eine kurze Frage zum Inhalt einer Visitenkarte (auf Papier).
Ist es erforderlich, daß aus der Karte auch die Rechtsform der Fa.
hervorgeht (z.B. GmbH) oder reicht der Firmenname in Gestalt eines Logos
(nebst Anschrift & Tel) ohne den Zusatz "GmbH".
Bzw. anders herum gefragt: Könnte mir jemand deshalb ans Bein pinkeln?
Bei der Werbung ist aus meiner Erfahrung heraus diese Angabe nicht
erforderlich.
Danke für die Infos
Christian
Auch hallo,
ich würde mich gerne Deiner Fragestellung anschließen und etwas hinzufügen:
Muss die U-ID auf die Visitenkarte?
grüße Boris
Hallo zusammen,
oder mal umfassend gefragt:
kann die Visitenkarte ein Geschaftspapier sein, bei der dann auch noch die
Firmierung, der Sitz, die HR-Nummer und das Registergericht, der
Geschäftsführer und die deutsche Steuernummer genannt sein muß?
Ich glaube eher nicht.
Aber vielleicht mal Frage an die juristisch Vorgebildeten:
kann man durch eine Visitenkarte ohne Nennung der GmbH evtl. einen falschen
Rechtsschein erwecken, der dann im Umkehrschluß zu einer umfassenden Haftung
führt, weil derjenige, der die Visitenkarte gekriegt hat, davon ausgegangen
ist, daß es sich um einen Einzelgewerbetreibenden handelt?
Gruß
Stefan
Deswegen frage ich ja, ich habe mir darüber bis jetzt auch noch keine
Gedanken gemacht!!
grüße Boris
Nein, eine Visitenkarte ist kein Geschäftspapier im Sinne des HGB, GmbHG
oder AktienG, genausowenig wie Prospekte.
Weder für die USt-ID-Nummer noch für die Steuernummer gibt es im
Schriftverkehr eine Rechtsgrundlage zur zwangsweisen Nennung. Bei einer
Ust-pflichtigen Rechnung würde das UStG greifen (Steuernummer), bei
einem Internet-Auftritt der § 6 TDG (Ust-ID). Ich bezweifle die
Wirksamkeit dieser Klausel des TDG noch bis heute, da im Inland niemand
etwas mit der ID anfangen kann und ein EU-Ausländer Probleme haben wird,
sich auf deutsches Recht zu berufen. Da hat sich unser Gesetzgeber mal
wieder als Papiertiger ausgegeben.
> Ich glaube eher nicht.
Eben.
> Aber vielleicht mal Frage an die juristisch Vorgebildeten:
> kann man durch eine Visitenkarte ohne Nennung der GmbH evtl. einen falschen
> Rechtsschein erwecken, der dann im Umkehrschluß zu einer umfassenden Haftung
> führt, weil derjenige, der die Visitenkarte gekriegt hat, davon ausgegangen
> ist, daß es sich um einen Einzelgewerbetreibenden handelt?
Nein. Noch nicht einmal dann, wenn man auf seinem offiziellen
Geschäftsbriefen unvollständige Angaben macht.
Eine Visitenkarte ist nicht mehr als ein vorgeschriebener Notizzettel
(sie können mich da anrufen, dort finden und hierhin eine E-Mail
schicken) und mir wäre neu, dass einem schon die Notizen per Gesetz
vorgeschrieben werden.
Andy
Nein
> Hallo zusammen,
>
> oder mal umfassend gefragt:
> kann die Visitenkarte ein Geschaftspapier sein, bei der dann auch noch die
> Firmierung, der Sitz, die HR-Nummer und das Registergericht, der
> Geschäftsführer und die deutsche Steuernummer genannt sein muß?
Fehlen die Nummern, kann sich meines Wissens kein Nachteil daraus entwickeln.
Eine Visitenkarte unterliegt meines Wissens nicht der Impressumpflicht.
> Ich glaube eher nicht.
>
> Aber vielleicht mal Frage an die juristisch Vorgebildeten:
> kann man durch eine Visitenkarte ohne Nennung der GmbH evtl. einen falschen
> Rechtsschein erwecken, der dann im Umkehrschluß zu einer umfassenden Haftung
> führt, weil derjenige, der die Visitenkarte gekriegt hat, davon ausgegangen
> ist, daß es sich um einen Einzelgewerbetreibenden handelt?
