Am 04.10.23 um 11:28 schrieb Bodo G. Meier:
> Gibt es Erfahrungen, dass es noch schneller geht?
Bei per Online-Formular eingereichten Anträgen beim Servicecenter
Fahrgastrechte kommt üblicherweise die Antwort und Anweisung des
Erstattungsbetrags innerhalb 24 Stunden, wenn sich der Fall
automatisiert[*] bearbeiten lässt. Wovon letzteres abhängt, ist mir
nicht ganz klar: Wenn mehrere EVU involviert sind, kann es offenbar
länger dauern, muss aber nicht. Ich glaube, bei Fällen, bei denen die
S-Bahn Berlin Auslöser des Anspruchs war, hat es oft länger gedauert,
nicht aber, wenn sie nur an der Reisekette beteiligt war.
Grüße,
Till
[*] bzw. mit automatisierter Unterstützung? - ich nehme an, irgend ein
Mensch macht da am Ende noch einen "Stempel" drauf?