bisher habe ich nur Neuwagen angeschafft, aber jetzt will ich einen
Jahreswagen, weil mir der Neuwagen zu teuer ist.
Wie sieht es da mit der Abschreibung aus ?
Veringert sich dann die Abschreibungsdauer um 1 Jahr.
Also von 6 auf 5 Jahre.
Wie ist da die Praxis des FA ?
Da ich den Wagen ca. 30% unter Listepreis bekommen würde,
hätte ich natürlich gerne einen Ausgleich für die auf den Listenpreis
berechnete 1% Regel.
Irgendwelche Erfahrungen ?
Gruss Hans
> Da ich den Wagen ca. 30% unter Listepreis bekommen würde, hätte ich
> natürlich gerne einen Ausgleich für die auf den Listenpreis
> berechnete 1% Regel.
Na Fahrtenbuch führen, was denn sonst?
Matthias
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Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Hallo Hans,
> bisher habe ich nur Neuwagen angeschafft, aber jetzt will ich einen
> Jahreswagen, weil mir der Neuwagen zu teuer ist.
>
> Wie sieht es da mit der Abschreibung aus ?
> Veringert sich dann die Abschreibungsdauer um 1 Jahr.
> Also von 6 auf 5 Jahre.
pauschal gesehen ist das so richtig. Grundsätzlich gilt die
"betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer". Die Afatabelle des FA ist nur eine
pauschalierte Regelung, die man aber immer ansetzen sollte, wenn man keine
abweichende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer belegen kann.
> Wie ist da die Praxis des FA ?
> Da ich den Wagen ca. 30% unter Listepreis bekommen würde,
> hätte ich natürlich gerne einen Ausgleich für die auf den Listenpreis
> berechnete 1% Regel.
Das kannst Du vergessen, das FA lässt so nicht mit sich handeln, es gilt
nunmal der Listenpreis.
> Irgendwelche Erfahrungen ?
S.o. und als Tipp das Fahrtenbuch (wenn es vorteilhaft ist).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter