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Nochmal: Büro im Haus der Eltern

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Christian Pelzer

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Feb 18, 2002, 5:06:16 AM2/18/02
to
ist mir gerade noch eingefallen:

Gilt die Regel der 1250 Euro-Grenze bei der Anerkennung der BüroKosten auch,
wenn ich mein Büro im Haus der Eltern habe?
Das Büro ist ja nicht in der *eigenen* Wohnung, auch wenn ich im selben Haus
wohne...


Dank für Antwort,
Chris

Carsten Jodjahn

unread,
Feb 18, 2002, 10:39:48 AM2/18/02
to
Hallo Christian!

Christian Pelzer <c.pe...@gmx.de> schrieb im
Newsbeitrag: a4qjmh$rg5$00$1...@news.t-online.com...

> Gilt die Regel der 1250 Euro-Grenze bei der Anerkennung der
> BüroKosten auch, wenn ich mein Büro im Haus der Eltern habe?
> Das Büro ist ja nicht in der *eigenen* Wohnung, auch wenn ich
> im selben Haus wohne...

Daß sich Dein Arbeitszimmer im elterlichen Haus befindet, spricht
gegen eine Aktivierung im Betriebsvermögen, nicht jedoch gegen
die Geltendmachung von Betriebsausgaben. Wenn Du diesen Raum
jedoch nicht nur betrieblich nutzt, sondern auch privat, könnte es
sein, daß Du dafür keine Betriebsausgaben geltend machen kannst.

Grüß Dich!

Carsten Jodjahn
--
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Christian Pelzer

unread,
Feb 19, 2002, 3:37:11 AM2/19/02
to

"Carsten Jodjahn" <Carsten...@netrow.de> schrieb im Newsbeitrag
news:a4r7ko$vq3$05$1...@news.t-online.com...

> Hallo Christian!
>
> Christian Pelzer <c.pe...@gmx.de> schrieb im
> Newsbeitrag: a4qjmh$rg5$00$1...@news.t-online.com...
>
> > Gilt die Regel der 1250 Euro-Grenze bei der Anerkennung der
> > BüroKosten auch, wenn ich mein Büro im Haus der Eltern habe?
> > Das Büro ist ja nicht in der *eigenen* Wohnung, auch wenn ich
> > im selben Haus wohne...
>
> Daß sich Dein Arbeitszimmer im elterlichen Haus befindet, spricht
> gegen eine Aktivierung im Betriebsvermögen, nicht jedoch gegen
> die Geltendmachung von Betriebsausgaben. Wenn Du diesen Raum
> jedoch nicht nur betrieblich nutzt, sondern auch privat, könnte es
> sein, daß Du dafür keine Betriebsausgaben geltend machen kannst.

Hmm.. Im ratgeber-e-lancer.de steht halt, dass man im eigenen Haus nur bis
zu 1250 Euro an Betriebsausgaben geltend machen kann, auch wenn man
nachweislich mehr Betriebsausgaben hatte....
Also: wie sieht das in meinem Fall aus?
Darf ich mehr als 1250 Euro Kosten geltend machen?

Gruss,
Chris

P.S. ich nutze diese Etage rein beruflich.


Martin Hentrich

unread,
Feb 19, 2002, 3:52:27 AM2/19/02
to
Christian Pelzer schrieb in <a4t2rg$mv2$05$1...@news.t-online.com>:

>Hmm.. Im ratgeber-e-lancer.de steht halt, dass man im eigenen Haus nur bis
>zu 1250 Euro an Betriebsausgaben geltend machen kann, auch wenn man
>nachweislich mehr Betriebsausgaben hatte....

Meinst sicher Kosten dieses Büros/Zimmers im Haus bzw. Wohnung. IMHO ist
das die Grenze, wenn das Arbeitszimmer *nicht* der ständige Arbeitsplatz
ist, an dem du dich ständig aufhälst. Ist es tatsächlich dein
*Arbeitsplatz* im Rahmen der Selbständigkeit (nebenbei geht ja dann
nicht) sollte auch IMHO mehr geltend gemacht werden können.

>Also: wie sieht das in meinem Fall aus?
>Darf ich mehr als 1250 Euro Kosten geltend machen?

Wie sieht es denn mit der 100%-Selbständigkeit bei dir aus?

