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BahnCard kuendigen am Schalter?

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G. Kohl

unread,
Jul 2, 2014, 6:49:26 AM7/2/14
to
Gestern wollte ich am oertlichen Bahnhofsschalter meine BC25 (1.Klasse)
fristgerecht kuendigen, und ab dann eine neue BC25 fuer die 2. Klasse
beantragen.
Die Dame am Schalter sagte mir, das sei nicht bei ihr moeglich, ich
muesste das schriftlich oder im Internet bei BahnCard-Services tun.

Stimmt das, oder war sie nur unfaehig oder faul?
Jedenfalls ist soetwas meiner Ansicht nach aeusserst schlechter Service.
--
GERD KOHL
LOESCHDAS...@gerko.net


*** Wichtig - Important ***
========================================================================
(bei Antwort unbedingt "LOESCHDAS" aus meiner E-Mail-Adresse loeschen)
(to reply please remove "LOESCHDAS" from my e-mail-address)
========================================================================

Marc Haber

unread,
Jul 2, 2014, 7:01:51 AM7/2/14
to
"G. Kohl" <LOESCHDAS...@gerko.net> wrote:
>Gestern wollte ich am oertlichen Bahnhofsschalter meine BC25 (1.Klasse)
>fristgerecht kuendigen, und ab dann eine neue BC25 fuer die 2. Klasse
>beantragen.
>Die Dame am Schalter sagte mir, das sei nicht bei ihr moeglich, ich
>muesste das schriftlich oder im Internet bei BahnCard-Services tun.

E-Mail reicht doch völlig.

Rechtzeitig kündigen, am besten direkt nach Erhalt der Plastikkarte,
auf Kündigungsbestätigung bestehen (!), Kündigungsbestätigung aufheben
(!), nach Eingang der nächsten Plastikkarte auf vorliegende
Kündigungsbestätigung hinweisen

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Martin Bienwald

unread,
Jul 2, 2014, 7:18:45 AM7/2/14
to
Marc Haber <mh+usene...@zugschl.us> wrote:

[Bahncard-Kündigung]
> E-Mail reicht doch völlig.

In der Praxis mag das so sein; die Beförderungsbedingungen verlangen
allerdings eine schriftliche Kündigung.

... Martin

G. Kohl

unread,
Jul 2, 2014, 8:19:49 AM7/2/14
to
Marc Haber schrieb/wrote am/on 02.07.2014 13:01

> E-Mail reicht doch vᅵllig.

Warum sollte ich eine eMail schreiben, wenn ich ohnehin gerade am
Schalter ein Ticket kaufe?

Reinhard Greulich

unread,
Jul 2, 2014, 9:17:50 AM7/2/14
to
G. Kohl schrieb am Wed, 02 Jul 2014 14:19:49 +0200:

> Warum sollte ich eine eMail schreiben, wenn ich ohnehin gerade am
> Schalter ein Ticket kaufe?

In der Zeit, in der du hier die zwei Postings abgesetzt hast, wäre die
Mail schon fertig gewesen. Aber über "schlechten Service" jammern
macht ja mehr Spaß als was Konstruktives zu tun, nicht?

- R.

--
70086
~=@=~

Till Kinstler

unread,
Jul 2, 2014, 9:33:13 AM7/2/14
to
Am 02.07.2014 15:17, schrieb Reinhard Greulich:
> G. Kohl schrieb am Wed, 02 Jul 2014 14:19:49 +0200:
>
>> Warum sollte ich eine eMail schreiben, wenn ich ohnehin gerade am
>> Schalter ein Ticket kaufe?
>
> In der Zeit, in der du hier die zwei Postings abgesetzt hast, w�re die
> Mail schon fertig gewesen. Aber �ber "schlechten Service" jammern
> macht ja mehr Spa� als was Konstruktives zu tun, nicht?

Naja, die Feststellung, dass es schlechter Service ist, sei schon
erlaubt. Ja, spart euch die Kommentare: Woanders ist es auch nicht
besser. Vertr�ge abschlie�en wird einem leicht gemacht, die K�ndigung
nicht. Macht es trotzdem nicht kundenfreundlicher...

Gr��e,
Till

Stephan Bumberger

unread,
Jul 2, 2014, 9:37:58 AM7/2/14
to
Am 02.07.2014 13:01, schrieb Marc Haber:
> "G. Kohl" <LOESCHDAS...@gerko.net> wrote:
>> Gestern wollte ich am oertlichen Bahnhofsschalter meine BC25 (1.Klasse)
>> fristgerecht kuendigen, und ab dann eine neue BC25 fuer die 2. Klasse
>> beantragen.
>> Die Dame am Schalter sagte mir, das sei nicht bei ihr moeglich, ich
>> muesste das schriftlich oder im Internet bei BahnCard-Services tun.
>
> E-Mail reicht doch völlig.
>
> Rechtzeitig kündigen, am besten direkt nach Erhalt der Plastikkarte,
> auf Kündigungsbestätigung bestehen (!), Kündigungsbestätigung aufheben
> (!), nach Eingang der nächsten Plastikkarte auf vorliegende
> Kündigungsbestätigung hinweisen

es geht noch einfacher
https://fahrkarten.bahn.de/privatkunde/kontakt/kontakt_start.post?scope=bc

Als Betreff "Kündigung Ihrer Bahncard" auswählen, die
Eingangsbestätigung kommt wenige Sekunden nach dem Versenden.


G. Kohl

unread,
Jul 2, 2014, 10:08:27 AM7/2/14
to
Reinhard Greulich schrieb/wrote am/on 02.07.2014 15:17

> In der Zeit, in der du hier die zwei Postings abgesetzt hast, wᅵre die
> Mail schon fertig gewesen. Aber ᅵber "schlechten Service" jammern
> macht ja mehr Spaᅵ als was Konstruktives zu tun, nicht?

Deine Antwort ist im Sinne der Fragestellung wenig hilfreich, wennicht
ueberfluessig.

G. Kohl

unread,
Jul 2, 2014, 10:12:41 AM7/2/14
to
Stephan Bumberger schrieb/wrote am/on 02.07.2014 15:37
> Als Betreff "Kᅵndigung Ihrer Bahncard" auswᅵhlen, die
> Eingangsbestᅵtigung kommt wenige Sekunden nach dem Versenden.

Wenn ich mit einem 4" Smartphone am Bahnschalter stehe, erscheint es mir
(unter dem Aspekt des Kundenservice) einfacher, wenn die Dame am
Schalter das fuer mich tut.

