ich möchte mit einem Freund zusammen eine GBR gründen.
Bis auf die Tatsache, daß wir einen Gewerbeschein brauchen, wissen wir im
Grunde gar nix.
Wer kann mir/uns Informationen geben oder woher können wir Informationen
bekommen, was alles zu tun ist, wenn man eine GBR gründen möchte und was in
Folge dessen sonst noch alles auf einen zukommt.
Mein Freund und ich sind beide Angestellte und möchten die GBR nicht
hautberuflich ausüben, sondern weiterhin bei unseren Arbeitgebern bleiben.
MfG und Dank im voraus
Carsten Pose
> ich möchte mit einem Freund zusammen eine GBR gründen.
> Bis auf die Tatsache, daß wir einen Gewerbeschein brauchen, wissen wir im
> Grunde gar nix.
Das ist (noch) ziemlich wenig :-)
> Wer kann mir/uns Informationen geben oder woher können wir Informationen
> bekommen, was alles zu tun ist, wenn man eine GBR gründen möchte und was
in
> Folge dessen sonst noch alles auf einen zukommt.
Von den Scherereien, die entstehen, wenn man nicht mehr ganz so einer
Meinung ist wie zur Gründung IMHO nicht viel anderes als als
Einzelunternehmen mit GewSchein, oder?
Also auf alle Fälle mal einen sauberen Vertrag ausarbeiten und von RA prüfen
lassen, sonst ist der Ärger hinterher groß.
> Mein Freund und ich sind beide Angestellte und möchten die GBR nicht
> hautberuflich ausüben, sondern weiterhin bei unseren Arbeitgebern bleiben.
Das erzählt mal erst Euren Arbeitgebern, ob die damit einverstanden sind -
ein Blick in den Arbeitsvertrag kann da auch schon nützlich sein ...
Grüße - Uli -
Hallo Andy,
> > ich möchte mit einem Freund zusammen eine GBR gründen.
> > Bis auf die Tatsache, daß wir einen Gewerbeschein brauchen, wissen
> > wir im Grunde gar nix.
> Dann solltet Ihr diese Rechtform aus dem Portfolie streichen.
und wo bleiben die Alternativen?
;-))
(KG? GmbH & Co KG?)
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
> ich möchte mit einem Freund zusammen eine GBR gründen.
> Bis auf die Tatsache, daß wir einen Gewerbeschein brauchen, wissen
> wir im Grunde gar nix.
*röchel*
> Wer kann mir/uns Informationen geben oder woher können wir
> Informationen bekommen, was alles zu tun ist, wenn man eine GBR
> gründen möchte und was in Folge dessen sonst noch alles auf
> einen zukommt.
Ein Blick ins BGB, §§ 705-740 ist sinnvoll, weiterhin (folgendes stark
auf Handel bzw. Verkauf von Produkten bezogen) §§ 116-157, 164-181,
241-292, 305-345, 433 ff., ab 459 wirds wieder seeehr wichtig,
662-687, evtl. noch 812-853. Das für den Anfang.
> Mein Freund und ich sind beide Angestellte und möchten die GBR nicht
> hautberuflich[1] ausüben, sondern weiterhin bei unseren Arbeitgebern
> bleiben.
Das interessiert den AG aber sehr. Ich schätze mal, daß er - am besten
schriftlich - seine Zustimmung erteilen muß, was nicht heißt, das er
das auch wird. Was sagt denn Euer Arbeitsvertrag dazu?
Grüße
Matthias
[1] Wollt ihr eine Massagepraxis aufmachen? SCNR
>Ein Blick ins BGB, §§ 705-740 ist sinnvoll,
... aber nur mit einem entsprechenden Buch dabei, weil man da sonst
vielen Missverstaendnissen aufsitzt.
Ansonsten www.deja.com aufsuchen, debs auswaehlen, nach GbR suchen,
laaange lesen, mit konkreteren Fragen wiederkommen.
Thorsten
--
FAQ Mietrecht, Musikrätsel, CD-Cover-Datenbank, Kochrezepte
http://www.softnews.de
E-Mail: Kuxx...@softnews.de (Del xxx)
> >Ein Blick ins BGB, §§ 705-740 ist sinnvoll,
>
> ... aber nur mit einem entsprechenden Buch dabei, weil man da sonst
> vielen Missverstaendnissen aufsitzt.
