Ich sitz grad noch an meinem Compi und seit Tagen geistern mir ja so einige
neu gelernte Dinge rund um GmbHen im Kopf herum. Mal von der
Mantelkaufgeschichte abgesehen, ist da ja dieses unsägliche Phänomen des
Stammkapitals. Aus den entsprechenden §§ konnte ich zwar einiges ersehen,
aber nicht alles verstehen.
Also mal aus meinem bisherigen Verständnis raus (im Zweifelsfall mal bitte
von einer Ein-Mann-GmbH ausgehen):
1.a. Stammkapital 25.000 Euro muß im Endeffekt sein, obwohl
1.b. zur unmittelbaren Gründung die Hälfte, also 12.500 Euro ERSTMAL
ausreichen.
-> wie wird ERSTMAL definiert / gehandhabt?
2. Stammkapital kann auch durch entsprechende Sachwerte eingebracht werden
-> Gibt es bei den Sachen Beschränkungen?
-> Wer bewertet die Einlagen und wie (Notar, Gutachter?)?
daraus resultierend:
Ist es für einen GmbH-Gründer dann nicht sinnvoll, (große) Teile seines
Stammkapitals vor der Gründung in Sachwerte anzulegen (Büroausstattung,
Firmenwagen, etc) und diese Güter (mögl. neuwertig) als Sachwerte in die
Gesellschaft einzubringen, so daß er das Kapital weitgehend sinnvoll nutzen
kann?
Wird das in der Regel auch so gehandhabt oder stelle ich mir das falsch vor?
(Mal von dem Umstand abgesehen, dass man sich die Gründung wohl nochmal
überlegen sollte, wenn man gerade mal die 25.000 Euro zusammenkratzen kann -
Aber zusätzliche 50.000 Mark Investitionskapital sind ja kein Nachteil)
Erleuchtet mich - *knips*
Gruß und vielen Dank schonmal,
Floyd Benner
--
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Floyd Benner schrieb:
> 1.a. Stammkapital 25.000 Euro muß im Endeffekt sein, obwohl
> 1.b. zur unmittelbaren Gründung die Hälfte, also 12.500 Euro ERSTMAL
> ausreichen.
> -> wie wird ERSTMAL definiert / gehandhabt?
Erstmal heißt, solange Du nicht mehr Geld brauchst.
> 2. Stammkapital kann auch durch entsprechende Sachwerte eingebracht werden
> -> Gibt es bei den Sachen Beschränkungen?
> -> Wer bewertet die Einlagen und wie (Notar, Gutachter?)?
Bei einer AG ein Wirtschaftsprüfer, der für die korrekte Bewertung
seinen Kopf hinhalten muss. Bei der GmbH kannst Du die Bewertung IMHO
selber vornehmen, sie muss aber angemessen sein, sonst musst Du im
Bedarfsfall Geld nachschießen.
> daraus resultierend:
>
> Ist es für einen GmbH-Gründer dann nicht sinnvoll, (große) Teile seines
> Stammkapitals vor der Gründung in Sachwerte anzulegen (Büroausstattung,
> Firmenwagen, etc) und diese Güter (mögl. neuwertig) als Sachwerte in die
> Gesellschaft einzubringen, so daß er das Kapital weitgehend sinnvoll nutzen
> kann?
Nein, sinnvoller ist es, erst eine Bargründung zu machen und das Kapital
dann in Sachwerten sinnvoll anzulegen. Dann können keine
Bewertungsprobleme entstehen.
Um Mißverständnissen vorzubeugen:
Das Stammkapital muß nicht tot auf einem Konto rumgammeln, es wird nur
gesondert in der Bilanz ausgewiesen.
Du kannst damit aber vom ersten Tag an arbeiten.
Gruss
Andreas Börnig
nur mal zu einem Punkt:
> Also mal aus meinem bisherigen Verständnis raus (im Zweifelsfall mal bitte
> von einer Ein-Mann-GmbH ausgehen):
>
> 1.a. Stammkapital 25.000 Euro muß im Endeffekt sein, obwohl
> 1.b. zur unmittelbaren Gründung die Hälfte, also 12.500 Euro ERSTMAL
> ausreichen.
wenn es eine Ein-Mann-GmbH ist, dann reicht nicht die Hälfte, dann muß das
Stammkapital vollständig eingezahlt werden bzw. für die zweite Hälfte eine
Sicherung bestellt werden.
