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Gewerbeanmeldung - Mustertexte, Tipps für Formulierung "angemeldete Tätigkeiten"

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Joerg Dankert

unread,
Jun 19, 2002, 5:55:09 AM6/19/02
to
Hallo an alle,

wo kann ich Mustertexte und/oder Tipps für Formulierungen unter "angemeldete
Tätigkeiten" (Gewerbeschein) finden?

Vielen Dank,
Jörg Dankert
----------------------------------------------------------------
"Ein Mensch sah jedesmal noch klar:
Nichts ist geblieben so, wie's war.
Woraus er ziemlich leicht ermisst:
Es bleibt auch nichts so, wie's grad ist.
Ja, heut schon denkt er, unbeirrt:
Nichts wird so bleiben, wie's sein wird."
[Eugen Roth]
----------------------------------------------------------------

Matthias Koehler

unread,
Jun 19, 2002, 6:13:36 AM6/19/02
to
[Jörg fragt:]


> wo kann ich Mustertexte und/oder Tipps für Formulierungen unter "angemeldete
> Tätigkeiten" (Gewerbeschein) finden?

Möchtest Du Dir etwas aussuchen, was Du dann gerne ausüben möchtest? Oder
weißt Du nur nicht, wie man das nennt, was Du machst? Was machst Du denn?

Matthias

--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de

Joerg Dankert

unread,
Jun 19, 2002, 7:22:30 AM6/19/02
to
Hallo,

ich weiss was ich will und suche eine Formulierung für:

Bastel- und Handarbeit, Kunstgewerbe, Dekoration, Schaufenster gestalten,
Produktion von z.B. Tischdekorationsartikeln und damit verbunden natürlich
Ein- und Verkauf von Waren (angefangen von Klebepistole, Tesa, Seidenblumen,
fertige Glaswaren, Kerzen,...), sowie Inneneinrichtungskonzepte und
Photografie.

Jörg

Matthias Koehler

unread,
Jun 19, 2002, 7:38:19 AM6/19/02
to
[Jörg:]


> Bastel- und Handarbeit, Kunstgewerbe, Dekoration, Schaufenster gestalten,
> Produktion von z.B. Tischdekorationsartikeln und damit verbunden natürlich
> Ein- und Verkauf von Waren (angefangen von Klebepistole, Tesa, Seidenblumen,
> fertige Glaswaren, Kerzen,...), sowie Inneneinrichtungskonzepte und
> Photografie.

Das sind durchaus mehrere ganz unterschiedliche Gewerbe, für die Du
getrennte Anmeldungen ausfüllen solltest und dann auch mehrere
Gewerbesteuerfreibeträge hast.

Aber Vorsicht:

Bei Fotografie handelt es sich unter Umständen um einen Handwerksberuf. Wenn
Du selbst aus eigenem Antrieb Fotos machst und diese dann verkaufst, dann
geht das in Ordnung, weil es sich dann um eine journalistische oder
künstlerische Tätigkeit handelt. Aber Du dürftest zum Beispiel keine
Paßfotos oder Hochzeitsfotos machen.

Und beim Bereich "Inneneinrichtungskonzepte" musst Du aufpassen, dass Du
nicht in das Raumausstatter-Handwerk hineinragst.

Aber diesen ganzen Dekorationsbereich würde ich wie folgt zusammenfassen:
"Produktion von / Handel mit Dekorationsartikeln".

Frank Hoffman

unread,
Jun 19, 2002, 1:51:28 PM6/19/02
to
> Das sind durchaus mehrere ganz unterschiedliche Gewerbe, für die Du
> getrennte Anmeldungen ausfüllen solltest und dann auch mehrere
> Gewerbesteuerfreibeträge hast.
>
Das glaube ich nicht. Sonst würde doch jeder Einzelunternehmer mehrere
Gewerbe anmelden.

Gruss Frank


Martin Hentrich

unread,
Jun 19, 2002, 1:55:28 PM6/19/02
to
Matthias Koehler schrieb in <B93639CB.36753%ne...@koehler-film.de>:

>Das sind durchaus mehrere ganz unterschiedliche Gewerbe, für die Du

>getrennte Anmeldungen ausfüllen solltest ...

Warum?

>...und dann auch mehrere
>Gewerbesteuerfreibeträge hast.

Darum nicht, das geht nämlich IMHO nicht.