F.a.l.k-Sch.a.d.e

unread,
Jul 2, 2014, 10:44:21 AM7/2/14
to
Am 02.07.2014 16:12, schrieb G. Kohl:
> Stephan Bumberger schrieb/wrote am/on 02.07.2014 15:37
>
>> es geht noch einfacher
>> https://fahrkarten.bahn.de/privatkunde/kontakt/kontakt_start.post?scope=bc
>> Als Betreff "Kᅵndigung Ihrer Bahncard" auswᅵhlen, die
>> Eingangsbestᅵtigung kommt wenige Sekunden nach dem Versenden.
>
> Wenn ich mit einem 4" Smartphone am Bahnschalter stehe, erscheint es mir
> (unter dem Aspekt des Kundenservice) einfacher, wenn die Dame am
> Schalter das fuer mich tut.
>
Wo hast Du den die Bahncard gekauft?

G. Kohl

unread,
Jul 2, 2014, 10:59:42 AM7/2/14
to
F.a.l.k-Sch.a.d.e schrieb/wrote am/on 02.07.2014 16:44

> Wo hast Du den die Bahncard gekauft

Im Reisezentrum der DB in Muenchen Hauptbahnhof, dort wurde mir eine
vorlaeufige BC ausgestellt, die Karte selbst kam dann mit der Post.
Der jetzige Vorgang war im Bahnhof Weilheim i.OB

Marc Haber

unread,
Jul 2, 2014, 12:21:50 PM7/2/14
to
So lange die Kündigung bestätigt wird und man sich genug Zeit lässt
die schriftliche Kündigung nachzuschieben?

Marc Haber

unread,
Jul 2, 2014, 12:22:13 PM7/2/14
to
"G. Kohl" <LOESCHDAS...@gerko.net> wrote:
>Marc Haber schrieb/wrote am/on 02.07.2014 13:01
>> E-Mail reicht doch völlig.
>
>Warum sollte ich eine eMail schreiben, wenn ich ohnehin gerade am
>Schalter ein Ticket kaufe?

Weil Du diese Mail schreiben sollst, während Du hier Postings
schreibst.

Marc Haber

unread,
Jul 2, 2014, 12:22:33 PM7/2/14
to
"G. Kohl" <LOESCHDAS...@gerko.net> wrote:
>Reinhard Greulich schrieb/wrote am/on 02.07.2014 15:17
>> In der Zeit, in der du hier die zwei Postings abgesetzt hast, wäre die
>> Mail schon fertig gewesen. Aber über "schlechten Service" jammern
>> macht ja mehr Spaß als was Konstruktives zu tun, nicht?
>
>Deine Antwort ist im Sinne der Fragestellung wenig hilfreich, wennicht
>ueberfluessig.

Ich empfehle dieselbe Übung in einem Fitneßstudio zu probieren.

Martin Schoenbeck

unread,
Jul 2, 2014, 12:36:22 PM7/2/14
to
Hallo Martin,

Martin Bienwald schrieb:

> Marc Haber <mh+usene...@zugschl.us> wrote:
>
> [Bahncard-K�ndigung]
>> E-Mail reicht doch v�llig.
>
> In der Praxis mag das so sein; die Bef�rderungsbedingungen verlangen
> allerdings eine schriftliche K�ndigung.

Wenn man denn in die Verlegenheit kommt, da� eine elektronische K�ndigung
nicht akzeptiert wird, m��te man ggf. kl�ren, ob diese Regelung Bestand
hat. In anderen F�llen hat das jedenfalls f�r Vertr�ge, die man
elektronisch abschlie�en kann, keinen Bestand gehabt.

Gru� Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die pa�t so.

Reinhard Greulich

unread,
Jul 2, 2014, 12:52:19 PM7/2/14
to
G. Kohl schrieb am Wed, 02 Jul 2014 16:08:27 +0200:

> Deine Antwort ist im Sinne der Fragestellung wenig hilfreich, wennicht
> ueberfluessig.

Was war noch Deine Frage? Deinem OP ist ja zu entnehmen, dass Du die
Antwort auf das, was Du in den Betreff geschrieben hast, schon am
Schalter aus erster Hand bekommen hattest.

G. Kohl

unread,
Jul 2, 2014, 1:13:16 PM7/2/14
to
Reinhard Greulich schrieb/wrote am/on 02.07.2014 18:52

> Was war noch Deine Frage?

Meine Frage war: STIMMT DAS, oder war sie nur unfaehig oder faul?
Ich dachte, ich haette es hier mit sachkundigen Experten zu tun.

Ferdi Albers

unread,
Jul 2, 2014, 1:49:02 PM7/2/14
to
Am 02.07.2014 19:13, schrieb G. Kohl:
> Reinhard Greulich schrieb/wrote am/on 02.07.2014 18:52
>
>> Was war noch Deine Frage?
>
> Meine Frage war: STIMMT DAS, oder war sie nur unfaehig oder faul?
> Ich dachte, ich haette es hier mit sachkundigen Experten zu tun.
>
Mit Verlaub: Lass mich mal ganz provokant fragen, ob Du zu faul bist,
die einschlᅵgigen AGB zu lesen oder unfᅵhig, diese zu verstehen?
Nimm's mir nicht ᅵbel, Deine Wortwahl lieᅵ mir keine andere Wahl.

2.5.1 Die Geltungsdauer der BahnCard betrᅵgt ein Jahr. Sie verlᅵngert
sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die BahnCard nicht
bis 6 Wochen vor Kartenablauf schriftlich *gegenᅵber dem
BahnCard-Service* gekᅵndigt wird.

www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2014/mdb_157454_befoerderungsbedingungen_30_06.pdf#page=30

Gruᅵ
Ferdi

Thorsten Klein

unread,
Jul 2, 2014, 2:17:34 PM7/2/14
to
Am 02.07.2014 13:18, schrieb Martin Bienwald:
>
> In der Praxis mag das so sein; die Befᅵrderungsbedingungen verlangen
> allerdings eine schriftliche Kᅵndigung.

eMail ist schriftlich. Telefon ist unschriftlich.

Detlev Bartsch

unread,
Jul 2, 2014, 2:28:47 PM7/2/14
to
Am 02.07.14 20:17, schrieb Thorsten Klein:

> eMail ist schriftlich. Telefon ist unschriftlich.

Nein, das ist im Gᅵltigkeitsbereich des BGB Unfug, siehe 126, 126a und 126b.


