Ulf Kutzner <
Ulf.K...@web.de> wrote:
> Ist wohl schon, vgl. zu Any E.3 und D.2 aus
Also, ich habe heute morgen eine email-Bestätigung zur Nutzung der
SEPA-Funktion bekommen. Ich habe gefunden, wo ich mich EINLOGGEN und
AUSLOGGEN kann, aber nichts wo ich mich EINCHECKEN kann. Ich hoffe,
damit ist das gleiche gemeint. (E.1.1 Fahrt beginnen). Trotzdem
wird/wurde mir nichts angezeigt.
Und auch wenn ich mich jetzt wiederhole: ES GIBT KEINEN
*Check-in-Button* in der Äpp. Wie soll ich da die "eine gültige
Fahrtberechtigung" erhalten (immer noch E.1.1)
Und wenn wir schon bei AGB sind:
In E.2 steht u.a.
" 3 einen auf deinem Smartphone zugelassenen Zugang zum
Internet, der eine Internetverbindung ermöglicht
"
Wer vergibt die "Zulassung" für meinen Internetzugang???
Und:
"die eingeschalteten Dienste GPS, Bluetooth und Motion-Technologie an
deinem Smartphone, mit dem du hvv Any nutzen möchtest."
Eine "Motion-Technologie" ist mir für das Geräte nicht bekannt.
Blu(e)tooth ist zwar MEIST an, aber wenn ein anderes Gerät (Kameras,
Tablett) BT an meinem Händie arbeiten will, was ist dann? Wenn ich
zwischen zwei Fahrten BT aus machen muß (für die Kamera) und vergesse,
es vor weiterfahrt wieder anzuschalten, ist das dann schon
"Schwarzfahren"? Echt blödes System.
D.2:
"Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften bzw.
unvollständigen Übertragung der Fahrkarten oder der hvv Any
Fahrtberechtigung bist du verpflichtet, anderweitig eine gültige
Fahrkarte zu erwerben."
Wie soll ich vor Fahrtbeginn erkennen, ob das System funktioniert, wenn
eine Fahrt erst durch beginn der Fahrt als Fahrt erkannt wird? Denn mit
der hvv ÄPP muß ich ja vor Einsteigen die Fahrkarte lösen. Saublödes
System.