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Freie Leasingberaterin?

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Susanne Steiner

unread,
Jan 16, 1999, 3:00:00 AM1/16/99
to
Hallo Edgar, Tobias und all die Anderen!

Ich les' hier nun auch schon ne ganze Weile mit und hab mir auch Euer "Werk"
angesehen. Dennoch kann ich mich nicht recht einordnen. Ich arbeite z.Zt.
als freie MA für eine Leasinggesellschaft im Bereich Kundenbetreuung, den
ich vor Ort stundenweise konzeptionell betreue.

Als ich vor der Entscheidung stand, den Job anzunehmen, hatte ich mich beim
Gewerbeamt erkundigt, ob ich mich überhaupt anmelden müsse. - Ich musste!

Ich stelle aber nix her, verkaufe keine Produkte etc. sondern stelle nur
meine Ideen und meine Arbeitskraft dem Unternehmen zur Verfügung.

Die Threads hier haben mich nun doch etwas verwirrt. Klärt mich doch bitte
auf!
Bin ich nun Freiberufler oder Gewerbetreibende?

Grüße

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Susanne Steiner sanne....@t-online.de
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


Edgar Warnecke

unread,
Jan 16, 1999, 3:00:00 AM1/16/99
to
Am Sat, 16 Jan 1999 22:49:14 +0100, "Susanne Steiner"
<s.st...@online.de> meinte:

>Hallo Edgar, Tobias und all die Anderen!
>
>Ich les' hier nun auch schon ne ganze Weile mit und hab mir auch Euer "Werk"
>angesehen. Dennoch kann ich mich nicht recht einordnen. Ich arbeite z.Zt.
>als freie MA für eine Leasinggesellschaft im Bereich Kundenbetreuung, den
>ich vor Ort stundenweise konzeptionell betreue.
>
>Als ich vor der Entscheidung stand, den Job anzunehmen, hatte ich mich beim
>Gewerbeamt erkundigt, ob ich mich überhaupt anmelden müsse. - Ich musste!
>
>Ich stelle aber nix her, verkaufe keine Produkte etc. sondern stelle nur
>meine Ideen und meine Arbeitskraft dem Unternehmen zur Verfügung.
>
>Die Threads hier haben mich nun doch etwas verwirrt. Klärt mich doch bitte
>auf!
>Bin ich nun Freiberufler oder Gewerbetreibende?

Ooooops,

hallo Susanne,

das ist interessant.

Um Deine Frage beantworten zu koennen, ich war selbst mal in dem
Gewerbe taetig, waere es nun interessant zu wissen, was Du *genau*
machst.

Nix verkaufen, nur beraten, wie geht das im Leasinggeschaeft ?

Kommt da jemand nach Dir, der die von Dir vorbereiteten Abschluesse
taetigt, oder wie ?

Noch etwas raetselnd

Edgar vorm Huy
--
Keine Rechtsberatung! Keine Steuerberatung !
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater!
http://home.t-online.de/home/EWarnecke/

Christian Krause

unread,
Jan 17, 1999, 3:00:00 AM1/17/99
to
Susanne Steiner schrieb in Nachricht <77r1dk$lhq$1...@news.online.de>...
[Schnibbl]

Hallo Susanne,

>Die Threads hier haben mich nun doch etwas verwirrt.

Wen nicht ;-) ?

>Bin ich nun Freiberufler oder Gewerbetreibende?


Ich würde sagen: Weder noch. Nach dem, was Du geschrieben hast, würde
ich auf scheinselbständig plädieren:
- Du arbeitest allein
- Du arbeitest beim Kunden und bist in dessen Organisation eingebunden
- Du trittst nicht am Markt auf
- ich unterstelle auch mal eine gewisse Weisungsgebundenheit

Siehe auch Deine Beschreibung: "Als ich vor der Entscheidung stand,
den Job anzunehmen [...]" oder
^^^
"Ich [...] stelle nur meine Ideen und meine Arbeitskraft dem
Unternehmen zur Verfügung."

Eindeutig, findest Du nicht?

Gruß, Christian

Susanne Steiner

unread,
Jan 17, 1999, 3:00:00 AM1/17/99
to

Hallo Edgar, Hallo Christian,

also

1.) Mein Auftrag besteht in erster Linie in Organisationsberatung und teilw.
Kundenbetreuung und

2.) kann von Scheinselbständigkeit keine Rede sein, weil die entspr.
Merkmale nicht zutreffen. Ich bin weder Weisungsgebunden noch sonstwas, habe
ein eigenes Büro und arbeite zwischendurch auch für andere Firmen
(Büroarbeiten).

3.) Mit "Entscheidung den Job anzunehmen" meinte ich auch vielmehr, mich
nach einer kurzen Unterbrechung wieder meinem Beruf zuzuwenden
(Wiedereinsteiger) und mich nun selbständig zu machen. Vorbereitend hatte
ich zu diesem Zweck entspr. Acquise betrieben, so daß ich für meinen Start
ein Auftrag in Aussicht hatte.

Aber was hat das mit meiner Frage zu tun? Meine Leistung resp. mein Produkt
besteht in der Übertragung meines Knowhows auf meine Kunden (Fachspez.
Organisations-beratung).

Also, wie ist das nun mit Gewerbetreibend oder Freiberufler?

