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Ansparabschreibung, Rücklage im ersten Jahr etc.

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jens becher

unread,
Nov 23, 2002, 6:03:07 PM11/23/02
to
Hallo,

ich bin im ersten Jahr meiner Selbständigkeit und möchte die erzielten
Gewinne als Rücklage für
Neuanschaffungen (Firmenwagen, Büroausstattung etc.) und eigentlich auch zur
Existenzsicherung
in den folgenden Jahren verwenden. Dazu habe ich folgende Fragen:
Kann man diese Form zur Verschiebung der Einnahmen auf schlechte Jahre
nutzen, um die Existenz
der eigenen Firma zu sichern und wird das auch vom Finanzamt anerkannt?
Gibt es eine Höchstgrenze oder eine Plausibilitätsprüfung der Angaben oder
ähnliches seitens des FA?
Kann die Rücklage auch vom FA nicht anerkannt werden?
Vielleicht könnt Ihr mir mit Tips aus der Praxis weiterhelfen.
Danke.

MFG

Jens


Dominik Schneider

unread,
Nov 24, 2002, 6:10:35 AM11/24/02
to

"jens becher" <jbe...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:arp1fe$klefk$1...@ID-71636.news.dfncis.de...

> ich bin im ersten Jahr meiner Selbständigkeit und möchte die erzielten
> Gewinne als Rücklage für
> Neuanschaffungen (Firmenwagen, Büroausstattung etc.) und eigentlich auch
zur
> Existenzsicherung
> in den folgenden Jahren verwenden. Dazu habe ich folgende Fragen:
> Kann man diese Form zur Verschiebung der Einnahmen auf schlechte Jahre
> nutzen, um die Existenz
> der eigenen Firma zu sichern und wird das auch vom Finanzamt anerkannt?

Natürlich, das sagt man zwar dem FA so nicht ins Gesicht, aber problemlos
möglich. Einfach eine plausible Aufstellung machen, welche Gerätschaften
usw. (keine Immobilien) du dir die nächsten Jahre anschaffen möchtest (am
besten einfach Angebote von Firmen einholen und mit anhängen). Generell
empfehle ich dazu aber unbedingt den Steuerberater zu konsultieren.

> Kann die Rücklage auch vom FA nicht anerkannt werden?

Ja, wenn du zu als sagen wir Softwareingenieur angeblich vor hast, dir eine
1 Mio. EUR teure Bestückungsmaschine zu kaufen ;-) D.h. die angebliche
Anschaffung sollte natürlich schon für deinen Tätigkeitsbereich passend
sein, sonst nimmt dir das Finanzamt deine Anschaffungspläne schwerlich ab.
Büroaustattungen z.B. sind natürlich problemlos.

Bitte bedenke aber, daß du nach Ablauf des Ansparabschreibungszeitraumes für
jedes in Anspruch genommene Jahr ich glaube aktuell 6% zusätzlich an Steuern
auf die gebildete Rücklage abdrücken musst (=Zinsen, ist ja sowas wie ein
Darlehen auf deine Steuerschulden). Nur wenn du die geplanten Anschaffungen
auch tatsächlich umsetzt fällt die Verzinsung weg.

Die aktuelle steuerliche Vergünstigung auf die Rücklage beträgt 40%. Hast du
z.B. eine Steuerschuld von 100.000 EUR müsstest du Anschaffungen i.H.v.
250.000 EUR planen, um keine Steuern zahlen zu müssen. Es gibt aber wohl
auch eine Grenze für die Höhe der gepl. Anschaffungen.

Gruß

Dominik

Gisela Freimund

unread,
Nov 24, 2002, 8:22:52 AM11/24/02
to
Dominik Schneider schrieb:

>Bitte bedenke aber, daß du nach Ablauf des Ansparabschreibungszeitraumes für
>jedes in Anspruch genommene Jahr ich glaube aktuell 6% zusätzlich an Steuern
>auf die gebildete Rücklage abdrücken musst (=Zinsen, ist ja sowas wie ein
>Darlehen auf deine Steuerschulden). Nur wenn du die geplanten Anschaffungen
>auch tatsächlich umsetzt fällt die Verzinsung weg.

Die Zurechnung fiktiver Zinsen (6 % des aufgelösten Rücklagenbetrages
für jedes Wirtschaftsjahr, in dem die Rücklage bestand) gilt
allerdings nicht für Existenzgründer.

MfG
Gisela

Dominik Schneider

unread,
Nov 24, 2002, 9:08:14 AM11/24/02
to

"Gisela Freimund" <GFre...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:arqnbt...@GFreimund.dialin.t-online.de...

> Die Zurechnung fiktiver Zinsen (6 % des aufgelösten Rücklagenbetrages
> für jedes Wirtschaftsjahr, in dem die Rücklage bestand) gilt
> allerdings nicht für Existenzgründer.

