wir denken gerade darueber nach, den Stromverbrauch der beiden Bueros in
unserem Haus in der Steuererkl�rung zu ber�cksichtigen.
Technisch ist es kein Problem, einen passenden Zwischenz�hler zu
installieren (B�roversorgung ist komplett getrennt vom restlichen Haus).
Frage: muss das Ding geeicht sein?
Hintergrund der Frage ist, dass wir in unserer fr�heren Mietwohnung
einfach pauschal 30% des Stromverbrauchs f�r die B�ros angesetzt haben,
was immer problemlos durchging(bis vor ca. 8 Jahren).
Das war garantiert ungenauer als ein ungeeichter Z�hler der
Genauigkeitklasse 1...
Der Preisunterschied geeicht/ungeeicht betr�gt zwar nur nen Hunni, aber
den kann man ja auch sch�ner ausgeben ;-)
Liebe Gr��e aus der Wesermarsch
Ralph
--
Unsere Baustelle:
> Moin,
>
> wir denken gerade darueber nach, den Stromverbrauch der beiden Bueros in
> unserem Haus in der Steuererklärung zu berücksichtigen.
Ich kann an der Idee, Geschäftsausgaben als solche auch abzusetzen irgendwie
so garnichts falsches finden...
> Technisch ist es kein Problem, einen passenden Zwischenzähler zu
> installieren (Büroversorgung ist komplett getrennt vom restlichen Haus).
>
> Frage: muss das Ding geeicht sein?
Meine StB mein hierzu Radio Eriwan, im Prinzip ja, aber.
> Hintergrund der Frage ist, dass wir in unserer früheren Mietwohnung
> einfach pauschal 30% des Stromverbrauchs für die Büros angesetzt haben,
> was immer problemlos durchging(bis vor ca. 8 Jahren).
Und das ist in dem Fall das "Aber". Frage, lässt man Euch inzwischen die 30%
nicht mehr durch gehen?
> Der Preisunterschied geeicht/ungeeicht beträgt zwar nur nen Hunni, aber
> den kann man ja auch schöner ausgeben ;-)
Dann kann man ihn aber nicht absetzen ;-). Was meint Eure Steuerberatung?
--
CASE NIGHTMARE GREEN
Dietz Proepper wrote:
> Ich kann an der Idee, Geschäftsausgaben als solche auch abzusetzen irgendwie
> so garnichts falsches finden...
Nö, wir auch nicht.
Allerdings ist das "Steuern sparen um jeden Preis" gar nicht unser Ding.
Hard-/Software und Verbrauchsmaterial setzen wir natürlich ab, aber das
endlose Sammeln von Kleinbelegen sparen wir uns.
Die Zeit war bisher besser (effektiver) investiert, wenn wir gemütlich
am Kamin sitzen und Ideen für unser Geschäft ausbrüten. Macht auch mehr
Spass.
Einmal im Jahr ne Zahl ablesen und die ermittelte Summe mit gut 40%
"vergütet" zu bekommen hat allerdings Charme...
> Meine StB mein hierzu Radio Eriwan, im Prinzip ja, aber.
:-)
> Und das ist in dem Fall das "Aber". Frage, lässt man Euch inzwischen die 30%
> nicht mehr durch gehen?
Keine Ahnung. Raum- und Stromkosten haben wir in den letzten 8 Jahren
einfach nicht angesetzt.
> Dann kann man ihn aber nicht absetzen ;-).
_Das_ ist ein Argument.
Was meint Eure Steuerberatung?
Bisher nix. Die Idee hatten wir erst gestern Abend. Werde ich am Montag
mal erkunden und dann hier reintippern.
Liebe Grüße
Ich mache das seit ca. acht Jahren mit einem ungeeichten Zähler, und das
Finanzamt hat auch noch nicht nachgefragt (hatte allerdings auch noch
keine Steuerprüfung, aber auch keinen 164er-Vorbehalt). Aber anscheinend
liegen die Zahlen in einem "vernünftigen" Rahmen.
Die monatliche Abschlagszahlung am 1. buche ich (SKR03) erst mal komplett
(und mit Vorsteuer) auf 4240 (Betriebsstrom). Am Ende des Monats lese ich
die Zähler ab und buche den "Nicht-Bürostrom-Anteil" netto um auf 4241
(Allgemeinstrom). Und davon berechne ich dann nochmal 93,24% und buche
den negativ (und mit Vorsteuerkorrektur) auf 4249 (Privatstrom) an
1860 (private Grundstückskosten).
