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Bordpreis bei Übergang in höhere Produktklasse (B->A)

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Thomas Vogt

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Jul 23, 2013, 6:09:59 AM7/23/13
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Hallo,

im Wesentlichen frage ich mich, ob die hier geschilderten Bedingungen auch heute noch gültig sind: http://de.etc.bahn.tarif-service.narkive.com/kmRpVtER

Dort steht, dass Inhaber einer gültigen Normalpreisfahrkarte für Produktklasse B auch im ICE nur die reguläre Differenz zwischen dem Preis für Klasse B und Klasse A bezahlen müssen - insbesondere eben keinen (erhöhten) Bordpreis!


Gehen wir von einem Reisenden mit BC50, 2.Klasse, aus und betrachten wir den Fall "Bonn-Fulda (über Mainz und Frankfurt)". Es gibt zwei mögliche Verbindungen (die sich im Stundentakt abwechseln, beide Verbindungen dauern 2:58h):

Bei Verbindung (i) fährt man erst mit einem IC/EC nach Mainz und steigt dort in einen ICE, der direkt nach Fulda durchfährt. Normalpreis: 29,50 Euro.

Verbindung (ii) sieht nur einen Umstieg in Frankfurt Flughafen vor: Beide Teilstrecken werden mit einem IC/EC zurückgelegt. Normalpreis 29,00 Euro.

Der Reisende bucht eine Normalpreisfahrkarte für Verbindung (ii) als Online-Ticket, entscheidet sich dann aber für Verbindung (i). Im ICE von Mainz nach Fulda behauptet der Zub, es sei eine Nachzahlung in Höhe von 8 Euro fällig: 3 Euro für den Übergang ICE auf der Strecke Mainz-Fulda und 5 Euro für den Bordpreis.

(a) Meines Erachtens ist der Zub dazu verpflichtet, den Übergang für die ganze Relation (Bonn-Fulda) zu buchen - insbesondere dann, wenn der Fahrgast darum bittet. Ist das korrekt?

(b) Wieso fällt hier ein Bordpreis an? In den Beförderungsbedingungen 3.9.2 steht nach wie vor nur etwas von Bordpreis im Zusammenhang mit "keine gültige Fahrkarte". Was soll diese Anmerkung "einschließlich Übergang/Umweg" an dieser Stelle bedeuten? Im nächsten Absatz 3.9.3 wird doch offensichtlich der Übergang in die erste Wagenklasse doch wieder vom Bordpreis ausgenommen.
In Absatz 2.7 steht auch völlig unzweideutig, dass die Zahlung der Differenz der regulären Normalpreise (inkl. BC-Rabatt) ausreicht. Aber sowohl im Zug als auch am Schalter verlangt man eine erhöhte Gebühr (Bordpreis bzw. Service-Pauschale). Wo kann man denn dann überhaupt die Sonderfahrkarte für die nächste Produktklasse zum regulären Preis erwerben?

(c) Nach §11 Abs. 2 der EVO muss die Bahn den zu hohen Fahrpreis erstatten. Der Reisende müsste also eine Entschädigung in Höhe von 7,50 Euro erhalten. Ist das auch korrekt? Wie kann er das durchsetzen, wenn die Hotline behauptet, der Zub sei im Recht gewesen?


Vielen Dank im voraus für eure Mühe und viele Grüße

Thomas

Ulf Kutzner

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Feb 4, 2021, 6:19:27 AM2/4/21
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Moin,

Thomas Vogt schrieb am Dienstag, 23. Juli 2013 um 12:09:59 UTC+2:

> im Wesentlichen frage ich mich, ob die hier geschilderten Bedingungen auch heute noch gültig sind: http://de.etc.bahn.tarif-service.narkive.com/kmRpVtER

Zum kommenden Jahreswechsel wird der Bordpreis grundsätzlich nicht
mehr erhoben, sondern gleich der FN-Schwarzfahrerpreis. Es sei denn,
die Bahn würde ihre Planungen noch einmaländern.

