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Definition Kalenderjahr?

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Peter Honka

unread,
Nov 20, 2008, 8:58:14 AM11/20/08
to
Hallo,

wenn ich bei einem Dienstleister einen Vertrag
über 12 Monate abschließe und dieser Dienstleister
in seinen AGB folgenden Passus hat:

"Die Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens ein Kalenderjahr. Erfolgt
eine Kündigung nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres,
so erfolgt eine automatische Verlängerung des Vertrages um ein weiteres
Kalenderjahr."

Beispielsweise habe ich mich am 01.08.07 angemeldet
und bis heute nicht gekündigt. Kann ich noch mit 4
Wochen zum Jahresende kündigen?

Daran schließt sich die Frage an: Was genau ist
ein Kalenderjahr? Geht ein Kalenderjahr immer
von Januar bis Dezember oder kann das auch z.B.
im August anfangen bzw. enden?

Danke & Gruss
Peter Honka

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Ulrich Hoffmann

unread,
Nov 20, 2008, 9:06:24 AM11/20/08
to

"Peter Honka" schrieb:

> wenn ich bei einem Dienstleister einen Vertrag
> über 12 Monate abschließe und dieser Dienstleister
> in seinen AGB folgenden Passus hat:
>
> "Die Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens ein Kalenderjahr.
> Erfolgt eine Kündigung nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf des
> Kalenderjahres, so erfolgt eine automatische Verlängerung des
> Vertrages um ein weiteres Kalenderjahr."
>
> Beispielsweise habe ich mich am 01.08.07 angemeldet
> und bis heute nicht gekündigt. Kann ich noch mit 4
> Wochen zum Jahresende kündigen?

Es handelt sich um eine Unklarheit, die der Dienstleister
zu vertreten hat. Kalenderjahr ist die Periode 1.1. bis 31.12.
Hier ist sicher ein Jahr gemeint, also vom 1.8. bis 31.7.
(oder 13.8. bis 12.8.).

Wenn Du Dich naiv auf den Standpunkt stellst, könntest Du
also zum 31.12.2008 kündigen, wenn der Vertrag ab 1.8.2008
läuft, und für den Zeitraum 1.8.-31.12.2008 nur den anteiligen
Betrag zahlen.

UH

Message has been deleted

Mario 'BitKoenig' Holbe

unread,
Nov 20, 2008, 9:13:26 AM11/20/08
to
Michael Holzt <sp...@fqdn.org> wrote:
> Er braucht sich nicht naiv zu stellen. Wie er schrieb begann der
> Vertrag bereits am 1.8._2007_. Am Ende dieses Jahres hat er damit
> gleichermaßen 12 Monate wie auch ein volles Kalenderjahr rum, so
> daß einerlei ist, was nun wirklich gemeint war.

Einerlei ist es nicht. Wenn der Vertrag sich jeweils um ein *Jahr*
verlaengern wuerde, koennte er erst zum 31.07.2009 kuendigen. Da der
Anbieter ja aber explizit auf Kalenderjahre abstellt, kann er IMHO
natuerlich zum 31.12.2008 kuendigen.


regards
Mario
--
Whenever you design a better fool-proof software,
the genetic pool will always design a better fool.

Bodo Rzany

unread,
Nov 20, 2008, 9:20:31 AM11/20/08
to
On 20.11.2008 15:08, Michael Holzt wrote:
>
> Er braucht sich nicht naiv zu stellen. Wie er schrieb begann der
> Vertrag bereits am 1.8._2007_. Am Ende dieses Jahres hat er damit
> gleichermaßen 12 Monate wie auch ein volles Kalenderjahr rum, so
> daß einerlei ist, was nun wirklich gemeint war.

Was ist am Verlängerungspassus in

"Die Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens ein Kalenderjahr. Erfolgt
eine Kündigung nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres,
so erfolgt eine automatische Verlängerung des Vertrages um ein weiteres
Kalenderjahr."

unklar?

Bodo

Ulrich Hoffmann

unread,
Nov 20, 2008, 9:47:13 AM11/20/08
to

"Michael Holzt" schrieb:

>> Wenn Du Dich naiv auf den Standpunkt stellst, könntest Du
>> also zum 31.12.2008 kündigen, wenn der Vertrag ab 1.8.2008

Tippfehler: 1.8.2007 laut OP!

>> läuft, und für den Zeitraum 1.8.-31.12.2008 nur den anteiligen
>> Betrag zahlen.
>

> Er braucht sich nicht naiv zu stellen...

