Hans CraueI schrieb am Mittwoch, 23. März 2022 um 02:05:37 UTC+1:
>
ra...@quiddjes.de schrieb
> > Das musst du echt fragen? Da wäre ich mit ein bisschen Nachdenken
> > schon drauf gekommen.
> Dann hilf mir doch mal. Wie kommt man durch Nachdenken darauf,
> dass eine verlorengegangene oder eine durch eine BahnComfort
> ersetzte BC nicht gültig sein sollen?
Nein, ich meinte etwas anderes: Eine einmal ausgehändigte Bahncard
kann NATÜRLICH ungültig geworden sein - warum auch immer. Sie könnte
als gestohlen gemeldet sein oder nicht bezahlt.
DAS meinte ich mit "darüber muss ich nicht nachdenken" (um zu wissen
warum die BC nochmal geprüft wird). Im Laden reicht es ja auch nicht,
dass ich meine Kreditkarte ZEIGE, ich muss die schon ins Lesegerät
packen und meine PIN eingeben, damit erstens der Händler weiß,
dass die wirklich mir gehört und zweitens, dass das Konto dazu bei
der Bank auch noch besteht.
> Auf beiden sind alle für den Nachweis der Berechtigung der
> Geltendmachung des BC-Rabatts wesentlichen Daten zutreffend
> aufgeführt: Name der reisenden Person und Gültigkeitsdauer.
Du kannst aber nicht sehen, ob eine im Abo bezogene BC weiterbezahlt
wurde. Ich könnte eine BC im Abo haben, eine Reise für in drei Monaten
buchen und dann die BC nicht mehr bezahlen.
Wenn eine BC *immer* komplett vorausbezahlt wird, hast du recht. Das
ist aber nicht der Fall. Ich kriege z. B. immer ERST die neue BC und DANN
die Rechnung.
Ralf