Am 15.04.2014 19:56, schrieb HarrysPotter:
> Liebe kompetente Selbstständige, ich verstehe da was nicht:
> Für mich stehen im Raum die Begriffe (Einzelhändler) Händler, Zwischenhändler.
Wenn Du das ganze erweiterst um freundlicher/unfreundlicher Händler,
Straßenhändler, Börsenhändler u.s.w. wird Dir auffallen das ein wichtiges
Wörtchen immer wieder vorkommt, das ist der Händler.
Die Zusatzbegriffe sind nur beschreibend und ändern nichts daran das Du als
Händler Deinen Einkauf selbst regelst und dem Käufer gegenüber in der Haftung
stehst.
Das kannst Du mehr oder minder geschickt anstellen durch Rückgabemöglichkeiten
bei Lieferanten und soweit zulässig, einschränkende AGB dem Kunden gegenüber.
Als Händler kassierst Du das Geld und gibst die Ware aus. Du trennst Kunden
und Lieferanten denn deren Kenntnis ist Dein wertvollstes Betriebsgeheimnis.
Du bezahlst die Rechnungen und hoffst das etwas für Dich übrig bleibt.
Dafür erstellst Du vorher einen Businessplan.
Das war der Händler.
Jetzt zum Vetreter etwas vereinfacht:
Davon gibt es noch mehr beschreibende Zusatzbegriffe als beim Händler die ich
mir jetzt spare.
Als Vertreter bekommst Du vom Hersteller/Lieferanten ein Gehalt und/oder
Provision. Du tätigst keine Geschäfte in eigener Regie. Das wird Dir in der
Regel vom Lieferanten untersagt. Der Lieferant schreibt Dir mehr oder minder
genau vor an wen und wie Du verkaufen sollst. Dazu bekommst Du eine
Visitenkarte und einen Auftragsblock von Ihm mit seiner Adresse und er haftet
für die Ware, kassiert vom Kunden behält die Kundenkartei. Er kann direkt
liefern oder Dich damit beauftragen. Er kann Dich auch mit dem Inkasso für Ihn
beauftragen.
Jetzt musst Du für Deine Geschäftsidee erst einmal klären ob der
Lieferant/Hersteller das überhaupt will und wenn ja, ob Du das dann überhaupt
willst.
Grüße,
erstellt von: Heinrich Butschal
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