Folgendes von hlg.de:
Hinweis: Mehrwertsteuer wird auf Hermes-Rechnungen für Privatkunden ab dem
18. August 2008 nicht mehr ausgewiesen
Ab sofort wird die Mehrwertsteuer auf Quittungen für Hermes-Privatkunden
nicht mehr separat ausgewiesen, sondern in den Gesamtpreis eingerechnet.
Daraus entsteht den
Privatkunden kein Nachteil, da sie - anders als Geschäftskunden und
Gewerbetreibende - die geleistete Mehrwertsteuer nicht steuerlich geltend
machen können, folglich auch keinen gesonderten Nachweis benötigen.
Geschäftskunden und Gewerbetreibende können die geleistete Mehrwertsteuer
dagegen steuerlich geltend machen, da sie zum Abzug der Vorsteuer berechtigt
sind. Gegenüber dem Finanzamt benötigen sie dafür Rechnungen/Quittungen mit
separat ausgewiesener Mehrwertsteuer. Beim Ausfüllen des Online-Paketscheins
vermerken Geschäftskunden und Gewerbetreibende entsprechend ihren Status,
damit die Mehrwertsteuer ausgewiesen und auf dem Paketschein sowie auf der
Quittung angezeigt wird.
Wird der Paketschein manuell im Hermes PaketShop erstellt, geben
Geschäftskunden und Gewerbetreibende bitte an, ob das abgegebene Paket
privat oder gewerblich versendet wird, um im zweiten Fall eine entsprechende
Quittung mit der explizit ausgewiesenen Mehrwertsteuer zu erhalten.
Muss USt. im B2C-Bereich denn immer ausgewiesen werden?
Hintergrund dürfte wohl sein, dass man so verhindern will, dass
Gewerbetreibende als Privatkunden bestellen. Für die gelten schließlich
andere Widerrufsbestimmungen etc.
Liebe Grüße,
Andreas
Ist an sich ja egal, ich gebe in der Buchhaltung auch immer Brutto
ein, Netto rechnet die von selber aus. (kann man auch umgekehrt
machen). Wichtig ist ja nur zu wissen, das die Umsatzsteuer da
drin ist. Ob die den Betrag da auch hin drucken oder nicht ist
doch IMHO egal ...
Und das die Umsatzsteuer da drin ist geht ja aus dem Text hervor.
Grüße
Rainer
>
> Merke: Das Finanzamt gewinnt immer.
>
Ach, soundsoviel Buchungen muss man falsch buchen, weil
man sonst den Prüfer verärgert. Der WILL was finden, also
wird er auch gefüttert ... :)
Grüße
Rainer
> Wenn Du keine den Anforderungen des UStG
> entsprechende Rechnung hast, bist Du nicht berechtigt eine Vorsteuer
> zu ziehen. Auch wenn Du weißt, daß der Betrag eine solche enthält.
> Wenn Du es doch machst, ist das Steuerbetrug.
Dass bei Rechnungen bis 100€ die MwSt aber nicht draufstehen muss, solltest
du sicherheitshalber trotzdem erwähnen.
Thomas
--
Stuttgart liegt in Kansas!
http://stuttgart-kansas.de
Nach welchen Paragraphen ist es denn erlaubt Rechnungen ohne Umsatzsteuer
auszustellen? (Wenn man welche abführt).
Ich habe da wohl Tomaten auf den Augen ...
Grüße
Rainer
Laut http://bundesrecht.juris.de/ustdv_1980/__33.html darf "das Entgelt und
den darauf entfallenden Steuerbetrag [...] in einer Summe" draufstehen,
allerdings muß man dennoch "den anzuwendenden Steuersatz" angeben.
Das ermöglicht Kleinbetragsrechnungen, bei denen die Tante-Emma-Kasse einfach
unter die Bon-Summe "inkl. 19 % Mwst." druckt.
Gruß Matthias.
>Dass bei Rechnungen bis 100€ die MwSt aber nicht draufstehen muss, solltest
>du sicherheitshalber trotzdem erwähnen.
Zum einen gehen die Kleinbetragsrechnungen mittlerweile bis 150 Euro
und zum anderen muß der Mehrwertsteuersatz in % schon zwingend drauf
stehen, lediglich die Höhe der MwSt. in Euro muß nicht separat
ausgewiesen werden.
