mal ein paar fragen an unsere buchhaltungsexperten :-)
grundlage: selbstaendige(r) gewerbetreibernde(r), einnahme
ueberschussrechner(in), benutzt kontenrahmen skr04
wo (kontoname und nummer) waeren dann folgende vorgaenge zu buchen:
# oelwechsel bei geschaeftswagen: laufende kfz-kosten oder kfz-reparaturen?
# typische verschleissteile wie z.b. reifen
# kosten fuer die tuev und au pruefung
# auto-zubehoer wie z.b. sitzbezuege
# werkzeug das benoetigt wurde um reparaturen am geschaeftswagen selbst
durchzufuehren
gehen wir jetzt einmal davon aus, dass der geschaeftsinhaber gelegentlich den
wagen eine(r/s) dritten (z.b. freundin, vater) fuer geschaeftliche fahrten
nutzen kann (z.b. weil sein eigener gesch.wagen nur fuer kurzstrecke taugt oder
er vielleicht sogar ueberhaupt keinen solchen hat) und eine muendliche
vereinbarung darueber existiert, dass er ihn/sie dafuer jeweils 1x zum essen
einlaedt.
waere das als bewirtungskosten absetzbar?
und jetzt einmal angenommen dass der geschaeftsinahber von einem betruegerischen
kunden kraeftig uebers ohr gehauen wird indem der zb. einen dicken scheck
platzen laesst und sich unauffindbar ins ausland absetzt.
der geschaeftsinahber schrammt dabei zwar knapp an einer pleite vorbei aber eine
zeitlang wird es doch recht knapp und er kann nicht alle forderungen seiner
eigenen lieferanten und glaeubiger fristgerecht erfuellen zumal ihm die bank
auch noch den hahn abdreht, frei nach dem motto "einen kredit bekommt man bei
uns nur wenn man ihn nicht braucht".
dadurch entstehen zusaetzliche kosten fuer mahnungen, evtl. sogar mahnbescheide,
inkassobuero, evtl. sogar gerichtskosten weil den mahnbescheiden natuerlich
erstmal widersprochen wird um zeit zu gewinnen.
im laufe der folgezeit normalisiert sich der geschaeftsbetrieb zwar trotz der
sehr unguenstigen bedingungen wieder, laeuft vieleicht soggar bei weitem besser
als jemals zuvor, und alle forderungen der glaeubiger werden beglichen incl.
der zusaetzlich entstandenen kosten.
inwieweit koennen letztere (was im einzelnen dazugehoert siehe weiter oben) als
betrieblich bedingte ausgaben geltend gemacht werden und wenn ja unter welchen
voraussetzungen und wo (konten) ?
btw: antworten bitte _nicht_ per mail sondern nur hier im brett weil die email
weiterleitung hier im moment downgespammed ist
So buche ich diese Geschäftsvorfälle
># oelwechsel bei geschaeftswagen: laufende kfz-kosten oder kfz-reparaturen?
6530 an ... (also Lfd. Kfz-Kosten)
>
># typische verschleissteile wie z.b. reifen
6530 an ... (also Lfd. Kfz-Kosten)
>
># kosten fuer die tuev und au pruefung
6530 an ... (also Lfd. Kfz-Kosten)
>
># auto-zubehoer wie z.b. sitzbezuege
u.U. sonstige Kosten, GwG oder auch 6530
>
># werkzeug das benoetigt wurde um reparaturen am geschaeftswagen selbst
>durchzufuehren
Das sind jetzt keine lfd. Kosten mehr und auch keine Reparaturen,
also eher 6845 (Kleinteile/Werkzeuge) bis DM 100 oder wiederum 0670
GwG
>
>gehen wir jetzt einmal davon aus, dass der geschaeftsinhaber gelegentlich den
>wagen eine(r/s) dritten (z.b. freundin, vater) fuer geschaeftliche fahrten
>nutzen kann (z.b. weil sein eigener gesch.wagen nur fuer kurzstrecke taugt oder
>er vielleicht sogar ueberhaupt keinen solchen hat) und eine muendliche
>vereinbarung darueber existiert, dass er ihn/sie dafuer jeweils 1x zum essen
>einlaedt.
