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Probleme mit der Umsatzsteuer

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Harald Stein

unread,
Sep 26, 2002, 7:01:07 AM9/26/02
to

Von: "Harald Stein" <Harald...@t-online.de>
Betreff: Probleme mit der Umsatzsteuer
Datum: Donnerstag, 26. September 2002 12:46

Ich habe ein Gewebe angemeldet, dort biete ich meine Dienste als Pilot oder
Fluglehrer an. Dabei bin ich umsatzsteuerpflichtig. Probleme haben sich
jetzt bei einer Umsatzsteuersonderprüfung ergeben.
Vor einiger Zeit hatte ich hier im Forum nachgefragt, ob meine
Dienstleistungen als Pilot (dabei fliege ich das Flugzeug) oder Fluglehrer
(dabei ist der Inhaber des Flugzeuges der Pilot, ich bin nur zur Sicherheit
dabei, weil er noch nicht so viel Flugerfahrung hat) MWSt-pflichtig sind,
wenn
1. die Dienstleistung ganz oder überwiegend im Ausland erbracht wird (Flug
London -Nizza)
und
2. die Rechnung von mir an eine amerikanische Firma, Sitz Los Angeles,
gestellt wird.
Als Antwort erhielt ich hier im Forum so in etwa "der Ort der Leistung wird
ins Ausland verlegt" und ist damit NICHT MWSt-pflichtig. Eine Nachfrage beim
Finanzamt ergab gleiches. Allerdings handelte es sich um ein einfaches
Gespräch mit einem Sachbearbeiter. Also war für mich diese Frage klar und so
habe ich entsprechend kalkuliert.
Bei der jetzigen Prüfung wird dies beanstandet, alle meine Tätigkeiten seien
USt-pflichtig, da meine Firma in Deutschland beheimatet sei. Dabei wird die
gesamte Tätigkeit als "Pilot" betrachtet (was sicherlich nicht richtig ist,
Fluglehrer/ Safety-Pilot wird von uns in der Fliegerei halt ganz anders
gesehen). Da ich die Geschäftsbeziehung nicht gefährden will, muß ich den
USt-Betrag wohl aus eigener Tasche nachzahlen. Es sei denn, ich bekäme von
Euch einige Argumente, warum die Tätigkeit nicht USt-pflichtig wäre, wenn
möglich in einer Form, die auch den Beamten des FA beim Abschlußgespräch
überzeugen könnte.

Beste Grüße und vielen Dank

Harald Stein

Martin Hentrich

unread,
Sep 26, 2002, 7:44:42 AM9/26/02
to
Harald Stein schrieb in <amuoj0$ec6$02$1...@news.t-online.com>:

>Als Antwort erhielt ich hier im Forum so in etwa "der Ort der Leistung wird
>ins Ausland verlegt" und ist damit NICHT MWSt-pflichtig.

Welches Forum meinst du? Du hast einzeln in zwei Newsgroups gepostet,
welche meinst du? Im übrigen: Großschreibung bedeutet gebrüllt. Hat
jetzt die Gruppe Schuld?

>Eine Nachfrage beim
>Finanzamt ergab gleiches. Allerdings handelte es sich um ein einfaches
>Gespräch mit einem Sachbearbeiter.

Es ist sehr fahrlässig (!), wenn man solche Bescheide nicht schriftlich
dem FA abverlangt.

>Also war für mich diese Frage klar und so
>habe ich entsprechend kalkuliert.

Was offensichtlich im Ablauf der sache ein Fehler war.

Woher nimmst du das Vertrauen? Hier gibts wenig Piloten bzw. StBs, die
Piloten beraten und *allgemeine* Sachaussagen machen könnten.

Zumal kaum einer in der Gruppe wirklich weiß, *was* du eigentlich
machst.

