Martin Schoenbeck <
ms.usene...@schoenbeck.de> wrote:
>Marc Haber schrieb:
>> Martin Schoenbeck <
ms.usene...@schoenbeck.de> wrote:
>>>G. Kohl schrieb:
>>>> Martin Schoenbeck schrieb/wrote am/on 03.07.2014 10:21
>>>>>> .....am Schalter die Prozedur der *schriftlichen*
>>>>>> Kuendigung auf meinem 4" Display zu erledigen. Deshalb habe ich ja wie
>>>>>> beschrieben, die Dame hoeflich gebeten, das auf ihrem 19" Bildschirm
>>>>>> fuer mich zu erledigen.
>>>>>
>>>>> Eine schriftliche Kündigung geht weder mit dem einen noch mit dem anderen.
>>>>
>>>> Selbstvestaendlich ging das wenig spaeter mit Tastatur und Bildschirm.
>>>
>>>Das täuscht. Auch wenn die Bahn das anstelle einer schriftlichen Kündigung
>>>akzeptiert, wird daraus dennoch keine schriftliche Kündigungn
>>
>> Der BahnCard-Service scheint zwar in manchen Punkten durchaus
>> eigenwillig zu handeln, aber den Stunt, eine Kündigung, für die eine
>> Bestätigung per Sackpost verschickt wurde, die der Kunde in den Akten
>> hat, als nichtig zu betrachten nur weil die Kündigungserklärung per
>> E-Mail übermittelt wurde, traue ich nichtmal denen zu.
>
>Darauf wollte ich auch nicht hinaus. Ich habe meine Bahncard immer schon
>per E-Mail gekündigt. Aber es ist eben nicht, wie Gerd schrieb, eine
>schriftliche Kündigung. Das geht elektronisch schlicht nicht. Allenfalls
>kann man mit qualifizierter Signatur ein einem Schriftdokument
>gleichstelltes Dokument erzeugen. Was hier aber ja auch nicht der Fall ist.
Achso.
Ich habe ja mit dem BahnCard-Service seit der Verlagerung aus
Schortens meine ganz eigenen Erfahrungen: BahnCard für SWMBO gekauft,
BahnCard für SWMBO per E-Mail gekündigt, Kündigungsbestätigung nicht
aufgehoben. Nachfolgebahncard zurückgeschickt, weil ja gekündigt,
"Bitte weisen Sie uns nach dass Sie gekündigt haben".
Sowas kann passieren.
Das Jahr später ist dasselbe mit meiner BahnCard passiert. Nur, dieses
Mal _hatte_ ich die Kündigungsbestätigung aufgehoben.
Ein Schelm, wer schlimmes dabei denkt.