Das FA hat mir gerade den "Beginn der Buchführungspflicht"
mitgeteilt, da ich im Jahr 2000 als selbst. Dienstleister
mit meinem Gewinn über der entsprechenden Grenze lag.
Durch die Buchführungspflicht würde sich ein deutlich
größerer Aufwand ergeben.
Ich habe keine Angestellten und die Zukunft sieht nicht
gerade rosig aus. Bisher umfasst meine gesamte Buchhaltung
eines Jahres gerade mal einen dicken Leitz-Ordner.
Der zusätzliche zeitliche und finanzielle Aufwand der
durch diese Buchführungspflicht entsteht ist nicht gerade
unerheblich. Dazu kommt noch die Änderung der Besteuerung
(SOLL/IST) und die damit verbundenen Nachteile.
Frage:
Gibt es eine gute, sinnvolle Begründung fuer einen Ein-
spruch gegen diese Mitteilung?
Macht ein Einspruch Sinn?
Welche Vorteile hat das FA durch meine Buchführungs-
pflicht?
Ich empfinde es als nahezu unzumutbaren Aufwand. Wann
soll man denn bitte, neben den ganzen bürokratischen
Pflichten, noch Zeit zum Geldverdienen finden?
Was kann man tun?
Was passiert, wenn man das Gewerbe abmeldet und später
einfach wieder anmeldet? Hätte sowas mehr Vorteile wie
Nachteile?
Ich freue mich auf Eure Infos, Tipps und Anregungen.
MfG
-heinz-
Frag ich mich auch. Nachdem ich jetzt endlich mal wieder
ne Software habe, die ne Bilanz baut, bereue ich es furcht-
bar, die letzten drei Jahre eine EÜR gemacht zu haben -
wäre ich doch gleich bei der Bilanz geblieben... :-(
Gruß Matthias.
> > Wieso?
> Frag ich mich auch. Nachdem ich jetzt endlich mal wieder
> ne Software habe, die ne Bilanz baut, bereue ich es furcht-
> bar, die letzten drei Jahre eine EÜR gemacht zu haben -
> wäre ich doch gleich bei der Bilanz geblieben... :-(
Hmm - gibt mir ja schon etwas zu denken. Scheinbar ist es
fuer Euch ein Kinderspiel eine Bilanz zu machen.
Ich tu' mich da etwas schwer.
Ausserdem bin ich bisher ganz gut ohne Debitoren- &
KreditorenKonten ausgekommen.
Mit welcher Software klappt's denn so prima?
Die Aenderung der Besteuerung (SOLL/IST) ist auch nicht
gerade witzig, wenn Kunden erst nach Monaten zahlen
und man die USt. sofort bei Rg.stellung abführen muss.
Oder? Hab' ich da so viel falsch verstanden?
Gruss -heinz-
Naja, man klickt halt auf den Button "Bilanz", und dann kommt
sie raus... :-)
Aber im Ernst: Ne EÜR find ich irgendwie viel komplizierter
als ne Bilanz - da muß man ja erst die Korrekturposten für
noch nicht bezahlte Rechnungen berücksichtigen, ansonsten
zählt der Geldein-/ausgang, aber nicht, wenn es regelmäßige
Zahlungen sind und in den ersten zehn Tagen eines Jahres
passiert; wenn man über die EÜR hinaus auch noch Istver-
steuerung macht, muß man diese dämlichen Konten "Umsatz-
steuer nicht fällig" bebuchen und dann bei der Zahlung
umbuchen und den ganzen Mist...
Wenn man bilanziert, stehen auf den Konten einfach schon
die richtigen Zahlen (bis auf die paar Abschlußbuchungen
wegen Umsatzsteuer, Abschreibungen und Rückstellungen
und so), und die Bilanz ergibt sich dadurch quasi ganz
von selbst...
> Ausserdem bin ich bisher ganz gut ohne Debitoren- &
> KreditorenKonten ausgekommen.
Wie behältst Du dann den Überblick über offene Rechnungen
(sowohl ein- als auch ausgegangene)? Nur "offline" (sind
in einem Ordner abgeheftet, und Du schaust sie gelegent-
lich mal durch), oder hast Du da was elektronisches? Oder
hast Du so wenige, daß Du Dir eh alle auswendig merken
kannst? :-)
> Mit welcher Software klappt's denn so prima?
Momentan verwende ich GS-Fibu, aber sowas geht sicher mit
jeder vernünftigen Fibu-Software...
> Die Aenderung der Besteuerung (SOLL/IST) ist auch nicht
> gerade witzig, wenn Kunden erst nach Monaten zahlen
> und man die USt. sofort bei Rg.stellung abführen muss.
Nicht bei Rechungsstellung, sondern bei Umsatzsteuer-
voranmeldung - und die ist bei Dauerfristverlängerung
ca. sechs Wochen nach Rechnungsstellung. Bis dahin haben
*meine* Kunden - gottseidank? :-) - immer bezahlt. Wenns
bei Dir wirklich Monate dauert, mag das anders sein...
Gruß Matthias.
On Fri, 6 Dec 2002 13:49:32 +0100, "Heinz Tenschel" <h...@cmdx.de>
wrote:
>Durch die Buchführungspflicht würde sich ein deutlich
>größerer Aufwand ergeben.
Nein, nicht wirklich. Lediglich die Umstellungsphase ist etwas
aufwendiger. Wenn Du sowieso nur einen Ordner im Jahr hast, dann wirst
Du davon nichts mitbekommen.
[...]
>Der zusätzliche zeitliche und finanzielle Aufwand der
>durch diese Buchführungspflicht entsteht ist nicht gerade
>unerheblich. Dazu kommt noch die Änderung der Besteuerung
>(SOLL/IST) und die damit verbundenen Nachteile.
Das hat nicht nur Nachteile. Ich zum Beispiel bin nicht
buchführungspflichtig und mache trotzdem eine Bilanz. Du mußt mal den
Sinn einer solchen Buchhaltung hinterfragen. Du machst die Buchführung
schließlich nicht für das Finanzamt, sondern für Dich. Ich weiß zum
Beispiel schon ganz gerne, ob ich mir meinen Firmenwagen leisten kann
oder nicht.
Die Sooversteuerung bietet viele Vorzüge: Du bist periodengerecht
immer auf dem Laufenden, was Deine Zahlungen betrifft. Du zahlst
Umsatzsteuer bis zum Ende eines Monats. Das Thema ist damit erledigt.
Sicherlich ist es ärgerlich, wenn ein Kunde dann nicht zahlt, aber das
bucht man dann halt am Jahresende wieder aus (Zweifelhafte bzw.
uneinbringliche Forderungen). Und im gegenzug buchst Du auch alle
Deine Eingangsrechnungen der jeweiligen periode mit ein und kannst so
vor Deiner Zahlung die Vorsteuer ziehen.
>Gibt es eine gute, sinnvolle Begründung fuer einen Ein-
>spruch gegen diese Mitteilung?
Du kannst versuchen, den Finanzbeamten von Deiner Situation zu
unterrichten. Ggf. ist es auch hilfreich anhand aktueller Werte
nachzuweisen, dass dies eine Ausnahme war.
>Macht ein Einspruch Sinn?
Nein, nicht wirklich.
>Welche Vorteile hat das FA durch meine Buchführungs-
>pflicht?
Naja, sagen wir es mal so: Buchführungspflicht ist das, was das
Finanzamt generell vorschreibt. Als Kleinunternehmer bekommst Du
einige.... hmmm.... sagen wir mal Vergünstigungen in Sachen
Steuerrecht (Ist-Versteuerung, ggf. Mehrwertsteuerbefreiung etc.).
>Ich empfinde es als nahezu unzumutbaren Aufwand. Wann
>soll man denn bitte, neben den ganzen bürokratischen
>Pflichten, noch Zeit zum Geldverdienen finden?
Tja, das ist aus der Sicht des Finanzamts Dein Problem. Bei mir sieht
es ähnlich aus: Meine Erklärung gebe ich beinahe zeitgleich mit dem
Haftbefehl gegen mich (wegen des Zwangsgelds) ab. Ist schei*e, aber
ich kann es aufgrund meiner Tätigkeit kaum anders machen. Auch wenn
ich mittlerweile der Meinung bin, dass es sich hierbei um ein
TIming-Problem bei mir handelt. Würde ich einmal die Woche meine
Belege eingeben und herunterbuchen, wäre ich immer auf dem Laufenden.
So bleibt alles in der Exceltabelle bei den Kalkulationen, so dass ich
sehe, ob sich ein Geschäft trägt oder nicht. Wie es insgesamt aussieht
wüßte ich gerne, weiss es aber auch leider erst am Ende des Jahres.
>Was passiert, wenn man das Gewerbe abmeldet und später
>einfach wieder anmeldet? Hätte sowas mehr Vorteile wie
>Nachteile?
Ich weiß noch immer nicht, wo Du Nachteile siehst.
Das Gewerbe abmelden und wieder anmelden ist nur dann sinnvoll
undzweckmäßig, wenn Du auch Dein Finanzamt dabei wechselst. Das
Finanzamt mag nervig sein, aber doof sind die Jungs und Mädels da
nciht. ;-)
--
Ciao,
Karsten M. Rother
aka Conan von Bitburg
http://www.wiwi.uni-frankfurt.de/~krother
Zunächst mal einen herzlichen Glückwunsch zu guten Umsätzen und hoffentlich
auch entsprechend guten Überschüssen.