Martin
--
Aussagen sind stets IMHO und ohne Gewähr,
Ausnahmen bestätigen die Regel, Regeln gelten nur im Prinzip
Auf Unvollständigkeit wird ausdrücklich hingewiesen!
http://www.nettoeinkommen.de http://www.EinzelStart.de

Christian Pelzer

unread,
Feb 19, 2002, 4:52:10 AM2/19/02
to

"Martin Hentrich" <hent...@nettoeinkommen.de> schrieb im Newsbeitrag
news:a4t3p9$7kf$00$1...@news.t-online.com...

> Christian Pelzer schrieb in <a4t2rg$mv2$05$1...@news.t-online.com>:
>
> >Hmm.. Im ratgeber-e-lancer.de steht halt, dass man im eigenen Haus nur
bis
> >zu 1250 Euro an Betriebsausgaben geltend machen kann, auch wenn man
> >nachweislich mehr Betriebsausgaben hatte....
>
> Meinst sicher Kosten dieses Büros/Zimmers im Haus bzw. Wohnung. IMHO ist
> das die Grenze, wenn das Arbeitszimmer *nicht* der ständige Arbeitsplatz
> ist, an dem du dich ständig aufhälst. Ist es tatsächlich dein
> *Arbeitsplatz* im Rahmen der Selbständigkeit (nebenbei geht ja dann
> nicht) sollte auch IMHO mehr geltend gemacht werden können.

Ich dachte, wenn ich ein Büro von Dritten anmiete, dann kann ich die Kosten
vollständig geltend machen, ob ich nun dauernd drin rumlunger oder nicht ;-)

Oder nicht ist nämlich der für mich zutreffende Nutzungsrahmen. Ich bin
nebenberuflich (Studium) selbständig.

Gruss,
Chris


Carsten Jodjahn

unread,
Feb 19, 2002, 5:57:51 AM2/19/02
to
Hallo Christian!

Christian Pelzer <c.pe...@gmx.de> schrieb im

Newsbeitrag: a4t782$as4$07$1...@news.t-online.com...

> > > Hmm.. Im ratgeber-e-lancer.de steht halt, dass man im eigenen Haus
> > > nur bis zu 1250 Euro an Betriebsausgaben geltend machen kann,
> > > auch wenn man nachweislich mehr Betriebsausgaben hatte....

> > Meinst sicher Kosten dieses Büros/Zimmers im Haus bzw. Wohnung.
> > IMHO ist das die Grenze, wenn das Arbeitszimmer *nicht* der ständige
> > Arbeitsplatz ist, an dem du dich ständig aufhälst. Ist es tatsächlich dein
> > *Arbeitsplatz* im Rahmen der Selbständigkeit (nebenbei geht ja dann
> > nicht) sollte auch IMHO mehr geltend gemacht werden können.

Die Einzelheiten sind in § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG geregelt.

> Ich dachte, wenn ich ein Büro von Dritten anmiete, dann kann ich die
> Kosten vollständig geltend machen, ob ich nun dauernd drin rumlunger
> oder nicht ;-)

Wenn Du die Räume nicht ausschließlich privat nutzt, kannst Du wohl keine
Betriebsausgaben dafür geltend machen. Deine Eltern müssen die Einkünfte
aber als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuern.

> Oder nicht ist nämlich der für mich zutreffende Nutzungsrahmen. Ich bin
> nebenberuflich (Studium) selbständig.

Die Anrechenbarkeit von Betriebsausgaben hängt nicht davon ab, ob Du
Deinen Gewerbebetrieb hauptberuflich oder nebenberuflich betreibst.

Christian Pelzer

unread,
Feb 19, 2002, 7:31:46 AM2/19/02
to
"Carsten Jodjahn" <Carsten...@netrow.de> schrieb im Newsbeitrag
news:a4tbfs$hqk$01$1...@news.t-online.com...

> Hallo Christian!
>
> Christian Pelzer <c.pe...@gmx.de> schrieb im
> Newsbeitrag: a4t782$as4$07$1...@news.t-online.com...
> > Ich dachte, wenn ich ein Büro von Dritten anmiete, dann kann ich die
> > Kosten vollständig geltend machen, ob ich nun dauernd drin rumlunger
> > oder nicht ;-)
>
> Wenn Du die Räume nicht ausschließlich privat nutzt, kannst Du wohl keine
> Betriebsausgaben dafür geltend machen. Deine Eltern müssen die Einkünfte
> aber als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuern.