Gemeint war sicher "Jahr" statt "Kalenderjahr". Aber wie gesagt,
diese Unklarheit geht zu Lasten des Dienstleisters, so dass eine
Kündigung zum 31.12. wohl auch gerichtich durchsetzbar wäre.


UH

Thomas Feldes

unread,
Nov 20, 2008, 10:58:38 AM11/20/08
to
Am Thu, 20 Nov 2008 15:20:31 +0100 schrieb Bodo Rzany:

> Was ist am Verlängerungspassus in
>
> "Die Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens ein Kalenderjahr. Erfolgt
> eine Kündigung nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres,
> so erfolgt eine automatische Verlängerung des Vertrages um ein weiteres
> Kalenderjahr."
>
> unklar?

Was ist an der Frage:

Geht ein Kalenderjahr immer von Januar bis Dezember

oder kann das auch im August anfangen bzw. enden?

unklar?

Thomas
--
Stuttgart liegt in Kansas!
http://stuttgart-kansas.de

Bodo Rzany

unread,
Nov 20, 2008, 11:08:44 AM11/20/08
to
On 20.11.2008 16:58, Thomas Feldes wrote:
> Am Thu, 20 Nov 2008 15:20:31 +0100 schrieb Bodo Rzany:
>
>> Was ist am Verlängerungspassus in
>>
>> "Die Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens ein Kalenderjahr. Erfolgt
>> eine Kündigung nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres,
>> so erfolgt eine automatische Verlängerung des Vertrages um ein weiteres
>> Kalenderjahr."
>>
>> unklar?
>
> Was ist an der Frage:
>
> Geht ein Kalenderjahr immer von Januar bis Dezember
> oder kann das auch im August anfangen bzw. enden?
>
> unklar?

Du willst das Thema (aus der von Dir weggelassenen Passage)
wechseln, ich aber nicht.

Zu Deiner (nun neuen) Frage an mich: Siehe Wikipedia. Da ist
mit dem "Kalenderjahr" nur eine Zeitspanne bestimmt (365 Tage,
5 Stunden, 48 Minuten und 45 Sekunden). So sehe ich das auch.

Bodo

Pedro Hermundurius

unread,
Nov 20, 2008, 11:11:07 AM11/20/08
to
Thomas Feldes schrieb:

> Am Thu, 20 Nov 2008 15:20:31 +0100 schrieb Bodo Rzany:
>
>> Was ist am Verlängerungspassus in
>>
>> "Die Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens ein Kalenderjahr. Erfolgt
>> eine Kündigung nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres,
>> so erfolgt eine automatische Verlängerung des Vertrages um ein weiteres
>> Kalenderjahr."
>>
>> unklar?
>
> Was ist an der Frage:
>
> Geht ein Kalenderjahr immer von Januar bis Dezember
> oder kann das auch im August anfangen bzw. enden?
>
> unklar?

Die falsche Ausgangsposition - das Wörtchen "mindestens" nicht
vergessen!

--
Es ist mein Job, nie zufrieden zu sein.

Wernher von Braun

Pedro Hermundurius

unread,
Nov 20, 2008, 11:09:45 AM11/20/08
to
Peter Honka schrieb:

> wenn ich bei einem Dienstleister einen Vertrag
> über 12 Monate abschließe und dieser Dienstleister
> in seinen AGB folgenden Passus hat:
>
> "Die Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens ein Kalenderjahr. Erfolgt
> eine Kündigung nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres,
> so erfolgt eine automatische Verlängerung des Vertrages um ein weiteres
> Kalenderjahr."

Dann ist das mit großer Wahrscheinlichkeit eine Autoversicherung
- und da ist _immer_ Ralley zum Jahresende ;-)

Bodo Rzany

unread,
Nov 20, 2008, 11:16:38 AM11/20/08
to
On 20.11.2008 17:09, Pedro Hermundurius wrote:
> Peter Honka schrieb:
>
>> wenn ich bei einem Dienstleister einen Vertrag
>> über 12 Monate abschließe und dieser Dienstleister
>> in seinen AGB folgenden Passus hat:
>>
>> "Die Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens ein Kalenderjahr. Erfolgt
>> eine Kündigung nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres,
>> so erfolgt eine automatische Verlängerung des Vertrages um ein weiteres
>> Kalenderjahr."
>
> Dann ist das mit großer Wahrscheinlichkeit eine Autoversicherung
> - und da ist _immer_ Ralley zum Jahresende ;-)

Oder die Telekom. Zumindest wollte die mir vor einigen Monaten
auch so eine Vertragsänderung unterjubeln. Habe ich natürlich
abgelehnt und bin mit meiner monatlichen Kündigungsfrist immer
noch sehr zufrieden. :-)

Bodo

Pedro Hermundurius

unread,
Nov 20, 2008, 11:23:44 AM11/20/08
to
Bodo Rzany schrieb:

> Zu Deiner (nun neuen) Frage an mich: Siehe Wikipedia. Da ist
> mit dem "Kalenderjahr" nur eine Zeitspanne bestimmt (365 Tage,
> 5 Stunden, 48 Minuten und 45 Sekunden). So sehe ich das auch.

