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Tupperware und Co

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Horst Kalevar

unread,
Dec 4, 2001, 11:03:57 AM12/4/01
to
Hallo,

wie ist das Verhältnis von z.B. Tupperware, Avon, Fun Creative.... zum
Berater?

Angestellt? Wohl kaum.
Selbständig?
Freiberufler?
Gar nichts?

Wie ist das mit der Produkthaftung? Bleibt die beim Hersteller oder geht die
über zum Berater?

Gruß
Horst


Hans-Peter Popowski

unread,
Dec 4, 2001, 1:15:33 PM12/4/01
to

"Horst Kalevar" <Kal...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9uis5f$vo4$01$1...@news.t-online.com...

Hallo Horst,

> wie ist das Verhältnis von z.B. Tupperware, Avon, Fun Creative.... zum
> Berater?
>
> Angestellt? Wohl kaum.
> Selbständig?
> Freiberufler?
> Gar nichts?

18. August 1999
Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der
Arbeitnehmerrechte

hier: Ergänzende Hinweise zur versicherungsrechtlichen Beurteilung
scheinselbständiger Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnlicher Selbständiger

Anlage 4
Katalog bestimmter Berufsgruppen zur Prüfung der Abhängigkeit
....
Hausvertrieb
Der Hausvertrieb/Direktvertrieb (Homeservice) zeichnet sich
grundsätzlich dadurch aus, dass Produkte oder auch Dienstleistungen
durch Nutzung eines Vertriebsnetzes von Vertriebsrepräsentanten meist in
der Wohnung der Umworbenen (Kaufinteressenten) angeboten werden. Die
Mitarbeiter im Außendienst der Direktvertriebsunternehmen sind in erster
Linie verkäuferische Laien.
Eine allgemeine Aussage zur versicherungsrechtlichen Beurteilung dieser
Personen ist wegen der Vielfalt der Vertriebssysteme nicht möglich.
Vielmehr wird eine Einzelfallprüfung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung
erforderlich. Bei einer hierarchischen Struktur muss teilweise von der
Eingliederung in den Betrieb/die Organisation gesprochen werden.
Letztlich müssen die Merkmale wie bei Handelsvertretern zur Beurteilung
herangezogen werden.
....

Ansonsten siehe § 2 i.V.m § 5 (3) ArbGG.

> Wie ist das mit der Produkthaftung? Bleibt die beim Hersteller oder
> geht die über zum Berater?

Produkthaftung oder Produzentenhaftung?
Da sollte man schon unterscheiden, obwohl auch beides nebeneinander
bestehen kann. (JStA Nr. 1.0.)

Es haftet für Produkte nach der "Produkthaftung, die privatem Gebrauch
dienen (nicht bei gewerblichem Gebrauch):
- der Hersteller des Endproduktes,
- der Zulieferer für sein Teilprodukt, nicht aber wenn nach enger
Anleitung des Endherstellers,
- Importeure von außerhalb der EU,
- derjenige, der ein fremdes Produkt mit dem eigenen Namen oder
Warenzeichen versieht,
- ausnahmsweise der Händler, wenn der Hersteller nicht zu ermitteln ist.

Der Unterschied zwischen einem Strukturvertrieb und normalen
Vertreternetzen (auch solchen für
Direktvertrieb) liegt vor allem darin, dass jeder Verkäufer versucht,
neue Verkäufer (Laien) vertraglich an die Firma zu binden, da ihm ein
Anteil von deren Verkaufsprovisionen zufliesst. Die jeweils höhere Ebene
in der Pyramide verdient an den Erlösen der von ihr eingeworbenen
niederen Ebene automatisch mit. Dadurch entsteht das typische
"hierarchische" Verkäufer- und Provisionssystem, von dem die obersten
Ebenen am meisten profitieren.

