hätte eine kleine Frage:
darf ich auf eine erhobene Anfahrtspauschale Mwst. draufrechnen oder muss
diese wie Porto als Mwst-frei gewertet werden?
Wäre toll hier ne Antwort zu bekommen.
MFG
Michael
Anfahrt ist eine leistung Deines Betriebes als USt-pflichtig Porto ist
ja nur Umsatzsteuerbefreit, weil die Post (noch) das Monopol hat. Auf
UPS etc muss ja auch USt gezahlt werden ( AFAIK)
Gruß
Christoph, der seine Anfahtspauschalen immer besteuert.
> darf ich auf eine erhobene Anfahrtspauschale Mwst. draufrechnen
Du darfst nicht nur - du musst!
Wenn du es nicht tust, wird das Finanzamt dir die Mehrwertsteuer aus deiner
Pauschale "herausrechnen".
Goetz
--
Goetz Buchholz
Worte en gros und en détail
www.goetzbuchholz.de
www.ratgeber-e-lancer.de
> darf ich auf eine erhobene Anfahrtspauschale Mwst. draufrechnen oder muss
> diese wie Porto als Mwst-frei gewertet werden?
IMHO musst Du auf beides MwSt. aufschlagen, denn Du erbringst die
Leistung.
Bis die Tage, Jürgen
PGP public key available on demand.
Du mußt nicht nur auf Versandkosten durch private Anbieter MwSt. bezahlen!
Wenn du deinem Kunden eine Ware lieferst und dabei Versandkosten berrechnest
ist es vollkommen unerheblich, wieviel MwSt. du deinem Transporteur bezahlt
hast. Nebenleistungen teilen grundsätzlich das Leid der Hauptleistung. Wenn
du also Ware (16%) per Brief (0%) verschickst, mußt du auch auf die
Versandkosten 16% abführen. Wenn du einen Stapel Zeitschriften (7%) per
Paket (16%) verschickst, berrechnest du 7% MwSt auf die Versandkosten.
Jens
--
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Hm.. Die Umsatzsteuerbefreiung durch die Post bedeutet also, dass ich
Porto nicht als Vorsteuer abziehen kann, hm? - Schade.. sind ja auch
Ausgaben..
-Manuel
>Hm.. Die Umsatzsteuerbefreiung durch die Post bedeutet also, dass ich
>Porto nicht als Vorsteuer abziehen kann, hm? - Schade.. sind ja auch
>Ausgaben..
Ich glaube, du bringst da was durcheinander.
Du könntest beim Porto ja nur die darin enthaltene Umsatzsteuer als
Vorsteuer geltend machen. Da im Porto bei der Post keine USt. drin ist,
kannst du auch nichts als VSt. ziehen. Das Porto an sich bleibt aber (in
voller Höhe) Betriebsausgabe (brutto=netto).
Wenn du also für X Briefmarken 5,80 EUR bezahlst, dann lautet der
Buchungssatz
Kasse an Porto 5,80
und _nicht_
Kasse 5,80 an Porto 5,00
VSt. 0,80
oder sonst wie.
Deine Betriebsausgaben erhöhen sich somit um die vollen 5,80 EUR.
Gruß,
Wolfgang
Wieso glauben eigentlich alle, dass die Preise die gleichen wären, wenn
die Post Umsatzsteuer berechnen müsste? Sicher würde dann ein Brief mehr
als 0,55 EUR kosten...
Gruß
Susanne
> Wenn du also für X Briefmarken 5,80 EUR bezahlst, dann lautet der
> Buchungssatz
> Kasse an Porto 5,80
> und _nicht_
> Kasse 5,80 an Porto 5,00
> VSt. 0,80
> oder sonst wie.
> Deine Betriebsausgaben erhöhen sich somit um die vollen 5,80 EUR.
Hm... Ja klar.. aber was bringt mir das? Ich muss ja immernoch
genausoviel Umsatzsteuer aus meinen Einnahmen abführen. Ok.. ist im
Endeffekt Gewinnmildernd.. aber.. naja.. Egal..
> Hm... Ja klar.. aber was bringt mir das? Ich muss ja immernoch
> genausoviel Umsatzsteuer aus meinen Einnahmen abführen.
Wäre es dir lieber, wenn die Post 5,80 EUR zzgl. 16 % USt. berechnen
würde? Was würde das ändern? Auf der einen Seite gibst du 0,93 EUR mehr
aus, weil die Post die USt. natürlich draufschlagen würde, auf der
anderen Seite kannst du deine Umsatzsteuerschuld dem FA gegenüber um
0,93 EUR mindern. Das Ergebnis ist "0".
Ciao, Hajott
> Wäre es dir lieber, wenn die Post 5,80 EUR zzgl. 16 % USt. berechnen
> würde? Was würde das ändern?.... Das Ergebnis ist "0".
Stimmt.... ich geb mich geschlagen :-)
Aber das scheint ja hier der Standard-Denkfehler zu sein *g*
Gruß
Manuel