Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Gewinn einer GbR

0 views
Skip to first unread message

holger....@cww.de

unread,
Dec 28, 1997, 3:00:00 AM12/28/97
to

Hallo allerseits,
ich hoffe ich bin hier nicht off-topic.
Falls doch flämt mich zu ;-)))

Folgende Frage:
Eine GbR mit 2 Gesellschaftern erzielt einen Gewinn. Von diesem Gewinn
entnehmen beide Gesellschafter im laufe des Jahres einen gewissen
Betrag. Wie dieser zu versteuern ist ist klar.
Was ist aber mit dem Gewinn (oder Verlust) der am Ende des Jahres noch
auf dem Firmenkonto liegt?
Muss dieser auch versteuert werden?


Vielen Dank schon mal im Voraus......

Ciao
Holger

T. Homilius

unread,
Dec 28, 1997, 3:00:00 AM12/28/97
to

On Sun, 28 Dec 1997 14:55:03 GMT, holger....@cww.de wrote:

>Folgende Frage:
>Eine GbR mit 2 Gesellschaftern erzielt einen Gewinn. Von diesem Gewinn
>entnehmen beide Gesellschafter im laufe des Jahres einen gewissen
>Betrag. Wie dieser zu versteuern ist ist klar.

Ist das wirklich so klar ?

>Was ist aber mit dem Gewinn (oder Verlust) der am Ende des Jahres noch
>auf dem Firmenkonto liegt?
>Muss dieser auch versteuert werden?

Der Gewinn einer GbR wird, soweit ich weiss, vom Finanzamt nicht
gesondert festgestellt (anders bei der OHG oder KG). Der Gewinn wird
jeweils nur bei den Gesellschaftern festgestellt. Zu beachten ist,
dass Privatentnahmen nicht gleichzusetzen sind mit dem Gewinn !
Der Gewinn wird je nach Einkommensart nach steuerlichen
Vorschriften(EStG) berechnet.
Kurz gesagt, der Gewinn der GbR wird grundsaetzlich auf die
Gesellschafter verteilt.
Genauso ist es mit dem Verlust. Den muesst ihr euch also zuschreiben
lassen.
Wichtig: Die GbR kann ansich kein Gewinn oder Verlust machen,
schliesslich gibt die GbR auch keine Einkommenssteuererklaerung ab,
sondern nur die Gesellschafter !
Jemand anderer Meinung ?

cu Thomas

Wolfgang Bröker

unread,
Dec 28, 1997, 3:00:00 AM12/28/97
to

Holger Schaefer schrub am Sun, 28 Dec 1997 14:55:03 GMT:

> Eine GbR mit 2 Gesellschaftern erzielt einen Gewinn. Von diesem Gewinn
> entnehmen beide Gesellschafter im laufe des Jahres einen gewissen
> Betrag. Wie dieser zu versteuern ist ist klar.

Du müßtest Dich schon ein wenig präziser ausdrücken:

Im laufenden Jahr kannst Du bei einer GbR soviel Geld entnehmen wie Du
willst/Ihr wollt oder vorhanden ist, das hat mit dem Gewinn nichts zu
tun und führt auch nicht zu einer Versteuerung. Grundlage der
Besteuerung ist immer das komplette Jahresergebnis.

Gruß - Wolfgang

--
*** Drag me, drop me, make me feel like an object... ***
*** Sun, 28 Dec 1997 17:15 +0100 ***

Harald Tietze

unread,
Dec 28, 1997, 3:00:00 AM12/28/97
to

On Sun, 28 Dec 1997 17:24:00 +0100, Wolfgang
=?ISO-8859-1?Q?Br=F6ker?= <wolf...@broeker.com> wrote:

>Holger Schaefer schrub am Sun, 28 Dec 1997 14:55:03 GMT:
>> Eine GbR mit 2 Gesellschaftern erzielt einen Gewinn. Von diesem Gewinn
>> entnehmen beide Gesellschafter im laufe des Jahres einen gewissen
>> Betrag. Wie dieser zu versteuern ist ist klar.
>
>Du müßtest Dich schon ein wenig präziser ausdrücken:
>
>Im laufenden Jahr kannst Du bei einer GbR soviel Geld entnehmen wie Du
>willst/Ihr wollt oder vorhanden ist, das hat mit dem Gewinn nichts zu
>tun und führt auch nicht zu einer Versteuerung. Grundlage der
>Besteuerung ist immer das komplette Jahresergebnis.
>
>Gruß - Wolfgang