Tschᅵss
db

Wolfgang Ottenweller

unread,
Jul 2, 2014, 5:51:16 PM7/2/14
to
Ferdi Albers wrote:
> sofern die BahnCard nicht
> bis 6 Wochen vor Kartenablauf schriftlich *gegenᅵber dem
> BahnCard-Service* gekᅵndigt wird.d

ein am Schalter bereitgehaltenes Standardformular, welches der Kunde
unterschreibt und der Mitarbeiter an den Bahncardservice weiterleitet
wᅵrde diese Voraussetzung erfᅵllen.

Gruss Wolfgang

G. Kohl

unread,
Jul 2, 2014, 6:59:37 PM7/2/14
to
Ferdi Albers schrieb/wrote am/on 02.07.2014 19:49

>> Meine Frage war: STIMMT DAS, oder war sie nur unfaehig oder faul?
>> Ich dachte, ich haette es hier mit sachkundigen Experten zu tun.
>>
> Mit Verlaub: Lass mich mal ganz provokant fragen, ob Du zu faul bist,
> die einschlᅵgigen AGB zu lesen oder unfᅵhig, diese zu verstehen?
> Nimm's mir nicht ᅵbel, Deine Wortwahl lieᅵ mir keine andere Wahl.
>
> 2.5.1 Die Geltungsdauer der BahnCard betrᅵgt ein Jahr. Sie verlᅵngert
> sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die BahnCard nicht
> bis 6 Wochen vor Kartenablauf schriftlich *gegenᅵber dem
> BahnCard-Service* gekᅵndigt wird.

In der Tat war ich zu faul, am Schalter die Prozedur der *schriftlichen*
Kuendigung auf meinem 4" Display zu erledigen. Deshalb habe ich ja wie
beschrieben, die Dame hoeflich gebeten, das auf ihrem 19" Bildschirm
fuer mich zu erledigen. Mit etwas Kundenservice haette sich das meiner
Meinung nach machen lassen. Was mich verwirrt hat, war ihre Aussage, sie
sei nicht der BahnCard-Service.
Wenn sie tatsaechlich nicht auch den BahnCard-Service repraesentiert
oder wenigstens mit ihm kommunizieren kann, wieso kann sie mir dann eine
*neue* BC verkaufen?
Man sieht, es entstehen neue Fragen. Deren Beantwortung werde ich dann
aber wohl besser woanders suchen :-(

Deshalb nochmals meine bisher unbeantwortete, urspruengliche Frage:
STIMMT ES, dass sie nicht fuer mich die Kuendigung durchfuehren KONNTE ?

Ich harre weiter sachdienlicher Hinweise, die diese Frage kompetent
beantwortet.

G. Kohl

unread,
Jul 2, 2014, 7:02:05 PM7/2/14
to
Wolfgang Ottenweller schrieb/wrote am/on 02.07.2014 23:51

> ein am Schalter bereitgehaltenes Standardformular, welches der Kunde
> unterschreibt und der Mitarbeiter an den Bahncardservice weiterleitet
> wᅵrde diese Voraussetzung erfᅵllen.

Auch damit waere ich gut und zufrieden bedient gewesen.

Stephan Bumberger

unread,
Jul 2, 2014, 7:04:47 PM7/2/14
to
Am 03.07.2014 00:59, schrieb G. Kohl:

> Deshalb nochmals meine bisher unbeantwortete, urspruengliche Frage:
> STIMMT ES, dass sie nicht fuer mich die Kuendigung durchfuehren KONNTE ?
>
> Ich harre weiter sachdienlicher Hinweise, die diese Frage kompetent
> beantwortet.

Frag halt hier:
https://www.facebook.com/dbbahn?fref=ts#

Da bekommst Du eine ganz offizielle Antwort der Bahn dazu. Werktags
zwischen 6 Uhr und 22 Uhr sogar in weniger als 30 Minuten.

G. Kohl

unread,
Jul 2, 2014, 7:17:40 PM7/2/14
to
Stephan Bumberger schrieb/wrote am/on 03.07.2014 01:04
Danke, das ist ja schon mal was!

G. Kohl

unread,
Jul 2, 2014, 7:20:34 PM7/2/14
to
Marc Haber schrieb/wrote am/on 02.07.2014 18:22

> Weil Du diese Mail schreiben sollst, wᅵhrend Du hier Postings
> schreibst.

Toll, danke, waere ich ohne dich glatt nicht drauf gekommen.
Geht nur leider nicht gleichzeitig.
Message has been deleted

Ralph A. Schmid, dk5ras

unread,
Jul 3, 2014, 2:17:15 AM7/3/14
to
Till Kinstler <ti...@fs.is.uni-sb.de> wrote:

>Vertr�ge abschlie�en wird einem leicht gemacht, die K�ndigung
>nicht.

Da hat ein Bekannter, Spanier (spricht perfekt Deutsch und Englisch),
hat auch in den USA gelebt, hier in .de auch ziemlich gekotzt. Der hat
dann bei Wegzug einen Dienstleister gefunden, der all die K�ndigungen
korrekt abgewickelt hat, ihm war das zu bl�d gewesen. Der h�lt uns
Deutsche in der Hinsicht f�r ziemlich bekloppt :)


-ras

--
Ralph A. Schmid
http://www.schmid.xxx/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/ http://www.kabuliyan.de/

Marc Haber

unread,
Jul 3, 2014, 3:39:00 AM7/3/14
to
Thorsten Klein <ju...@thorsten-klein.ch> wrote:
>Am 02.07.2014 13:18, schrieb Martin Bienwald:
>>
>> In der Praxis mag das so sein; die Beförderungsbedingungen verlangen
>> allerdings eine schriftliche Kündigung.
>
>eMail ist schriftlich. Telefon ist unschriftlich.

Schriftform == Brief oder manchmal Fax
Textform == Schriftform oder E-Mail.

Marc Haber

unread,
Jul 3, 2014, 3:41:58 AM7/3/14
to
"G. Kohl" <LOESCHDAS...@gerko.net> wrote:
>Marc Haber schrieb/wrote am/on 02.07.2014 18:22
>> Weil Du diese Mail schreiben sollst, während Du hier Postings
>> schreibst.
>
>Toll, danke, waere ich ohne dich glatt nicht drauf gekommen.
>Geht nur leider nicht gleichzeitig.

Dann wüsste ich ja was _mir_ wichtiger wäre.

Martin Schoenbeck

unread,
Jul 3, 2014, 4:21:23 AM7/3/14
to
Hallo Gerd,

G. Kohl schrieb:

> In der Tat war ich zu faul, am Schalter die Prozedur der *schriftlichen*
> Kuendigung auf meinem 4" Display zu erledigen. Deshalb habe ich ja wie
> beschrieben, die Dame hoeflich gebeten, das auf ihrem 19" Bildschirm
> fuer mich zu erledigen.

