leider finde ich auf den Info-Seiten des Arbeitsamtes (upps:
"Bundesagentur für Arbeit") nichts; man solle sich an das
lokale Arbeitsamt wenden, heißt es da.
Da ich weiß, mit welchen Mühen man bei uns zu jemand wirklich
Kompetenten vordringt, und ich eh nur für einen Bekannten etwas klären
will, hoffe ich hier auf Infos:
Ein Freiberufler will (bzw. muß aus gesundheitlichen Gründen) seine
bisherige Tätigkeit aufgeben und will mit einer anderen freiberuflichen
Tätigkeit beginnen.
Da nicht damit zu rechnen ist, daß das alles nahtlos vonstatten geht und
da sicher auch erst mal ein paar Monate vergehen, bis ausreichend Geld
fließt, wäre zu klären, welche Hilfen es ggf. vom Arbeitsamt gibt:
- Zahlung von Kranken-/Rentenversicherungsbeiträgen
- Fördergelder
Zu bedenken ist jedoch, daß aus dem Verkauf der bisherigen Firma ein
Erlös in Höhe des bisherigen Jahresüberschusses zu erwarten ist.
(Für einen anderen (aber nicht vergleibaren) Fall weiß ich aber, daß
dort keine Pflicht zur Verwertung bestand: das Arbeitsamt förderte davon
unabhängig.)
Danke für Infos!
Dieter
>Ein Freiberufler will (bzw. muß aus gesundheitlichen Gründen)...
Gründe sind irrelevant.
>...seine
>bisherige Tätigkeit aufgeben und will mit einer anderen freiberuflichen
>Tätigkeit beginnen.
Der Freiberufler ist ein Selbständiger, der von der
Sozialversicherungspflicht befreit ist? ---> Folgen? Aha!
>Da nicht damit zu rechnen ist, daß das alles nahtlos vonstatten geht und
>da sicher auch erst mal ein paar Monate vergehen, bis ausreichend Geld
>fließt, wäre zu klären, welche Hilfen es ggf. vom Arbeitsamt gibt:
Die Arbeitsagentur ist für den Selbständigen nicht zuständig. Er ist
und war ja auch gar nicht arbeitslosenversichert und hat daher auch
keinerlei Leistungsansprüche.
Wowereit!
>- Zahlung von Kranken-/Rentenversicherungsbeiträgen
>- Fördergelder
Null von der AfA.
>Zu bedenken ist jedoch, daß aus dem Verkauf der bisherigen Firma ein
>Erlös in Höhe des bisherigen Jahresüberschusses zu erwarten ist.
Na das ist doch was. Mit der weiteren bisherigen Vorsorge sollte der
*Selbständige* eine kurze Durststrecke überbrücken können.
>(Für einen anderen (aber nicht vergleibaren) Fall weiß ich aber, daß
>dort keine Pflicht zur Verwertung bestand: das Arbeitsamt förderte davon
>unabhängig.)
IMHO gibt es keine Leistungspflicht des Arbeitsamtes. Warum auch. Wenn
der Selbständige seine freiberufliche Tätigkeit aufgibt, dann kann er
sich selbstverständlich arbeitssuchend melden. Ein Leistungsanspruch
besteht aber auch dann nicht, nur auf Alo-G II nachdem er sein
Vermögen genutzt hat.
Martin
Ahoi,
die A-Agenturseiten sind nicht wirklich hilfreich, zumal schlecht
programmiert, man kommt nach Eingaben häufig ohne Grund wieder auf die
Startseite :o(
> Ein Freiberufler will (bzw. muß aus gesundheitlichen Gründen) seine
> bisherige Tätigkeit aufgeben und will mit einer anderen freiberuflichen
> Tätigkeit beginnen.
Verständlich.
> Da nicht damit zu rechnen ist, daß das alles nahtlos vonstatten geht und
> da sicher auch erst mal ein paar Monate vergehen, bis ausreichend Geld
> fließt, wäre zu klären, welche Hilfen es ggf. vom Arbeitsamt gibt:
> - Zahlung von Kranken-/Rentenversicherungsbeiträgen
> - Fördergelder
None.
ALG-II / HARTZ-IV
> Zu bedenken ist jedoch, daß aus dem Verkauf der bisherigen Firma ein
> Erlös in Höhe des bisherigen Jahresüberschusses zu erwarten ist.
> (Für einen anderen (aber nicht vergleibaren) Fall weiß ich aber, daß dort
> keine Pflicht zur Verwertung bestand: das Arbeitsamt förderte davon
> unabhängig.)
Kohle gibts keine, da er selbständig war und keine Anwartschaftszeiten für
ALG erworben hat.
Ausnahme: Er hatte eine GmbH und war zufällig der gut bezahlte (angestellte)
GF.
Ausnahe II.: Er hat noch Ansprüche aus ALG-I "von früher".
Also HARTZ-IV.
Und die lassen erst Geld wachsen, wenn Deine Reichtümer aufgebraucht siond.
Und Du hast 6 Monate Zeit, Dich um eine "angemessene" Wohnung zu kümmern,
denn 80 m² für zwei Personen und 515 Euro warm ist ja nun wirklich
übertrieben.
45m² allein, 60m² zu zweit / 450 Euro warm sind angemessen.
Faustregel: Miete, Heizung + 313 Euro sind _allein_ drin.
Alles was drüber rausgeht wird abgezogen.
z:B.
Nebenverdienst 400 Euro
- 100 Euro Freibetrag
= 300 Euro
- 2 % Selbstbehalt (60 Euro)
= 160 von 400 Euro "Verdienst,
Rest (220 Euro) wird vom HARTZ abgezogen.
HTH
Gruß Olli
--
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BGB (§823 I). Jede kommerzielle Nutzung der übermittelten persönlichen
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> Die Arbeitsagentur ist für den Selbständigen nicht zuständig. Er ist
> und war ja auch gar nicht arbeitslosenversichert und hat daher auch
> keinerlei Leistungsansprüche.
Ein Selbständiger wird ja auch nicht arbeitslos, sondern auftragslos.
Und dann gibt es da noch welche, die trotz Selbständigkeit die Arbeits-
losenversicherung bezahlen (2 Jobs) und dadurch trotzdem keine Leistungs-
ansprüche haben.
Also, wir immer, es kommt darauf an...
73 de Tom
>Und dann gibt es da noch welche, die trotz Selbständigkeit die Arbeits-
>losenversicherung bezahlen (2 Jobs) und dadurch trotzdem keine Leistungs-
>ansprüche haben.
Das muss aber nicht so sein.
>Also, wir immer, es kommt darauf an...
Genau
Lutz
--
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Den Fall hatte ich im Bekanntenkreis.
Angestellt Vollzeit mit flexibler Arbeitszeit und nebenbei einen kleinen
Laden, wo bei eigener Abwesenheit Verwandte werkeln. Der Laden lief nicht
besonders gut, manchmal mußte das Einkommen ins Geschäft gepumpt werden. Als
das Angestelltenverhältnis auslief, gabs kein Arbeitslosengeld, weil er ja
noch ein Einkommen durch den Laden hatte.
Irgendwie dämlich, diese Argumentation.
Entweder man hat Ansprüche durch Einzahlungen oder man zahlt nix ein. Das
wiederum geht nicht wegen Angestelltenverhältnis.
Gruß,
Heiko