Edmund
--
Neueste Nachrichten (Lkr. Muenchen-Nord) 04.03.1999
Fahren mit drei Streifen
SPD fordert vom MVV Beachtung von Gerichtsurteil
Ismaning - Seit der SPD-Gemeinderat Reiner Knaeusl vor Gericht erfolgreich
drei Streifen fuer die MVV-Benutzung von Ismaning nach Muenchen
durchgefochten hat, seitdem fahren offenbar einige Ismaninger auch mit diesem
Tarif, ohne beanstandet zu werden. Das berichtet jedenfalls der
SPD-Ortsverein im juengsten Gemeindemitteilungsblatt. Der
SPD-Landtagsabgeordnete Peter Paul Gantzer will jetzt bei der Regierung von
Oberbayern erreichen, dass der MVV bei seiner Tarifreform fuer 1999 diese
Kombination von Kurzstrecken und Zonentarif nicht mehr per Klausel verbietet.
Die Klage der Kommunen am Stadtrand von Muenchen ist alt: Vier Streifen sind
abzustempeln, wenn man mit den Verkehrsmitteln des Muenchner Verkehrsverbunds
direkt in die Landeshauptstadt will, obwohl teilweise nicht einmal einen
Kilometer weiter schon die Kurzstrecke, fuer die zwei Streifen gelten,
beginnt. Der Ismaninger SPD-Gemeinderat Knaeusl hatte die Idee: Fuer die
Fahrt von Ismaning bis Unterfoehring reicht ein Streifen, wenn man dort
aussteigt und neu stempelt, braucht man noch einmal zwei, also sollten auch
drei Streifen genuegen, um direkt in die Stadt fahren koennen. Er tat das und
zeigte sich gleich selbst an.
Das Amtsgericht Muenchen folgte in seinem Urteil vom Oktober 1990 Knaeusls
Argumentation. Die Klausel, mit welcher der MVV diese Kombination bei nicht
unterbrochenen Fahrten verbiete, sei unwirksam. Sie verstosst laut Gericht
gegen den Gleichheitsgrundsatz. Theoretisch koenne der Fahrgast nur formal
aus- und wieder einsteigen und so die Fahrt unterbrechen. Drei Streifen
stellen nach diesem Gerichtsurteil einen gueltigen Fahrausweis dar.
Bisher hat der MVV jedoch noch nicht auf dieses Urteil reagiert. Ismaninger,
die mit drei Streifen nach Muenchen fahren, blieben allerdings trotz
Kontrollen unbeanstandet, wie SPD-Ortsvorsitzende Luise Stangl im
Gemeindeblatt berichtet. Nur wenige wuerden ueberhaupt von dieser
Moeglichkeit Gebrauch machen, da die meisten MVV-Benutzer im Besitz einer
Zeitkarte seien. Knaeusl fordert den MVV auf, das Urteil endlich zu
respektieren.
Gantzer will die Konsequenz des Richterspruchs in den neuen Tarifen, die vom
1. Juni dieses Jahres an gelten, festgeschrieben sehen. Er hat deshalb an den
Regierungspraesidenten Werner-Hans Boehm geschrieben, dessen Behoerde der
Tarifreform noch zustimmen muss. Die Regierung solle dem Gleichheitssatz
endlich zu seinem Recht verhelfen, fordert der Abgeordnete. kg
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>Die Klausel, mit welcher der MVV diese Kombination bei nicht
>unterbrochenen Fahrten verbiete, sei unwirksam. Sie verstosst laut Gericht
>gegen den Gleichheitsgrundsatz. Theoretisch koenne der Fahrgast nur formal
>aus- und wieder einsteigen und so die Fahrt unterbrechen. Drei Streifen
>stellen nach diesem Gerichtsurteil einen gueltigen Fahrausweis dar.
Genial. Das Prinzip kann prima uebertragen werden auf DB-Tarif und
andere Verbundtarife.
DB: (umsatzsteuerrechtlich begruendetes) Verbot, mehrere aneinander
anstossende Fahrausweise unter 50 km fuer Strecken ueber 50 km zu
verwenden, Hoppertickets
VRS: Zum Beispiel Koeln - Bad Honnef fuer 7 statt 8 Streifen (5 bis
Koenigswinter, 2 bis Bad Honnef).
VRR: Zweimal Preisstufe B statt einmal Preisstufe C
Diverse Kombinationen aus DB- und Verbundtarifen (VRR-Zusatzticket!)
etc. pp.
Aber der MVV ist nicht verpflichtet worden, den "Besttarif" freiwillig
anzugeben?
Die Begruendung mit aus- und wieder einsteigen impliziert, dass nicht
an Tarifgrenzen ohne Haltestelle und nicht an Bahnhoefen ohne Halt
gestueckelt werden kann.
--
Kai Borgolte, Bonn
> Aber der MVV ist nicht verpflichtet worden, den "Besttarif" freiwillig
> anzugeben?
Nein. Es ging nur ganz konkret um die Strafbarkeit des 3-Streifen-Fahrens in
einem Einzelfall.
> Die Begruendung mit aus- und wieder einsteigen impliziert, dass nicht
> an Tarifgrenzen ohne Haltestelle und nicht an Bahnhoefen ohne Halt
> gestueckelt werden kann.
Beim MVV ist die Lage anders, da Normal- und Kurzstreckentarif nach
verschiedenen Prinzipien funktionieren und sich ueberlagern.
Z.B. Deisenhofen - Siemenswerke (S27 / BOB) sind 2 (S-)Bahn-Stationen
entfernt. Beim MVV bedeutet dies automatisch Kurzstrecke (bis auf Ausnahmen
wie Flughafen). ==> 1 Streifen
Siemenswerke liegt aber andererseits komplett (und auch schon ziemlich tief,
also keinesfalls auf der Tarifgrenze) im MVV-Innenraum, dass ist die mittlere
Zone, die ganz Muenchen enthaelt. Innerhalb dieser Zone faehrt man aber
ueberall fuer 2 Streifen.
Mit Aussteigen und zusaetzlich stempeln in Siemenswerke (man kann dort mit
etwas Fussweg auf U Obersendling umsteigen) waere eine Fahrt Deisenhofen -
Marienplatz mit 3 Streifen auch aus Sicht des MVV legal. Das Gerichtsurteil
wuerde - aus Fahrgastsicht interpretiert - dies nun auch ohne Umsteigen
erlauben. Das klappt hier sogar auf der noch weiteren Strecke Sauerlach -
Marienplatz. Wobei sich direkt die Frage stellt, gilt das auch, wenn man mit
der S2 ueber Giesing-Ostbhf faehrt.
Naeheres zum MVV-Tarif unter http://www.mvv-muenchen.de/ (wappnet euch mit
Geduld - laeuft entweder gar nicht oder langsam - der MVV hat bei Auswahl
seiner Software-Ersteller genausoviel Kompetenz wie anderswo auch). Ein
alternatives Tarifmodell fuer den MVV findet sich bei PRO BAHN Muenchen unter
http://www.informatik.uni-muenchen.de/~bartha/pb-m/tarif/
Gruesse
Edmund
>E.Laut...@gmx.de schrieb:
>
>>Die Klausel, mit welcher der MVV diese Kombination bei nicht
>>unterbrochenen Fahrten verbiete, sei unwirksam. Sie verstosst laut Gericht
>>gegen den Gleichheitsgrundsatz. Theoretisch koenne der Fahrgast nur formal
>>aus- und wieder einsteigen und so die Fahrt unterbrechen. Drei Streifen
>>stellen nach diesem Gerichtsurteil einen gueltigen Fahrausweis dar.
>
>Genial. Das Prinzip kann prima uebertragen werden auf DB-Tarif und
>andere Verbundtarife.
Über dem Amtsgericht München schwebt zwar in dem konkret geschilderten
Ausgangsfall der blaue Himmel der Rechtskraft, aber es ist schon nicht
sicher, ob ein anderer Spruchkörper desselben Gerichts bei gleicher
Ausgangslage zum selben Ergebnis kommt. Und ein Grundrecht zu bemühen,
um eine - letztlich - Preisbestimmungsklausel zu "kippen", da dürften
dogmatische Kanonen auf die Spatzen der Streifenkarte schießen.
Beispiel, wo Urteile auch nicht zu einer Tarifänderung geführt haben:
Bezüglich des VRN-Tarifs ist m.W. das AG Ludwigshafen (Rhein) -
allerdings wohl alle Dezernate - allein geblieben, ihn mehr oder
minder in Bausch und Bogen zu verwerfen. Die anderen Gerichte im
VRN-Gebiet, egal aus welchem der drei Bundesländer, halten den Tarif
nicht für gegen die Unklarheitenregel des AGB-Gesetzes verstoßend.
Die hilft aber bei Preisbestimmungsklauseln nicht weiter.
>DB: (umsatzsteuerrechtlich begruendetes) Verbot, mehrere aneinander
>anstossende Fahrausweise unter 50 km fuer Strecken ueber 50 km zu
>verwenden, Hoppertickets
Da wäre ich sehr, sehr vorsichtig mit dem, was Du forderst. Der Schuß
kann nur nach hinten losgehen! Die Umsatzsteuervergünstigung für den
Nahverkehr hat erstaunlicherweise seit der Einführung des
Mehrwertsteuersystems während der Großen Koalition unter Kiesinger
(Finanzminister: Strauß, Verkehrsminister: Leber) den Begehrlichkeiten
des erstgenannten Ministeriums standgehalten. Sie bezieht ihre
Rechtfertigung (auch aus europarechtlichem Blickwinkel) ausschließlich
in der Unterstellung des Steuergesetzgebers, daß ÖPNV - wie alle
anderen umsatzsteuerbegünstigten Tatbestände - zur _Grund_versorgung
gehört. Ich halte schon diese Ausgangsannahme keineswegs für zwingend.
Allerdings fällt es mit zunehmender Reiseweite immer schwerer, diese
Begründung aufrecht zu erhalten. Meine Urlaubsfahrt nach xy, Deine
Dienstreise nach abc, die zählen alle _nicht_ zu den
Grundbedürfnissen.
Eine Aufhebung der steuerlichen Unterschiede zwischen Nah- und
Fernverkehr führt zwingend dazu, den gesamten Nahverkehr dem
Regelsteuersatz zu unterwerfen. Schau Dir nur mal ein SWT genau an,
bekanntlich ein Produkt von DBRegio. Allerdings wird dieser
Leistungsaustausch mit 16% besteuert, weil SWT-immanent die Begründung
für die Steuerbegünstigung fehlt.
Okay, die 50km-Grenze ist ärgerlich; aber so ist das nun mal mit
_jeder_ Pauschalierung, die irgendwo im Steuerrecht eingearbeitet ist.
>VRS: Zum Beispiel Koeln - Bad Honnef fuer 7 statt 8 Streifen (5 bis
>Koenigswinter, 2 bis Bad Honnef).
>
>VRR: Zweimal Preisstufe B statt einmal Preisstufe C
>
>Diverse Kombinationen aus DB- und Verbundtarifen (VRR-Zusatzticket!)
>
>etc. pp.
Eigentlich sollten sich die Tarifgenehmigungsbehörden - wie das in der
Ausgangsmessage durchklingt - Gedanken machen, welche sprachlichen und
inhaltlichen Paradoxa die Verkehrsunternehmen einreichen. Es ist deren
ureigenste Aufgabe, derartiges nicht zu genehmigen. Wenn das vielfach
doch geschieht und die Rechtsprechung als Reparaturbetrieb gebraucht
wird, ist das kritik- und abhilfewürdig. Da kann ein Insistieren eines
betroffenen Abgeordneten nützlich sein; zielführender ist wohl ein
Engagement von Verbraucherorganisationen.
>
>Aber der MVV ist nicht verpflichtet worden, den "Besttarif" freiwillig
>anzugeben?
Dahingehend darf weder im Individualprozeß, über den die
Originalnachricht berichtet, erkannt werden noch in einem
Verbandsklageverfahren. Das Gericht kann nur entscheiden, daß eine
bestimmte Klausel - im speziellen Fall / generell - nicht angewendet
werden darf, aber nicht nach eigenem Befinden eine neue/abgeänderte
Klausel "erfinden".
>Die Begruendung mit aus- und wieder einsteigen impliziert, dass nicht
>an Tarifgrenzen ohne Haltestelle und nicht an Bahnhoefen ohne Halt
>gestueckelt werden kann.
Um das näher einzuschätzen, braucht's etwas mehr als ein mittelbares
Zitat.
> >Aber der MVV ist nicht verpflichtet worden, den "Besttarif" freiwillig
> >anzugeben?
>
> Dahingehend darf weder im Individualprozeß, über den die
> Originalnachricht berichtet, erkannt werden noch in einem
> Verbandsklageverfahren. Das Gericht kann nur entscheiden, daß eine
> bestimmte Klausel - im speziellen Fall / generell - nicht angewendet
> werden darf, aber nicht nach eigenem Befinden eine neue/abgeänderte
> Klausel "erfinden".
Hmmm, ein Fahrgast kann natuerlich den Verkehrsbetrieb auf ueberzahlte
1,20 DM verklagen...
Gruss, ULF
--
_______________________________________________________________________________
Ulf Kutzner
Backhaushohl 46
D-55128 Mainz
_______________________________________________________________________________
>Hmmm, ein Fahrgast kann natuerlich den Verkehrsbetrieb auf ueberzahlte
>1,20 DM verklagen...
Wenn das eine hinreichende Zahl macht und die Prozesse gewonnen
werden, dann wird vielleicht auch der verstockteste Tarifaufsteller
zur Raison kommen und die inkriminierte Klausel von sich aus bei der
folgenden Anpassung nicht mehr aufnehmen.
mfg Matthias Dörfler
Gerade im VRR könnte man mit dieser Methode die Fahrpreise teilweise
deutlich reduzieren. Beispiel:
Essen Hbf - Düsseldorf Hbf (Preisstufe C): 13,00 DM
aber:
Essen Hbf - Essen-Werden (Preisstufe A): 3,20 DM
Essen-Werden - Düsseldorf Hbf (Preisstufe B): 6,00 DM
zusammen: 9,20 DM
Gibt es woanders einen vergleichbaren Fall, dass sich der Preis bei
zwei aufeinanderfolgenden Preisstufen mehr als verdoppelt?
Gruß
E.S.
> >Hmmm, ein Fahrgast kann natuerlich den Verkehrsbetrieb auf ueberzahlte
> >1,20 DM verklagen...
>
> Wenn das eine hinreichende Zahl macht und die Prozesse gewonnen
> werden, dann wird vielleicht auch der verstockteste Tarifaufsteller
> zur Raison kommen und die inkriminierte Klausel von sich aus bei der
> folgenden Anpassung nicht mehr aufnehmen.
Oder bei der Genehmigungsbehoerde Widerspruch gegen die naechste
Tarifgenehmigung einlegen?
>On Sat, 6 Mar 1999, Matthias Doerfler wrote:
>
>> >Hmmm, ein Fahrgast kann natuerlich den Verkehrsbetrieb auf ueberzahlte
>> >1,20 DM verklagen...
>>
>> Wenn das eine hinreichende Zahl macht und die Prozesse gewonnen
>> werden, dann wird vielleicht auch der verstockteste Tarifaufsteller
>> zur Raison kommen und die inkriminierte Klausel von sich aus bei der
>> folgenden Anpassung nicht mehr aufnehmen.
>
>Oder bei der Genehmigungsbehoerde Widerspruch gegen die naechste
>Tarifgenehmigung einlegen?
Ist die Frage, was erfolgversprechender ist.
mfg Matthias Dörfler
rp1...@rp-plus.de quälte ihre/seine Tastatur,um folgenden Text zu schreiben:
rp1...@rp-plus.de pijnigde haar/zijn toetsenbord,om volgende tekst te schrijven:
> Essen Hbf - Düsseldorf Hbf (Preisstufe C): 13,00 DM
> aber:
> Essen Hbf - Essen-Werden (Preisstufe A): 3,20 DM
> Essen-Werden - Düsseldorf Hbf (Preisstufe B): 6,00 DM
> zusammen: 9,20 DM
A gilt übrigens bis Kettwig Stausee
aber die alte Preisstufe 2 hätte nur bis Essen-Werden gegolten,.
Und Du müßtest eben in Hügel,Werden,Kettwig oder Kettwig Stausee erneut
abstempeln.
> Gibt es woanders einen vergleichbaren Fall, dass sich der Preis bei
> zwei aufeinanderfolgenden Preisstufen mehr als verdoppelt?
Nun,ganz ungerecht finde ich das nicht,denn über Duisburg ist es mit dem RE 1
etwas schneller als über Ratingen :-)
Doei ! ||_______________ Tot het volgende briefje
||| |
Dennis ||| Meersen | PGP-Request: betref "##"
|||_____________|
|| ICQ: 8093515 ||
___Z_________ __________________________ ____________________________
| o o | | DEN...@FUNLINE.GUN.DE | | http://members.aol.com/ |
| NS N.V. |-| DEN...@DENNIS.WMB.DE |-| DennisXXXX of fahrplaene |
°-o=o---o=o-° °-o=o------o==o------o=o-° °-o=o----o=o----o=o----o=o-°
=========================================================================
De trein naar Vlissingen hebt een vertraging van ongeveer tien minuten.
Herhaling: De trein naar Vlissingen hebt een vertraging van ongeveer tien
minuten.
>Nun,ganz ungerecht finde ich das nicht,denn über Duisburg ist es mit dem RE 1
>etwas schneller als über Ratingen :-)
Ueber Muelheim Hbf statt Essen-Werden ergibt sich die gleiche
Rechnung.
--
Kai Borgolte, Bonn
Ja, s. u.
Erst mal ein ähnliches Beispiel VRS.
Das Beispiel ist nicht irgendwie konstruiert, sondern von meinem Wohnort aus
praktiziert.
Herchen - Köln-Innenstadt (Preisstufe D) 14,20 DM
gibt es auch als Streifenkarte zu 12,80 DM
Karte mit 8 Streifen kaufen, alle 8 Streifen entwerten,
1,40 DM gespart - eigentlich Kundenverar..., oder ?)
weitere Alternative:
Herchen - Eitorf (Preisstufe A) 3,40 DM
Eitorf - Köln-Innenstadt (Preisstufe C) 8,90 DM
zusammen 12,10 DM
oder (zur totalen Verwirrung):
Herchen - Eitorf (2 Streifen) 3,20 DM
Eitorf - Köln-Innenstadt (5 Streifen) 8,00 DM
zusammen (7 statt 8 Streifen) 11,20 DM
(Preise anteilig vom Streifenkartenpreis 12,80 DM gerechnet)
Noch krasser wird es bei Kindern. Sie müssen immer die Hälfte der
Streifenanzahl entwerten. Bei Preisstufe C aber nur 2 Streifen [2,5 ist
technisch zu schwierig :-)] .
Noch ein Beispiel gefällig ?:
24-Stunden-Ticket (ab 9 Zonen, gleichzeitig Netzkarte) kostet 35,00 DM. Wird
z. B. benötigt, wenn man an einem Tag gleichzeitig nach Köln und Bonn fahren
will (oder 2 x nach Köln (übertragbar)).
Spartip:
Mit Einzelfahrschein A (3,40 DM) nach Eitorf. Dort 24-Stunden-Karte
(Preisstufe C) zu 21,00 DM. Damit sind Bonn und Köln erreichbar. Die
abendliche Rückfahrt Eitorf - Herchen ist ebenfalls enthalten (von Eitorf 8
Zonen in alle Richtungen).
Zum Stichwort Preisverdoppelung:
Bei Streifenkarten Kinder:
Preisstufe K,A und b: 1,60 DM
Preisstufe C: 3,20 DM
Preisstufe D: 6,40 DM
Auswirkungen bzw. Tricks s. o.
Weitere Basteleien sind mit Hilfe von
http:///www.vrsinfo.de/frame/index.html jederzeit selbst zusammenstellbar.
Gruß,
Ingo
DB-KBS 460
Stephan
Fuer Zeitkarten ist das ausdrueckluch zugelassen. Fuer Tageskarten
mueszte es m.E. auch gehen. Nur die Aneinanderreihung von Einzel-
und/oder Streifenkartenabschnitten ist verboten.
Michael Kauffmann
>Noch ein Beispiel gefällig ?:
>
>24-Stunden-Ticket (ab 9 Zonen, gleichzeitig Netzkarte) kostet 35,00 DM. Wird
>z. B. benötigt, wenn man an einem Tag gleichzeitig nach Köln und Bonn fahren
>will (oder 2 x nach Köln (übertragbar)).
Nein, das 24-Stunden-Ticket ist offiziell nicht uebertragbar, im
Gegensatz zum 3-Tages-Ticket.
Du kannst aber auch mit der Preisstufe C von Herchen aus Koeln Mitte
erreichen. Ist leider nur zu empfehlen, wenn man Spass an Diskussionen
hat und einen VRS-Tarifprospekt mit sich fuehrt (vor allem den
Eierplan, am besten gleich mit eingemaltem Geltungsbereich).
Letztes Jahr habe ich ein ausfuehrliches Posting zu dem Thema vom
Stapel gelassen; http://www.dejanews.com/getdoc.xp?AN=317059827 .
--
Kai Borgolte, Bonn
Kai.Bo...@home.ivm.de quälte ihre/seine Tastatur,um folgenden Text zu schreiben:
Kai.Bo...@home.ivm.de pijnigde haar/zijn toetsenbord,om volgende tekst te schrijven:
> Ueber Muelheim Hbf statt Essen-Werden ergibt sich die gleiche
> Rechnung.
Stimmt,aber nur weil MH Hbf gnädigerweise Waben 340/342 und 344 umfaßt. Nur
durch Wabe 342 bleibt es A und das natürlich nur aus Essen-Mitte (Wabe 350)
oder Borbeck (Wabe 352) oder Haarzopf/Kettwig (Wabe 450),nicht aus ganz
Essen. Ändert aber wiederum nichts daran,daß man für diesen "Spartarif" in
Mülheim neu abstempeln müßte.
Doei ! ------------------
| NIEUWVLIET-BAD |
Dennis | gem. Oostburg |
------------------
e-Mail: ||
DEN...@FUNLINE.GUN.DE || http://members.aol.com/DennisXXXX
DEN...@DENNIS.WMB.DE || of /fahrplaene
||
ICQ: 8093515 || PGP-Request: betref "##"
-------------------------------------------------------------------------
CONNECT 38400/REL - NO CARRIER
Wenn man Streifenkarte und Zeitkarte oder Tageskarte kombiniert, kann man dort
stempeln, wo man einsteigt. Das ist (lobenswerter) Bestandteil des MVV-Tarifs
(hoffentlich entdecken die das nicht demnaechst als Einsparmassnahme).
> Wenn nicht gehen auch solchen Varianten wie:
> 2 Personen:
> 2 * 2 Streifen fuer den Innenraum am Flughafen abstempeln und fuer den
> Aussenraum ne Tagesklarte fuer 2 Personen nehmen.
Ja das geht schon immer. Sowas wird oefters praktiziert, gerade auch im
Zusammenhang mit den Kurzstrecken. ZB: Unterschleissheim-Feldmoching
Kurzstrecke (1 Str pro Person), dann Tageskarte Innenraum oder gruene Karte
Innenraum. Oder das schon zitierte Beispiel Sauerlach-Solln ("Kurzstrecke"
ueber ca. 15 km).
Einzelreisende mit Bahncard können aber auch noch auf den Bahntarif
ausweichen:
Z.B. Köln Hbf - Herchen - Etzbach: 69 km also DM 8,10.
Oder Herchen - Köln Hbf - Düsseldorf=Hellerhof: 78 km also DM 9,70.
In letzterer Verbindung ist allerdings ein Umweg enthalten, um zum
Kölner Hauptbahnhof zu gelangen. Weiß nicht, ob das mit einer Automatenkarte
ohne Zielangabe 'legal' ist.
Markus
--
Hinweis: Wegen des maßlosen Spammings - bald evtl. legalisiert -
wird die angegebene eMail-Adresse nicht gelesen.
Persönliche Post bitte an: betz ät iname dott com.
Das ist AFAIK falsch.
Der MVV unterscheidet zwischen Bartarif und Zeitkartentarif, wobei die
Tageskarten zum Bartarif gerechnet werden.
Das Voraus-Stempeln ist aber nur für ZeitkarteninhaberInnen ausdrücklich
erlaubt.
Andererseits ist aber nur die Kombination von Kurzstrecken und Bartarif-Zonen
ausdrücklich ausgeschlossen.
Fazit:
Erlaubt ist es, am Hauptbahnhof 2 Streifen für den Innenraum und eine
Tageskarte Außenraum für eine Fahrt zum Flughafen zu stempeln (ist für 2
Personen mit Partner-Tageskarte rentabel).
Umgekehrt geht es aber nicht ohne Aussteigen in Unterföhring, weil dann
die Streifen unzulässig schon im Voraus gestempelt werden müssten
(Tageskarten müssten hingegen auch im Voraus gestempelt werden können,
weil da der Geltungsbereich unabhängig vom Stempel festgelegt ist).
Allerdings sind die Chancen wohl groß, Kontrolleure vom Gegenteil zu
überzeugen. Und wenn nicht, stehen offenbar die Chancen vor Gericht gut.
Clarence
>Nein, das 24-Stunden-Ticket ist offiziell nicht uebertragbar, im
>Gegensatz zum 3-Tages-Ticket.
Mit übertragbar war die technische, nicht die rechtliche Übertragbarkeit
gemeint (wer soll´s kontrollieren ?).
>Du kannst aber auch mit der Preisstufe C von Herchen aus Koeln Mitte
>erreichen. Ist leider nur zu empfehlen, wenn man Spass an Diskussionen
>hat und einen VRS-Tarifprospekt mit sich fuehrt (vor allem den
>Eierplan, am besten gleich mit eingemaltem Geltungsbereich).
>
Gilt nicht für die Ermittlung der Fahrzonen die tatsächlich gewählte
Fahrstrecke ?
Konsquenz wäre: Mit DB von Herchen nach Köln Hbf = 9 Zonen = Preisstufe D.
Aber ich schaue hier ´mal nach:
http://www.dejanews.com/getdoc.xp?AN=317059827 . (Kai´s Abhandlung zu
diesem Thema)
Gruß,
Ingo
DB-KBS 460
Nein, ein Intelligenztest! ;-)
Darf man eigentlich - da die DB-Automaten weder Streifenkarten noch
Mehrfahrtentickets D anbieten - stattdessen vier Felder eines Mehr-
fahrtentickets A entwerten? (Ebenfalls 12,80 - entspricht 8 Streifen)
Gruß
E.S.
>Darf man eigentlich - da die DB-Automaten weder Streifenkarten noch
>Mehrfahrtentickets D anbieten - stattdessen vier Felder eines Mehr-
>fahrtentickets A entwerten? (Ebenfalls 12,80 - entspricht 8 Streifen)
Aber ja doch.
