Wie lange kann ich mir bis zur nächsten Berechnung
eines Säumniszuschlags Zeit lassen? Wenn ich bis zum
16.09.2002 bezahle muß ich dann nur 1 Säumniszuschlag bezahlen.
Was passiert wenn ich nicht bezahle? Kommt eine 2. Mahnung
oder gleich der Henker und schleift mich in den Schuldturm.
Ich finde die Sprache auf dem Schreiben interessant. Schlimme
Wörter wie: Schuldgrund, Schuldbetrag, Säumniszuschlag, verwirken,
Vollstreckungsmaßnahmen.... fehlt nur noch Schuldturm, Hand abschlagen,
am Marktplatz in einem Käfig aufhängen.
ein verzweifelter Existenzgründer der fast pleite ist.
> Hallo! Habe heute eine Mahnung vom Finanzamt erhalten.
Kommt vor.
> Schuldgrund: Umsatzsteuer 2. Vj.
> Fälligkeitstag: 16.08.02
Dann hast Du Dauerfristverlängerung.
> Datum des Schreibens: 03.09.02
> Schuldbetrag und Säumniszuschlag sind aufgeführt.
Logisch.
> Wie lange kann ich mir bis zur nächsten Berechnung
> eines Säumniszuschlags Zeit lassen?
Falsche Frage.
> Wenn ich bis zum
> 16.09.2002 bezahle muß ich dann nur 1 Säumniszuschlag bezahlen.
Genau.
> Was passiert wenn ich nicht bezahle? Kommt eine 2. Mahnung
> oder gleich der Henker und schleift mich in den Schuldturm.
Naja, ganz so nicht, aber Du solltest jetzt zahlen, weil sonst die Kosten
höher und die Unanehmlichkeiten größer werden.
> Ich finde die Sprache auf dem Schreiben interessant. Schlimme
> Wörter wie: Schuldgrund, Schuldbetrag, Säumniszuschlag, verwirken,
> Vollstreckungsmaßnahmen.... fehlt nur noch Schuldturm, Hand abschlagen,
> am Marktplatz in einem Käfig aufhängen.
Du darfst nicht vergessen, dass die Umsatzsteuer fremdes Geld ist, das Du
treuhänderisch für Herrn Eichel einsammelst und dann abführen musst. Ich
denke doch mal, wenn Du noch in der quartalsweisen Voranmeldung bist und
zudem noch Dauerfristverlängerung hast, dass Du das Geld längst eingenommen
hast, weil die Rechnungen längst bezahlt sind, oder?
Was sollen denn erst diejenigen sagen, die am 20. eines Monats eine Rechnung
über netto 20.000 EUR schreiben und dann bis zum 10. des Folgemonats 3.200
EUR Umsatzsteuer abführen müssen, auch wenn sie die Rechnung noch längst
nicht bezahlt bekommen haben?
Merke, so blöd das auch klingt: Unternehmer sein, heißt liquide sein. Sonst
ist man schneller draußen als man denkt. Mangelndes Eigenkapital ist eine
häufige Ursache für Insolvenzen.
Also: Überweise die Umsatzsteuer jetzt gleich, dann ist ja auch Ruhe. Und
sehe in Zukunft zu, dass Du immer das Geld auch hast, was Du abführen musst.
Soll heißen: Rücklagen bilden.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
>ein verzweifelter Existenzgründer der fast pleite ist.
Wenn du die Umsatzsteuer, die du eingenommen hast, einfach so verbraten
hast, dann hast du es wirklich nicht besser verdient.
Zahle *sofort*, denn du solltest das Geld haben, es entspringt nicht
deiner Leistung.
Alles Gejammere deinerseits hilft nicht, bei geschuldeter USt ist das
Finanzamt hart. Selbst bei der ESt ist es dem Steuerpflichtigen
zuzumuten, einen Kredit aufzunehmen, um die Steuer damit bezahlen zu
können.
Und wie hoch deine USt-Schuld in dem Vierteljahr sein wird, das hast du
dir sehr wohl seit einigen Wochen selbst ausrechnen können.
Martin
Schön gesagt.
Kenne zwar des Fragers Branche nicht, aber falls Du mal den
Artikel in der iX gelesen hast, bzgl. IT, haste sicherlich
auch in den Plastikeimer gereihert. :(
Auch Rücklagen halten nicht ewig.
Ciao,
Oliver
--
"Nun zum Wetter. Heute ist es zum teil sonnig, zum teil wolkig..."