Bei mir war es die Vorlesung Handelsrecht I, und die Mißverständnisse
sind immer noch da ;-)
Grüße
Matthias
>Zu 99 % läuft es nämlich wie folgt ab:
>
>GmbH-Gründung für 2.000 DM? Viiiiiel zu teuer!
>GbR-Vertrag durch Anwalt prüfen lassen? 1.000 DM! Viiiiiel zu teuer!
>Ach komm, wir machen einfach so ohne Vertrag und fertig.
Oooooops,
wie passt denn dann das Posting an Thorsten?
Etwas verwirrte Gruesse
Edg@r vorm Huy
--
Einfach ist genial.
>> >Ein Blick ins BGB, §§ 705-740 ist sinnvoll,
>>
>> ... aber nur mit einem entsprechenden Buch dabei, weil man da sonst
>> vielen Missverstaendnissen aufsitzt.
>
>Bei mir war es die Vorlesung Handelsrecht I, und die Mißverständnisse
>sind immer noch da ;-)
Ach, die hat bei mir auch nur Verwirrung geschaffen, aber eine
Vertiefungsvorlesung bei meinem Ex-Chef hat alle Lichter gezuendet,
leider jetzt emeritiert. Aber wer es etwas unkonventionel und mit
vielen Aspekten zum Nachdenken mag, der heilige Karsten Schmidt,
Gesellschaftsrecht ist zwar nicht ganz billig aber seinen Preis mehr
als wert.
> Ach, die hat bei mir auch nur Verwirrung geschaffen, aber eine
> Vertiefungsvorlesung bei meinem Ex-Chef hat alle Lichter gezuendet,
> leider jetzt emeritiert. Aber wer es etwas unkonventionel und mit
> vielen Aspekten zum Nachdenken mag, der heilige Karsten Schmidt,
> Gesellschaftsrecht ist zwar nicht ganz billig aber seinen Preis mehr
> als wert.
Was machst du denn eigentlich? Wiss-Mit ? Wiss-Ass?
Du hast doch wohl nicht etwa bei Lieb in Köln gearbeitet, oder?
Der hätte dir den Karsten Schmidt sicher nicht empfohlen.
Ich schreib morgen Ex-HGB bei Grunewald, mischt du da auch mit?
Habe deshalb nicht so viel Zeit, aber irgendwann müssen wir das mit
der Einlagenrückgewähr bei der GmbH & Co KG nochmal diskutieren. Dein
Ergebnis fand ich eigentlich "recht unbillig".
Gruß
Heinz
>> Ach, die hat bei mir auch nur Verwirrung geschaffen, aber eine
>> Vertiefungsvorlesung bei meinem Ex-Chef hat alle Lichter gezuendet,
>> leider jetzt emeritiert. Aber wer es etwas unkonventionel und mit
>> vielen Aspekten zum Nachdenken mag, der heilige Karsten Schmidt,
>> Gesellschaftsrecht ist zwar nicht ganz billig aber seinen Preis mehr
>> als wert.
>
>Was machst du denn eigentlich? Wiss-Mit ? Wiss-Ass?
Eigentlich wollte ich die DEBS-ler weiter vermuten lassen, ich sei RA
:-), aber dann das:
>Du hast doch wohl nicht etwa bei Lieb in Köln gearbeitet, oder?
[Voellig baff] Wie hast du das jetzt rausbekommen?
Ich war tatsaechlich Wiss-Mit bei Lieb, jetzt Referendar und
freischaffend in diversen Taetigkeiten :-)
>Der hätte dir den Karsten Schmidt sicher nicht empfohlen.
Wie kommst du darauf, ich habe kein boeses Wort von ihm gegen das Buch
gehoert und auch sonst ist er nicht grundsaetzlich gegen ihn (etwa bei
der Akzessorietaetstheorie hat er Lieb KS schon vor Jahren
rechtgegeben, wenn auch nicht veroeffentlicht, das hat er seiner Frau
ueberlassen :-). Kleine Sticheleien unter Profs sind ja normal.
>Ich schreib morgen Ex-HGB bei Grunewald, mischt du da auch mit?
Noe, Frau Grunewald hat die Zweitkorrektur meiner Diss. gemacht, das
hat gereicht :-) Quatsch, ich schreibe natuerlich genug Klausuren am
OLG, da brauche ich nicht auch noch die Uni. Aber was ist Ex-HGB???
