Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Beitragsberechnung AOK (Allgem. Orts-Krankenkasse)

18 views
Skip to first unread message

Helge Adler

unread,
Sep 12, 2019, 9:54:45 AM9/12/19
to
Hallo liebe Auskenner,

eine Bekannte von mir ist kleine Gewerbetreibende und zum
Mindestbeitrag bei der AOK kranken- u. pflegeversichert.

Das Einkommen aus dem Gewerbe liegt/lag unter 8.000 EUR p.A.

Die KKasse fragt sie nun per Formular nach dem durchschnittlichen
Zeitaufwand, der im Vorjahr fuer das Kleingewerbe woechentlich
aufgewendet wurde.

Zweck: vermutlich genaue Prufung u. evtl. Nachberechnung des
zurueckliegenden Beitragssatzes. Der monatliche Zahlbetrag soll m.W.
immer nur vorlaeufig in der Hoehe festliegen. (Ich habe keine Ahnung)
Der ESt-Bescheid wurde der Kasse schon uebermittelt, das reicht denen
jedoch nicht aus.

Aber frage mal einen Selbstaendigen nach seinen Arbeitsstunden! Man
ist ja nicht nur beim Kunden, sondern auch zuhause mit der Steuer usw.
beschaeftigt und wer fuehrt schon Zeit-Protokolle dazu?

Kann mal bitte ein Auskenner sagen, wie sich das auswirkt, wenn meine
Bekannte der Krankenkasse

a) 20 Wochenstunden

b) 40 Wochenstunden

Zeitaufwand für zurueckliegende Zeitraeume meldet?

Was sollte meine Bekannte bestenfalls antworten?

Danke fuer ein paar wertvolle Hinweise!

Helge Adler

unread,
Sep 13, 2019, 7:18:47 AM9/13/19
to
Helge Adler schrieb am 12.09.2019 um 15:54:
> Hallo liebe Auskenner,
>
> eine Bekannte von mir ist kleine Gewerbetreibende und zum


Hallo, weisz denn keiner was zum Thema zu sagen, der das ueberblickt?

Nochmal der Punkt:

Fragebogen der GKV nach den durchschnittlichen woechentlichen
Arbeitsstunden in zurueckliegendem Zeitraum.

Fiktive Annahmen - haben welches Ergebnis (tendenziell)?

Also:
Wie wirkt sich das auf die Beitragshoehe etc. aus, wenn ein
Selbstaendiger einmal 20 Wochenarbeitsstunden angibt bzw. 40
Wochenarbeitsstunden? Bei der GKV bekanntem Jahreseinkommen.

Wir koennen ja gerne noch einen dritten fiktiven Fall annehmen, und
einmal nur durchschnittlich 10 Wochenarbeitsstunden voraussetzen, bei
gleichem Jahreseinkommen wie in den anderen Faellen. Gleiche
Fragestellung.

Ich (bzw. meine Bekannte) ueberblicken die Konsequenzen aus all dem
nicht.

Waere schoen, wenn sich ein Auskenner dazu aeuszern wuerde!

Gibt es solchene hier ueberhaupt noch?

HC Ahlmann

unread,
Sep 13, 2019, 8:41:56 AM9/13/19
to
Helge Adler <helge...@gmx.net> wrote:

> Zweck: vermutlich genaue Prufung u. evtl. Nachberechnung des
> zurueckliegenden Beitragssatzes. Der monatliche Zahlbetrag soll m.W.
> immer nur vorlaeufig in der Hoehe festliegen. (Ich habe keine Ahnung)

Der ESt-Bescheid des Vorjahres dient der Festlegung der KV- und
PV-Beiträge als Abschlagszahlungen. Mit dem ESt-Bescheid des aktuellen
Jahres wird dann der endgültige Beitrag festgelegt, Guthaben erstattet
oder Fehlbeträge nachgefordert (und der Beitrag für das nächste Jahr
festgelegt).