Aus dem VRS-Tarifinformationsheft, Tarifbestimmungen,
Uebergangsregelungen: MehrfahrtenTickets fuer 4 Fahrten:
"MehrfahrtenTickets werden fuer einen beschraenkten Zeitraum auch in
Form von MehrfahrtenTickets fuer 4 Fahrten ausgegeben. Sie koennen von
mehreren Fahrgaesten gleichzeitig benutzt werden, dabei ist fuer jeden
Fahrgast gesondert ein Feld zu entwerten.
Das Zusammensetzen des erforderlichen Fahrpreises durch Entwertung
mehrerer Felder von MehrfahrtenTickets (Stueckelung) zulaessig."
Wie lange dieser "beschraenkte Zeitraum" wohl noch andauern soll? SCNR
--
Kai Borgolte, Bonn
[... Ingo u. Kai zu VRS-Tarifen Herchen - Köln-Innenstadt ...]
Ekkehard aus Unbekannt antwortete:
>Nein, ein Intelligenztest! ;-)
>Darf man eigentlich - da die DB-Automaten weder Streifenkarten noch
>Mehrfahrtentickets D anbieten - stattdessen vier Felder eines Mehr-
>fahrtentickets A entwerten? (Ebenfalls 12,80 - entspricht 8 Streifen)
>
Nein. Man würde dadurch vier (Teil-)Fahrten mit 1-2 Zonen definieren.
Außerdem müßte man 3 x zwischendurch aussteigen (zum Entwerten). Da für die
2., 3., und 4. Teilfahrt die Ausstiegszone der vorhergehenden Fahrt als
Einstiegszone der neuen Fahrt gilt, käme man im o. a. Beispiel (siehe [...])
nur bis Siegburg:
1. Teilfahrt: Zone 525 Herchen - Zone 527 Eitorf
2. Teilfahrt 527 - 530 Hennef-Bülgenauel/Mittelscheid
3. Teilfahrt 530 - 528 Hennef
4. Teilfahrt 528 - 513 Siegburg
Das Argument, es koste gleichviel, zieht leider nicht. Die Antwort des Zub
würde lauten: "Aha, also zuerst mit vier Personen bis Eitorf fahren, um dann
zu versuchen, mit dem gleichen Fahrschein alleine bis Köln weiterzufahren.
Macht 30,68 EURO."
Gruß,
Ingo
KBS 460
In den Tarifbestimmungen, Ziffer 5.1.1 "EinzelTickets" heißt es dazu:
...
Das Zusammensetzen des erforderlichen Fahrpreises durch
Entwertung mehrerer EinzelTickets ist zulässig.
...
Und in Ziffer 5.1.2 "MehrfahrtenTickets":
...
Im übrigen gelten die Bestimmungen für EinzelTickets
nach Nr. 5.1.1. sinngemäß.
...
Scheint also zu gehen!
> JUBEL! Ich "durfte" ungefaehr im Jahre 1990 aufgrund eines Streifens
> zuwenig (es ging um die Fahrt: Unterschleissheim -> Stadtmitte,
> normalerweise: 1 Streifen Ush -> Feldmoching, 2 Streifen Innenraum) auch
> zahlen! Soweit ich mich erinnere, zwar nur DM 30,- ... aber das ist zuviel!
Freu' Dich nicht zu früh, laut MVV gibt es auch ein Urteil des
gleichen Amtsgerichtes, das genau das Gegenteil aussagt. (Anderer
Einzelrichter.) In beiden Fällen war keine Berufung zugelassen
wegen zu geringem Streitwert, also kein Urteil einer höheren
Instanz.
> An die Juristen:
>
> - kann ich nachtraeglich Terror machen, oder ist das verjaehrt?
vergiß es. Rückzahlung kannst Du AFAIK nur aufgrund
ungerechtfertigter Bereicherung verlangen, und das dürfte nicht
zutreffen.
Andi
--
Andreas Barth <a...@muenchen.pro-bahn.org> PGP-Key auf Anforderung
======PGP-Fingerabdruck DC F1 85 6D A6 45 9C 0F 3B BE F1 D0 C5 D1 D9 0C======
Konfuzius sagt: "In jeder Pipe ist Platz für ein Perl-Script" Sven Paulus
Das ist ja fast schon eine Sache für Verbraucherschützer.
Gruß,
Ingo
DB-KBS 460
Meine Aussage zur Kombination von Streifenkarten und Tageskarten war richtig.
Ich habe das aufgrund der Tarifbestimmungen mal verifiziert. Dort wird das am
Beispiel Zeitkarte zunaechst erlaeutert, dann folgt der Satz, dass
diese Regelung fuer Tageskarten und Kongressticket analog gilt.
Haette mich auch gewundert wenn das anders waere, weil das eigentlich
jahrelang geuebte Praxis ist.
Fazit: Flughafen - Innenstadt mit Tagekarte Aussenraum plus 2 Streifen pro
Person funktioniert in beide Richtungen und kann an der jeweiligen
Abfahrtsstation auch so gestempelt werden. Das gleiche bei Kombination mit
Kurzstrecke und/oder Tageskarte Innenraum, z.B. Unterschleissheim -
Innenstadt oder Sauerlach - Innenstadt.
Ebenso bleibe ich bei meiner Aussage, dass diese Regelung lobenswert ist und
hoffentlich etwaige Tarifreformen (und insgesamt ist der Tarif
reformbeduerftig) ueberlebt.
Edmund
> >In den Tarifbestimmungen, Ziffer 5.1.1 "EinzelTickets" heißt es dazu:
> >
> > ...
> > Das Zusammensetzen des erforderlichen Fahrpreises durch
> > Entwertung mehrerer EinzelTickets ist zulässig.
> > ...
> Frage: Wenn es schon zwei legale Wege gibt, den Fahrpreis auf
> DM 12,80 zu senken, warum druckt man den Preis nicht gleich
> auf die normalen Einzelfahrscheine (D) ???
>
> Das ist ja fast schon eine Sache für Verbraucherschützer.
Wieso fast? Es ist.
Gruß, ULF
Tatsächlich.
Der MVV scheint aber kein Interesse daran zu haben, diese Regelung bekannt zu
machen. Jedenfalls findet sie sich nur in den Paragraphen der Beförderungs-
bedingungen und nicht in den verständlicheren Erläuterungen zum MVV-Tarif.
> Haette mich auch gewundert wenn das anders waere, weil das eigentlich
> jahrelang geuebte Praxis ist.
Hat mich schon gewundert.
Schließlich darf man ja nicht mal eine Einzelfahrkarte mit einer Streifenkarte
kombinieren. Eine sinnvolle Anwendung dafür wäre: Einzelfahrkarte für den
Innenraum in der Trambahn kaufen (weil es da keine Streifenkarten gibt), beim
Umsteigen z.B. in die S-Bahn nach Starnberg eine Streifenkarte kaufen und
die restlichen 2 Streifen stempeln. Ist aber erstaunlicherweise nicht erlaubt.
> Ebenso bleibe ich bei meiner Aussage, dass diese Regelung lobenswert ist und
> hoffentlich etwaige Tarifreformen (und insgesamt ist der Tarif
> reformbeduerftig) ueberlebt.
Seh ich genauso.
Clarence
>Du kannst aber auch mit der Preisstufe C von Herchen aus Koeln Mitte
>erreichen.
>http://www.dejanews.com/getdoc.xp?AN=317059827 .
Ingo hat mich inzwischen darauf aufmerksam gemacht, dass die
Tarifbestimmungen dieses Jahr stillschweigend geaendert worden sind
(etwa als Reaktion auf mein Posting?). Der entsprechende Passus lautet
jetzt:
[24-StundenTickets/MinigruppenTickets/3-TageTickets] berechtigen zu
beliebig haeufigen Fahrten [im Geltungszeitraum] in der
Einstiegs-Tarifzone und allen Tarifzonen, die von ihr mit der
entsprechenden Preisstufe erreichbar sind. Massgeblich fuer die
Tarifierung ist die Anzahl der befahrenen Tarifzonen, die unmittelbar
aneinandergrenzen.
Der zweite Satz ist neu, entspricht aber dem, was die DB bereits seit
laengerem in ihren Tarifvitrinen behauptet. Sagt das jetzt irgend
etwas aus, ausser das Tarifbestimmungen nicht logisch sein muessen?
Kann jemand den krassen Widerspruch zwischen erstem und zweitem Satz
aufloesen? Sind die ehemaligen Tagesnetzkarten jetzt
Streckennetzkarten oder Strahlennetzkarten oder was?
Irritiert,
--
Kai Borgolte, Bonn
[aus Nr. 5.2.2 der VRS-Tarifbestimmungen]
> [24-StundenTickets/MinigruppenTickets/3-TageTickets] berechtigen zu
> beliebig haeufigen Fahrten [im Geltungszeitraum] in der
> Einstiegs-Tarifzone und allen Tarifzonen, die von ihr mit der
> entsprechenden Preisstufe erreichbar sind. Massgeblich fuer die
> Tarifierung ist die Anzahl der befahrenen Tarifzonen, die unmittelbar
> aneinandergrenzen.
>
> Der zweite Satz ist neu, entspricht aber dem, was die DB bereits seit
> laengerem in ihren Tarifvitrinen behauptet. Sagt das jetzt irgend
> etwas aus, ausser das Tarifbestimmungen nicht logisch sein muessen?
> Kann jemand den krassen Widerspruch zwischen erstem und zweitem Satz
> aufloesen? Sind die ehemaligen Tagesnetzkarten jetzt
> Streckennetzkarten oder Strahlennetzkarten oder was?
Auch ich finde die Bestimmung widerspruechlich. Ingo Gnacke hat
ja in dieser Sache an den VRS geschrieben, allerdings ohne aus-
druecklich auf diesen Widerspruch hinzuweisen. Mal sehen, was
dabei herauskommt.
Robert Weemeyer, Bonn
Die Macher dieser Regelung waren wahrscheinlich fahrgastfreundlicher als die
heutigen. Aber Marketing konvergiert bei der MVV-Gmbh sowieso gegen Null. Die
Linien der Unternehmen, die kein eigens Marketing machen (wie SWM oder DB)
verschwinden allmaehlich aus dem Bewusstsein der Bevoelkerung (sehr schoen bei
den regionalbussen zu beobachten, die werden fuer den Gelegenheitsverkehr und
fuer nicht MVV/OeV-Spezialisten allmaehlich unbenutzbar).
Am duennsten sind die Erlaeuterungen des Tarifs uebrigens im WWW.
> > Haette mich auch gewundert wenn das anders waere, weil das eigentlich
> > jahrelang geuebte Praxis ist.
>
> Hat mich schon gewundert.
Beim MVV wundert mich nix mehr :-) (oder doch :-( ?)
> Schließlich darf man ja nicht mal eine Einzelfahrkarte mit einer Streifenkarte
> kombinieren. Eine sinnvolle Anwendung dafür wäre: Einzelfahrkarte für den
> Innenraum in der Trambahn kaufen (weil es da keine Streifenkarten gibt), beim
> Umsteigen z.B. in die S-Bahn nach Starnberg eine Streifenkarte kaufen und
> die restlichen 2 Streifen stempeln. Ist aber erstaunlicherweise nicht erlaubt.
Ich denke die Regelung mit den Tageskarten stammt aus der Zeit, wo
Tages-Netz-Karten (damals 24-Std-Karten, was auch fahrgastfreundlicher war)
nur fuer den Innenraum sinnvoll waren, da es draussen ausser der S-Bahn
nichts gab. Eine Netzkarte ohne Netz ist halt etwas problematisch.
> > Ebenso bleibe ich bei meiner Aussage, dass diese Regelung lobenswert ist und
> > hoffentlich etwaige Tarifreformen (und insgesamt ist der Tarif
> > reformbeduerftig) ueberlebt.
>
> Seh ich genauso.
Und die Kombination Einzelfahrschein-Streifenkarte sollte man auch einfuehren.
Und die Probleme mit der Kombination von Kurzstrecke und Normaltarif kann man
vermeiden, wenn man bestimmte Grundsaetze beachtet, die eigentlich zum
Basiswissen von Tarifmachern gehoeren sollten. Dazu wuerde ich auch etwas
zaehlen, dass ich mal die Additivitaet der einzeln Tarifkomponenten nennen
moechte (d.h. Tarif fuer Strecke A plus Tarif duer Strecke B darf nicht
billiger sein als Tarif fuer Strecke A+B, oder die entsprechene Kombination
ist Teil des Regeltarifs wie bei Zeitkarte+Bartartif).
So etwas geht sogar bei einem nicht ganz linearen Tarif (ich halte leicht
degressiv fuer sinnvoll, da es eher dem Kosten- und Entfernungsempfinden
entspricht). Siehe Beispiel zu Bartarif auf
http://www.informatik.uni-muenchen.de/~bartha/pb-m/tarif/beispiel.htm
Gruesse
Ich habe ihn als Word-Dokument vorliegen. In die Newsgroup habe ich
ihn aufgrund der bekannten Spielregeln für diese Newsgroup nicht
als Anhang eingestellt, sondern nur an einige wenige mir bekannte
Leser per Mail gesendet. Wer ihn auch noch lesen will, bitte kurz
mailen.
Gruß,
Ingo
KBS 460
Genau das ist aber im VRR der Fall:
Einzelticket Preisstufe A kostet DM 3,20
" " B " DM 6,00
" " C " DM 13,00
In vielen Fällen ist damit eine Kombination von zwei Tickets
(A + B = 9,20 bzw. B + B = 12,00) billiger als einmal C.