>Habe deshalb nicht so viel Zeit, aber irgendwann müssen wir das mit
>der Einlagenrückgewähr bei der GmbH & Co KG nochmal diskutieren. Dein
>Ergebnis fand ich eigentlich "recht unbillig".
Denk, denk - Gedankenblitz: du bists, aus der Maillingliste. Bitte,
ich bin offen, gerne auch im persoenlichen Gespraech in der Mensa oder
so :-)
Stimmt, da waren wir damals auch kurz davor :-) Aber dann hat der
Steuerberater den Vertrag gemacht - der war auch OK und wesentlich
billiger als ein Anwalt...
Gruß Matthias.
>Stimmt, da waren wir damals auch kurz davor :-) Aber dann hat der
>Steuerberater den Vertrag gemacht - der war auch OK und wesentlich
>billiger als ein Anwalt...
Psssssst!
Bis auf Ausnahmen koennte das Artikel 1 § 1 RBerG betreffen ;-)
Himmel, wo sind da die Grenzen und wer hilft mir bei meinem
Vetragsentwurf? ;-)
Neiiiin! Nicht melden, da habe ich ausreichend *helping hands* ;-)
Gruss
> >Du hast doch wohl nicht etwa bei Lieb in Köln gearbeitet, oder?
>
> [Voellig baff] Wie hast du das jetzt rausbekommen?
> Ich war tatsaechlich Wiss-Mit bei Lieb, jetzt Referendar und
> freischaffend in diversen Taetigkeiten :-)
Tja, ich kann halt gut kombinieren.
Soviele "Chefs" im Handelsrecht haben ja in letzter Zeit auch nicht
aufgehört.
Naja, Lieb ist auch der einzige den ich Kenne der aufgehört hat.
> >Der hätte dir den Karsten Schmidt sicher nicht empfohlen.
>
> Wie kommst du darauf, ich habe kein boeses Wort von ihm gegen das
Buch
> gehoert und auch sonst ist er nicht grundsaetzlich gegen ihn (etwa
bei
> der Akzessorietaetstheorie hat er Lieb KS schon vor Jahren
> rechtgegeben, wenn auch nicht veroeffentlicht, das hat er seiner
Frau
> ueberlassen :-). Kleine Sticheleien unter Profs sind ja normal.
Ich hatte ihn im SoSe 2000 und er hat in keiner aber wirklich in
keiner Vorlesung nicht über Karsten Schmidt gelästert.
Canaris = Gott und Karsten Schmidt = Teufel, so kam das auf jeden Fall
immer in der Vorlesung rüber.
quasi-O-Ton "Jaja, ich hab gestern mit Canaris telefoniert und gefragt
wann die neue Auflage vom Handelsrecht denn endlich kommt, da hat er
mir erzählt was der Karsten Schmidt demnächst wieder merkwürdiges
veröffentlichen wird."
naja, so oder so ähnlich war es halt ;-) fand ich aber immer amüsant.
> >Ich schreib morgen Ex-HGB bei Grunewald, mischt du da auch mit?
>
> Noe, Frau Grunewald hat die Zweitkorrektur meiner Diss. gemacht, das
> hat gereicht :-) Quatsch, ich schreibe natuerlich genug Klausuren am
> OLG, da brauche ich nicht auch noch die Uni. Aber was ist Ex-HGB???
Und? Korrigiert sie fair? Hatte nur gedacht, daß du jetzt vielleicht
bei ihr arbeitest wo Lieb aufgehört hat.
Ex-HGB = Examinatorium Handelsrecht ;-) (Nebenfachklausur für den
großen BGB-Schein)
Hast du im SoSe noch bei Lieb gearbeitet?
Mich würde mal interessieren ob der Abschlusstest im GK-Handelsrecht
wirklich so schlecht ausgefallen ist. Habe gehört da wären 80 %
durchgefallen. Aber das Teil war auch super schwer.
Kommt mir vor, als hätte Lieb in seiner Vorlesung mehr Stoff gemacht
als Grunewald (Examinatorium) und Horn (Vertiefung/WFG) in diesem
Semester zusammen.
Ich finde aber alle drei sehr tauglich.
Die Wirtschaftsrechtler sind eh eine Klasse für sich finde ich.
tschau
heinz
>>Stimmt, da waren wir damals auch kurz davor :-) Aber dann hat der
>>Steuerberater den Vertrag gemacht - der war auch OK und wesentlich
>>billiger als ein Anwalt...