Wenn man sich mit der Visitenkarte zu einer Geschäftsanbahnung vorstellt,
hat man nach erstem Anschein, die Firma, so wie die Bezeichnung drauf lautet,
vertreten.
Fehlt die Firma, kann es einem passieren das man persönlich auf Leistungen
(aus dem Geschäft) verklagt wird.
Die Visitenkarte kann dann Beweismittel sein.
>
> Gruß
> Stefan
Mit freundlichem Gruß,
Heinrich Btuschal
.....
>
> > Aber vielleicht mal Frage an die juristisch Vorgebildeten:
> > kann man durch eine Visitenkarte ohne Nennung der GmbH evtl. einen falschen
> > Rechtsschein erwecken, der dann im Umkehrschluß zu einer umfassenden Haftung
> > führt, weil derjenige, der die Visitenkarte gekriegt hat, davon ausgegangen
> > ist, daß es sich um einen Einzelgewerbetreibenden handelt?
>
> Nein. Noch nicht einmal dann, wenn man auf seinem offiziellen
> Geschäftsbriefen unvollständige Angaben macht.
>
> Eine Visitenkarte ist nicht mehr als ein vorgeschriebener Notizzettel
> (sie können mich da anrufen, dort finden und hierhin eine E-Mail
> schicken) und mir wäre neu, dass einem schon die Notizen per Gesetz
> vorgeschrieben werden.
>
> Andy
Ein handgeschriebener Notzizzettel kann in einem Rechtstreit, genauso wie eine
Visitenkarte zur Beweiswürdigung herangezogen werden, und wird es auch in der
Praxis.
Also sollte schon die Firmenbezeichnung draufstehen wenn man die Firma vertritt.
Mit freundlichem Gruß
in Erinnerung an Debsmeet in FRA
Heinrich Butschal
Schick mir mal ein paar Visitenkarten von Dir, dann würde ich mal ein
paar Geschäfte für Dich anbahnen.
> Fehlt die Firma, kann es einem passieren das man persönlich auf Leistungen
> (aus dem Geschäft) verklagt wird.
Quatsch. Ich schrieb ja bereits, dass ich dann für Dich Geschäfte
abschließen könnte, wenn ich mich als "Heinrich Butschal" ausgebe. Oder
ich drucke mir Visitenkarten einer anderen Person und schließe fröhlich
Lieferantenverträge damit ab.
BTW: Das Übergeben einer Visitenkarte befreit den Geschäftspartner nicht
von seiner Sorgfaltspflicht!
> Die Visitenkarte kann dann Beweismittel sein.
^^^^!
Genauso wie eine tote Ratte am Hauseingang.
Andy
"Andy Glaser" <Andy....@glaser-ruder.de> schrieb im Newsbeitrag news:3DA7F919...@glaser-ruder.de...
das ist kein Quatsch sondern Wirklichkeit und Umkehrschlüsse beweisen
nichts.
>
> > Die Visitenkarte kann dann Beweismittel sein.
> ^^^^!
> Genauso wie eine tote Ratte am Hauseingang.
>
> Andy
Na na...
Mal ein Beispiel aus der Realität:
Kunde aus laufender Geschäftsbeziehung zahlt eine Rechnung erst 3 Monate später.
RA wird angesetzt und erwirkt Mahnbescheid.
(Rechnung und Mahnbescheid gegen den Inhaber und GF einer GmbH persönlich).
Gmbh (Kunde) zahlt die Rechnung aber nicht die Kosten.
Hauptsache wird als Erledigt erklärt.
RA klagt gegen GF persönlich auf Kostenerstattung. Lieferant (Kläger) schwört
Stein und Bein dass immer der GF nur persönlich aufgetreten sei und keine Firma
im Gespräch war.
Wenn jetzt eine Visitenkarte ohne GmbH aber mit gleichem Geschäftszweck vorläge,
hätte der Beklagte Pech gehabt.
Da jedoch ein Werbeanschreiben an die Beklagte GmbH von der Klägerin vorgelegt
wird, geht die Entscheidung in die andere Richtung und der Kläger zahlt die Kosten
des Verfahrens.
