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doppelte Buchführung ist mir zu kompliziert

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Bernd Meier

unread,
Jul 20, 2008, 10:02:32 PM7/20/08
to
Wenn man unter 500000 € Umsatz und unter 50000 € Gewinn macht
und Einzelunternehmer ist, reicht ja anscheinend eine EÜR aus.

Ansonsten ist ja GuV-Rechnung, doppelte Buchführung, Bilanzerstellung
etc. fällig.

Das scheint ja ziemlich kompliziert zu sein, wenn ich das hier so lese:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bilanz http://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtkostenverfahren
http://de.wikipedia.org/wiki/Buchf%C3%BChrung

Mich würden Erfahrungsberichte der Selbständigen hier interessieren:
Beherrscht ihr die doppelte Buchführung? Habt ihr euch diese selbst beigebracht?
Wie lange hat das gedauert?
Oder habt ihr keine Ahnung und überlaßt das eurem Steuerberater?
Oder einem Buchhaltungsbüro?
Oder versucht ihr, nicht mehr als 50000 € Gewinn zu machen,
um nur eine EÜR machen zu müssen?

Rainer Dahnke

unread,
Jul 20, 2008, 10:31:58 PM7/20/08
to
Bernd Meier schrieb:

> Wenn man unter 500000 € Umsatz und unter 50000 € Gewinn macht
> und Einzelunternehmer ist, reicht ja anscheinend eine EÜR aus.
>
> Ansonsten ist ja GuV-Rechnung, doppelte Buchführung, Bilanzerstellung
> etc. fällig.
>
> Das scheint ja ziemlich kompliziert zu sein, wenn ich das hier so lese:
> http://de.wikipedia.org/wiki/Bilanz
> http://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtkostenverfahren
> http://de.wikipedia.org/wiki/Buchf%C3%BChrung

Naja, Vorsicht.

Das Grundprinzip ist schon einfach und übersichtlich, in den vor Dir
genannten Links wird auf sehr viele Sonderfälle eingegangen, die für
Dich evtl. überhaupt keine Bedeutung haben.

> Mich würden Erfahrungsberichte der Selbständigen hier interessieren:
> Beherrscht ihr die doppelte Buchführung? Habt ihr euch diese selbst
> beigebracht?

Ja, das geht schon. Allerdings ist das wenig sinnvoll wenn es bereits
um richtig viel Geld geht, dann ist die Gefahr zu groß das Fehler
richtig teuer werden. Wenn das Unternehmen aber ein zartes Pflänzchen
ist, das langsam wächst, kann man sich parallel dazu auch die doppelte
Buchführung beibringen, das Risiko ist vertretbar.

> Wie lange hat das gedauert?

Ca. 1 Jahr um sicher genug zu sein "echte" Buchungen vorzunehmen.
Natürlich bucht mann dann trotzdem auch mal etwas falsch, was aber
auch kein Weltuntergang ist. Einen Betriebsprüfer machst Du damit
übrigens glücklich, der will ja auch was falsches finden ... *g*

> Oder habt ihr keine Ahnung und überlaßt das eurem Steuerberater?
> Oder einem Buchhaltungsbüro?

Das wäre ein "work around". Ich mag keine externe Buchhaltung, kann
man aber sicherlich beliebig ausführlich drüber diskutieren ...

> Oder versucht ihr, nicht mehr als 50000 € Gewinn zu machen,
> um nur eine EÜR machen zu müssen?

EüR ist manchmal oder mitunter sogar viel öfter komplizierter als die
"doppelte Buchführung". Nämlich dann wenn man für ein Bankgespräch eine
BWA und/oder Bilanz benötigt und erst intensive Nacharbeit erforderlich
ist um diese Daten zu erhalten.

Die Buchungen im laufenden Geschäftsbetrieb sind eh genauso einfach,
zumal bei einer modernen elektronischen Buchführung eh viele Dinge
automatisiert verbucht werden (Ein- und Ausgangsrechnungen, Ab-
schreibungen, Zahlungseingänge, Lastschriften, etc.). Du musst Dir
daher nur bei Spezialfällen Gedanken machen und im Fachbuch hin- und
herblättern, das ist dann aber auch unumgänglich und gut investierte
Zeit ...

Grüße
Rainer

Lutz Schulze

unread,
Jul 20, 2008, 11:51:54 PM7/20/08
to
Am Mon, 21 Jul 2008 04:02:32 +0200 schrieb Bernd Meier:

> Wenn man unter 500000 € Umsatz und unter 50000 € Gewinn macht
> und Einzelunternehmer ist, reicht ja anscheinend eine EÜR aus.
>
> Ansonsten ist ja GuV-Rechnung, doppelte Buchführung, Bilanzerstellung
> etc. fällig.
>
> Das scheint ja ziemlich kompliziert zu sein, wenn ich das hier so lese:
> http://de.wikipedia.org/wiki/Bilanz http://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtkostenverfahren
> http://de.wikipedia.org/wiki/Buchf%C3%BChrung
>
> Mich würden Erfahrungsberichte der Selbständigen hier interessieren:
> Beherrscht ihr die doppelte Buchführung? Habt ihr euch diese selbst beigebracht?
> Wie lange hat das gedauert?

Habe mich da einarbeiten müssen, das braucht schon seine Zeit bis man da
firm ist.

> Oder habt ihr keine Ahnung und überlaßt das eurem Steuerberater?
> Oder einem Buchhaltungsbüro?

Habe ich dann nach 2 Jahren gemacht, seitdem mehr Zeit für das Wesentliche.
Kostet auch nicht soviel wie man vielleicht denkt, hier mit allen laufenden
Buchungen, Meldungen, Lohnabrechnungen und dem Jahresabschluss etwa 1% vom
Umsatz.

> Oder versucht ihr, nicht mehr als 50000 € Gewinn zu machen,
> um nur eine EÜR machen zu müssen?

Scheint mir nicht optimal.

Lutz

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Georg Schupp

unread,
Jul 21, 2008, 2:44:38 AM7/21/08
to
Bernd Meier schrieb:

> Oder habt ihr keine Ahnung und überlaßt das eurem Steuerberater?

Ja - das ist mir das Geld wert, denn das hat nichts
mit meiner Tätigkeit zu tun.

Georg

Matthias Hanft

unread,
Jul 21, 2008, 3:34:03 AM7/21/08
to
Bernd Meier schrieb:

>
> Mich würden Erfahrungsberichte der Selbständigen hier interessieren:
> Beherrscht ihr die doppelte Buchführung? Habt ihr euch diese selbst beigebracht?
> Wie lange hat das gedauert?
> Oder habt ihr keine Ahnung und überlaßt das eurem Steuerberater?

Ich hatte anfangs keine Ahnung und das dem Steuerberater überlassen.
Dann habe ich versucht, dessen Auswertungen (Summen- und Saldenliste,
BWA) zu verstehen und _warum_was_ auf _welches_ Buchungskonto gebucht
wurde.

Im nächsten Schritt habe ich parallel zum Steuerberater selber gebucht
und geschaut, ob ich aufs gleiche Ergebnis komme. Wenn nicht, habe ich
ihn gefragt, warum nicht (bzw. warum er dies und jenes anders gebucht
hat als ich). (Obacht: Dabei werden oft Fehler des Steuerberaters auf-
gedeckt; manche reagieren auf sowas allergisch, denn Steuerberater sind
per Definition unfehlbar!)

Ein bis drei Jahre (inkl. einem selbst erstellten Jahresabschluß) sollte
man für diesen Prozeß ungefähr ansetzen. Inzwischen kann ich's problemlos
(allerdings hat mir Mathe schon in der Schule immer am besten gefallen -
wer mit Rechnen auf Kriegsfuß steht, sollte das Bilanzieren dann viel-
leicht doch lieber grundsätzlich sein lassen...)

Gruß Matthias.

Matthias Hanft

unread,
Jul 21, 2008, 3:36:33 AM7/21/08
to
Georg Schupp schrieb:

>> Oder habt ihr keine Ahnung und überlaßt das eurem Steuerberater?
>
> Ja - das ist mir das Geld wert, denn das hat nichts
> mit meiner Tätigkeit zu tun.

Aber es ist das Backoffice Deiner Firma. Und wenn dort Computer
und Schreibtische zur gemeinsamen Abschreibung zusammengezählt
werden (mir passiert!), zahle ich da nicht noch Geld dafür.

Der einzige, der Interesse an einer korrekten Buchführung meines
Unternehmens hat, bin _ich_ - und nicht etwa der Steuerberater.

Gruß Matthias.

Lutz Schulze

unread,
Jul 21, 2008, 5:38:17 AM7/21/08
to

Deswegen schaue ich dem ja auf die Finger.

Gregor

unread,
Jul 21, 2008, 8:03:09 AM7/21/08
to
"Matthias Hanft" schrieb

>
> Der einzige, der Interesse an einer korrekten Buchführung meines
> Unternehmens hat, bin _ich_ - und nicht etwa der Steuerberater.
>

Mein Vater hat immer gesagt: Jeder Berater ist immer nur so gut wie sein
Mandant. Ich glaube da ist was dran.