> Durch die Buchführungspflicht würde sich ein deutlich
> größerer Aufwand ergeben.
Nein, das ist in Wirklichkeit gar nicht der Fall. Keine Bange.
> Ich habe keine Angestellten und die Zukunft sieht nicht
> gerade rosig aus. Bisher umfasst meine gesamte Buchhaltung
> eines Jahres gerade mal einen dicken Leitz-Ordner.
Meine auch. Daraus folgt, dass Du wie ich rund eine Stunde pro Monat für die
Buchhaltung brauchen wirst und vielleicht noch mal drei bis vier Stunden für
den Jahresabschluss.
> Der zusätzliche zeitliche und finanzielle Aufwand der
> durch diese Buchführungspflicht entsteht ist nicht gerade
> unerheblich. Dazu kommt noch die Änderung der Besteuerung
> (SOLL/IST) und die damit verbundenen Nachteile.
Kauf Dir den Lexware buchhalter. Arbeite das Lehrbuch durch und suche Dir
mal im Bekanntenkreis jemanden, den Du auch mal was fragen kannst. Übrigens:
Die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Soll-Versteuerung) bringt
ebensoviele Vorteile wie Nachteile. Es hält sich genau die Waage.
> Gibt es eine gute, sinnvolle Begründung fuer einen Ein-
> spruch gegen diese Mitteilung?
Nein.
> Macht ein Einspruch Sinn?
Nein.
> Welche Vorteile hat das FA durch meine Buchführungspflicht?
Eine sachkundige Person kann sich in kurzer Zeit einen Überblick über die
tatsächlichen Verhältnisse verschaffen.
> Ich empfinde es als nahezu unzumutbaren Aufwand. Wann
> soll man denn bitte, neben den ganzen bürokratischen
> Pflichten, noch Zeit zum Geldverdienen finden?
Wie gesagt: 1 Aktenordner pro Jahr = 1 Stunde Buchhaltung pro Monat, wenn
man sich das nötige Maß an Routine angeeignet hat. Das schaffst Du schon.
Ich habe damals auch zuerst einen Schreck bekommen, als die Mitteilung kam,
die Du jetzt erhalten hast. Dann habe ich mir eine Lösung zum Selbermachen
überlegt, mich für den Lexware buchhalter entschieden (das "b" wird wirklich
kleingeschrieben) und zur Übung das laufende Jahr rückwirkend eingebucht, um
mich einzuarbeiten. Auftretende Fragen habe ich mit mehreren Leuten aus dem
Bekanntenkreis besprochen, die sich damit auskennen. Inzwischen kenne ich
mich auch aus und muss sagen, dass eine Bilanz auf der Grundlage einer
kaufmännischen Buchhaltung letztendlich einfacher, logischer und
übersichtlicher ist als eine Einnahmen-/Überschussrechnung.
Also viel Erfolg und wenn dann mal Detailfragen anfallen, bist Du nebenan in
der Buchhaltungsgruppe bestens aufgehoben.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
>>Hmm - gibt mir ja schon etwas zu denken. Scheinbar ist es
>>fuer Euch ein Kinderspiel eine Bilanz zu machen.
> Naja, man klickt halt auf den Button "Bilanz", und dann kommt
> sie raus... :-)
Und je nachdem wie gut der Programmierer war,
kriegt einen ein bis zwei Jahre später das F.Amt
am Arxxx! :-(
Ich hätte nix dagegen, wenn ich z.B. in 'nem Speadsheet
_sehen_ könnte wie der Kram verrechnet wird.
Aber das ist ja nicht zulässig nach GOB.
Ich trau' keinem Programmierer dem ich nicht selber
bei der Arbeit auf die Finger geguckt habe!
Ich kenne die!
Ich bin selber einer!
> passiert; wenn man über die EÜR hinaus auch noch Istver-
> steuerung macht, muß man diese dämlichen Konten "Umsatz-
> steuer nicht fällig" bebuchen und dann bei der Zahlung
> umbuchen und den ganzen Mist...
Ohauerha!
Da bringt einer aber was durcheinander!
Was hat denn Soll-/Ist-Versteuerung mit EAÜR und Bilanz zu tun?
> Wenn man bilanziert, stehen auf den Konten einfach schon
> die richtigen Zahlen (bis auf die paar Abschlußbuchungen
Gröhl! Der ist gut! ^^^^
> wegen Umsatzsteuer, Abschreibungen und Rückstellungen
> und so), und die Bilanz ergibt sich dadurch quasi ganz
> von selbst...
> Wie behältst Du dann den Überblick über offene Rechnungen
> (sowohl ein- als auch ausgegangene)?
Rechnungsjournal?
> Nur "offline" (sind
> in einem Ordner abgeheftet, und Du schaust sie gelegent-
> lich mal durch), oder hast Du da was elektronisches? Oder
> hast Du so wenige, daß Du Dir eh alle auswendig merken
> kannst? :-)
Sowas solls geben!
> Momentan verwende ich GS-Fibu, aber sowas geht sicher mit
> jeder vernünftigen Fibu-Software...
In dem Bereich, den ich mir realistischerweise leisten kann,
habe ich bis jetzt noch bei jeder ziemlich ruck-zuck
soviele Macken gefunden, daß mir die Haare zu Berge standen.
>>Die Aenderung der Besteuerung (SOLL/IST) ist auch nicht
>>gerade witzig, wenn Kunden erst nach Monaten zahlen
>>und man die USt. sofort bei Rg.stellung abführen muss.
>
> Nicht bei Rechungsstellung, sondern bei Umsatzsteuer-
> voranmeldung - und die ist bei Dauerfristverlängerung
> ca. sechs Wochen nach Rechnungsstellung.
Und dafür zahls Du dann dem Finanzamt den 'Sicherheitsvorschuß'
bereits im Januar!
Junge, es gibt Leute mit Geschäftsabläufen, da bist Du mit
Deiner 'Bilanz-Hurra' Einstellung so voll daneben ...
Stell Dir mal 'nen freien Mitarbeiter vor, der 12 * im
Jahr 'ne Rechnung schreibt, sich 2 * Equippment kauft,
5 - 6 Software updates und dann noch 12 * 'ne
Reisekostenabrechnung macht.
Wieso soll so einer Bilanzieren statt seine 30 Belege
abgeheftet zum Steuerberater zu schaffen?
Und sag nicht, sowas gibt's in D. nicht.
Ich liege mit der Anzahl der Vorgänge nur unwesentlich höher
und bin seit 2001 dazu verknackt worden zu Bilanzieren.
Der Gewinn war zu hoch.
Was allerdings etwas tröstet. :-)
Aber nur etwas! ;-)
Grüße,
Uwe
Uwe Kloß schrieb:
> Matthias Hanft wrote:
> > Heinz Tenschel schrieb:
>
> >>Hmm - gibt mir ja schon etwas zu denken. Scheinbar ist es
> >>fuer Euch ein Kinderspiel eine Bilanz zu machen.
>
> > Naja, man klickt halt auf den Button "Bilanz", und dann kommt
> > sie raus... :-)
> Und je nachdem wie gut der Programmierer war,
> kriegt einen ein bis zwei Jahre später das F.Amt
> am Arxxx! :-(
>
Sind die Programme nicht offiziell zugelassen? Ich selbst verwende
buchhalter von lexware und bin damit für meine Bedürfnisse vollkommen
zufrieden.
EÜR habe ich selbst nie gemacht, da mein Betrieb eine GmbH ist und ich
daher zwingend bilanzieren muß.
>
> Ich hätte nix dagegen, wenn ich z.B. in 'nem Speadsheet
> _sehen_ könnte wie der Kram verrechnet wird.
> Aber das ist ja nicht zulässig nach GOB.
>
> Ich trau' keinem Programmierer dem ich nicht selber
> bei der Arbeit auf die Finger geguckt habe!
> Ich kenne die!
> Ich bin selber einer!
>
> > passiert; wenn man über die EÜR hinaus auch noch Istver-
> > steuerung macht, muß man diese dämlichen Konten "Umsatz-
> > steuer nicht fällig" bebuchen und dann bei der Zahlung
> > umbuchen und den ganzen Mist...
> Ohauerha!
> Da bringt einer aber was durcheinander!
> Was hat denn Soll-/Ist-Versteuerung mit EAÜR und Bilanz zu tun?
>
> > Wenn man bilanziert, stehen auf den Konten einfach schon
> > die richtigen Zahlen (bis auf die paar Abschlußbuchungen
> Gröhl! Der ist gut! ^^^^
>
Bei mir sind's ca. 60 Abschlußbuchungen und die macht der STB.
Schließlich lebt die Wirtschaft davon, daß nicht jeder nur Aufträge
hereinholt, sondern auch selbst Aufträge vergibt!
>
> > wegen Umsatzsteuer, Abschreibungen und Rückstellungen
> > und so), und die Bilanz ergibt sich dadurch quasi ganz
> > von selbst...