Die Konsequenz ist, dass beim eigentlichen Verkauf bzw. bei der
eigentlichen Dienstleistung ein Grossteil der Provisionen nicht bei
denen verbleibt, die die Arbeit tun, sondern an die oberen Ebenen
abgegeben werden muss. Da die Provisionen nicht beliebig grösser werden
können - schliesslich konkurriert auch der Strukturvertrieb mit anderen
Anbietern - erhalten die Vertreter oder Agenten im Multi-Level-Marketing
weniger Provision pro Geschäft als in herkömmlichen Vertretungen. Umso
grösser ist der Druck, entweder sehr viel zu arbeiten oder in der
Hierarchie aufzusteigen. Das heisst, das Multi-Level-Marketing baut
einen zum Teil rabiaten Erfolgsdruck bereits in seine Struktur ein,
zwischen Aufstieg und Scheitern gibt es keine Mittelwege. Dem steht oft
eine Werbung gegenüber, die das Geldverdienen im System als leicht und
nebenher machbar darstellt, der nötige Einsatz wird gezielt
verschwiegen. Man setzt auf Reichtums-Phantasien gerade bei sozial
schwachen und nicht erfolgsgewohnten Menschen, mit dem vorhersagbaren
Ergebnis einer Selektion, die viele Verlierer erzeugt und nur wenige
Gewinner zulässt.

Wenn man in der Pyramide aufsteigt, indem sie nach unten weiterwächst,
gewinnt man also mehr, wie wenn man Waren absetzt. Wieviel mehr, hängt
von den Einzelheiten des Systems ab. In jedem Fall steht dadurch schon
systemimmanent - ohne besondere Inszenierungen - die Firmenideologie und
das Beschwören des Erfolgs mehr im Vordergrund als die Merkmale der
Waren selbst. Mit anderen Worten, man „verkauft“ eher die Firma und ihre
angeblich immensen Erfolgsmöglichkeiten als Wasserfilter oder
Finanzberatungen. Da die „Schneeballwerbung“ verboten ist (s.u.), bewegt
man sich damit allerdings schnell am Rand der Legalität. Auch davon
abgesehen gibt es unter rechtlichen Gesichtspunkten Kritik an den
Netzwerken. Zum Beispiel wird immer wieder von systematischen Verstössen
gegen das Recht auf Datenschutz berichtet. Arbeits- und gewerberechtlich
ist bedenklich, dass die Vertreter nicht angestellt, sondern selbständig
(eher scheinselbständig) sind, d.h. sie sind trotz ihrer Abhängigkeit
von der Firma freie Unternehmer. Sie müssen Geld für Waren vorlegen und
tragen das Risiko des Absatzes, auch die Produkthaftung liegt bei ihnen.
Tragische Beispiele für Fälle, in denen sich unerfahrene Personen auf
dieses fragwürdige Geschäft einliessen und scheiterten, gibt es genug.
Man kann zwar vor allem bei den größeren Firmen durchaus Geld verdienen,
wenn auch mit enormem Einsatz, aber es gibt systembedingt immer viele
Verlierer. All das gehört jedoch, wie gesagt, in die Grauzone des
Wirtschaftslebens und nicht zur Religion. Warum wurde dann für zumindest
einige dieser Firmen in den USA der Begriff des „commercial cult“
geprägt?
Firmen als kultische Gemeinschaften?

Also, es sei nochmal gesagt, der § 6 c UWG hat schon seine gewichtigen
Hintergründe.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Karsta Felling

unread,
Dec 4, 2001, 3:18:21 PM12/4/01
to


"Hans-Peter Popowski" <LStH-V...@t-online.de> schrieb im
Newsbeitrag news:9uj420$74u$07$1...@news.t-online.com...


>
> "Horst Kalevar" <Kal...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:9uis5f$vo4$01$1...@news.t-online.com...
>

Dem Beitrag von Hans-Peter Popowski kann man nicht mehr viel beifügen.
Ich vertreibe AVON und bin auch für die Fa. LR International, sowie
HaRa tätig. Habe bei Amway, Tupper, Vorwerk und auch AMC-Töpfen
hereingeschnuppert und kann nur dazu sagen: Alle haben etwas
gemeinsam.

Jeder spricht nur von Erfolg und die Ware bleibt der Hintergrund.
Geschäftlich lohnt es sich nicht, denn nach einem evtl. schnellen Hoch
kommt auch ein schnelles Tief. Jede Kleinigkeit muß selber finanziert
werden und die Leute, die man angeworben hat, lassen auch schnell
wieder nach. Daran läßt sich nicht viel verdienen. Viele scheitern
daran und gehen mit dicken Schulden wieder heraus. All diese Firmen
betreiben auf Ihren Meetings Gehirnwäschen und reden nur vom dicken
Geld.