Gregor


Ralf Zschemisch

unread,
Jul 21, 2008, 10:16:09 AM7/21/08
to
Am Mon, 21 Jul 2008 04:02:32 +0200 schrieb Bernd Meier:

> Mich würden Erfahrungsberichte der Selbständigen hier interessieren:
> Beherrscht ihr die doppelte Buchführung? Habt ihr euch diese selbst
> beigebracht? Wie lange hat das gedauert?

Vor der Selbstständigkeit habe ich VHS Kurse belegt.

Meine FiBu habe ich mir von einer Buchführungshelferin einrichten lassen
(Kontenrahmen usw.) In den ersten Monaten hat sie meine Buchungen
geprüft und mir bei Verständnisproblemen geholfen.

Die intensive Lernphase hat sicherlich einige Monate gedauert.

> Oder habt ihr keine Ahnung und überlaßt das eurem Steuerberater? Oder
> einem Buchhaltungsbüro?

Die Kommunikation mit dem Finanzamt überlasse ich dem Steuerberater.
Meine Voranmeldungen erstelle ich allerdings bereits selbst ;) und
auch die nervigen ZM Meldungen. Aber "Erklärungen" lasse ich von einem
Steuerberater erstellen.

> Oder versucht ihr, nicht mehr als 50000 € Gewinn zu machen, um nur eine
> EÜR machen zu müssen?

Eine EÜR ist sicherlich nicht viel einfacher. Das Formular versteht doch
kein denkender Mensch?!

cu

ralf

--
Pop Art
http://www.r23.de/

Max Meyr

unread,
Jul 21, 2008, 11:01:54 AM7/21/08
to
Rainer Dahnke schrieb:

>
> Das Grundprinzip ist schon einfach und übersichtlich, in den vor Dir
> genannten Links wird auf sehr viele Sonderfälle eingegangen, die für
> Dich evtl. überhaupt keine Bedeutung haben.

Man muss die Sonderfälle aber prinzipiell alle beherschen (bzw.
zumindest grundsätzlich davon eine Ahnung haben), um die evtl. wenigen
Sonderfälle, die einen wirklich betreffen beachten zu können.

> EüR ist manchmal oder mitunter sogar viel öfter komplizierter als die
> "doppelte Buchführung". Nämlich dann wenn man für ein Bankgespräch eine
> BWA und/oder Bilanz benötigt und erst intensive Nacharbeit erforderlich
> ist um diese Daten zu erhalten.

Mir ist noch kein Sachverhalt untergekommen, der in einer Bilanz
wirklich einfacher ist (dopplet Buchführung kann man ja wenn man will
trotzdem machen). Wenn die Bank eine BWA will und nicht begreift, dass
man keine hat, dann ist das ja nicht die Schuld der EÜR ;-))

Ich hatte nämlich schoin mal genau dieses Problem, es hatte sich
erledigt weil ich aufgrund des Gewinnes gezwungen wurde zu bilanzieren.
Die sich ergebende BWA war ziemlich großer Müll und für die Zwecke, für
die die Bank sie haben wollte aus meiner Sicht nicht einsetzbar. Als
Einmannbetrieb im Dienstleistungssektor ist das was da rauskommt
ziemlich zufällig. Ich bin immer sehr belustigt über die Vergleiche
bestimmter Werte zu den Vorjahren, da ergeben sich Bewegungen von
mehreren 100%, weil ich z.B. statt einer Grafikkarte im Vorjahr einen
ganzen Rechner gekauft habe, um ihn wiederzuverkaufen (weil das nicht
der Geschäftsszweck ist und nur selten vorkommt).

Am Besten sind dann Umsatz- und Eigenkapitalrenditen. Über die Werte
lach ich mich schlapp, die sagen über meinen Betrieb nix aus.

Es gibt sicher Betriebe, die mit weniger Umsatz und auch Gewinn
sinnvollerweise Bilanzieren sollten, aber wenn ich mir meine Buchhaltung
ansehe, besteht diese zu 2/3 aus Bilanz, GuV, Bericht zur Bilanz,
Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuervoranmeldungen,
Umsatzsteuererklärung und den entsprechenden Bescheiden. Das restliche
Drittel sind dann die eigentlichen Belege. In meinen Augen eben ein
Missverhältniss.

Max Meyr

unread,
Jul 21, 2008, 11:08:02 AM7/21/08
to
Ralf Zschemisch schrieb:

> Eine EÜR ist sicherlich nicht viel einfacher. Das Formular versteht doch
> kein denkender Mensch?!

Doch! Wenn du das Formular nicht verstehst, dann solltes du dich an eine
Bilanz nicht heranwagen, das ist in meine Augen viel abgedrehter! Ich
habe keine Probleme mit dem Formular, 5 Zahlen eintragen und fertig.

Aus deiner Sicht (da du die Bilanz vielleicht schon verstehst und einige
Male gemacht hast) mag das so sein, es mag auch bei aufwendigeren
Betrieben (also richtigen "Firmen" ;-)) so sein.

Aber wenn ich nur eine paar Rechnungen gestellt habe und 5 Belege für
Ausgaben habe, halte ich die EÜR doch für einfacher.

Rainer Dahnke

unread,
Jul 21, 2008, 11:20:42 AM7/21/08
to
Max Meyr schrieb:

>
> Ich hatte nämlich schoin mal genau dieses Problem, es hatte sich
> erledigt weil ich aufgrund des Gewinnes gezwungen wurde zu bilanzieren.
> Die sich ergebende BWA war ziemlich großer Müll und für die Zwecke, für
> die die Bank sie haben wollte aus meiner Sicht nicht einsetzbar. Als
> Einmannbetrieb im Dienstleistungssektor ist das was da rauskommt
> ziemlich zufällig. Ich bin immer sehr belustigt über die Vergleiche
> bestimmter Werte zu den Vorjahren, da ergeben sich Bewegungen von
> mehreren 100%, weil ich z.B. statt einer Grafikkarte im Vorjahr einen
> ganzen Rechner gekauft habe, um ihn wiederzuverkaufen (weil das nicht
> der Geschäftsszweck ist und nur selten vorkommt).
>
> Am Besten sind dann Umsatz- und Eigenkapitalrenditen. Über die Werte
> lach ich mich schlapp, die sagen über meinen Betrieb nix aus.
>

Jetzt sag nicht Du hat die BWA mit den Standard-Einstellungen Deiner
Software gedruckt? *g*

Dann kommt natürlich sowas raus. :)

Beschäftige Dich mal ernsthaft mit dem Thema und passe Deine
Software so an, das eine brauchbare Auswertung zustande kommt.

Grüße
Rainer

Ralf Zschemisch

unread,
Jul 21, 2008, 7:53:35 PM7/21/08
to
Am Mon, 21 Jul 2008 17:08:02 +0200 schrieb Max Meyr:

> Ralf Zschemisch schrieb:
>
>> Eine EÜR ist sicherlich nicht viel einfacher. Das Formular versteht
>> doch kein denkender Mensch?!
>

> Aber wenn ich nur eine paar Rechnungen gestellt habe und 5 Belege für
> Ausgaben habe, halte ich die EÜR doch für einfacher.

Ja selbstverständlich ist die EÜR nicht mit dem Aufwand einer
Bilanz vergleichbar.

Hier werden die Vor und Nachteile einer EÜR meiner Meinung nach
gut beschrieben
http://www.klaus-bartram.de/bilanz5.html

Allerdings gibt es die EÜR auch einführende Handbücher

z.b.

Die Einnahme-Überschussrechnung von A-Z
- Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
4., neu bearbeitete Auflage XXIV, 817 Seiten
kartoniert;: 59,95 Euro
Schäffer-Poeschel-Verlag, Stuttgart
ISBN 3-7910-2704-2

8<--
Das Buch hilft dabei, sich in dem neuen, amtlich vorgeschriebenen
Vordruck (Anlage EÜR) zurechtzufinden. Durch entsprechende Verweise auf
die Kennzahlen und eine zusätzliche Kennzahlenübersicht fällt es leichter
zu entscheiden, welche Angaben in welche Kennzahl des Vordrucks
einzutragen sind. Mit vielen konkreten Buchungsbeispielen. Rechtsstand:
01.09.2007.
8<--

Meine Empfehlung, wenn man dieses Forumlar wirklich selber aussfüllen
möchte ;) oder versucht, den Inhalt nachzuvollziehen (warum auch immer)

Matthias Hanft

unread,
Jul 22, 2008, 2:59:13 AM7/22/08
to
Max Meyr schrieb:
>
[EÜR]

> Doch! Wenn du das Formular nicht verstehst, dann solltes du dich an eine
> Bilanz nicht heranwagen, das ist in meine Augen viel abgedrehter! Ich
> habe keine Probleme mit dem Formular, 5 Zahlen eintragen und fertig.

Ich hatte mir das EÜR-Formular damals bei der Einführung einmal angesehen
und nicht verstanden, was dort Privatausgaben zu suchen hatten - bei einem
Unternehmen kommt eine Zahl, nämlich der steuerliche Gewinn heraus, und
private Dinge haben dort IMHO nichts zu suchen. Daher bleibe ich lieber
bei meiner abgedrehten Bilanz :-)

Gruß Matthias.