Beispiele wurden auch schon im Teilthread "Ungerechtigkeiten im VRR"
in d.e.b.s diskutiert.
(news://News.CIS.DFN.DE/36E1A26F.F75F6A36%40rp-plus.de)
Gruß
E.S.
ingo....@ksk.tronet.de quälte ihre/seine Tastatur,um folgenden Text zu schreiben:
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schrijven:
> Ich habe ihn als Word-Dokument vorliegen. In die Newsgroup habe ich
Konvertiere ihn doch in reinen Text :-)
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Ich lebe in meinem Zimmer ohne zu heizen.
Ik leve in mijn kamer zonder te verwarmen.
>Und die Probleme mit der Kombination von Kurzstrecke und Normaltarif kann man
>vermeiden, wenn man bestimmte Grundsaetze beachtet, die eigentlich zum
>Basiswissen von Tarifmachern gehoeren sollten. Dazu wuerde ich auch etwas
>zaehlen, dass ich mal die Additivitaet der einzeln Tarifkomponenten nennen
>moechte (d.h. Tarif fuer Strecke A plus Tarif duer Strecke B darf nicht
>billiger sein als Tarif fuer Strecke A+B, oder die entsprechene Kombination
>ist Teil des Regeltarifs wie bei Zeitkarte+Bartartif).
Diese Additivitaets-Forderung unbedingt zu erfuellen, ist so gut wie
unmoeglich. Im genannten Vorschlag auf
http://www.informatik.uni-muenchen.de/~bartha/pb-m/tarif/beispiel.htm
sind zum Beispiel 4 Zonen = 3 Streifen, aber 8 Zonen = 8 Streifen. Zur
Beurteilung waere noch wichtig, wo die Zonengrenzen liegen: An
Haltestellen, zwischen Haltestellen oder gemischt.
Zum Thema Kurzstrecke wird vorgeschlagen: "Entweder wird die
Haltestellenregelung / Gemeinderegelung modifiziert oder die
Bartarifzonen werden so verkleinert, daß eine Zone der
Kurzstrecke entspricht."
Letzteres wuerde bedeuten, dass die Kurzstrecke nicht mehr ueber
Tarifzonengrenzen hinweg gilt, egal wie kurz die Strecke ist? Das kann
doch auch nicht im Sinne der Fahrgaeste sein. Es verhindert zwar die
Kombination von C + K statt D, weil dich die Kurzstrecke nicht in die
naechste Zone bringen kann (vielleicht auf die Grenze?). Trotzdem
bleibt die Kombination C + A statt D.
Ein Tarif, der das Additivitaets-Problem loesen soll, muesste entweder
Kurzstreckentarife sehr grob/sehr teuer definieren, oder
Langstreckentarife sehr fein/mit sehr kleinen Preisspruengen.
Ich mag den Tarif im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, der ist einfach
anzuwenden, ohne besondere Fallstricke, im Zweifelsfall eher
grosszuegig und kommt mit dreieinhalb Preisstufen aus. Bei Interesse
schreibe erlaeutere ich das gerne ausfuehrlicher. Versucht doch mal
testweise, diesen Tarif zu uebertragen!
--
Kai Borgolte, Bonn
Korrekt. Da war ich wohl etwas zu optimistisch. Also entweder doch ein
absolut linearer Tarif oder wirklich Kombinationen zulassen. Im erwaehnten
Beispiel koennte man eventuell das noch korregieren, indem man Preisstufe C
auf 5 bis 8 Zonen ausdehnt.
> Zum Thema Kurzstrecke wird vorgeschlagen: "Entweder wird die
> Haltestellenregelung / Gemeinderegelung modifiziert oder die
> Bartarifzonen werden so verkleinert, daß eine Zone der
> Kurzstrecke entspricht."
>
> Letzteres wuerde bedeuten, dass die Kurzstrecke nicht mehr ueber
> Tarifzonengrenzen hinweg gilt, egal wie kurz die Strecke ist? Das kann
Im MVV gibt es eine "doppelte" Kurzstreckenregelung: Entweder 4 Haltestellen
(maximal 2 S- oder U-Bahn) *oder* innerhalb einer Gemeindegrenze, wobei
innerhalb Muenchens nur die erste Regelung gilt. Der Vorschlag mit den
Tarifzonen sollte nur die Regelung mit den Gemeindegrenzen ersetzen (der Text
war urspruenglich nur fuer den lokalen Gebrauch vorgesehen).
> doch auch nicht im Sinne der Fahrgaeste sein. Es verhindert zwar die
> Kombination von C + K statt D, weil dich die Kurzstrecke nicht in die
> naechste Zone bringen kann (vielleicht auf die Grenze?). Trotzdem
> bleibt die Kombination C + A statt D.
>
> Ein Tarif, der das Additivitaets-Problem loesen soll, muesste entweder
> Kurzstreckentarife sehr grob/sehr teuer definieren, oder
> Langstreckentarife sehr fein/mit sehr kleinen Preisspruengen.
>
> Ich mag den Tarif im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, der ist einfach
> anzuwenden, ohne besondere Fallstricke, im Zweifelsfall eher
> grosszuegig und kommt mit dreieinhalb Preisstufen aus. Bei Interesse
> schreibe erlaeutere ich das gerne ausfuehrlicher. Versucht doch mal
> testweise, diesen Tarif zu uebertragen!
Wir haben schon versucht aus Tarifen anderer Verbuende zu lernen. Es gab im
Vorfeld auch einen entsprechenden News-Thread (das war glaube ich Anfang 97).
Ich denke auch das u.a. der VRR-Tarif mit eingeflossen ist z.B. bei der
Reduzierung der Preisstufen auf 4 plus Kurzstrecke. Auf der anderen Seite
gibt es im MVV aber grosse Beharrungskraefte und damit ein
Durchsetzungsproblem. Da der MVV ja ueberzeugt ist, sowieso der beste Verbund
zu sein, ist eine radikale Aenderung recht schwierig. Unser Vorschlag (eher
der Forderungskatalog
http://www.informatik.uni-muenchen.de/~bartha/pb-m/tarif/forderung.htm als
das Beispiel) sollte nur ein erster Schritt zu einer voellig neuen Struktur
sein.
Im Augenblick scheint innerhalb des MVV die Meinung vorzuherrschen: Wir
warten auf das elektronische Ticket. Politik und Verbundobere scheinen immer
wieder forh zu sein, wenn sie die eigene Untaetigkeit begreunden koennen.
Jetzt wird erst mal der Zeitkartentarif geaendert, obwohl Konsens herrscht,
das die Problem ueberwiegend im Bartarif bestehen (der wird auch geaendert -
erhoeht!).
>Konvertiere ihn doch in reinen Text :-)
>
>
>
> >Dennis
Zu viel Arbeit ...
Gruß,
Ingo
Wir hatten in Muenchen schon einmal das Unmoegliche: einen Tarif, bei dem die
Additivitaetsforderung erfuellt war. Von der Gruendung des MVV bis zur
Umstellung auf den heutigen Tarif, was irgendwann zwischen 1988 und 1994
geschah. Damals gab es doppelt soviel Zonenringe, d.h. der Tarif war
gerechter. Es gab dann aber die einhellige Meinung, dass ein solcher Tarif
den Intelligenzquotienten eines MVV Kontrolleurs ueberschreitet, deshalb
musste dieser Tarif vereinfacht werden. Da der Intelligenzquotient der
Verkehrsredakteure der Muenchner Presse und der hiesigen Parteienlandschaft
auch nicht hoeher ist, wurde dies dann obrigkeitstreu abgenickt.
>
> Ein Tarif, der das Additivitaets-Problem loesen soll, muesste ..
> Langstreckentarife sehr fein/mit sehr kleinen Preisspruengen ..
>
So ist es.
> Ich mag den Tarif im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, der ist einfach
> anzuwenden, ohne besondere Fallstricke, im Zweifelsfall eher
> grosszuegig und kommt mit dreieinhalb Preisstufen aus.
Das halte ich fuer ein Geruecht.
In Essen war bei der DBAG Auskunft kein Mensch in der Lage, mir zu sagen, wie
weit ich in Dortmund mit der Strassenbahn fahren kann (Dortmund besteht aus
mehreren Tarifgebieten). Die Information am Fahrkartenautomaten setzt voraus,
dass man als Ortsfremder die politische Gemeindezugehoerigkeit kennt, um die
korrekte Preisstufe zu ermitteln.
Besonders verwirrend finde ich, dass der S Bahnhof Essen Sued nicht im
Tarifgebiet Essen Sued liegt (Auch Essen besteht aus mehreren Tarifgebieten).
Gruesse aus Muenchen,
Klaus
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> >Konvertiere ihn doch in reinen Text :-)
>
> Zu viel Arbeit ...
Na, so kompliziert ist das nicht. In Word auf "Speichern
unter" gehen und als Dateityp "Nur Text" waehlen. Dann
diese neue Datei oeffnen, den Text ausschneiden und hier
einfuegen, vielleicht noch ein paar Zeilenwechsel dazu.
Soll ich's machen?
Robert Weemeyer, Bonn
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> >> Ich habe ihn als Word-Dokument vorliegen.
> >Konvertiere ihn doch in reinen Text :-)
> > >Dennis
> Zu viel Arbeit ...
Schon mal was von Copy & Paste gehört ?
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Gruß,
Ingo
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Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Tarifauskunft
Krebsgasse 5-11
50667 Köln
Räumlicher Geltungsbereich von MinigruppenTicket,
24-StundenTicket und 3-TageTicket
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund zahlreicher Diskussionen mit verschiedenen Mit-
rbeitern der Verbundunternehmen - oft in Ratlosigkeit
endend - bitte ich Sie, mir von offizieller Seite eine
Stellungnahme zum räumlichen Geltungsbereich dieser Fahr-
usweise zu geben.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich dabei nur auf
die oben angeführten Fahrausweise. Einzel-, Mehrfahrten-,
Streifen- und Zeitfahrausweise sind von meiner Frage nicht
betroffen.
Bei diesen Fahrausweisen gilt laut Tarifbestimmungen
folgende Regelung: Es dürfen die Einstiegszone und alle
Zonen, die mit der jeweiligen Preisstufe auf direktem Wege
(theoretisch) erreichbar sind, befahren werden.
Ob man dabei die Zielzone(n) bei den tatsächlichen Fahrten
auf direktem Wege erreicht, ist dabei unerheblich. Denn es
ist erlaubt, mehrere Fahrten, Umwegfahrten, Kreisfahrten,
Zickzackfahrten, Rückfahrten und ähnliches durchzuführen.
Dabei kann eine Fahrt theoretisch durch alle erlaubten
Zonen führen und ihre Strecke somit mehrere Dutzend Zonen
berühren. Wichtig ist nur, daß man den erlaubten Abstand
von der Einstiegszone nicht überschreitet.
Um das Ganze an einem konkreten Beispiel zu verdeutlichen:
Einstiegszone ist Zone 525 (Windeck-Herchen). Für ein
MinigruppenTicket/24-StundenTicket nehme ich mir nun den
Tarifzonenplan vor und markiere für die Preisstufe C von
der Einstiegszone in alle möglichen Richtungen jeweils
acht Zonen (incl. Zone 525). Dabei achte ich beim Abzählen
darauf, daß zwischen allen Zonen eine direkte Linie einge-
eichnet ist. Die markierten Zonen ergeben nun den räum-
ichen Geltungsbereich für meinen Fahrschein.
Ich stelle fest, daß die Zone 11 (Köln-Mitte) innerhalb
des Geltungsbereiches liegt. Sie ist auf direktem Wege
über acht Zonen zu erreichen (525 [Einstieg]- 527 - 530 -
528 - 513 - 511 - 17 - 11 [Ausstieg]).
Ob ich für das Erreichen dieser Zone eine erlaubte Umweg-
ahrt mache, ist für die Gültigkeit des Fahrscheins in der
Zone 11 unerheblich. Eine mögliche Umwegfahrt wäre z. B.
mit der Linie RE 9 von Zone 511 über Zone 599 nach Zone 17.
Ich stelle also fest, daß ich für eine Fahrt mit einem
MinigruppenTicket/24-StundenTicket von Windeck-Herchen
nach Köln einen Fahrschein Preisstufe C lösen kann.
Für Einzel-/Mehrfahrtenfahrscheine bzw. Fahrten auf Strei-
enkarte gilt für die Fahrt mit der Linie RE 9 dagegen die
Preisstufe D, da hier die zurückgelegte Fahrtstrecke
(Anzahl der tatsächlich durchfahrenen Zonen [9]) für die
Tarifermittlung zugrundegelegt wird.
Sie können sich vorstellen, daß es nicht leicht ist,
einem Kontrolleur diesen Unterschied mit wenigen Worten
darzulegen. Ich bitte daher um eine Antwort, die meine
Sichtweise bestätigt und die ich bei Bedarf dem Kontrol-
eur vorzeigen kann. Dies hilft nicht nur mir, sondern
auch den Mitarbeitern ihrer Verbundunternehmen, um un-
ötige und langwierige Diskussionen über Details der Tarif-
estaltung zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Gnacke
uzs...@uni-bonn.de quälte ihre/seine Tastatur,um folgenden Text zu schreiben:
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> Für Einzel-/Mehrfahrtenfahrscheine bzw. Fahrten auf Strei-
> enkarte gilt für die Fahrt mit der Linie RE 9 dagegen die
> Preisstufe D, da hier die zurückgelegte Fahrtstrecke
> (Anzahl der tatsächlich durchfahrenen Zonen [9]) für die
> Tarifermittlung zugrundegelegt wird.