>
>Psssssst!
>
>Bis auf Ausnahmen koennte das Artikel 1 § 1 RBerG betreffen ;-)
Das waer mir ja egal, aber um noch mal meinen ehemaligen Chef zu
zitieren: Die Haelfte der BGH Entscheidungen im
gesellschaftsrechtlichen Bereich waere ohne die Vertraege von
Steuerberatern, die vom Gesellschaftsrecht keine Ahnung hatten, nicht
notwendig gewesen.
>> >Du hast doch wohl nicht etwa bei Lieb in Köln gearbeitet, oder?
>>
>> [Voellig baff] Wie hast du das jetzt rausbekommen?
>> Ich war tatsaechlich Wiss-Mit bei Lieb, jetzt Referendar und
>> freischaffend in diversen Taetigkeiten :-)
>
>Tja, ich kann halt gut kombinieren.
>Soviele "Chefs" im Handelsrecht haben ja in letzter Zeit auch nicht
>aufgehört. Naja, Lieb ist auch der einzige den ich Kenne der aufgehört hat.
Tja, die Welt ist klein. Aber es gibt ja noch ein paar mehr Unis als
Koeln, Handelsrecht machen viele, da hat schon noch der ein oder
andere in letzter Zeit aufgehoert, insofern fand ich den Schluss nicht
so naheliegend.
>Ich hatte ihn im SoSe 2000 und er hat in keiner aber wirklich in
>keiner Vorlesung nicht über Karsten Schmidt gelästert.
>Canaris = Gott und Karsten Schmidt = Teufel, so kam das auf jeden Fall
>immer in der Vorlesung rüber.
Im Alter werden die Jungs halt ein wenig seltsam, siehste ja hier in
debs, die UBs sind auch nicht mehr taufrisch und mit seltsamen
Ansichten ueber einfach = gut und so (megaduck :-))
>quasi-O-Ton "Jaja, ich hab gestern mit Canaris telefoniert und gefragt
>wann die neue Auflage vom Handelsrecht denn endlich kommt, da hat er
>mir erzählt was der Karsten Schmidt demnächst wieder merkwürdiges
>veröffentlichen wird."
Das ist in der Tat unglaublich, der muss im Schlaf noch diktieren.
Allerdings macht er auch aus jeder Sache 1 Buchkapital, 3 Aufsaetze
und 1 Festschrift ;-)
>> Noe, Frau Grunewald hat die Zweitkorrektur meiner Diss. gemacht, das
>> hat gereicht :-) Quatsch, ich schreibe natuerlich genug Klausuren am
>> OLG, da brauche ich nicht auch noch die Uni. Aber was ist Ex-HGB???
>
>Und? Korrigiert sie fair?
Da ich keine summa bekommen habe nein :-) Keine Ahnung, ich habe das
Gutachten nicht gesehen und es ist wohl kaum vergleichbar, sie
korrigiert ja nicht selber.
>Hatte nur gedacht, daß du jetzt vielleicht
>bei ihr arbeitest wo Lieb aufgehört hat.
Ich hatte in der Tat mal angeklopft, war aber keine Stelle frei.
>Ex-HGB = Examinatorium Handelsrecht ;-) (Nebenfachklausur für den
>großen BGB-Schein)
Achja, vergessen, die gab es zu meiner Zeit noch nicht. Da gab es noch
ein vernuenftiges Examinatorium.
>Hast du im SoSe noch bei Lieb gearbeitet?
Nein.
>Mich würde mal interessieren ob der Abschlusstest im GK-Handelsrecht
>wirklich so schlecht ausgefallen ist. Habe gehört da wären 80 %
>durchgefallen. Aber das Teil war auch super schwer.
Haettest du mal heute nachmittag gefragt, haette ich es dir jetzt
sagen koenne :-) Ich habe allerdings ja auch ein paar Klausuren
korrigiert bzw. die Korrektur koordiniert und da war die
Durchfallquote nie so hoch, entgegen aller Geruechte.
>Kommt mir vor, als hätte Lieb in seiner Vorlesung mehr Stoff gemacht
>als Grunewald (Examinatorium) und Horn (Vertiefung/WFG) in diesem
>Semester zusammen.
Moeglich, moeglich.
>Ich finde aber alle drei sehr tauglich.