>
> > Wie behältst Du dann den Überblick über offene Rechnungen
> > (sowohl ein- als auch ausgegangene)?
> Rechnungsjournal?
>
Das sollte doch wirklich kein Thema sein. Die offenen Rechnungen sind in
einem separaten Ordner. Wird bei EÜR nicht anders laufen.
>
> > Nur "offline" (sind
> > in einem Ordner abgeheftet, und Du schaust sie gelegent-
> > lich mal durch), oder hast Du da was elektronisches? Oder
> > hast Du so wenige, daß Du Dir eh alle auswendig merken
> > kannst? :-)
> Sowas solls geben!
>
> > Momentan verwende ich GS-Fibu, aber sowas geht sicher mit
> > jeder vernünftigen Fibu-Software...
> In dem Bereich, den ich mir realistischerweise leisten kann,
> habe ich bis jetzt noch bei jeder ziemlich ruck-zuck
> soviele Macken gefunden, daß mir die Haare zu Berge standen.
>
nochmals, Lexware kostet ein paar Euronen. Sollte sich jeder
realistischerweise leisten können. Wo streuben sich denn da bei dir die
Haare?
>
> >>Die Aenderung der Besteuerung (SOLL/IST) ist auch nicht
> >>gerade witzig, wenn Kunden erst nach Monaten zahlen
> >>und man die USt. sofort bei Rg.stellung abführen muss.
> >
> > Nicht bei Rechungsstellung, sondern bei Umsatzsteuer-
> > voranmeldung - und die ist bei Dauerfristverlängerung
> > ca. sechs Wochen nach Rechnungsstellung.
> Und dafür zahls Du dann dem Finanzamt den 'Sicherheitsvorschuß'
> bereits im Januar!
>
Wieso? Schreib die Rechnungen nicht am 30. sondern tendenziell am 1.
eines Monats und sorge für die Einhaltung kurzer Zahlungsziele, dann
mußt du kaum UST vorfinanzieren.
Ich verstehe auch nicht, weshalb ich oft am 15. des Monats noch
Lieferantenrechnungen bekomme, die auf den 30. des Vormonats datiert
sind.
Brauchen die jeden Monat korrekte Zahlen oder machen die das für die
Bank?
>
> Junge, es gibt Leute mit Geschäftsabläufen, da bist Du mit
> Deiner 'Bilanz-Hurra' Einstellung so voll daneben ...
>
> Stell Dir mal 'nen freien Mitarbeiter vor, der 12 * im
> Jahr 'ne Rechnung schreibt, sich 2 * Equippment kauft,
> 5 - 6 Software updates und dann noch 12 * 'ne
> Reisekostenabrechnung macht.
>
> Wieso soll so einer Bilanzieren statt seine 30 Belege
> abgeheftet zum Steuerberater zu schaffen?
>
Wenn du eh zum STB gehst, dann lass ihn doch für dich bilanzieren und
handle einen günstigen Preis dafür aus.
>
> Und sag nicht, sowas gibt's in D. nicht.
> Ich liege mit der Anzahl der Vorgänge nur unwesentlich höher
> und bin seit 2001 dazu verknackt worden zu Bilanzieren.
>
> Der Gewinn war zu hoch.
> Was allerdings etwas tröstet. :-)
> Aber nur etwas! ;-)
>
Viele Grüße
Christian, der keine Probleme mit der Bilanzierung hat
Ganz im Gegenteil. Wir Bürger möchten bitte unsere eigenen Ausgaben
einschränken, um die Ausgaben des Staates zu finanzieren. Sagt...
P.
--
It is unfortunate, considering that enthusiasm rules the world, that so
few enthusiasts can be trusted to speak the truth. -- A. J. Balfour
Einen Plausi-Check über das, "was hinten rauskommt", sollte man
natürlich vor der Abgabe beim Finanzamt durchaus noch durch-
führen... :-)
> > passiert; wenn man über die EÜR hinaus auch noch Istver-
> > steuerung macht, muß man diese dämlichen Konten "Umsatz-
> > steuer nicht fällig" bebuchen und dann bei der Zahlung
> > umbuchen und den ganzen Mist...
> Ohauerha!
> Da bringt einer aber was durcheinander!
> Was hat denn Soll-/Ist-Versteuerung mit EAÜR und Bilanz zu tun?
Erst mal nix. Aber: Ich mache momentan doppelte Buchführung
(und baue dann am Schluß eine EÜR draus). Wenn ich istversteuern
würde (was ich gottseidank nicht tue), müßte ich die Umsatz-
steuer bei der Rechnungsstellung erst auf "Ust nicht fällig"
buchen und dann bei der Zahlung auf "Ust 16%" umbuchen (wenn
die Fibu-Software gut ist, tut sie das automatisch). Dieses
Rumwurschteln zwischen den Ust.-Konten spar ich mich halt
mit meiner Sollversteuerung...
> > Wenn man bilanziert, stehen auf den Konten einfach schon
> > die richtigen Zahlen (bis auf die paar Abschlußbuchungen
> Gröhl! Der ist gut! ^^^^
Jaja, ich weiß, die Untertreibung des Monats... :-) Aber was
ist denn bei z.B. einem Ein-Mann-Mini-Unternehmer schon ab-
schlußzubuchen? Die Vorsteuer-/Umsatzsteuerkonten abstimmen
und auf Ust.-Guthaben/-Schuld umbuchen, AfA einbuchen, Rück-
stellung fürn Steuerberater, evtl. für Gewerbesteuer - das
wars doch schon im wesentlichen?!
Klar, bei Siemens schaut eine Bilanz *ganz* anders aus :-)
[Ust-Dauerfristverlängerung]
> Und dafür zahls Du dann dem Finanzamt den 'Sicherheitsvorschuß'
> bereits im Januar!
Nö. Bin Quartalssäufer, äh, -zahler :-)
> Junge, es gibt Leute mit Geschäftsabläufen, da bist Du mit
> Deiner 'Bilanz-Hurra' Einstellung so voll daneben ...
Mir ist schon klar, daß das alles an der Betriebsgröße und an
der Gesamtkomplexität des Unternehmens hängt. Aber bei geeig-
neten Rahmenbedingungen?! Irgendwie weht hier durch diese News-
group ständig der Geist "Bilanz - igitt!" und "Bilanz ist viel
schwieriger als EÜR" - sooo pauschal kann ich das einfach nicht
unterstützen.
> Stell Dir mal 'nen freien Mitarbeiter vor, der 12 * im
> Jahr 'ne Rechnung schreibt, sich 2 * Equippment kauft,
> 5 - 6 Software updates und dann noch 12 * 'ne
> Reisekostenabrechnung macht.
Naja, so ähnlich ists bei mir ja auch, hab zwischen 30 und
50 Buchungen im Monat...
> Wieso soll so einer Bilanzieren statt seine 30 Belege
> abgeheftet zum Steuerberater zu schaffen?
Weils übersichtlicher ist? Doppelte Buchführung empfehle ich
sowieso jedem (dann merkt man auch gleich, wenn man was ver-
kehrt gebucht hat!), und daraus ist ne Bilanz eben viel ein-
facher zu bauen als ne EÜR. Ich hab von 1986 bis 1998 bilan-
ziert (hat der Stb gebaut), dann hab ich 1999 ne Software
gekriegt, die ne EÜR bauen konnte, dann bin ich auf EÜR
umgestiegen, und jetzt hab ich wieder ne Software, die ne
Bilanz machen kann (aber keine EÜR), jetzt werd ich halt
wieder auf Bilanz umsteigen. Klingt auf den ersten Moment
sicher komisch, daß sich das an der zur Verfügung stehenden
Software entscheidet, aber 1999 hab ich halt gedacht "ach
prima, jetzt kann ich die die *einfachere* EÜR gleich sel-
ber machen!", aber im Laufe der letzten drei Jahre hat sich
eben herausgestellt, daß eine EÜR bei doppelter Buchführung
eben *nicht* einfacher ist (im Gegenteil). Heute würde ich
meine Bilanz notfalls mit der Schreibmaschine erstellen,
aber diesen EÜR-Zirkus mach ich nicht mehr mit. Jawoll! :-)
Gruß Matthias.
>>Und je nachdem wie gut der Programmierer war,
>>kriegt einen ein bis zwei Jahre später das F.Amt
>>am Arxxx! :-(
> Sind die Programme nicht offiziell zugelassen?
Das schon aber die 'Zulassungsbehörde' prüft nur
fachliche, nicht aber programmiertechnische oder
ergonomische Gesichtspunkte.
Wenn überhaupt!
> Ich selbst verwende
> buchhalter von lexware und bin damit für meine Bedürfnisse vollkommen
> zufrieden.
Ich verwende es auch.
Aber nicht etwa weil ich zufrieden bin, sondern weil es
nicht schlechter ist als andere auch.
>>>Wenn man bilanziert, stehen auf den Konten einfach schon
>>>die richtigen Zahlen (bis auf die paar Abschlußbuchungen
>>Gröhl! Der ist gut! ^^^^
> Bei mir sind's ca. 60 Abschlußbuchungen und die macht der STB.
