identifiziert
werden können und hinreichend präzise bezeichnet werden, wofür
die Bürgschaft erteilt wurde.
HTH und Grüße
Matthias
> Die Kirchengemeinde (Fall 1 von 2001) mein, es sei eine unbefristete
> Bürgschaft und die wird nie zurückgegeben.
Das ist mit Verlaub gesagt Unsinn. Die Bürgschaft muß natürlich nach Ablauf
der vertraglich vereinbarten Frist zurückgegeben werden, egal ob sie
befristet ist oder nicht.
Schreib ihnen das mal nett und wenn das nichts nützt, gib es zum Anwalt.
Die regeln das und für den sturen Kunden wird es teuer. BDDT.
> Die Stadt (Fall 2 von 2003) findet die Bürgschaft nicht mehr wieder und
> kann, auch wenn die wollen, mir das Dokument nicht mehr zurückgeben.
Das ist hingegen kein Problem, schick denen eine Erklärung, in der das
drinsteht was Mathias in seinem posting unten geschrieben hat. Am besten
läßt Du Dir von der Bank/Versicherung, die die Bürgschaft ausgestellt hast,
einen entsprechenden Vordruck schicken. Denn füllst Du soweit aus und
schickst ihn an die Stadt, die unterschreiben, daß sie die Bürgschaft nicht
mehr finden und keine Ansprüche mehr gegen Dich haben. Und das schickst Du
dann zurück. Fertig. Kommt in der Praxis übrigens recht häufig vor, daß
Bürgschaften nicht mehr gefunden werden. Firmen werden übernommen, gehen
Insolvent, Kunde verstirbt u.sw.
> Die Sparkasse ihrerseits kann die Bürgschaft nicht mehr auflösen, wenn nicht
> alle (3?) Durchschläge wieder das sind.
Doch, die können Dir eine entsprechende Erklärung geben, die der Kunde
unterschreibt.
Grüße,
Frank
>> Die Sparkasse ihrerseits kann die Bürgschaft nicht mehr auflösen, wenn nicht
>> alle (3?) Durchschläge wieder das sind.
>
> Doch, die können Dir eine entsprechende Erklärung geben, die der Kunde
> unterschreibt.
Was nebenbei ein sehr schwaches Zeichen der Sparkasse ist, dass sie das
nicht selbst erklärt und ihrem Kunden vorschlägt. Bei so etwas könnte
ich ja immer sauer werden - zum Glück ist mein Bankberater recht pfiffig.
Ciao
Gerhard
> Was nebenbei ein sehr schwaches Zeichen der Sparkasse ist, dass sie
> das nicht selbst erklärt und ihrem Kunden vorschlägt. Bei so etwas
> könnte ich ja immer sauer werden - zum Glück ist mein Bankberater
> recht pfiffig.
Bis vor ca 6 Jahren war ich mit der Sparkasse sehr zufrieden. Dann haben die
3 Filialen zusammengelegt, sodaß beim einem Anruf in der Sparkasse hier vor
Ort automatisch die Vermittlung der `Zentrale` anspringt. Die können dann
nur notieren und zurückrufen lassen, was innerhalb eines Tages mit
Sicherheit nicht passiert.
Mein Firmenkundenberater hat in der Folge 3 oder 4 mal gewechselt, ich muß
mich immer nur anhand der Kontonummer durchhangeln;-((
Danke, acuh den anderen für die Antworten.
Gruß
Horst