Wie kann ich diese Stuern auf legalem Wege umgehen, bzw. verringern?
Würde es sich lohnen, nach Rücksprache mit meinem
Arbeitgeber(Bezirkregierung) mich selbstständig zu machen, bzw. geht das
überhaupt und lohnt sich das? Ich denke aus dem Grund an diesen Schritt,
weil ich dann auch meine Kosten, wie etwa Softwarekauf, etc. gelten machen
könnte.
Ich möchte jedoch auf keienn Fall meine Stelle im Öffentlichen Dienst
gefährden.
Was kann ich tun?
Was habt ihr für Vorschläge?
Gruß und vielen Dank
Ulrich Peinemann
Naja, was hast Du erwartet? Die Einkommenssteuer wird auf
Basis Deines Gesamteinkommens berechnet. Rechne mal nach;
Dein Angestelltengehalt wird mit exakt demselben Steuer-
satz versteuert.
> Wie kann ich diese Stuern auf legalem Wege umgehen, bzw. verringern?
Garnicht; wobei ich natuerlich davon ausgehe, dass Du den
Gewinn aus der Honorartaetigkeit ueber eine Einnahme-/Ueber-
schuss-Rechnung ermittelst, in die auch Deine Betriebsaus-
gaben einfliessen.
> Würde es sich lohnen, nach Rücksprache mit meinem
> Arbeitgeber(Bezirkregierung) mich selbstständig zu machen,
> bzw. geht das überhaupt und lohnt sich das?
Huch? Dein Dienstherr weiss nix davon? Ich gehe mal stark
davon aus, dass Du einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast,
in dem Nebentaetigkeiten als genehmigungspflichtig vereinbart
werden, oder?
> Ich denke aus dem Grund an diesen Schritt,
> weil ich dann auch meine Kosten, wie etwa Softwarekauf, etc. gelten machen
> könnte.
Das kannst Du jetzt selbstverstaendlich auch (siehe meine
obige Annahme). Wie kommst Du auf die Annahme, dass sich
eine vom Arbeitgeber genehmigte und eine vom Arbeitgeber
nicht genehmigte Nebentaetigkeit steuerlich unterscheiden?
> Ich möchte jedoch auf keienn Fall meine Stelle im Öffentlichen Dienst
> gefährden.
> Was kann ich tun?
a) Lass Dir die Nebentaetigkeit von oben absegnen. Ein
ablehnender Bescheid ist nur wohl begruendet moeglich.
b) Mach eine ordentliche E/A-Rechnung
c) Wenn Du nur sehr geringe Betriebsausgaben hast, kommt
evtl. auch die Ausnutzung der Betriebsausgabenpauschale
(IIRC ca. 1.200 EUR/Jahr) fuer Lehrtaetigkeiten in frage.
-Andreas,
IANAL, IBKStb.
--
Web-Designer kümmern sich um Schönheit und nicht um Information,
das tun sie schon seit Jahrhunderten so, seit der Erfindung des
Webstuhls. -- Hubert Partl in d.e.b.s und d.c.i.w.a
Wenn es eine Honorartätigkeit ist, haben Sie sich bereits selbständig
gemacht.
Bei VHS-Kursen ist zu beachten: in den meisten Fällen gilt ein
Freibetrag (für Steuer und SV) von 1848 Euro im Jahr. Wurde der schon
brücksichtigt?
Wenn das Honorar nach Abzug dieses Freibetrags (oder alternativ der
tatsächlichen Betriebsausgaben) im Jahresdurchschnitt höher als 325 Euro
monatlich ist, besteht Rentenversicherungspflicht.
Mehr zu beiden Themen auf meinen WWW-Seiten:
http://www.erwin-denzler.de/sv-dozenten
http://www.325-euro.de/325-euro/479statt325.html
Nach dem Nebentätigkeitsrecht im öD ist eine solche Arbeit oft
genehmigungsfrei, aber das muß man genau im jeweiligen Landesrecht
nachsehen.
E.D.
> Bei VHS-Kursen ist zu beachten: in den meisten Fällen gilt ein
> Freibetrag (für Steuer und SV) von 1848 Euro im Jahr.
ahhh. Da ist ja jemand, der den Freibetrag aus dem Aermel schuettelt.
> Wenn das Honorar nach Abzug dieses Freibetrags (oder alternativ der
> tatsächlichen Betriebsausgaben) im Jahresdurchschnitt höher als 325 Euro
> monatlich ist, besteht Rentenversicherungspflicht.
Uuups. Stimmt, fuer "Lehrende" war da ja sowas. Das kann die Rendite
der Nebentaetigkeit natuerlich zusaetzlich in den Keller treiben.
> http://www.erwin-denzler.de/sv-dozenten
> http://www.325-euro.de/325-euro/479statt325.html
Bookmark.
> Nach dem Nebentätigkeitsrecht im öD ist eine solche Arbeit oft
> genehmigungsfrei,
Echt? Mit *genehmigungsfrei* meinst Du aber sicher nicht "nicht
anzeigenpflichtig", oder? IIRC muss man dem Dienstherrn zumindest
bescheid geben, dass man sowas macht.
> aber das muß man genau im jeweiligen Landesrecht
> nachsehen.
sic.