Was da bei der Wikipedia steht, interessiert nicht. Lt. § 191 BGB
wird das Jahr zu 365 Tagen gerechnet. Fällt Dir der Unterschied
zwischen "Jahr" und "Kalenderjahr" auf?
Zur Erläuterung der § im Wortlaut:
"Ist ein Zeitraum nach Monaten oder nach Jahren in dem Sinne
bestimmt, dass er nicht zusammenhängend zu verlaufen braucht, so
wird der Monat zu 30, das Jahr zu 365 Tagen gerechnet."
In den vom OP angefragten AGB ist offensichtlich davon
ausgegangen, daß die Dauer zusammenhängend zu rechnen ist - damit
entfiele ja schon der Streit um 365 Tage oder wasauchimmer - ein
Kalenderjahr ist _immer_ zusammenhängend.

Bodo Rzany

unread,
Nov 20, 2008, 11:39:02 AM11/20/08
to
On 20.11.2008 17:23, Pedro Hermundurius wrote:
>
> Was da bei der Wikipedia steht, interessiert nicht.

Mag man so sehen. Aber wie bringt uns jetzt die neue
Frage nach "zusammenhängend" oder "nicht zusammenhängend"

> Lt. § 191 BGB
> wird das Jahr zu 365 Tagen gerechnet. Fällt Dir der Unterschied
> zwischen "Jahr" und "Kalenderjahr" auf?
> Zur Erläuterung der § im Wortlaut:
> "Ist ein Zeitraum nach Monaten oder nach Jahren in dem Sinne
> bestimmt, dass er nicht zusammenhängend zu verlaufen braucht, so
> wird der Monat zu 30, das Jahr zu 365 Tagen gerechnet."
> In den vom OP angefragten AGB ist offensichtlich davon
> ausgegangen, daß die Dauer zusammenhängend zu rechnen ist - damit
> entfiele ja schon der Streit um 365 Tage oder wasauchimmer - ein
> Kalenderjahr ist _immer_ zusammenhängend.

weiter in den Überlegungen, ob (und ggfs. wie) Juristen die
mit "Kalenderjahr" bestimmte _Zeitspanne_ um Definitionen
für Beginn und Ende eines selbigen ergänzen?

Bodo

Bernhard Muenzer

unread,
Nov 20, 2008, 12:38:05 PM11/20/08
to
On 20 Nov., 17:08, Bodo Rzany <rz...@ibrro.de> wrote:
> Zu Deiner (nun neuen) Frage an mich: Siehe Wikipedia. Da ist
> mit dem "Kalenderjahr" nur eine Zeitspanne bestimmt (365 Tage,
> 5 Stunden, 48 Minuten und 45 Sekunden). So sehe ich das auch.

In § 147a Abs. 1 Nr. 2 SBG III, § 53 SGB V, § 62 Abs. 1 SGB V, § 70
Abs. 1 SGB VI, § 45b Abs. 2 SGB XI, § 100b Abs. 5 StPO, § 10 VBVG
(§1908k BGB a.F.), § 594a Abs. 1 BGB (um nur einige zu nennen) scheint
der Gesetzgeber eine andere Auffassung des Kalenderjahrs zu haben als
Wikipedia und selbstverständlich davon auszugehen, dass das
Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum darauffolgenden 31. Dezember geht.

Bernhard Muenzer

unread,
Nov 20, 2008, 12:38:18 PM11/20/08
to

Bodo Rzany

unread,
Nov 20, 2008, 1:34:59 PM11/20/08
to
On 20.11.2008 18:38, Bernhard Muenzer wrote:
>
> In § 147a Abs. 1 Nr. 2 SBG III, § 53 SGB V, § 62 Abs. 1 SGB V, § 70
> Abs. 1 SGB VI, § 45b Abs. 2 SGB XI, § 100b Abs. 5 StPO, § 10 VBVG
> (§1908k BGB a.F.), § 594a Abs. 1 BGB (um nur einige zu nennen) scheint
> der Gesetzgeber eine andere Auffassung des Kalenderjahrs zu haben als
> Wikipedia und selbstverständlich davon auszugehen, dass das
> Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum darauffolgenden 31. Dezember geht.