Du meintest das wahrscheilich anderrum.
Ja ich nutze die Räume ausschliesslich fürs Gewerbe.
Zum 2. Satz meinte Hans-Peter Popowski im Thread 'Büro im Haus der Eltern',
dass sie die Einkünfte nicht angeben bräuchten, wenn ich nur die reinen
Kosten erstatte.


> > Oder nicht ist nämlich der für mich zutreffende Nutzungsrahmen. Ich bin
> > nebenberuflich (Studium) selbständig.
>
> Die Anrechenbarkeit von Betriebsausgaben hängt nicht davon ab, ob Du
> Deinen Gewerbebetrieb hauptberuflich oder nebenberuflich betreibst.

Das wollte ich wissen. :-)


Gruss,
Chris


Hans-Peter Popowski

unread,
Feb 19, 2002, 10:49:17 AM2/19/02
to

"Christian Pelzer" <c.pe...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:a4tgja$t39$03$1...@news.t-online.com...

Hallo Christian,

> > > Ich dachte, wenn ich ein Büro von Dritten anmiete, dann kann ich
> > > die Kosten vollständig geltend machen, ob ich nun dauernd drin
> > > rumlunger oder nicht ;-)

> > Wenn Du die Räume nicht ausschließlich privat nutzt, kannst Du wohl
> > keine Betriebsausgaben dafür geltend machen. Deine Eltern
> > müssen die Einkünfte aber als Einkünfte aus Vermietung und
> > Verpachtung versteuern.

> Du meintest das wahrscheilich anderrum.
> Ja ich nutze die Räume ausschliesslich fürs Gewerbe.

dann kannst Du auch die Kosten als BA ansetzen, aber meinst Du nicht,
dass es eigentlich etwas spät ist, sich darum Gedanken zu machen? So
etwas plant und macht es fest, vor Beginn seiner Tätigkeit und nicht
erst, wenn man die Steuerklärung für das vergangene Jahr bearbeitet.
Wie willst Du im Nachhinein Zahlungen belegen? Kontoauszug?
Du weißt, dass Verträge unter nahen Angehörigen ganz beonders geprüft
werden?

> Zum 2. Satz meinte Hans-Peter Popowski im Thread 'Büro im Haus der
> Eltern', dass sie die Einkünfte nicht angeben bräuchten, wenn ich nur
> die reinen Kosten erstatte.

Ja, und bis 1.000 DM Mieteinnahmen auch nicht, aber die Umlage gehört
eben auch zu den Mieteinnahmen; außer es ist nur ein reiner
Aufwendungsersatzanspruch und kein Mietverhältnis, also kostenlose
Überlassung von Räumen mit Aufwendungsersatzanspruch.

> > > Oder nicht ist nämlich der für mich zutreffende Nutzungsrahmen.
> > > Ich bin nebenberuflich (Studium) selbständig.

> > Die Anrechenbarkeit von Betriebsausgaben hängt nicht davon ab, ob Du
> > Deinen Gewerbebetrieb hauptberuflich oder nebenberuflich betreibst.

> Das wollte ich wissen. :-)

Bei der ganzen Diskutierei ist mir aufgefallen, dass man vielleicht den
Begriff "häusliches" Arbeitszimmer richtig definieren sollte, denn die
Abzugsbeschränkungen des § 4 (5) EStG gelten nur für dieses, also ein
Zimmer welches sich in der eigenen Wohnung befindet. Wenn es sich in
einer fremden Wohnung (Haus) befindet, dann ist es kein häusliches
Arbeitszimmer, aber darin wohnen darf man auch nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Carsten Jodjahn

unread,
Feb 19, 2002, 1:17:48 PM2/19/02
to
Hallo Christian!

Christian Pelzer <c.pe...@gmx.de> schrieb im

Newsbeitrag: a4tgja$t39$03$1...@news.t-online.com...

> > > Ich dachte, wenn ich ein Büro von Dritten anmiete, dann kann ich
> > > die Kosten vollständig geltend machen, ob ich nun dauernd drin
> > > rumlunger oder nicht ;-)

> > Wenn Du die Räume nicht ausschließlich privat nutzt, kannst Du wohl
> > keine Betriebsausgaben dafür geltend machen. Deine Eltern müssen
> > die Einkünfte aber als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
> > versteuern.