> Der ESt-Bescheid wurde der Kasse schon uebermittelt, das reicht denen
> jedoch nicht aus.

Das Bruttoeinkommen ist Bemessungsgrundlage der Beiträge.

> Aber frage mal einen Selbstaendigen nach seinen Arbeitsstunden! Man
> ist ja nicht nur beim Kunden, sondern auch zuhause mit der Steuer usw.
> beschaeftigt und wer fuehrt schon Zeit-Protokolle dazu?
>
> Kann mal bitte ein Auskenner sagen, wie sich das auswirkt, wenn meine
> Bekannte der Krankenkasse
>
> a) 20 Wochenstunden
>
> b) 40 Wochenstunden
>
> Zeitaufwand für zurueckliegende Zeitraeume meldet?

Man könnte die AOK stumpf fragen, wozu sie das wissen will. Eventuell
zweifelt sie an den Angaben zum Verdienst und vermutet weitere
Einkünfte, die aber bei der Einkommensteuer erklärt worden sein müssen,
oder Unterstützung durch Familienmitglieder, weil weniger als 8000€/Jahr
sehr wenig ist.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte

Heinz Tauer

unread,
Sep 13, 2019, 8:45:08 AM9/13/19
to
Am 13.09.2019 um 13:18 schrieb Helge Adler:
> Helge Adler schrieb am 12.09.2019 um 15:54:
>> Hallo liebe Auskenner,
>>
>> eine Bekannte von mir ist kleine Gewerbetreibende und zum
>
> Hallo, weisz denn keiner was zum Thema zu sagen, der das ueberblickt?
>
> Nochmal der Punkt:
>
> Fragebogen der GKV nach den durchschnittlichen woechentlichen
> Arbeitsstunden in zurueckliegendem Zeitraum.
>

 Deine Fragen kann wohl nur die AOK beantworten.

--
Gruß
Heinz

Helge Adler

unread,
Sep 13, 2019, 10:51:37 AM9/13/19
to
HC Ahlmann schrieb am 13.09.2019 um 14:41:
> Helge Adler <helge...@gmx.net> wrote:
>
> Das Bruttoeinkommen ist Bemessungsgrundlage der Beiträge.
>
>> [GKV will Zeitaufwand fuer das Einkommen wissen - warum nur?]
>
> Man könnte die AOK stumpf fragen, wozu sie das wissen will.

Danke Hans-Christian, und daneben auch Heinz mit dem gleichen
Vorschlag.

DAS waere in der Tat die Moeglichkeit. Wurde auch schon ueberlegt, da
mal anzurufen, was das soll, aber meine Bekannte hat Sorge, "die da"
wuerden sie bei einem "Verhoer" am Telefon reinlegen wollen.

Ich verstehe das auch, Behoerden udgl. Kassen kannst du heutzutage
kaum noch ueber den Weg trauen.


> Eventuell zweifelt sie an den Angaben zum Verdienst und vermutet weitere
> Einkünfte, die aber bei der Einkommensteuer erklärt worden sein müssen,
> oder Unterstützung durch Familienmitglieder, weil weniger als 8000€/Jahr
> sehr wenig ist.
>

Ah, ja!

Das waeren in der Tat nachvollziehbare Gruende.

Ein verringertes Einkommen p.A. kann jedoch u.a. durch den
berechtigten Ansatz fiktiven Verpflegungskosten-Mehraufwandes bei
aushaeusiger Berufstaetigkeit ueber 24 Stunden zusammenkommen. Das
laeppert sich.

Wenn man dann noch heiszes Leitungswasser an der Raststaette,
Nescaffee und frisch gebackenes Mehrkornbrot vom Discounter in
Betracht zieht, geht die Rechnung locker auf!

Klingt lustig, ist aber kein Witz.