Genau, und dieses Jahresergebnis müßt Ihr auf die beiden
Gesellschafter verteilen. Es ist egal ob Ihr den gesamten Gewinn
entnommen habt, angerechnet wird er Euch.
Ihr gebt bei der Steuererklärung der GbR eine Anlage FB und eine
Anlage ESt 1,2,3 B ab, in der aufgeschlüsselt wird, wem der
Gesellschafter welche Einkünfte zuzurechnen sind.

HARALD

Hans-Peter Popowski

unread,
Dec 28, 1997, 3:00:00 AM12/28/97
to

holger....@cww.de schrieb in Nachricht
<34a66614...@news.cww.de>...


>Hallo allerseits,
>ich hoffe ich bin hier nicht off-topic.
>Falls doch flämt mich zu ;-)))
>
>Folgende Frage:

>Eine GbR mit 2 Gesellschaftern erzielt einen Gewinn. Von diesem Gewinn
>entnehmen beide Gesellschafter im laufe des Jahres einen gewissen
>Betrag. Wie dieser zu versteuern ist ist klar.

>Was ist aber mit dem Gewinn (oder Verlust) der am Ende des Jahres noch
>auf dem Firmenkonto liegt?
>Muss dieser auch versteuert werden?
>
>

>Vielen Dank schon mal im Voraus......

^Hallo Holger,

der Gewinn der einzelnen Gesellschafter wird auf Grund einer gesonderten und
einheitlichen Feststellung des Finanzamtes ermittelt. Grundlage ist das BGB
(Aufteilung nach Köpfen), oder einzelvertragliche Regelungen des
Gesellschaftervertrages (welche auch so gewollt und nachvollziehbar
vollzogen sein müssen). Den so festgestellten Gewinn hat dann jeder
Gesellschafter bei seiner persönlichen Steuererklärung zu versteuern.
(Gleiches gilt auch für Verluste)

Hans-Peter


Hans-Peter Popowski

unread,
Dec 28, 1997, 3:00:00 AM12/28/97
to

T. Homilius schrieb in Nachricht
<34a66fd7...@news.informatik.uni-rostock.de>...


>On Sun, 28 Dec 1997 14:55:03 GMT, holger....@cww.de wrote:
>

>>Folgende Frage:
>>Eine GbR mit 2 Gesellschaftern erzielt einen Gewinn. Von diesem Gewinn
>>entnehmen beide Gesellschafter im laufe des Jahres einen gewissen
>>Betrag. Wie dieser zu versteuern ist ist klar.

>Ist das wirklich so klar ?
>

>>Was ist aber mit dem Gewinn (oder Verlust) der am Ende des Jahres noch
>>auf dem Firmenkonto liegt?
>>Muss dieser auch versteuert werden?
>

>Der Gewinn einer GbR wird, soweit ich weiss, vom Finanzamt nicht
>gesondert festgestellt (anders bei der OHG oder KG). Der Gewinn wird
>jeweils nur bei den Gesellschaftern festgestellt. Zu beachten ist,
>dass Privatentnahmen nicht gleichzusetzen sind mit dem Gewinn !
>Der Gewinn wird je nach Einkommensart nach steuerlichen
>Vorschriften(EStG) berechnet.
>Kurz gesagt, der Gewinn der GbR wird grundsaetzlich auf die
>Gesellschafter verteilt.
>Genauso ist es mit dem Verlust. Den muesst ihr euch also zuschreiben
>lassen.
>Wichtig: Die GbR kann ansich kein Gewinn oder Verlust machen,
>schliesslich gibt die GbR auch keine Einkommenssteuererklaerung ab,
>sondern nur die Gesellschafter !
>Jemand anderer Meinung ?