Mit freundlichem Gruß,
Heinrich Butschal
Hallo Stefan,
> oder mal umfassend gefragt:
> kann die Visitenkarte ein Geschaftspapier sein, bei der dann auch
> noch die Firmierung, der Sitz, die HR-Nummer und das
> Registergericht, der Geschäftsführer und die deutsche
> Steuernummer genannt sein muß?
>
> Ich glaube eher nicht.
dito.
> Aber vielleicht mal Frage an die juristisch Vorgebildeten:
> kann man durch eine Visitenkarte ohne Nennung der GmbH evtl. einen
> falschen Rechtsschein erwecken, der dann im Umkehrschluß zu einer
> umfassenden Haftung führt, weil derjenige, der die Visitenkarte
> gekriegt hat, davon ausgegangen ist, daß es sich um einen
> Einzelgewerbetreibenden handelt?
falsche Angaben bzw. Angaben die im allgemeinen Verständnis zu
Irrtümern führen können, können auch zu einer entsprechenden Haftung
führen.
Beispiele:
(aus meiner Visitenkartensammlung)
WM
Wirtschaftsberatung
und Maklerkontor
Bernd Plitschuweit,
L. Gärtner, A. Seifert GdbRmbH
auf das Gesellschaftsvermögen
überreicht durch:
Rals-Frank Trenkner
Wildenfelser Str. 68
08134 Langenbach
Tel.: 037603/2136
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~+
(Logo)
FG
Helmar Gerisch
In Arbeitsgemeinschaft mit
FG FINANZ-SERVICE
Aktiengesellschaft
Erich-Knauf-Sttraße 3
08525 Plauen
Tel./Fax 03741/520797
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~+
Und da hatte ich noch eine, die ich aber jetzt nicht finde, da stand
"AG" darauf und damit war eine "Arbeitsgemeinschaft gemeint, das war
auch ein Vermögens(be/verb)rater.
Dürfte alles unter die §§ 1 und 3 UWG fallen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
In meinem Fall: Ich möchte keinen falschen Eindruck erwecken sondern einfach
nur eine Druckzeile sparen. Der Firmenname ist als Logo selbsterklärend, der
GmbH-Zusatz steht aber im Logo nicht drin.
Viele Grüße
Christian
> Hat denn jemand Karten von bekannten Firmen?
> Stehen darauf dann z.B. BASF AG, Siemens AG, Intel GmbH oder nur das
> bekannte Logo + Ort, Straße und Tel/Mail?
Aus der Zeit, als das Fiat-Logo nur aus 5 Schrägstrichen bestand:
selbiges Logo geprägt, dazu der Name des Mitarbeiters, hand-
schriftlich ergänzt durch eine Telefonnummer. Fertig.
Sah sehr edel aus.
Gruß
Jochen
>Name des Mitarbeiters, hand-
>schriftlich ergänzt durch eine Telefonnummer. Fertig.
>
>Sah sehr edel aus.
Nachgeliefert: ;-) <vg>
Martin
"Andy Glaser" <Andy....@glaser-ruder.de> schrieb im Newsbeitrag news:3DA8120F...@glaser-ruder.de...
> Heinrich Butschal schrieb:
> >
> > > BTW: Das Übergeben einer Visitenkarte befreit den Geschäftspartner nicht
> > > von seiner Sorgfaltspflicht!
> >
> > das ist kein Quatsch sondern Wirklichkeit und Umkehrschlüsse beweisen
> > nichts.
>
> Also bevor ich Verträge mache, will ich schon wissen, wer mein
> Vertragspartner ist. Insoweit habe _ich_ unter anderem sorgfältig zu
> prüfen, ob ich wirklich einen Vertrag habe oder ob das Ding vollkommen
> nichtig bzw. nie zustandegekommen ist.
Nagut der Kläger hat es diesmal nicht gemacht.
> > > > Die Visitenkarte kann dann Beweismittel sein.
> > > ^^^^!
> > > Genauso wie eine tote Ratte am Hauseingang.
> > >
> > > Andy
> >
> > Na na...
>
> Ist doch wirklich so!
Eine tote Ratte ist mit Häuffchen in den Ecken ist ein Beweis für Rattenbefall
und kann in der Gastronomie ein Grund zur Schließung sein.
