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Steuerberater Pflicht - Gewerbeanmeldung

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christian

unread,
Jul 25, 2002, 4:21:07 PM7/25/02
to
Ich habe heute gehört, dass ein Steuerberater bei einem Gewerbe Pflicht sei.
Gilt das nur bei Eintrag ins Handelsregister?

Muss ich mich da eintragen lassen, wenn ich nebenberuflich kleingewerblich
ohne reperaturservice einen Soft/Hardwarekomponentenhandel aufmachen möchte?

Und noch eine frage, kann Dienstleistung und Handel in eine
Gewerbeanmeldung, ist das dann Handel, Industrie oder sonstiges wo das
Kreuzchen hinkommen muss ;-))

Ich danke Euch für Antworten!!

Christian


Kaweh Jazayeri

unread,
Jul 25, 2002, 4:57:55 PM7/25/02
to

"christian" <christia...@epost.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ahpmjj$45s$02$1...@news.t-online.com...

> Ich habe heute gehört, dass ein Steuerberater bei einem Gewerbe Pflicht
sei.
> Gilt das nur bei Eintrag ins Handelsregister?
>
Also ich habe ein Gewerbe und meine letzten beiden Steuererklärungen selber
gemacht, ich kenne keine solche Pflicht.

> Muss ich mich da eintragen lassen, wenn ich nebenberuflich kleingewerblich
> ohne reperaturservice einen Soft/Hardwarekomponentenhandel aufmachen
möchte?
>

Meldest ein Gewerbe an. Mußt Dich nicht unbedingt ins Handelsregister
eintragen.

Thomas Weisser

unread,
Jul 25, 2002, 5:01:04 PM7/25/02
to
"christian" <christia...@epost.de> schrieb

Hallo Christian,

> Ich habe heute gehört, dass ein Steuerberater bei einem Gewerbe Pflicht sei.
> Gilt das nur bei Eintrag ins Handelsregister?

weia, wer hat denn so ein Quatsch erzählt.

Für die Gewerbeanmeldung ohne Eintrag ins Handelsregister brauchst Du so um die
20 Euro und ein paar Minuten Zeit.

Für eine Eintragung ins Handelsregister kommen einige Euros für das Registergericht/Amtsgericht
und noch der Notar dazu.

Du solltest aber schon steuerlich dich soweit auskennen, was Du alles machen mußt.
Weshalb ein Steuerberater vor allem bei einem eingetragenen Unternehmen sehr
empfehlenswert ist (Bilanzierungspflicht).

> Muss ich mich da eintragen lassen, wenn ich nebenberuflich kleingewerblich
> ohne reperaturservice einen Soft/Hardwarekomponentenhandel aufmachen möchte?

Da reicht eine normale Gewerbeanmeldung aus. Du solltest Dir nur Gedanken über die
Haftung machen. Da kann teilweise eine andere Unternehmensform Sinn machen.

> Und noch eine frage, kann Dienstleistung und Handel in eine
> Gewerbeanmeldung, ist das dann Handel, Industrie oder sonstiges wo das
> Kreuzchen hinkommen muss ;-))

Du mußt die Tätigkeit bei der Gewerbeanmeldung selbst angeben und da kannst Du
mehrere Dinge angeben.

Gruß

Thomas


Hans-Peter Popowski

unread,
Jul 26, 2002, 4:27:36 AM7/26/02
to

"christian" <christia...@epost.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ahpmjj$45s$02$1...@news.t-online.com...

Hallo Christian,

> Ich habe heute gehört, dass ein Steuerberater bei einem Gewerbe
> Pflicht sei.
> Gilt das nur bei Eintrag ins Handelsregister?

ein StB ist nirgends eine Pflicht, es sei denn man vergleicht ihn mit
einem Blindenhund.
<bg>

> Muss ich mich da eintragen lassen, wenn ich nebenberuflich
> kleingewerblich ohne reperaturservice einen
> Soft/Hardwarekomponentenhandel aufmachen möchte?

Nein.

> Und noch eine frage, kann Dienstleistung und Handel in eine
> Gewerbeanmeldung, ist das dann Handel, Industrie oder sonstiges wo das
> Kreuzchen hinkommen muss ;-))

Dienstleistung und Handel kann man zusammenfassen, vor allem dann, wenn
sie miteinander verknüpft sind.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Uli KImpel

unread,
Jul 26, 2002, 1:21:45 PM7/26/02
to
christian wrote:

> Ich habe heute gehört, dass ein Steuerberater bei einem Gewerbe Pflicht
> sei.