Eine schriftliche K�ndigung geht weder mit dem einen noch mit dem anderen.

G. Kohl

unread,
Jul 3, 2014, 6:16:21 AM7/3/14
to
Martin Schoenbeck schrieb/wrote am/on 03.07.2014 10:21

>> .....am Schalter die Prozedur der *schriftlichen*
>> Kuendigung auf meinem 4" Display zu erledigen. Deshalb habe ich ja wie
>> beschrieben, die Dame hoeflich gebeten, das auf ihrem 19" Bildschirm
>> fuer mich zu erledigen.
>
> Eine schriftliche Kᅵndigung geht weder mit dem einen noch mit dem anderen.

Selbstvestaendlich ging das wenig spaeter mit Tastatur und Bildschirm.
Und zwar hier:
https://fahrkarten.bahn.de/privatkunde/kontakt/kontakt_start.post?scope=bc
Es wurde mir ja von der Bahn sogar bestaetigt.
Die Bahn akzeptiert auch eMail/Kontaktformular als *schriftlich*

Martin Schoenbeck

unread,
Jul 3, 2014, 6:21:46 AM7/3/14
to
Hallo Gerd,

G. Kohl schrieb:

> Martin Schoenbeck schrieb/wrote am/on 03.07.2014 10:21
>
>>> .....am Schalter die Prozedur der *schriftlichen*
>>> Kuendigung auf meinem 4" Display zu erledigen. Deshalb habe ich ja wie
>>> beschrieben, die Dame hoeflich gebeten, das auf ihrem 19" Bildschirm
>>> fuer mich zu erledigen.
>>
>> Eine schriftliche K�ndigung geht weder mit dem einen noch mit dem anderen.
>
> Selbstvestaendlich ging das wenig spaeter mit Tastatur und Bildschirm.

Das t�uscht. Auch wenn die Bahn das anstelle einer schriftlichen K�ndigung
akzeptiert, wird daraus dennoch keine schriftliche K�ndigungn

G. Kohl

unread,
Jul 3, 2014, 6:22:02 AM7/3/14
to
G. Kohl schrieb/wrote am/on 02.07.2014 12:49
> Gestern wollte ich am oertlichen Bahnhofsschalter meine BC25 (1.Klasse)
> fristgerecht kuendigen, und ab dann eine neue BC25 fuer die 2. Klasse
> beantragen.
> Die Dame am Schalter sagte mir, das sei nicht bei ihr moeglich, ich
> muesste das schriftlich oder im Internet bei BahnCard-Services tun.
>
> Stimmt das, oder war sie nur unfaehig oder faul?
> Jedenfalls ist soetwas meiner Ansicht nach aeusserst schlechter Service.

Wie ich mittlerweile weiss, kann man das in *fast* jedem Reisezentrum,
ja sogar in vielen DB-Verkaufsagenturen, erledigen lassen.
Die Mitarbeiter muessen das nur wollen.

Danke fuer die rege Teilnahme an der Diskussion.

/END

Marc Haber

unread,
Jul 3, 2014, 7:43:12 AM7/3/14
to
Martin Schoenbeck <ms.usene...@schoenbeck.de> wrote:
>G. Kohl schrieb:
>> Martin Schoenbeck schrieb/wrote am/on 03.07.2014 10:21
>>>> .....am Schalter die Prozedur der *schriftlichen*
>>>> Kuendigung auf meinem 4" Display zu erledigen. Deshalb habe ich ja wie
>>>> beschrieben, die Dame hoeflich gebeten, das auf ihrem 19" Bildschirm
>>>> fuer mich zu erledigen.
>>>
>>> Eine schriftliche Kündigung geht weder mit dem einen noch mit dem anderen.
>>
>> Selbstvestaendlich ging das wenig spaeter mit Tastatur und Bildschirm.
>
>Das täuscht. Auch wenn die Bahn das anstelle einer schriftlichen Kündigung
>akzeptiert, wird daraus dennoch keine schriftliche Kündigungn

Der BahnCard-Service scheint zwar in manchen Punkten durchaus
eigenwillig zu handeln, aber den Stunt, eine Kündigung, für die eine
Bestätigung per Sackpost verschickt wurde, die der Kunde in den Akten
hat, als nichtig zu betrachten nur weil die Kündigungserklärung per
E-Mail übermittelt wurde, traue ich nichtmal denen zu.

Martin Schoenbeck

unread,
Jul 3, 2014, 8:06:20 AM7/3/14
to
Hallo Marc,

Marc Haber schrieb:

> Martin Schoenbeck <ms.usene...@schoenbeck.de> wrote:
>>G. Kohl schrieb:
>>> Martin Schoenbeck schrieb/wrote am/on 03.07.2014 10:21
>>>>> .....am Schalter die Prozedur der *schriftlichen*
>>>>> Kuendigung auf meinem 4" Display zu erledigen. Deshalb habe ich ja wie
>>>>> beschrieben, die Dame hoeflich gebeten, das auf ihrem 19" Bildschirm
>>>>> fuer mich zu erledigen.
>>>>
>>>> Eine schriftliche K�ndigung geht weder mit dem einen noch mit dem anderen.
>>>
>>> Selbstvestaendlich ging das wenig spaeter mit Tastatur und Bildschirm.
>>
>>Das t�uscht. Auch wenn die Bahn das anstelle einer schriftlichen K�ndigung
>>akzeptiert, wird daraus dennoch keine schriftliche K�ndigungn
>
> Der BahnCard-Service scheint zwar in manchen Punkten durchaus
> eigenwillig zu handeln, aber den Stunt, eine K�ndigung, f�r die eine
> Best�tigung per Sackpost verschickt wurde, die der Kunde in den Akten
> hat, als nichtig zu betrachten nur weil die K�ndigungserkl�rung per
> E-Mail �bermittelt wurde, traue ich nichtmal denen zu.

Darauf wollte ich auch nicht hinaus. Ich habe meine Bahncard immer schon
per E-Mail gek�ndigt. Aber es ist eben nicht, wie Gerd schrieb, eine
schriftliche K�ndigung. Das geht elektronisch schlicht nicht. Allenfalls
kann man mit qualifizierter Signatur ein einem Schriftdokument
gleichstelltes Dokument erzeugen. Was hier aber ja auch nicht der Fall ist.