Warum 93,24%? Weil der Büroflächenanteil des Hauses 6,76% ist und ja
außerhalb des Büro(zähler)s auch ein bißchen betrieblicher Strom ver-
braucht wird (z.B. für Außen- und Treppenhausbeleuchtung, Klingel,
Betrieb der Heizung o.ä.) und ich den dann noch anhand der Fläche
aufteile (das übrigens auch mit Gas und Wasser).
Mit der Jahresabschlußrechnung mache ich das auch so. Und erläutere
das alles ausführlich in einer Anlage zur GuV. "Mein" Finanzbeamter
findet das offenbar in Ordnung.
Gruß Matthias.
Das ist ungünstig und macht möglicherweise eine erneute Diskussion mit
dem FA bzw. dem Betriebsprüfer notwendig.
Als ich vor Jahren mein neues Haus bezogen habe und es wegen einiger
heftiger Meinungsverschiedenheiten mit der Vorsteuer bei mir eine
Umsatzsteueraußenprüfung gab, habe ich die Gelegenheit genutzt, die
Sache einmalig mit dem FA zu klären. Seitdem werden bei mir pauschal 33 %
der Hausbetriebskosten (Abschreibung, Wasser, Abwasser, Strom etc.) als
Betriebsausgabe anerkannt. Beim Telephon (ISDN, 3 von 5 Nummern dem
Betrieb zugeordnet) sind es sogar 60 %.
Vielleicht hilft Dir das bei Deinen Überlegungen weiter.
Grüße
Bodo
Die erste Frage ist, ob ein Zähler überhaupt Sinn macht. Dieser erzeugt
die Notwendigkeit einen Leitungsplan des Hauses zu erstellen und alle
Anschlüsse und vor allem alle Verbraucher eindeutig einer gewerblichen
oder privaten Nutzung zuzuordnen. Und dann wiederum tritt die frage auf,
wo man die Telefonanlage oder den Internetrouter einsteckt oder auch die
Kaffemaschine.
Irgendwann gibt es dann den "Umschalter" mit dem man die Verbraucher
dann von 8.00 bis 17.00 mit gewerblichem Strom betreibt und in der
übrigen Zeit dann privat. Dann muss man sich noch überlegen, ob man
Mittagspause macht und ob man die Geräte runter und auf privatem Strom
wieder rauffahren möchte um in der Mittagszeit dann seine Bankgeschäfte
erledigen zu können.
Es kommt hinzu, dass die Steuerprüfung unter Garantie kommen wird, wenn
durch den Stromzähler der private Verbrauch scheinbar unterversorgt
wird. Nehnmen wir an die Vorliegende wohnung hat verglichen mit anderen
einen typischen Stromvebrauch von x kW/h im Jahr. Und nehmen wir an,
dass dieser Verbrauch nun sinkt auf x/2 weil der Rest eben gewerblich
gezählt wird. Dann gibt es eine Steuerprüfung und dann werden auch Dinge
entdeckt.
Ein Zähler macht also nur Sinn, wenn man von vornherein von einem
übermäßigen gewerblichen Stromverbrauch ausgehen muss und bedeutet dann,
dass man tatsächlich auch einen höheren Verbrauch hat als andere. Das
kann eine große Leuchtreklame sein oder ein ein Keller voll Server im
24*7-Einsatz. Dann würde ich genau diesen eindeutigen Stromverbrauch
extra erfassen und den neben dem pauschal verteilten zusätzlich absetzen
wollen. Aber auch das macht nur Sinn mit Rücksprache zum FA.
Einfach nur die Pauschale aushebeln, das wird man mit einem Zähler nicht
schaffen ganz gleich ob kalibriert oder nicht.
Bodo Rzany schrieb:
> Vielleicht hilft Dir das bei Deinen Überlegungen weiter.
Ja sicher, ganz herzlichen Dank, auch an Matthias.
Ich werde Montag mal mit unserer Steuerberaterin schwaetzen und das
Ergebnis dann hier kundtun.
Liebe Grüße aus der Wesermarsch
Wolfgang Uhr schrieb:
> Die erste Frage ist, ob ein Z�hler �berhaupt Sinn macht. Dieser erzeugt
> die Notwendigkeit einen Leitungsplan des Hauses zu erstellen und alle
> Anschl�sse und vor allem alle Verbraucher eindeutig einer gewerblichen
> oder privaten Nutzung zuzuordnen.
Exakter Plan ist vorhanden, alles weitere damit kein Problem.