Ist ja glatt doppelt so viel wie die 30 angenommenen
'richtigen' Buchungen für meinen hypothetischen fM! :-(
> Schließlich lebt die Wirtschaft davon, daß nicht jeder nur Aufträge
> hereinholt, sondern auch selbst Aufträge vergibt!
Wozu dann noch ein FiBu Programm inner Firma?
> nochmals, Lexware kostet ein paar Euronen. Sollte sich jeder
> realistischerweise leisten können. Wo streuben sich denn da bei dir die
> Haare?
Dabei, daß bei kostenpflichtigen Updates Schrott gemacht
wird, bei der nicht vorhandenen Unterstüzung der
Ist-Versteuerung, bei der nicht vorhandenen Übernahme
von Zahlungsvorgängen aus dem Online-Banking in den
Buchungsstapel, ...
All das, was das Leben angenehm macht, geht nicht.
Ich kaufe mir keine Programme weil ich unbedingt
ein Programm haben will, sondern weil ich erwarte,
daß es mir das Leben leichter macht.
>>>>Die Aenderung der Besteuerung (SOLL/IST) ist auch nicht
>>>>gerade witzig, wenn Kunden erst nach Monaten zahlen
>>>>und man die USt. sofort bei Rg.stellung abführen muss.
>>>
>>>Nicht bei Rechungsstellung, sondern bei Umsatzsteuer-
>>>voranmeldung - und die ist bei Dauerfristverlängerung
>>>ca. sechs Wochen nach Rechnungsstellung.
>>
>>Und dafür zahls Du dann dem Finanzamt den 'Sicherheitsvorschuß'
>>bereits im Januar!
> Wieso? Schreib die Rechnungen nicht am 30. sondern tendenziell am 1.
> eines Monats und sorge für die Einhaltung kurzer Zahlungsziele, dann
[ ]Du kennst die Praxis?!?!?!
> mußt du kaum UST vorfinanzieren.
Du willst damit sagen, "Pfeiff auf Dauerfristverlängerung!"?
Dann sag' das doch!
Was glaubst Du wohl, was ich mache? ;-)
Wenn Du auf Sollversteuerung abzielst, die hat noch einige
andere 'Nachteile'. Du kommst z.B. nicht mehr um 'ne
Offene Posten - Buchhaltung herum.
Würde bei mir den Buchungsaufwand etwa verdoppeln.
> Ich verstehe auch nicht, weshalb ich oft am 15. des Monats noch
> Lieferantenrechnungen bekomme, die auf den 30. des Vormonats datiert
> sind.
> Brauchen die jeden Monat korrekte Zahlen oder machen die das für die
> Bank?
Schusseligkeit?
War's zumindest bei mir am Anfang, bis ich mich
hingesetzt habe und Stundennachweise,
Rechnungsjournal, UmsatzsteuerVA, Steuerschätzung und
einiges mehr in 'ne Tabellenkalkulation gehackt hab.
Seit dem reicht am ersten Arbeitstag eines Monats
ein Blick auf eine Übersichtsseite und ich weiß,
was ich zu machen habe.
Inklusive Telefonnummer zum anrufen wegen
überfälliger Rechnungen.
Nur soviel zu kurzen Zahlungszielen! ;-)
> Wenn du eh zum STB gehst, dann lass ihn doch für dich bilanzieren und
> handle einen günstigen Preis dafür aus.
Was glaubst Du, was ich mache?
Was allerdings den kleinen Nachteil hat,
daß ich, um einen Überblick zu behalten
meine eigene Verwaltung per Spreadsheet mache.
> Christian, der keine Probleme mit der Bilanzierung hat
Ich auch nicht!
Nicht mehr!
Die hat jetzt mein Steuerberater. :-)
Grüße,
Uwe
> > Was kann man tun?
>
> Sprich mit Deinem FA. Erkläre Deine Situation.
Hab's versucht; konnte aber keine Gesprächsbereitschaft feststellen :(
gruss -heinz-
> > Das FA hat mir gerade den "Beginn der Buchführungspflicht"
> > mitgeteilt, da ich im Jahr 2000 als selbst. Dienstleister
> > mit meinem Gewinn über der entsprechenden Grenze lag.
>
> Zunächst mal einen herzlichen Glückwunsch zu guten Umsätzen und
hoffentlich
> auch entsprechend guten Überschüssen.
Da der Gewinn über der Grenze lag sind die Überschüsse
im Jahr 2000 noch gut gewesen ... aber die Zukunft ...
> > Durch die Buchführungspflicht würde sich ein deutlich
> > größerer Aufwand ergeben.
>
> Nein, das ist in Wirklichkeit gar nicht der Fall. Keine Bange.
>
> > Ich habe keine Angestellten und die Zukunft sieht nicht
> > gerade rosig aus. Bisher umfasst meine gesamte Buchhaltung
> > eines Jahres gerade mal einen dicken Leitz-Ordner.
>
> Meine auch. Daraus folgt, dass Du wie ich rund eine Stunde pro Monat für
die
> Buchhaltung brauchen wirst und vielleicht noch mal drei bis vier Stunden
für
> den Jahresabschluss.
Ups! Da bin ich wohl etwas langsam - naja - liegt eben an mir.
Wie machst Du es mit Bar-Belegen? Extra Kassenbuch?
Ich buche sowas momentan als Privateinlage.
[schnipp]
> Also viel Erfolg und wenn dann mal Detailfragen anfallen, bist Du nebenan
in
> der Buchhaltungsgruppe bestens aufgehoben.
Vielen Dank fuer die Aufmunterung und die Infos.
Gruss -heinz-
Vielen Dank fuer die Erläuterungen und Infos.
Dann werd ich mich mal mit dem Thema beschäftigen.
Gruss -heinz-
Vorsicht......
§ 4 Abs. 3 EStG sagt in Satz 1 zu diesem Thema:
Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften
verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse
zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine
Abschlüsse machen, können als Gewinn den Überschuß der
Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen.
Da Du ja nach Deinen Ausführungen Bücher führst, ist die
Einnahme/ Überschußrechnung für Dich damit leider nicht
mehr anwendbar.....
Gruß
Rolf
Welches sollte die Zulassungsbehörde sein?
Gruß
Rolf
Das ist auch so ein nicht auszurottendes Vorurteil. Natür-
lich kann ich unterjährig "Bücher führen" und trotzdem
meiner Steuererklärung eine EÜR statt einer Bilanz bei-
fügen. Mach ich ja seit drei Jahren, und sowohl der Stb
als auch das Finanzamt sind's zufrieden.
Warum auch nicht? Dein Gegenbeispiel:
> § 4 Abs. 3 EStG sagt in Satz 1 zu diesem Thema:
> Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften
> verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse
> zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
=== wenns nur daran krankt, schmeiß ich meine Bücher halt weg?! ===
> Abschlüsse machen, können als Gewinn den Überschuß der
> Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen.
Gruß Matthias.
Uwe Kloß schrieb:
>
> > Ich selbst verwende
> > buchhalter von lexware und bin damit für meine Bedürfnisse vollkommen
> > zufrieden.
> Ich verwende es auch.
> Aber nicht etwa weil ich zufrieden bin, sondern weil es
> nicht schlechter ist als andere auch.
>
naja, ich bin kein Buchhalter und für meine Bedürfnisse bin ich sehr
zufrieden. Außerdem gefällt mir die NG bei Lexware sehr gut. Diese ist mir
10x lieber als irgendeine wie auch immer kostenpflichtige Hotline, bei der
man primär erst mal unterstellt, daß du als Anrufer zu doof bist, die
Software zu bedienen ...
>
> > Schließlich lebt die Wirtschaft davon, daß nicht jeder nur Aufträge
> > hereinholt, sondern auch selbst Aufträge vergibt!
> Wozu dann noch ein FiBu Programm inner Firma?
>
weil ich die laufende Buchhaltung besser kann, als mein STB (oder ich müsste
alles vorkontieren) und weil ich mir dann jederzeit alle Daten anschauen kann
und nicht 2 Tage auf irgendeine Datev-Auswertung warten muß.
Hast du mal von einem STB buchen lassen? Ohne Vorkontierung von dir gibt's
nur noch ganz wenige Konten, weil die Damen, die kontieren, vielleicht gar
nicht wissen, was das für eine Bezeichnung auf einer Eingangsrechnung ist.
Da gehen dann Maschinen oder Werkzeuge als Wareneingang durch, gleiches gilt
auch für Software, usw.
>
> > nochmals, Lexware kostet ein paar Euronen. Sollte sich jeder
> > realistischerweise leisten können. Wo streuben sich denn da bei dir die
> > Haare?
> Dabei, daß bei kostenpflichtigen Updates Schrott gemacht
> wird, bei der nicht vorhandenen Unterstüzung der
> Ist-Versteuerung, bei der nicht vorhandenen Übernahme
> von Zahlungsvorgängen aus dem Online-Banking in den
> Buchungsstapel, ...
> All das, was das Leben angenehm macht, geht nicht.
>
> Ich kaufe mir keine Programme weil ich unbedingt
> ein Programm haben will, sondern weil ich erwarte,
> daß es mir das Leben leichter macht.