Martin

F'up2: de.etc.beruf.selbstaendig

Hans-Peter Popowski

unread,
Sep 26, 2002, 9:00:15 AM9/26/02
to

"Harald Stein" <Harald...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:amupeq$ba7$05$1...@news.t-online.com...

>
> Von: "Harald Stein" <Harald...@t-online.de>
> Betreff: Probleme mit der Umsatzsteuer
> Datum: Donnerstag, 26. September 2002 12:46

Hallo Harald,

> Ich habe ein Gewebe angemeldet,

^^^^^^
hmm, Webdesseiner? Naja, manche fliegen da schon sehr hoch. ;-))
Und kennen sich im "Blindflug" sehr gut aus, wobei ein Blindflug in
der Luft nicht zu vergleichen ist mit einem Blindflug durch's
Gesetzesdickicht. ;-)

> dort biete ich meine Dienste als Pilot oder Fluglehrer an.
> Dabei bin ich umsatzsteuerpflichtig. Probleme haben sich
> jetzt bei einer Umsatzsteuersonderprüfung ergeben.
> Vor einiger Zeit hatte ich hier im Forum nachgefragt, ob meine
> Dienstleistungen als Pilot (dabei fliege ich das Flugzeug) oder
> Fluglehrer (dabei ist der Inhaber des Flugzeuges der Pilot, ich
> bin nur zur Sicherheit dabei, weil er noch nicht so viel
> Flugerfahrung hat) MWSt-pflichtig sind,
> wenn
> 1. die Dienstleistung ganz oder überwiegend im Ausland erbracht wird
> (Flug London -Nizza)
> und
> 2. die Rechnung von mir an eine amerikanische Firma, Sitz Los
> Angeles, gestellt wird.
> Als Antwort erhielt ich hier im Forum so in etwa "der Ort der
> Leistung wird ins Ausland verlegt" und ist damit NICHT
> MWSt-pflichtig. Eine Nachfrage beim Finanzamt ergab gleiches.
> Allerdings handelte es sich um ein einfaches Gespräch mit
> einem Sachbearbeiter. Also war für mich diese Frage klar und
> so habe ich entsprechend kalkuliert.

so eine "Anfrage" beim FA macht man erstens schriftlich, zweitens
_vor_ Beginn der betreffenden steuerlichen Aktion und drittens in der
dafür vorgeschriebenen Form einer "verbindlichen Auskunft". Denn nur
so kann man für die Zukunft richtig disponieren, alles andere ist
Krampf.
Außer vielleicht der Möglichkeit, dass man einem StB einen
diesbezüglichen konkreten und vor allem schriftlichen Auftrag gibt und
sich das Ergebnis auch schriftlich ausfertigen lässt (Stichwort:
Haftung).
Gleiches gilt für die "verbindliche Auskunft" beim FA, sie ist
rechtlich bindend, d.h. das FA muss sich an die gemachte verbindliche
Auskunft halten, auch wenn sie falsch gewesen sein sollte.
Das Usenet ist keine Rechtsberatung, es kann allerhöchstens zur
Information dienen, ob die dabei gewonnenen Informationen richtig oder
falsch sind oder ob man sie auch nur falsch verstanden hat, ist immer
das Problem des Informationssuchenden. Man sollte jede Ausage auf ihre
Richtigkeit "selbst" und "ständig" überprüfen, bei angegebenen
Quellenangaben eigentlich kein Problem, nur muss man eben selbst
nachlesen und überprüfen, die richtigen Schlussfolgerungen ziehen und
dann "selbständig" die eigene unternehmerische Entscheidung
herbeiführen.

Eine Frage an einen Sachbearbeiter im FA hat überhaupt keine
verbindliche Wirkung, frage 5 verschiedene Sachbearbeiter und Du hast
u.U. 5 verschiedene Antworten, außerdem fehlt es an der Beweiskraft,
hinzu kommt noch, dass die Sachbearbeiter keine Rechtsberatung
durchführen dürfen, das ist alleine den StBn überlassen.