>
> > Mal ein Beispiel aus der Realität:
> >
> > Kunde aus laufender Geschäftsbeziehung zahlt eine Rechnung erst 3 Monate später.
> > RA wird angesetzt und erwirkt Mahnbescheid.
> > (Rechnung und Mahnbescheid gegen den Inhaber und GF einer GmbH persönlich).
>
> Schon allein deshalb hätte ich als Schuldner (bzw. damit Verbundelter)
> gegen den Mahnbescheid Einspruch/Widerspruch eingelegt/erhoben.
Aus diesem Grunde ist dies auch passiert.
> > Gmbh (Kunde) zahlt die Rechnung aber nicht die Kosten.
> > Hauptsache wird als Erledigt erklärt.
> > RA klagt gegen GF persönlich auf Kostenerstattung. Lieferant (Kläger) schwört
> > Stein und Bein dass immer der GF nur persönlich aufgetreten sei und keine Firma
> > im Gespräch war.
>
> Was steht denn in dem Vertrag, auf den Lieferscheinen ud auf den
> Rechnungen für ein Vertragspartner(=Schuldner)?
Mehrere Aufträge der GmbH schriftlich ohne Zugangsbeleg, viele
Lieferscheine und Rechungen an den GF persönlich, jeweils bezahlt
von der GmbH.
> > Wenn jetzt eine Visitenkarte ohne GmbH aber mit gleichem Geschäftszweck vorläge,
> > hätte der Beklagte Pech gehabt.
>
> Ich würde zu meiner Verteidigung mal nachschauen, was auf den
> Lieferscheinen/ den Rechnungen steht.
S.o. unsichere Situation für beide.
> BTW: Befasse Dich mal mit der Beweiswürdigung eines Richters. Ernsthaft!
Praxisfremd, Streitwert zu niedrig, keine Revision möglich, der Richter ist hier letzte Instanz.
> > Da jedoch ein Werbeanschreiben an die Beklagte GmbH von der Klägerin vorgelegt
> > wird, ...
>
> Häh? Die Klägerin legt Beweise gegen die eigene Klage vor? Hat die
> Klägerin einen Dachschaden?
Sorry für das Missverständnis, der Beklagte legt dieses Werbeschreiben vor.
> > ... geht die Entscheidung in die andere Richtung und der Kläger zahlt die Kosten
> > des Verfahrens.
>
> Siehste!
>
> BTW: Ob es nur an diesem Schreiben lag, bezweifle ich mal. Als Klägerin
> würde ich dem Anwalt der Klägerin die Zusammenarbeit kündigen, der hat
> sich auf so einem dünnen Pfad bewegt und meiner Meinung nach vollkommen
> falsch über das Risiko beraten. Alternativ kann/ muss man der Klägerin
> Dämlichkeit vorwerfen (siehe Beweis gegen eigene Aussage/ gegen eigene
> Klage)!
>
> Was lernen wir daraus? Verträge macht man schriftlich und nie ohne
> Handelsregisterauszug oder ohne irgend eine Auskunft!
>
> BTW: Die Klägerin hat also noch viel zu lernen, unter anderem auch, wie
> viel man einem Rechtsanwalt glauben darf.
Absolute Zustimmung, schimpfen auf den Anwalt wird nur nichts nützen, der erklärt
das er ja nur die Angaben der Klägerin verwendet hat (Das Werbeschreiben kam
ja vom Beklagten).
>
> Andy
Soweit so einig. Daher meine Empfehlung für Visitenkarten im geschäftlichen Verkehr
die Firma und die Funktion in der Firma anzugeben.
> Wenn man sich mit der Visitenkarte zu einer Geschäftsanbahnung vorstellt,
> hat man nach erstem Anschein, die Firma, so wie die Bezeichnung drauf lautet,
> vertreten.
> Fehlt die Firma, kann es einem passieren das man persönlich auf Leistungen
> (aus dem Geschäft) verklagt wird.
> Die Visitenkarte kann dann Beweismittel sein.
Es ging nicht darum, was die Visitenkarte sein KANN, sondern was sie sein MUSS.
Sie MUSS nichts sein, sie KANN alles sein ...
Es gibt keinerlei Verpflichtung zu irgendwelchen Angaben auf einer Visitenkarte.
