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Rechnung an Postanschrift?

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Andrea2

unread,
Apr 30, 2009, 1:35:04 AM4/30/09
to

Hallo NG,


wenn man als vorsteuerabzugsberechtiger Gewerbetreibender eine Rechnung an
einer Firma stellt, die in der Anschrift nur ein Postfach angegeben hat und
man an diese Postfachadresse nun die Rechnung schreibt: Ist das ok oder kann
es dem Gewerbetreibenden passieren, dass er dann die Vorsteuer nicht in
Abzug bringen kann?

Danke.


Andrea

Martin Hentrich

unread,
Apr 30, 2009, 1:57:46 AM4/30/09
to

UStG �14
...
(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
1. den vollst�ndigen Namen und die vollst�ndige Anschrift des
leistenden Unternehmers und des Leistungsempf�ngers,...

Nach � 31 Abs. 2 Umsatzsteuerdurchf�hrungsverordnung (UStDV) reicht es
wie bisher, wenn sich aufgrund der in die Rechnung aufgenommenen
Bezeichnungen der vollst�ndige Name und die vollst�ndige Anschrift des
Leistenden und des Leistungsempf�ngers eindeutig feststellen lassen.
Verf�gt der Leistungsempf�nger �ber ein Postfach oder �ber eine
Gro�kundenadresse, ist es ausreichend, wenn diese Daten anstelle der
Anschrift angegeben werden (R 185 UStR).

www.gidf.de/umsatzsteuergesetz+vollstaendige+Anschrift+Postfach
zweites Ergebnis... :-)

Martin
--
Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein.
Was dar�ber ist, das ist vom �bel.
[Mt. 5, 37]

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