Nicht als einziges Standbein zu empfehlen, sondern nur als
Zeitvertreib fürs Taschengeld. Hohe Anschaffungskosten um überhaupt
das Geschäft ausüben zu können. In meinem Falle gute Nebengeschäfte
um das Hauptgeschäft weiter anzukurbeln. Bin also nur Bestellannahme
und kalkuliere mit nichts.

Karsta Felling

--
www.quelle-shop-bramsche.de


Hans-Peter Popowski

unread,
Dec 4, 2001, 4:28:44 PM12/4/01
to

"Karsta Felling" <karsta....@nexgo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3c0d2...@news.arcor-ip.de...

Hallo Karsta,

> Dem Beitrag von Hans-Peter Popowski kann man nicht mehr viel beifügen.
> Ich vertreibe AVON und bin auch für die Fa. LR International, sowie
> HaRa tätig. Habe bei Amway, Tupper, Vorwerk und auch AMC-Töpfen
> hereingeschnuppert und kann nur dazu sagen: Alle haben etwas
> gemeinsam.

[...] Etwas allgemeine BWL zu MLM ;-)

> Nicht als einziges Standbein zu empfehlen, sondern nur als
> Zeitvertreib fürs Taschengeld. Hohe Anschaffungskosten um überhaupt
> das Geschäft ausüben zu können. In meinem Falle gute Nebengeschäfte
> um das Hauptgeschäft weiter anzukurbeln. Bin also nur Bestellannahme
> und kalkuliere mit nichts.

Nun, solange Du nur verkaufst machst Du Dich ja auch nicht strafbar, die
Strafbarkeit setzt erst dann ein, wenn Du Deine eigene Struktur
aufbaust, d.h. Laien anwirbst, an deren Umsätzen Du irgendwie beteiligt
bist, dann bist Du evtl. Mittäterin (§ 25 (2) StGB), Anstifterin (§ 26
StGB) oder Gehilfin (§ 27 StGB). Denn wenn Du nur verkaufst, so bist Du
erst einmal vordergründig Handelsvertreterin nach § 84 HGB, ob § 5 (3)
ArbGG zutrifft müsste noch geprüft werden. Außerdem wäre es IMHO
sinnvoll, die entsprechenden "Beraterverträge" einmal unter die
juristische Lupe zu nehmen.

Im Nachbarort gab es bis vor 2 Jahren einen Lampenladen, die Inhaberin
hatte sich als zweites "Standbein" eine Amwayberaterschaft zugelegt;
jetzt hat sie nur noch ihr "Standbein". Die Geschichte ist aber etwas
länger und wäre fast schon ein Roman.
Die Gründe für die Insolvenz sind mir aber nicht umfassend bekannt. Aber
meine eigenen Schlussfolgerungen dazu habe ich schon.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


GeesMarkus

unread,
Dec 5, 2001, 12:02:19 PM12/5/01
to
Hallo

Kann natürlich nicht wissen, warum die gescheitert ist.
Von den Amway-Firmen weiß ich selber nur soviel, daß man mit einem sehr
hohen Aufwand an Zeit relativ geringe Umsätze tätigt. Die Kundschaft will
ausgiebig gepflegt werden und der Schneeball muß ja auch ins Rollen gebracht
werden. Ich denke mal, daß man ein seriöses Gewerbe vernachlässigen müßte.

--


MfG

Markus Gees


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Hans-Peter Popowski

unread,
Dec 5, 2001, 1:06:13 PM12/5/01
to

"GeesMarkus" <GeesM...@compuserve.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3c0e5557$0$511$8252...@news.compuserve.de...