Max Meyr

unread,
Jul 22, 2008, 6:04:20 AM7/22/08
to
Rainer Dahnke schrieb:

>
> Jetzt sag nicht Du hat die BWA mit den Standard-Einstellungen Deiner
> Software gedruckt? *g*
>
> Dann kommt natürlich sowas raus. :)

Ich natürlich nicht, das lass ich meinen StB machen. Eine EÜR nach ich
duchaus selber machen. Bei einer Bilanz sind einige Punkte zu beachten,
die für mich aufwendiger zu durchdenken wären als sie den StB machen zu
lassen.

> Beschäftige Dich mal ernsthaft mit dem Thema und passe Deine
> Software so an, das eine brauchbare Auswertung zustande kommt.

Nö, wieso? Aus meiner Sicht ist es der Sinn einer BWA einen Überblick
über meine Unternehmen zu haben. Diesen Überblick habe ich aufgrund der
"Größe" (;-)) des Unternehmens auch ohne BWA. Und zwar viel besser, da
ich alle relevanten Daten sogar im Kopf habe (incl. der
Liquiditätsplanung mindestens eines kompletten Jahres).

Nur das Finanzamt meint, mein Unternehmen erfordere nach Art und Umfang
eine Bilanzierung.

Wenn man selber planerisch nicht in der Lage ist, das Unternehmen so zu
überblicken, dann gebe ich dir Recht. Und ich erwarte eben von einem
Unternehmer entscheiden zu können, wann das ist (leider überschätzen
sich in dieser Beziehung sehr viele. Insbesondere habe ich den Eindruck,
dass eine Liquiditätsplanung etwas sehr exotisches ist).

Max Meyr

unread,
Jul 22, 2008, 6:13:42 AM7/22/08
to
Ralf Zschemisch schrieb:

>
> Ja selbstverständlich ist die EÜR nicht mit dem Aufwand einer
> Bilanz vergleichbar.
>
> Hier werden die Vor und Nachteile einer EÜR meiner Meinung nach
> gut beschrieben
> http://www.klaus-bartram.de/bilanz5.html

Danke, interessanter Link. Dort steht auch ein wesentlicher Grund, an
dem sich mitentscheidet, was sinnvoller ist: der Wareneinsatz bzw. das
Betriebsvermögen.

Ich z.B. habe quasi keinen Warenumsatz (bis auf sehr vereinzelte EDV
Hardware Stücke), ebenso gegen Null tendierendes Betriebsvermögen. In
diesen Fällen bringt mir denke ich die Bilanz keine nennenswerten
Vorteile. Die Vorteile einer doppelten Buchführung kann ich ja trotzdem
Nutzen (Kontrollmöglichkeiten, offene Posten usw.), auch wenn ich nur
eine popelige Calc-Tabelle verwende.


Max Meyr

unread,
Jul 22, 2008, 6:22:05 AM7/22/08
to
Matthias Hanft schrieb:

>
> Ich hatte mir das EÜR-Formular damals bei der Einführung einmal angesehen
> und nicht verstanden, was dort Privatausgaben zu suchen hatten - bei einem
> Unternehmen kommt eine Zahl, nämlich der steuerliche Gewinn heraus, und
> private Dinge haben dort IMHO nichts zu suchen. Daher bleibe ich lieber
> bei meiner abgedrehten Bilanz :-)

Ich habs mir nochmal angesehen und von Privatausgaben nix finden können,
außer der privaten KFZ-Nutzung, die musst du aber bei deiner Bilanz auch
angeben.

Möglicherweise war der erste Entwurf noch etwas anders (ich hab da sowas
in Erinnerung).

Allerdings kann ich dir nicht sagen was für dich besser ist, das musst
du schon selber wissen (und das tust du ja offensichtlich ;-))

Vielleicht erfodert dein Unternehemen sinnvollerweise eine Bilanz (ich
habe es in einem anderen Postinmg schon erwähnt, wenn man z.B.
Wareneinsatz und/oder Betriebsvermögen hat), oder du kennst dich mit
Bilanzen sehr gut aus, dann wäre es unökonomisch eine (vielleich im
Grunde einfachere aber vom Verfahren her unbekanntere) EÜR zu machen.

Matthias Hanft

unread,
Jul 22, 2008, 7:10:53 AM7/22/08
to
Max Meyr schrieb:

>
> Ich z.B. habe quasi keinen Warenumsatz (bis auf sehr vereinzelte EDV
> Hardware Stücke), ebenso gegen Null tendierendes Betriebsvermögen. In
> diesen Fällen bringt mir denke ich die Bilanz keine nennenswerten
> Vorteile. Die Vorteile einer doppelten Buchführung kann ich ja trotzdem
> Nutzen (Kontrollmöglichkeiten, offene Posten usw.), auch wenn ich nur
> eine popelige Calc-Tabelle verwende.

Wenn man doppelte Buchführung mit offenen Posten bucht, läßt sich
aber nach meiner Erfahrung daraus nur mit Verrenkungen eine EÜR
bauen, weil man die OP dann erst wieder rausrechnen muß (und dabei
noch auf USt-Soll- bzw. Istversteuerung Rücksicht nehmen muß). Gute
Fibu-Software kann das natürlich automatisch, aber mit einer Calc-
Tabelle würde ich das nicht selber machen würden müssen wollen sollen...

Gruß Matthias.

Matthias Hanft

unread,
Jul 22, 2008, 7:28:26 AM7/22/08
to
Max Meyr schrieb:

>
> Ich habs mir nochmal angesehen und von Privatausgaben nix finden können,
> außer der privaten KFZ-Nutzung, die musst du aber bei deiner Bilanz auch
> angeben.

I'sch 'abe gar kein (betriebliches) Kfz :-)

In Zeile 11 steht noch private Telefonnutzung, 25-28 Fahrten zwischen
Wohnung und Betriebsstätte, 29 häusliches Arbeitszimmer, 36 doppelte
Haushaltsführung... das sind zwar alles Dinge, die in der privaten
ESt-Erklärung ja durchaus berücksichtigt werden, aber was hat das
alles mit dem unternehmerischen Gewinn zu tun (für dessen Ermittlung
das EÜR-Formular ja eigentlich da ist)? Ich finde: RGN (Rein Gar Nix)!

> Allerdings kann ich dir nicht sagen was für dich besser ist, das musst
> du schon selber wissen (und das tust du ja offensichtlich ;-))

Naja, mit (ein wenig) mehr als 50K Gewinn hat man ja sowieso nicht
wirklich eine Wahl :-)

> Vielleicht erfodert dein Unternehemen sinnvollerweise eine Bilanz (ich
> habe es in einem anderen Postinmg schon erwähnt, wenn man z.B.
> Wareneinsatz und/oder Betriebsvermögen hat), oder du kennst dich mit
> Bilanzen sehr gut aus, dann wäre es unökonomisch eine (vielleich im
> Grunde einfachere aber vom Verfahren her unbekanntere) EÜR zu machen.

So isses. Doppelte Buchführung (mit offenen Posten) finde ich sowieso
grundsätzlich sinnvoll, weil man dann gleich bemerkt, wenn man irgendwas
vergessen hat (wenn man z.B. eine Zahlung nicht gebucht hat, stimmt
einfach der Bankkontostand nicht u.ä. - bei EÜR würde die Rechnung im
Schuhkarton versauern und nach zehn Jahren wiederentdeckt werden); und
aus der doppelten Buchführung ist IMNSHO leichter eine Bilanz als eine
EÜR zu zaubern: Die Summen und Salden stimmen ja eh schon, dann kommen
einfach die Aktiv- und Passivkonten in die Bilanz und die Kosten- und
Erlöskonten in die GuV und fertig - okok, das ist jetzt _etwas_ ver-
einfacht ausgedrückt, aber im Prinzip ist's wirklich nicht mehr. Und
immerhin kann man eine Bilanz/GuV (noch?) formlos abgeben und muß keine
blöden Finanzamtsformulare ausfüllen :-)

Gruß Matthias.

Bodo Rzany

unread,
Jul 22, 2008, 8:14:20 AM7/22/08
to
On 22.07.2008 13:28, Matthias Hanft wrote:
>
> In Zeile 11 steht noch private Telefonnutzung, 25-28 Fahrten zwischen
> Wohnung und Betriebsstätte, 29 häusliches Arbeitszimmer, 36 doppelte
> Haushaltsführung... das sind zwar alles Dinge, die in der privaten
> ESt-Erklärung ja durchaus berücksichtigt werden, aber was hat das
> alles mit dem unternehmerischen Gewinn zu tun (für dessen Ermittlung
> das EÜR-Formular ja eigentlich da ist)? Ich finde: RGN (Rein Gar Nix)!

Exakt. Deswegen nehme ich diesen Bogen auch nicht ernst. Im Anschreiben
zur ESt-Erklärung gibt es dazu die notwendigen Anmerkungen und im Bogen
selbst praktisch nur den (anderweitig) ermittelten Gewinn. Bisher macht
mein FA dabei mit. Im letzten Bescheid haben die sogar auf die bisher
obligate nachträgliche Verrechnung der USt/VSt verzichtet, die auch
nicht in den Gewinnermittlung gehört und deswegen von mir dort noch nie
aufgenommen wurde. Ob hier vielleicht

<http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&nr=13036>

Wunder bewirkt hat?