Da ist der VRR-Tarif einfacher: Es zählt,ob das Ziel auf dem direkten Weg mit
Preisstufe B erreichbar wäre,Umwege darf man fahren,falls sie schneller sind
und nicht aus dem räumlichen Geltungsbereich von B herausragen.
Sprich:
Velbert - Essen - Bochum - Witten - Herdecke
ist Preisstufe B
Velbert - Wuppertal - Hagen - Herdecke
ist Preisstufe C,weil Hagen Preisstufe C ist,und man also einen Ort mit
Preisstufe C durchfährt.
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Castor kommt - TAG X - wir stellen uns quer
Castor komt - DAG X - wij stellen ons tegen
Heute nun die Antwort. Das Wesentliche in Auszügen
(Rechtschreibung/Zeichensetzung übernommen):
(...)
Gemäß den Tarifbestimmungen (Pkt. 5.2.2.) für Sonderfahrausweise (...)
richtet sich der Fahrpreis nach der Anzahl der befahrenen Tarifzonen, die
unmittelbar aneinandergrenzen.
Dies bedeutet, bezogen auf das von Ihnen aufgezeigte Beispiel
"Windeck-Herchen bis Köln-Mitte", dass man zwar mit dem Sonderfahrausweis
der Preisstufe C (8 Zonen) bis nach Köln-Mitte fahren kann, allerdings nur
über die entsprechend unmittelbar aneinadergrenzenden Tarifzonen (525
Windeck-Herchen, (...) 511 Troisdorf, 17 Köln-Porz, 11 Köln-Mitte).
Umwegfahrten über die Zone 599 (Troisdorf-Nord) können Sie nicht machen. Bei
einer Fahrt nach von Windeck-Herchen nach Köln-Mitte mit der DB AG werden 9
aneinander grenzende Tarifzonen befahren, für die dann ein Sonderfahrausweis
der Preistufe D notwendig wäre.
(...)
Ende der Wiedergabe.
Beigelegt waren auch die Tarifbestimmungen (Stand 01.01.99). Hier noch
einmal die beiden wesentlichen Sätze:
(Sonderfahrausweise) berechtigen zu beliebig häufigen Fahrten (...) in der
Einstiegs-Tarifzone und allen Tarifzonen, die von ihr mit der entsprechenden
Preisstufe erreichbar ist.
Maßgeblich für die Tarifierung ist die Anzahl der befahrenen Tarifzonen, die
unmittelbar aneinandergrenzen.
Soweit die Tarifbestimmungen, aus denen man ´mal wieder alles herauslesen
kann. Oder ?
Ich habe schon Probleme mit der Aussage "die unmittelbar aneinandergrenzen".
Bisher habe ich bei allen Fahrten ausschließlich Tarifzonen befahren, die
"unmittelbar aneinandergrenzen". Wenn ich aus einer Zone in die nächste
fahre, grenzen diese beiden Zonen nun einmal aneinander. Mir wird der Sinn
der Formulierung einfach nicht klar.
Wer kann aufklären?
Gruß,
Ingo
>
>Da ist der VRR-Tarif einfacher: Es zählt,ob das Ziel auf dem direkten Weg
mit
>Preisstufe B erreichbar wäre,Umwege darf man fahren,falls sie schneller
sind
>und nicht aus dem räumlichen Geltungsbereich von B herausragen.
>
>Sprich:
>
>Velbert - Essen - Bochum - Witten - Herdecke
>ist Preisstufe B
>
>Velbert - Wuppertal - Hagen - Herdecke
>ist Preisstufe C,weil Hagen Preisstufe C ist,und man also einen Ort mit
>Preisstufe C durchfährt.
>
Schade, daß der VRS da strenger ist. Sonst wäre es im Beispiel kein Problem.
Troisdorf-Nord und Köln-Porz sind Preisstufe C, Köln-Mitte dann auch, weil
mit mehrmaligem Umsteigen mit 8 Zonen zu erreichen.
Aber wenn es keine Unterschiede gäbe, bräuchten wir auch keine
unterschiedlichen Verbünde (incl. Geschäftsführer mit Parteibuch,
Aufsichträte mit Pareibuch, leitende Angestellte mit Parteibuch, etc.).
Gruß,
Ingo
VRS-Tarifzone 525
[aus einem Schreiben des VRS]
> | Gemäß den Tarifbestimmungen (Pkt. 5.2.2.) für Sonderfahrausweise (...)
> | richtet sich der Fahrpreis nach der Anzahl der befahrenen Tarifzonen,
die
> | unmittelbar aneinandergrenzen.
> |
> | Dies bedeutet, bezogen auf das von Ihnen aufgezeigte Beispiel
> | "Windeck-Herchen bis Köln-Mitte", dass man zwar mit dem
Sonderfahrausweis
> | der Preisstufe C (8 Zonen) bis nach Köln-Mitte fahren kann, allerdings
nur
> | über die entsprechend unmittelbar aneinadergrenzenden Tarifzonen (525
> | Windeck-Herchen, (...) 511 Troisdorf, 17 Köln-Porz, 11 Köln-Mitte).
> | Umwegfahrten über die Zone 599 (Troisdorf-Nord) können Sie nicht
machen. Bei
> | einer Fahrt nach von Windeck-Herchen nach Köln-Mitte mit der DB AG
werden 9
> | aneinander grenzende Tarifzonen befahren, für die dann ein
Sonderfahrausweis
> | der Preistufe D notwendig wäre.
[aus den Tarifbestimmungen]
> | (Sonderfahrausweise) berechtigen zu beliebig häufigen Fahrten (...) in
der
> | Einstiegs-Tarifzone und allen Tarifzonen, die von ihr mit der
entsprechenden
> | Preisstufe erreichbar ist.
> |
> | Maßgeblich für die Tarifierung ist die Anzahl der befahrenen
Tarifzonen, die
> | unmittelbar aneinandergrenzen.
>
> Ich habe schon Probleme mit der Aussage "die unmittelbar
aneinandergrenzen".
> Bisher habe ich bei allen Fahrten ausschließlich Tarifzonen befahren, die
> "unmittelbar aneinandergrenzen". Wenn ich aus einer Zone in die nächste
> fahre, grenzen diese beiden Zonen nun einmal aneinander. Mir wird der
Sinn
> der Formulierung einfach nicht klar.
>
> Wer kann aufklären?
Ich kann mir schon denken, was der VRS _meint_.
Wenn Du von Herchen nach Koeln Hbf faehrst, kommst Du
durch folgende Zonen:
1. 525 Windeck-Herchen
2. 527 Eitorf
3. 530 Hennef-Buelgenauel/-Mittelscheid
4. 528 Hennef
5. 513 Siegburg
6. 511 Troisdorf
7. 599 Troisdorf Nord
8. 17 Koeln-Porz
9. 11 Koeln Mitte
Preisstufe C gilt acht Zonen. Also ist an und fuer sich in Koeln-
Porz Schluss.
Es koennte aber sein, dass Du Zone 599 (Troisdorf Nord) ausge-
lassen hast und direkt von der Zone 511 (Troisdorf) in die Zone
17 (Koeln-Porz) gefahren bist. Das geht mit dem Bus und ist geo-
graphisch ein Umweg, tariflich aber eine Abkuerzung. Die achte
Zone ist dann Koeln Mitte.
Hinter der achten Zone 17 (Koeln-Porz) ist also eine weitere
achte Zone 11 (Koeln Mitte). Und was der VRS offenbar nicht will,
ist, dass man von einer achten Zone in eine andere achte Zone
faehrt.
Wenn Du mit der DB faehrst, soll also mit Stufe C in Zone 17
Schluss sein, also spaetestens am Bahnhof Gremberghoven.
Vollkommen unklar aber ist, wie das kontrolliert werden soll.
Du koenntest ja in Zone 17, zum Beispiel in Porz-Wahn, ausstei-
gen. Dann steigst Du in den naechsten Zug wieder ein und behaup-
test, Du seist von Spich (Zone 511) nach Porz-Wahn (Zone 17) mit
dem Bus gefahren und habest somit die Zone 599 ausgelassen.
Diese Zone 599 ist sowieso albern. Sie enthaelt als einzige Zu-
gangsstelle den Bahnhof Porz-Wahn, aber der ist auch in Zone 17
enthalten.
(Falls jemand grossen Wert darauf legt, diese Diskussion zu ver-
stehen, und ausserhalb des VRS nicht an den Tarifzonenplan (sog.
Eierplan) kommt, kann ich ihm eine Kopie schicken.)
Robert Weemeyer, Bonn
>Dies bedeutet, bezogen auf das von Ihnen aufgezeigte Beispiel
>"Windeck-Herchen bis Köln-Mitte", dass man zwar mit dem Sonderfahrausweis
>der Preisstufe C (8 Zonen) bis nach Köln-Mitte fahren kann, allerdings nur
>über die entsprechend unmittelbar aneinadergrenzenden Tarifzonen (525
>Windeck-Herchen, (...) 511 Troisdorf, 17 Köln-Porz, 11 Köln-Mitte).
Oder ueber Ruppichteroth - Much - Lohmar - Roesrath ;-)
>Wer kann aufklären?
Was der VRS gerne festlegen wuerde, ist klar. Die Tageskarten haben
ihre Hauptfunktion als Minigruppen-Rueckfahrkarten. Die
Netzkartenfunktion ist dabei aus dem Blickfeld gerueckt. Der VRS will
festlegen, dass fuer Minigruppen-Tickets die gleiche Preisstufe gilt
wie fuer Einzelfahrkarten.
Nur, mit dem bekloppten fahrtwegabhaengigen Kleinzonensystem ist das
nicht zu vereinbaren, der Versuch einer solchen Festlegung muss an
Definitionsproblemen scheitern. Bei einer rechtlichen
Auseinandersetzung haette die VRS-Auslegung wohl kaum eine Chance, zu
bestehen.
Sollte man sich wirklich mal an die Genehmigungsbehoerde wenden? Wer
ist das eigentlich? Was koennten die Folgen sein?
--
Kai Borgolte, Bonn
> Gemäß den Tarifbestimmungen (Pkt. 5.2.2.) für Sonderfahrausweise (...)
> richtet sich der Fahrpreis nach der Anzahl der befahrenen Tarifzonen,
[...]
> Soweit die Tarifbestimmungen, aus denen man ´mal wieder alles herauslesen
> kann. Oder ?
Vor einigen Jahren hatte ich einen Verkehrsbetrieb zum Rotiern gebracht,
weil ich wissen wollte, was ein 'Regelfahrschein' ist. Drei (wichtige)
und kompetente Leute (Ausbilder, Leiter Marketing & Vertrieb, Vorstand)
habern mir drei verschiedene Antworten gegeben...
Hintergrund:
In den Tarifbestimmungen sind Regelfahrscheine nicht definiert,
lediglich der Satz "Regelfahrscheine sind [...] beim Fahrpersonal
erhältlich." Das eine Verkehrsunternehmen verkauft in den Bussen nur
Einzelfahrscheine, das andere auch Zeitkarten.
Was ein Regelfahrausweis ist, ist insofern von Bedeutung, weil Kinder
unter 4 Jahren nur mit Regelfahrausweisen und einigen definierten Karten
kostenlos mitgenommen werden dürfen.
So sind sie halt, die Tarifbestimmungen...
--
----------------------------------------------------------
Thomas Reincke
Post: Th. Reincke, Unterhainweg 14, 57072 Siegen
Phon: 0271-2383378
E-Mail: thomas....@wolnet.de
Homepage: http://www.wolnet.de/privat/thomas.reincke/
----------------------------------------------------------
heute habe ich auch ein Schreiben an den VRS formuliert.
Der Text ist unten wiedergegeben. Ich bin mal gespannt, wie
der VRS reagiert.
Robert Weemeyer, Bonn
-----------------------------------------------------------------
Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Fax (02 21) 2 08 08-40
Geltungsbereich von 24-Stunden-Tickets
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Geltungsbereich von 24-Stunden-Tickets heißt es unter
Nr. 5.2.2.1 der Tarifbestimmungen des VRS:
"24-StundenTickets berechtigen zu beliebig häufigen Fahrten in
der Einstiegs-Tarifzone und allen Tarifzonen, die von ihr mit
der entsprechenden Preisstufe erreichbar sind."
Also gilt zum Beispiel ein 24-Stunden-Ticket der Preisstufe A
(2 Zonen), das ich in der Zone 990 (Unkel) kaufe und entwerte,
in den Zonen 990 (Unkel), 991 (Linz) und 533 (Bad Honnef). Ich
kann also zum Beispiel vormittags von Unkel nach Linz und zurück
und nachmittags von Unkel nach Bad Honnef und zurück auf ein
24-Stunden-Ticket fahren.
In der neuen Ausgabe Tarifinformation (1. Januar 1999) ist nun
folgender Satz hinzugekommen:
"Maßgeblich für die Tarifierung ist die Anzahl der befahrenen
Tarifzonen, die unmittelbar aneinandergrenzen."
Diesen Satz verstehe ich nicht. Wenn ich vormittags von Unkel
nach Linz gefahren bin, habe ich zwei Tarifzonen befahren, die
unmittelbar aneinandergrenzen (990 und 991). Gilt dann das
24-Stunden-Ticket nachmittags nicht mehr für die dritte Zone,
nämlich die Zone 533 (Bad Honnef)? Wenn ja, wie wollen Sie
prüfen, ob jemand, der von Unkel nach Bad Honnef fährt, nicht
vorher schon in Linz war?