> Bei der jetzigen Prüfung wird dies beanstandet, alle meine
> Tätigkeiten seien USt-pflichtig, da meine Firma in Deutschland
> beheimatet sei. Dabei wird die gesamte Tätigkeit als "Pilot"
> betrachtet (was sicherlich nicht richtig ist,
> Fluglehrer/ Safety-Pilot wird von uns in der Fliegerei halt ganz
> anders gesehen). Da ich die Geschäftsbeziehung nicht gefährden
> will, muß ich den USt-Betrag wohl aus eigener Tasche nachzahlen.
> Es sei denn, ich bekäme von Euch einige Argumente, warum die
> Tätigkeit nicht USt-pflichtig wäre, wenn möglich in einer Form,
> die auch den Beamten des FA beim Abschlußgespräch überzeugen
> könnte.

IMHO wird Dein Problem bei Deinen Aufzeichnungen nach § 22 UStG
liegen, wobei die Tätigkeit als Fluglehrer IMHO vollkommen
umsatzsteuerpflichtig ist im Gegensatz zu einer Tätigkeit als Pilot.
Lies einmal den Satz 1 des unten aufgeführten BMF-Schreibens und Frage
den Außenprüfer, inwieweit er diesen bei seinem "Prüfungsergebnis"
berücksichtigt hat.

Noch etwas zur Steuerpflicht (§ 1 (1) EStG): Steuerpflichtig ist
jeder, der in Deutschland einen Wohnsitz (§ 8 AO) _oder_ seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 9 AO).

Evtl. solltest Du einmal H 1 EStH lesen und die darin enthaltenen
Querverweise und dabei abprüfen, ob da etwas für Dich relevant ist.

Umsatzsteuer: grenzüberschreitende Beförderung von Personen im
Luftverkehr (§ 26 Abs. 3 UStG)

Nach § 26 Abs. 3 UStG kann die Steuer für grenzüberschreitende
Beförderungen von Personen im Luftverkehr niedriger festgesetzt oder
ganz oder zum Teil erlassen werden, wenn der Unternehmer keine
Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Steuer (§ 14 Abs. 1 UStG)
erteilt hat. Für ausländ. Unternehmer, die keine innerdeutschen Flüge
anbieten dürfen, wird die gesamte deutsche USt erlassen, falls die
übrigen Voraussetzungen des § 26 Abs. 3 UStG vorliegen. Gem. BMF-Schr.
v. 2. 2. 1998 - IV C 4 - S 7433 - 1/98; IV C 3 - S 7380 - 1/98 gilt
hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG dieser ausländ.
Luftverkehrsunternehmer folgendes: Nach § 22 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1
UStG sind alle Unternehmer verpflichtet, zur Feststellung der Steuer
und ihrer Berechnungsgrundlagen Aufzeichnungen zu machen. Damit sind
auch ausländ. Luftverkehrsunternehmen verpflichtet, die Entgelte für
Beförderungen von Personen im grenzüberschreitenden Luftverkehr
aufzuzeichnen, für die die USt nach § 26 Abs. 3 UStG erlassen wird.
Aus Vereinfachungsgründen wird es jedoch im Einzelfall nicht
beanstandet, wenn ein ausländ. Luftverkehrsunternehmen, welches
ausschließlich grenzüberschreitende Beförderungen von Personen im
Luftverkehr durchführt, diese Entgelte nicht gesondert aufzeichnet und
die betreffenden Umsätze in den USt-Voranmeldungen und -Erklärungen
nicht angibt. Verzichtet ein Unternehmer in diesen Fällen auf die
gesonderte Aufzeichnung, hat er sicherzustellen, daß die FinVerw die
Höhe der auf die inländ. Streckenanteile der Beförderungsleistung
entfallenden Entgelte ermitteln kann. Es ist daher erforderlich, die -
ggf. im Schätzungswege festgestellten - inländ. Entgelte in einer
Anlage zur USt-Jahreserklärung den FinBeh mitzuteilen.