Ja.
Hans-Peter


Alfred Gesierich

unread,
Dec 28, 1997, 3:00:00 AM12/28/97
to


Robby Lorenz <Robby...@t-online.de> schrieb


> Bin auch GbR-Gesellschafter.
> Gewinn oder Verlust, egal, m.E. muß die gesammte Summe zwischen beiden
> Gesellschaftern, schriftlich fixiert, geteilt werden (gesonderte und
> einheitliche Feststellung von Grundlagen...). Wer welche Summe
> übernimmt, ist ausschließlich Euer Problem.

So leicht geht's nicht. Der Gewinnverteilungsschlüssel muß schon vorher
festgelegt sein, damit er vom FA anerkannt wird. Man kann nicht hinterher
untereinander ausmachen, wer sich jetzt wieviel Verlust zurechnen läßt,
weil es ihm gerade steuerlich gut paßt.

Gruß

Alfred

Robby Lorenz

unread,
Dec 28, 1997, 3:00:00 AM12/28/97
to

holger....@cww.de wrote:
>
> Hallo allerseits,
> ich hoffe ich bin hier nicht off-topic.
> Falls doch flämt mich zu ;-)))
>
> Folgende Frage:
> Eine GbR mit 2 Gesellschaftern erzielt einen Gewinn. Von diesem Gewinn
> entnehmen beide Gesellschafter im laufe des Jahres einen gewissen
> Betrag. Wie dieser zu versteuern ist ist klar.
> Was ist aber mit dem Gewinn (oder Verlust) der am Ende des Jahres noch
> auf dem Firmenkonto liegt?
> Muss dieser auch versteuert werden?
>
> Vielen Dank schon mal im Voraus......
>
> Ciao
> Holger

Bin auch GbR-Gesellschafter.
Gewinn oder Verlust, egal, m.E. muß die gesammte Summe zwischen beiden
Gesellschaftern, schriftlich fixiert, geteilt werden (gesonderte und
einheitliche Feststellung von Grundlagen...). Wer welche Summe

übernimmt, ist ausschließlich Euer Problem. Die Teilsummen müssen dann
auf der jeweiligen Einkommensteuererkl. auftauchen.
Also egal, ob die Kohle formal und/oder tatsächlich auf dem Firmenkonto
bleibt, alles ist entsprechend der Teilung zwischen Euch von den
Gesellschaftern selbst zu versteuern.

Gruß, Robby

Alfred Gesierich

unread,
Dec 28, 1997, 3:00:00 AM12/28/97
to


Hans-Peter Popowski <LStH-V...@t-online.de> schrieb:

> Ja.

Was ist los, Hans-Peter?

Du bist doch sonst nicht so wortkarg!

Gruß

Alfred

Alfred Gesierich

unread,
Dec 28, 1997, 3:00:00 AM12/28/97
to


T. Homilius <jo...@mail.freiepresse.de> schrieb im

> >Folgende Frage:
> >Eine GbR mit 2 Gesellschaftern erzielt einen Gewinn. Von diesem Gewinn
> >entnehmen beide Gesellschafter im laufe des Jahres einen gewissen
> >Betrag. Wie dieser zu versteuern ist ist klar.

> Ist das wirklich so klar ?

Diese Frage drängte sich mir auch auf.

> >Was ist aber mit dem Gewinn (oder Verlust) der am Ende des Jahres noch
> >auf dem Firmenkonto liegt?
> >Muss dieser auch versteuert werden?
>

> Der Gewinn einer GbR wird, soweit ich weiss, vom Finanzamt nicht
> gesondert festgestellt (anders bei der OHG oder KG). Der Gewinn wird
> jeweils nur bei den Gesellschaftern festgestellt.

Es gibt bezüglich des Feststellungsverfahrens keinen Unterschied zwischen
einer GbR einerseits sowie Personenhandelsgesellschaften (OHG/KG)
andererseits.


> Zu beachten ist,
> dass Privatentnahmen nicht gleichzusetzen sind mit dem Gewinn !

So ist es.

> Der Gewinn wird je nach Einkommensart nach steuerlichen
> Vorschriften(EStG) berechnet.
> Kurz gesagt, der Gewinn der GbR wird grundsaetzlich auf die
> Gesellschafter verteilt.
> Genauso ist es mit dem Verlust. Den muesst ihr euch also zuschreiben
> lassen.
> Wichtig: Die GbR kann ansich kein Gewinn oder Verlust machen,
> schliesslich gibt die GbR auch keine Einkommenssteuererklaerung ab,
> sondern nur die Gesellschafter !
> Jemand anderer Meinung ?