> Dort steht, dass Inhaber einer gültigen Normalpreisfahrkarte für Produktklasse B auch im ICE nur die reguläre Differenz zwischen dem Preis für Klasse B und Klasse A bezahlen müssen - insbesondere eben keinen (erhöhten) Bordpreis!
>
>
> Gehen wir von einem Reisenden mit BC50, 2.Klasse, aus und betrachten wir den Fall "Bonn-Fulda (über Mainz und Frankfurt)". Es gibt zwei mögliche Verbindungen (die sich im Stundentakt abwechseln, beide Verbindungen dauern 2:58h):
>
> Bei Verbindung (i) fährt man erst mit einem IC/EC nach Mainz und steigt dort in einen ICE, der direkt nach Fulda durchfährt. Normalpreis: 29,50 Euro.
>
> Verbindung (ii) sieht nur einen Umstieg in Frankfurt Flughafen vor: Beide Teilstrecken werden mit einem IC/EC zurückgelegt. Normalpreis 29,00 Euro.
>
> Der Reisende bucht eine Normalpreisfahrkarte für Verbindung (ii) als Online-Ticket, entscheidet sich dann aber für Verbindung (i). Im ICE von Mainz nach Fulda behauptet der Zub, es sei eine Nachzahlung in Höhe von 8 Euro fällig: 3 Euro für den Übergang ICE auf der Strecke Mainz-Fulda und 5 Euro für den Bordpreis.
>
> (a) Meines Erachtens ist der Zub dazu verpflichtet, den Übergang für die ganze Relation (Bonn-Fulda) zu buchen - insbesondere dann, wenn der Fahrgast darum bittet. Ist das korrekt?
>
> (b) Wieso fällt hier ein Bordpreis an? In den Beförderungsbedingungen 3.9.2 steht nach wie vor nur etwas von Bordpreis im Zusammenhang mit "keine gültige Fahrkarte". Was soll diese Anmerkung "einschließlich Übergang/Umweg" an dieser Stelle bedeuten? Im nächsten Absatz 3.9.3 wird doch offensichtlich der Übergang in die erste Wagenklasse doch wieder vom Bordpreis ausgenommen.
> In Absatz 2.7 steht auch völlig unzweideutig, dass die Zahlung der Differenz der regulären Normalpreise (inkl. BC-Rabatt) ausreicht. Aber sowohl im Zug als auch am Schalter verlangt man eine erhöhte Gebühr (Bordpreis bzw. Service-Pauschale).

Huch? Die gab es m.W. für Sparpreisangebote, für SWT wurde,
für QdL und Ländertickets wird wohl ein höherer Schalterpreis erhoben...

Gruß, ULF

Till Kinstler

unread,
Feb 4, 2021, 7:38:39 AM2/4/21
to
Am 04.02.21 um 12:19 schrieb Ulf Kutzner:
> Moin,
>
> Thomas Vogt schrieb am Dienstag, 23. Juli 2013 um 12:09:59 UTC+2:
>
>> im Wesentlichen frage ich mich, ob die hier geschilderten Bedingungen auch heute noch gültig sind: http://de.etc.bahn.tarif-service.narkive.com/kmRpVtER
>
> Zum kommenden Jahreswechsel wird der Bordpreis grundsätzlich nicht
> mehr erhoben, sondern gleich der FN-Schwarzfahrerpreis. Es sei denn,
> die Bahn würde ihre Planungen noch einmaländern.

Wird man denn dann im nicht-personenbedienten Verkauf alles kaufen
können, was man derzeit dort nicht bekommt? Beispiele folgten dann ja in
dem Zitat, das ich hier abschneide: Produktübergänge, Umwegfahrscheine...

Grüße,
Till

Ulf Kutzner

unread,
Feb 4, 2021, 8:00:21 AM2/4/21
to
Till Kinstler schrieb am Donnerstag, 4. Februar 2021 um 13:38:39 UTC+1:
> Am 04.02.21 um 12:19 schrieb Ulf Kutzner:

Da weiß ich nicht, ob man von den FN Ausnahmen definiert oder
sagt: Hättste ma beizeiten anders gekauft...

Definition von Ausnahmen vermute ich für besonders beeinträchtigte Reisende.

Gruß, ULF
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