Bibliografie: BMF Schreiben v. 02.02.1998 IV C 4 S 7433 1/98 IV C 3 S
7380 1/98
Fundstelle(n): BStBl 1998 I 159
Gesetz(e): UStG § 26 Abs. 3, UStG § 14 Abs. 1, UStG § 22 Abs. 1, UStG
§ 22 Abs. 2 Nr. 1
#########################################################
Erlaß von Umsatzsteuer für die grenzüberschreitende Beförderung von
Personen im Luftverkehr: Erfüllung von Aufzeichnungspflichten
BMF, Schreiben v. 2.2.1998, IV C 4 - S 7433 - 1/98/IV C 3 - S 7380 -
1/98, BStBl I 1998 S. 159

UStG § 26 Abs. 3

Nach § 26 Abs. 3 UStG kann die Steuer für grenzüberschreitende
Beförderungen von Personen im Luftverkehr niedriger festgesetzt oder
ganz oder zum Teil erlassen werden, wenn der Unternehmer keine
Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Steuer (§ 14 Abs. 1 UStG)
erteilt hat. Für ausländische Unternehmer, die keine innerdeutschen
Flüge anbieten dürfen, wird die gesamte deutsche Umsatzsteuer
erlassen, falls die übrigen Voraussetzungen des § 26 Abs. 3 UStG
vorliegen.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt
hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG dieser
ausländischen Luftverkehrsunternehmen folgendes:

Nach § 22 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG sind alle Unternehmer
verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und ihrer
Berechnungsgrundlagen Aufzeichnungen zu machen. Damit sind auch
ausländische Luftverkehrsunternehmen verpflichtet, die Entgelte für
Beförderungen von Personen im grenzüberschreitenden Luftverkehr
aufzuzeichnen, für die die Umsatzsteuer nach § 26 Abs. 3 UStG erlassen
wird.

Aus Vereinfachungsgründen wird es jedoch im Einzelfall nicht
beanstandet, wenn ein ausländisches Luftverkehrsunternehmen, welches
ausschließlich grenzüberschreitende Beförderungen von Personen im
Luftverkehr durchführt, diese Entgelte nicht gesondert aufzeichnet und
die betreffenden Umsätze in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen
und -Erklärungen nicht angibt.

Verzichtet ein Unternehmer in diesen Fällen auf die gesonderte
Aufzeichnung, hat er sicherzustellen, daß die Finanzverwaltung die
Höhe der auf die inländischen Streckenanteile der Beförderungsleistung
entfallenden Entgelte ermitteln kann. Es ist daher erforderlich, die -
ggf. im Schätzungswege festgestellten - inländischen Entgelte in einer
Anlage zur Umsatzsteuer-Jahreserklärung den Finanzbehörden
mitzuteilen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und
in die USt-Kartei aufgenommen.
<fin>

Kannst ja mal über den Ausgang im FA berichten. ;-)

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Rainer ilgmann

unread,
Sep 26, 2002, 9:27:28 AM9/26/02
to
Deine Kritik, Martin, ist etwas zu herb.
Nur weil er "nicht" großgeschrieben hat, ist er doch nicht unhöflich.
Wer nur ab und zu im Usenet ist, kennt doch die Nettiquette nicht.
Von Schuld war hier nie die Rede. Du interpretierst hier etwas hinein.
Das läßt eher auf Deinen Gemütszustand schließen, was aber der sachlichen
Diskussion hier abträglich ist.
Immer mal den Ball flach halten.

Eine Nachfrage beim FA, mündlich, ist so ergiebig wie ein Tropfen Wasser in
der Wüste.
Fahrlässig ist das in keinem Fall.
Fahrlässig ist, wer die Sorgfalt außer acht läßt zu der er nach den
Umständen verpflichtet oder in der Lage gewesen wäre, dafür zu sorgen, daß
der Erfolg nicht eintritt.