Nee,
die Leute kommen schon freiwillig zu mir, und das ist auch gut so.
Grüße
Uli

--
Ulrich Kimpel
Steuerberater
Katharinenstraße 22
26121 Oldenburg - 0171-9331798

Matthias Kryn

unread,
Jul 26, 2002, 2:11:56 PM7/26/02
to
"christian" schrieb:

> Ich habe heute gehört, dass ein Steuerberater bei einem Gewerbe
> Pflicht sei.

Nonsens.

> Gilt das nur bei Eintrag ins Handelsregister?

Nein. StB ist nirgendwo Pflicht. Das mit dem Blindenhund von HPP
gefällt mir übrigens gut ...

> ... ohne reperaturservice ...

Halte Dich ja dran! Sonst kommt bald Deine regionale Handwerkskammer
und haut Dir auf die Finger (oder noch böser, ein Wettbewerber kommt
und lässt Dich abmahnen).

> Und noch eine frage, kann Dienstleistung und Handel in eine
> Gewerbeanmeldung,

Ja.

> ist das dann Handel, Industrie oder sonstiges wo das
> Kreuzchen hinkommen muss ;-))

Keine Kreuzchen (jedenfalls bei mir), sondern Prosa. Da kann
eigentlich alles hinein, was nicht Handwerk oder sonstwie an besondere
Voraussetzungen (z.B. Katalogberufe) gebunden ist. Im Extremfall
klebst Du eine Seite an den Schein, und gut ist.

> Ich danke Euch für Antworten!!

Bidde bidde.

Grüße
Matthias

Hans-Peter Popowski

unread,
Jul 26, 2002, 3:16:44 PM7/26/02
to

"Matthias Kryn" <usene...@planet-interkom.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ahs38f$c8o$1...@newsread1.arcor-online.net...

Hallo Matthias,

> Nein. StB ist nirgendwo Pflicht. Das mit dem Blindenhund von HPP
> gefällt mir übrigens gut ...

womit ich nicht gesagt haben will, dass man generell keinen StB in
Anspruch nehmen soll. Es kann vielerlei Gründe geben, diese
Dienstleistung zu ordern.

- keine Zeit
- keine weiterreichenden eigenen Spezialkenntnisse
- dem StB etwas zukommen lassend wollen ;-))

Eigene Kenntnisse sind immer wichtig, schon allein aus dem Grund, damit
man versteht, was einem der StB sagen will.
Auch um mögliche Fehler des StB oder seiner Mitarbeiter erkennen zu
können und um mögliche Haftungsansprüche durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Thomas Weisser

unread,
Jul 26, 2002, 3:58:05 PM7/26/02
to
"Hans-Peter Popowski" <H-PP.V...@t-online.de> schrieb
> "Matthias Kryn" <usene...@planet-interkom.de> schrieb

Hallo Hans-Peter,

> > Nein. StB ist nirgendwo Pflicht. Das mit dem Blindenhund von HPP
> > gefällt mir übrigens gut ...
>
> womit ich nicht gesagt haben will, dass man generell keinen StB in
> Anspruch nehmen soll. Es kann vielerlei Gründe geben, diese
> Dienstleistung zu ordern.

ich denke das ist schon richtig rübergekommen. Wenn man sich in
den Steuerparagraphen nicht perfekt auskennt ist man fast zwingend
auf einen angewiesen - eben wie der Blinde auf den Blindenhund.

> Eigene Kenntnisse sind immer wichtig, schon allein aus dem Grund, damit
> man versteht, was einem der StB sagen will.

Und vor allem, wenn man eines Tages Gelder von der Bank haben will.
Die wollen dann schon einmal wissen, was in der Bilanz steht und
wie das zustande kommt. Da kommt es meist nicht gut, wenn man
selbst dazu nichts sagen kann.

> Auch um mögliche Fehler des StB oder seiner Mitarbeiter erkennen zu
> können und um mögliche Haftungsansprüche durchzusetzen.

Vor allem haftet man ja zunächst selbst für das was man unterschreibt.
Also auch die Steuererklärung. Wenn man da nicht einschätzen kann, ob
der Steuerberater auch ordentlich arbeitet, nennt man das wohl blindes
vertrauen.

Gruss

Thomas


christian

unread,
Jul 29, 2002, 3:36:56 AM7/29/02
to
danke für all Eure Antworten!!

Christian


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