Detlev Bartsch

unread,
Jul 3, 2014, 8:33:58 AM7/3/14
to
Am 03.07.14 13:43, schrieb Marc Haber:

> Der BahnCard-Service scheint zwar in manchen Punkten durchaus
> eigenwillig zu handeln, aber den Stunt, eine Kündigung, für die eine
> Bestätigung per Sackpost verschickt wurde, die der Kunde in den Akten
> hat, als nichtig zu betrachten nur weil die Kündigungserklärung per
> E-Mail übermittelt wurde, traue ich nichtmal denen zu.

Das ist dann rechtlich eine Kündigung in Textform, nicht in
Schriftform, darauf wollte Martin mMn hinaus. Niemand hindert
die Bahn daran, dieses anstatt einer schriftlichen Kündigung
zu akzeptieren, nur sollte man das dann bitte eben nicht als
schriftliche Kündigung bezeichnen.


Tschüss
db
Message has been deleted

Marc Haber

unread,
Jul 3, 2014, 1:01:31 PM7/3/14
to
Martin Schoenbeck <ms.usene...@schoenbeck.de> wrote:
>Marc Haber schrieb:
>> Martin Schoenbeck <ms.usene...@schoenbeck.de> wrote:
>>>G. Kohl schrieb:
>>>> Martin Schoenbeck schrieb/wrote am/on 03.07.2014 10:21
>>>>>> .....am Schalter die Prozedur der *schriftlichen*
>>>>>> Kuendigung auf meinem 4" Display zu erledigen. Deshalb habe ich ja wie
>>>>>> beschrieben, die Dame hoeflich gebeten, das auf ihrem 19" Bildschirm
>>>>>> fuer mich zu erledigen.
>>>>>
>>>>> Eine schriftliche Kündigung geht weder mit dem einen noch mit dem anderen.
>>>>
>>>> Selbstvestaendlich ging das wenig spaeter mit Tastatur und Bildschirm.
>>>
>>>Das täuscht. Auch wenn die Bahn das anstelle einer schriftlichen Kündigung
>>>akzeptiert, wird daraus dennoch keine schriftliche Kündigungn
>>
>> Der BahnCard-Service scheint zwar in manchen Punkten durchaus
>> eigenwillig zu handeln, aber den Stunt, eine Kündigung, für die eine
>> Bestätigung per Sackpost verschickt wurde, die der Kunde in den Akten
>> hat, als nichtig zu betrachten nur weil die Kündigungserklärung per
>> E-Mail übermittelt wurde, traue ich nichtmal denen zu.
>
>Darauf wollte ich auch nicht hinaus. Ich habe meine Bahncard immer schon
>per E-Mail gekündigt. Aber es ist eben nicht, wie Gerd schrieb, eine
>schriftliche Kündigung. Das geht elektronisch schlicht nicht. Allenfalls
>kann man mit qualifizierter Signatur ein einem Schriftdokument
>gleichstelltes Dokument erzeugen. Was hier aber ja auch nicht der Fall ist.

Achso.

Ich habe ja mit dem BahnCard-Service seit der Verlagerung aus
Schortens meine ganz eigenen Erfahrungen: BahnCard für SWMBO gekauft,
BahnCard für SWMBO per E-Mail gekündigt, Kündigungsbestätigung nicht
aufgehoben. Nachfolgebahncard zurückgeschickt, weil ja gekündigt,
"Bitte weisen Sie uns nach dass Sie gekündigt haben".

Sowas kann passieren.

Das Jahr später ist dasselbe mit meiner BahnCard passiert. Nur, dieses
Mal _hatte_ ich die Kündigungsbestätigung aufgehoben.

Ein Schelm, wer schlimmes dabei denkt.

Ferdi Albers

unread,
Jul 3, 2014, 2:38:15 PM7/3/14
to
Am 03.07.2014 12:22, schrieb G. Kohl:
> G. Kohl schrieb/wrote am/on 02.07.2014 12:49
>> Gestern wollte ich am oertlichen Bahnhofsschalter meine BC25 (1.Klasse)
>> fristgerecht kuendigen, und ab dann eine neue BC25 fuer die 2. Klasse
>> beantragen.
>> Die Dame am Schalter sagte mir, das sei nicht bei ihr moeglich, ich
>> muesste das schriftlich oder im Internet bei BahnCard-Services tun.
>>
>> Stimmt das, oder war sie nur unfaehig oder faul?
>> Jedenfalls ist soetwas meiner Ansicht nach aeusserst schlechter Service.
>
> Wie ich mittlerweile weiss, kann man das in *fast* jedem Reisezentrum,
> ja sogar in vielen DB-Verkaufsagenturen, erledigen lassen.
> Die Mitarbeiter muessen das nur wollen.

Einen entsprechenden Vordruck habe ich auch in jedem PC. Den fᅵllst Du
mit ein paar persᅵnlichen Daten aus und den packe ich in den Umschlag
mit den Jugend-BahnCard-Bestellscheinen. So einmal/zwei Wochen wird der
abgeschickt. Von mir bekommst Du weder eine Eingangsbestᅵtigung noch
sonstwas, was auf unsere Mitwirkung hinweisen kᅵnnte. Wenn Du damit
leben kannst, OK.
Wer auf einer Bestᅵtigung fᅵr irgendwas besteht, wird auf den
offiziellen Weg verwiesen, da bin ich raus.

Gruᅵ
Ferdi

Thorsten Klein

unread,
Jul 3, 2014, 3:15:23 PM7/3/14
to
Am 03.07.2014 09:39, schrieb Marc Haber:
> Schriftform == Brief oder manchmal Fax
> Textform == Schriftform oder E-Mail.

schriftlich = alles, was man aufschreibt. Siehe
http://www.duden.de/rechtschreibung/schriftlich. Kann auch eine
Handnotiz sein.

"Textform" kennt Onkel Duden hingegen nicht.

Martin Schoenbeck

unread,
Jul 3, 2014, 3:36:19 PM7/3/14
to
Hallo Thorsten,

Thorsten Klein schrieb:

> "Textform" kennt Onkel Duden hingegen nicht.

Richtern und Anw�lten ist in der Hinsicht der Duden reichlich schnurzegal.

Detlev Bartsch

unread,
Jul 3, 2014, 6:01:58 PM7/3/14
to
Am 03.07.14 21:15, schrieb Thorsten Klein:

> "Textform" kennt Onkel Duden hingegen nicht.

Ich hatte dir bereits gestern die Stelle im BGB genannt.


Tschüss
db

Detlev Bartsch

unread,
Jul 3, 2014, 6:05:47 PM7/3/14
to
Am 03.07.14 21:36, schrieb Martin Schoenbeck:

> Richtern und Anw�lten ist in der Hinsicht der Duden reichlich schnurzegal.

