unter welchem (DATEV-)Konto bzw. welcher Bezeichnung laeuft bei
Selbstaendigen das, was bei Arbeitnehmern Werbungskosten heisst,
also Fort- und Weiterbildung (Messen, Seminare etc.)?
Viele Gruesse,
Ingo
> unter welchem (DATEV-)Konto
Welcher SKR? 03 oder 04?
> bzw. welcher Bezeichnung laeuft bei
> Selbstaendigen das, was bei Arbeitnehmern Werbungskosten heisst,
> also Fort- und Weiterbildung (Messen, Seminare etc.)?
Werbungskosten des Nichtselbständigen = Betriebsausgaben des Selbständigen.
Der Werbungskostenbegriff umfaßt also viel mehr als von Dir angenommen.
Gruß
Alfred
> unter welchem (DATEV-)Konto
AG> Welcher SKR? 03 oder 04?
SKR 03.
AG> Werbungskosten des Nichtselbstaendigen = Betriebsausgaben des
AG> Selbstaendigen. Der Werbungskostenbegriff umfasst also viel mehr
AG> als von Dir angenommen.
Leider finde ich auch in einem Buch ueber Kontierung nach dem
DATEV-Kontenrahmen keine passenden Konten fuer Dinge wie: Besuch von
Fachmessen, Teilnahme an Seminaren, Kosten fuer den Internetzugang etc.,
dafuer aber eines fuer Fernschreiber...
Irgendwie muessen doch auch "moderne" Arten der Sicherung des Einkommens
erfassbar sein.
Viele Gruesse,
Ingo
> unter welchem (DATEV-)Konto
SKR 03.
Viele Gruesse,
Ingo
PS: Ist der Begriff Werbekosten des DATEV-Kontenrahmens gleichbedeutend mit
Werbungskosten?
Ingo Brueckl schrieb in Nachricht <354a...@wupperonline.de>...
>Leider finde ich auch in einem Buch ueber Kontierung nach dem
>DATEV-Kontenrahmen keine passenden Konten fuer Dinge wie: Besuch von
>Fachmessen, Teilnahme an Seminaren, Kosten fuer den Internetzugang etc.,
>dafuer aber eines fuer Fernschreiber...
>
>Irgendwie muessen doch auch "moderne" Arten der Sicherung des Einkommens
>erfassbar sein.
Konto 4610 Werbungskosten, wenn Du Deine Werbungskosten noch getrennt
aufführen willst, vielleicht wegen der Übersichtlichkeit, so kannst Du Dir
ja noch weitere Konten einrichten und sie gleich nach den Kostenarten
benennen.
Z.B. 4611 Fachmessen, 4612 Seminare,
Der Kontenrahmen ist kein Dogma, Du kannst ihn Dir anpassen wie Du es für
richtig hältst, nur muß er den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung
entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Stefan Schulz schrieb in Nachricht
<1TIvfMD...@f96.freeway.shnet.org>...
>LStH-V...@t-online.de (Hans-Peter Popowski) in
/DE/ETC/BERUF/SELBSTAENDIG:
>Betreff: Re: Werbungskosten? (01.05.1998 22:11:57)
>btw: Benutzen Quick Books und die Software von Lexware eigentlich
>auch den DATEV SKR 03 ?
Müßten sie eigentlich denn es ist ja einer der gebräuchlichste Kontenrahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
>Stefan Schulz schrieb in Nachricht
><1TIvfMD...@f96.freeway.shnet.org>...
>>LStH-V...@t-online.de (Hans-Peter Popowski) in
>/DE/ETC/BERUF/SELBSTAENDIG:
>>Betreff: Re: Werbungskosten? (01.05.1998 22:11:57)
>
>
>>btw: Benutzen Quick Books und die Software von Lexware eigentlich
>>auch den DATEV SKR 03 ?
>
Quick Books - ja, Lexware - weiß nicht.
Gruß
Babette