Interessant, wie lange gilt man eigentlich als Existenzgründer? Gibts da
einen bestimmten Zeitraum?

Gruß

Dominik


Christian Wieland

unread,
Nov 24, 2002, 9:41:00 AM11/24/02
to
Hi

Dominik Schneider schrieb:
[...]

> Interessant, wie lange gilt man eigentlich als Existenzgründer? Gibts da
> einen bestimmten Zeitraum?
>

5 Jahre

Gruß
Christian

Peter Wolber

unread,
Nov 24, 2002, 9:31:47 AM11/24/02
to
Dominik Schneider schrieb:

>> Die Zurechnung fiktiver Zinsen (6 % des aufgelösten Rücklagenbetrages
>> für jedes Wirtschaftsjahr, in dem die Rücklage bestand) gilt
>> allerdings nicht für Existenzgründer.
>
> Interessant, wie lange gilt man eigentlich als Existenzgründer? Gibts da
> einen bestimmten Zeitraum?

,---- [ Zitat aus § 7g Abs. 7 EStG ]
| im Wirtschaftsjahr der Betriebseröffnung und den fünf folgenden
| Wirtschaftsjahren (Gründungszeitraum)
`----

Gruss
Peter

--
"Eines der traurigsten Dinge im Leben ist, dass ein Mensch viele gute
Taten tun muss, um zu beweisen, dass er tuechtig ist, aber nur
einen Fehler zu begehen braucht, um zu beweisen, dass er nichts
taugt." (George Bernard Shaw)

Christian Wieland

unread,
Nov 24, 2002, 9:46:15 AM11/24/02
to
Hi Jens,

jens becher schrieb:

Mit Ansparabschreibungen hast du weitgehend Freiheit, dein Ergebnis zu
verändern. Steuertechnische Details werden dir hier sicherlich andere, z.B. HPP
nennen.
Ich möchte dich aber davor warnen zu versuchen, dein steuerpflichtige Ergebnis
auf null zu drücken und auch über die Summe deiner Privatentnahmen
Ansparabschreibungen zu bilden, um der Steuerpflicht zu entgehen.
Denn diese Rückstellungen mußt du irgendwann auflösen (als Existenzgründer hast
du hierzu 5 Jahre Zeit, ansonsten 3 Jahre). Auflösen heißt, entweder das
bewegliche Wirtschaftsgut zu kaufen (wofür du das Geld benötigst) oder aber dein
Gewinn wird um die Ansparabschreibung erhöht (obwohl kein zusätzliches Geld
fließt). Spätestens dann wirst du ein Problem bekommen.
Meine Meinung also: Ansparabschreibungen sind eine feine Sache um sein
Jahresergebnis zu gestalten aber nur bilden in der Höhe, in der das Geld auch
tatsächlich im Unternehmen bleibt (bzw. zur Verfügung steht)!

Viele Grüße
Christian


Hans-Peter Popowski

unread,
Nov 24, 2002, 10:37:50 AM11/24/02
to

"jens becher" <jbe...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:arp1fe$klefk$1...@ID-71636.news.dfncis.de...

Hallo Jens,

nun, als erstes sollte man einmal den § 7 g EStG in seiner neuesten
Fassung lesen, dann haben sich schon einige Fragen von alleine
geklärt. Für die richtige Ausgestaltung (die sich auch im Laufe der
Zeit etwas ändert) sollte man dann ein paar der neuesten BFH-Urteile
lesen, die dann manchmal mit "verqueren" Auffassungen der
Finanzbehörde aufräumen. Und wenn man sich an die Vorgaben des BFH
hält, so kann man sich gegenüber einer anderen "Meinung" des FA damit
behaupten. Denn wenn man sich nicht daran hält, so ist nicht nur die
Ansparrücklage weg (evtl. rückwirkend plus Zinsen) sondern auch die
Sonderabschreibung.

Z.B.:
BFH Urteil v. 12.12.2001 XI R 13/00
Einkommensteuer; Bildung einer Ansparrücklage (4§ 7g EStG)

Das BFH-Urt. v. 12. 12. 2001 - XI R 13/00 lässt sich wie folgt
zusammenfassen:
1) Die Bildung einer Ansparrücklage gem. § 7g Abs. 3 EStG setzt nicht
voraus, dass der Stpfl. glaubhaft macht, die Investition sei wirklich
beabsichtigt.

2) Für jedes einzelne WG, das voraussichtlich angeschafft oder
hergestellt wird, ist eine gesonderte Rücklage zu bilden.
Bei mehreren künftigen Investitionen sind die einzelnen Rücklagen in
der Buchführung jeweils getrennt zu behandeln.
Die Investition, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wurde,
kann nicht durch eine andere Investition ersetzt werden.