Vielleicht können Sie die Unklarheit aufklären. Für eine
schriftliche Auskunft wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Robert Weemeyer
Albern hin oder her. Sie dient offenbar ausschließlich dazu, hier die Anreise
von außerhalb Kölns nach Köln teurer zu machen.
Den Tarif kapiert sowieso kaum jemand. Ich habe jetzt jemanden gesehen, der
orientierte sich ausschließlich an den Zeiten, die am Automaten aufgelistet
waren: K = 45 Min., A = 90 Min. usw.
Wenn ich bedenke, daß man in Berlin für DM 3,90 zwei Stunden lang beliebig in
der ganzen Stadt herumgondeln kann, oder für DM 7,80 den ganzen Tag lang!
Einfach und preisgünstig. Und Berlin ist doch nun etwas größer als Köln.
Markus
--
Hinweis: Wegen des maßlosen Spammings - bald evtl. legalisiert -
wird die angegebene eMail-Adresse nicht gelesen.
Persönliche Post bitte an: betz ät iname dott com.
>Es koennte aber sein, dass Du Zone 599 (Troisdorf Nord) ausge-
>lassen hast und direkt von der Zone 511 (Troisdorf) in die Zone
>17 (Koeln-Porz) gefahren bist. Das geht mit dem Bus und ist geo-
>graphisch ein Umweg, tariflich aber eine Abkuerzung.
Geographisch macht das kaum was aus, die 508 ueberquert die
Stadtgrenze auf der B 8 unmittelbar neben der Bahnstrecke. Am Linder
Kreuz kann man umsteigen, die KVB faehrt geradeaus weiter nach Wahn.
Fahrplantechnisch ist es aber ein Riesenumweg, da mit mehrmaligem
Umsteigen und sehr eingeschraenktem Fahrtangebot verbunden.
>Hinter der achten Zone 17 (Koeln-Porz) ist also eine weitere
>achte Zone 11 (Koeln Mitte). Und was der VRS offenbar nicht will,
>ist, dass man von einer achten Zone in eine andere achte Zone
>faehrt.
Nicht ganz. Hinter der siebten Zone 599 (Troisdorf Nord) ist eine
weitere siebte Zone 17 (Koeln-Porz). Der VRS behauptet, in dem
Augenblick, in dem man mit dem Zug nach Porz durchfaehrt, ist Porz die
achte und Koeln-Mitte die neunte Zone. Ich behaupte, ich koennte
moeglicherweise vielleicht eventuell die 599 auf der Rueckfahrt immer
noch auslassen oder ueber Lohmar - Much zurueckfahren. Bzw., soweit
das fahrplantechnisch unmoeglich ist: Ich behaupte, das aendert nichts
an der Erreichbarkeit jeder Zone bis Koeln Mitte von der Zone
Windeck-Herchen aus mit der Preisstufe C.
Wenn die Formulierung "berechtigen zu beliebig haeufigen Fahrten [...]
in der Einstiegs-Tarifzone und allen Tarifzonen, die [...]" Fahrten
zwischen diesen Tarifzonen ausschliessen wuerde, waeren die
Tageskarten voellig unbrauchbar. ;-)
>Vollkommen unklar aber ist, wie das kontrolliert werden soll.
Ob man im Zug von Herchen nach Koeln durchfaehrt, ist kontrollierbar.
Und um diesen Fall geht es letzendlich.
>Du koenntest ja in Zone 17, zum Beispiel in Porz-Wahn, ausstei-
>gen. Dann steigst Du in den naechsten Zug wieder ein und behaup-
>test, Du seist von Spich (Zone 511) nach Porz-Wahn (Zone 17) mit
>dem Bus gefahren und habest somit die Zone 599 ausgelassen.
Das sowieso. Aber damit bist du dem VRS schon so weit in die Falle
gegangen, dass du akzeptierst, dass Tageskarte keine Tagesnetzkarten
sind, dass die Preisstufe C insgesamt in genau acht Zonen gilt, also
Rundfahrten, Kreuz- und Querfahrten, eventuell auch Fahrten in die
entgegengesetzte Richtung (nach Schladern) nicht mehr moeglich sind.
Ich bleibe dabei, dass Tageskarten Tagesnetzkarten sind, mit einem
festen Geltungsbereich, der nur von der gedruckten/gestempelten
Ausgangstarifzone abhaengig ist, nicht vom Fahrweg auf der Hin-,
Rueck- oder Dazwischenfahrt. Nur so laesst sich der erste Satz
interpretieren: "berechtigen zu beliebig haeufigen Fahrten [...] in
der Einstiegs-Tarifzone und allen Tarifzonen, die von ihr mit der
entsprechenden Preisstufe erreichbar sind." Der zweite, neu
hinzugekommene Satz "Massgeblich für die Tarifierung ist die Anzahl
der befahrenen Tarifzonen, die unmittelbar aneinandergrenzen." ist in
dem Zusammenhang so diffus, nicht interpretierbar und im Widerspruch
zum ersten, dass er nach meinem Verstaendnis keinen Einfluss auf den
Geltungsbereich hat.
Problem ist, dass eine verbindliche rechtliche Klaerung nur schwer zu
erreichen ist. Da hilft nur, sich genauso stur auf seinen Standpunkt
zu stellen, wie der VRS das tut. Wenn man der VRS-Logik folgen wollte,
koennte man nicht mal mehr mit einer Tageskarte Preisstufe A,
entwertet in Siegburg, direkt von Sankt Augustin nach Troisdorf
fahren. Eventuell auch nicht von Sankt Augustin ueber Siegburg nach
Troisdorf. So steht das aber nicht im Tarif, und bei den Preisstufen B
und C geraet man mit dieser Logik in neue Widersprueche.
>Diese Zone 599 ist sowieso albern.
Ob die Fahrgaeste, die diese Zone bezahlen muessen, also vor allem die
Pendler aus Richtung Sieg, das auch albern finden?
>Sie enthaelt als einzige Zu-
>gangsstelle den Bahnhof Porz-Wahn, aber der ist auch in Zone 17
>enthalten.
Mit einem Wort: Zaehlzone. Dieses "Problem" koennte auf brutale Art
teilweise beseitigt werden, indem man die Linie 508 auch durch die
Zone 599 fuehrt. Das wuerde wegen der Much-Alternative aber nichts am
Geltungsbereich der Herchener Tageskarte aendern.
--
Kai Borgolte, Bonn
>Der VRS will
>festlegen, dass fuer Minigruppen-Tickets die gleiche Preisstufe gilt
>wie fuer Einzelfahrkarten.
Uebrigens: Fuer Zeitkarten hat der VRS den gleichen Standpunkt
aufgegeben. Die VRS-Tarifbroschueren enthalten unterschiedliche
Preisstufen fuer Zeitkarten und Einzelfahrkarten. Zum Beispiel Sankt
Augustin - Koeln-Worringen ueber Bonn: Zeitkarten 8 Zonen,
Einzelfahrkarten 9 Zonen.
Die 9 Zonen sind uebrigens wiederum nicht nachvollziehbar. Entweder
sind es 8 Zonen, weil die 7 Zonen von Bonn Mitte nach Koeln Mitte die
Zonen 65 (Bonn-Vilich-Mueldorf/...) und 512 (Sankt Augustin) bereits
enthalten, oder 10 Zonen, weil diese beiden Zonen mitgezaehlt werden
muessen.
Oder kennt jemand eine Tarifstelle, in der es heisst: "Fuer alle
Fahrtbeziehungen zwischen den Zonen Koeln-Mitte (11) und
Bonn-Oberkassel/Holzlar/Geislar (65) werden 7 Zonen gerechnet"?
--
Kai Borgolte, Bonn
>Gilt dann das
>24-Stunden-Ticket nachmittags nicht mehr für die dritte Zone,
>nämlich die Zone 533 (Bad Honnef)?
Das werden die hoffentlich nicht bestaetigen. Aber richtig so, in ganz
kleinen Schritten muesste sich der Bruch in der Logik eingrenzen
lassen. ;-)
--
Kai Borgolte, Bonn
> "24-StundenTickets berechtigen zu beliebig häufigen Fahrten in
> der Einstiegs-Tarifzone und allen Tarifzonen, die von ihr mit
> der entsprechenden Preisstufe erreichbar sind."
Wie ist es mit den Fahrkarten geloest? Im RMV gibt es die Wabenstruktur. Wenn
man von Wabe A nach Wabe B eine Fahrkarte der Preisstufe 4 kauft, gilt diese
nicht in Wabe C, obwohl Wabe C von Wabe A ebenfalls mit Preisstufe 4 zu
erreichen waere. Wenn der VRS das aehnlich hat, kannst Du Dein Schreiben
vergessen (und musst die 60 Mark bezahlen).
-JJ
Frankfurter U-Bahnseite - http://members.tripod.de/JJ
: Wie ist es mit den Fahrkarten geloest? Im RMV gibt es die Wabenstruktur. Wenn
: man von Wabe A nach Wabe B eine Fahrkarte der Preisstufe 4 kauft, gilt diese
: nicht in Wabe C, obwohl Wabe C von Wabe A ebenfalls mit Preisstufe 4 zu
: erreichen waere. Wenn der VRS das aehnlich hat, kannst Du Dein Schreiben
: vergessen (und musst die 60 Mark bezahlen).
Im RMV werden Fahrkarten (in aller Regel) mit aufgedruckter Start- und
Zielzone ausgegeben. Das ist im VRS nicht der Fall, dort sind
üblicherweise nur Startzone und Preisstufe angegeben.
Allerdings gibt es auch im RMV, z.B. in Darmstadt bei den älteren
Automaten, noch Fahrscheine ohne definierte Zielzone.
--
Martin Bienwald <obe...@fim.informatik.uni-mannheim.de>
Gruß,
Ingo
Aus den Tarifbestimmungen:
5.1.2: MehrfahrtenTickets werden in Form von StreifenTickets ausgegeben.
Übergangsregelungen: MehrfahrtenTickets werden für einen beschränkten
Zeitraum auch in Form von MehrfahrtenTickets für 4 Fahrten ausgegeben.
Ja, ja. Zu Beginn des VRS gab es die überall so beliebten StreifenTickets
plötzlich nicht mehr. Erst auf vehementen Druck der Beförderungsfälle wurden
sie wieder eingeführt. Und nun sollen sie die 4-Fahrten-Tickets ganz
ablösen.
Wirklich sehr kundenfreundlich. Denn Streifenkarten gibt es nur im
Vorverkauf. Automaten, KiN und Busfahrer schütteln nur mit dem Kopf/Display
und berechnen den teureren Einzelfahrschein.
Gruß,
Ingo
Kennt Ihr den Trick, abends ein Minigruppenticket (Netz) von Abreißblock zu
kaufen, mit einer Gruppe entsprechend zu nutzen, und die ab 3 Uhr nachts
ungültige Karte noch einer sinnvollen Verwendung zuzuführen ?
Einfach einen Streifen abreißen. Man erhält ein 24-Stunden-Netz-Ticket, und
das kann eine Person auch am Folgetag im gesamten Netz bis zur Abstempelzeit
des Vortages nutzen.
Diese Gedanken macht man sich natürlich nur, wenn man soweit draußen wohnt,
daß man die Preisstufe D auch aus der Praxis kennt.
Gruß,
Ingo
P.S.: Habe ich natürlich noch nie gemacht, wäre ja Betrug.
>Wenn ich bedenke, daß man in Berlin für DM 3,90 zwei Stunden lang beliebig
in
>der ganzen Stadt herumgondeln kann, oder für DM 7,80 den ganzen Tag lang!
>Einfach und preisgünstig. Und Berlin ist doch nun etwas größer als Köln.
>
Wer kein Job-Ticket hat, kann sich eigentlich nur schwarz(fahr)ärgern,
zahlen oder sich bei der Uni einschreiben (187,30 DM für ein Halbjahr incl.
Netzkarte) ...
Gruß,
Ingo
Wo steht eigentlich, daß die Relation Bonn - Köln immer 7 Zonen zählt? Ich
kenne das nur als Text neben dem Eierplan. Ist er offizieller Teil der
Tarifbestimmungen? In der mir vorliegenden Tarifinformation wird nicht auf
diesen Plan hingewiesen. Es ist zwar abgedruckt, aber im vorderen, werblich
gestalteten Abschnitt.
Gruß,
Ingo
>Diesen Satz verstehe ich nicht. Wenn ich vormittags von Unkel
>nach Linz gefahren bin, habe ich zwei Tarifzonen befahren, die
>unmittelbar aneinandergrenzen (990 und 991). Gilt dann das
>24-Stunden-Ticket nachmittags nicht mehr für die dritte Zone,
>nämlich die Zone 533 (Bad Honnef)? Wenn ja, wie wollen Sie
>prüfen, ob jemand, der von Unkel nach Bad Honnef fährt, nicht
>vorher schon in Linz war?
>
So ähnlich haben wir es dann bisher auch gemacht. Wer in Eitorf am Bahnhof
vorbeikam, hat schon mal einen Sonderfahrausweis am Automat gezogen
(Preisstufe C, Startzone Eitorf).
Damit ging es dann von Herchen über Eitorf nach Köln. Noch nie hat ein KiN
irgendwie gemeckert. Aber ich glaube, daß die die VRS-Tariffeinheiten nicht
so genau kennen; insbesondere, wenn es ein RE mit Siegener Personal ist.
So wie ich den VRS kenne, wird er ach dies als illegal darstellen. Wir
warten auf die Antwort an Robert.
Gruß,
Ingo
>Vollkommen unklar aber ist, wie das kontrolliert werden soll.