Ich persönlich halte die Formulierung in den genannten AGB auch
nicht für sinnvoll. Auf der anderen Seite kann aber der "Gesetzgeber"
Auffassungen haben, wie er will. Die letzte Instanz liegt woanders.

Für mich sind alle höherwertigen Verträge mit Passus der automatischen
Verlängerung um 1 Jahr bei nicht fristgerechter Kündigung sittenwidrig,
auch wenn diese Unsitte anscheinend überall um sich greift. Ich meide
sie, wo immer ich kann.

Bodo

Bernhard Muenzer

unread,
Nov 20, 2008, 4:50:19 PM11/20/08
to
Bodo Rzany schrieb:

> Für mich sind alle höherwertigen Verträge mit Passus der automatischen
> Verlängerung um 1 Jahr bei nicht fristgerechter Kündigung sittenwidrig,
> auch wenn diese Unsitte anscheinend überall um sich greift.

Das liegt wahrscheinlich daran dass genau dies die durch § 309 Abs. 9 Punkt
b) und c) BGB festgelegte legale Obergrenze für derartige Vertragsverlän-
gerungen ist.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA"]^3))for(u=_=l=0;79-
(m=e%80)&&I*l+_*_<6&&28-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}';&C

Message has been deleted

Harald Hengel

unread,
Nov 20, 2008, 11:50:39 PM11/20/08
to
Ulrich Hoffmann schrieb:

> Gemeint war sicher "Jahr" statt "Kalenderjahr". Aber wie gesagt,
> diese Unklarheit geht zu Lasten des Dienstleisters, so dass eine
> Kündigung zum 31.12. wohl auch gerichtich durchsetzbar wäre.

Auf ein Urteil wäre ich gespannt.
Da der Vertrag nicht auf Kalenderjahre im Sinne 1.1. bis 31.12.
abzielt dürfte das wohl auch nicht gemeint sein.
Autoversicherungen rechnen übrigens mit üblicherweise mit dem echten
Kalenderjahr 1.1. bis 31.12. und berechnen andere zeiträume anteilig.
Ein Hinweis, wie es im Vertrag des OP gemeint ist könnte die
Abrechnung ergeben.

Harald
--
Für eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.


Harald Hengel

unread,
Nov 20, 2008, 11:34:29 PM11/20/08
to
Peter Honka schrieb:

> "Die Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens ein Kalenderjahr.
> Erfolgt eine Kündigung nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf des
> Kalenderjahres, so erfolgt eine automatische Verlängerung des
> Vertrages um ein weiteres Kalenderjahr."
>
> Beispielsweise habe ich mich am 01.08.07 angemeldet

Dann ist ein Kalenderjahr am 31.7.08 um.

> und bis heute nicht gekündigt. Kann ich noch mit 4
> Wochen zum Jahresende kündigen?

Das glaube ich nicht, 4 Wochen vor dem 31.7. hat sich dein Vertrag um
ein Jahr verlängert.

> Daran schließt sich die Frage an: Was genau ist
> ein Kalenderjahr? Geht ein Kalenderjahr immer
> von Januar bis Dezember oder kann das auch z.B.
> im August anfangen bzw. enden?

Eine gute Frage.
Möglicherweise kann man mit Kalenderjahr auch den 1.1. 00:00 bis zum
31.12. 24:00 bestimmen.
Das kann sich aus dem Zusammenhang ergeben.

In deinem Fall kann es kaum so gemeint sein, sonder es ist aus meiner
Sicht gemeint, dass der Vertrag über 365, bzw. wenn ein Schaltjahr im
Spiel ist 366 Tage läuft, in Ausnahmefällen wird noch eine
Schaltsekunde angefügt, dann läuft der Vertrag 1 Sekunde länger.
Ein Jahr wird teilweise pauschal mit 360 Tagen, manchmal pauschal mit
365 Tagen gerechnet, daher wurde wohl nicht der Begriff Jahr
verwendet.

Harald Hengel

unread,
Nov 20, 2008, 11:46:17 PM11/20/08
to
Rüdiger Silberer schrieb:

> Was Wikipedia schreibt ist falsch,
> das Kalenderjahr ist vom 1.1. - 31.12.
>
> Wenn man einen Zeitraum braucht, dann reicht die Angabe ein Jahr.