>waere das als bewirtungskosten absetzbar?
Der Steuerprüfer meinte neulich, daß alle Kosten, die unmittelbar in
Zusammenhang mit der Erzielung des Geschäftserfolges stehen, ansetzbar
sind. Also dann ist eine direkte Einladung keine Möglichkeit, da die
Bekannte(n) keine direkten Geschäftspartner sind. Etwas anderes wäre
es natürlich, wenn Du ihnen (gegen Quittung selbstverständlich) einen
Betrag X für Kfz-Kosten zukommen läßt und sie davon dann das Essen
bezahlen, :-)))
>und jetzt einmal angenommen dass der geschaeftsinahber von einem betruegerischen
>kunden kraeftig uebers ohr gehauen wird indem der zb. einen dicken scheck
>platzen laesst und sich unauffindbar ins ausland absetzt.
>
>der geschaeftsinahber schrammt dabei zwar knapp an einer pleite vorbei aber eine
>zeitlang wird es doch recht knapp und er kann nicht alle forderungen seiner
>eigenen lieferanten und glaeubiger fristgerecht erfuellen zumal ihm die bank
>auch noch den hahn abdreht, frei nach dem motto "einen kredit bekommt man bei
>uns nur wenn man ihn nicht braucht".
UUUhhh, böse Sache (auch nur angenommen),
aber sowas gehört dann doch direkt zum Steuerberater, wg.
Rechtssicherheit. Es gibt da noch das Konto "Uneinbringliche
Forderungen", aber letzten Endes bringt das das Geld nicht her, :-(((
>im laufe der folgezeit normalisiert sich der geschaeftsbetrieb zwar trotz der
>sehr unguenstigen bedingungen wieder, laeuft vieleicht soggar bei weitem besser
>als jemals zuvor, und alle forderungen der glaeubiger werden beglichen incl.
>der zusaetzlich entstandenen kosten.
>
>inwieweit koennen letztere (was im einzelnen dazugehoert siehe weiter oben) als
>betrieblich bedingte ausgaben geltend gemacht werden und wenn ja unter welchen
>voraussetzungen und wo (konten) ?
ich denke, daß hier einmal ein grundsätzlicher Besuch beim
Steuerberater oder ein Kurs/Ausbildung zum (Bilanz-) Buchhalter
geeignet wäre, denn einfach 'mal so ein paar Tips ist ja in Ordnung.
Aber die gesamte Buchhaltung mit derartigen Nebenfällen organisieren,
das kannst Du wohl kaum erwarten?
>btw: antworten bitte _nicht_ per mail sondern nur hier im brett weil die email
>weiterleitung hier im moment downgespammed ist
>
Aber sicher doch, wer hier postet, kann auch hier lesen.
Ciao, Georg
[ne ganze Menge.]
Melde Dich mal, wenn Du Dir die Abmahnung wegen unerlaubter
Steuerberatung eingefangen hast.
Edgar vorm Huy
- ----------------------------
Keine Rechtsberatung! Keine Steuerberatung !
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater!
>Am 26 Oct 1998 18:27:46 GMT, Georg...@t-online.de
> (Georg Lohrer) meinte:
>
>[ne ganze Menge.]
>
>Melde Dich mal, wenn Du Dir die Abmahnung wegen unerlaubter
>Steuerberatung eingefangen hast.
Ich habe kein :-) oder :) gesehen. Absicht ?
Lieber Edgar, das heisst du kennst jemanden der wegen
Hilfe in einer Newsgroup erfolgreich wegen unerlaubter Steuerberatung
abgemahnt wurde.
Bitte schreibe mehr zu dem Fall.
Wenn es so einen Fall nicht gibt, dann erscheint deine
Nachricht wie eine Aufforderung keine Hilfe mehr in solchen
Buchungs-Fragen zu leisten, so dass die Leute zu dir kommen
und das von einem Profi machen lassen.