>
hmmh, stört mich nicht. Bin keine Handelsunternehmen. Die Kontobewegungen
sind überschaubar, da kann ich gerne jeden Beleg von Hand einbuchen. Das hat
auch den Vorteil, daß ich ihn nochmals sehe und hin und wieder entdecke ich
dann noch einen Fehler. Z.B. falscher Preis eines Lieferanten, was mir bei
der Ablage nicht aufgefallen ist.
>
> >>>>Die Aenderung der Besteuerung (SOLL/IST) ist auch nicht
> >>>>gerade witzig, wenn Kunden erst nach Monaten zahlen
> >>>>und man die USt. sofort bei Rg.stellung abführen muss.
> >>>
> >>>Nicht bei Rechungsstellung, sondern bei Umsatzsteuer-
> >>>voranmeldung - und die ist bei Dauerfristverlängerung
> >>>ca. sechs Wochen nach Rechnungsstellung.
> >>
> >>Und dafür zahls Du dann dem Finanzamt den 'Sicherheitsvorschuß'
> >>bereits im Januar!
>
> > Wieso? Schreib die Rechnungen nicht am 30. sondern tendenziell am 1.
> > eines Monats und sorge für die Einhaltung kurzer Zahlungsziele, dann
> [ ]Du kennst die Praxis?!?!?!
> > mußt du kaum UST vorfinanzieren.
> Du willst damit sagen, "Pfeiff auf Dauerfristverlängerung!"?
> Dann sag' das doch!
> Was glaubst Du wohl, was ich mache? ;-)
>
Dauerfristverlängerung habe ich nicht gemeint, allerdings mache ich die
bewußt nicht, weil ich dann aus Bequemlichkeit über meine Zahlen erst 4
Wochen später als jetzt Bescheid weiß. Das macht die Planungen nur
schwieriger.
>
> Wenn Du auf Sollversteuerung abzielst, die hat noch einige
> andere 'Nachteile'. Du kommst z.B. nicht mehr um 'ne
> Offene Posten - Buchhaltung herum.
>
> Würde bei mir den Buchungsaufwand etwa verdoppeln.
>
Ja, Sollversteuerung hab ich gemeint. Ist der Buchungsaufwand wirklich soviel
größer? Zahlst du erst nach 30 Tagen und gewährst du ebensolange
Zahlungsziele oder woher kommt der doppelte Buchungsaufwand?
Viele Grüße
Christian
Hallo Rolf,
ja, manche FÄ haben so eine Einstellung, aber wie Du schon richtig
schriebst "..._und_ keine Abschlüsse machen ...", also wer macht denn
einen Jahresabschluss, wenn er zwar ein BF-Programm mit doppelter
Buchführung verwendet und am Jahresende die EÜR ausdruckt?
Irgendwie sehe ich das als "willkürliche" Auslegung des Gesetzestextes
an.
Das kleine Wörtchen "und" sollte eigentlich auch der dümmste
Sachbarbeiter im FA definieren können, IMHO.
Die Wahl zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und § 4
Abs. 3 EStG wird in der Regel durch schlüssiges Verhalten ausgeübt.
Erstellt der Steuerpflichtige eine Eröffnungsbilanz _und_ richtet er
eine ordnungsmäßige kaufmännische Buchführung ein, so hat er sich für
eine Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG i. V.
m. § 5 EStG) entschieden; diese Ausübung des Wahlrechts ist nach
Ablauf des betreffenden Gewinnermittlungszeitraums nicht mehr änderbar
(BFH-Urteile vom 29. April 1982 IV R 95/79, BFHE 136, 94, 96, BStBl II
1982, 593; vom 29. August 1985 IV R 238/83, BFH/NV 1987, 504; vom 29.
August 1985 IV R 111/83, BFH/NV 1986, 158). Hat er dagegen nur
Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufgezeichnet, so hat er
"aufgrund der von ihm getroffenen Gestaltung" die Gewinnermittlung
nach § 4 Abs. 3 EStG gewählt (Urteil in BFHE 159, 123, BStBl II 1990,
287; vgl. auch BFH-Urteile vom 23. Juni 1983 IV R 185/81, BFHE 139,
56, 58, BStBl II 1983, 723: "Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen
und Betriebsausgaben"; in BFHE 136, 94, 96, BStBl II 1982, 593). Kann
eine vom Steuerpflichtigen getroffene Wahl für die Gewinnermittlung
durch Überschußrechnung nicht festgestellt werden, muß der Gewinn nach
§ 4 Abs. 1 EStG ermittelt werden.
Deswegen sollte man beim Ausfüllen der Betriebseröffnungsbogens darauf
achten, dass man eben keine Eröffnungsbilanz macht, wenn man sich für
die EÜR entschieden hat.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Hallo Rolf,
> >> Sind die Programme nicht offiziell zugelassen?
> > Das schon aber die 'Zulassungsbehörde' prüft nur
> > fachliche, nicht aber programmiertechnische oder
> >ergonomische Gesichtspunkte.
>
> Welches sollte die Zulassungsbehörde sein?
GoB, Stichwort "Internen Kontrollsystem" (IKS)
... Der Zusammenhang zwischen dem zugrundeliegenden Geschäftsvorfall
und dessen Buchung bzw. dessen DV-Verarbeitung muß durch eine
aussagekräftige _"Verfahrensdokumentation"_ - ergänzt durch den
Nachweis ihrer ordnungsmäßigen Anwendung - dargestellt werden (vgl.
Kapitel 6 "Dokumentation und Prüfbarkeit"). Der Buchführungspflichtige
muß im Einzelfall durch Hinzuziehung der Verfahrensdokumentation die
Erfüllung der Beleg-, Journal- und Kontenfunktion sicherstellen, um
damit einem sachverständigen Dritten in angemessener Zeit einen
ausreichend sicheren, eindeutigen und verständlichen Nachweis der
Geschäftsvorfälle und deren Verarbeitung zu ermöglichen.
Wer kann so eine "Verfahrensdokumentation" erstellen? Der Anwender
oder der Programmersteller?
Womit hat der Anwender einen Beleg, dass die Verfahrensdokumentation
den GoB entspricht?
.... Auch bei fremderworbener Software, bei der die Dokumentation vom
Software-Ersteller angefertigt wird, ist der Buchführungspflichtige
für die Vollständigkeit und den Informationsgehalt der
Verfahrensdokumentation verantwortlich. Er ist deshalb auch dafür
verantwortlich, daß im Bedarfsfalle die Teile der
Verfahrensdokumentation eingesehen werden können, die ihm nicht
ausgehändigt worden sind.
6.2 Die Verfahrensdokumentation muß insbesondere beinhalten:
- eine Beschreibung der sachlogischen Lösung
- die Beschreibung der programmtechnischen Lösung
- eine Beschreibung, wie die Programm-Identität gewährt wird
- Beschreibung, wie die Integrität von Daten gewahrt wird
- Arbeitsanweisungen für den Anwender.
Die Beschreibung eines jeden der vorgenannten Bereiche muß den Umfang
und die Wirkungsweise des internen Kontrollsystems erkennbar machen.
6.2.1 Die sachlogische Beschreibung enthält die Darstellung der
fachlichen Aufgabe aus der Sicht des Anwenders.
Diese enthält insbesondere folgende Punkte:
- Generelle Aufgabenstellung
- Beschreibung der Anwenderoberflächen für Ein- und Ausgabe
einschließlich der manuellen Arbeiten
- Beschreibung der Datenbestände
- Beschreibung von Verarbeitungsregeln
- Beschreibung des Datenaustausches
(Datenträgeraustausch/Datentransfer)
- Beschreibung der maschinellen und manuellen Kontrollen
- Beschreibung der Fehlermeldungen und der sich aus den Fehlern
ergebenden Maßnahmen
- Schlüsselverzeichnisse
- Schnittstellen zu anderen Systemen.
6.2.2 Die Beschreibung der programmtechnischen Lösung hat zu zeigen,
wo und wie die sachlogischen Forderungen in Programmen umgesetzt sind.
Tabellen, über die die Funktionen der Programme beeinflußt werden
können, sind wie Programme zu behandeln.
Programmänderungen sind in der Verfahrensdokumentation auszuweisen.
Soweit die Programmänderungen nicht automatisch dokumentiert werden,
muß durch zusätzliche organisatorische Maßnahmen gewährleistet werden,
daß Alt- und Neuzustand eines geänderten Programms nachweisbar sind.
Änderungen von Tabellen mit Programmfunktion sind in der Weise zu
dokumentieren, daß für die Dauer der Aufbewahrungsfrist der jeweilige
Inhalt einer Tabelle festgestellt werden kann.
6.2.3 In der Beschreibung, wie die Programmidentität gewahrt wird, hat
der Buchführungspflichtige nachzuweisen, daß die sachlogischen
Forderungen durch die eingesetzten Programme erbracht werden bzw.
erbracht worden sind. Hierzu gehören die präzise Beschreibung des
Freigabeverfahrens mit Regelungen über Freigabekompetenzen, der
durchzuführenden Testläufe und die dabei zu verwendenden Daten sowie
Anweisungen für Programmeinsatzkontrollen.
Zum Nachweis der Programmidentität gehört im wesentlichen die
Freigabeerklärung in Verbindung mit vorhandenen Testdatenbeständen.