3) Die voraussichtliche Investition muss bei Bildung jeder einzelnen
Rücklage so genau bezeichnet werden, dass im Investitionsjahr
festgestellt werden kann, ob eine vorgenommene Investition derjenigen
entspricht, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wurde.

4) Die vom Gesetzgeber vorgesehene generalisierende Pauschalregelung
des Gewinnzuschlags von 6 v. H. nach § 7g Abs. 5 EStG erscheint
ausreichend. Der Senat teilt nicht die Bedenken des FG Köln im Urt. v.
16. 6. 2000 - 14 K 1799/99 (EFG 2000 S. 1309).

Bibliografie: BFH Urteil v. 12.12.2001 XI R 13/00
Fundstelle(n): DATEV-Steuerrechtsdatenbank LEXinform LX574234
Gesetz(e): EStG § 7g Abs. 3, EStG § 7g Abs. 5
Rechtsprechung: FG Köln Urt. v. 16.6.2000 14 K 1799/99 EFG 2000 1309

(Wenigstens einmal eine Darstellung, in der von "Gewinnzuschlag" von 6
% p.a. gesprochen wird und nicht von "Zinsen".) <g>

Und noch etwas für Existenzgründer:
BFH Urteil v. 25.04.2002 IV R 30/00

Einkommensteuer; Ansparrücklage bei einem erst zu eröffnenden Betrieb
(§ 7g Abs. 3 EStG)

Die Bildung einer Ansparrücklage gem. § 7g Abs. 3 EStG setzt für einen
erst zu eröffnenden Betrieb voraus, dass die Investitionsentscheidung
hinsichtlich der wesentlichen Betriebsgrundlagen ausreichend
konkretisiert ist. Sollen die wesentlichen Betriebsgrundlagen
angeschafft werden, setzt das ihre verbindliche Bestellung voraus
(BFH-Urt. v. 25. 4. 2002 - IV R 30/00). Der erkennende Senat kann sich
der Ansicht des VIII. Senats des BFH im Urt. v. 10. 7. 1991 - VIII R
126/86 (BStBl 1991 II S. 840) wonach eine Betriebsgründung erst dann
abgeschlossen ist, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des
Unternehmens vorhanden sind, nicht anschließen.

Bibliografie: BFH Urteil v. 25.04.2002 IV R 30/00
Fundstelle(n): DATEV-Steuerrechtsdatenbank LEXinform LX574875
Gesetz(e): EStG § 7g Abs. 3
Rechtsprechung: BFH Urteil v. 10.07.1991 VIII R 126/86 BStBl 1991 II
840

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Hans-Peter Popowski

unread,
Nov 24, 2002, 10:45:47 AM11/24/02
to

"Christian Wieland" <c-wi...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3DE0E4FC...@t-online.de...

Hi Christian,

> > Interessant, wie lange gilt man eigentlich als Existenzgründer?
> > Gibts da einen bestimmten Zeitraum?

> 5 Jahre

hmm, könnte es auch etwas mehr sein?
;-))

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Dominik Schneider

unread,
Nov 24, 2002, 11:12:42 AM11/24/02
to

"Christian Wieland" <c-wi...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3DE0E637...@t-online.de...

> Meine Meinung also: Ansparabschreibungen sind eine feine Sache um sein
> Jahresergebnis zu gestalten aber nur bilden in der Höhe, in der das Geld
auch
> tatsächlich im Unternehmen bleibt (bzw. zur Verfügung steht)!

100% ACK.

Gruß

Dominik


Christian Schmitz

unread,
Nov 24, 2002, 11:19:15 AM11/24/02
to
Hans-Peter Popowski <H-PP.V...@t-online.de> wrote:

> "Christian Wieland" <c-wi...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:3DE0E4FC...@t-online.de...
>
> Hi Christian,
>
> > > Interessant, wie lange gilt man eigentlich als Existenzgründer?
> > > Gibts da einen bestimmten Zeitraum?
>
> > 5 Jahre
>
> hmm, könnte es auch etwas mehr sein?
> ;-))

Nach Peters Posting tippe ich auf 6 Jahre.

Mfg
Christian, freut sich drüber ;-)

--
Two thousand functions in one Realbasic plugin. The MBS Plugin.

<http://www.monkeybreadsoftware.de/realbasic/plugins.html>

Christian Wieland

unread,
Nov 24, 2002, 12:48:36 PM11/24/02
to Hans-Peter Popowski
Hallo HPP,

Hans-Peter Popowski schrieb:

> "Christian Wieland" <c-wi...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:3DE0E4FC...@t-online.de...
>
> Hi Christian,
>
> > > Interessant, wie lange gilt man eigentlich als Existenzgründer?
> > > Gibts da einen bestimmten Zeitraum?
>
> > 5 Jahre
>
> hmm, könnte es auch etwas mehr sein?
> ;-))
>

hätt's ahnen können, wenn ich etwas poste, ohne vorher genau
nachzulesen.

