wenn ein AN immer mal wieder zum Arzt muss wg. ständig wiederkehrender,
routinemäßiger Untersuchungen - muss der AN dafür einen Urlaubstag verwenden
oder gilt das quasi als Krankmeldung/Freistellung mit Lohnfortzahlung? Ist
der AN verpflichtet einen Termin zu vereinbaren der außerhalb seiner
Arbeitszeit liegt und falls angeblich kein Termin außerhalb der Arbeitszeit
möglich ist, muss er dies belegen?
Danke & Gruß
Dominik
>wenn ein AN immer mal wieder...
Was bedeutet *immer mal wieder*?
1 x im Monat? Weniger / häufiger?
>... zum Arzt muss wg. ständig wiederkehrender,
Was bedeutet *ständig wiederkehrend?
>routinemäßiger Untersuchungen - muss der AN dafür einen Urlaubstag verwenden
>oder gilt das quasi als Krankmeldung/Freistellung mit Lohnfortzahlung?
Kommt drauf an.
> Ist der AN verpflichtet einen Termin zu vereinbaren der außerhalb seiner
>Arbeitszeit liegt...
IMHO ja. Falls möglich.
>... und falls angeblich kein Termin außerhalb der Arbeitszeit
>möglich ist, muss er dies belegen?
Wünschenswert wäre es schon. Wenn das über Jahre recht oft passiert,
gefriert möglicherweise das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber.
Martin
--
Aussagen sind stets IMHO und ohne Gewähr,
Ausnahmen bestätigen die Regel, Regeln gelten nur im Prinzip
Auf Unvollständigkeit wird ausdrücklich hingewiesen!
Bei Gleitender Arbeitszeit kann dem AN zugemutet werden, diese Arztbesuche
ausserhalb der Arbeitszeit vorzunehmen.
Andernfalls sind die Zeiten des Arztbesuches selbst in vielen Fällen bei
Angestellten tatsächlich (oft auch tarifvertraglich) der Lohnfortzahlung
unterworfen, nicht jedoch die Zeiten für An- und Abfahrt.
Gruß
Will
Hallo Dominik,
> wenn ein AN immer mal wieder zum Arzt muss wg. ständig wiederkehrender,
> routinemäßiger Untersuchungen - muss der AN dafür einen Urlaubstag
> verwenden oder gilt das quasi als Krankmeldung/Freistellung mit
> Lohnfortzahlung?
grundsätzlich gilt beides nicht.
> Ist der AN verpflichtet einen Termin zu vereinbaren der außerhalb seiner
> Arbeitszeit liegt und falls angeblich kein Termin außerhalb der
> Arbeitszeit möglich ist, muss er dies belegen?
Ja. Ansonsten riskiert er für diese Zeit seine Lohnzahlung bzw. wenn möglich
muss er diese Zeit nacharbeiten.
Wie man so etwas im guten Einvernehmen regelt, darüber sollte man sich schon
Gedanken machen, möglichst vorher.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter