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Handschriftlich Rechnungen erfassen

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Matthias Roeske

unread,
Jan 15, 2007, 1:50:21 PM1/15/07
to
Hallo an alle Leserinnen und Leser,

bisher habe ich meine Rechnungen immer mit Lexware Büro easy 2006
erstellt und gedruckt und dem Kunden ausgehändigt.

Nun wird es natürlich vorkommen dass ich nicht alle Kostenfaktoren im
Voraus berechnen kann und bei Dienstleistungen vor Ort eine spezifische
Rechnung schreiben muss.

Nun habe ich mir von "herlitz" ein selbstdurchschreibendes Rechnungsbuch
gekauft.
Nun meine Fragen, bei der Rechnungs-Nr. muss ich mich doch an den
gedruckten Rechnungen orientieren, richtig?
Also wenn ich mit Lexware Büro easy 2006 eine Rechnung Nr. 32 habe und
nun vor Ort eine mit dem Rechnungsheft schreibe muss ich dort Nr. 33
angeben und nicht in dem Heft bei Nr. 1 anfangen, oder?
(Fortlaufende und Lückenlose Nummern sind ja wichtig für das Finanzamt).

Da ich unter die Kleinunternehmer-Regelung falle, darf ich keinen
Netto-Betrag und keine MwSt. ausweisen, also kann ich die beiden Felder
durchstreichen und einfach den Gesamtbetrag hinschreiben, oder?

Wie ist das wenn ich die Rechnung geschrieben habe, muss ich Sie dann
nochmal in Lexware Büro easy eingeben oder reicht eine einfache Buchung
der Zahlung?
Und wenn ja, wo buche ich Sie am besten?
Unter "Zahlungseingänge" oder unter "Kassenbuch" egal ob Bar oder per
Überweisung, wobei sowas meistens Bar bezahlt wird.
Bei Zahlungseingänge muss ich doch eigentl. vorher eine Rechnung
geschrieben haben um Sie zu begleichen oder?
Bleibt da nicht nur noch das Kassenbuch?

Und als letzte Frage, wie kann ich bei Lexware Büro easy 2006 den MwSt.
Satz auf 19% (Für Lieferantenrechnungen) ändern?
Habe schon gesucht, bin aber leider nicht fündig geworden.

Vielen Dank für die Antworten im Voraus!

Gruß,
Matthias

Roger Kluge

unread,
Jan 15, 2007, 2:25:43 PM1/15/07
to


Man kann mehrere Nummernkreise erstellen, z.B. C001 (für Computerrechnung)
und H001 und fortlaufend für "handgeschrieben".
Die Handgeschriebenen kannst du als Barverkauf eingeben, müßte Menü
"Kunden" sein. Natürlich nur, wenn der Kunde auch bezahlt hat.

Wenn du Kleinunternehmer bist und keine MWSt ausweist, warum willst du dann
die MWSt auf 19% anpassen? Du darfst kein VSt. berechnen, sonst würde deine
EÜR nicht stimmen. Bei dir dürften die MWSt-Felder gar nicht auftauchen.

Statt auf Rechnungen MWSt auszuweisen, verweist du auf die
Kleinunternehmerregelung.

Grüße, Roger

Lutz Schulze

unread,
Jan 15, 2007, 2:38:58 PM1/15/07
to
Am Mon, 15 Jan 2007 19:50:21 +0100 schrieb Matthias Roeske:

> Hallo an alle Leserinnen und Leser,
>
> bisher habe ich meine Rechnungen immer mit Lexware Büro easy 2006
> erstellt und gedruckt und dem Kunden ausgehändigt.
>
> Nun wird es natürlich vorkommen dass ich nicht alle Kostenfaktoren im
> Voraus berechnen kann und bei Dienstleistungen vor Ort eine spezifische
> Rechnung schreiben muss.

Eigentlich macht man das ja auch erst später im Büro (das ist IMHO
allerdings auch branchenabhängig).

> Nun habe ich mir von "herlitz" ein selbstdurchschreibendes Rechnungsbuch
> gekauft.
> Nun meine Fragen, bei der Rechnungs-Nr. muss ich mich doch an den
> gedruckten Rechnungen orientieren, richtig?
> Also wenn ich mit Lexware Büro easy 2006 eine Rechnung Nr. 32 habe und
> nun vor Ort eine mit dem Rechnungsheft schreibe muss ich dort Nr. 33
> angeben und nicht in dem Heft bei Nr. 1 anfangen, oder?
> (Fortlaufende und Lückenlose Nummern sind ja wichtig für das Finanzamt).