Um trotz geringer Einkuenfte zu ueberleben, kann man zudem sehr
sparsam einkaufen und noch weniger ausgeben, als ein Voll-Hartz4-
Empfaenger und/oder auf in besseren Jahren gebunkerte
Konservenvorraete zurueckgreifen.

Hartz4 liegt ja sowieso bei weitem an oder ueber der Obergrenze des
tatsaechlichen Mindestbedarfs, denen werden ja in dem Satz sogar die
Suchten staatlich finanziert :-/ , welche im Fall meiner grundsoliden
Bekannten nicht vorliegen!

Dennoch bliebe die Frage offen, in welcher Groeszenordung
woechentliche Arbeitsstunden der Kasse gemeldet werden sollten, fuer
den zurueckliegenden Zeitraum:

Sagt man 10 Stunden bei Einkommen von 8000 Euro, lacht die Kasse:

"Oh, Klasse! Noch Normalverdiener - von Ihnen erheben wir
Nachschlag und erhoehen wir die Beitraege!"

Sagt man 40 Wochenstunden bei 8000 Euro Einkommen, jammert die Kasse:

"Ooohhh, total prekaer! Keine Nachzahlung, aaaber Sie schuften zuviel
und sind bald sterbenskrank - UNSER RISIKO, bei winzigen
GKV-Beitraegen! Kuendigung zum naechsten Ultimo! Leben Sie wohl!"
(Egal, die finden sicher was)

Das sind _echte_ Sorgen.

Was nun?

Danke fuer das Interesse!

Helge Adler

unread,
Sep 13, 2019, 2:36:26 PM9/13/19
to
Beate Goebel schrieb am 13.09.2019 um 17:34:
> Helge Adler schrieb am 13 Sep 2019
>
>> HC Ahlmann schrieb am 13.09.2019 um 14:41:
>>> Helge Adler <helge...@gmx.net> wrote:
>>>
>>> Das Bruttoeinkommen ist Bemessungsgrundlage der Beiträge.
>
>> Dennoch bliebe die Frage offen, in welcher Groeszenordung
>> woechentliche Arbeitsstunden der Kasse gemeldet werden sollten,
>> fuer den zurueckliegenden Zeitraum:
>
> Gar nicht!
> Die bekommen den Einkommensnachweis/Steuerbescheid des Finanzamtes und
> gut ist. Den jetzt aktuellen und der kann von 2017 sein.
>
> Und wenn einer am Telefon fragt, "das geht Sie nix an!"
>
> Beate
>


Ja, danke, Beate,

ich hab' noch mal bei meiner Bekannten rueckgefragt:

Den Fragebogen mit ESt-Bescheid usw. hatte sie denen bereits vor
Wochen zugeschickt, ohne das Feld mit den durchschnittlichen
Wochenarbeitsstunden auszufuellen.

Ist ja nicht so einfach fuer eine Selbstaendige, das festzustellen,
wie eingangs erklaert.

Kam aber wieder zurück, bitte die Wochenarbeitsstunden ausfuellen.

Mit haenderingender Bitte - also hervorgehoben freundlich - des
GKV-Zahlungsmanagement, das doch bald zu machen!

Naja, man wird halt doch erst mal telefonisch nachfragen muessen, fuer
was die diese Zahl benoetigen. Wer noch weiteres ueber die
Hintergruende weisz, bitte hier schreiben, dankeschoen.

Erwin Denzler

unread,
Sep 15, 2019, 6:14:20 AM9/15/19
to
Am 12.09.2019 um 15:54 schrieb Helge Adler:

> Die KKasse fragt sie nun per Formular nach dem durchschnittlichen
> Zeitaufwand, der im Vorjahr fuer das Kleingewerbe woechentlich
> aufgewendet wurde.
>
> Zweck: vermutlich genaue Prufung u. evtl. Nachberechnung des
> zurueckliegenden Beitragssatzes. Der monatliche Zahlbetrag soll m.W.
> immer nur vorlaeufig in der Hoehe festliegen. (Ich habe keine Ahnung)
> Der ESt-Bescheid wurde der Kasse schon uebermittelt, das reicht denen
> jedoch nicht aus.