§7 GmbHG sagt dazu
(2) Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn auf jede Stammeinlage, soweit
nicht Sacheinlagen vereinbart sind, ein Viertel eingezahlt ist. Insgesamt
muß auf das Stammkapital mindestens soviel eingezahlt sein, daß der
Gesamtbetrag der eingezahlten Geldeinlagen zuzüglich des Gesamtbetrags der
Stammeinlagen, für die Sacheinlagen zu leisten sind, die Hälfte des
Mindeststammkapitals gemäß § 5 Abs. 1 erreicht. Wird die Gesellschaft nur
durch eine Person errichtet, so darf die Anmeldung erst erfolgen, wenn
mindestens die nach den Sätzen 1 und 2 vorgeschriebenen Einzahlungen
geleistet sind und der Gesellschafter für den übrigen Teil der Geldeinlage
eine Sicherung bestellt hat.
> Ist es für einen GmbH-Gründer dann nicht sinnvoll, (große) Teile seines
> Stammkapitals vor der Gründung in Sachwerte anzulegen (Büroausstattung,
> Firmenwagen, etc) und diese Güter (mögl. neuwertig) als Sachwerte in die
> Gesellschaft einzubringen, so daß er das Kapital weitgehend sinnvoll
nutzen
> kann?
Was soll das bringen? Durch die Sachgründung hast Du die Probleme mit der
Bewertung, die beim Geld wegfallen. Und warum soll sich die GmbH von dem
Geld nicht gleich eine Büroausstattung und einen Firmenwagen anschaffen? Ich
denke, das wäre der bessere und günstigere Weg.
> Wird das in der Regel auch so gehandhabt oder stelle ich mir das falsch
vor?
Mir ist damals entschieden von einer Sachgründung abgeraten worden, aber
vielleicht haben sich die Zeiten geändert... ;-)
> (Mal von dem Umstand abgesehen, dass man sich die Gründung wohl nochmal
> überlegen sollte, wenn man gerade mal die 25.000 Euro zusammenkratzen
kann -
> Aber zusätzliche 50.000 Mark Investitionskapital sind ja kein Nachteil)
Solange die Gesellschaft mit dem Geld auskommt, ist es kein Problem.
Entweder zahlst Du 25.000 Euro ein und kaufst dafür Sachen oder Du kaufst
z.B. vorher für 20.000 Euro ein, überträgst das in die Gesellschaft und
zahlst noch 5.000 Euro ein. Kommt im Endeffekt auf dasselbe heraus - wie
gesagt bis auf das Problem mit der Bewertung der Sacheinlagen.
Viele Grüße
Gerhard
in kurzform: kann man machen, ist aber scheisse. gibt aerger mit der
bewertung, abschreibung mindert stammkapital, ...
besorg dir die ganzen 25tde, einen kontoauszug deiner gmbh i.g, der
dies ausweist und lass die geschichte vom notar beurkunden. danach
kannst du im falle einer spaeteren pleite jegliche verdaechtigungen
bzgl einer nicht vollstaendigen aufbringung des stammkapitals abwehren
(sonst darfst du nochmal loehnen).
ciao, jan
rs&p-Dossier: Software zur Erstellung technischer Dokumentationen
und Schriftgutes in Verwaltung und Industrie.
Hier ist leider eine Extraregeleung. Bei einer Ein-Mann-GmbH muß bei
Gründung das volle Stammkapital eingezahlt werden (25.000 EUR).
Bei mehr als einem Gesellschafter reichen die 12.500 EUR. Du hast dann als
Gesellschafter immer Schulden gegenüber der GmbH. Da man sich in der Regel
aber keine Zinsen abknöpft kann man diese Schulden ewig offen lassen.
> 2. Stammkapital kann auch durch entsprechende Sachwerte eingebracht
werden
>
> -> Gibt es bei den Sachen Beschränkungen?
> -> Wer bewertet die Einlagen und wie (Notar, Gutachter?)?
