Seit diesem Jahr "kann" (SCNR) man doch ein Fahrzeug über 7 Jahre
abschreiben, vorher minimal 5.
Wie ist das eigentlich mit einer Änderung der Abschreibungsdauer während
der Lauzeit? Wenn man bisher (sagen wir mla bis Ende 2000) insgesamt 40
% (also zwei mal 20 %) abgeschrieben hat, wie schreibt man dann weiter
ab. Jetzt jährlich 14,x % (ein siebtel von 100%) bis ich bei 1,00 EUR
angekommen bin oder schreibe ich jetzt noch über genau fünf
(verbleibende) Jahre ab, also 5x 12 % (60 % Bestandswert verteilt über 5
Jahre).
Darf ich eigentlich auch noch länger abschreiben? Man hat mir mal
geflüstert, dass ich nicht weniger abschreiben darf, als der
tatsächliche Wertverlust ist, da ich sonst handelsrechtlich zu viel
bilanziere (was ich als Quark einstufe, da ich ja auch nicht weniger
Abschreiben darf, weil mein Finanzamt sonst meckert). Oder erwartet man
tatsächlich, dass ich wegen der Fahrzeuge doppelt bilanziere (1x
handelsrechtlich und 1x steuerrechtlich). Kurz zusammengefasst: Sind die
Afa-Sätze (der Finanzbehörden) verbindlich oder darf man verlängern?
Andy
Andy Glaser schrieb:
>Wie ist das eigentlich mit einer Änderung der Abschreibungsdauer während
>der Lauzeit? Wenn man bisher (sagen wir mla bis Ende 2000) insgesamt 40
>% (also zwei mal 20 %) abgeschrieben hat, wie schreibt man dann weiter
>ab. Jetzt jährlich 14,x % (ein siebtel von 100%) bis ich bei 1,00 EUR
>angekommen bin oder schreibe ich jetzt noch über genau fünf
>(verbleibende) Jahre ab, also 5x 12 % (60 % Bestandswert verteilt über 5
>Jahre).
Die neuen Afa-Tabellen gelten für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2000
angeschafft wurden! Steht auch drauf.
>Kurz zusammengefasst: Sind die
>Afa-Sätze (der Finanzbehörden) verbindlich oder darf man verlängern?
Wenn die *betriebsübliche* Nutzungsdauer länger als die in den amtl.
Tabellen vorgesehene ist, kann man natürlich auch länger abschreiben.
Ob das eine *geschönte* Bilanz gibt kannst Du ja den Ron Sommer mal
fragen. ;-)
Michail
Andy Glaser <Andy....@glaser-ruder.de> schrieb
im Newsbeitrag: 3B25F994...@glaser-ruder.de...
> Seit diesem Jahr "kann" (SCNR) man doch ein Fahrzeug über 7 Jahre
> abschreiben, vorher minimal 5.
Die Nutzungsdauer für PKW, LKW und Kombi wurde nachträglich
von 7 Jahre auf 6 Jahre korrigiert.
> Wie ist das eigentlich mit einer Änderung der Abschreibungsdauer
> während der Lauzeit? Wenn man bisher (sagen wir mla bis Ende 2000)
>insgesamt 40 % (also zwei mal 20 %) abgeschrieben hat, wie schreibt
> man dann weiter ab. Jetzt jährlich 14,x % (ein siebtel von 100%) bis
> ich bei 1,00 EUR angekommen bin oder schreibe ich jetzt noch über
> genau fünf (verbleibende) Jahre ab, also 5x 12 % (60 % Bestandswert
> verteilt über 5 Jahre).
Maßgeblich für die Abschreibungsdauer ist der Zeitpunkt des
Erwerbes. Die neuen Abschreibungstabellen für allgemein nutzbare
Vermögensgegenstände gelten für Beschaffungen seit Jahresbeginn.
Vorher beschaffte Vermögensgegenstände werden weiterhin mit
der alten Nutzungsdauer abgeschrieben.
Falls in anderen Fällen ein Fehler bei der Abschreibung unterlaufen
ist, also ein Irrtum über die Nutzungsdauer vorgelegen hat, muß eine
Korrektur nur bei erheblicher Abweichung erfolgen. Dazu wird der
verbliebene Zeitwert auf die verbliebene Nutzungsdauer verteilt.
Erinnerungswerte müssen übrigens nicht in der Bilanz bleiben.
> Darf ich eigentlich auch noch länger abschreiben? Man hat mir mal
> geflüstert, dass ich nicht weniger abschreiben darf, als der
> tatsächliche Wertverlust ist, da ich sonst handelsrechtlich zu viel
> bilanziere (was ich als Quark einstufe, da ich ja auch nicht weniger
> Abschreiben darf, weil mein Finanzamt sonst meckert).
Im Handelsrecht steht der Gläubigerschutz im Vordergrund. Daher sind
Abschreibungen für Gegenstände des Anlagevermögens, soweit sie nur
zeitlich begrenzt genutzt werden können, zwingend in § 253 Abs. 2 HGB
vorgeschrieben. Das voraussichtliche Ende der Nutzungsdauer muß
"vorsichtig" geschätzt werden, § 252 Abs.1 Nr.4 HGB. Mit "vorsichtig"
ist gemeint, daß weder eine zu kurze noch eine zu lange Nutzungsdauer
willkürlich festgelegt werden darf.
> Oder erwartet man tatsächlich, dass ich wegen der Fahrzeuge doppelt
> bilanziere (1x handelsrechtlich und 1x steuerrechtlich). Kurz
> zusammengefasst: Sind die Afa-Sätze (der Finanzbehörden) verbindlich
> oder darf man verlängern?