Wir restaurieren hier eine betagte H�tte und haben die Elektrik von
Grund auf neu gemacht. Die B�ros haben etliche separate Kreise (nicht
wegen der Abrechnung, sondern wegen der Versorgungssicherheit)auf 2
eigenen FIs, das l��t sich prima einzeln z�hlen.
> Irgendwann gibt es dann den "Umschalter" mit dem man die Verbraucher
> dann von 8.00 bis 17.00 mit gewerblichem Strom betreibt und in der
> �brigen Zeit dann privat. Dann muss man sich noch �berlegen, ob man
> Mittagspause macht und ob man die Ger�te runter und auf privatem Strom
> wieder rauffahren m�chte um in der Mittagszeit dann seine Bankgesch�fte
> erledigen zu k�nnen.
Boah, hast Du so schlechte Erfahrungen mit Finanzbeamten gemacht? Ich
hatte da in 30 Jahren nie ein Problem (Steuerberaterin haben wir erst
seit gut 10 Jahren, vorher habe ich den Kram selber gemacht). Ich bin da
immer auf recht vern�nftige Leute getroffen.
> Es kommt hinzu, dass die Steuerpr�fung unter Garantie kommen wird, wenn
> durch den Stromz�hler der private Verbrauch scheinbar unterversorgt
> wird.
Da habe ich gar kein Problem mit. Unsere Steuerberaterin hat die klare
Ansage, nur absolut wasserdicht anzusetzen und keine "Steuerspartricks"
irgendwelcher Art zu nutzen. Pr�fer d�rfen jederzeit kommen.
Bei meinen Eltern habe ich erlebt, wie eine Pr�fung eine fast 6-stellige
Nachzahlung einbrachte, die ihnen fast das Genick gebrochen h�tte.
Pl�tzlich war die schon bezahlte H�tte wieder hoch verschuldet.
Sowas brauchen wir gar nicht, deshalb lassen wir uns einen ruhigen
Schlaf gerne eine paar (nicht "gesparte") Kr�ten kosten ;-)
�bertreiben muss mans aber auch nicht...
> Das
> kann eine gro�e Leuchtreklame sein oder ein ein Keller voll Server im
> 24*7-Einsatz.
4 satt ausger�stet PCs/Macs im 24/7/365-Betrieb mit je 2 gro�en TFTs und
der ganze �bliche Peripheriekrempel d�rften ganz sch�n nuckeln.
Bei mir: Serverraum im Keller und zwei Büro-PCs. Betrieblicher Strom in
"normalen" Monaten ca. 600 kWh; in Monaten, in denen ein dreiwöchiger
Betriebsurlaub stattfindet, ca. 400 kWh :-) (die Kellerserver laufen
da natürlich weiter, das ist alleine die Einsparung durch die zwei
Büro-PCs)
Privater Strom demgegenüber ca. 200 kWh im Sommer und ca. 300 kWh im
Winter (weil da die Heizungspumpen länger laufen).
Nur damit Du mal ein paar Vergleichswerte hast...
Gruß Matthias.
Matthias Hanft wrote:
> Nur damit Du mal ein paar Vergleichswerte hast...
Jo, besten Dank!
Das passt verblüffend gut zu unserem Verbrauch (gut 11 MWh/a) und meinen
überschlägigen Schätzungen, daß gut die Hälfte "Betriebssaft" sein dürfte.
Liebe Grüße
gestern Abend habe ich mit unserer Steuerberaterin geschnackt. Ergebnis:
Es ist voellig schnuppe, ob der Zaehler geeicht ist oder nicht. Sowohl
für die Anerkennung der Verbrauchskosten als auch die Absetzbarkeit des
Zaehlers selbst.
(Erfrischend lebensnahe) Begruendung: selbst der einfaeltigste Beamte
hat kein Problem zu begreifen, dass auch ein ungeeichter Zaehler genauer
ist als jede willkuerliche Pauschalierung.
Haette in der Praxis noch nie Stress oder auch nur eine Nachfrage gegeben.
Herzlichen Dank an alle Poster & liebe Gruesse aus der Wesermarsch
interessanter Thread, den ich gerne mal etwas "erweitern" möchte:
Ich habe bislang die Kosten für das Arbeitszimmer in der selbstgenutzen
Wohnimmobilie auch prozentual (nach Flächenverhältnis) geltend gemacht.
Strom, Heizung, Wasser, etc... Prozentsatz sind ca. 14%.
Jetzt hat unser 2-Personen Haushalt allerdings einen Stromverbauch von
knapp 5.000 kWh / Jahr (Richtwert 2 Personen sind 2.500 kWh), womit die
14% ziemtlich fern der Realität liegen (Verursacht durch IT Hardware).