Martin

Matthias Koehler

unread,
Jun 19, 2002, 2:19:50 PM6/19/02
to
[ich:]


>> Das sind durchaus mehrere ganz unterschiedliche Gewerbe, für die Du
>> getrennte Anmeldungen ausfüllen solltest ...

[Martin:]



> Warum?
>
>> ...und dann auch mehrere
>> Gewerbesteuerfreibeträge hast.
>
> Darum nicht, das geht nämlich IMHO nicht.

Ich wollte das doch früher auch nicht glauben, bis mich HPP davon überzeugt
hat, dass das geht. Die einzelnen Gewerbe müssen nur inhaltlich komplett von
einander abgegrenzt sein und es muss natürlich auch getrennte
Gewinnermittlungen geben.

Für mich wäre es auch logischer, wenn es pro Nase nur einen Freibetrag gäbe.

Hans-Peter Popowski

unread,
Jun 19, 2002, 3:10:03 PM6/19/02
to

"Matthias Koehler" <ne...@koehler-film.de> schrieb im Newsbeitrag
news:B93697E6.3695B%ne...@koehler-film.de...

Hallo Matthias,

> >> Das sind durchaus mehrere ganz unterschiedliche Gewerbe, für die Du
> >> getrennte Anmeldungen ausfüllen solltest ...

> > Warum?

Tja, das ist eben nicht so einfach mit drei Worten erklärt; und ich will
heute noch eine MLM-Mehl schreiben.

> >> ...und dann auch mehrere
> >> Gewerbesteuerfreibeträge hast.

> > Darum nicht, das geht nämlich IMHO nicht.

> Ich wollte das doch früher auch nicht glauben, bis mich HPP davon
> überzeugt hat, dass das geht.

Ist ja auch logisch, nimm mal Hannes als Beispiel, Buchhaltung und
Webdesign, jetzt möchte er seinen Buchhaltungsunternehmen einstellen,
veräußern oder vererben, das hat gewisse jeweilige steuerliche
Konsequenzen; sein Unternehmen Webdesign betreibt er aber weiter, also
wie will man das auseinanderhalten, wenn alles in einem Topf steckt?
Ist das nicht eine wirklich einfache logische Schlussfolgerung ohne dass
man dazu eines großen Wissens bedarf?

> Die einzelnen Gewerbe müssen nur inhaltlich komplett von
> einander abgegrenzt sein und es muss natürlich auch getrennte
> Gewinnermittlungen geben.

Da die Gewerbesteuer eine Objektsteuer ist, muss im Gegensatz zur
Einkommensteuer bei mehreren Betrieben auch darauf geachtet werden,
inwieweit die einzelnen Betriebe selbständig sind oder ob es sich um
einzelne Betriebsstätten eines Gewerbebetriebs handelt.
Aus dem Grundsatz, dass die Gewerbesteuer eine Objektsteuer ist, bedarf
es einer ausdrücklichen Bestimmung des Steuerschuldners. Steuerschuldner
der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für
dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird (§ 5 GewStG ).

Unterscheidunggrundsatz

- Handelt es sich um verschiedene Betriebsarten, ist von jeweils
selbständigen Betrieben auszugehen. Ausnahmen können in Einzelfällen bei
enger finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Verflechtung
vorliegen.

- Gleichartigkeit ist bei einem sachlichen, insbesondere
wirtschaftlichen, organisatorischen oder finanziellen Zusammenhang
vorhanden. Entscheidend für die Annahme eines oder mehrerer
Gewerbebetriebe ist die Verkehrsanschauung sowie das Gesamtbild.

- Bei Personengesellschaften bilden auch verschiedene Tätigkeiten einen
einheitlichen Gewerbebetrieb. Umgekehrt liegt bei verschiedenen
Personengesellschaften keine Einheit vor, auch wenn die gleichen
Personen beteiligt sind.

> Für mich wäre es auch logischer, wenn es pro Nase nur einen Freibetrag
> gäbe.

Tja, das ist halt der Unterschied zwischen der Objekt- und der
Subjektsteuer.
Ausnahme:
Zur Erfüllung von Aufträgen kommt es in der Praxis - gerade bei
Bauunternehmen - vor, dass sich zwei oder mehrere Unternehmen zu einer
Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zusammenschließen. Derartige
Arbeitsgemeinschaften sind i. d. R. Gesellschaften des bürgerlichen
Rechts und somit als Personengesellschaft selbst ein gewerbliches
Unternehmen.

