wenn eine Gewebetreibener, der immer nur sehr geringe Einkünfte hatte, jetzt
eine Mini-GmbH (UG) gründet und diese auch über Jahre hinweg keinen Gewinn
abwirft: Könnte dies vom Finanzamt dann als Liebhaberei gewertet werden? Was
hätte das für Konsequenzen?
Danke.
Andrea
> Hallo NG,
>
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> wenn eine Gewebetreibener, der immer nur sehr geringe Einkünfte hatte, jetzt
> eine Mini-GmbH (UG) gründet und diese auch über Jahre hinweg keinen Gewinn
> abwirft: Könnte dies vom Finanzamt dann als Liebhaberei gewertet werden?
Da die UG eine Kapitalgesellschaft ist, dürfte das ausgeschlossen sein.
> Was
> hätte das für Konsequenzen?
Wenn die UG nur Verluste schreibt, dürfte bald ein Insolvenzgrund
bestehen und der GF macht sich u.U. der Insolvenzverschleppung mit allen
Rechtsfolgen schuldig.
Gruß
Thomas
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>> wenn eine Gewebetreibener, der immer nur sehr geringe Einkünfte hatte,
>> jetzt
>> eine Mini-GmbH (UG) gründet und diese auch über Jahre hinweg keinen
>> Gewinn
>> abwirft: Könnte dies vom Finanzamt dann als Liebhaberei gewertet werden?
>
> Da die UG eine Kapitalgesellschaft ist, dürfte das ausgeschlossen sein.
>
>> Was
>> hätte das für Konsequenzen?
>
> Wenn die UG nur Verluste schreibt, dürfte bald ein Insolvenzgrund
> bestehen und der GF macht sich u.U. der Insolvenzverschleppung mit allen
> Rechtsfolgen schuldig.
gilt das auch, wenn die UG keine Verluste macht, aber gerade so Null Null
aufgeht bzw. mögliche (geringfügige) Gewinne als Gehalt an den GF fließen?
Wie lange darf man denn ohne Gewinne arbeiten?
Und wieso ist das Insolvenzverschleppung, wenn in der GmbH noch etwas Geld
vorhanden ist?
Danke.
Andrea
IMHO ist das für Kapitalgesellschaften doch geradezu der Normalfall, daß
der Gewinn konstant 0 ist (und z.B. über Gehälter "entnommen" wird; zumin-
dest, solange sie "angemessen" sind).
Gruß Matthias.
> Hallo Thomas,
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>>> wenn eine Gewebetreibener, der immer nur sehr geringe Einkünfte hatte,
>>> jetzt
>>> eine Mini-GmbH (UG) gründet und diese auch über Jahre hinweg keinen
>>> Gewinn
>>> abwirft: Könnte dies vom Finanzamt dann als Liebhaberei gewertet werden?
>>
>> Da die UG eine Kapitalgesellschaft ist, dürfte das ausgeschlossen sein.
>>
>>> Was
>>> hätte das für Konsequenzen?
>>
>> Wenn die UG nur Verluste schreibt, dürfte bald ein Insolvenzgrund
>> bestehen und der GF macht sich u.U. der Insolvenzverschleppung mit allen
>> Rechtsfolgen schuldig.
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> gilt das auch, wenn die UG keine Verluste macht, aber gerade so Null Null
> aufgeht bzw. mögliche (geringfügige) Gewinne als Gehalt an den GF fließen?
> Wie lange darf man denn ohne Gewinne arbeiten?
Wenn Du immer ein kleines Plus oder die schwarze Null schaffst, ist das
kein Problem.
> Und wieso ist das Insolvenzverschleppung, wenn in der GmbH noch etwas Geld
> vorhanden ist?
Ich schrieb extra "Verluste" und "u.U", also unter Umständen. Auf eine
allgemeine Frage kann ich auch nur allgemein antworten und Du wolltest
Risiken wissen.