Ein Bescheid ist es erst recht nicht, weil es mündliche Bescheide in der
Finanzverwaltung nicht gibt.

Alles in allem war Dein Beitrag sehr redundant, ebenso wie meiner hier.

Rainer ilgmann


"Martin Hentrich" <hent...@nettoeinkommen.de> wrote in message
news:amus0a$hrm$01$1...@news.t-online.com...

Martin Hentrich

unread,
Sep 26, 2002, 11:58:44 AM9/26/02
to
Rainer ilgmann schrieb in <amv209$7j7$07$1...@news.t-online.com>:

>Alles in allem war Dein Beitrag sehr redundant, ebenso wie meiner hier.

Danke, hast ja Recht. Allerdings sind wir hier ja bekanntermaßen nicht
die Focus-Redaktion (Fakten, Fakten, Fakten)...

Martin

Hans-Peter Popowski

unread,
Sep 26, 2002, 12:14:22 PM9/26/02
to

"Rainer ilgmann" <ilg...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:amv209$7j7$07$1...@news.t-online.com...

Hallo Rainer,

> Deine Kritik, Martin, ist etwas zu herb.

naja, das sind eben Martins Gallensteine [1]. ;-)

> Nur weil er "nicht" großgeschrieben hat, ist er doch nicht
> unhöflich.

Doch, wenn man zu einer Gruppe Menschen stößt, sollte man sich um die
Regeln kümmern und versuchen dies auch einzuhalten, außer sie
verstoßen gegen jegliches Anstandsgefühl und die guten Sitten.
Und die Kleinschreibung gehört in Deutschland nun einmal nicht zu den
guten Sitten, außerdem strapaziert man unnötig die Augen der Leser,
denn gelesen soll es ja werden, oder?

> Wer nur ab und zu im Usenet ist, kennt doch die Nettiquette nicht.

Was im Prinzip kein Beinbruch ist, da man ja meist von freundlichen
Mitmenschen mit der Nase darauf gestoßen wird, nur sollte man sich
dann auch um entsprechende Konformität bemühen.

> Von Schuld war hier nie die Rede. Du interpretierst hier etwas
> hinein.
> Das läßt eher auf Deinen Gemütszustand schließen, was aber der
> sachlichen Diskussion hier abträglich ist.
> Immer mal den Ball flach halten.

Womit wir wieder bei den Gallensteinen wären. ;-)

> Eine Nachfrage beim FA, mündlich, ist so ergiebig wie ein Tropfen
> Wasser in der Wüste.
> Fahrlässig ist das in keinem Fall.

Doch das ist fahrlässig, IMHO sogar grob fahrlässig.

> Fahrlässig ist, wer die Sorgfalt außer acht läßt zu der er nach den
> Umständen verpflichtet oder in der Lage gewesen wäre, dafür zu
> sorgen, daß der Erfolg nicht eintritt.

Und was sollte man von einem Unternehmer mindestens fordern können?
Eben nicht fahrlässig zu handeln und die Fahrlässigkeit eines
Unternehmers, eines selbständigen Unternehmers wird halt anders
beurteilt als die einer 87jährigen Hausfrau.

> Ein Bescheid ist es erst recht nicht, weil es mündliche Bescheide in
> der Finanzverwaltung nicht gibt.

Wer sagt so etwas? Es gibt auch mündliche Verwaltungsakte, sogar
"unmündliche", ich meine diejenigen, die sich konkludent ergeben.

> Alles in allem war Dein Beitrag sehr redundant, ebenso wie meiner
> hier.

Hmm, erst ausholen zum Tiefschlag und dann nur den Bauch grabbeln?