Horn? Das war jetzt als Dozent ein Witz, oder?
>Die Wirtschaftsrechtler sind eh eine Klasse für sich finde ich.
Darum mache ich das ja auch :-) Ausserdem kann man sich dann immer
schoen mit Kaufleuten und so Leute rumstreiten, gibt nix
Interessanteres. Da kann man immer was lernen, sich auch
betriebswirtschaftlich mitbetaetigen und ist staendig mit
Veraenderungen konfrontiert, wie z. B. vorgestern GbR noch nicht
parteifaehig, heute schon gegeben, weil der BGH naemlich - Andy wirds
ungern hoeren :-) endlich eingeraeumt hat, dass die GbR im
Wirtschaftsleben ein vielgebrauchtes Subjekt mit eigener
Daseinsberechtigung ist.
> Privatunterhaltung ...
Wir sind hier doch so auf Netiquette und so - steht da nicht auch was drin,
dass man so Unterhaltungen per PM macht und nicht "das ganze Usenet" damit
"zumüllt" (Sorry, nicht so hart gemeint wie´s klingt - aber Übertreibung als
Mittel der Verdeutlichung und so)? EIn OT davor macht´s auch nicht wirklich
besser ...
Grüße - Uli -
> > Privatunterhaltung ...
> Wir sind hier doch so auf Netiquette und so - steht da nicht auch was
> drin, dass man so Unterhaltungen per PM macht und nicht "das ganze
> Usenet" damit "zumüllt" (Sorry, nicht so hart gemeint wie´s klingt -
> aber Übertreibung als Mittel der Verdeutlichung und so)? EIn OT davor
> macht´s auch nicht wirklich besser ...
nun, so eng würde ich es in diesem Fall nicht sehen, da es ja z.T. auch
einen fachlichen Hintergrund hatte und einige Infos waren auch für mich
z.B. neu und deswegen interessant und wenn es nur für die Auswahl von
Fachliteratur genutzt werden könnte.
Kommentare gibt es zuhauf, aber welche sind die besten bzw.
anerkanntesten?
Hatte z.B. mal einen Kommentar zum HGB zur Hand (Glanegger/Ruß/Güroff
....).
Ruß schrieb u.a. zum § 87 b HGB:
2. Entgelt
Die Berechnungsgrundlage ist das vom Dritten an den Unternehmer zu
zahlende Entgelt (§ 87 b (2)) oder seine Surrogate. Erhält der
Unternehmer neben dem Entgelt noch weitere Vorteile, sind diese mit zu
berücksichtigen. Es kommt auf die nach Vertrag zu zahlende Summe an,
damit sind bei Abschluss vereinbarte Nachlässe und Rabatte abzuziehen.
Dies gilt nicht für versprochene Nachlässe (Skonto) für den Fall der
alsbaldigen Barzahlung. Diese wirken nicht provisionsmindernd (/OLG
München DB 93, 2379/). Das gleiche gilt für die in § 87 b (2) genannten
Nebenkosten, die im Preis inbegriffen sind. Werden die Nebenkosten dem
Dritten dagegen gesondert berechnet, gehören sie nicht zum Entgelt. Auch
die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer ist nicht Teil des Entgelts (§
87 b (2) 3). Bei Kfz-Haftpflichtversicherungsverträgen bleibt die
Versicherungssteuer außer Betracht (BGH BB 92, 597).
Nun, ich war sehr enttäuscht ob dieses doch wohl gravierenden Fehlers.
Wobei ich schon zwischen einem Fehler und einer anderen Meinung
unterscheiden kann. Aber bestimmt gibt es mittlerweile eine neuere,
hoffentlich geänderte Ausgabe.
Den Fehler kann jeder für sich selbst suchen, ein "Kaufmann" sollte ihn
finden.
;-))
Soviel zu Professoren oder ähnlichen Fachkräften.
Aber man kann ja auch z.B. mit einem "Konz" zufrieden sein.
(Auch bei Fachbüchern hat Qualität seinen Preis und sogar dann muss man
noch aufpassen.)
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Hallo Torsten,
> >Die Wirtschaftsrechtler sind eh eine Klasse für sich finde ich.
> Darum mache ich das ja auch :-) Ausserdem kann man sich dann immer
> schoen mit Kaufleuten und so Leute rumstreiten, gibt nix
> Interessanteres.
ja, weil die Praxis so vielfältig ist, das man es sich kaum vorstellen
kann, was alles möglich ist; und es gibt kein besseres Lehrbuch als die
Praxis (vor allem, wenn das Lehrgeld die anderen bezahlen).