Ich zum Beispiel. Die GbR kann schon Verlust machen, und dieser wird dann,
wie Du gesagt hast, den Gesellschaftern zugerechnet. Die GbR gibt keine
Einkommensteuererklärung ab, wohl aber eine Feststellungserklärung.

Gruß

Alfred

Hans-Peter Popowski

unread,
Dec 29, 1997, 3:00:00 AM12/29/97
to

Alfred Gesierich schrieb in Nachricht <686hn9$7mp$3...@news00.btx.dtag.de>...


Ich wollt nicht zweimal das gleiche posten.
Aber die Frage war ja richtig beantwortet, oder?
Hans-Peter

P.S.: Kannst ja mal in de.talk.bizarre reinschauen, da gab's einen nicht
ausgeschriebenen Wettstreit um die meisten Postings, ein paar hundert sind
von mir.
Wünsche Dir und allen anderen ein frohes und erfolgreiches 1998.
Einen guten Rutsch verkneif ich mir, denn es wird ja eh nur ein
hineinschlittern.

Hans-Peter


Thilo Pohl

unread,
Dec 29, 1997, 3:00:00 AM12/29/97
to

On Sun, 28 Dec 1997 14:55:03 GMT, holger....@cww.de wrote:

>Was ist aber mit dem Gewinn (oder Verlust) der am Ende des Jahres noch
>auf dem Firmenkonto liegt?
>Muss dieser auch versteuert werden?

ok, das ist ja jetzt geklärt ...

Aber, wie sieht das mit der Krankenversicherung aus. Jeder
gesellschafter muß sich doch selbst versichern.... auch wenn es quasi
Nebenerwerb ist.?

Gibt es Freibeträge (Umsatz/Gewinn)?

Thilo
--
Thilo Pohl po...@gmx.net

Ich lehne jede Art von Massenwerbung per eMail ab.

Hans-Peter Popowski

unread,
Dec 29, 1997, 3:00:00 AM12/29/97
to

Thilo Pohl schrieb in Nachricht <34a86c17...@news.fernuni-hagen.de>...


>On Sun, 28 Dec 1997 14:55:03 GMT, holger....@cww.de wrote:
>
>>Was ist aber mit dem Gewinn (oder Verlust) der am Ende des Jahres noch
>>auf dem Firmenkonto liegt?
>>Muss dieser auch versteuert werden?
>
>ok, das ist ja jetzt geklärt ...
>
>Aber, wie sieht das mit der Krankenversicherung aus. Jeder
>gesellschafter muß sich doch selbst versichern.... auch wenn es quasi
>Nebenerwerb ist.?
>
>Gibt es Freibeträge (Umsatz/Gewinn)?


Kv-, RV-, und PflegV-Beiträge kannst Du nur bei Deiner eigenen
Steuererklärung begrenzt als Sonderausgaben abziehen.

Hans-Peter


T. Homilius

unread,
Dec 29, 1997, 3:00:00 AM12/29/97
to

On 28 Dec 1997 17:47:15 GMT, LStH-V...@t-online.de (Hans-Peter
Popowski) wrote:

>der Gewinn der einzelnen Gesellschafter wird auf Grund einer gesonderten und
>einheitlichen Feststellung des Finanzamtes ermittelt. Grundlage ist das BGB
>(Aufteilung nach Köpfen), oder einzelvertragliche Regelungen des
>Gesellschaftervertrages (welche auch so gewollt und nachvollziehbar
>vollzogen sein müssen). Den so festgestellten Gewinn hat dann jeder
>Gesellschafter bei seiner persönlichen Steuererklärung zu versteuern.
>(Gleiches gilt auch für Verluste)