[1] Gallensteine

Lese gerade ein Buch aus der Reihe der Pflichtlektüre von MLMlern.
"Hilfe aus dem Unbewussten" - "Der spirituelle Weg zum Erfolg" von
Erhard F. Freitag. ;-))

Kapitel 5 Psychosomatische Krankheiten
Erfolg mit Subliminals
(Aufzählung vieler Krankheiten von Aids bis Zahnkrankheiten)

Gallensteine:
_Ursachen_:
Verbitterung muss zu Agressionen führen. Negative Gedanken
materialisieren, verhärten sich und bilden den Stein.
_Suggestionen_:
"Ich übe das okkulte Gesetz der Widerstandslosigkeit. Ich kann mich
frei und fließend ausdrücken. In mir ist Platz für Harmonie, Güte und
Verständnis für die Bedürfnisse meiner Mitmenschen. Jeder Mitmensch
ist ein Glied in der Kette meines Wohlergehens. Ich koste die Süße
meines Lebens. Mein Leben ist voller Freude und Lachen. Ich habe Ziele
und kann sie erreichen."

Also man braucht die jeweilige Krankheit nur durch die Suggestion zu
ersetzen und Schwups, ist sie verschwunden. Funktioniert bei allen
Krankheiten mit der jeweiligen dazugehörenden Suggestion. <vbbbg>

Ach so, das Buch wurde von E.Freitag in Erinnerung an seinen _großen_
Lehrer Dr. Joseph Murphy geschrieben. Und es ist so wunderbar einfach
zum Erfolg zu kommen. ;-))

Also Martin, druck Dir die "Suggestion" aus, lerne sie auswendig und
sprich sie Dir so oft wie möglich vor. ;-))

Noch andere Krankheiten und die dazugehörende Suggestion gefällig?
<g>

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Harald Stein

unread,
Sep 26, 2002, 4:18:46 PM9/26/02
to
>Im übrigen: Großschreibung bedeutet gebrüllt. Hat
> jetzt die Gruppe Schuld?

Hallo Martin, den Schluß kann ich nicht nachvollziehen.

>
> >Eine Nachfrage beim
> >Finanzamt ergab gleiches. Allerdings handelte es sich um ein einfaches
> >Gespräch mit einem Sachbearbeiter. Es ist sehr fahrlässig (!), wenn man
solche Bescheide nicht schriftlich
> dem FA abverlangt.
>
> >Also war für mich diese Frage klar und so
> >habe ich entsprechend kalkuliert.
>
> Was offensichtlich im Ablauf der sache ein Fehler war.

Ja, da hast Du recht, aber bei mir wars die Newsgroup, der Steuerberater des
amerikanischen Unternehmens sowie der Sachbearbeiter des Finanzamtes, die
übereinstimmend "nicht" (besser so ? :-) MWSt-pflichtig angaben.

>
> Woher nimmst du das Vertrauen? Hier gibts wenig Piloten bzw. StBs, die
> Piloten beraten und *allgemeine* Sachaussagen machen könnten.
>

Na zu mißtrauisch soll man im Leben aber auch nicht sein, sonst bekommt man
zu leicht Gallensteine :-))

> Zumal kaum einer in der Gruppe wirklich weiß, *was* du eigentlich
> machst.

Ich wollte nur nicht zu umfangreich werden. Im Hauptberuf bin ich
Polizeibeamter, Spezialgebiet Sicherheit von Flughäfen, Maßnahmen bei
Flugzeugentführungen und Geiselnahmen. Aus diesem Grund ist mein Dienstherr
damit einverstanden, daß ich mich in meiner Freizeit in dem Bereich der
Fliegerei herumtreibe. So habe ich auf privater Basis einige Pilotenscheine
und Lehrberechtigungen erworben, was mir vor ein paar Jahren dann mal diesen
Posten einbrachte.
In meiner Freizeit bin ich sowohl für Privatpersonen als auch für ein
deutsches Luftfahrtunternehmen tageweise als Pilot, Fluglehrer oder Prüfer
für Checkflüge tätig. Dazu habe ich das Gewerbe angemeldet, da diese
Tätigkeiten auch zu Einnahmen führen.