Es geht wohl um die Frage der Hauptberuflichkeit. Seit 1.1.2019 spielt
das für die Beitragshöhe zwar keine Rolle mehr, 2018 aber schon noch.
Der Mindestbeitrag war dann deutlich höher.

Immer noch relevant ist es aber für den Versichertenstatus, wenn
ansonsten auch ein anderer Versicherungsgrund in Betracht käme (z.B.
gleichzeitige Beschäftigung, Rentenbezug, Studium usw.)

E.D.



Tobias Schuster

unread,
Sep 18, 2019, 4:13:11 AM9/18/19
to
Am 12.09.2019 um 15:54 schrieb Helge Adler:

> Danke fuer ein paar wertvolle Hinweise!

https://selbststaendigkeit.de/existenzgruendung/startup/auswahl-versicherungen/nebenberuflich-selbststaendig-krankenversicherung

Tobias Schuster

unread,
Sep 18, 2019, 3:43:55 PM9/18/19
to
Am 13.09.2019 um 17:34 schrieb Beate Goebel:
> Helge Adler schrieb am 13 Sep 2019
>
>> HC Ahlmann schrieb am 13.09.2019 um 14:41:
>>> Helge Adler <helge...@gmx.net> wrote:
>>>
>>> Das Bruttoeinkommen ist Bemessungsgrundlage der Beiträge.
>
>> Dennoch bliebe die Frage offen, in welcher Groeszenordung
>> woechentliche Arbeitsstunden der Kasse gemeldet werden sollten,
>> fuer den zurueckliegenden Zeitraum:
>
> Gar nicht!
> Die bekommen den Einkommensnachweis/Steuerbescheid des Finanzamtes und
> gut ist. Den jetzt aktuellen und der kann von 2017 sein.

Flasch! Die Krankenkasse geht auch bei geringem Einkommen von
Selbständigen immer von einem Mindest-Sockelbetrag aus, wovon der Betrag
verlangt wird.

Hier ist man offenbar nett zum Versicherten, denn über die Stundenzahl
kann man den Versicherten günstiger stellen.
Unter erklärten 20 Wochenstunden ist man nämlich !!! nebenberuflich
selbständig !!! und der Sockelbetrag sowie die Beiträge sinken deutlich.

Normalerweise sagt einem das niemand.

> Und wenn einer am Telefon fragt, "das geht Sie nix an!"

Klar wenn Geld/ Beitrag keine Rolle spielt.

2


Helge Adler

unread,
Oct 9, 2019, 7:44:33 PM10/9/19
to
So wird das wohl sein....

Der Kasse wurden jetzt durchschnittliche 17,5 WO-Arbeitsstunden
gemeldet. Nachfragen an die KV - warum das Ganze? - wurden nicht
gestellt. Es gab uebrigens auch eine unselbstaendige Taetigkeit, die
fand jedoch nicht im selben Zeitraum statt, sondern alternativ in dem
betr. Kalenderjahr. Auszerdem wurde irgendsoein Antrag auf
Beitragsanpassung/Haertefall bei Selbstaendigen mit geringem Einkommen
oder so aehnlich gestellt. Darin wurde aber nur das eigene Vermoegen
und das des Lebenspartners gemeldet.

Also vielen Dank erst mal fuer alle geposteten Meinungen, meine
Bekannte wartet jetzt auf die evtl. ueberraschende Nachberechnung der
KV-Beitraege..... :-)

Und dann wird man weiter sehen.


--
Schnapp Dir den Netscape-Seamonkey!
Zwei-In-Eins - Internet und EMail
Einfache Bedienung - Einmal gewohnt - Immer vertraut!
Erweiterbar - kein Firlefanz - 64bit
0 new messages