wenn man als vorsteuerabzugsberechtiger Gewerbetreibender eine Rechnung an
einer Firma stellt, die in der Anschrift nur ein Postfach angegeben hat und
man an diese Postfachadresse nun die Rechnung schreibt: Ist das ok oder kann
es dem Gewerbetreibenden passieren, dass er dann die Vorsteuer nicht in
Abzug bringen kann?
Danke.
Andrea
UStG �14
...
(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
1. den vollst�ndigen Namen und die vollst�ndige Anschrift des
leistenden Unternehmers und des Leistungsempf�ngers,...
Nach � 31 Abs. 2 Umsatzsteuerdurchf�hrungsverordnung (UStDV) reicht es
wie bisher, wenn sich aufgrund der in die Rechnung aufgenommenen
Bezeichnungen der vollst�ndige Name und die vollst�ndige Anschrift des
Leistenden und des Leistungsempf�ngers eindeutig feststellen lassen.
Verf�gt der Leistungsempf�nger �ber ein Postfach oder �ber eine
Gro�kundenadresse, ist es ausreichend, wenn diese Daten anstelle der
Anschrift angegeben werden (R 185 UStR).
www.gidf.de/umsatzsteuergesetz+vollstaendige+Anschrift+Postfach
zweites Ergebnis... :-)
Martin
--
Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein.
Was dar�ber ist, das ist vom �bel.
[Mt. 5, 37]