Ich war mir eben nicht sicher mit der "gesonderten Feststellung" des
Gewinns auch bei GbR's.
Gilt da § 180 AO(Abgabenordnung) ?
Ein einfachen ja/nein wuerde mir schon genuegen:)

cu Thomas

T. Homilius

unread,
Dec 29, 1997, 3:00:00 AM12/29/97
to

On 28 Dec 1997 21:52:40 GMT, Alfred.G...@t-online.de (Alfred
Gesierich) wrote:

>Robby Lorenz <Robby...@t-online.de> schrieb

>> Bin auch GbR-Gesellschafter.
>> Gewinn oder Verlust, egal, m.E. muß die gesammte Summe zwischen beiden
>> Gesellschaftern, schriftlich fixiert, geteilt werden (gesonderte und
>> einheitliche Feststellung von Grundlagen...). Wer welche Summe
>> übernimmt, ist ausschließlich Euer Problem.
>

>So leicht geht's nicht. Der Gewinnverteilungsschlüssel muß schon vorher
>festgelegt sein, damit er vom FA anerkannt wird. Man kann nicht hinterher
>untereinander ausmachen, wer sich jetzt wieviel Verlust zurechnen läßt,
>weil es ihm gerade steuerlich gut paßt.

Wie muss denn so ein Gewinnverteilungsschluessel aussehen? Kann der
auch nach Arbeitsstunden gegliedert werden? Wer viel arbeitet bekommt
mehr, wer weniger arbeitet weniger. Was spricht eigentlich dagegen?
Gibt es da irgend eine Vorschrift, die das verbietet?

cu Thomas

Hans-Peter Popowski

unread,
Dec 29, 1997, 3:00:00 AM12/29/97
to

T. Homilius schrieb in Nachricht

<34aad55b...@news.informatik.uni-rostock.de>...


Ja.
Hans-Peter


Hans-Peter Popowski

unread,
Dec 29, 1997, 3:00:00 AM12/29/97
to

T. Homilius schrieb in Nachricht

<34b0e5e5...@news.informatik.uni-rostock.de>...


In der Bundesrepublik herrscht Vertragsfreiheit, soweit nicht andere Gesetze
diese einengen.
Im oben genannten Fall also kann man im Gesellschaftervertrag oder auch
später die Gewinnverteilung (nur nicht am Jahresende für das laufende
Kalenderjahr - da gibt es dann bestimmt irgendwann Probleme mit dem
FA)festlegen. Dies würde sogar mündlich Bestand haben, nur fehlt es dann
halt an der Beweisbarkeit, vor allem dem FA gegenüber.
Wenn der festgelegten Gewinnverteilung logische Usachen zugrunde gelegt
werden, müssen diese auch vom FA respektiert werden.
Man kann als Aufhänger das eingebrachte Vermögen nehmen, die
Arbeitsleistung, die Verantwortung, oder irgend etwas aus allem zusammen.
Es muß nur richtig ausformuliert werden und auch dementsprechend ausgeführt.
Zur GbR gab es eigentlich schon einige Postings.
Auch zur GbRmbH.

Hans-Peter


Alfred Gesierich

unread,
Dec 29, 1997, 3:00:00 AM12/29/97
to


T. Homilius <jo...@mail.freiepresse.de> schrieb

>
> Wie muss denn so ein Gewinnverteilungsschluessel aussehen? Kann der
> auch nach Arbeitsstunden gegliedert werden? Wer viel arbeitet bekommt
> mehr, wer weniger arbeitet weniger. Was spricht eigentlich dagegen?
> Gibt es da irgend eine Vorschrift, die das verbietet?

Natürlich nicht. Den Gewinn nach Arbeitsstunden zu verteilen, dürfte im
Normalfall OK sein, es muß halt nur _im voraus_ so vereinbart werden. Ich
wollte sagen: Vom FA wird es nicht anerkannt, wenn der Verteilungsschlüssel
_im nachhinein_ nach den steuerlichen Wünschen der Gesellschafter
manipuliert wird.

Gruß

Alfred

Joerg Wirtgen

unread,
Dec 30, 1997, 3:00:00 AM12/30/97
to

Moin!

> Die 20.000 DM habe ich als Privatentnahme gebucht, wenn die 5.000 DM
> auf dem Firmenkonto ebenfalls der Einkommenssteuer unterliegen.....
> was mache ich dann buchungstechnisch?
> Entnehme ich sie im alten- und buche sie im neuen Jahr als Einlagen,
> oder was ist zu tun?