1 Jahr sind wie viel Tage?
Je nachdem wo du den Begriff verwendest können es 365 Tage sein, auch
im Schaltjahr oder eben tatsächliche Tage.

Nach Kalender ist ein Jahr, wenn der Beginn am 1. eines beliebigen
Monats beginnt, mit dem letzen des Vormonats im Folgejahr rum. Das
sind 365 oder 366 Tage.
1 Jahr wird aber in gewissen Zusammenhängen mit 365 Tagen gerechnet,
was nach dem Kalender nicht immer korrekt ist.

Harald Hengel

unread,
Nov 20, 2008, 11:37:04 PM11/20/08
to
Bodo Rzany schrieb:

> Zu Deiner (nun neuen) Frage an mich: Siehe Wikipedia. Da ist
> mit dem "Kalenderjahr" nur eine Zeitspanne bestimmt (365 Tage,
> 5 Stunden, 48 Minuten und 45 Sekunden). So sehe ich das auch.

Ich habe noch keinen Kalender gesehen, der Stunden brücksichtigt.

Harald Hengel

unread,
Nov 20, 2008, 11:40:32 PM11/20/08
to
Bodo Rzany schrieb:

> weiter in den Überlegungen, ob (und ggfs. wie) Juristen die
> mit "Kalenderjahr" bestimmte _Zeitspanne_ um Definitionen
> für Beginn und Ende eines selbigen ergänzen?

Laut Kalender ist hat das Jahr vom 1.8.07 bis zum 31.7.08 366 Tage,
für irgendwelche Vorschriften wird rechnerisch von 365 Tagen
ausgegangen.

Dieter Noeth

unread,
Nov 21, 2008, 7:04:48 AM11/21/08
to
Harald Hengel wrote:

>> Was Wikipedia schreibt ist falsch,
>> das Kalenderjahr ist vom 1.1. - 31.12.
>>
>> Wenn man einen Zeitraum braucht, dann reicht die Angabe ein Jahr.
>
> 1 Jahr sind wie viel Tage?
> Je nachdem wo du den Begriff verwendest können es 365 Tage sein, auch
> im Schaltjahr oder eben tatsächliche Tage.
>
> Nach Kalender ist ein Jahr, wenn der Beginn am 1. eines beliebigen
> Monats beginnt, mit dem letzen des Vormonats im Folgejahr rum. Das
> sind 365 oder 366 Tage.
> 1 Jahr wird aber in gewissen Zusammenhängen mit 365 Tagen gerechnet,
> was nach dem Kalender nicht immer korrekt ist.

Ein Kalenderjahr beginnt am 1. Januar, ein Kalendermonat am 1. des
Monats, da werden auch Juristen nichts dran ändern.

Wenn da nichts von *Kalender*jahr/-monat steht, beginnt der Vertrag eben
am x.y. und ended einen Tag vorher. Und da es dann die Probleme mit
28/29/30/31 Tagen im Monat gibt, fängt der Vertrag meistens erst zum
nächsten 1. an und der Teilmonat wird anteilig berechnet (mit den
gleichen Problemen).

Und statt einem Jahr Laufzeit heisst es meistens 12 Monate :-)

Wikipedia ist übrigens richtig, nur falsch zitiert:
"Es beginnt am 1. Januar. Ein Kalenderjahr dauert 52 Wochen und einen
bzw. zwei Tage."

Dieter

Message has been deleted

Harald Hengel

unread,
Nov 27, 2008, 5:30:36 AM11/27/08
to
Rüdiger Silberer schrieb:

>> Nach Kalender ist ein Jahr, wenn der Beginn am 1. eines beliebigen
>> Monats beginnt, mit dem letzen des Vormonats im Folgejahr rum. Das
>> sind 365 oder 366 Tage.
>

> Falsch, das ist ein Jahr. Wie die Fristen definiert sind, kannst Du
> gern im BGB nachlesen.

Wo definiert das BGB Fristen für beliebige Fälle?
1 Jahr ist je nach Anwendungsfall unterschiedlich festgelegt.

Ich glaube nicht, dass es eine rechtsverbindliche Definition für alle
Anwendungsfälle gibt, was unter einem Kalenderjahr zu verstehen ist.

> Genau deshalb ist der Begriff "Kalenderjahr" ganz klar, vom 1.1. -
> 31.12.
> Glaubs oder glaubs nicht.


Du wirst es nicht rechtsverbindlich für jeden Anwendungsfall beweisen
können.