("heute Nacht", Fri Sep 6 01:21:48 MET DST 2002)
| > Also: Überweise die Umsatzsteuer jetzt gleich, dann ist ja auch Ruhe. Und
| > sehe in Zukunft zu, dass Du immer das Geld auch hast, was Du abführen musst.
| > Soll heißen: Rücklagen bilden.
|
| Schön gesagt.
|
| Kenne zwar des Fragers Branche nicht, aber falls Du mal den
| Artikel in der iX gelesen hast, bzgl. IT, haste sicherlich
| auch in den Plastikeimer gereihert. :(
|
| Auch Rücklagen halten nicht ewig.
| 2002)
Matthias hat schon recht damit. Das Problem ist halt, das dir die Umsatzsteuer nicht gehört. Leider rechnen viele das mit ein, und
kommen dann ins schwimmen, wenn Sie zahlen müssen.
Ein anderes Beispiel ist übrigens die Lohnsteuer. Da zahlen auch viele nicht und versuchen dann auch noch eine Stundung zu
bekommen...
Eric
>Auch Rücklagen halten nicht ewig.
Für die USt muß man keine Rücklagen bilden, weil man sie ja von seinen
Kunden erhält. Man darf sie nur nicht ausgeben. Hier die Philosophie der
Rücklagen zu bemühen ist völlig fehl am Platze.
Martin
Gruß
Werner
Gruß
Werner
>Die Umsatzsteuer habe ich aber durch meine Leistung erzeugt. Sonst gäbe es
>die gar nicht also soll der Staat sich mal nicht so haben.
*PLONK*
Martin
Der unterschied zwischen Soll- und Ist-Versteuerung ist dir bekannt?
| erziele bekommt er überhaupt keine USt. mehr.
Das mach nichts. Du hast aber schon Umsatzsteuer eingenommen. Deine Kalkulation
muss ohne USt erfolgen!
Eric
> Der unterschied zwischen Soll- und Ist-Versteuerung ist dir bekannt?
Ich rate mal:
[ ] JA
[X] Nein
SCNR
Gruss
Peter
--
Wenn Baumeister Gebaeude bauten, so wie Programmierer Programme machen,
dann wuerde der erste Specht, der vorbeikommt, die Zivilisation zerstoeren.
Hi Eric,
> | erziele bekommt er überhaupt keine USt. mehr.
> Das mach nichts. Du hast aber schon Umsatzsteuer eingenommen. Deine
> Kalkulation muss ohne USt erfolgen!
Kalkulation? Was ist das? Fragte die Marktfrau, die die für 10 Pfennige
eingekauften Eier für 9 Pfennig verkaufte (Die Masse bringt's!)
;-))
(Ansonsten schließe ich mich Martins Meinung an.)
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Das ist richtig.
> >also soll der Staat sich mal nicht so haben.
Das ist nicht so richtig.
Ich kann zwar den Gedankengang nachvollziehen, der dahintersteht,
jedoch Deine Konsequenz ist asozial.
Dass Steuern prinzipiell sinnvoll sind, streitest Du nicht ab, oder?
Und dass eine gewisse Ordnung bei der Eintreibung derselben sinnvoll
ist, streitest Du auch nicht ab, oder?
Grüße
Matthias
Warum bist Du da so empfindlich? Zumindest in den ersten 15 Worten des
Zitates hat er doch recht, oder?
Grüße
Matthias
Ja, ich weiß, ich provoziere.
>Ja, ich weiß, ich provoziere.
Nein, nein. Aber wenn sich jemand einen Popanz aufbaut und auf den
*bösen* Staat schimpft (der ja eigentlich die Infrastruktur aufgebaut
hat, daß er überhaupt geschäfte machen kann) udn sich dann auch noch
*mehrfach* als lernresistent erweist, warum soll ich den dann noch zur
Kenntnis nehmen? Da konzentirere ich mich lieber auf den Rest der
Postings.
Martin
>Dass Steuern prinzipiell sinnvoll sind, streitest Du nicht ab, oder?
>Und dass eine gewisse Ordnung bei der Eintreibung derselben sinnvoll
>ist, streitest Du auch nicht ab, oder?
Ich fürchte, der OP braucht sich keine Gedanken darüber zu machen, wie
lange das FA willig ist, auf die Steuer zu warten.
Das FA fasst nämlich ganz rigeros auf sein Konto zu, mit einer kleinen
Aufwandsentschädigung zzgl.