Als Gewerbebetrieb gilt jedoch nicht die Tätigkeit von
Arbeitsgemeinschaften, deren alleiniger Zweck in der Erfüllung eines
einzigen Werkvertrags oder Werklieferungsvertrags besteht. Die
Betriebsstätten der Arbeitsgemeinschaften gelten insoweit anteilig als
Betriebsstätten der Beteiligten (§ 2a GewStG ).

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Hans-Peter Popowski

unread,
Jun 19, 2002, 2:49:29 PM6/19/02
to

"Frank Hoffman" <fank....@bitwerk.net> schrieb im Newsbeitrag
news:aeqgab$utg$07$1...@news.t-online.com...

Hallo Frank,

wenn es unterschiedliche Tätigkeiten sind muss man es wohl, auch die
getrennte Gewinnermittlung ist notwendig.
Beschäftige Dich einmal ein wenig mit der Gewerbeordnung und vor allem
mit dem Steuerrecht, zumindest im Allgemeinen, dann kommst Du auch
darauf, warum dies so ist.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Ernst-Peter Nawothnig

unread,
Jun 20, 2002, 4:50:03 AM6/20/02
to
Bei Hannes sind die Gewerbe ausnahmsweise trennscharf und sauber
abgerenzbar. Wer aber ein Konglomerat anmeldet und seinen
Schwerpunkt erst später findet, kann bei 1 Gewerbe bleiben und
das etwas blumiger formulieren. Und immer schön weit von
handwerklich besetzten Begriffen wegbleiben.

Frank Hoffman

unread,
Jun 19, 2002, 6:33:51 PM6/19/02
to
Hallo HP,

> > > Das sind durchaus mehrere ganz unterschiedliche Gewerbe, für die Du
> > > getrennte Anmeldungen ausfüllen solltest und dann auch mehrere
> > > Gewerbesteuerfreibeträge hast.
>
> > Das glaube ich nicht. Sonst würde doch jeder Einzelunternehmer mehrere
> > Gewerbe anmelden.
>
> wenn es unterschiedliche Tätigkeiten sind muss man es wohl, auch die
> getrennte Gewinnermittlung ist notwendig.
> Beschäftige Dich einmal ein wenig mit der Gewerbeordnung und vor allem
> mit dem Steuerrecht, zumindest im Allgemeinen, dann kommst Du auch
> darauf, warum dies so ist.
>

das sind ja interessante Perspektiven :-)

Das heisst man muss überlegen, ob der Buchaltungs- und
Stb-Aufwand niedriger/höher ist, als die Einsparung bei der Gewerbesteuer.
Bei mir wäre z.B. eine solche Trennung durchaus begründbar.

Gruss Frank

Hans-Peter Popowski

unread,
Jun 20, 2002, 3:42:05 PM6/20/02
to

"Frank Hoffman" <fank....@bitwerk.net> schrieb im Newsbeitrag
news:aet77k$fl9$06$1...@news.t-online.com...

Hallo Frank,

> > > > Das sind durchaus mehrere ganz unterschiedliche Gewerbe, für die
> > > > Du getrennte Anmeldungen ausfüllen solltest und dann auch
> > > > mehrere Gewerbesteuerfreibeträge hast.

> > > Das glaube ich nicht. Sonst würde doch jeder Einzelunternehmer
> > > mehrere Gewerbe anmelden.

> > wenn es unterschiedliche Tätigkeiten sind muss man es wohl, auch die
> > getrennte Gewinnermittlung ist notwendig.
> > Beschäftige Dich einmal ein wenig mit der Gewerbeordnung und vor
> > allem mit dem Steuerrecht, zumindest im Allgemeinen, dann kommst
> > Du auch darauf, warum dies so ist.

> das sind ja interessante Perspektiven :-)

ist halt so, hat ja auch mögliche Konsequenzen.

> Das heisst man muss überlegen, ob der Buchaltungs- und
> Stb-Aufwand niedriger/höher ist, als die Einsparung bei der
> Gewerbesteuer.
> Bei mir wäre z.B. eine solche Trennung durchaus begründbar.

Es gibt da kein Wahlrecht, wenn der Sachverhalt so ist, dann muss man es
eben so machen, wie es die Gesetze vorschreiben.

Die Stichworte, Betriebsbeendigung, -veräußerung und -vererbung hatte
ich ja schon erwähnt, vergaß aber dabei die Auswirkungen von
Feststellung fehlender Gewinnerzielungsabsicht durch den Fiskus, wie
soll das aussehen, wenn alles in einem Topf steckt?

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


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