Als GBR machst Du ja nur eine EA-Rechnung. Es gibt in diesem Sinne also
keine steuerlich relevanten Einlagen. Du hast am 1.1. einfach 5000 DM auf
dem Firmenkonto und 0 DM Ausgaben und 0 DM Einnahmen, also ein
Betriebsergebnis von 0 DM.

Im alten Jahr hast Du zum 31.12. 25.000 DM Gewinn, für jeden von euch
12.500, die zur Einkommenssteuer gerechnet werden. Auf welchem Konto das
Geld ist, spielt dabei nur für euch intern eine Rolle.

IMHO ist es bei diesen Gesellschaften ohne Bilanzierungspflicht recht
wichtig, eine interne Buchhaltung zu haben, die etwas mehr leistet als das,
was man dem Finanzamt abgeben muß - gerade, wenn mehrere Leute beteiligt
sind oder man sich sowieso mal irgendwann vergrößern möchte.

Bis dann . . . Jörg

Roland

unread,
Jan 2, 1998, 3:00:00 AM1/2/98
to

>Als GBR machst Du ja nur eine EA-Rechnung. Es gibt in diesem Sinne also
>keine steuerlich relevanten Einlagen. Du hast am 1.1. einfach 5000 DM auf
>dem Firmenkonto und 0 DM Ausgaben und 0 DM Einnahmen, also ein

Zum Thema GdbR sei hier erwaehnt, dass schon ab DM 500.000,00 eine
Blianzierung noetig ist, eine EA-Buchaltung ist dann nicht mehr
moeglich.

Was den Verteilungsschluessel betrifft, muss ja bei Gruendung einer
solchen Firma ein Vertrag gemacht werden, der solche Dinge wie
Arbeitsstunden, Urlaub, Gewinnverteilung etc. regelt. Diesen Vertrag
wollen z.B. die Banken sehen, bevor Sie mit jemenden Geschaefte
eingehen (es sei denn, man kommt wirklich ohne Kredit aus :) )
I.d.R. duerfte man sich jedoch auf einen prozentualen Anteil der
beiden (oder mehreren Gesellschafter) einigen, der eben nach
Arbeitsstunden, Verantwortung oder Einlage festgelegt werden kann.
Der haeufigste Fall duerfte jedoch bei einer 2 Mann-GdbR, die beide
volltags fuer die Firma arbeiten, eine 50/50 Regelung sein, eventuelle
Mehreinlagen koennen ja zusaetzlich verzinst werden.

Der Gewinn wird dann nach Jahresabschluss eben nach diesem Schluessel
zugeordnet (in diesem Fall je zur Haelfte). Auf dieses Einkommen ist
dann die Einkommenssteuererklaerung abgegeben, das wie bei
Angestellten ausgefuellt wird, die Anlage N entfaellt dann natuerlich.
Die Versicherungen (Rentenvers./Krankenvers) koennen jedoch im
Gegensatz zu Arbeitnehmern, bei welchen als Normalverdiener die
gesetzliche Sozialversicherung die Hoechstbeitrage fuer
Versicherungsbeitrage bereits voll ausschoepfen) voll steuermindernd
beruecksichtigt, da ja normalerweise keine ges. Sozialvers.-beitraege
gezahlt wurden. Dies gilt auf alle Faelle, falls die
Versicherungsbeitraege DM 3.915,-- (2610 + 1305) nicht uebersteigen.
Die meisten duerften jedoch wegen des nicht allzu hohen Vorwegabzuges
bis zu DM 5.000,00 als Lediger absetzen koennen.

Gruss

Roland


Joerg Wirtgen

unread,
Jan 4, 1998, 3:00:00 AM1/4/98
to

Moin!

> Zum Thema GdbR sei hier erwaehnt, dass schon ab DM 500.000,00 eine
> Blianzierung noetig ist, eine EA-Buchaltung ist dann nicht mehr
> moeglich.

Paßt zwar wie der Rest der Mail nicht ganz zum Thema, aber sind das 500.000
Umsatz oder Gewinn?

0 new messages