Martin
--
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass der Föderalismus
im Bildungswesen abgeschafft werden muss!
Ja, gut. Und woraus geht hervor, das ich die Vorsteuer dann nicht ziehen darf?
Grüße
Rainer
Nein, nein - das war wohl missverständlich.
Ich war der Meinung, dass bei Kleinrechnungen bis 150€ (früher mal 100€)
lediglich der Steuersatz angegeben werden muss, und nicht der Betrag.
Den § kann ich nicht nennen.
Irre ich?
>Ich war der Meinung, dass bei Kleinrechnungen bis 150€ (früher mal 100€)
>lediglich der Steuersatz angegeben werden muss, und nicht der Betrag.
Bei dieser Meinung kannst du auch bleiben, stimmt nämlich.
http://bundesrecht.juris.de/ustdv_1980/__33.html
OK.
Ich habe mich da wohl unverständlich ausgedrückt. Mit "genügt zu wissen"
meinte ich natürlich das der Steuersatz dort drauf steht.
Wenn er bei Hermes nicht drauf steht, hat Hermes ein Problem, das wäre
so nicht zulässig. (Es sei denn, die müssen keine Umsatzsteuer abführen).
Grüße
Rainer
Aha. Na gut, einigen wir uns auf "Saftladen". *g*
Grüße
Rainer
[...]
Dieser Thread ist mal wieder syptomatisch für das wirtschaftsleben in D. und
für die Gesinnung dieser Gruppe, anstatt sich ums Kerngeschäft,
Umsatzsteigerung und Gewinnmaximierung zu kümmern, verliert man sich lieber
in Korinthenkackereien, die einem ein STB mit Handkuss abnimmt...
Grüße
Nek.
> [...]
>
> Dieser Thread ist mal wieder syptomatisch für das wirtschaftsleben in D. und
> für die Gesinnung dieser Gruppe, anstatt sich ums Kerngeschäft,
> Umsatzsteigerung und Gewinnmaximierung zu kümmern, verliert man sich lieber
> in Korinthenkackereien, die einem ein STB mit Handkuss abnimmt...
Dann kümmere Dich doch um Deine fetten Umsätze, anstatt Deine Zeit hier
zu verschwenden.
Grüße
Rainer
Hier verschwende ich nur sehr wenig Zeit, meist jene, in der ich sowieso an
den Computer gebunden bin und nebenbei kurzweilige Unterhaltung suche und
habe immer noch nicht die Hoffnung völlig aufgegeben, dass sich diese Gruppe
mal ein wenig in meinem Sinne entwickelt.
Grüße
Nek.
Du bist ziemlich anmaßend. Ich lese Nek. durchaus mit Interesse.
> Folgendes von hlg.de:
>
> Hinweis: Mehrwertsteuer wird auf Hermes-Rechnungen für Privatkunden
> ab dem 18. August 2008 nicht mehr ausgewiesen
Ab diesem Datum gibt es auch 20 Cent Dieselaufschlag auf Inlandssendungen
bzw. 40 Cent auf Auslandssendungen. Das nur als Ergänzung. Ich werde jetzt
wohl wieder auf DHL umstellen.
>>Ich war der Meinung, dass bei Kleinrechnungen bis 150? (früher
> mal 100?) lediglich der Steuersatz angegeben werden muss, und
> nicht der Betrag.
>
> Bei dieser Meinung kannst du auch bleiben, stimmt nämlich.
> http://bundesrecht.juris.de/ustdv_1980/__33.html
Das findet sich alles in größter Ausführlichkeit auch im BMF-
Schreiben vom 29.01.2004. Zu finden auf den Seiten des BMF.
Google hilft auch.
UH
Nein
> Ich lese Nek. durchaus mit Interesse.
Schau mal in die Kaspergruppe, da gibt es noch mehr Trolle. Und wenn
Dir das nicht reciht, es gibt da einen Schweizer, der sich immer über
neue "Freunde" freut.
Das impliziert, dass ich eine Rechnung, so ich sie
denn dann ausstelle, obwohl ich sie nicht ausstellen
muss, gestalten kann wie ich will. D.h. dass dann
bestimmte Regelungen einfach nicht mehr gelten.
Glaube ich nicht.
Georg