Aber das kann ich einfach nicht glauben, nicht beim Edgar.
Ulla
>Im Artikel <713v00$3c8$3...@news02.btx.dtag.de>, EWar...@t-online.de
>(Edgar Warnecke) schreibt:
>
>>Am 26 Oct 1998 18:27:46 GMT, Georg...@t-online.de
>> (Georg Lohrer) meinte:
>>
>>[ne ganze Menge.]
>>
>>Melde Dich mal, wenn Du Dir die Abmahnung wegen unerlaubter
>>Steuerberatung eingefangen hast.
>
>Ich habe kein :-) oder :) gesehen. Absicht ?
Hi Ulla,
>Lieber Edgar, das heisst du kennst jemanden der wegen
>Hilfe in einer Newsgroup erfolgreich wegen unerlaubter Steuerberatung
>abgemahnt wurde.
>
>
>Bitte schreibe mehr zu dem Fall.
>
>Wenn es so einen Fall nicht gibt, dann erscheint deine
>Nachricht wie eine Aufforderung keine Hilfe mehr in solchen
>Buchungs-Fragen zu leisten, so dass die Leute zu dir kommen
>und das von einem Profi machen lassen.
>Aber das kann ich einfach nicht glauben, nicht beim Edgar.
Neee, neee, oder besser jaaaa...
also ich würde ja gerne ;-) ohne Ende nachliefern. Leider kann ich das
nicht, sondern muß eher :-( nachschieben, da die Abmahnerei, wie ich
in de.soc.recht.misc schon schrieb, recht seltsame Blüten treibt,
obwohl die eigentliche Intuition der Abmahnung auch mir sinnvoll
erscheint.
(z.B. Gravi, der sich allerdings anscheinend geläutert ;-) hat)
Sollten die Leute zu mir kommen, müßte und würde ich sie auf jeden
Fall auch weiterschicken, da auch ich keine Steuerberatung betreiben
darf. Nicht mal für andere Leute buchen, da bin ich allerdings auch
nicht besonders traurig drüber.
Wenn Du mehr über die mir bekannten Fälle wissen möchtest (und damit
auch über die fehlenden ;-) mit vielen ))))) dann mach mir bitte
einen Zweizeiler als PM)
[Schmeisst mich jetzt bitte bloss nicht zu ;-)]
Allerdings möchte ich nicht vergessen mich für Deinen letzten Satz zu
bedanken ;-)
Ging runter wie Öl ;-)))
Man liest sich
[...]
Hallo Edgar,
Du reflektiertest unter anderen gestern abend folgendes in diese NG.
>Wenn Du mehr über die mir bekannten Fälle wissen möchtest (und damit
>auch über die fehlenden ;-) mit vielen ))))) dann mach mir bitte
>einen Zweizeiler als PM)
Kommt nun auch von mir und nicht nur als PM. Vielleicht werden es aber 3
Zeilen?
>[Schmeisst mich jetzt bitte bloss nicht zu ;-)]
Wirst schon nicht ersticken.
Also wie ist das mit den Abmahnungen in den NG's? Ich meine das Usenet und
nicht www.
Kann mir so etwas nicht vorstellen, würde dem Sinn und Zweck der NG's
vollends widerlaufen.
Aber es sollen ja auch in verantwortlichen Stellen in diesem Staate genügend
geistesgestörte Prothesengötter sitzen, denen man vielleicht ein solches
Werturteil, die sie in Ausübung ihrer Macht über eine ihr an Macht
unterlegene Macht zutrauen könnte und was man als einen ersten Versuch
ihrerseits sehen sollte mit *Kompetenz* eine für sie vollkommen
undurchsichtige Angelegenheit im öffentlichen Interesse zu regeln.
;-)))
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Hallo, Hans-Peter, hallo, Edgar,
>Also wie ist das mit den Abmahnungen in den NG's? Ich meine das
Usenet und
>nicht www.