Hier der Text:

Für Existenzgründer sieht die Vorschrift zur Sonderabschreibung und
Ansparrücklage einige Besonderheiten vor, die auch nach der Steuerreform
noch weiter Bestand haben. Sie gelten im Jahr der Eröffnung des Betriebs
und in den folgenden fünf Jahren (sog. Gründungszeitraum).
Existenzgründer werden mit den folgenden Verbesserungen zu den bisher
dargelegten Regelungen begünstigt:• Der Höchstbetrag der Ansparrücklage
verdoppelt sich von 154.000 EUR auf 307.000 EUR.

• Das Wirtschaftsgut, für das die Rücklage gebildet wurde, kann bis zum
Ende des fünften Jahres der Rücklagenbildung angeschafft/hergestellt
werden.

• Die nach fünf Jahren zwingend vorzunehmende Auflösung der Rücklage
führt nicht zu einer Verzinsung, wenn keine Investition getätigt wurde.

also 6 Jahre!

Viele Grüße
Christian

jens becher

unread,
Nov 24, 2002, 2:52:03 PM11/24/02
to
Hallo,

vielen Dank für die Tips.
Ich bin mir nur nicht sicher darüber gewesen, inwieweit
ich diese Form der "Gewinnverlagerung" nutzen kann, um meine
Existenz als Freiberufler auch in den nächsten Jahren zu sichern. Ich bin im
ersten
Jahr und habe gut verdient (100%) Auslastung. Jetzt beginnt die Zeit der
Aquise
neuer Projekte. Es kann durchaus sein, dass ich im nächsten Jahr eine sehr
viel
geringere Auslastung haben werde. Deshalb möchte ich verhindern, dieses Jahr
sehr viel Gewinn zu versteuern, wenn ich diesen im nächsten Jahr eigentlich
zur
Existenzsicherung benötigen könnte. Wenn die nächsten Jahre auch so gut
laufen,
dann ergibt sich eine andere Perspektive für mich.
Ein anderer Punkt sind sicherlich auch in Zukunft benötigte WG (bspw. Auto).
Auf alle Fälle haben eure Beiträge mir weiter geholfen.

MFG
Jens


"Christian Wieland" <c-wi...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag

news:3DE0E637...@t-online.de...

Horst Diemann

unread,
Nov 26, 2002, 5:59:31 PM11/26/02
to
BÖSE FALLE bei der Existenzgründeransparabschreibung:

Der Beamtenbüttel hat meine Existenzgründerabschreibung versagt, weil
ich als Student ein paar Mark selbständige Einkünfte verdient hatte.
Will meinen, hast Du auch nur einen einzigen Euro vor >5 Jahren
verdient, wird Dir ungeachtet jeder Billigkeit jegliche steuerliche
Existrenzgründungsförderung versagt.

Gruss, Horst

Andreas Braukmann

unread,
Nov 26, 2002, 6:08:01 PM11/26/02
to
hdie...@gmx.de (Horst Diemann) schrieb:

> BÖSE FALLE bei der Existenzgründeransparabschreibung:

Hmmm. Das ist zwar evtl. aergerlich (ja, ich bin auch betroffen;
und zwar nur, weil ich den steuerlichen Abschluss eines eigentlich
laengst stillgelegten Nebenerwerbsgewerbes ein Jahr zu spaet vor-
genommen habe), aber wohl dokumentiert.


> Der Beamtenbüttel hat meine Existenzgründerabschreibung versagt, weil
> ich als Student ein paar Mark selbständige Einkünfte verdient hatte.

Das hat mit Beamtenbuettel nix zu tun, das ist Gesetz. Und dort
gibt es halt auch keinen Ermessens-/Interpretationsspielraum.

> Will meinen, hast Du auch nur einen einzigen Euro vor >5 Jahren

Das muss selbstverstaendlich "<= 5 Jahren" und *nicht* ">5 Jahren"
heissen.

-Andreas

P.S.: cross-post ohne f'up sind ziemlich "baeh baeh". Ich hab
den Newsgroups-Header denn mal auf debs gekuerzt. z-netz.* les
ich eh nicht.

--
Web-Designer kümmern sich um Schönheit und nicht um Information,
das tun sie schon seit Jahrhunderten so, seit der Erfindung des
Webstuhls. -- Hubert Partl in d.e.b.s und d.c.i.w.a

Hans-Peter Popowski

unread,
Nov 27, 2002, 6:43:29 AM11/27/02
to

"Horst Diemann" <hdie...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:d58008f1.02112...@posting.google.com...

Hallo Horst,

ja, aber die Ansparabschreibung nebst Sonderafa wird ja nicht generell
verwehrt, nur die Konditionen sind etwas anders.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


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