Marc Haber wrote:
> Wird bei Optionen nicht auch der Preis festgelegt?
Doch, aber Alstom beruft sich hier offenbar auf inzwischen veränderte
Normen. Das Zauberwort heisst dann "vertraglich nicht gebundene
Leistungen", und darüber kann man vor Gericht lange streiten. Das Ziel
jedes Zivilprozesses ist ein Vergleich, und vielleicht will Alstom hier
auch nur ausprobieren, ob das reiche Basel dieses Spiel beherrscht...
Gruss
Patrick