>Kann mir so etwas nicht vorstellen, würde dem Sinn und Zweck der NG's
>vollends widerlaufen.
In einer NG werden ja üblicherweise Meinungen ausgetauscht und
Antworten auf Fragen gegeben. Das hat IMO nichts mit Steuerberatung zu
tun.
Wenn ich jemandem schreibe, daß ich an seiner Stelle dies oder das tun
würde, dann ist das meine persönliche Meinung. Dafür kann mich auch
niemand haftbar machen. Dieser "Jemand" kann ja nicht daher kommen und
mich wegen fehlerhafter Beratung drankriegen. Wir haben keinen
Vertrag, ich kenne ihn ja nicht einmal. Er wollte meine Meinung und
hat sie bekommen.
Aber mal schauen, was das StBerG dazu sagt:
§ 2 Satz 1: "Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur
von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt
sind."
Schlüsselwort dürfte "geschäftsmäßig" sein. Davon sind wir ja nun weit
entfernt. Ich würde auch "Hilfeleistung" als nicht ganz zutreffend
bezeichnen. Hilfeleistung ist für mich etwas Konkretes, eben eine
Leistung. Wir geben nur unsere Meinung wider.
Daher habe ich die Rechtmäßigkeit meines Treibens hier nie
angezweifelt und ein Vorbehalt, wie ihn Edgar in seiner sig hat,
erhöht die Sicherheit IMO lediglich von 100 auf 110 %.
Aber vielleicht hat Edgar ja wirklich ein Urteil auf Lager?!
[Schnipp]
Gruß, Christian
ob eine übermittlung von konten steuerberatung ist, wage ich zu bezweifeln,
da der helfende ja nicht mal auf die vorsteuerbroblematik hingewiesen hat.
hier handelt es sich wohl mehr um beratung in sachen buchführung (siehe
unterschied steuerberater und buchführungshelfer).
ich kenne das aus der mir eng verbundenen kfz-branche, in der die hersteller
ganze bücher über kontierung schreiben und auch im einschlägigen buchhandel
gibt es so werke wie "buchführung im SKR04 ...".
was sagt edgar dazu?
mit kaufmännischem gruß
axel
>Melde Dich mal, wenn Du Dir die Abmahnung wegen unerlaubter
>Steuerberatung eingefangen hast.
>
>
>>Bitte schreibe mehr zu dem Fall.
>>
>>Wenn es so einen Fall nicht gibt, dann erscheint deine
>>Nachricht wie eine Aufforderung keine Hilfe mehr in solchen
>>Buchungs-Fragen zu leisten, so dass die Leute zu dir kommen
>>und das von einem Profi machen lassen.
>>Aber das kann ich einfach nicht glauben, nicht beim Edgar.
>>
>und Edgar, kannste den wechseln ?
Also ehrlich Pappa,
und Ihr anderen natürlich auch ;-)
Würde ich posten, wenn ich nicht wechseln könnte ?
Ullas Vertrauen ehrt mich natürlich bannich [Bauschschwell], das Ding
ist folgendes:
Irgendwelche Fiddis [Definition->Pappa] lesen hier mit und stöbern
dann nach homepages. Steht da dann was Falsches, bekommst Du eine
Abmahnung.
Auf Deutsch:
Eure (Unsere) Gutmütigkeit wird brachial zum eigenen finanziellen
Vorteil ausgenutzt.
>Ich schließe mich an, auch auf die Gefahr hin das hier wieder ein Kleinkrieg
>ausbricht, was man darf oder nicht...
Neee, neee Pappa, das soll nicht sein. Macht mal wie Ihr meint, was
Ihr vertreten könnt.
Hinweisen wollte ich nur darauf, daß hier ein paar Kanalratten
mitlesen, die es drauf anlegen. Hundertprozentig schützen kann man
sich sowieso nicht.
So, thread meinerseits beendet. Wer mehr wissen will---> PM
aber das sagte ich schon.