>Du koenntest ja in Zone 17, zum Beispiel in Porz-Wahn, ausstei-
>gen. Dann steigst Du in den naechsten Zug wieder ein und behaup-
>test, Du seist von Spich (Zone 511) nach Porz-Wahn (Zone 17) mit
>dem Bus gefahren und habest somit die Zone 599 ausgelassen.
>
Ich würde eher in Porz(Wahn) aussteigen und dann die Straßenbahn (mit der
gleichen Begründung) nehmen. Man könnte mir höchstens nachweisen, daß der
Entwerteraufdruck und die angegebene Strecke zeitlich einen Widerspruch
aufzeigen.
Gruß,
Ingo
>Wenn die Formulierung "berechtigen zu beliebig haeufigen Fahrten [...]
>in der Einstiegs-Tarifzone und allen Tarifzonen, die [...]" Fahrten
>zwischen diesen Tarifzonen ausschliessen wuerde, waeren die
>Tageskarten voellig unbrauchbar. ;-)
>
Das ist der Punkt, der mich so aufregt.
Für einen relativ erschwinglichen Preis (Preisstufe A) bekommt man in Köln
bzw. Bonn eine uneingeschränkte Netzkarte für das gesamte Stadtgebiet.
Hierbei sind alle Umwegfahrten, Mehrfachfahrten an unterschiedliche
Fahrtziele, ja sogar Fahrten durch mehr Zonen als die Preisstufe A
normalerweise hergibt, erlaubt.
Gleiches gilt für die (teure) Netzkarte (Preisstufe D). Auch hier gilt die
freie Bewegung im Gesamtnetz, egal wie. Hauptsache, man bleibt im VRS. Wer
will, kann ALLE vorhandenen Zonen befahren.
Nur bei Preisstufe B und C will man mir erzählen, daß ich, wenn ich mich
streng an die Interpretation des VRS halte, genau EIN Fahrtziel erriechen
kann. Gnädigerweise erlaubt man mir, die Fahrt dorthin zu unterbrechen und
die Fahrt auch zu wiederholen. Wenn man streng in der Logik des VRS denkt,
könnte man glatt auf die Idee kommen, daß für die Rückfahrt die gleichen
Tarifzonen wie für die Hinfahrt befahren werden müssen (sonst wäre es ja
keine Rück-, sondern eine fortgesetzte Rundfahrt mit mehr als 8
durchfahrenen Tarifzonen).
Ich fühle mich irgendwie benachteiligt.
Gruß,
Ingo
Die Much-Alternative kann man praktisch vergessen, denn zwischen
Ruppichteroth und Herchen fährt mo-fr genau EIN Bus. Sie ist also nur dann
wichtig, wenn wir unsere Theorien im Thread entsprechend durchsetzen können
und der Porz-Umweg irgendwann tatsächlich wegfällt.
Gruß,
Ingo
>Wie ist es mit den Fahrkarten geloest? Im RMV gibt es die Wabenstruktur. Wenn
>man von Wabe A nach Wabe B eine Fahrkarte der Preisstufe 4 kauft, gilt diese
>nicht in Wabe C, obwohl Wabe C von Wabe A ebenfalls mit Preisstufe 4 zu
>erreichen waere.
Dass der RMV wirklich Tageskarten _fuer eine Strecke_ verkauft
<kopfschuettel>, musste ich ja kuerzlich in Darmstadt feststellen.
Auf VRS-Fahrkarten (ausser Zeitkarten) steht das Ziel in aller Regel
nicht drauf.
Einzelfahrscheine werden je nach durchfahrenen Tarifzonen verkauft.
Das heisst, wenn dein Bus Umwege ueber alle Doerfer der Region faehrt,
darfst du dafuer auch noch bezahlen. So zaehlt zum Beispiel eine Fahrt
in der Linie 477 von Siegburg nach Much mal vier und mal fuenf Zonen,
je nachdem, ob du unterwegs Neunkirchen, Seelscheid oder beide Orte
besichtigen darfst (jedenfalls offiziell, moeglicherweise setzt man
sich vor Ort einfach darueber hinweg).
Tageskarten gelten aber in allen mit der Preisstufe _erreichbaren_
Zonen, also im Umkreis um den Ausgangspunkt:
> > "24-StundenTickets berechtigen zu beliebig häufigen Fahrten in
> > der Einstiegs-Tarifzone und allen Tarifzonen, die von ihr mit
> > der entsprechenden Preisstufe erreichbar sind."
Diese Formulierung ist uebrigens Wort fuer Wort aus dem VRR-Tarif
uebernommen worden, wo es damit systembedingt keinerlei
Interpretationsprobleme gibt. Jetzt ist vom VRS dieser unsaegliche
zweite Satz dazugefuegt worden, der in diesem Zusammenhang eben keinen
rechten Sinn ergibt.
--
Kai Borgolte, Bonn
Ja, aber diese Logik führt teilweise zu absurden Konsequenzen.
Beispiel:
Von Hilden über Düsseldorf nach Wuppertal-Oberbarmen wird Preisstufe B
berechnet, für die Rückfahrt über die gleiche Strecke gilt jedoch die
Preisstufe C.
(Ein ähnliches Beispiel ist hier vor einigen Monaten schonmal
gepostet worden - MsgID <73INT...@squonk.ruhr.de>)
Gruß
E.S.
der VRS bezeichnet diese Karten (Tageskarten/Minigruppenkarten) gerade
_nicht_ als Netzkarten: für die Städte Köln (Zone 11-17) und Bonn(61-66)
werden explizit "Netzkarten"(Stadtgebiet) zum gleichen Preis wie das
Ticket für die Preisstufe A(1-2 Zonen) angeboten. Am einfachsten läßt
sich die "Logik" des VRS an der Preisstufe A erklären: ich kann beliebig
viele Fahrten ab der Einstiegs-(Stempel-)Zone in die benachbarten Zonen
machen, jedoch nicht auf Strecken zwischen den benachbarten Zonen
(Ausnahme: eine Haltestelle liegt auf der Zonengrenze und ich könnte
theoretisch aussteigen und wieder einsteigen).
Beispiel:
Herchen (Zone 525) ist Stempelzone.
Direkt angrenzende Zonen sind: Ruppichteroth(522), Rankenhohn(526),
Eitorf(527), Altenkirchen-Weyerbusch(955), Altenkirchen-Birnbach(956),
Dattenfeld(523) und Rosbach(524).
Nach dem aktuellem Netzplan sind die Zonen 526, 955 und 956 nicht
erreichbar, der "Eierplan" hat hier einen Fehler, da er direkte
Verbindungen zwischen 525 und 955/956 markiert, obwohl die beiden
Buslinien des VRS in diesen Zonen nicht in die Zone 525 fahren.
Interessant der Fall Rosbach: Diese Zone ist mit dem Bus 481 mehr
schlecht als recht erreichbar, die S-Bahn bzw RE über Dattenfeld darf
nicht benutzt werden, da hier eine Karte der Preisstufe B fällig wäre (3
Zonen). Wohl darf man aber mit der A-Karte nach Dattenfeld von Herchen
aus fahren.
Fazit: je größer der Geltungsbereich, desto komplizierter, da immer
beachtet werden muß, ob die Strecke mit einem Einzelfahrschein der
gleichen Preisstufe ab der Stempelzone benutzbar wäre.
Mann, bin ich froh, das ich ´nen Jobticket habe (= VRS-Netzkarte!).
Viele Grüße
Michael Platen
--
Homepage: http://www.netcologne.de/~nc-platenmi
und: http://www.pantherfan.purespace.de (mit Werbung)
Infos über die Düsseldorf Panther (American Football)
und Diverses zum Thema Bahn und Co.
> Kai.Bo...@home.ivm.de (Kai Borgolte) schrieb in
> <7d98o0$sfe$1...@andromeda.easynews.de>:
>
> >Der VRS will
> >festlegen, dass fuer Minigruppen-Tickets die gleiche Preisstufe gilt
> >wie fuer Einzelfahrkarten.
>
> Uebrigens: Fuer Zeitkarten hat der VRS den gleichen Standpunkt
> aufgegeben. Die VRS-Tarifbroschueren enthalten unterschiedliche
> Preisstufen fuer Zeitkarten und Einzelfahrkarten. Zum Beispiel Sankt
> Augustin - Koeln-Worringen ueber Bonn: Zeitkarten 8 Zonen,
> Einzelfahrkarten 9 Zonen.
In meiner Tarifbroschuere (Fahrplanbereich 6, Stand 1. Jan. 1999)
steht: 8 Zonen "im Zeitkartentarif", 9 Zonen "im Bartarif".
Was aber ist der "Bartarif"? Ist Minigruppen-Ticket "Zeitkarten-
tarif" oder "Bartarif"?
Ausserdem steht bei mir auch nichts von "ueber Bonn". So etwas
muss aber wohl gemeint sein, weil in der Tarifbroschuere fuer den
Fahrplanbereich 1 (Stand 1. Jan. 1997!) fuer die umgekehrte Rich-
tung Koeln-Worringen - Sankt Augustin 6 Zonen stehen.
> Die 9 Zonen sind uebrigens wiederum nicht nachvollziehbar. Entweder
> sind es 8 Zonen, weil die 7 Zonen von Bonn Mitte nach Koeln Mitte die
> Zonen 65 (Bonn-Vilich-Mueldorf/...) und 512 (Sankt Augustin) bereits
> enthalten, oder 10 Zonen, weil diese beiden Zonen mitgezaehlt werden
> muessen.
In der Uebersicht der Tarifzonen fuehrt die rechtsrheinische DB-
Strecke ueber die Zone 65 hinweg. (So etwas gibt es sonst nir-
gends.) Vielleicht soll das symbolisieren, dass diese Zone nur
im wie auch immer definierten "Bartarif" mitgezaehlt wird?
> Oder kennt jemand eine Tarifstelle, in der es heisst: "Fuer alle
> Fahrtbeziehungen zwischen den Zonen Koeln-Mitte (11) und
> Bonn-Oberkassel/Holzlar/Geislar (65) werden 7 Zonen gerechnet"?
Vielleicht muesste man mal wirklich den _ganzen_ Tarif kennen und
nicht nur das, was der VRS unter dem Titel "Tarifinformation" an
den Kunden abgibt.
Robert Weemeyer, Bonn
>In der mir vorliegenden Tarifinformation wird nicht auf
>diesen Plan hingewiesen.
"2.2 Tarifzonen
Die Fahrpreise im ueber die Teilzonen hinausgehenden Bereich richten
sich nach der Zahl der befahrenen Tarifzonen, die unmittelbar
aneinandergrenzen. Ausnahmen koennen nach dem Tarifzonenplan
zugelassen werden."
Was ist "der Tarifzonenplan"? Zwei Absaetze vorher wird die "Anlage 3
- Uebersicht der Tarifzonen -" genannt. Das ist offenbar der Eierplan,
wenn ich mich recht erinnere, stand in aelteren Ausgaben der
Tarifinformation auch "Anlage 3" drauf. Auf dem Eierplan steht, dass
er nur in Verbindung mit den Fahr- bzw. den Tarifzonenplaenen (Aha!)
mit Liniennetz (Beilage in den Fahrplaenen) und einigen besonderen
Bestimmungen genutzt werden kann. Und dann:
"In Einzelfaellen kann von diesen Grundsaetzen abgewichen werden. So
werden ...", es folgt die Sonderregelung Koeln - Bonn, ohne dass eine
zugehoerige Raumbegrenzung genannt wird (gilt eine Monatskarte Koeln -
Bonn in Siegburg? In Alfter? In Koenigswinter? In Hennef?*)), und die
Sonderregelung Kreis Euskirchen - Koeln/Bonn, ohne dass Details
festgelegt werden. (Seit wann gehoert Juenkerath zum Kreis Euskirchen?
Was genau bedeutet "in Richtung Stadtgebiet Koeln oder Bonn"? Olpe
liegt auch in Richtung Stadtgebiet Koeln oder Bonn ;-))
Im aktuellen Liniennetzplan zum Gesamtfahrplan finde ich keine
entsprechenden Anmerkungen mehr (ich meine mich zu erinnern, dass es
die mal gab).
*) Laesst sich aus ASSlight alles herauspruegeln, ohne Eingabe von
Via-Haltestellen, und ASSlight gibt brav und tarifgerecht immer
"Preisstufe C oder 7 Tarifzonen" aus.
--
Kai Borgolte, Bonn
>Wirklich sehr kundenfreundlich. Denn Streifenkarten gibt es nur im
>Vorverkauf. Automaten, KiN und Busfahrer schütteln nur mit dem Kopf/Display
>und berechnen den teureren Einzelfahrschein.
NeinNeinNein, das ist schon so in Ordnung, wie es ist. Streifenkarten
werden zumindest bei SWB, KVB und Wupsi aus Automaten und bei der RSVG
vom Busfahrer verkauft. Die Uebergangsregelung gibt es genau deswegen,
weil DB-Automaten und Fahrkartendrucker nicht mit Streifenkarten
zurechtkommen. Und KiN verkaufen sowieso keine Mehrfahrtenkarten.
Da die DB neue Automaten beschafft, die immer noch keine
Streifenkarten ausgeben koennen, wird die Uebergangsregelung wohl
dauerhaft bestehen bleiben.
--
Kai Borgolte, Bonn
ingo....@ksk.tronet.de quälte ihre/seine Tastatur,um folgenden Text zu schreiben:
ingo....@ksk.tronet.de pijnigde haar/zijn toetsenbord,om volgende tekst te schrijven:
> Schade, daß der VRS da strenger ist. Sonst wäre es im Beispiel kein Problem.