Hallo Markus,

> Kann natürlich nicht wissen, warum die gescheitert ist.
> Von den Amway-Firmen weiß ich selber nur soviel, daß man mit einem
> sehr hohen Aufwand an Zeit relativ geringe Umsätze tätigt. Die
> Kundschaft will ausgiebig gepflegt werden und der Schneeball muß ja
> auch ins Rollen gebracht werden. Ich denke mal, daß man ein
> seriöses Gewerbe vernachlässigen müßte.

ja, dieser Gedankengang ist richtig, die fehlinvestierte Zeit wäre
besser in Kundenpflege für das eigentliche Geschäft und Weiterbildung
aufgehoben gewesen. Auch hätte man vielleicht den Einkauf einmal
überdenken müssen und überlegen, welche Produkte besser laufen als die
vorhandenen.
Und welcher Kunde kauft schon Magnetflussgeneratoren, Magnetflussringe
oder Seltenerdmagnete für das körperliche Wohlempfinden für rund 300 DM?
Auch mit solchen Angeboten kann man Kunden vergraulen.
Ja ja, aber auch der Glaube macht vieles.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Lutz Boden

unread,
Dec 5, 2001, 3:30:55 PM12/5/01
to
On Tue, 4 Dec 2001 22:28:44 +0100, "Hans-Peter Popowski"
<LStH-V...@t-online.de> wrote:


>Im Nachbarort gab es bis vor 2 Jahren einen Lampenladen, die Inhaberin
>hatte sich als zweites "Standbein" eine Amwayberaterschaft zugelegt;
>jetzt hat sie nur noch ihr "Standbein". Die Geschichte ist aber etwas
>länger und wäre fast schon ein Roman.

Hallo ans-Peter,

laß hören (bzw. lesen). Seit wann schreckt dich die Länge des zu
formulierenden Textes ;-) (Nicht bös gemeint, ich schätze Deine langen
Beiträge)

Gruß
Lutz
--
Latakia is the power of the dark side.
Latakia leads to taste.
Taste leads to enjoyment.
Enjoyment leads to relaxation and recreation.

Karsta Felling

unread,
Dec 5, 2001, 3:49:06 PM12/5/01
to


"Hans-Peter Popowski" <LStH-V...@t-online.de> schrieb im

Newsbeitrag news:9ujf3q$52n$04$1...@news.t-online.com...


>
> "Karsta Felling" <karsta....@nexgo.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:3c0d2...@news.arcor-ip.de...
>
> Hallo Karsta,
>
> > Dem Beitrag von Hans-Peter Popowski kann man nicht mehr viel
beifügen.
> > Ich vertreibe AVON und bin auch für die Fa. LR International,
sowie
> > HaRa tätig. Habe bei Amway, Tupper, Vorwerk und auch AMC-Töpfen
> > hereingeschnuppert und kann nur dazu sagen: Alle haben etwas
> > gemeinsam.
>
> [...] Etwas allgemeine BWL zu MLM ;-)
>

>


> Nun, solange Du nur verkaufst machst Du Dich ja auch nicht strafbar,
die
> Strafbarkeit setzt erst dann ein, wenn Du Deine eigene Struktur
> aufbaust, d.h. Laien anwirbst, an deren Umsätzen Du irgendwie
beteiligt
> bist, dann bist Du evtl. Mittäterin (§ 25 (2) StGB), Anstifterin (§
26
> StGB) oder Gehilfin (§ 27 StGB). Denn wenn Du nur verkaufst, so bist
Du
> erst einmal vordergründig Handelsvertreterin nach § 84 HGB, ob § 5
(3)
> ArbGG zutrifft müsste noch geprüft werden. Außerdem wäre es IMHO
> sinnvoll, die entsprechenden "Beraterverträge" einmal unter die
> juristische Lupe zu nehmen.

Irgendwie richtig, aber wenn Du mal an so einem Meeting teil genommen
hast, dann wirst Du auch wissen, das es gerade nur darum geht eine
eigene Struktur aufzubauen. Nur so kann man viel Geld verdienen und
muß wenig dafür tun. Der Verkauf ist nur Hintergrund. Um irgendetwas
muß es doch gehn.

Ich persönlich verkaufe nur die Produkte (die ich auch erst bestellen
muß), weil ich von Ihnen überzeugt bin und damit auch andere Kunden in
meinen Shop locke. Die kaufen dann auch mal was anderes. (Ich habe nur
Vorführprodukte da).

Karsta

--
www.quelle-shop-bramsche.de


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