Ciao - Carsten
--
Audio Visual Systems fon: +49 (0)2238 967926
Carsten Kurz fax: +49 (0)2238 967925
Fasanenweg 38a email: audio...@t-online.de
50259 Pulheim / Germany WGS84:N50°58'44.7" E06°47'03.5"
Auf Anhieb hab ich hier gerade die Karten von Nokia und LOH:
Bei Nokia ist rechts oben das Logo, dann linksbündig:
Vorname Nachname
Berufsbezeichnung
Germany
NOKIA GMBH
Nokia Internet Communications
etc. etc.
LOH:
Logo rechts unten, mitten auf der Karte:
Loh Services GmbH & Co. KG - Adresse...
etc. etc.
100% meiner Stichprobe haben also die Gesellschaftsform
angegeben. Für repräsentativ halte ich das nicht, aber
für sinnvoll ;-)
Grüße
Timo Junge
Hallo Stefan,
> Aber vielleicht mal Frage an die juristisch Vorgebildeten:
> kann man durch eine Visitenkarte ohne Nennung der GmbH evtl. einen
> falschen Rechtsschein erwecken, der dann im Umkehrschluß zu einer
> umfassenden Haftung führt, weil derjenige, der die Visitenkarte
> gekriegt hat, davon ausgegangen ist, daß es sich um einen
> Einzelgewerbetreibenden handelt?
hat zwar jetzt nichts mit mit der Visitenkarte zu tun sondern mit
einer Webseite und dem falschen Rechtsschein.
Habe heute ein Schreiben der Staatsanwaltschaft München II bekommen,
da ging es um eine Webseite "Winner AG", die machte mit einem
Kettenbrief Werbung, es war keine AG im landläufigen Sinne. Vorher
noch einen Auszug aus dem damaligen dazugehörenden Thread "Die große
Chance !!" in dmad:
</Auszug
Im Übrigen ist die WinnerAG keine AG=Aktiengesellschaft, sondern eine
AG=Aktionsgemeinschaft und darüberhinaus eine geschlossene
Veranstaltung, deren Teilnahmebedingungen Sie offensichtlich gar
nicht kennen.
/>Auszug
München, 11.10.2002/aw
Ermittlungsverfahren gegen Rosina Maria Habersetzer wegen Verstoßes
gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Strafanzeige vom 16.03.2002
Sehr geehrter Herr Popowski,
das Ermittlungsverfahren habe ich mit Verfügung vom 07.10.2002 gemäß §
170 Abs. 2 Strafprozeßordnung eingestellt.
Gründe:
Eine Verantwortlichkeit der von ihrem Ehemann getrenntlebenden
Beschuldigten für die "Winner AG" konnte nicht ermittelt werden. Das
Verfahren wird gegen die weiteren Beschuldigten fortgeführt.
Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung
nicht berührt.
Hochachtungsvoll
gez. Lesche
Staatsanwalt
Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine
Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird.
<fin>
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Hallo Herr Ätsömtron ;-)
> > ich würde mich gerne Deiner Fragestellung anschließen und etwas
> > hinzufügen: Muss die U-ID auf die Visitenkarte?
>
> Muß die Schuhgröße auf die Visitenkarte?
>
> cu,
> Christian
>
> PGP Key (RSA) available.
Die Schuhgröße sowohl als auch der komplette PGP Public Key,
selbstverständlich nicht nur die Key ID. Auf diese klappbaren
Visitenkarten könnte man auch noch Teile des Lebenslaufs
und ein paar Screenshots von "disseinten Wäppseihts" unterbringen.
Oh, da kommen mir so einige Ideen...
Absurde Grüße
Timo Junge
Ich finde diesen Thread schon ein bischen krass.
Um nicht zu sagen, hier machen sich einige wegen Kleinkram dermassen
ins Hemd, dass es nicht zu glauben ist.
Anscheinend fehlen mir hier irgendwie die schlechten Erfahrungen.. :}
Ich hab zwar 'GmbH' mit unter dem logo stehen, aber das ist dermassen
klein (4pt), dass es wohl kaum einem auffaellt. Ich find das aber
generell blah hier.. reden hier manche Leute nicht mit dem
potentiellen Kunden/Lieferant?