Aus der Freigabeerklärung muß sich ergeben, welche Programmversion ab
welchem Zeitpunkt für den produktiven Einsatz vorgesehen ist.
6.2.4 Als Maßnahmen zur Wahrung der Datenintegrität sind alle
Vorkehrungen zu beschreiben, durch die erreicht wird, daß Daten und
Programme nicht von Unbefugten geändert werden können. Hierzu gehören
neben der Beschreibung des Zugriffsberechtigungsverfahrens der
Nachweis der sachgerechten Vergabe von Zugriffsberechtigungen.
6.2.5 Die Arbeitsanweisungen, die für den Anwender zur sachgerechten
Erledigung und Durchführung seiner Aufgaben vorhanden sein müssen,
gehören ebenfalls zur Verfahrensdokumentation und sind schriftlich zu
fixieren. Das ist insbesondere die Beschreibung der im Verfahren
vorgesehenen manuellen Kontrollen und Abstimmungen. Die Schnittstellen
zu vor- und nachgelagerten Systemen sind hierbei zu berücksichtigen.
...
...Die Verfahrensdokumentation zur DV-Buchführung gehört zu den
Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen im Sinne des
§ 257 Abs. 1 HGB bzw. § 147 Abs. 1 AO und ist grundsätzlich zehn Jahre
aufzubewahren. Teile der Verfahrensdokumentation, denen ausschließlich
Belegfunktion zukommt (z. B. die Dokumentation zur DV-
Verkaufsabrechnung, aus der sich die Buchungen zu den Forderungen
ergeben), sind grundsätzlich sechs Jahre aufzubewahren. Die
Verfahrensdokumentation kann auch auf Bildträgern oder auf anderen
Datenträgern aufbewahrt werden.
Die Aufbewahrungsfristen für die Verfahrensdokumentation beginnen mit
dem Schluß des Kalenderjahres, in dem buchhaltungsrelevante Daten in
Anwendung des jeweiligen Verfahrens erfaßt wurden, entstanden sind
oder bearbeitet wurden.
....
Und ob die programmtechnischen Voraussetzungen (s.o.) erfüllt sind,
wird durch ein entsprechendes Wirtschaftsprüfertestat bescheinigt.
Das wäre dann die "Zulassungsbehörde". ;-))
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Hannes Birnbacher schrieb:
> Zur Nachricht vom 6.12. 18:28 Uhr von Christian Wieland:
>
> >
> > > >>Die Aenderung der Besteuerung (SOLL/IST) ist auch nicht
> > > >>gerade witzig, wenn Kunden erst nach Monaten zahlen
> > > >>und man die USt. sofort bei Rg.stellung abführen muss.
>
> > Wieso? Schreib die Rechnungen nicht am 30. sondern tendenziell
> > am 1. eines Monats
>
> Die Steuer entsteht bei de Besteuerung nach vereinbarten Entgelten
> mit der Lieferung oder Sonstigen Leistung, nicht mit der
> Rechnungsschreibung.
Kannst du mir das mal in die Praxis übersetzen?
Ich liefere und leiste bis zum 25. aus Zeitgründen schaffe ich es erst,
am 3. des Folgemonats die Rechnung zu schreiben. Auf dieser Basis wird
dann erst die UST ermittelt und abgeführt.
Gleiches gilt für meine eingehenden Lieferantenrechnungen. Wenn da der
3. des Monats draufsteht, dann wird sie nicht im Vormonat gebucht.
Exakt werde ich erst bei der Bilanzierung zum Jahresende. Erst dann
werden die halbfertigen unberechneten Leistungen erfaßt (aber meines
Wissens nach keine UST darauf abgeführt).
Bin gespannt auf deine Antworten mit Praxisbezug.
Grüße
Christian
> Und ob die programmtechnischen Voraussetzungen (s.o.) erfüllt sind,
> wird durch ein entsprechendes Wirtschaftsprüfertestat bescheinigt.
> Das wäre dann die "Zulassungsbehörde". ;-))
tja, damit schliesst sich der Kreis:
Viele FiBu- Programme haben kein Wirtschaftsprüfer-Testat, also
müsste/sollte/könnte der User selbst ein solches beschaffen -
und das wäre mit heftigen Kosten verbunden, die den Preis einer
günstigen Freeware/ Shareware mehr als relativieren würde.
Stellt sich dann die Frage, ob da dann womöglich die "gute alte"
Durchschreibebuchführung sicher wäre...
(Soll nicht heissen, daß ich damit wieder anfangen will!)
*und hat auf >enter< gehauen, bevor er den Gruß
druntergesetzt hat...*
Holt er jetzt hier nach:
Gruß
Rolf
Hallo Rolf,
> > Und ob die programmtechnischen Voraussetzungen (s.o.) erfüllt
> > sind, wird durch ein entsprechendes Wirtschaftsprüfertestat
> > bescheinigt.
> > Das wäre dann die "Zulassungsbehörde". ;-))
> tja, damit schliesst sich der Kreis:
der Teufelskreis? ;-))
> Viele FiBu- Programme haben kein Wirtschaftsprüfer-Testat, also
> müsste/sollte/könnte der User selbst ein solches beschaffen -
> und das wäre mit heftigen Kosten verbunden, die den Preis einer
> günstigen Freeware/ Shareware mehr als relativieren würde.
Man kann ja beim Hersteller anfragen, manche haben eben so ein
Testat. Und ohne eine Programmbeschreibung (alle internen Abläufe) des
Programmierers kann auch der Stpfl. nichts machen, außer er könnte das
Programm in allen seinen Abläufen nachvollziehen, aber wer weiß schon
was sich so manche Programmierer denken. ;-))
> Stellt sich dann die Frage, ob da dann womöglich die "gute alte"
> Durchschreibebuchführung sicher wäre...
> (Soll nicht heissen, daß ich damit wieder anfangen will!)
Ja, die alten Bücher waren noch etwas wert, nur waren mir immer die
Spalten zu eng.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Hallo Hannes,
> > 6.2 Die Verfahrensdokumentation muß insbesondere beinhalten:
> >
> > - eine Beschreibung der sachlogischen Lösung
> >
> > - die Beschreibung der programmtechnischen Lösung
> >
> > - eine Beschreibung, wie die Programm-Identität gewährt wird
> >
> > - Beschreibung, wie die Integrität von Daten gewahrt wird
> Erstmal dankeschön, dass Du uns diesen interessanten Aufsatz zur
> Verfügung stellst.
nun, das waren im Prinzip nur ganz klitzekleine Ausschnitte aus den
BMF- Schreiben zu den GoB.
> Aber was besagt das schon in Wirklichkeit? Irgendein Wixer in
> irgend einer Behörde hat sich ausgedacht, dass er, wenn ihm die
> Visage eines Steuerpflichtigen nicht passt, er ihm gar nicht mehr
> nachts einsüber die Birne zu geben braucht, sondern ihn nur
> auffordern muss, den Sourcecode seines Buchhaltungsprogrammes
> auszudrucken und zu übergeben.
> Hier im Westerwald haben sie ähnliche Methoden, z.B. die
> Verbindungsstraßen zwischen den Dörfern mit einem
> Sperrschild für Fahrzeuge aller Art zu versehen.
> Natürlich fährt hier jeder mit dem Auto durch, aber
> dem Unliebsamen können sie ne Anzeige verpassen,
> wenn er auch nur mit dem Fahrrad durchfährt. <Schulterzuck>
> Dass wir hier in dem willkürlichsten Staat leben, der noch den
> Namen"Demokratie" trägt, und er sich schon immer als totaler
> Obrigkeitsstaat verstand, wusste ich schon vorher.
Nun, ich habe dazu 10 Jahre gebraucht um dies zu erkennen, und wenn
ich es mir recht überlege, dann war der Verwaltungsapparat in der DDR
gar nicht so schlimm. Er war nur nicht effizient genug, aber soviel
Bürokratie gab es nicht. Und das mit der Demokratie halte ich auch
mittlerweile mehr oder weniger für eine Farce.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Stelle fest, daß Du -wie ich- auch nicht so klein schreiben kannst,
wie bei Kleingedrucktem erforderlich?
Hallo Rolf,
> > Ja, die alten Bücher waren noch etwas wert, nur waren mir immer
> > die Spalten zu eng.
> *grins*
>
> Stelle fest, daß Du -wie ich- auch nicht so klein schreiben kannst,
> wie bei Kleingedrucktem erforderlich?
hmm, hab' gerade einmal nachgemessen - B 3 mm x H 8 mm.
Aber ich habe noch Bücher die sehr alt sind, da kann man Zahlen sehen,
die wie gedruckt aussehen und richtig schön in den Spalten stehen.
Waren halt gestandene Buchhalter früher.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Das wird gemacht, wenn die Leistung dem Vormonat zugerechnet
werden soll, da die Fibu-Programme nicht zwischen Rechnungsdatum
und Abrechnungszeitraum unterscheiden können. Wenn man dann
eine Übersicht nach Abrechnungszeiträumen haben will, muß man
das Rechnungsdatum eben "fälschen".
> >
> > Junge, es gibt Leute mit Geschäftsabläufen, da bist Du mit
> > Deiner 'Bilanz-Hurra' Einstellung so voll daneben ...