> Du meintest das wahrscheilich anderrum.

Das ist die bei mir übliche Schusseligkeit :-(

> Ja ich nutze die Räume ausschliesslich fürs Gewerbe.

Es ist nicht auszuschließen, daß das Finanzamt einen schlüssigen Nachweis
über die Nutzung der Räume verlangt. Mit Kellerräumen würde es vielleicht
keine Probleme geben. Je gemütlicher die Beschreibung der Räume klingt,
desto größer könnten die Zweifel des Finanzamtes jedoch sein.

> Zum 2. Satz meinte Hans-Peter Popowski im Thread 'Büro im Haus
> der Eltern', dass sie die Einkünfte nicht angeben bräuchten, wenn ich
> nur die reinen Kosten erstatte.

Wenn ich mehr darüber lese, ergibt sich ein uneinheitliches Bild.
Herrschende Auffassung dürfte sein, daß die Einkünfte versteuert
werden müssen. Aber ich möchte nicht verschweigen, daß ich
eine Auffassung gefunden habe, die ich als Mindermeinung betrachte,
wonach die Steuerbarkeit zu verneinen sei, wenn Deine Eltern keine
Absicht haben, einen Gewinn zu erzielen (Überschuß der Einnahmen
über die Werbungskosten). Aber meines Erachtens wäre damit die
Symmetrie nicht gewahrt. Der Fremdvergleich, von dem im anderen
Diskussionsfaden die Rede war, mag dabei entscheidend sein.

Es sei darauf hingewiesen, daß der Abzug von Werbungskosten nur
in Betracht kommt, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.

Falls sich Deine Eltern die von Martin Hentrich angesprochene Anlage
V einmal anschauen wollen:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Aktuell-.484.9901/.htm

Dort geht es dann weiter zu den Websites der Bundesländer (jedes
Bundesland gibt eigene Vordrucke heraus).

Hans-Peter Popowski

unread,
Feb 19, 2002, 10:37:40 PM2/19/02
to

"Carsten Jodjahn" <Carsten...@netrow.de> schrieb im Newsbeitrag
news:a4u4td$elf$01$1...@news.t-online.com...

Hallo Carsten,

> > > > Ich dachte, wenn ich ein Büro von Dritten anmiete, dann kann ich
> > > > die Kosten vollständig geltend machen, ob ich nun dauernd drin
> > > > rumlunger oder nicht ;-)

> > > Wenn Du die Räume nicht ausschließlich privat nutzt, kannst Du
> > > wohl keine Betriebsausgaben dafür geltend machen. Deine Eltern
> > > müssen die Einkünfte aber als Einkünfte aus Vermietung und
> > > Verpachtung versteuern.

> > Du meintest das wahrscheilich anderrum.

> Das ist die bei mir übliche Schusseligkeit :-(

kann ja mal passieren, keiner ist unfehlbar.

> > Ja ich nutze die Räume ausschliesslich fürs Gewerbe.

> Es ist nicht auszuschließen, daß das Finanzamt einen schlüssigen
> Nachweis über die Nutzung der Räume verlangt. Mit Kellerräumen würde
> es vielleicht keine Probleme geben. Je gemütlicher die Beschreibung
der
> Räume klingt, desto größer könnten die Zweifel des Finanzamtes jedoch
> sein.

Inaugenscheinnahme könnte das Problem lösen, bzw. bei Schwierigkkeiten
mit dem Sachbearbeiter das Anbieten einer Inaugenscheinnahme, denn dann
gibt es nur zwei Möglichkeiten, entweder Inaugenscheinnahme oder den
Angaben des Stpfl. nachzukommen (BFH, Urteil v. 26. 4. 1985, VI R 68/82,
BStBl 1985 II S. 467).

> > Zum 2. Satz meinte Hans-Peter Popowski im Thread 'Büro im Haus
> > der Eltern', dass sie die Einkünfte nicht angeben bräuchten, wenn
> > ich nur die reinen Kosten erstatte.

> Wenn ich mehr darüber lese, ergibt sich ein uneinheitliches Bild.
> Herrschende Auffassung dürfte sein, daß die Einkünfte versteuert
> werden müssen.