>
> daraus resultierend:
>
> Ist es für einen GmbH-Gründer dann nicht sinnvoll, (große) Teile seines
> Stammkapitals vor der Gründung in Sachwerte anzulegen (Büroausstattung,
> Firmenwagen, etc) und diese Güter (mögl. neuwertig) als Sachwerte in die
> Gesellschaft einzubringen, so daß er das Kapital weitgehend sinnvoll
nutzen
> kann?
>
Bei einer GmbH solltest Du die Sachwerte in Deinem eigenen Interesse von
einem Gutachter bewerten lassen, ansonsten könnte man Dir eine
"Schein-Gründung", d.h. Gründung mit weniger Eigenkapital als
vorgeschrieben, vorwerfen. Im Schadensfall mußt Du dann das fehlende EK
nachschießen.
Es ist einfacher 25.000 EUR mittels eines Kontoauszuges vorzuweisen als
Büromöbel in dem Wert hinzustellen (Gutachterkosten fallen z.B. nicht an).
Was Du danach mit dem EK machst steht Dir frei ...
Gruß,
Jakob Braendle
Hamburg
>1.a. Stammkapital 25.000 Euro muß im Endeffekt sein, obwohl
Ja, Par. 5 GmbHG
>1.b. zur unmittelbaren Gründung die Hälfte, also 12.500 Euro ERSTMAL
>ausreichen.
Ja, Par. 7, wobei bei der Einmann-GmbH fuer den Rest Sicherheit
geleistet werden muss.
>-> wie wird ERSTMAL definiert / gehandhabt?
Das ist das, was zur Anmeldung notwendig ist, wann die Resteinlage
gezahlt wird muessen die Gesellschafter untereinander abmachen,
spaetestens der Insolvenzverwalter wird sie einfordern.
>2. Stammkapital kann auch durch entsprechende Sachwerte eingebracht werden
Ja, Par. 5
>-> Gibt es bei den Sachen Beschränkungen?
Noe.
>-> Wer bewertet die Einlagen und wie (Notar, Gutachter?)?
1. Muessen die Gesellschafter einen Sachgruendungsbericht machen wo
die wesentlichen Grundlagen fuer die Bewertung drin sind
2. Muesen sie bei der Anmeldung zum Register geeignete Unterlagen, die
den Wert nachweisen vorlegen, d.h. i.d.R. Gutachten
3. Kann der Registerrichter (Amtsermittlung) pruefen (lassen)
>Ist es für einen GmbH-Gründer dann nicht sinnvoll, (große) Teile seines
>Stammkapitals vor der Gründung in Sachwerte anzulegen (Büroausstattung,
>Firmenwagen, etc) und diese Güter (mögl. neuwertig) als Sachwerte in die
>Gesellschaft einzubringen, so daß er das Kapital weitgehend sinnvoll nutzen
>kann?
Das ist eher dumm, weil man dann das Problem hat nachzuweisen, dass
die Sachen objektiv ihr Geld wert sind. Besser ist erst gruenden und
dann kaufen.
Thorsten
--
Nach Provider-Pleite wieder online: http://www.softnews.de
Mietrecht-FAQ, Musikrätsel, CD Besprechungen, Politikerfrisuren, ...
sowie CD-Player + CD-Datenbank, ital. Kochrezepte
E-Mail: a275x...@smail.uni-koeln.de (Del xxx)
Die Sachwerte werden *einzeln* mit ihrem Wert im Handelsregister ein-
getragen und in der Zeitung veröffentlicht. Ich habe hier in der Zeitung
schon Einträge gefunden wie: "Es werden folgende Sachwerte eingebracht:
Auto zu 5.000 DM, Anrufbeantworter zu 200 DM, Schreibtisch zu 500 DM..."
usw. usf., fast ne ganze Spalte lang Aufzählungen. Da denk ich mir doch:
Wenn die Leute nicht mal genug Geld haben, ihr Stammkapital einfach ein-
zuzahlen (denn ausgeben wird man es früher oder später sowieso :-), kanns
mit der Finanzkraft dieser Firma nicht weit her sein...
Vielleicht seh ich das auch alles ganz falsch, aber auf *mich* machts
halt einen schlechten Eindruck.
Gruß Matthias.