> >
> > Stell Dir mal 'nen freien Mitarbeiter vor, der 12 * im
> > Jahr 'ne Rechnung schreibt, sich 2 * Equippment kauft,
> > 5 - 6 Software updates und dann noch 12 * 'ne
> > Reisekostenabrechnung macht.
> >
> > Wieso soll so einer Bilanzieren statt seine 30 Belege
> > abgeheftet zum Steuerberater zu schaffen?
> >
>
> Wenn du eh zum STB gehst, dann lass ihn doch für dich bilanzieren und
> handle einen günstigen Preis dafür aus.
Ich weiß aber immer noch nicht, was der Vorteil des Bilanzierens
sein soll (bei der angegebenen Menge an Buchungen und nicht
nötiger Kontrolle von offenen Posten).
Ganz abgesehen dürfte eine Bilanz (vom StB) teuerer sein als eine
EÜR, wenn auch nicht so viel.
> Viele Grüße
> Christian, der keine Probleme mit der Bilanzierung hat
Joachim
> > > Junge, es gibt Leute mit Geschäftsabläufen, da bist Du mit
> > > Deiner 'Bilanz-Hurra' Einstellung so voll daneben ...
> > >
> > > Stell Dir mal 'nen freien Mitarbeiter vor, der 12 * im
> > > Jahr 'ne Rechnung schreibt, sich 2 * Equippment kauft,
> > > 5 - 6 Software updates und dann noch 12 * 'ne
> > > Reisekostenabrechnung macht.
> > >
> > > Wieso soll so einer Bilanzieren statt seine 30 Belege
> > > abgeheftet zum Steuerberater zu schaffen?
> > >
> >
> > Wenn du eh zum STB gehst, dann lass ihn doch für dich bilanzieren und
> > handle einen günstigen Preis dafür aus.
>
> Ich weiß aber immer noch nicht, was der Vorteil des Bilanzierens
> sein soll (bei der angegebenen Menge an Buchungen und nicht
> nötiger Kontrolle von offenen Posten).
Der "Frage" kann ich mich leider nur anschliessen. Wo sind die
Vorteile?
Die Frage "Warum?" wurde ja geklärt: Weil es das FA und der Gesetzgeber
so will - fertig. Sinnvoll oder nicht ist egal.
> Ganz abgesehen dürfte eine Bilanz (vom StB) teuerer sein als eine
> EÜR, wenn auch nicht so viel.
Hmm, mein bisheriger StB wollte da schon einige Euro mehr haben.
Gruss -heinz-
>Ganz abgesehen dürfte eine Bilanz (vom StB) teuerer sein als eine
>EÜR, wenn auch nicht so viel.
>
Upsa!
Wenn Du's machen läßt, so wie ich, sind es ca. 500 DM mehr.
(Oder 250 Fragezeichen)
Grüße,
Uwe
Richtig, vernünftige Programme können das. Bei der Übergabe
in Datev-Programme kann man auch den Abrechnungszeitraum extra
angeben (was ich bisher auch immer gemacht habe), allerdings ist
es anscheinend nicht möglich, diese Information auch zu verwerten.
So kommt es immer wieder vor, daß der Wunsch (auch von StBn)
kommt, das Rechnungsdatum (in einem Programm zur Erstellung
von Rechnungen) auf den letzten des Vormonats zu datieren.
Dies gibt mitunter Probleme mit den Kunden, wenn die Mahnungen
(in Abhängigkeit vom Rechnungsdatum) früher als die Rechnung
kommt :-))
Joachim
On Mon, 9 Dec 2002 19:18:44 +0100, "Heinz Tenschel" <h...@cmdx.de>
wrote:
[...]
>> Ich weiß aber immer noch nicht, was der Vorteil des Bilanzierens
>> sein soll (bei der angegebenen Menge an Buchungen und nicht
>> nötiger Kontrolle von offenen Posten).
>Der "Frage" kann ich mich leider nur anschliessen. Wo sind die
>Vorteile?
>Die Frage "Warum?" wurde ja geklärt: Weil es das FA und der Gesetzgeber
>so will - fertig. Sinnvoll oder nicht ist egal.
Tja, falsch gedacht: Weder Buchführung noch Bilanz oder EÜR sollte man
FÜR das Finanzamt machen. Das Ergebnis interssiert evtl. das
Finanzamt, aber nicht in dem Sinne, wie es Dich, Deine Geldgeber,
Kunden, Lieferanten etc. interessierem sollte.
Der Vorteil beim Bilanzieren - ich meine es im Sinne der
Sollversteuerung - ist der, dass man zum Tag X genau sieht, wie es
aussieht. Da hängt nichts oder fehlt in der Kalkulation. Außerdem
haben offene Posten-Listen alleine schon die Daseinsberechtigung bei
Meinungsverschiedenheiten. Ich erlebe es derzeit mit einem
Factoring-Unternehmen eines meiner Händler: Die sagen, ich hätte 13,66
Euro gut. Laut meiner - natürlich belegbaren - Buchhaltung sind es
knapp 350,00 Euro. Sowas hat man in der OP-Liste auf einen Blick.
Was ich mich frage: Was soll die Diskussion?! Das Finanzamt sagt: Du
bilanzierst ab dann und dann und Du machst es ab dann und dann. Es ist
weder ein echter Mehraufwand noch schlechter als mit einer einfachen
EÜR.
--
Ciao,
Karsten M. Rother
aka Conan von Bitburg
http://www.wiwi.uni-frankfurt.de/~krother
Scheint so, als wenn recht viele NG-Teilnehmer eine Bilanz
aus dem Aermel schuetteln und/oder beim StB dafuer keinen
Euro mehr zahlen.
Als wenn das Erstellen einer Eröffnungsbilanz keine Arbeit
macht. Fuer groessere Firmen machen OPs bestimmt viel
Sinn, aber ich habe alle offenen Rechungen im Kopf und
als Gedächtnisstütze einen gut sortierten Ordner.
Fazit ist wohl, dass man es nicht aendern kann und sich
arrangieren muss; auch wenn es mehr Aufwand ist und mehr
Kosten entstehen. Nicht wirklich lustig.
Gruss -heinz-
> Was ich mich frage: Was soll die Diskussion?!
> Das Finanzamt sagt: Du bilanzierst ab dann und dann und Du
> machst es ab dann und dann.
Ich nehme eben nicht einfach alles so hin und habe mit versch.
Einsprüchen auch beim FA schon einige Sachen positiv beein-
flussen können.
> Es ist weder ein echter Mehraufwand noch schlechter als mit
> einer einfachen EÜR.
Aus meiner Sicht ist es ein Mehraufwand, weil man
- ein bestehendes System umstellen muss
- sich in eine neue Software einarbeiten muss
- eine Eroeffnungsbilanz erstellen muss
- eine hoehere Rechnung vom StB bekommt
- Debitoren und Kreditoren anlegen usw. muss
- ....
Wenn sowas kein zeitraubender Mehraufwand ist, dann weiss
ich auch nicht.
Es ist bestimmt machbar, aber in der Umstellungsphase kostet
es Zeit und Geld; Vorteile bringt es mir keine. Ich halte es
aus diesem Grund fuer ein ueberfluessiges Uebel bei Kleinbe-
trieben ohne Mitarbeiter und ca. 300 Buchungen im Jahr. Das
FA soll doch froh sein, dass man so viel Gewinn macht und
brav dafuer Steuer zahlt. In Zukunft ist der Gewinn schon
durch die verlorene Zeit und die hoeheren Kosten wieder etwas!
geringer.
Gruss -heinz-
Nunja. Meine naechste Bilanz werde ich (mit hoher Wahrscheinlichkeit)
zumindest vom StB checken lassen. Die Erkenntnis kam mir, als ich
just vor wenigen Minuten feststellte, dass die des letzten Jahres
einen bloeden Fehler enthaelt (und samt dieses Fehlers natuerlich
schon laengst dem FA vorliegt. <grummel>).
> Als wenn das Erstellen einer Eröffnungsbilanz keine Arbeit
> macht.
Das ist natuerlich extrem simpel, wenn man gleich bilanziert. ;-)
> Fuer groessere Firmen machen OPs bestimmt viel
> Sinn, aber ich habe alle offenen Rechungen im Kopf und
Klar, meine Ausgangsrechnungen habe ich auch im Kopf. Aber fuer
Eingangsrechnungen ist die OP-Liste aus der FiBu doch ganz prak-
tisch. Abgesehen davon hab ich (in einem sehr viel frueherem Le-
ben ;-)) auch fuer meine "damalige" EAUeR schon OP-Listen verwen-
det.
> Fazit ist wohl, dass man es nicht aendern kann und sich
> arrangieren muss; auch wenn es mehr Aufwand ist und mehr
> Kosten entstehen. Nicht wirklich lustig.
Ich finds aber schon etwas merkwuerdig, sich *dann* aufzuregen,
wenn ein unvermeidbarer und mittelfristig schon bekannter Umstand
schlussendlich eintritt.
Man *weiss* doch, dass die Bilanzierungspflicht auf einen zukommt,
oder?