Schulbeispiele sind IMHO immer etwas daneben.
> Da kann man immer was lernen, sich auch
> betriebswirtschaftlich mitbetaetigen und ist staendig mit
> Veraenderungen konfrontiert, wie z. B. vorgestern GbR noch nicht
> parteifaehig, heute schon gegeben, weil der BGH naemlich - Andy wirds
> ungern hoeren :-) endlich eingeraeumt hat, dass die GbR im
> Wirtschaftsleben ein vielgebrauchtes Subjekt mit eigener
> Daseinsberechtigung ist.
Oje, jetzt bedauere ich aber Andy, obwohl er ja im Prinzip recht hat,
nur sieht er die Ursachen falsch.
Auch eine GbR-Gründung ist halt nicht einfach oder gerade deswegen
genial. Und je praxisnaher ein RA ist, desto besser kann er einen
GbR-Vertrag aufsetzen, entsprechende fachliche Spezifikation
vorausgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
> >Stimmt, da waren wir damals auch kurz davor :-) Aber dann hat der
> >Steuerberater den Vertrag gemacht - der war auch OK und wesentlich
> >billiger als ein Anwalt...
>
> Psssssst!
>
> Bis auf Ausnahmen koennte das Artikel 1 § 1 RBerG betreffen ;-)
das wäre dann aber auch die berüchtigte Nadel im Heuhaufen.
;-)
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
>Und je praxisnaher ein RA ist, desto besser kann er einen
>GbR-Vertrag aufsetzen, entsprechende fachliche Spezifikation
>vorausgesetzt.
Haette ich nicht die Zeit des Postings gelesen, haette ich die Maenner
mit den weissen Jacken angerufen ;-)
Nix fuer ungut HPP.
Ist Deine Rechnerzeit eingeschlafen oder was hat Dich aus dem Bett
getrieben?
Gruss
Edg[jetztwiederkg-vertrag]@r vorm Huy
--
Einfach ist genial.
Hallo Edgar,
> >Und je praxisnaher ein RA ist, desto besser kann er einen
> >GbR-Vertrag aufsetzen, entsprechende fachliche Spezifikation
> >vorausgesetzt.
> Haette ich nicht die Zeit des Postings gelesen, haette ich die Maenner
> mit den weissen Jacken angerufen ;-)
und was hast Du an dieser meiner Meinung auszusetzen?
Soll den Gesellchaftsvertrag besser ein UB machen?
Oder wer sonst?
> Nix fuer ungut HPP.
> Ist Deine Rechnerzeit eingeschlafen oder was hat Dich aus dem Bett
> getrieben?
War schon ausgeschlafen.
> Edg[jetztwiederkg-vertrag]@r vorm Huy
JStA Nr. 1
Nicht jeder kann/muss eine KG gründen, habt ihr nur alle etwas gegen die
GbR, weil die Vertragsgestaltung etwas kompliziert ist?
Dann doch lieber GmbH-Vertrag mit Tochtergesellschaften und
Gewinnabführungsverträgen und jeweiligen Verträgen mit den
Besitzgesellschaften einzelner Gesellschafter (die ja meist auch GbRs
sind), möglichst noch unter Beachtung personeller Verflechtungen.
Also geht es sogar auch hier meist nicht ohne GbR-Vertrag.
<vbg>
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
>Hallo Edgar,
Moin HPP,
>War schon ausgeschlafen.
wer brabbelte da was von seniler Bettflucht? ;-)
>> Edg[jetztwiederkg-vertrag]@r vorm Huy
>
>JStA Nr. 1
>Nicht jeder kann/muss eine KG gründen,
Okay, dann greife ich das mal auf.
Mich kxtzt dieser Vertrag mittlerweile an. :-(
Situation: Kapitalgeber vorhanden, aber nix Ahnung vom Geschaeft/der
Materie, aber ueberall mitsabbeln wollen.
Jetzige Konstruktion: Es koennen beliebig viele Kommanditisten
aufgenommen werden (jaja, schon fast eine KGaA) aber der
geschaeftsfuehrende phG (nicht haftungsbeschraenkt) behaelt stets die
Stimmenmehrheit.