-Andreas
Wäre für Vorschläge dankbar.
Gruß Ulrich Peinemann
ok.
> Die Honorartätigkeiten belaufen sich halbjährlich auf ca. 1500 Euro.
also gerade mal schnubbelige 3 kEUR/anno.
> - wenn ich probiere, mich selbstständig zumachen
Was genau verstehst Du denn unter "selbstaendig machen"?
Du *bist* selbstaendig (zumindest, was die Nebentaetigkeit
an geht).
> (mit Genehmigung der
> Bezirksregierung/Arbeitnehmer), kann ich dadurch Steuern sparen, oder lohnt
> das bei dem Betrag noch nicht?
> - wie kann ich regulär Steuern sparen?
huch? Sorry, ich bin kein Steuerberater.
> - Wie weit kann ich bei dieser Honorartätigkeit(Unterricht), Ausgaben
> gegenrechnen? -
Nochmal: Du kannst selbstverstaendlich Deinen zu versteuernden
Gewinn als Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
ermitteln. Wenn die Betriebsausgaben geringer sind als die ge-
nannte Pauschale, muesste sich der zu versteuernde Gewinn als
Differenz aus Betriebseinahmen und eben dieser Pauschale ergeben.
> Wenn ich selbstständig wäre, könnte ich mehr gegenrechnen
> als bei meinem jetzigen Status?
Nochmal. Du *bist* (nebenberuflich) selbstaendig.
-Andreas,
IANAL, IBKStb
:-)) ich sah da keine
> ich bin im öffentlichen Dienst, die Bezirksregierung weiß,
> daß ich nebenbei honorartätigkeiten bei der Volkshochschule
> ausübe.
Na das ist doch gut. Haste wohl auch schriftlich, oder?
> Die Honorartätigkeiten belaufen sich halbjährlich auf
> ca. 1500 Euro.
Aha
> Meine Frage:
> - wenn ich probiere, mich selbstständig zumachen
> (mit Genehmigung der Bezirksregierung/Arbeitnehmer),
> kann ich dadurch Steuern sparen, oder lohnt
> das bei dem Betrag noch nicht?
Du bist bereits nebenberuflich selbständig. Steuern sparen: Da ich
deine individuelle Situation nicht kenne, kann man das nicht
beurteilen.
> - wie kann ich regulär Steuern sparen?
In dem du innerhalb der vom Gesetzgeber gesetzten Grenzen deine
Gestaltungsfreiheiten ausübst.
> - Wie weit kann ich bei dieser Honorartätigkeit
> (Unterricht), Ausgaben gegenrechnen? - Wenn
> ich selbstständig wäre, könnte ich mehr
> gegenrechnen als bei meinem jetzigen
> Status?
Alle Ausgaben, die mit dieser nebenberuflichen Tätigkeit in Verbindung
stehen - die Betriebsausgaben halt.
> Wäre für Vorschläge dankbar.
Hier ist einer: Wenn du das selbst nicht hinbekommst, so lass das
einen Steuerberater erledigen. Mir scheint, dass du von den
grundlegenden Dingen was Steuern, EÜR, etc. angeht nicht die leiseste
Ahnung hast. Aber momang: Vielleicht wird ja an den VHS, an denen du
dozierst, "Steuerkurse" angeboten - vielleicht besuchste mal so einen
:-)
Gruß
Tobias
--
Vorsprung durch Wissen:
http://www.unternehmerinfo.de
Die Infoplattform zu Basel II:
http://www.ratingvorbereitung.de
Stimmt, das meine ich. Siehe z.B. § 66 BundesbeamtenG:
"eine schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische oder
Vortragstätigkeit des Beamten"
ähnlich wird es wohl in allen Landesbeamtengesetzen stehen. Gilt nach
§ 11 BAT jeweils entsprechend für Angestellte im öD.
E.D.
E.D.
Korrektur: habe das "halbjährlich" nicht gelesen. Also ist etwas weniger
als die Hälfte steuerpflichtig.
E.D.
Indem Du kein (oder ein sehr geringes) Honorar verlangst.
Dann sparst Du Steuern, und Dein Auftraggeber spart Betriebsausgaben
(aber muss dafür mehr Steuern bezahlen). :-)
--
Hubert Partl pa...@mail.boku.ac.at
ZID BOKU Wien http://homepage.boku.ac.at/partl/
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if ( music == food(love) ) play_on(); /* night[12-1] */
Hallo Hubert,
> > Wie kann ich diese Steuern auf legalem Wege umgehen, bzw.
> > verringern?
> Indem Du kein (oder ein sehr geringes) Honorar verlangst.
> Dann sparst Du Steuern, und Dein Auftraggeber spart Betriebsausgaben
> (aber muss dafür mehr Steuern bezahlen). :-)
hmm, verkaufst Du dieses Konzept etwa unter dem Aspekt
"Steuersparmodell"?
Dürfte in de funktionieren, denn wenn die Leute "Steuersparmodell"
hören, setzt der Verstand aus. Für at kann ich leider nicht sprechen,
aber ich denke mal, dass es da nicht viel anders sein wird. ;-))
Mit freundlichen Grüßen
Hans-wostandatgleichnochmalbeipisa-Peter