Ach, wenn er vor Gericht auch so herumtrollt, haben die wenigstens mal
einen vergn�glichen Tag. Kommt ja je nach Kammer auch nicht so oft
vor. Und einen kurzen Prozess.


Tsch�ss
db

Dennis Reinhardt

unread,
Jul 3, 2014, 9:17:50 PM7/3/14
to
Am 02.07.2014 15:37, schrieb Stephan Bumberger:

> Als Betreff "Kᅵndigung Ihrer Bahncard" auswᅵhlen, die
> Eingangsbestᅵtigung kommt wenige Sekunden nach dem Versenden.

*hust* Eine Eingangsbestᅵtigung ist keine Kᅵndigungsbestᅵtigung.



--


Gruᅵ

Dennis Reinhardt

unread,
Jul 3, 2014, 9:51:40 PM7/3/14
to
Am 03.07.2014 09:39, schrieb Marc Haber:

> Schriftform == Brief oder manchmal Fax
> Textform == Schriftform oder E-Mail.

Und wenn das Stichwort "dokumentenecht" kommt, wird einem schwindelig.
Da ist dann ein unleserliches Fax dokumentenecht wᅵhrend ein 300dpi-JPG
im Anhang einer Email erstmal nicht gerichtsverwertbar ist.

Bis etwa zur Cebit 2012 hat die Bundesdruckerrei ja noch immer die Mᅵr
vom qualifizierten Signieren von Emails mit dem neuen Perso gestreut.
Mittlerweile heiᅵt es aber nur, dass Privatfirmen Zertifikate ausgeben
kᅵnnen. Scrollt man durch die Anbieterliste stellt man fest, dass da
kaum eine Firma bei ist, die an Privatleute Zertifikate rausgibt. Das
Thema ist also erst einmal vom Tisch. Bei dem Debakel mit der
"Ausweis-App" wohl auch besser.

--


Gruᅵ

Dennis Reinhardt

unread,
Jul 3, 2014, 10:00:14 PM7/3/14
to
Am 03.07.2014 15:19, schrieb Juliane Holzt:

> Die dennoch zugeschickte BC habe ich dann zurᅵckgehen lassen (Annahme
> verweigert). Letzter Akt: Man hat die BC-Gebᅵhr trotzdem abgebucht.
> Das habe ich zurᅵckgehen lassen. Ich warte auf den nᅵchsten Akt in
> diesem gar nicht komischen Drama.

Ich tippe auf Post von Infoscore.


--


Gruᅵ

Detlev Bartsch

unread,
Jul 4, 2014, 3:20:05 AM7/4/14
to
Am 04.07.14 03:51, schrieb Dennis Reinhardt:

> Und wenn das Stichwort "dokumentenecht" kommt, wird einem schwindelig.
> Da ist dann ein unleserliches Fax dokumentenecht wᅵhrend ein 300dpi-JPG
> im Anhang einer Email erstmal nicht gerichtsverwertbar ist.

ᅵpfel, Birnen. Mal abgesehen davon, dass eine Bilddatei keine dpi-
Auflᅵsung besitzt, so ist "dokumentenecht" eine Eigenschaft der Tinte
(bzw. des Toners) und nicht des Mediums. Dein JPG eines Geschᅵftsbriefs
ausgedruckt kann durchaus dokumentenecht sein, das Thermo- oder Tinten-
fax hingegen nicht.

> Bis etwa zur Cebit 2012 hat die Bundesdruckerrei ja noch immer die Mᅵr
> vom qualifizierten Signieren von Emails mit dem neuen Perso gestreut.

Das ist dem BGB erstmal egal. Falls man das benutzt (oder gar benutzen
muss) sollte man halt wissen, was man tut. Wie immer im Leben.


Tschᅵss
db

Stephan Bumberger

unread,
Jul 4, 2014, 5:09:59 AM7/4/14
to
Am 04.07.2014 03:17, schrieb Dennis Reinhardt:
> Am 02.07.2014 15:37, schrieb Stephan Bumberger:
>
>> Als Betreff "Kündigung Ihrer Bahncard" auswählen, die
>> Eingangsbestätigung kommt wenige Sekunden nach dem Versenden.
>
> *hust* Eine Eingangsbestätigung ist keine Kündigungsbestätigung.

stimmt, aber ein Zugangsnachweis. Die Kündigungsbestätigung kam dann bei
mir binnen weniger Stunden.


Sebastian Lisken

unread,
Jul 4, 2014, 10:39:08 AM7/4/14
to
Detlev Bartsch <use...@deba.me> wrote:
> Am 04.07.14 03:51, schrieb Dennis Reinhardt:
>
>> Und wenn das Stichwort "dokumentenecht" kommt, wird einem schwindelig.
>> Da ist dann ein unleserliches Fax dokumentenecht w�hrend ein 300dpi-JPG
>> im Anhang einer Email erstmal nicht gerichtsverwertbar ist.
>
> �pfel, Birnen. Mal abgesehen davon, dass eine Bilddatei keine dpi-
> Aufl�sung besitzt

Ohne zu den weiteren Themen etwas sagen zu wollen: wie meinst
du das? Wenn ein JPG durch einen Scan mit 300dpi entstanden ist,
w�rde ich meinen, dass man es auch 300dpi-JPG nennen k�nnte. Und
manche Dateiformate k�nnen auch die dpi-Aufl�sung speichern, JPG ist
eines davon.

Sebastian

Detlev Bartsch

unread,
Jul 4, 2014, 11:35:54 AM7/4/14
to
Am 04.07.14 16:39, schrieb Sebastian Lisken:

> w�rde ich meinen, dass man es auch 300dpi-JPG nennen k�nnte.

Man kann das nennen, wie man m�chte.

�ndert aber nichts daran, dass ein Bild aus Pixeln besteht, die DPI-
Angabe somit bestenfalls einen beschreibenden Charakter hat, aber
keine Bildeigenschaft ist.

> manche Dateiformate k�nnen auch die dpi-Aufl�sung speichern, JPG ist
> eines davon.

Ja, so ein 1x1-Pixel-JPEG in 300dpi unterscheidet sich auch von
dem in 100dpi.