-Andreas,
... war faul, wollte den Umstellungsarbeiten EAUeR -> Bilanz
weitraeumig aus dem Weg gehen, und begann daher gleich mit
Bilanz. (Ja, ... die potentiellen Nachteile haben mich dann
auch gleich ereilt, ... was solls, wie mans macht, macht mans
falsch ;-))
--
Web-Designer kümmern sich um Schönheit und nicht um Information,
das tun sie schon seit Jahrhunderten so, seit der Erfindung des
Webstuhls. -- Hubert Partl in d.e.b.s und d.c.i.w.a
> > Fazit ist wohl, dass man es nicht aendern kann und sich
> > arrangieren muss; auch wenn es mehr Aufwand ist und mehr
> > Kosten entstehen. Nicht wirklich lustig.
>
> Ich finds aber schon etwas merkwuerdig, sich *dann* aufzuregen,
> wenn ein unvermeidbarer und mittelfristig schon bekannter Umstand
> schlussendlich eintritt.
> Man *weiss* doch, dass die Bilanzierungspflicht auf einen zukommt,
> oder?
Ist wohl momentan eher das "Grummeln" ueber immer mehr
Buerokratie, Abgaben, ... Der Umstand war absehbar, aber
wenn er dann Eintritt und Aufwand verursacht, dann neige
ich dazu die "Sachen" noch einmal zu hinterfragen. Ist
ja nicht alles sinnvoll und unumgänglich - oder?
Manchmal hilft ja auch ein Einspruch bzw. ein Gespräch mit
dem FA. Mit sehr viel Glück trifft man auf einen Beamten
der seine Möglichkeiten, wenn vorhanden, im Sinne des Steuer-
zahlers nutzt .. (naja - vielleicht ein bisschen sehr positiv
formuliert :) Ich finde es einfach etwas seltsam, dass
man zum Bilanzieren verdonnert wird, wenn die aktuellen
Zahlen schon zeigen, dass man wieder unter der entsprechenden
Grenze liegt und somit nur mal 1-2 Jahre ueber der Grenze
war. Waren eben die etwas fetteren Jahre (Jahr2000- und Euro-
Umstellung).
Gruss -heinz-
Hallo Heinz,
> > Ich finds aber schon etwas merkwuerdig, sich *dann* aufzuregen,
> > wenn ein unvermeidbarer und mittelfristig schon bekannter Umstand
> > schlussendlich eintritt.
> > Man *weiss* doch, dass die Bilanzierungspflicht auf einen zukommt,
> > oder?
> Ist wohl momentan eher das "Grummeln" ueber immer mehr
> Buerokratie, Abgaben, ... Der Umstand war absehbar, aber
> wenn er dann Eintritt und Aufwand verursacht, dann neige
> ich dazu die "Sachen" noch einmal zu hinterfragen. Ist
> ja nicht alles sinnvoll und unumgänglich - oder?
>
> Manchmal hilft ja auch ein Einspruch bzw. ein Gespräch mit
> dem FA. Mit sehr viel Glück trifft man auf einen Beamten
> der seine Möglichkeiten, wenn vorhanden, im Sinne des Steuer-
> zahlers nutzt .. (naja - vielleicht ein bisschen sehr positiv
> formuliert :) Ich finde es einfach etwas seltsam, dass
> man zum Bilanzieren verdonnert wird, wenn die aktuellen
> Zahlen schon zeigen, dass man wieder unter der entsprechenden
> Grenze liegt und somit nur mal 1-2 Jahre ueber der Grenze
> war. Waren eben die etwas fetteren Jahre (Jahr2000- und Euro-
> Umstellung).
das FA hat zur Buchführungspflicht einen "Ermessenspielraum", d.h. es
ist nicht zwingend. Wenn es ersichtlich ist, dass die Grenzen oder
eine davon nur kurzzeitig überschritten wird, dann "kann" das FA, bzw.
"sollte" das FA von der Buchführungspflicht absehen. Nur belegen muss
dies der Stpfl. indem er seine Zahlen vorlegt und glaubhaft macht,
warum die Überschreitung nur kurzfristig ist.
AEAO Zu § 141 - Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger:
....
3. Die Buchführungsgrenzen beziehen sich grundsätzlich auf den
einzelnen Betrieb (zum Begriff vgl. BFH-Urteil vom 13.10.1988, BStBl
1989 II S. 7) , auch wenn der Steuerpflichtige mehrere Betriebe der
gleichen Einkunftsart hat. ...
4. .... Beim einmaligen Überschreiten der Buchführungsgrenze soll auf
Antrag nach § 148 Befreiung von der Buchführungspflicht bewilligt
werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass die Grenze auch später
überschritten wird. ...
Siehe auch BFH Urteil vom 17.09.1987, IV R 31/87
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
> AEAO Zu § 141 - Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger:
>
> ....
> 3. Die Buchführungsgrenzen beziehen sich grundsätzlich auf den
> einzelnen Betrieb (zum Begriff vgl. BFH-Urteil vom 13.10.1988, BStBl
> 1989 II S. 7) , auch wenn der Steuerpflichtige mehrere Betriebe der
> gleichen Einkunftsart hat. ...
> 4. .... Beim einmaligen Überschreiten der Buchführungsgrenze soll auf
> Antrag nach § 148 Befreiung von der Buchführungspflicht bewilligt
> werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass die Grenze auch später
> überschritten wird. ...
>
> Siehe auch BFH Urteil vom 17.09.1987, IV R 31/87
Vielen Dank fuer die Info.
Kann man den kompletten Text des o.g. BFH Urteils
irgendwo im Netz finden?
MfG
-heinz-
On Tue, 10 Dec 2002 22:36:10 +0100, "Heinz Tenschel" <h...@cmdx.de>
wrote:
>> Das Finanzamt sagt: Du bilanzierst ab dann und dann und Du
>> machst es ab dann und dann.
>Ich nehme eben nicht einfach alles so hin und habe mit versch.
>Einsprüchen auch beim FA schon einige Sachen positiv beein-
>flussen können.
Bei Sachen, die nicht richtig sind (z. B. Zwangsgelder bei bereits
abgegebenen Erklärungen o. ä.), gebe ich Dir recht. Bei der Anpassung
an Deine steuerlichen Verpflichtungen aufgrund überschrittener Grenzen
_in der Regel_ nicht. Dafür gibt es Grenzen. Wenn Du mit dem Auto 32
km/h zu schnell fährst, fehlt Dir für einen Monat der Lappen. Da hilft
auch kein diskutieren.
>> Es ist weder ein echter Mehraufwand noch schlechter als mit
>> einer einfachen EÜR.
>Aus meiner Sicht ist es ein Mehraufwand, weil man
>- ein bestehendes System umstellen muss
Nicht wirklich. Du musst lediglich alle Belege des Monats erfassen.
>- sich in eine neue Software einarbeiten muss
Das ist Ansichtssache. Mir persönlich macht es nichts aus. Allerdings
stimme ich Dir zu, dass es für den Anfang etwas mehr Aufwand ist.
>- eine Eroeffnungsbilanz erstellen muss
Ist, wenn Deine Buchhaltung bisher in Ordnung war auch kein echtes
Problem und kostet maximal zehn Minuten.
>- eine hoehere Rechnung vom StB bekommt
Tja, deshalb mache ich mir meinen Kram selber. Wie hier schon
besprochen ist der Steuerberater lediglich die Kür. Und selbst wenn
ich die Sachen zum buchen weggeben würde, dann würde ich mir irgendein
Buchhaltungsbüro suchen, dass auf Stundenbasis arbeitet und nicht nach
Umsatzzahlen oder sonstigen Werten.
>- Debitoren und Kreditoren anlegen usw. muss
Ach... mal angenommen, Du hast bisher keine Bewirtungsaufwendungen und
Dein Programm hat kein Konto dafür. Willst Du dann einfach ein anderes
Konto nehmen?
>Wenn sowas kein zeitraubender Mehraufwand ist, dann weiss
>ich auch nicht.
Es ist lediglich am Anfang und auch nur dann merkbar, wenn Du vorher
Chaos in der Buchhaltung hast (kenne ich von mir ;-).
>Es ist bestimmt machbar, aber in der Umstellungsphase kostet
>es Zeit und Geld; Vorteile bringt es mir keine. Ich halte es
Es hat Vorteile, nur habe ich die hier schon mehrfach gepostet. Mach
Dich mal frei von dem Gedanken, dass Du den Buchhaltungskram für das
Finanzamt machst.
>aus diesem Grund fuer ein ueberfluessiges Uebel bei Kleinbe-
>trieben ohne Mitarbeiter und ca. 300 Buchungen im Jahr. Das
>FA soll doch froh sein, dass man so viel Gewinn macht und
>brav dafuer Steuer zahlt. In Zukunft ist der Gewinn schon
>durch die verlorene Zeit und die hoeheren Kosten wieder etwas!
>geringer.
Dann lass Dir mal durch den Kopf gehen, wie hoch Deine Steuern zum
Beispiel im Januar waren. Den Wert den Du angegeben hast oder den, den
Du vorraussichtlich aufgrund Deiner Tätigkeit im Januar hattest. Mir
persönlich ist es lieber zu wissen, was ich dem FA schulde. Da kommen
dann auch keine bösen Überraschungen.