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GBR - Besteuerung (u. Gewerbesteuer)

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christian schulz

unread,
Nov 8, 1999, 3:00:00 AM11/8/99
to
hallo an alle!

ich haette da mal ein paar steuer-fragen im bezug auf eine GBRr:

1. wird die gbr selbst zur steuer veranlagt oder nur die
gesellschafter? wie sieht das in bezug auf die gewerbesteuer aus?

2. wie werden investitionen von gesellschaftern gehandelt? wird eine
solche invest. automatisch in die GBR eingebracht und reduziert somit
den gesamten GBR-ertrag?
oder werden ertraege der GBR nach abzug der lf. kosten an die
gesellschafter ausgeschuettet und jeder gesellschafter reduziert
danach seinen steuerpflichtigen ertrag mit seinen "eigenen"
investitionen.

je nach vorgehensweise ergibt sich dann aber eine andere
bemessungsgrundlage fuer die gewerbesteuer der GBR, da diese ja auf
den gewinn der GBR erhoben wird.

vielen dank fuer antworten und hinweise!!!
christian schulz

Dipl.-Kfm. Torge Kirchhoff

unread,
Nov 9, 1999, 3:00:00 AM11/9/99
to

<3826e30c...@news.uni-mainz.de>...


>hallo an alle!
>
>ich haette da mal ein paar steuer-fragen im bezug auf eine GBRr:
>
>1. wird die gbr selbst zur steuer veranlagt oder nur die
>gesellschafter? wie sieht das in bezug auf die gewerbesteuer aus?


Die GbR ist Steuersubjekt für die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer.
Der Gewinn der Gesellschaft wird einheitlich und gesondert festgestellt und
dann entsprechend der vereinbarten Gewinnbeteilugung (meißt =
Gesellschaftsanteil) bei den einzelnen Gesellschaftern zur Einkommensteuer
herangezogen


>
>2. wie werden investitionen von gesellschaftern gehandelt? wird eine solche
invest. automatisch in die GBR eingebracht und reduziert somit den gesamten
GBR-ertrag?
>oder werden ertraege der GBR nach abzug der lf. kosten an die
>gesellschafter ausgeschuettet und jeder gesellschafter reduziert
>danach seinen steuerpflichtigen ertrag mit seinen "eigenen"
>investitionen.


Genau hier fängt es dann an etwas komplizierter zu werden. Die Investitionen
können sowohl von der Gesellschaft getätigt werden, dann handelt es sich um
Gesamthandsvermögen der Gesellschaft, oder von einzelnen Gesellschaftern,
dann hat derjenige Sonderbetriebsvermögen. Für das Sonderbetriebsvermögen
ist eine Sonderbilanz und eine Sonder GuV zu erstellen. Bevor es allzu
kompliziert wird kann ich Dir nur raten, einen Steuerberater zu Rate zu
ziehen.--

Gruß
Torge Kirchhoff

Der Inhalt diese Posting stellt meine meine persönliche
Meinung ohne Anspruch auf rechtliche Richtigkeit dar.
christian schulz schrieb in Nachricht

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