> So isses. Doppelte Buchführung (mit offenen Posten) finde ich sowieso
> grundsätzlich sinnvoll, weil man dann gleich bemerkt, wenn man irgendwas
> vergessen hat (wenn man z.B. eine Zahlung nicht gebucht hat, stimmt
> einfach der Bankkontostand nicht u.ä. - bei EÜR würde die Rechnung im

> Schuhkarton versauern und nach zehn Jahren wiederentdeckt werden);...

Du hast ja eine ganz schlechte Meinung von EÜRlern... ;-)
Bei einer halbwegs vernünftigen Buchführung versauert Nichts im
Schuhkarton, sondern wird genau so behandelt, wie beim Bilanzierer.
Naja, das "Doppelte" mit dem (für mich) bescheuerten Kontenrahmen
fehlt. Dafür haben die Konten sehr einprägsame Namen. :-)
Das Wichtige ist, daß das Entwicklungslager von vorneherein komplett
abgeschrieben ist und damit die Inventur entfällt. Die paar sonstigen
Immobilien/Autos/Geräte, die es in der AfA-Liste zu berücksichtigen
gilt, gehen aufwandsmäßig unter.

Bodo

Max Meyr

unread,
Jul 22, 2008, 9:14:48 AM7/22/08
to
Matthias Hanft schrieb:

>
> Wenn man doppelte Buchführung mit offenen Posten bucht, läßt sich
> aber nach meiner Erfahrung daraus nur mit Verrenkungen eine EÜR
> bauen, weil man die OP dann erst wieder rausrechnen muß (und dabei
> noch auf USt-Soll- bzw. Istversteuerung Rücksicht nehmen muß). Gute
> Fibu-Software kann das natürlich automatisch, aber mit einer Calc-
> Tabelle würde ich das nicht selber machen würden müssen wollen sollen...

Ja, wenn ich fertige Buchaltungssoftware verwende, dann ist das so. In
dem Bereich wird ja nix optimiert für EÜR. Wenn ich aber den Hintergrund
der Bilanzierung und auch der Soll-Versteurerung weglasse, kann ich ja
selbst definieren, was wann wie berücksichtigt wird. Ich gehe eben nicht
den Weg, erst eine doppelte Buchführung mit Sollversteuerung und GuV zu
machen und daraus eine EÜR zu basteln.

Aber ich denke noch mehr ins Detail zu gehen sprengt hier ein bischen
den Rahmen (außerdem mach ich im inwischen ja gezwungener Maßen
Bilanzierung, auch wenn's nicht nötig wäre).

Max Meyr

unread,
Jul 22, 2008, 9:26:51 AM7/22/08
to
Matthias Hanft schrieb:

>
> I'sch 'abe gar kein (betriebliches) Kfz :-)

Ich auch nicht mehr, is besser so. Die Besonderheiten die bei der
betrieblichen KFZ-Nutzung zu beachten sind sind so umfangreich, dass es
sich nicht rechnet, abgesehen davon lagen meine tatsächlihcen KFZ-Kosten
teilweise unter dem Wert der 1%-Regelung.

> In Zeile 11 steht noch private Telefonnutzung,

Die musst du ja als zusätzliche Einnahme verbuchen, also ok

> 25-28 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte,

kommmt meines Wissens ja zur 1%-Regelung hinzu als Privatentnahme, d.h.
erhöht deine Einnahmen

> 29 häusliches Arbeitszimmer,

sei doch froh, wenn du die Kosten des Arbeitszimmers nicht privat zahlen
musst, sondern als Betriebsausgabe geltend machen kannst

> 36 doppelte Haushaltsführung

ich würde hier betrieblich veranlasste Reisekosten incl. Übernachtungen
angeben

> ... das sind zwar alles Dinge, die in der privaten
> ESt-Erklärung ja durchaus berücksichtigt werden, aber was hat das
> alles mit dem unternehmerischen Gewinn zu tun (für dessen Ermittlung
> das EÜR-Formular ja eigentlich da ist)? Ich finde: RGN (Rein Gar Nix)!

in der ESt-Erklärung kannst du einige Sachen als Werbungskosten angeben,
wenn diese im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung entstehen.

> Naja, mit (ein wenig) mehr als 50K Gewinn hat man ja sowieso nicht
> wirklich eine Wahl :-)

Wem sagst du das ;-) bzw. eher :-((

Max Meyr

unread,
Jul 22, 2008, 9:38:10 AM7/22/08
to
Nachtrag:

Matthias Hanft schrieb:


> Und immerhin kann man eine Bilanz/GuV (noch?) formlos abgeben und muß keine
> blöden Finanzamtsformulare ausfüllen :-)

Ich finde es gerade für die EÜR sehr praktisch. Es ist für ungeübte ein
Anhaltspunkt und man muss sich keine Gedanken über die Form machen. Das
bedeutet z.B. dass man sich über einzelne Zeilen schlau machen kann (was
da gemeint sein könnte) und nicht vor einem Berg ungheöster, nicht genau
formulierbarer Fragen steht (ist für mich ein bischen wie der
Unterschied zwischen multiple-choice-Test und einem Test bei dem man
Fragen mit eigenen Worten formulieren muss).

Ich bin gerade am Anfang meiner Selbständigkeit schon etwas auf dem
Schlauch gestanden, was ich denn nun genau abgeben muss.

Es ist sogar so, dass ich für eine kleine freiberufliche Tätigkeit
überhaupt keine Buchführung nache, sondern nur die 3 Belege am
Jahresende mit dem Taschenrechner addiere und die Werte eintrage.


Bodo Rzany

unread,
Jul 22, 2008, 10:36:53 AM7/22/08
to
Hallo Max,

On 22.07.2008 15:26, Max Meyr wrote:
> Matthias Hanft schrieb:


>
> Ich auch nicht mehr, is besser so. Die Besonderheiten die bei der
> betrieblichen KFZ-Nutzung zu beachten sind sind so umfangreich, dass es

> sich nicht rechnet,...

manchmal, vor Allem wenn es in den Vorjahren einen bescheuerten
Finanzminister gab, rechnet sich das sogar. Für das Auto meiner
Frau (Betriebsanteil ca. 25 %) ziehe ich bei den Ausgaben die
volle Vorsteuer, ohne USt auf die Privatentnahmen zu entrichten.
Ist ein offizieller Deal mit dem FA, damit der Eichel wenigstens
halbwegs sein Gesicht wahren konnte.

>> In Zeile 11 steht noch private Telefonnutzung,
>
> Die musst du ja als zusätzliche Einnahme verbuchen, also ok

Nicht als "zusätzliche Einnahme", sondern als Privatentnahme
beim Ansetzen der Telefonkosten als Betriebsausgabe. Das ist,
falls ich Dich hier nicht mißverstanden haben sollte, ein
ziemlicher Unterschied.

>> 25-28 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte,
>
> kommmt meines Wissens ja zur 1%-Regelung hinzu als Privatentnahme, d.h.
> erhöht deine Einnahmen

Nein. Das Werkstorprinzip, das das FA aus dieser Angabe für Dich
anwenden will, ist eine (eindeutug verfassungswidrige) Abzocke
von Arbeitnehmern. Hat mit EÜR nicht das Geringste zu tun. Die
meisten Selbständigen betrifft das überhaupt nicht.

>> 29 häusliches Arbeitszimmer,
>
> sei doch froh, wenn du die Kosten des Arbeitszimmers nicht privat zahlen
> musst, sondern als Betriebsausgabe geltend machen kannst

Das "häusliche Arbeitszimmer" ist ein Sonderkonstrukt für Lehrer und
Andere, die Teile ihres Arbeitnehmer-Jobs zu Hause ausüben. Hier läßt
sich, wenn ich das richtig verfolgt habe, kaum noch etwas absetzen.

Wenn Du (richtig!) die Kosten für Dein Büro als Ausgabe ansetzen willst,
dann mußt Du schon neben dem EÜR-Bogen eine kleine GuV machen.

>> 36 doppelte Haushaltsführung
>
> ich würde hier betrieblich veranlasste Reisekosten incl. Übernachtungen
> angeben

Genau das ist damit nicht gemeint, sondern auch hier nur wieder sog.
"beschränkt abziehbare" Kosten aus dem privaten Bereich (wie Matthias
ja bereits bemängelt hat). Reisekosten und Übernachtungen für/bei
Ausübung Deiner Selbständigkeit sind reine Betriebsausgaben.

>> ... das sind zwar alles Dinge, die in der privaten
>> ESt-Erklärung ja durchaus berücksichtigt werden, aber was hat das
>> alles mit dem unternehmerischen Gewinn zu tun (für dessen Ermittlung
>> das EÜR-Formular ja eigentlich da ist)? Ich finde: RGN (Rein Gar Nix)!
>
> in der ESt-Erklärung kannst du einige Sachen als Werbungskosten angeben,
> wenn diese im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung entstehen.

Eben. Da gehören Sie hin, aber keinesfalls in den EÜR-Bogen als
GuV-Ersatz. Dieser Bogen ist die reine *böswillige* Verarsche
unbedarfter Kleinunternehmer.