Da dieser Vertrag offensichlich nicht für einen Zeitraum abgeschlossen
wurde, der deiner Definition entspricht, ergibt daraus schon
zwangsläufig, dass hier nicht das Kalenderjahr in deinem Sinne gemeint

Mario 'BitKoenig' Holbe

unread,
Nov 27, 2008, 10:07:23 AM11/27/08
to
Harald Hengel <raldo-...@freenet.de> wrote:
> Rüdiger Silberer schrieb:

>> Genau deshalb ist der Begriff "Kalenderjahr" ganz klar, vom 1.1. -
>> 31.12.
> Da dieser Vertrag offensichlich nicht für einen Zeitraum abgeschlossen
> wurde, der deiner Definition entspricht, ergibt daraus schon

Ganz offensichtlich wurde der Vertrag ueber 1 Jahr und 4 Monate
geschlossen, vom 01.08.07 - 31.12.08.
Haette man einen Vertrag ueber ein Jahr schliessen wollen, haette man
schliesslich vereinbart, die Vertragslaufzeit betruege mindestens ein
Jahr.
Ergo wollte man offensichtlich einen Vertrag schliessen, der mindestens
ein Kalenderjahr dauert und dafuer ist obiger Zeitraum das minimale
Konstrukt.

Offensichtlich ist offensichtlich nicht immer so offensichtlich
offensichtlich.

Ulrich Hoffmann

unread,
Nov 27, 2008, 12:58:22 PM11/27/08
to

"Mario 'BitKoenig' Holbe" schrieb:

> Offensichtlich ist offensichtlich nicht immer so
> offensichtlich offensichtlich.

In diesem Fall geht die Unsicherheit zu Lasten des Ver-
wenders der AGB bzw. Produktbeschreibung. Der Kunde hat
demnach eine gewisse Freiheit, den Vertrag so zu inter-
pretieren, wie es für ihn günstig ist.

UH

Will Berghoff

unread,
Nov 28, 2008, 5:32:34 AM11/28/08
to
Harald Hengel schrieb:

> Wo definiert das BGB Fristen für beliebige Fälle?
> 1 Jahr ist je nach Anwendungsfall unterschiedlich festgelegt.

Ist es wirklcih eine zu große Herausforderung für einen "Selbständigen",
die erste Seite des Inhaltsverzeichnisses des BGB oder in www.juris.de
aufzusuchen, dort den Eintrag "Abschnitt4, Fristen, Termine" zu
entdecken und sich dann lesend und verstehend mit den §§186-193 zu
beschäftigen?

Hilfreich könnte dann, wenn man weiter denkt, auch der Abschnitt 5
"Verjährung" sein, denn auch hier werden Festlegungen zu Beginn und Ende
von Fristen getroffen.

Das alles lässt sich doch sicher auch bei mittlerem IQ noch auf die
eigene Situation übetragen? Sollte der IQ darunter liegen, würde ich
dann doch mal einen Fachmann beauftragen und lieber etwas bezahlen, dass
er/sie für mich denkt...

Harald Hengel

unread,
Nov 28, 2008, 4:08:17 AM11/28/08
to
Ulrich Hoffmann schrieb:

Falls der Verwender der AGB es überhaupt so meint wie Mario es
interpretiert ist es sicher so wie du sagst.

Harald Hengel

unread,
Nov 28, 2008, 4:07:10 AM11/28/08
to
Mario 'BitKoenig' Holbe schrieb:

> Ganz offensichtlich wurde der Vertrag ueber 1 Jahr und 4 Monate
> geschlossen, vom 01.08.07 - 31.12.08.

Das bezweifle ich.

> Haette man einen Vertrag ueber ein Jahr schliessen wollen, haette
> man schliesslich vereinbart, die Vertragslaufzeit betruege
> mindestens ein Jahr.

Und wie lang ist ein Jahr?
360, 365, 366 Tage?

Alle 3 Werte sind korrekt, im jeweiligen Zusammenhang.

> Ergo wollte man offensichtlich einen Vertrag schliessen, der
> mindestens ein Kalenderjahr dauert und dafuer ist obiger Zeitraum
> das minimale Konstrukt.

Ich halte es rechtlich nicht für haltbar, auf diese Weise Kunden zu
übertölpeln.
Deine Vorstellung dürfte jeder Richter kassieren, weil dem Kunden
nicht ausreichend klar gemacht wird, dass der Vetrag praktisch 1 Jahr
plus eine weitere Zeit läuft.

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