Grüße

Susanne

sanne....@t-online.de


TKafurke

unread,
Jan 17, 1999, 3:00:00 AM1/17/99
to
Hallo Susanne,

nimm Dir mal die §§ 15 und 18 EStG nebst EStR vor und lies
die mal durch.

Du wirst feststellen, daß es auf die Tätigkeit ankommt.

Eine freiberufliche Tätigkeit ist durch die Erbringung einer
höchstpersönlichen höherwertigen Dienstleistung geprägt.

Im Zuge mit Organisationsberatung könnte man zum
Katalogberuf des beratenen Betriebswirts gelangen. Jedoch
vermute ich, daß Deine erbrachten Leistungen sich mit diesem
letztendlich nicht vergleichen lassen. Daher werden
Einnahmen aus Gewerbebetrieb zu vermuten sein.

Eine definitive Auskunft kannst Du aber nur durch Dein
Betriebsstättenfinanzamt erhalten. Für die Vorbereitung auf
dieses Gespräch empfehle ich Dir den Besuch auf Edgars Sites
und dort meine Zusammenstellung zur Thematik.

Solange man nicht weiß, was Du genau machst, wie es sich
gestaltet, was in den Rechnungen steht, kann man leider
sowieso nichts sagen.

Eine konkrete Hilfeleistung bei Deinem "Fall" würde außerdem
unter den Begriff der "unerlaubten Hilfeleistung in
Steuersachen" fallen und diese ist mir aufgrund der
einschlägigen Bestimmungen des StBerG nicht gestattet.

Es könnte daher also auch nicht schaden einen Steuerberater
zu konsultieren.

Gruß
Tobias Kafurke
--
TKaf...@t-online.de
Existenzgründung und mehr:
http://www.welcome.to/TK-Beratung


Christian Krause

unread,
Jan 17, 1999, 3:00:00 AM1/17/99
to
Susanne Steiner schrieb in Nachricht <77srk7$qm0$1...@news.online.de>...
[schnibbl]

Hallo Susanne,

>Aber was hat das mit meiner Frage zu tun? Meine Leistung resp. mein
Produkt
>besteht in der Übertragung meines Knowhows auf meine Kunden
(Fachspez.
>Organisations-beratung).

IMHO hat das viel mit Deiner Frage zu tun. Das FA fragt Dich ja auch
auch, was Du tust, wenn Du als Freiberuflerin anerkannt werden
möchtest. Du wirst also erklären müssen, was Du tust. Und so, wie Du
es im Eingangsposting erklärt hast, drängen sich halt auch andere
Alternativen auf als die beiden. :-)

>Also, wie ist das nun mit Gewerbetreibend oder Freiberufler?


Also, wenn ich das tun würde, was Du tust, würde ich mir nach dem, was
ich über meine Tätigkeit weiß, keine großen Chancen auf eine
Anerkennung als Freiberufler ausrechnen. Wie Tobias schon vermutete,
wäre aus dem Katalog des § 18 EStG wohl am ehesten der beratende
Betriebswirt eine Möglichkeit. Ich scheine aber nicht nur zu beraten,
sondern auch selber mal Hand anzulegen. Das könnte das FA schon als
Hindernis ansehen.

Für eine verläßlichere Meinung sind schon ein paar Details mehr
erforderlich. Letztendlich schadet ein Käffchen mit Deinem
Steuerberater nicht. Der kann Dir auch helfen, den Antrag auf
Anerkennung aufzusetzen. In der Regel weiß er, was die Leutchen vom FA
hören wollen.

Tobias macht mich schon wieder paranoid mit seinen Einschränkungen,
also: Ich stelle hier lediglich meine Meinung zur Diskussion. Es ist
nicht beabsichtigt, konkrete Handlungsempfehlungen zu geben.

Gruß, Christian

TKafurke

unread,
Jan 17, 1999, 3:00:00 AM1/17/99
to
Hallo Christian,

um paranoiden Verhaltensmustern vorzubeugen folgendes zur
Rechts- und Steuerberatung:

Aufgrund meiner Präsenz in so einigen NGs (meist
juristischer Hintergrund) sind eine Vielzahl von Antworten
von gerade dieser Qualität die eine Ordnungswidrigkeit im
Sinne RBerG und StBerG zumindest vermuten lassen könnten.

In meiner "kleinen" Bibliothek finden sich auch die
entsprechenden Kommentierungen dieser Gesetze (mal schauen -
vielleicht treibt es mich ja auch noch ins Studium der
Rechtswissenschaften).

Wenn ich diese Ausführungen mache kommt es mir weniger
darauf an herauszustellen, daß ich zu dieser Art der
Beratung nicht befugt bin sondern vielmehr darauf dem
Fragesteller deutlich zu machen, daß, wenn er fundierte
juristische Ratschläge will/braucht, er eine entsprechende
kundige Person zu Rate zieht.

Wenn ich manchmal gewisse Tips lese wird es einem mitunter
ein bißchen "flau" wenn man berücksichtigt, daß sich einer
daran halten könnte.

Wen würde dieser Jemand dann haftbar machen können.

Steuerrechtliche und rechtliche Sachverhalte kann man
sicherlich abstrakt diskutieren, genauso Allgemeines
ausführen. Wird die Sache aber dann konkret und es wird
deutlich, daß es sich um eine persönliche Angelegenheit
handelt, so ist Vorsicht geboten.

Ich hoffe mit diesen Ausführungen Deiner Paranoia präventiv
begegnet zu sein.

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