Bodo

Oliver Henniges

unread,
Jul 22, 2008, 11:59:32 AM7/22/08
to
On 21 Jul., 08:44, Georg Schupp <so...@nomail.de> wrote:

> Ja - das ist mir das Geld wert, denn das hat nichts
> mit meiner Tätigkeit zu tun.

FACK.

Oliver Henniges

unread,
Jul 22, 2008, 12:01:16 PM7/22/08
to
On 21 Jul., 09:34, Matthias Hanft <m...@hanft.de> wrote:

> wer mit Rechnen auf Kriegsfuß steht, sollte das Bilanzieren dann viel-
> leicht doch lieber grundsätzlich sein lassen

Ich erlaube mir zu ergänzen, daß der Umkehrschluß mitnichten gilt: Wem
die Mathematik echten ästhetischen Genuss verschafft, der macht um
Buchhaltung einen großen Bogen.

Oliver Henniges

unread,
Jul 22, 2008, 12:23:15 PM7/22/08
to
On 21 Jul., 04:02, "Bernd Meier" <ndkwinklask...@yahoo.de> wrote:

> Oder habt ihr keine Ahnung und überlaßt das eurem Steuerberater?

Da ich ja eine GmbH und eine GmbH & Co KG gekauft habe, wäre das am
Anfang zu viel gewesen. Verlasse mich also seit je auf den
Steuerberater. Ich gehe immer davon aus, der entscheidende Vorteil
ist: So ein Steuerberaterbüro (je renommierter und größer desto
besser) hat einen Ruf zu verlieren: die können sich allzuviel Schmu
nicht erlauben, und insofern wird das Finanzamt je nach Reputation
allfällige Prüfungen eher lax handhaben.

Gerade in meiner Branche (besser gesagt bei meinen potentiellen
Kunden) wird angeblich häufig Steuer-Geld unterschlagen. Ich kenne
persönlich allein zwei Fälle, wo Gastronomiebetriebe mit ner halben
Million Nachzahlung in die Pleite getrieben wurden. Ich würde ne Menge
Geld ausgeben, bzw tue das, um beim Finanzamt ein für alle mal
klarzustellen, daß ich da nicht mitmache. Für mich als Händler wäre es
ein absolutes Katastrophen-Szenarion, wenn mir die Steuerfahndung für
drei Wochen den Betrieb lahmlegt. Nicht wegen irgendwelcher
Ungereimtheiten, die ein Prüfer finden mag, sondern wegen des Schadens
im operativen Geschäft, der dadurch angerichtet würde, und den mir
keiner ersetzt.

Ich bin jetzt seit zehn Jahren dabei, die ursprüngliche
Papierbuchführung/Telefonbestellung in EDV zu überführen, immer mit
dem Schwerpunkt, daß sich jede Verbesserung auch schnell rechnen muß.
So nach und nach schaffe ich da auch Verbesserungen beim
Informationstransfer zum Steuerberater, bspw zuletzt die Erstellung
einer Datev-Import-Datei für die Debitorenrechnungen.

Habe mir dazu auch mal kurz Literatur besorgt, aber gleich wieder
weggelegt. "Der Italiener is hoit a gonz a ondere Rossn" wie Gerhard
Polt sagt. Der hat das erfunden.

Vielleicht (vor-)kontiere ich irgendwann mal so perfekt, daß ich die
Daten sauber und komplett für die Datev in einem Guss zur Verfügung
stellen kann, aber ich glaube das eher nicht. Ich finde das nicht so
wichtig. Das liegt mir charakterlich nicht.

Bodo Rzany

unread,
Jul 22, 2008, 12:27:14 PM7/22/08
to

Naja, ein großer Physiker hat auch 'mal 'ne Zeit lang im Patentamt
gejobed. Warum sollte sich ein noch nicht so berühmter Mathematiker
dann also nicht auch einmal mit der Anwendung von Volksschulwissen
beschäftigen.

Matthias Hanft

unread,
Jul 22, 2008, 12:50:29 PM7/22/08
to
Oliver Henniges schrieb:

>
> Ich erlaube mir zu ergänzen, daß der Umkehrschluß mitnichten gilt: Wem
> die Mathematik echten ästhetischen Genuss verschafft, der macht um
> Buchhaltung einen großen Bogen.

Nur um EÜR. Bei der Bilanz ist es doch echt mathematisch ästhetisch,
daß bei "Aktiva" und "Passiva" das gleiche Ergebnis druntersteht -
oder etwa nicht? :-)

Gruß Matthias.

PS: Das meine ich gar nicht so unernst. Es gibt bei der doppelten
Buchführung und beim Erstellen des Jahresabschlusses (Bilanz/
GuV/AfA) _so_ viele Stellen, wo man auf unterschiedlichen
Rechenwegen zum gleichen Ergebnis kommen muß (sonst stimmt
was nicht). Ich finde das durchaus "mathematisch ästhetisch".
Echt.

Oliver Henniges

unread,
Jul 22, 2008, 1:58:18 PM7/22/08
to
On 22 Jul., 18:50, Matthias Hanft <m...@hanft.de> wrote:

> PS: Das meine ich gar nicht so unernst.

Mag sein. Die Endomorphine, die freigesetzt werden wenn es wirklich
passt, sind sicher verwandt. Und der Begriff der Symmetrie spielt ja
auch eine Rolle.

Aber das ist ja primär ein reines softwareproblem heutzutage, Das
Kontieren selber, die Auswahl der Konten, und diese bescheuerten
Splitbuchungen, nur weil ein schlauer Vereins-Kassierer meint, 1,03
Euro skonto abziehen zu müssen: Das ist echt nicht so prickelnd.

Bernhard Muenzer

unread,
Jul 22, 2008, 2:40:36 PM7/22/08
to
Bodo Rzany schrieb:

> On 22.07.2008 18:01, Oliver Henniges wrote:
>> On 21 Jul., 09:34, Matthias Hanft <m...@hanft.de> wrote:
>>> wer mit Rechnen auf Kriegsfuß steht, sollte das Bilanzieren dann viel-
>>> leicht doch lieber grundsätzlich sein lassen
>>
>> Ich erlaube mir zu ergänzen, daß der Umkehrschluß mitnichten gilt: Wem
>> die Mathematik echten ästhetischen Genuss verschafft, der macht um
>> Buchhaltung einen großen Bogen.
>
> Naja, ein großer Physiker hat auch 'mal 'ne Zeit lang im Patentamt
> gejobed.

Und das hat ihn offenbar dazu gebracht, das Phänomen der Zeitdehnung zu
untersuchen...
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA"]^3))for(u=_=l=0;79-
(m=e%80)&&I*l+_*_<6&&28-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}';&C

Konni Scheller

unread,
Jul 23, 2008, 2:14:52 AM7/23/08
to
Bernhard Muenzer <bmue...@yahoo.com> wrote:

> > Naja, ein großer Physiker hat auch 'mal 'ne Zeit lang im Patentamt
> > gejobed.
>
> Und das hat ihn offenbar dazu gebracht, das Phänomen der Zeitdehnung zu
> untersuchen...

Da dürfte ein SCHWEIZER Patentamt am besten geeignet sein ;-)

Servus,
Konni
--
Scharfe Wochen im Oktober - Meerrettichspezialitäten und mehr
http://www.scharfe-wochen.de/

Bernhard Muenzer

unread,
Jul 23, 2008, 2:44:49 AM7/23/08
to
Konni Scheller schrieb:

> Bernhard Muenzer <bmue...@yahoo.com> wrote:
>
>>> Naja, ein großer Physiker hat auch 'mal 'ne Zeit lang im Patentamt
>>> gejobed.
>> Und das hat ihn offenbar dazu gebracht, das Phänomen der Zeitdehnung zu
>> untersuchen...
>
> Da dürfte ein SCHWEIZER Patentamt am besten geeignet sein ;-)

Und wenn man dann noch bedenkt, dass die Berner sogar unter Schweizern den
Ruf besonderer Langsamkeit haben...

Max Meyr

unread,
Jul 23, 2008, 6:59:39 AM7/23/08
to
Matthias Hanft schrieb:

>
> Nur um EÜR. Bei der Bilanz ist es doch echt mathematisch ästhetisch,
> daß bei "Aktiva" und "Passiva" das gleiche Ergebnis druntersteht -
> oder etwa nicht? :-)

Ich kann als studierter Mathematiker da denke ich ein Wort mitreden
(auch wenn ich natürlich nicht auf alle Verallgemeinern kann - das wäre
unzulässig ;-)).

Die reine Lehre ist nicht verkehrt, das mache ich sogar wirklich ganz
gerne. Was dem Ganzen dann etwas Unästhetisches verleiht, ist die - in
meinen Augen - teilweise haarsträubenden "Vorschriften", was zu buchen
ist. Da geht es nicht um die Buchung einer Ausgangsrechnung, sondern
z.B. um die Jahresabschlußbuchungen mit aktiver und passiver
Rechnungsabgrenzung, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben,
Bewirtungskosten mit 80% Abzugsfähigkkeit (aber nicht für die USt), usf.
Ich habe bei manchen Buchungen die mein Steuerberater gemacht hat nur
den Kopf geschüttelt, nachdem ich festgestellt hatte, dass dies auch
nocht völlig korrekt war.