Die steuerlichen Afa-Tabellen werden auch für die Handelsbilanz genutzt.
Die Afa-Tabellen werden vom Bundesfinanzministerium in
"Zusammenarbeit" mit Wirtschaftsverbänden herausgegeben. Zumindest
in der Weise, daß die Wirtschaftsverbände dazu angehört werden.
Gegen eine willkürliche Verlängerung hätte das Finanzamt vielleicht
nichts einzuwenden. Frage einmal nach! Aber Deinen wirtschaftlichen
Interessen dürfte eine Verlängerung kaum entsprechen.
Grüß Dich!
Carsten Jodjahn
--
www.netrow.de
Online-Finanzbuchhaltung
Online-Finanzplanung
Die Nutzungsdauer wurde gegenüber der ursprünlichen
Bekanntmachung für PKW, LKW und Kombi nachträglich
um jeweils ein Jahr verkürzt.
Für PKW und Kombi von 6 Jahre auf 5 Jahre.
Für LKW von 9 Jahre auf 8 Jahre.
Sorry.
Carsten Jodjahn
Häh? Die 5 hatten wir doch schon vorher!
Was denn nun?
Andy
Davon weiß aber das Bundesfinanzministerium auf ihrer Homepgage
[1] noch nichts.
Die Afa-Tabelle die man dort herunterladen kann gibt bei Pkw 6 Jahre und
bei Lkw 9 Jahre an.
Gruß
Peter
Fußnoten:
[1] www.bundesfinanzministerium.de
--
"Erst bei den Enkeln ist man dann so weit, daß man die Kinder ungefähr
verstehen kann." (Erich Kästner)
Peter Wolber <papie...@feluma.de> schrieb im Newsbeitrag:
9g5tth.3...@wolber-30243.user.cis.dfn.de...
> > Die Nutzungsdauer wurde gegenüber der ursprünlichen
> > Bekanntmachung für PKW, LKW und Kombi nachträglich
> > um jeweils ein Jahr verkürzt.
> > Für PKW und Kombi von 6 Jahre auf 5 Jahre.
> > Für LKW von 9 Jahre auf 8 Jahre.
> Davon weiß aber das Bundesfinanzministerium auf ihrer Homepgage
> [1] noch nichts.
> Die Afa-Tabelle die man dort herunterladen kann gibt bei Pkw 6 Jahre
> und bei Lkw 9 Jahre an.
Aus dem Newsletter der IHK Hannover-Hildesheim vom 27.4.2001:
<zitat>
Online-Infoservice der IHK Hannover
Aktuelle Wirtschaftsinformationen aus den von Ihnen abonnierten
Themenbereichen.
------------------------------------------------------------
+ + + Steuern und Buchführung
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AfA-Tabelle: Abschreibungsfrist für Lkw und Pkw verkürzt
Die seit dem 1. Januar 2001 in den amtlichen AfA-Tabellen vorgesehene
Nutzungsdauer für Lkw, Pkw oder Kombi wird jeweils um ein Jahr verkürzt.
http://www.hannover.ihk.de/themen/th_rf/steuer/010427_10400_schw_afatabelle.htm
</zitat>
Aus der Webseite der IHK Hannover-Hildesheim:
<zitat>
AfA-Tabelle: Abschreibungsfrist für Lkw und Pkw verkürzt
Ein nach dem 1. Januar 2001 angeschafften LkW, Pkw oder Kombi, der
ganzjährig im Lade- oder Kurzstreckenverkehr eingesetzt wird, kann jetzt
schneller abgeschrieben werden: Für Pkw und Kombi beträgt die
Nutzungsdauer nur noch fünf statt sechs Jahre und für Lkw nur noch acht
statt neun Jahre. Dies hat das Bundesfinanzministerium mit den
Bundesländern vereinbart und damit die gerade erst in Kraft getretenen
amtlichen AfA-Tabellen geändert.
Ken Schwarze, E-Mail: schw...@hannover.ihk.de
</zitat>
>>> Die Nutzungsdauer wurde gegenüber der ursprünlichen
>>> Bekanntmachung für PKW, LKW und Kombi nachträglich
>>> um jeweils ein Jahr verkürzt.
>
>>> Für PKW und Kombi von 6 Jahre auf 5 Jahre.
>>> Für LKW von 9 Jahre auf 8 Jahre.
>
>> Davon weiß aber das Bundesfinanzministerium auf ihrer Homepgage
>> [1] noch nichts.
>
>> Die Afa-Tabelle die man dort herunterladen kann gibt bei Pkw 6 Jahre
>> und bei Lkw 9 Jahre an.
Danke für den Link.
Dies habe ich heute gefunden:
http://www.nwb.de/aktuell/steuer/2001/sz0216_1.htm
Gruß
Peter
--
"Man erkennt den Charakter eines Menschen an den Späßen, über die er lacht."
(Alfred Biolek)
Zitat daraus: "... Damit wird insbesondere dem Anliegen des Handwerks
Rechnung getragen, die als Anlagegüter genutzten Fahrzeuge schneller
abschreiben zu können."
Die Handwerker wollen schneller abschreiben? Geht es denen _zu_ gut.
Ständig jammern die und jetzt wollen sie schnellere Gewinnschmälerungen
haben.
Auch verstehe ich überhaupt nicht, warum das für Fahrzeuge im
Kurzstreckenverkehr (was heißt das dann überhaupt, keine 200.000 km pro
Jahr?) gelten soll.
Andy