ich habe für AGB folgende Übersetzungen gefunden:
general terms and conditions [jur.] - allgemeine Geschäftsbedingungen
[Abk.: AGB]
standard business conditions [jur.] - allgemeine Geschäftsbedingungen
[Abk.: AGB]
standard form contracts [jur.] - allgemeine Geschäftsbedingungen
[Abk.: AGB]
terms and conditions pl. - allgemeine Geschäftsbedingungen [Abk.:
AGB]
Wann wird welche eingesetzt? Danke für die Hilfe, Kai.
Ist die Formulierung, die mir am häufigsten begegnet ist. Insbesondere
auch als "Nutzungsbedingungen". Aber ich bin kein Dolmetscher.
Andere Frage: Wenn du dir bei der korrekten Übersetzung der Bezeichnung
schon unsicher bist, willst du dann das restliche Juristendeutsch auch
selbst übersetzen?
Liebe Grüße,
Andreas
... ganz davon abgesehen das man in die AGB nicht schreiben kann was
man will, da sie nur eine Ergänzung u.a. des BGB (in Deutschland) sind.
Das verstehen viele nicht, daher sind 2/3 der im Umlauf befindlichen
AGB nicht gültig.
Da die juristischen Rahmenbedingungen in anderen Ländern nicht mit
Deutschland vergleichbar sind, ist eine 1:1 Übersetzung sowieso nicht
sinnvoll, selbst wenn diese "übersetzungstechnisch" korrekt ist ...
Aber wo der OP die übersetzten AGB einsetzt ist auch nicht bekannt,
vielleicht braucht er nur für seine Englischsprachigen Kunden in
Deutschland eine Übersetzung ...
Grüße
Rainer
> ich habe für AGB folgende Übersetzungen gefunden:
> [general] terms and conditions
sind die häufigsten.
Grüße
Matthias
Das wäre mal interessant zu wissen: wenn ich über einen Onlineshop
Dinge auch in anderen Sprachen als Deutsch anbiete, ich selbst aber
meinen Sitz in DE habe, d.h. nicht aktiv in anderen Ländern tätig
bin - dann müsste sich der Käufer, woher er auch
kommt nach meinem Verständnis eigentlich sehr wohl allein mit
deutschem Recht rumschlagen und nicht umgekehrt.
Andere Meinungen?
So, und wo?
Michael Mitscher schrieb:
> So, und wo?
§29 EGBGB
http://dejure.org/gesetze/EGBGB/29.html
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Ich wuerde die AGBs keinesfalls uebersetzen und auch nicht uebersetzen
lassen. Im Juristendeutsch und -englisch kommt es auf jeden Buchstaben
an ("All Rights Reserved" is quite different from "all rights
reserved"). Wenn Du Dich nun in einem Rechtstreit befindest, gibst Du
dem Klaeger doppelt so viele Chancen, deine AGBs ungueltig zu reden,
indem er sich naemlich aussuchen kann, ob er die deutschen *oder* die
englischen zitiert.
Besser ist warscheinlich (aber ich bin kein Anwalt!), nur die deutschen
AGBs zu posten und die englischen (spanischen, irischen, tuerkischen)
AGBs auf Anfrage abzugeben. So bleibt Dir bei einer (unwarscheinlichen)
Anfrage Zeit, herauszufinden, wer eine Uebersetzung will, und warum.
Am sichersten ist wie immer der Anruf beim Anwalt, oder nur in
Deutschland zu verkaufen.
Matthias
Du könntest sowohl in de.etc.sprache.misc, wegen der Frage "wann", als
auch in einer der Rechtsgruppen, bezüglich juristischer Fallstricke,
danach fragen. Oder in einer Finanz-NG, Name weiß ich nicht mehr, schau
einfach in die Liste deutsprachiger NGs, da wird's mehr geben, die in
Frage kommen.