Und dann sag mir mal wie Ästhetisch dein USt-Konto aussieht, auf dem
immer die Differenz der echt vereinnahmten USt zu der dann wirklich
abzuführenden USt stehenbleibt.

Also vom Grunde her ein schönes System, aber was man damit machen muss
ist in meinen Augen inkonsistent und damit ein logisches Gräuel ;-)))

Max Meyr

unread,
Jul 23, 2008, 7:36:57 AM7/23/08
to
Bodo Rzany schrieb:

>
> manchmal, vor Allem wenn es in den Vorjahren einen bescheuerten
> Finanzminister gab, rechnet sich das sogar. Für das Auto meiner
> Frau (Betriebsanteil ca. 25 %) ziehe ich bei den Ausgaben die
> volle Vorsteuer, ohne USt auf die Privatentnahmen zu entrichten.
> Ist ein offizieller Deal mit dem FA, damit der Eichel wenigstens
> halbwegs sein Gesicht wahren konnte.

Das mag sein, dass es sich in dem Fall monetär rechnet. Aufgrund der
Spezialfälle (wie deiner) ist eine Vorhersage sehr schwer möglich und es
rechnet sich aus meiner Sicht nur sehr selten aufgrund der
Lebensqualität, da ich mich mit diesem Blödsinn ewig herumschlagen muss,
beim Betrieb des KFZ einige Sachen beachten muss (und nicht machen kann,
was ich will). Ich kümmer mich in der Zeit lieber um was vernünftiges,
hab ich insgesamt mehr davon (auch Geld).

>>> In Zeile 11 steht noch private Telefonnutzung,
>>
>> Die musst du ja als zusätzliche Einnahme verbuchen, also ok
>
> Nicht als "zusätzliche Einnahme", sondern als Privatentnahme
> beim Ansetzen der Telefonkosten als Betriebsausgabe. Das ist,
> falls ich Dich hier nicht mißverstanden haben sollte, ein
> ziemlicher Unterschied.

Ich denke, wir siund uns da schon einig, wenn ich Telefonkosten als
Betriebsausgabe absetze, dann muss ich hier die Privatentnahme als
Betriebseinnahme angeben. Ich habe es nur erwähnt, weil es tatsächlich
für die EÜR relevant ist und nicht nur "Privatvergnügen" ist, wie vorher
bei der Ablehnung des Formulars erwähnt wurde.

>>> 25-28 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte,
>>
>> kommmt meines Wissens ja zur 1%-Regelung hinzu als Privatentnahme,
>> d.h. erhöht deine Einnahmen
>
> Nein. Das Werkstorprinzip, das das FA aus dieser Angabe für Dich
> anwenden will, ist eine (eindeutug verfassungswidrige) Abzocke
> von Arbeitnehmern. Hat mit EÜR nicht das Geringste zu tun. Die
> meisten Selbständigen betrifft das überhaupt nicht.

Wenn ich eine Betriebsstätte habe, zu der ich täglich fahre und ein
betriebliches KFZ mit 1%-Regelung habe, dann muss ich doch meines
Wissens eben diese 0,03% je Entfernungskilometer zusätzlich angeben.
Genauer will ich es ja gar nicht wissen, wie ich oben geschrieben habe,
mache ich mir wegen dieser Geschichten um ein Betriebliches KFZ keine
Gedanken, ist auch besser fürs Herz ;-)

>>> 29 häusliches Arbeitszimmer,
>>
>> sei doch froh, wenn du die Kosten des Arbeitszimmers nicht privat
>> zahlen musst, sondern als Betriebsausgabe geltend machen kannst
>
> Das "häusliche Arbeitszimmer" ist ein Sonderkonstrukt für Lehrer und
> Andere, die Teile ihres Arbeitnehmer-Jobs zu Hause ausüben. Hier läßt
> sich, wenn ich das richtig verfolgt habe, kaum noch etwas absetzen.
>
> Wenn Du (richtig!) die Kosten für Dein Büro als Ausgabe ansetzen willst,
> dann mußt Du schon neben dem EÜR-Bogen eine kleine GuV machen.

Wieso, wenn ich 200 EUR Ausgaben für mein Arbeitszimmer habe, dann gabe
ich die genau hier an, wo sonst? Sogar in der Anleitung steht drin, dass
ich die Kosten komplett angeben kann (unter bestimmten Voraussetzungen,
die bei einem Selbständigen ja gegeben sein werden). Das ich die Kosten
dafür nochmal aufschrieben muss, hat mit einer GuV nix zu tun, ich
sollte ja sowieso eine Liste der Kosten mit SUmme drunter haben, um den
Wert in die EÜR eintragen zu können.

>>> 36 doppelte Haushaltsführung
>>
>> ich würde hier betrieblich veranlasste Reisekosten incl.
>> Übernachtungen angeben
>
> Genau das ist damit nicht gemeint, sondern auch hier nur wieder sog.
> "beschränkt abziehbare" Kosten aus dem privaten Bereich (wie Matthias
> ja bereits bemängelt hat). Reisekosten und Übernachtungen für/bei
> Ausübung Deiner Selbständigkeit sind reine Betriebsausgaben.

Doch genau das ist gemeint! (aufstampf ;-) Woraus folgerst du die
"beschränkt abziehbare Kosten aus dem privaten Bereich"? Über der Zeile
34 steht "beschränkt abziehbare Betriebsausgaben". Dies sind z.B.
Geschenke und Bewirtung. Das hat mit der privaten Einkommensteuer doch
nix zu tun, das ist doch wie bei einer GuV mit Bilanz genauso!

Für die Zeile 36 zitiere ich mal aus der Ausfüllanleitung:

"Tragen Sie hier als Aufwendungen für Geschäftsreisen nur die Verpfe-
gungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten ein.
Fahrtkosten sind bereits in Zeile 25 erfasst. Aufwendungen für die
Verpfegung bei Geschäftsreisen sind unabhängig vom tatsächlichen Aufwand
nur in Höhe der Pauschbeträge abziehbar."

Woraus schließt du auf einen privaten Bereich? Was ist hier anders als
wenn ich genau diese Kosten in einer GuV eintrage? Kann ich bei einer
GuV andere Beträge verwenden?

>>> ... das sind zwar alles Dinge, die in der privaten
>>> ESt-Erklärung ja durchaus berücksichtigt werden, aber was hat das
>>> alles mit dem unternehmerischen Gewinn zu tun (für dessen Ermittlung
>>> das EÜR-Formular ja eigentlich da ist)? Ich finde: RGN (Rein Gar Nix)!
>>
>> in der ESt-Erklärung kannst du einige Sachen als Werbungskosten
>> angeben, wenn diese im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung entstehen.
>
> Eben. Da gehören Sie hin, aber keinesfalls in den EÜR-Bogen als
> GuV-Ersatz. Dieser Bogen ist die reine *böswillige* Verarsche
> unbedarfter Kleinunternehmer.

Nochmal: wir sind hier aber auch deiner Meining nach bei Selbständiger
Tätigkeit? Wie ich erwähnt habe, sind einige dieser Kosten im Rahmen
eine *nichtselbständigen Tätigkeit* als Werbungskosten bei der
ESt-Erklärung ansetzbar. Da es sich hier aber um eine *selbständige
Tätigkeit* handelt, gibt es für diese Sachen meist eine entsprechende
Betriebsausgabe. Diese kann und darf ich sogar unter "Betrienbsausgaben"
angeben.

Meine früheren EÜR könnte ich in 5 Minuten in dieses Formular eintragen,
da sich die Zeilen genau zuordnen lassen.

Bodo Rzany

unread,
Jul 23, 2008, 2:51:26 PM7/23/08
to
On 23.07.2008 13:36, Max Meyr wrote:
> Bodo Rzany schrieb:

>>
> Ich denke, wir siund uns da schon einig, wenn ich Telefonkosten als
> Betriebsausgabe absetze, dann muss ich hier die Privatentnahme als
> Betriebseinnahme angeben.

Ja, hier stimmen wir tatsächlich überein.

> Ich habe es nur erwähnt, weil es tatsächlich
> für die EÜR relevant ist und nicht nur "Privatvergnügen" ist, wie vorher
> bei der Ablehnung des Formulars erwähnt wurde.

Vielleicht wäre es hier besser, statt "EÜR" Gewinnermittlung zu
schreiben. Die EÜR ist nur eine besondere Form derselben. Und
aus dieser Sicht wird dann vielleicht auch meine Kritik an dieser
"Anlage EÜR" deutlicher. Und da erhöhen Privatentnahmen tatsächlich
den Gewinn, werden aber nicht Betriebseinnahmen genannt.