Laut Sachbearbeiterin FA können die Kosten für einen eigenen
Stromzähler fürs Arbeitszimmer geltend gemacht werden.
Problem ist nun: Um einen Stromzähler fürs Arbeitszimmer installieren
zu können, muss in der Wohnung eine neue Unterverteilung installiert
werden (Uralte Unterverteilung, alles 2-adrig Flachband, Sicherungen
gibts nicht mehr, da macht kein Elektriker mehr was dran!). Zumal durch
die neue Unterverteilung / Zuleitung zum Arbeitszimmer endlich die IT
auch 3-adrig wäre!
Kann man ruhigen Gewissens sowohl den Stromzähler als auch die
(notwendige) Unterverteilung geltend machen (800 - 1.000 EUR)?
Klar, unabhängig von der gewerblichen Nutzung sollte die
Unterverteilung irgendwann auch mal erneuert werden... Nur für den
Stromzähler ist es eben quasi "Voraussetzung".
Schönes WE, Jan
Gegenfrage: Warum denn nicht ?
Wenn ich in der Firma der Auffassung bin ich brauche einen Elektriker
der mir neue Kabel verlegt dann verlegt der neue Kabel, schreibt die
Rechnung und gut ist. In Deinem Fall sind die Rᅵume halt in Deinem
Privathaus. Aber sonst sehe ich da keinen Unterschied. Vorausgesetzt
Du rechnest das auch sonst alles sauber und nachvollziehbar auseinander.
Genau das hab ich schon 1990 gemacht. War ja schließlich betriebliche
Erfordernis.
Gruß Matthias.
Genau so.
Gruß
Bodo
> Genau das hab ich schon 1990 gemacht. War ja schließlich betriebliche
> Erfordernis.
Von den Kosten wären dann Material / Gerät als AFA und Arbeitsstunden
Elektriker direkt geltend zu machen? Oder beides ohne AFA direkt zu
100%?
Wären die Kosten dann wiederum nur anteilig (nach Flächenverhältnis)
geltend zu machen oder alles komplett auf Arbeitszimmer da "notwendige
Betriebsausgabe"?
Arbeitszimmer an sich ist kein Betriebsvermögen bzw.
Finanzierungszinsen werden nicht geltend gemacht...
> Gegenfrage: Warum denn nicht ?
Naja, ich dachte, besonders die Unterverteilung (Sicherungskasten,
FI's, etc.) stellt einen deutlichen Mehrwert für den "privaten" Teil
der Wohnung dar, von daher sicherlich nicht voll Betriebsausgabe...
Schönes WE noch, Jan
Vor 21 Jahren hat das noch mein Steuerberater gebucht, und so alte
Unterlagen hab ich inzwischen weggeschmissen, kann's Dir also nicht
mehr sagen, wie er das gemacht hat.
> Wären die Kosten dann wiederum nur anteilig (nach Flächenverhältnis)
> geltend zu machen oder alles komplett auf Arbeitszimmer da "notwendige
> Betriebsausgabe"?
Eher letzteres, ist ja auch unmittelbar zuordenbar.
> Naja, ich dachte, besonders die Unterverteilung (Sicherungskasten,
> FI's, etc.) stellt einen deutlichen Mehrwert für den "privaten" Teil
> der Wohnung dar, von daher sicherlich nicht voll Betriebsausgabe...
Naja, man könnte da noch unterschieden... generell würde ich jetzt so
ausm Bauch raus die Gesamtkosten (Material+Arbeit) auf z.B. 8 Jahre
abschreiben (wenn die Wohnung Dir gehört, auf "Betriebsausstattung";
wenn sie angemietetet ist, auf "Einbauten", wobei man da noch unter-
scheiden könnte, ob Du das Zeug am Ende Deines Mietverhältnisses
wieder ausbauen (und z.B. in Dein nächstes Büro mitnehmen) würdest
oder ob das da drinbleibt); ganz Verwegene würden die Gesamtkosten
vielleicht auch unter "Instandhaltung Betriebsräume" sofort komplett
als Betriebsausgabe abziehen (was aber wohl eher für "neuen Anstrich"
o.ä. gedacht ist). Es kommt eben immer auf den Einzelfall an... (den
man hier, vor allem bei größeren Beträgen, durchaus mal mit seinem
Steuerberater diskutieren könnte).
Gruß Matthias.
werde das mit dem STB mal abklären ;)
Gruss, Jan