Lesestoff, die erstbesten Google-Treffer zum Thema:
<http://www.photoartpro.com/2009/12/der-ppi-irrtum/>
<http://www.michael-gelfert.de/blog/tutorial/das-dpi-phanomen/>


Tsch�ss
db

Dennis Reinhardt

unread,
Jul 5, 2014, 1:24:23 AM7/5/14
to
Am 04.07.2014 09:20, schrieb Detlev Bartsch:

> ᅵpfel, Birnen. Mal abgesehen davon, dass eine Bilddatei keine dpi-
> Auflᅵsung besitzt, so ist "dokumentenecht" eine Eigenschaft der Tinte

Wie kommst du auf das schmale Brett, das eine Bilddatei keine
"dpi-Auflᅵsung" besitzt? Es ist ein adᅵquates Mittel die Pixeldichte
anzugeben, genau dafᅵr existiert es. Bei A4 wᅵren das ᅵbrigens 2480x3508
bei 300dpi oder "Punkte pro Zoll".

> (bzw. des Toners) und nicht des Mediums. Dein JPG eines Geschᅵftsbriefs
> ausgedruckt kann durchaus dokumentenecht sein, das Thermo- oder Tinten-
> fax hingegen nicht.

Sag das den Gerichten. Da genieᅵen Faxe, weil offiziell nicht
manipulierbar (wers glaubt...) den hᅵheren Status in dem Punkt.

ᅵbrigens: wenn man es ganz genau nimmt, sind nicht einmal Ausdrucke mit
Billigtinte auf Billigpapier dokumentenecht, sofern die BAM nicht eine
passende Verbrauchsmaterialkombi im PTS-Zertifikat angegeben hat.

> Das ist dem BGB erstmal egal. Falls man das benutzt (oder gar benutzen
> muss) sollte man halt wissen, was man tut. Wie immer im Leben.

Wᅵrde mich nicht wundern, wenn DAS genau der Punkt war, wieso die
Bundesdruckerrei (als hᅵchst amtliche Stelle) die Zertifikate nicht
selbst rausgerᅵckt hat, wenn es keine Rechtsgrundlage dafᅵr gibt. Ich
nahm an, das wᅵre mit der letzten ᅵnderung des PAuswG nachgereicht
worden. Offensichtlich nicht.


--


Gruᅵ

Dennis Reinhardt

unread,
Jul 5, 2014, 1:47:28 AM7/5/14
to
Am 04.07.2014 17:35, schrieb Detlev Bartsch:

> ᅵndert aber nichts daran, dass ein Bild aus Pixeln besteht, die DPI-
> Angabe somit bestenfalls einen beschreibenden Charakter hat, aber
> keine Bildeigenschaft ist.

Pixeldichte plus Format Ergeben eine Auflᅵsung. Dokumente werden im
bundesdeutschen Raum normalerweise in DIN A4 ausgegeben. Willst du jetzt
anstatt "300dpi-JPG" lieber "verlustkomprimierte Bilddatei aus
physischer Grᅵᅵe 210x297mm in einer Auflᅵsung von 3508x2480 Punkten"
schreiben? Ich nicht. Man kann sich auch anstellen. :)


> Ja, so ein 1x1-Pixel-JPEG in 300dpi unterscheidet sich auch von
> dem in 100dpi.

Ein JPG mit 1x1Pixel hat 1dpi. Das war jetzt einfach. Format (im Sinne
von Maᅵ) und Pixeldichte ergeben einen eindeutigen Hinweis ob der
Qualitᅵt der Datei, da sind 300dpi deutlich besser als 72dpi, sofern das
Quellmaterial stimmt.

ᅵbrigens: die angekommenen Faxe hier haben 204dpi horizontal und 98dpi
vertikal, die Auflᅵsung kannst du jetzt selbst ausrechnen.


--


Gruᅵ

Detlev Bartsch

unread,
Jul 5, 2014, 3:25:52 AM7/5/14
to
Am 05.07.14 07:24, schrieb Dennis Reinhardt:

> ᅵbrigens: wenn man es ganz genau nimmt, sind nicht einmal Ausdrucke mit
> Billigtinte auf Billigpapier dokumentenecht,

Man braucht da gar nichts genau "nehmen", weil die Dokumentenecht-
heit in ISO 12757-2 festgelegt ist.

Da all das aber nichts mehr mit dem Thema Schrift- vs. Textform und
noch weniger mit der Bahn zu tun hat, belasse ich es an dieser Stelle
einfach mal damit.


Tschᅵss
db

Detlev Bartsch

unread,
Jul 5, 2014, 3:27:51 AM7/5/14
to
Am 05.07.14 07:47, schrieb Dennis Reinhardt:

> Ein JPG mit 1x1Pixel hat 1dpi.

Danke fᅵr die Bestᅵtigung meiner These.

Das war jetzt einfach.

Stimmt. Du hast es einfach nicht verstanden.


Tschᅵss
db

Ralf Gunkel

unread,
Jul 5, 2014, 6:11:31 AM7/5/14
to
Am 05.07.14 07:47, schrieb Dennis Reinhardt:
>Am 04.07.2014 17:35, schrieb Detlev Bartsch:
>
...
>
>
>> Ja, so ein 1x1-Pixel-JPEG in 300dpi unterscheidet sich auch von
>> dem in 100dpi.
>
>Ein JPG mit 1x1Pixel hat 1dpi. Das war jetzt einfach.

Whow, du hast einen Drucker der einen Dot beliebiger grösse ausspucken kann?
Also frei skalierbar zwischen 0,01mm und 30cm Kantenlänge?
Faszinierend.

Stufe 2.
Den einen Pixel dann mit 1200dpi scannen.

:-)

Gruss Ralf
--
"Sicherungstechnik ist praktizierte Paranoia. Und das ist gut so." Dirk
Moebius in deb*

Dennis Reinhardt

unread,
Jul 5, 2014, 7:22:26 AM7/5/14
to
Am 05.07.2014 12:11, schrieb Ralf Gunkel:

> Whow, du hast einen Drucker der einen Dot beliebiger grᅵsse ausspucken kann?
> Also frei skalierbar zwischen 0,01mm und 30cm Kantenlᅵnge?
> Faszinierend.

Wenn ich einen Punkt aufs Blatt mache, bleibt es ein Punkt pro Zoll,
egal wie groᅵ. :) ich habe mich nur gegen die Aussage gewehrt,
"300dpi-JPEG" wᅵre nicht verstᅵndlich genug im Sinne einer
Qualitᅵtsaussage. Wenn man es halt sooo sehr auf die Goldwaage legt,
kann man natᅵrlich auch eine komplett schwarze DIN A4 Seite in 300dpi
drucken und/oder scannen. Es ging halt um den Unterschied zwischen einem
"sauberen" Scan und dem Pixelmatsch der nach dem G3-Encoden,
ᅵbertragen(ggf. noch irgendwo analog oder per VoIP) und decodieren auf
der anderen Seite ankommt.


> Stufe 2.
> Den einen Pixel dann mit 1200dpi scannen.