Dann kam letztes Jahr kurzfristig eine Anfrage einer amerikanischen Firma,
ein kleines 4-sitziges Flugzeug von Deutschland in die USA zu bringen, so
über Island, Grönland, Neufundland, Kanada, hat ca. 1 Woche gedauert.
Und meine Honorarrechnung an die amerikanische Firma muß z.B. für den Flug
Grönland- Neufundland MWSt enthalten?

Gott sei dank kann ich besser fliegen als Buchführung und Steuern. Bei den
geringen Einkünften rechnet sich auch keine Buchführungskraft oder kein
Steuerberater, mein Gewinn liegt unter 2000 ? im Jahr. Also versuchte ich
es, aber durch den ganzen internationalen Krams wurde es auch nicht einfach,
zumindest für mich.

Und da hoffte ich auf ein wenig Hilfe aus den beiden Newsgroups

Beste Grüße

Harald


Harald Stein

unread,
Sep 26, 2002, 4:30:09 PM9/26/02
to
>
> > Nur weil er "nicht" großgeschrieben hat, ist er doch nicht
> > unhöflich.
Danke, fand ich auch bei einem einzelnen Wort nicht so schlimm, aber wenns
stört, kein Problem.

> > Wer nur ab und zu im Usenet ist, kennt doch die Nettiquette nicht.

Trifft nicht zu, meist bin ich aber eher bei den Fliegern zu Hause.

>
> > Eine Nachfrage beim FA, mündlich, ist so ergiebig wie ein Tropfen
> > Wasser in der Wüste.
> > Fahrlässig ist das in keinem Fall.
>
> Doch das ist fahrlässig, IMHO sogar grob fahrlässig.

Na die Nachfrage ist sicher nicht fahrlässig, eher das Verzichten auf eine
schriftliche Bestätigung der Aussage.

Beste Grüße

Harald


Harald Stein

unread,
Sep 26, 2002, 4:54:07 PM9/26/02
to
Hallo Hans-Peter,

> hmm, Webdesseiner? Naja, manche fliegen da schon sehr hoch. ;-))
> Und kennen sich im "Blindflug" sehr gut aus, wobei ein Blindflug in
> der Luft nicht zu vergleichen ist mit einem Blindflug durch's
> Gesetzesdickicht. ;-)

Ja da hast Du sicher recht!

> so eine "Anfrage" beim FA macht man erstens schriftlich, ..snip.. alles
andere ist
> Krampf.

Verstanden und gelernt!

> Das Usenet ist keine Rechtsberatung, ...

Klar, die Auskunft war aber auch nur eine von drei Meinungen

> Gesetzestext ausgeschnitten
Danke, den Text muß ich noch ein wenig studieren. Personenbeförderung trifft
aber meiner Meinung nach bei einem Flugschüler eigentlich nicht so richtig
zu.
Ich erinnere mich auch bei dem Besuch im FA, wie die beiden Sachbearbeiter
sicher 15 Minuten ihren Kommentar wälzten und versuchten, meine Tätigkeit in
ein bestimmtes Schema zu ordnen, mal war sie, dann wieder nicht,
USt-pflichtig, je nachdem wie sie es einordneten. Schien mir eine
Ermessenssache zu sein, so was gibts bei meiner polizeilichen Tätigkeit eben
auch. Wurde abschließend festgestellt, daß es sich um eine sonstige
Dienstleistung handelte, dabei würde der Ort der Dienstleistung an den Sitz
des Auftraggebers verlegt, damit sei ohne MWSt. ok. (so aus meinem
Gedächtnis).