>>>> 25-28 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte,
>>>
>>> kommmt meines Wissens ja zur 1%-Regelung hinzu als Privatentnahme,
>>> d.h. erhöht deine Einnahmen
>>
>> Nein. Das Werkstorprinzip, das das FA aus dieser Angabe für Dich
>> anwenden will, ist eine (eindeutug verfassungswidrige) Abzocke
>> von Arbeitnehmern. Hat mit EÜR nicht das Geringste zu tun. Die
>> meisten Selbständigen betrifft das überhaupt nicht.
>
> Wenn ich eine Betriebsstätte habe, zu der ich täglich fahre und ein
> betriebliches KFZ mit 1%-Regelung habe, dann muss ich doch meines
> Wissens eben diese 0,03% je Entfernungskilometer zusätzlich angeben.
> Genauer will ich es ja gar nicht wissen, wie ich oben geschrieben habe,
> mache ich mir wegen dieser Geschichten um ein Betriebliches KFZ keine
> Gedanken, ist auch besser fürs Herz ;-)

Na, dann 'mal gut "strampel". ;-)

Dennoch: Auch wenn Du (über eine begrenzte Zeit, sonst greifen evtl.
die Bestimmungen zur Scheinselbständigkeit) regelmäßig von Deinem
häuslichen Büro zu einem bestimmten Kunden fährst, dann ist das kein
die anrechenbaren Kfz-Kosten minderndes Privatvergnügen (Zeile 26
Anlage EÜR), sondern natürlich eine Betriebsausgabe. Und sollte die
"Betriebsstätte" Deine eigene sein, dann ist das Deine zweite
Betriebsstätte und Du pendelst zwischen 2 Deiner Betriebsstätten.

Die Anlage EÜR mischt hier zwischen Gewinnermittlung (was sie sein
soll) und Ausweisung von Werbungskosten. Genau da setzte auch Matthias'
Kritik an.

>>>> 29 häusliches Arbeitszimmer,
>>>
>>> sei doch froh, wenn du die Kosten des Arbeitszimmers nicht privat
>>> zahlen musst, sondern als Betriebsausgabe geltend machen kannst
>>
>> Das "häusliche Arbeitszimmer" ist ein Sonderkonstrukt für Lehrer und
>> Andere, die Teile ihres Arbeitnehmer-Jobs zu Hause ausüben. Hier läßt
>> sich, wenn ich das richtig verfolgt habe, kaum noch etwas absetzen.

Siehst Du die Formulierungen in Zeile 19 und Zeile 29?
Mein "häusliches Arbeitszimmer" sind z.B. Geschäftsräume in meinem
eigenen Haus, die anteilig bestromt und bewässert und abgeschrieben
werden. Das sind ganz normale Betriebsausgaben. Laß Dir bei Gelegenheit
einmal den Inhalt von "Abziehbare Aufwendungen für ein häusliches
Arbeitszimmer" (Zeile 29) als Werbungskostenkonstrukt von Deinem FA
erklären.
Auch hier gilt: Das hat mit der Gewinnermittlung für Deinen Betrieb


nicht das Geringste zu tun.

>> Wenn Du (richtig!) die Kosten für Dein Büro als Ausgabe ansetzen willst,


>> dann mußt Du schon neben dem EÜR-Bogen eine kleine GuV machen.
>
> Wieso, wenn ich 200 EUR Ausgaben für mein Arbeitszimmer habe, dann gabe
> ich die genau hier an, wo sonst? Sogar in der Anleitung steht drin, dass
> ich die Kosten komplett angeben kann (unter bestimmten Voraussetzungen,
> die bei einem Selbständigen ja gegeben sein werden).

Zugegeben: Die Anleitung habe ich nicht gelesen. Aber hier gilt:
Du sammelst die Belege und buchst sie, wie Deine geschäftlichen
Einkäufe, Fahrkarten, Hotelrechnungen etc., als Betriebsausgabe.

> Das ich die Kosten
> dafür nochmal aufschrieben muss, hat mit einer GuV nix zu tun,

Eben. GuV steht für Gewinnermittlung und die EÜR ist eine
Gewinnermittlung. Warum solltest Du die Kosten für das
Arbeitszimmer gesondert behandeln? Ich hege hier Argwohn gegen
Peer.

> ich
> sollte ja sowieso eine Liste der Kosten mit SUmme drunter haben, um den
> Wert in die EÜR eintragen zu können.

Nicht nur eine Liste, sondern fein abgeheftet dazu auch die Belege.

>>>> 36 doppelte Haushaltsführung

Okay, im Formular steht unter 36 tatsächlich "Reisekosten, Aufwendungen
für doppelte Haushaltsführung". Damit hat Peer hier vielleich doch keine
Schweinerei im Sinn.

>>> ich würde hier betrieblich veranlasste Reisekosten incl.
>>> Übernachtungen angeben

Es sind Reisekosten, ja.

>> Genau das ist damit nicht gemeint, sondern auch hier nur wieder sog.
>> "beschränkt abziehbare" Kosten aus dem privaten Bereich (wie Matthias
>> ja bereits bemängelt hat). Reisekosten und Übernachtungen für/bei
>> Ausübung Deiner Selbständigkeit sind reine Betriebsausgaben.
>
> Doch genau das ist gemeint! (aufstampf ;-)

Du brauchst nicht aufzustampfen. ;-) Nach Blick in die Zeile 36 (siehe
oben) nehme ich meine implizite Anschuldigung gegenüber Peer Steinbrück
zurück.

> Woraus folgerst du die
> "beschränkt abziehbare Kosten aus dem privaten Bereich"?

Aus Deiner Reduzierung der Zeile 36 auf "doppelte Haushaltsführung"
als bekanntem Werbungskostenbegriff aus dem Lohnsteuerjahresausgleich.

> Nochmal: wir sind hier aber auch deiner Meining nach bei Selbständiger
> Tätigkeit?

Ja. Die EÜR ist die Gewinnermittlung für selbige.

> Wie ich erwähnt habe, sind einige dieser Kosten im Rahmen
> eine *nichtselbständigen Tätigkeit* als Werbungskosten bei der
> ESt-Erklärung ansetzbar.

So es zusätzlich eine nichtselbständige Tätigkeit gibt, haben die
Einnahmen und ggfs. Werbungskosten selbiger nichts mit der EÜR für
die selbständige Tätigkeit zu tun.

> Da es sich hier aber um eine *selbständige
> Tätigkeit* handelt, gibt es für diese Sachen meist eine entsprechende
> Betriebsausgabe. Diese kann und darf ich sogar unter "Betrienbsausgaben"
> angeben.

Exakt.

> Meine früheren EÜR könnte ich in 5 Minuten in dieses Formular eintragen,
> da sich die Zeilen genau zuordnen lassen.

Meine früheren GuVen habe ich einfach nur an das FA eingetütet.
Jetzt muß ich zusätzlich per Hand viele Zahlen addieren.

Aber ich glaube, im Grunde sind wir uns einig. Ich bin über einige
von mir fehlinterpretierte Formulierungen gestolpert.

Grüße
Bodo

Matthias Hanft

unread,
Jul 24, 2008, 3:17:58 AM7/24/08
to
Max Meyr schrieb:

>
> Die reine Lehre ist nicht verkehrt, das mache ich sogar wirklich ganz
> gerne. Was dem Ganzen dann etwas Unästhetisches verleiht, ist die - in
> meinen Augen - teilweise haarsträubenden "Vorschriften", was zu buchen
> ist. Da geht es nicht um die Buchung einer Ausgangsrechnung, sondern
> z.B. um die Jahresabschlußbuchungen mit aktiver und passiver
> Rechnungsabgrenzung, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben,
> Bewirtungskosten mit 80% Abzugsfähigkkeit (aber nicht für die USt), usf.

Bis auf die Rechnungsabgrenzung hast Du das alles aber auch bei EÜR
(BTW, es sind nur noch 70%).

Und die Rechnungsabgrenzung finde ich gerade für mich (als Dienst-
leistungsunternehmen mit relativ regelmäßigen Einkünften und Kosten)
sogar sehr vernünftig, weil man dann die einzelnen Jahre unmittelbar
miteinander vergleichen kann (auch die Entwicklung über einen längeren
Zeitraum), unabhängig davon, wann eine Rechnung erstellt oder gar
bezahlt (->EÜR!) wurde, weil der resultierende Jahresgewinn nur auf
den Leistungszeitpunkt abgestellt ist (und nur der ist bei mir zwi-
schen den Jahren vergleichbar). Für mich also im Prinzip eine feine
Sache.

In anderen Branchen und/oder anderen Betrieben etc. mag das natürlich
anders aussehen - für mich paßt's jedenfalls.

> Und dann sag mir mal wie Ästhetisch dein USt-Konto aussieht, auf dem
> immer die Differenz der echt vereinnahmten USt zu der dann wirklich
> abzuführenden USt stehenbleibt.

Hmmm... meinst Du jetzt unterm Jahr, oder beim Jahresabschluß? Verstehe
glaub ich nicht so recht, was Du damit meinst. Allerdings finde ich auch
da kein Problem -
- unterjährig: Bei den Erlösen (8400 im SKR03) wird die USt automatisch
aufs USt-Konto (1776) gebucht; wenn ich davon die Vorauszahlungen (1780+
1781) (und die Vorsteuern) abziehe, sehe ich sofort, wieviel das Finanz-
amt noch von mir haben will (->USt-Verprobung);
- am Jahresende werden die USt- mit den Vorsteuerkonten verrechnet und die
Vorauszahlungen abgezogen -> sollte 0 rauskommen (bis auf Rundungsdiffe-
renzen) bzw. mit der Jahres-USt-Erklärung übereinstimmen -> eine _weitere_
mathematisch ästhetische Kontrolle, ob alles stimmt!

