Das Ministerium weiß es wohl selbst nicht. Am Wochenende war noch eine
FAQ online (seit Montag nicht mehr) in der stand:
"Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides
Privatvermögen einzusetzen. Nicht anzurechnen sind
beispielsweise langfristige Altersversorgung (Aktien,
Immobilien, Lebensversicherungen etc.) oder Mittel in
angemessener Höhe, die für den Lebensunterhalt benötigt
werden.
Bei Kapitalgesellschaften müssen zunächst die liquiden Mittel
des Betriebsvermögens eingesetzt werden. Das
Privatvermögen bleibt aufgrund der gewünschten Trennung
von Privat- und Betriebsvermögen unberücksichtigt."
Staatsminister Aiwanger selbst ist anderer Meinung als sein
Staatsministerium, wie das Beispiel der Aktien als Vermögensart zeigt:
"Man muss im Antrag versichern, dass man über keine liquiden Mittel mehr
verfügt. Wer also Geld, Gold oder Aktien besitzt, ist nicht berechtigt.
Das wird nicht sofort geprüft. Sollte sich dies im Nachhinein aber
herausstellen, müsste die Soforthilfe zurückbezahlt werden."
https://www.stmwi.bayern.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/pm/43308/
Betrifft nur Bayern, jedes Land definiert das anders.
E.D.