"Hier meine Visitenkarte, nu schicken sie mal Auftrag[sbestaetigung]"
Oder wie?
Als naechstes kommt noch nen kleines CV auf die Rueckseite, damit
der Partner sich auch gleich noch ein Bild ueber das ungefaehre
know-how-niveau des Ueberreichenden bilden kann? Koennte ja alles
durch ein tolles Logo vorgegaukelt sein.
*kopfschuettel*
ciao
--
"Unix was the first OS where you could carry the media and system
documentation around in a briefcase. This was fixed in BSD4.2."
Hallo Christian,
>Hat denn jemand Karten von bekannten Firmen?
>Stehen darauf dann z.B. BASF AG, Siemens AG, Intel GmbH oder nur das
>bekannte Logo + Ort, Straße und Tel/Mail?
ich habe einmal spaßeshalber nachgesehen. Alle mir vorliegenden hatten
die komplette Firmierung mit einer Ausnahme.
Das waren die von Rapp Collins Consulting (Oberes Management, jedoch
keine Vertretungsberechtigung). Interessanterweise ist beim
Geschäftsführer der Rapp Collins Interactive GmbH auch die korrekte
Firmierung verwendet worden.
>In meinem Fall: Ich möchte keinen falschen Eindruck erwecken sondern
>einfach nur eine Druckzeile sparen. Der Firmenname ist als Logo
>selbsterklärend, der GmbH-Zusatz steht aber im Logo nicht drin.
Überleg Dir, ob Du da nicht an der falschen Stelle sparst. Eine GmbH ist
zwar von den Banken nicht so gern gesehen, bei den Kunden ist das oft
jedoch ein Zeichen, dass etwas mehr hinter dem Unternehmen steckt. Da
man bekanntlich für eine GmbH mehr Aufwand betreiben muß und so als
Nebenerwerb kaum taugt. Durch eine Auswertung der Referrer auf meiner
Internetseite sehe ich auch immer wieder, dass Interessenten zu den
anderen Suchbegriffen "gmbh" mit angeben.
Gruß
Thomas
"Christian Wieland" <c-wi...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3DA80FA9...@t-online.de...
> Hat denn jemand Karten von bekannten Firmen?
> Stehen darauf dann z.B. BASF AG, Siemens AG, Intel GmbH oder nur das
> bekannte Logo + Ort, Straße und Tel/Mail?
wozu soll die Visitenkarte dienen?- Soll lediglich ein direkter Kontakt zum
zuständigen Sachbearbeiter einer größeren Firma vermittelt werden oder will
sich eine kleine Firma mit einem großen Lieferanten brüsten und den Anschein
von Seriosität erwecken? Muß der Herausgeber der Visitenkarte sich damit
aufwerten oder geht es nur um die Vergabe aller zur Kontaktaufnahme
notwendigen Daten?
> In meinem Fall: Ich möchte keinen falschen Eindruck erwecken sondern
einfach
> nur eine Druckzeile sparen. Der Firmenname ist als Logo selbsterklärend,
der
> GmbH-Zusatz steht aber im Logo nicht drin.
Dezent oder knallig - das sind Fragen des Darstellungsvermögens. Soll die
Visitenkarte ein Ersatz für bunte Werbeprospekte sein oder schlicht eine
simple Kontakthilfe? Als gerichtlich verwertbar kann sie doch nur schädlich
wirken, wenn falsche Angaben enthalten sind oder ein falscher Anschein
erweckt wird. Wenn der Hobbyschrauber ohne Gewerbeschein dick EDV-Service
oder sowas drauf schreibt in der Hoffnung, damit besser ins Gespräch zu
kommen oder durch ein fremdes Firmenlogo Zugehörigkeit zu einer renommierten
Firma vorgegaukelt wird.
Ich habe schon als Lehrling eigene Visitenkarten gehabt - als Drucker konnte
man sowas nebenbei schnell fertig pfuschen. Schlicht gehalten kommt am
besten - wenn der Empfänger sich nicht mehr merken kann, wozu er die Karte
bekommen hat, fliegt sie sowieso in den Müll. Je mehr mit Kartengestaltung
geprotzt wird, desto mehr scheint es der Herausgeber nötig zu haben.
Ausnahmen bestätigen die Regel.