> Also vom Grunde her ein schönes System, aber was man damit machen muss
> ist in meinen Augen inkonsistent und damit ein logisches Gräuel ;-)))

Och nö :-)

Gruß Matthias.

Max Meyr

unread,
Jul 24, 2008, 9:11:23 AM7/24/08
to
Bodo Rzany schrieb:

> .. [einiges] ...

Ich geh jetzt mal nicht auf die einzelnen Punkte ein, wir liegen glaube
ich nicht soweit auseinander.

Die (ablehende) Reaktion auf diese Anlage EÜR resultiert meines
Erachtens hauptsächlich, weil man bei solchen Formularen grundsätzlich
vermutet, dass alles schlechter und komplizierter wird (und man hat auch
meist damit recht). Zum anderen war die erste Version (die dann wieder
zurückgeogen wurde) wirklich ziemlicher Quatsch. Ich hatte sie zwar mal
angeschaut, kanns aber jetzt nicht mehr genau sagen.

Den Vorwurf, dass hier Privates mit Geschäftlichem gemischt wird, kann
ich insofern verstehen, da die Kritik von Leuten kommt die in
buchhalterischen Fragen schon erfahren sind. Wir konnten ja einige
Punkte klären, andere (KFZ!) will ich gar nicht weiter wissen (meinem
Gesundheit zuliebe).

Du musst dir die Ausfüllanleitung mal durchsehen. Wenn du das machst,
kannst eigentlich bei fast allen Zeilen sofort die Konten aus deinem
Kontenrahmen dazuschreiben die hier verwendet werden sollen (auch wenn
sie natürlich nicht erwähnt werden).

Max.


Max Meyr

unread,
Jul 24, 2008, 9:19:37 AM7/24/08
to
Matthias Hanft schrieb:

>
> Bis auf die Rechnungsabgrenzung hast Du das alles aber auch bei EÜR
> (BTW, es sind nur noch 70%).

Inventar läuft noch etwas anders und wenn ich alles genau wüsste, was
mich stört, dann hätte ich auch weniger Probleme, da ich dann ja damit
umgehen kann.

> Und die Rechnungsabgrenzung finde ich gerade für mich (als Dienst-
> leistungsunternehmen mit relativ regelmäßigen Einkünften und Kosten)
> sogar sehr vernünftig, weil man dann die einzelnen Jahre unmittelbar
> miteinander vergleichen kann (auch die Entwicklung über einen längeren
> Zeitraum), unabhängig davon, wann eine Rechnung erstellt oder gar
> bezahlt (->EÜR!) wurde, weil der resultierende Jahresgewinn nur auf
> den Leistungszeitpunkt abgestellt ist (und nur der ist bei mir zwi-
> schen den Jahren vergleichbar). Für mich also im Prinzip eine feine
> Sache.

Ich habe nicht behauptet, dass es nicht sinnvoll ist, wird es wohl in
sehr vielen Fällen sogar sein, aber von dem was theoretisch damit
gemeint ist, weicht die Praxis meiner Erfahrung nach oft davon ab, so
dass es dann nur noch zum büroktarischen Aufwand wird.

Viel besser wäre es die einzelnen Buchungen gezielt dem gewünschten
Zeitraum zuordnen zu können (ohne nicht nur für mich seltsame Buchungen).

Ein Beispiel für diese Geschichte ist das unsägliche Rechnungen
Zurückdatieren auf den 31.12. oder den letzten des Vormonats. Das dürfte
es doch eigentlich gar nicht geben. Dies wird aber gemacht, weil der
richtige Weg (vermeintlivh) zu kompliziert ist mit dem Nebeneffekt, dass
ich neben der Rechtmäßigkeit dieses Handelns auch noch die USt früher
abführen muß z.B. Probleme mit Zahlungsfristen bekomme (Zahlungsziele,
die beim Ausstellen der Rechnung bereits in der Vergangenheit liegen,
verfrühte Mahnstufen usw.)

> In anderen Branchen und/oder anderen Betrieben etc. mag das natürlich
> anders aussehen - für mich paßt's jedenfalls.

Auch für andere würd's passen - die machens aber trotzdem nicht oder nur
sehr begrenzt.

>> Und dann sag mir mal wie Ästhetisch dein USt-Konto aussieht, auf dem
immer die Differenz der echt vereinnahmten USt zu der dann wirklich
abzuführenden USt stehenbleibt.
>
> Hmmm... meinst Du jetzt unterm Jahr, oder beim Jahresabschluß? Verstehe
> glaub ich nicht so recht, was Du damit meinst. Allerdings finde ich auch
> da kein Problem -
> - unterjährig: Bei den Erlösen (8400 im SKR03) wird die USt automatisch
> aufs USt-Konto (1776) gebucht; wenn ich davon die Vorauszahlungen
(1780+
> 1781) (und die Vorsteuern) abziehe, sehe ich sofort, wieviel das
Finanz-
> amt noch von mir haben will (->USt-Verprobung);

Nö ;-) Nimm mal an du hast 2 Rechnungen geschrieben:
1. Rechnung Netto 437,52 USt 83,13
2. Rechnung Netto 57,63 USt 10,95
ergibt einbehaltene USt in Höhe von 94,08, abführen musst du aber
19% von 437,52 + 57,63 = 495,15, abgerundet 495,-, also 94,05.

Das sind jetzt hier nur 3 Cent Unterschied, können aber durchaus mehr
werden. Ist nicht tragisch, stört aber mein ästhetisches Empfinden
erheblich (ist zwar bei EÜR auch so, fällt aber nicht so auf ;-))

>> Also vom Grunde her ein schönes System, aber was man damit machen
muss ist in meinen Augen inkonsistent und damit ein logisches Gräuel ;-)))
>
> Och nö :-)

Och doch ;-))

Max.

Matthias Hanft

unread,
Jul 24, 2008, 9:45:52 AM7/24/08
to
Max Meyr schrieb:

>
> Nö ;-) Nimm mal an du hast 2 Rechnungen geschrieben:
> 1. Rechnung Netto 437,52 USt 83,13
> 2. Rechnung Netto 57,63 USt 10,95
> ergibt einbehaltene USt in Höhe von 94,08, abführen musst du aber
> 19% von 437,52 + 57,63 = 495,15, abgerundet 495,-, also 94,05.
>
> Das sind jetzt hier nur 3 Cent Unterschied, können aber durchaus mehr
> werden. Ist nicht tragisch, stört aber mein ästhetisches Empfinden
> erheblich (ist zwar bei EÜR auch so, fällt aber nicht so auf ;-))

Ach sooo... die USt-Rundungsdifferenz. Die mittelt sich im Laufe
des Jahres doch wieder aus (außer man schreibt _nur_ Rechnungen
über _einen_einzigen_ "kritischen" Betrag, weil man eben nur ein
einziges (Festpreis-)Produkt verkauft, so daß sich das akkumuliert),
und weil der Finanzminister dann ganz am Schluß vom Jahr die USt
nur auf volle EUR-Beträge haben will, bleiben dann halt _einmalig_
die paar Cent übrig -> "Sonstige Erträge" (2700), wo eh schon die
ganzen sonstigen Rundungsdifferenzen stehen.

Ich gebe zu, daß das in der Tat _etwas_ unästhetisch ist :-)

Gruß Matthias.

Bodo Rzany

unread,
Jul 24, 2008, 9:49:12 AM7/24/08
to
On 24.07.2008 15:19, Max Meyr wrote:
>
> Nö ;-) Nimm mal an du hast 2 Rechnungen geschrieben:
> 1. Rechnung Netto 437,52 USt 83,13
> 2. Rechnung Netto 57,63 USt 10,95
> ergibt einbehaltene USt in Höhe von 94,08, abführen musst du aber
> 19% von 437,52 + 57,63 = 495,15, abgerundet 495,-, also 94,05.
>
> Das sind jetzt hier nur 3 Cent Unterschied, können aber durchaus mehr
> werden. Ist nicht tragisch, stört aber mein ästhetisches Empfinden
> erheblich (ist zwar bei EÜR auch so, fällt aber nicht so auf ;-))

;-)

Sieh's 'mal so: Die USt wird jährlich erklärt und dabei wird diese
USt auf den auf volle Euro abgerundeten Jahresumsatz abgeführt. Die
0.38 Cent auf die 2 restlichen Umsatz-Cent könnte man zwar aus einem
1 Cent-Stück herausfeilen, aber das verlangt Peer Steinbrück eben
gerade nicht (dankenswerterweise!). Meine Bank würde diese Leistung
mir gegenüber wohl auch nicht erbringen wollen.

Die monatlichen Voranmeldungen benennen nur (ungefähre) Abschläge
auf diese Jahressteuer.

Bodo

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Konni Scheller

unread,
Aug 2, 2008, 4:49:29 PM8/2/08
to
Bernhard Muenzer <bmue...@yahoo.com> wrote:

> Und wenn man dann noch bedenkt, dass die Berner sogar unter Schweizern den
> Ruf besonderer Langsamkeit haben...

Deine Postings folgen viel zu schnell... da kommt ja keiner mehr mit...

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