Beim Gewerbe geht das ja wohl jetzt.
Hans-Georg
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Kurze Antwort: Nein ! Es kann lediglich ein Zusatz gewählt werden, der
genauer beschreibt, um was für eine freiberufliche Tätigkeit es sich
handelt, z.B. Egon Müller, Unternehmensberater.
Vielen Dank! War ja zu befürchten.
Bei einem Gewerbe geht es aber jetzt, nicht wahr?
Hans-Georg
[No mail please]
>Kann ich mir als Freiberufler einen Phantasie-Firmennamen
>ausdenken und als Zusatz zu meinem Namen angeben (z.B. Egon
>Müller, ACI Micro) oder darf es nur eine Berufsbezeichnung sein
>(z.B. Egon Müller, Computer-Consulting)?
Also, eigentlich darf man es nicht. Auch die engl. Berufsbezeichnung
ist nicht erlaubt.
Aber wen interessiert das ?
Bei der Gewerbeanmeldung kannst Du nur 'Computer-Fachmann' oder sowas
angeben. Es wuerde natuerlich auch Sinn machen es auf deine
Visitenkarte zu schreiben. Aber wenn da drunter noch was anderes
steht, das wird in der Praxis keinen stoeren. Wenn jemand fragt, dann
ist es eben ein Werbetext oder ein Produkt, welches Du angeboten
hattest als die Visitenkarten/Briefpapier gedruckt wurden.
Aber es wird keinen interessieren.
Ein Bekannter hat als Einzelunternehmer jahrelang ausschliesslich
unter einem Phantasienamen agiert. Sein Name tauchte nur am unteren
Rand des Briefpapiers auf und beim Absender (den die Post macht
kurioserweise den meisten Aerger. "Das steht so nicht im Adressenbuch"
heisst es dann und die Briefe gehen zurueck (war immer Schade um die
Bestellungen :)). Selbst das Finanzamt hat Ihn unter der Bezeichung
angeschrieben.
Einziges Risiko ist, wenn Dich jemand anscheissen will, aber das
Schlimmst ist da in der Regel, dass Du den Zusatz streichen musst.
>Beim Gewerbe geht das ja wohl jetzt.
Wieso jetzt ?
Hat sich da was geaendert ?
Stefan
Das hatten wir doch schon ein paar mal: Ein Einzelkaufmann kann sich jetzt
im Handelsregister eintragen lassen. Er ist dann "e.K." (eingetragener
Kaufmann). Du kannst Dir da Deinen Firmennamen frei[1] aussuchen, also z.B.
MeineSchwesterMusikschule e.K. ;-)
[1] Natürlich gelten da immer noch gewisse Beschränkungen, der Name darf
nicht irreführend sein; Du darfst Dich z.B nicht "Europäisches Musikzentrum"
oder so nennen... (schau mal bei dejanews)
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--
Martin Roell ( mar...@roell.net ) [Coming soon: http://www.roell.net ]
http://beam.to/andromeda Ein Science-Fiction PBEM
"I don't know if you get what I'm sayin...but that's what I'm sayin."
(Rodney Blackwell in le.discuss)
nur weil es keinem auffiel und sich keiner daran störte
heißt das noch lange nicht, daß es juristisch korrekt ist.
Mögliche Folgen skizziere ich hier besser nicht.
Ach - das Handelsrechtsreformgesetz gibt es schon ne Zeit
lang in Bezug auf Deine letzte Frage).
Gruß
Tobias Kafurke
--
TKaf...@t-online.de
Existenzgründung und mehr:
http://www.welcome.to/TK-Beratung
vielen Dank für den guten Tip! Heutzutage herrscht sowieso ein
solcher Wirrwarr in den Gesetzen, dass kaum noch jemand voll
durchblickt.
Hans-Georg
s...@materna.de (Stefan Zimmermann) wrote:
>>Beim Gewerbe geht das ja wohl jetzt.
>Wieso jetzt ?
>Hat sich da was geaendert ?
Ja.
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