Attraktive Gewinnausschuettung fuer die Kommanditisten, geringes,
selbstzubestimmendes Risiko.
Sagt doch mal bitte was dazu.
>Also geht es sogar auch hier meist nicht ohne GbR-Vertrag.
><vbg>
Hoer auf Du Fiesling, mir reicht das Ding da oben :-| ;-)
Gruss
Edg@r vorm Huy
--
Einfach ist genial.
>Jetzige Konstruktion: Es koennen beliebig viele Kommanditisten
>aufgenommen werden (jaja, schon fast eine KGaA) aber der
Publikums-KG nennt man das, musste ich mal eine Seminararbeit drueber
schreiben, gibt es tausend Urteile zu, die das Ding stark an die
Kapitalgesellschaft annaehern, hat keinen Spass gemacht :-)
>geschaeftsfuehrende phG (nicht haftungsbeschraenkt) behaelt stets die
>Stimmenmehrheit.
Hm, war das wirksam, kann mich nicht erinnern, wenn es interessiert
kann ich nachsehen.
>Attraktive Gewinnausschuettung fuer die Kommanditisten, geringes,
>selbstzubestimmendes Risiko.
>
>Sagt doch mal bitte was dazu.
Was willst du denn wissen? Wie man rauskommt? Wie man den phG
rausbekommt? Wie man sein Geld nochbesser vermehrt :-)
>Was willst du denn wissen? Wie man rauskommt? Wie man den phG
>rausbekommt? Wie man sein Geld nochbesser vermehrt :-)
Letzteres Thorsten, letzteres :-)
Gruss
Edg@r vorm Huy
P.S.: Mein phG behaelt die Stimmenmehrheit, da beisst keine Maus 'nen
Faden ab! ;-)
--
Einfach ist genial.
Hallo Edgar,
> >War schon ausgeschlafen.
> wer brabbelte da was von seniler Bettflucht? ;-)
wer davon redet hat es vielleicht nötig, auch wenn die Würmer das
einzige sind, was sich noch bewegt.
(uralte Lebenserfahrung).
<vbg>
> >> Edg[jetztwiederkg-vertrag]@r vorm Huy
> Sagt doch mal bitte was dazu.
Auf keinen Fall, ist mir zu kompliziert, vor allem ohne konkrete
Sachverhalte und Zahlen.
Außerdem ist es umgekehrt einfacher und interessanter, also einen
bestehenden Vertrag zu prüfen und die Windeier zu erkennen.
Hatte doch vor einiger Zeit mal so eine "KG" aus dem Web etwas
beleuchtet; sollte auch einmal in so etwas einsteigen, war sehr
"lukrativ" für die Kommanditisten aufgesetzt, aber zwischen den Zeilen
stand so viel, das ich mich nicht darauf eingelassen hatte und die
Bekannten die auch animiert wurden aufgeklärt hatte. Die KG kam nie zum
Tragen. Nun, der Initiator war aber auch ein Gangster (StB --> der gute
Onkel aus dem Westen, aber wir sind hier nicht alle doof, höchstens mehr
oder weniger unwissend, aber dem kann man ja abhelfen, nur wer es halt
nicht macht, der ....), aber das ist eine sehr lange Geschichte (könnte
ein Buch alleine werden).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Macht nix, der liegt schon lange unter der Erde... :-)
Gruß Matthias.
PS: Was bedeutet es eigentlich, wenn sich ein Stb auch noch "Rechts-
beistand" nennt?
>Edgar Warnecke schrieb:
>>
>[Steuerberater macht GbR-Vertrag]
>> Bis auf Ausnahmen koennte das Artikel 1 § 1 RBerG betreffen ;-)
>
>Macht nix, der liegt schon lange unter der Erde... :-)
Interessant.
Haste mal Urteile?
Mir (und nicht nur mir) geht da so ein Ra. aus Bremen mit Abmahnungen
auf die Ketten :-|
>PS:
[...]
Ja, da war was... :-?
Hi Edgar,
> >Macht nix, der liegt schon lange unter der Erde... :-)
>
> Interessant.
>
> Haste mal Urteile?
fürs "unter die Erde bringen"?
> Mir (und nicht nur mir) geht da so ein Ra. aus Bremen mit Abmahnungen
> auf die Ketten :-|
Aber Edgar, dafür gibts doch den Klageweg.
SCNR
Grüße aus Berlin
Jens