Wenn nur Zahlung eines Aufwendungsersatzanspruches vereinbart wird, so
liegen keineerlei Einkünfte vor.

> Aber ich möchte nicht verschweigen, daß ich
> eine Auffassung gefunden habe, die ich als Mindermeinung betrachte,
> wonach die Steuerbarkeit zu verneinen sei, wenn Deine Eltern keine
> Absicht haben, einen Gewinn zu erzielen (Überschuß der Einnahmen
> über die Werbungskosten). Aber meines Erachtens wäre damit die
> Symmetrie nicht gewahrt. Der Fremdvergleich, von dem im anderen
> Diskussionsfaden die Rede war, mag dabei entscheidend sein.

Fremdvergleich ist wohl nicht nötig, wenn man nur die tatsächlichen
anteiligen Kosten als BA ansetzt, wenn sie auch tatsächlich gezahlt
wurden, d.h. man sollte die Zahlung schon belegen können, also
Bankauszug.

> Es sei darauf hingewiesen, daß der Abzug von Werbungskosten nur
> in Betracht kommt, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.

Die Eltern haben doch keine Einkünfte aus V+V, da eine
Gewinnerzielungsabsicht von vornherein ausgeschlossen ist, wenn sie nur
einen Ausgleich für die auf das AZ entfallenden Kosten verlangen.

Aber auch ein Mietvertrag wie er allgemein üblich ist, wäre möglich,
also Nettomiete (ortsüblich) plus Umlage.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Carsten Jodjahn

unread,
Feb 20, 2002, 6:52:22 AM2/20/02
to
Hallo Hans-Peter!

Hans-Peter Popowski <LStH-V...@t-online.de>
schrieb im Newsbeitrag: a4v5kt$stp$04$2...@news.t-online.com...

> > Es sei darauf hingewiesen, daß der Abzug von Werbungskosten
> > nur in Betracht kommt, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.

> Die Eltern haben doch keine Einkünfte aus V+V, da eine
> Gewinnerzielungsabsicht von vornherein ausgeschlossen ist, wenn sie
> nur einen Ausgleich für die auf das AZ entfallenden Kosten verlangen.

Das setzt aber voraus, daß es bei der Steuerbarkeit von Einkünften aus
Vermietung und Verpachtung auf die Gewinnerzielungsabsicht ankommt.

> Aber auch ein Mietvertrag wie er allgemein üblich ist, wäre möglich,
> also Nettomiete (ortsüblich) plus Umlage.

Wenn die ortsübliche Miete verlangt wird, liegt Gewinnerzielungsabsicht
vor.

Hans-Peter Popowski

unread,
Feb 20, 2002, 8:05:04 AM2/20/02
to

"Carsten Jodjahn" <Carsten...@netrow.de> schrieb im Newsbeitrag
news:a502qi$2kd$07$1...@news.t-online.com...

Hallo Carsten,

> > > Es sei darauf hingewiesen, daß der Abzug von Werbungskosten
> > > nur in Betracht kommt, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.

> > Die Eltern haben doch keine Einkünfte aus V+V, da eine
> > Gewinnerzielungsabsicht von vornherein ausgeschlossen ist, wenn sie
> > nur einen Ausgleich für die auf das AZ entfallenden Kosten
> > verlangen.

> Das setzt aber voraus, daß es bei der Steuerbarkeit von Einkünften aus
> Vermietung und Verpachtung auf die Gewinnerzielungsabsicht ankommt.

was ja vom Gesetz her unstreitig ist.

> > Aber auch ein Mietvertrag wie er allgemein üblich ist, wäre möglich,
> > also Nettomiete (ortsüblich) plus Umlage.

> Wenn die ortsübliche Miete verlangt wird, liegt
> Gewinnerzielungsabsicht vor.

Sollte man annehmen, aber dann schau Dir einmal hier die ortsüblichen
Mieten an.
Tja, Angebot und Nachfrage, für die Mieter bestimmt eine schöne Sache.
Aber es gibt Vermieter, die auch damit leben können, weil sie die Sache
eben von vornherein richtig angepackt haben und die vorhandenen
Möglichkeiten richtig ausgeschöpft haben.
Wie sagt der Kaufmann? "Im Einkauf liegt der Gewinn.".

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


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