Nunja, bei gleichem Format (also in dem Fall A4) wᅵrde der eine Punkt
halt auf das vierfache interpoliert werden. Supi. :)


--


Gruᅵ

Dennis Reinhardt

unread,
Jul 5, 2014, 7:06:42 AM7/5/14
to
Am 05.07.2014 09:27, schrieb Detlev Bartsch:

> Stimmt. Du hast es einfach nicht verstanden.

Doch. Du willst doch jetzt wohl nicht mit 0,00...1dpi angekommen?
Ich denke eher du kannst es nicht haben wenn du nicht das letzte Wort
hast? Bist du eigentlich immer so rechthaberisch? Prost Mahlzeit.


--


Gruᅵ
Message has been deleted

Detlev Bartsch

unread,
Jul 5, 2014, 10:03:57 AM7/5/14
to
Am 05.07.14 13:22, schrieb Dennis Reinhardt:

> Wenn ich einen Punkt aufs Blatt mache, bleibt es ein Punkt pro Zoll,
> egal wie groᅵ. :)

Muss man den Satz verstehen?

> ich habe mich nur gegen die Aussage gewehrt,
> "300dpi-JPEG" wᅵre nicht verstᅵndlich genug im Sinne einer
> Qualitᅵtsaussage.

Ein 300-dpi-JPEG ist keine Qualitᅵtsaussage. Ein Scan mit 300dpi,
ja, darunter kann man sich etwas vorstellen, aber Bilddateien sind
und bleiben einheitslos, die dpi kommen erst wieder bei der Ausgabe
ins Spiel. Und selbst wenn man mal davon ausgeht, es gᅵbe dieses JPEG,
so hᅵngt die Qualitᅵt auch von der eingestellten Kommpressionsrate ab
und die DPI des Scans sagen alleine gar nichts ᅵber die Qualitᅵt aus.

> Nunja, bei gleichem Format (also in dem Fall A4) wᅵrde der eine Punkt
> halt auf das vierfache interpoliert werden. Supi. :)

Es wird nur dann etwas interpoliert, wenn die tatsᅵchliche Scanauflᅵsung
geringer ist.


Tschᅵss
db

Detlev Bartsch

unread,
Jul 5, 2014, 10:19:15 AM7/5/14
to
Am 05.07.14 13:06, schrieb Dennis Reinhardt:

> Ich denke eher du kannst es nicht haben wenn du nicht das letzte Wort
> hast? Bist du eigentlich immer so rechthaberisch? Prost Mahlzeit.

Du darfst natᅵrlich denken, was du mᅵchtest.


Beispiel aus der Praxis:
http://www.mediengestalter.info/forum/7/jpg-in-300-dpi-110514-1.html

Zitat:
'Eine Redaktion hat von mir ein Foto angefordert und der Redakteur
meinte am Telefon...

"Mailen Sie es mir halt als JPG aber bitte mit mindestens 300 dpi..."'

Wenn man das selbst in der Praxis so oder so ᅵhnlich (zu) oft gehᅵrt
hat, und auf Nachfragen nach der physikalischen Grᅵᅵe (zu) oft ᅵhnlich
schlaue Antworten wie von dir kamen, reagiert man mit der Zeit auf
diese "Experten" sehr allergisch.


Tschᅵss
db

F.a.l.k-Sch.a.d.e

unread,
Jul 5, 2014, 10:58:01 AM7/5/14
to
Am 05.07.2014 13:06, schrieb Dennis Reinhardt:

> hast? Bist du eigentlich immer so rechthaberisch? Prost Mahlzeit.
>
LOL

Message has been deleted

Sebastian Lisken

unread,
Jul 8, 2014, 7:59:33 PM7/8/14
to
Eigentlich stimmen wir �berein. Aber urspr�nglich ging es darum, ob
ein Fax eher als dokumentenecht anzusehen ist als ein "300-dpi-JPEG" im
Anhang einer Mail. Da ist ja noch ein Bezug auf ein Papier und dessen
Ma�e in der Aussage enthalten und durchaus relevant. Ein Dokument
auf Papier ist durch einen Scan mit 300 dpi gut repr�sentiert, war
die Aussage. Relevant ist f�r die Entscheidung tats�chlich die beim
Scannen verwendete Aufl�sung. Das war die intendierte Aussage, und
nicht etwa, dass es darauf ank�me, welche Aufl�sung in den Metadaten
der Datei gespeichert wurde. Also hei�t hier "300-dpi-JPEG" nicht
"JPEG-Datei mit der Behauptung '300 dpi' in den Metadaten" sondern
"JPEG-Datei als Ergebnis eines Scans mit 300 dpi". Jedenfalls wage
ich mal diese Interpretation.

Neben den in den Links genannten Siutationen, bei denen die Gr��e
eines Bildes in Pixel und nicht ein dpi-Ma� relevant ist, gibt es
eben auch andere, in denen es nur auf die dpi ankommt.

Sebastian

Dennis Reinhardt

unread,
Jul 8, 2014, 11:08:50 PM7/8/14
to
Am 09.07.2014 01:59, schrieb Sebastian Lisken:

> "JPEG-Datei mit der Behauptung '300 dpi' in den Metadaten" sondern
> "JPEG-Datei als Ergebnis eines Scans mit 300 dpi". Jedenfalls wage
> ich mal diese Interpretation.

So wollte ich das eigentlich auch verstanden wissen. :) Eigentlich sogar
noch einfacher: "da steckt mehr lesbare Info drin als in dem Rasterfax"
um es mal plump zu formulieren. Ansonsten sollte man ja davon ausgehen,
dass DIN A4 gemeint ist, speziell da bei uns A4 ja eigentlich ein
gᅵngiges Dokumentenformat im Behᅵrdenwesen ist(merkwᅵrdige Sonderfᅵlle
vielleicht mal auᅵen vor).

Grᅵᅵe!

Markus Ermert

unread,
Jul 10, 2014, 6:02:52 AM7/10/14
to
Dennis Reinhardt <nn...@delphin-homepage.de> wrote:
>
> Pixeldichte plus Format Ergeben eine Auflösung.

Nein. Pixeldichte (Punkte pro Zoll) IST die Auflösung.

> Ein JPG mit 1x1Pixel hat 1dpi. Das war jetzt einfach.

Das war offenbar schwer, es stimmt nämlich nicht. Ein jpg mit einem Pixel
enthält genau ein Pixel. Wie viele das pro Zoll (dots per inch) sind, kann
man nur sagen, wenn man weiß, wie groß der Punkt ist.
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