(Das passiert nämlich auch, wenn man Bescheide verwechselt und denkt,
man hätte längst...=>Nähkästchengeplauder ;-((( )
Gruss
Angelika
>
>> Du darfst nicht vergessen, dass die Umsatzsteuer fremdes Geld ist, das Du
>> treuhänderisch für Herrn Eichel einsammelst und dann abführen musst. Ich
>> denke doch mal, wenn Du noch in der quartalsweisen Voranmeldung bist und
>> zudem noch Dauerfristverlängerung hast, dass Du das Geld längst
>eingenommen
>> hast, weil die Rechnungen längst bezahlt sind, oder?
>>
>Die Umsatzsteuer habe ich aber durch meine Leistung erzeugt. Sonst gäbe es
>die gar nicht also soll der Staat sich mal nicht so haben. Wenn ich keine
>Leistung mehr
>erziele bekommt er überhaupt keine USt. mehr.
Wenn der Bedarf für deine Leistung da war, würde sie ggf. ein anderer
erbringen. Und dann die Steuer korrekt abführen.
Nützt nichts, sich was anderes einzureden.
Lutz
--
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Hallo Lutz,
> >> Du darfst nicht vergessen, dass die Umsatzsteuer fremdes Geld ist,
> >> das Du treuhänderisch für Herrn Eichel einsammelst und dann
> >> abführen musst. Ich denke doch mal, wenn Du noch in der
> >> quartalsweisen Voranmeldung bist und zudem noch
> >> Dauerfristverlängerung hast, dass Du das Geld längst
> >> eingenommen hast, weil die Rechnungen längst bezahlt sind, oder?
> >Die Umsatzsteuer habe ich aber durch meine Leistung erzeugt. Sonst
> >gäbe es die gar nicht also soll der Staat sich mal nicht so haben.
> >Wenn ich keine Leistung mehr erziele bekommt er überhaupt keine
> >USt. mehr.
> Wenn der Bedarf für deine Leistung da war, würde sie ggf. ein anderer
> erbringen. Und dann die Steuer korrekt abführen.
LOL
Das war die richtige Antwort. Das erste Gesetz des Marktes --> Angebot
und Nachfrage. ;-))
> Nützt nichts, sich was anderes einzureden.
Tja, so sind sie eben, die Stationen auf dem Wege zur Wahrheitsfindung;
der eine fährt mit dem Bummelzug und der andere mit dem Transrapid. ;-))
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Sorry hat es zuerst per Mail geschickt. ;o)
>
> > Du darfst nicht vergessen, dass die Umsatzsteuer fremdes Geld ist, das
Du
> > treuhänderisch für Herrn Eichel einsammelst und dann abführen musst. Ich
> > denke doch mal, wenn Du noch in der quartalsweisen Voranmeldung bist und
> > zudem noch Dauerfristverlängerung hast, dass Du das Geld längst
> eingenommen
> > hast, weil die Rechnungen längst bezahlt sind, oder?
Selbst wenn er hat Sie ja gestellt und noch sind die Forderung nicht als
uneinbringbar (teil)abgeschrieben.
> >
> Die Umsatzsteuer habe ich aber durch meine Leistung erzeugt. Sonst gäbe es
> die gar nicht also soll der Staat sich mal nicht so haben. Wenn ich keine
> Leistung mehr
> erziele bekommt er überhaupt keine USt. mehr.
Jein, den Dein Auftraggeber hat die USt ja als Vorsteuer auch schon
abgezogen und somit hat der Staat ja schon die Gelder noch nicht bekommen.
> Mich würde noch interessieren wie üblicherweise die nächsten Schritte des
> Finanzamts sind. Also nun hab ich seit letzter Woche die Mahnung.
Jetzt würde ich spätestens zahlen, ich kann nur von Berlin - Charlottenburg
sprechen die bei 5-10 Tage Verzug schon recht dollen Streß gemacht haben
und ich dann sofort damals gezahlt hatte, weil ich es vergessen hatte.
>Wie gehts
> dann weiter. Kommt noch eine Mahnung oder ein Vollstreckungsbescheid. Hat
da
> jemand Erfahrung?
>
Zum Glück nicht, aber den Staat was vorzuenthalten und/oder bescheißen zu
wollen geht immer ungut für einen aus.
> Gruß
>
> Werner
>
Gruß
Kaweh
Gehört Dir trotzdem nicht.
> Sonst gäbe es
> die gar nicht also soll der Staat sich mal nicht so haben. Wenn ich keine
> Leistung mehr
> erziele bekommt er überhaupt keine USt. mehr.
Es geht hier nicht um die Zukunft, sondern um die Vergangenheit. Du hast
fremdes Geld eingenommen, und dies nicht abgeführt. Das dultet derjenige,
dem dieses Geld zusteht, verständlicherweise nicht.
Peter