> Kannst ja mal über den Ausgang im FA berichten. ;-)
>

Mach ich!>
>

Beste Grüße und Danke

Harald


Hans-Peter Popowski

unread,
Sep 26, 2002, 6:29:11 PM9/26/02
to

"Edgar Warnecke" <ewar...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:91o6puc5fd01t4j78...@4ax.com...

Hallo Edgar,

> ...

> >Noch andere Krankheiten und die dazugehörende Suggestion gefällig?
> ><g>
>

> HPP,
>
> warst Du das?
>
> http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,2044,OID1152390,00.html

wie kommst Du auf sowas? Ich kaufe doch nicht _jeden_ Schrott aus dem
Westen.
;-))

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Hans-Peter Popowski

unread,
Sep 27, 2002, 2:11:32 PM9/27/02
to

"Edgar Warnecke" <ewar...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:1h98pu8r0gl79ncg6...@4ax.com...

Hallo Edgar,

> >> HPP,
> >>
> >> warst Du das?
> >>
> >>
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,2044,OID1152390,00.html
> >
> >wie kommst Du auf sowas? Ich kaufe doch nicht _jeden_ Schrott aus
> >dem Westen.
> >;-))

> Brauchen wir eigentlich jedes Jahr unseren *Maschendrahtzaun*? :-/

oder Sauerbrotn un Ruetkraut?

Aber da gab es auch einmal den 30 DM Schein, hahaha, also PISA gab es
schon früher. ;-))

Zum Sauerbrotn noch 'ne Info, die PR war sehr gut, das Lokal ist fast
immer ausgebucht (vorher anmelden). Vor allem muss man jetzt das
Gericht Sauerbrotn un Ruetkraut mit Griegenifften vorher anmelden,
ansonsten könnte es passieren, dass es ausgegangen ist.
Preiswerter konnte die "PR-Aktion" gar nicht ablaufen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Joachim Atzenhofer

unread,
Sep 28, 2002, 6:06:32 PM9/28/02
to
"Hans-Peter Popowski" <H-PP.V...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:an272e$32a$06$2@news.t->

> Aber da gab es auch einmal den 30 DM Schein, hahaha, also PISA gab es
> schon früher. ;-))
>

In Schwandorf hat es einmal einen Umlauf eines 70-Mark Scheines
gegeben, der durch den Weg über ca. 10 Geschäfte nachvollziehbar
war. Er wurde zwar meist nur angenommen, weil der Kunde ein
Bekannter war (und teilweise unter Vorbehalt).

Hans-Peter Popowski

unread,
Sep 28, 2002, 8:38:06 PM9/28/02
to

"Joachim Atzenhofer" <news...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:an58r5$b9o9p$1...@ID-69801.news.dfncis.de...

Hallo Joachim,

> > Aber da gab es auch einmal den 30 DM Schein, hahaha, also PISA gab
> > es schon früher. ;-))

> In Schwandorf hat es einmal einen Umlauf eines 70-Mark Scheines
> gegeben, der durch den Weg über ca. 10 Geschäfte nachvollziehbar
> war. Er wurde zwar meist nur angenommen, weil der Kunde ein
> Bekannter war (und teilweise unter Vorbehalt).

hmm, sie kann eben grenzenlos sein. ;-))

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Carsten Kurz

unread,
Sep 29, 2002, 8:40:50 AM9/29/02
to


> Es ist sehr fahrlässig (!), wenn man solche Bescheide nicht schriftlich
> dem FA abverlangt.

So einfach ist das nicht. Eine einfache schriftliche Auskunft eines
Sachbearbeiters ist ebensowenig verbindlich, so unglaublich es klingt.

Dafür gibts das 'Ersuchen um rechtsverbindliche Auskunft'. Das ist aber wohl so
aufwendig zu stellen, daß man es lieber gleich bleiben lässt. Zumal man die
konkrete Frage bereits so präzise formulieren muss, daß man die Frage auch
gleich selbst beantworten können müsste.

- Carsten

--
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Carsten Kurz fax: +49 (0)2238 967925
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