Ein typischer Fall für zwei Nummernkreise.

> Da ich unter die Kleinunternehmer-Regelung falle, darf ich keinen
> Netto-Betrag und keine MwSt. ausweisen, also kann ich die beiden Felder
> durchstreichen und einfach den Gesamtbetrag hinschreiben, oder?

So ist es.

> Wie ist das wenn ich die Rechnung geschrieben habe, muss ich Sie dann
> nochmal in Lexware Büro easy eingeben oder reicht eine einfache Buchung
> der Zahlung?

Wahrscheinlich nicht.

Stell dir vor, du würdest die Rechnungen generell ausserhalb der
Buchhaltungssoftware schreiben, dann müsstest du sie auch einbuchen, damit
die Software sie kennt.

> Und wenn ja, wo buche ich Sie am besten?
> Unter "Zahlungseingänge" oder unter "Kassenbuch" egal ob Bar oder per
> Überweisung, wobei sowas meistens Bar bezahlt wird.
> Bei Zahlungseingänge muss ich doch eigentl. vorher eine Rechnung
> geschrieben haben um Sie zu begleichen oder?
> Bleibt da nicht nur noch das Kassenbuch?

Kenne leider die Software nicht, beides wäre aber IMHO nicht richtig.
Hatte hier bis letztes Jahr den Lexware Buchhalter im Einsatz, da ist das
aber wohl anders: 'Dialogbuchen - Ausgangsrechnung 08154711 - Daten eingeben
- fertig'

Damit war die Forderung dann in der Buchhaltung und man konnte später den
Zahlungseingang buchen.

Bei EÜR ist das aber wieder anders, wobei man mit dem Programm auch eine EÜR
hätte erstellen können.

Lutz

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Matthias Roeske

unread,
Jan 15, 2007, 3:11:15 PM1/15/07
to
Vielen Dank für die beiden Antworten!

Leider gibt es bei mir keine der von Euch genannten Optionen, wie z. B.
Barverkauf.

Ich denke es ist am einfachsten wenn ich die Rechnung dann vor Ort
ausstelle und Sie später als ganz normale Rechnung in Lexware Büro easy
eingebe und entsprechend als Zahlungseingang entweder Bar oder auf
meinem Bankkonto buche.

Leider haben meine bisherigen Rechnungen nur eine einfache
Rechnungsnummer ohne C oder einem anderen Prä-/Postfix, darum werd ich
dann einfach die Nummern fortlaufen schreiben, muss dann halt vor Ort
immer wissen welche Rechnungsnummer ich vorher hatte, kann Sie mir ja
auch im Rechnungsheft notieren.

Das mit den 19% ist nat. nicht zwingend, aber wenn ich bei einem
Lieferanten etwas einkaufe berechnet er ja einen Nettopreis, die MwSt.
und den Endpreis, auch wenn ich nur den Endpreis eingebe, da ich keine
Vorsteuer beim FA geltend machen kann, dachte ich der Form halber es ist
besser wenn im Programm 19% statt 16% steht.

Vielen Dank nochmal!

Gruß,
Matthias

Roger Kluge

unread,
Jan 15, 2007, 4:18:06 PM1/15/07
to

Wenn du Kleinunternehmer bist und Nettobeträge auf den Eingangsrechnungen
findest, kannst du die mit dem Taschenrechner zu Bruttopreisen umrechnen.
(Die Einzelpositionen) Buchst du das mit Steuersatz in BE, hast du auch nur
die Nettowerte in deiner EÜR stehen. Dein Gewinn würde höher angezeigt, als
er ist.

Mit dem Nichtvorhandensein des Barverkaufs bleibt immer noch eine
Journalbuchung für den zweiten Rechnungsnummernkreis. Oder die Belegeingabe
über das Kassenbuch. Ist aber nur bei Bareinnahme sinnvoll.
Das mit C oder H war nur ein Beispiel, du könntest den zweiten Nummernkreis
ja auch später starten.

Grüße, Roger

Thorsten

unread,
Dec 24, 2010, 12:09:51 AM12/24/10
to
Hallo Matthias,

hast du mittlerweile die Funktion Kasse in Lexware Büro easy 2006 gefunden?

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