Der VRR hat ja auch eine andere Philosophie. Dort heißt es Waben und jede
Preisstufe hat einen bestimmten Geltungsbereich. Im VRS heißt es halt Zonen
und wie in den Niederlanden werden die durchfahrenen Zonen gezählt.
> Aber wenn es keine Unterschiede gäbe, bräuchten wir auch keine
> unterschiedlichen Verbünde (incl. Geschäftsführer mit Parteibuch,
> Aufsichträte mit Pareibuch, leitende Angestellte mit Parteibuch, etc.).
Stichwort: Niederlande
Nationale Strippenkaart Einheitstarif
Spezialtarife nur:
Eisenbahn
Interliner
Buurtbus (Bürgerbus)
Regio Nijmegen/Arnem/Achterhoek: VGN-Fahrausweise gelten auch
Nachteile:
Auf lokale Gegebenheiten kann wenig Rücksicht genommen werden,aber jemand,der
wirklich intensiv Bus & Bahn in den Niederlanden nutzt,hat bestimmt eine OV-
Jaarkaart,mit dem er in allen Bussen & Bahnen (außer Buurtbus) in den
Niederlanden beliebig oft fahren kann.
Außerdem gültig im Ausland mindestens:
2 Breskens - Oostburg - Sluis - Westkapelle - Brugge
788 Westkapelle - Knokke
12 Draaibrug - Aardenburg - Maldegem
58a Maldegem - Brugge
14 Breskens - Nieuwvliet-Bad - Cadzand - Retranchement - Sluis - Knokke
10 Perkpolder - Terneuzen - Sas van Gent - Zelzate
19 Hulst - Antwerpen - Breda
Interliner Maastricht - Aachen
?? - Simpelveld - Kerkrade - Herzogenrath
und natürlich im Raum Kranenburg/Kleve/Emmerich auch in der
Verkehrsgemeinschaft Niederrhein.
Doei ! ||_______________ Tot het volgende briefje
||| |
Dennis ||| Haarlem | PGP-Request: betref "##"
|||_____________|
|| ICQ: 8093515
||
___Z_________ __________________________ ____________________________
| o o | | DEN...@FUNLINE.GUN.DE | | http://members.aol.com/ |
| NS N.V. |-| DEN...@DENNIS.WMB.DE |-| DennisXXXX of fahrplaene |
°-o=o---o=o-° °-o=o------o==o------o=o-° °-o=o----o=o----o=o----o=o-°
=========================================================================
Für / Voor / For mail scanner
Atom Chirac Bill Clinton Mord Moord Tot Dood Death Irak Iraq Saddam Hussein
Drogen drugs kruid drogerij Hasch Mariuhana Ecstasy Dope Shit hasjiesj
> Wer kein Job-Ticket hat, kann sich eigentlich nur schwarz(fahr)ärgern,
> zahlen oder sich bei der Uni einschreiben (187,30 DM für ein Halbjahr
incl.
> Netzkarte) ...
Das bezieht sich auf den VRS! In Berlin gibt es leider immer
noch kein Semesterticket.
Robert Weemeyer, Bonn/bald Berlin
Beliebig viele Fahrten in die Nachbarzonen? Wie vertraegt sich
das mit den VRS-Tarifbestimmungen (Nr. 5.2.2)?
Sonderfahrausweise "berechtigen zu beliebig vielen Fahrten in
der Einstiegs-Tarifzone und allen Tarifzonen, die von ihr mit
der entsprechenden Preisstufe erreichbar sind."
Gut. Aber da ist ja nun seit dem 1. Januar 1999 dieser ominoese
zweite Satz:
"Massgeblich fuer die Tarifierung ist die Anzahl der befahre-
nen Tarifzonen, die unmittelbar aneinandergrenzen."
Das heisst, wenn Du zum Beispiel mit einem 24-Stunden-Ticket
der Stufe A von Herchen (Zone 525) nach Eitorf (Zone 527) ge-
fahren bist, dann hast Du Deine zwei Zonen schon zusammen und
darfst nicht mehr von Herchen nach Dattenfeld oder Ruppichte-
roth oder was weiss ich fahren. Das ist total unlogisch und
kann auch kaum kontrolliert werden, aber wie soll man diesen
Satz sonst interpretieren?
Robert Weemeyer, Bonn
(zusaetzlich nach rhein.misc als lokale Newsgruppe)
> Robert Weemeyer schrieb in Nachricht <7d90r2$ssq$4...@fu-berlin.de>...
>
> >Vollkommen unklar aber ist, wie das kontrolliert werden soll.
> >Du koenntest ja in Zone 17, zum Beispiel in Porz-Wahn, ausstei-
> >gen. Dann steigst Du in den naechsten Zug wieder ein und behaup-
> >test, Du seist von Spich (Zone 511) nach Porz-Wahn (Zone 17) mit
> >dem Bus gefahren und habest somit die Zone 599 ausgelassen.
>
> Ich würde eher in Porz(Wahn) aussteigen und dann die Straßenbahn (mit der
> gleichen Begründung) nehmen.
Das ist nicht besonders praktisch, weil Du vom Bahnhof Porz-Wahn
erst einmal mit der Linie 164 zur Strassenbahnhaltestelle Zuen-
dorf fahren muesstest.
Schon von Spich nach Porz-Wahn brauchst Du zwei Busse, von Spich
nach Zuendorf aber drei, wenn Du weder ueber Niederkassel (Zone
510) noch ueber "Troisdorf Nord" (Zone 599) fahren willst:
508 Spich - Linder Kreuz
162 Linder Kreuz - Porz-Wahn
164 Porz-Wahn - Zuendorf
Also lieber einen S-Bahn-Takt in Porz-Wahn abwarten ...
Robert Weemeyer, Bonn
> Wirklich sehr kundenfreundlich. Denn Streifenkarten gibt es nur im
> Vorverkauf. Automaten, KiN und Busfahrer schütteln nur mit dem
Kopf/Display
> und berechnen den teureren Einzelfahrschein.
Nee, nee, Ingo, so einfach ist das auch wieder nicht.
Laut NRW-Tariffuehrer, Stand 1996, verkaufen bei der RSVG auch
Busfahrer Streifenkarten. Auch der RVK wirbt neuerdings mit Pla-
katen in seinen Bussen, beim Fahrer seien alle Fahrausweise er-
haeltlich - also auch Streifenkarten?
Jedenfalls gibt es auch Streifenkarten aus Automaten, naemlich
zum Beispiel an den Stadtbahnhaltestellten der SWB. Wer da noch
Einzelfahrscheine der Stufe D zieht, ist selber schuld (bzw. bei
dem hat der VRS mit seinem Tarifwirrwarr Erfolg gehabt).
Robert Weemeyer, Bonn
>Von Hilden über Düsseldorf nach Wuppertal-Oberbarmen wird Preisstufe B
>berechnet,
Behauptet EFA, ich halte das fuer einen Bug. Gibt es eine weitere
Quelle, in der das so steht (Aushaenge, Tarifinformationen)?
>für die Rückfahrt über die gleiche Strecke gilt jedoch die
>Preisstufe C.
Mit Zeitkarte ist es auf jeden Fall Preisstufe C. Muesste fuer
Einzelfahrkarten genauso gelten, denn die Teilstrecke Duesseldorf -
Barmen ist C.
Bei Tageskarten ist es allerdings tatsaechlich so, dass von Hilden aus
Preisstufe B reicht, weil diese sowohl nach Duesseldorf als auch nach
Barmen reicht. Dies ist eine Analogie zum beliebten VRS-Tageskarten-
spiel, die mir bislang nicht aufgefallen war. Nur macht der VRR da
keinen Tanz drum und behauptet etwas anderes. Unterschiedliche
Preisstufen von Tageskarten gegenueber Einzel-/Zeitfahrkarten
duerften, anders als beim VRS, auch nur bei echten Umwegen auftreten.
--
Kai Borgolte, Bonn
>Wer da noch
>Einzelfahrscheine der Stufe D zieht, ist selber schuld
Das ist bei Vierfahrtenkarten genauso.
--
Kai Borgolte, Bonn
>In meiner Tarifbroschuere (Fahrplanbereich 6, Stand 1. Jan. 1999)
>steht: 8 Zonen "im Zeitkartentarif", 9 Zonen "im Bartarif".
Das habe ich gemeint.
>Was aber ist der "Bartarif"? Ist Minigruppen-Ticket "Zeitkarten-
>tarif" oder "Bartarif"?
Der VRS wuerde sicherlich sagen Bartarif.
>Ausserdem steht bei mir auch nichts von "ueber Bonn".
Ist ganz offensichtlich gemeint. Ueber Menden - Troisdorf waeren es
sechs Zonen, ueber Siegburg sieben.
>In der Uebersicht der Tarifzonen fuehrt die rechtsrheinische DB-
>Strecke ueber die Zone 65 hinweg. (So etwas gibt es sonst nir-
>gends.) Vielleicht soll das symbolisieren, dass diese Zone nur
>im wie auch immer definierten "Bartarif" mitgezaehlt wird?
Mit Sicherheit nicht, die Zone wird aus Richtung Troisdorf, Siegburg,
Königswinter immer mitgezaehlt. Es soll wohl vermieden werden, dass
man auf der rechten Rheinstrecke die Zone 61 uebersieht.
>> Oder kennt jemand eine Tarifstelle, in der es heisst: "Fuer alle
>> Fahrtbeziehungen zwischen den Zonen Koeln-Mitte (11) und
>> Bonn-Oberkassel/Holzlar/Geislar (65) werden 7 Zonen gerechnet"?
>
>Vielleicht muesste man mal wirklich den _ganzen_ Tarif kennen und
>nicht nur das, was der VRS unter dem Titel "Tarifinformation" an
>den Kunden abgibt.
Im Tariftext wird auf zehn Anlagen verwiesen.
Anlage 1 Strecken und Linien, auf denen der Tarif innerhalb des
Verbundraumes gilt
Anlage 2 Linien und Linienabschnitte ausserhalb der kommunalen Grenzen
Anlage 3 Uebersicht der Tarifzonen
Anlage 4 Fahrpreistafel
Anlage 5 Abonnementbedingungen
Anlage 6 Anerkennung von Schienenfahrausweisen <Hoppla!>
Anlage 7 Befoerderung unbegleiteter Sachen im Bus <g>
Anlage 8 Mitnahme von Fahrraedern
Anlage 9 Uebergangsregelungen
Anlage 10 Uebergangstarife
Anlage 11 Befoerderung im Linienbedarfsverkehr (AST)
Sieben Anlagen sind abgedruckt, die 6, 7 und 10 werden keine
Praezisierungen des VRS-Tarifzonenplans enthalten.
Die Preisstufenuebersicht, in der diese Unterscheidung zwischen
Bartarif und Zeitkartentarif gemacht wird, ist demnach kein
offizieller Bestandteil des Tarifs, sondern soll einem nur das
Zonenzaehlen abnehmen. Von daher sollten eigentlich die Angaben dieser
Uebersicht anhand der Tarifunterlagen nachpruefbar sein.
--
Kai Borgolte, Bonn
Naja, der Preisunterschied wird ja immer kleiner.
Alle Automaten außerhalb von Fahrzeugen verkaufen auch die Streifenkarten. Die
DB-Automaten nur Mehrfartenkarten mit fester Zonenzahl. Aber man darf ja
zusammensetzen.
Außerhalb der großen Städte sind aber stationären Automaten wohl Mangelware.
Da muß man sich halt in einem der Läden, die auch Fahrkarten verkaufen,
eindecken. Oder zum nächsten DB-Bahnhof gehen. Da sollte wenigstens ein
Automat zu finden sein.
Markus
--
Hinweis: Wegen des maßlosen Spammings - bald evtl. legalisiert -
wird die angegebene eMail-Adresse nicht gelesen.
Persönliche Post bitte an: betz ät iname dott com.
-----------== Posted via Deja News, The Discussion Network ==----------
http://www.dejanews.com/ Search, Read, Discuss, or Start Your Own
2.4 Preisstufenzuordnungen und Raumbegrenzungen
(...)
Mit dem Fahrausweis einer bestimmten Preisstufe dürfen Flächenzonen
einer höheren Preisstufe nicht befahren werden.
4.1.1 Fahrausweise für eine Fahrt
(...)
Mit Fahrausweisen der Preisstufen A bis C sind Rund- und Rückfahrten
in Richtung auf die Einstiegshaltestelle oder das dazugehörige Tarif-
gebiet nicht erlaubt; ausgenommen hiervon sind Fahrwege, die zum
schnelleren Erreichen des Fahrtziels dienen.
(...)
Von Hilden (TG 64) sind sowohl Düsseldorf (43) als auch Wuppertal-
Barmen (66) mit Preisstufe B erreichbar, Punkt 2.4 wird also nicht
verletzt.
Zwar fahre ich erst aus TG 64 hinaus (nach Düsseldorf) und anschließend
wieder hindurch (Erkrath - Gruiten), aber das ist nach 4.1.1 zulässig,
wenn es die schnellere Verbindung ist.
Außerdem ist es in Wuppertal ohnehin nicht mehr nachvollziehbar, welche
Strecke ich gefahren bin.
> >für die Rückfahrt über die gleiche Strecke gilt jedoch die
> >Preisstufe C.
>
> Mit Zeitkarte ist es auf jeden Fall Preisstufe C. Muesste fuer
> Einzelfahrkarten genauso gelten, denn die Teilstrecke Duesseldorf -
> Barmen ist C.
>
Das ist eben das Absurde daran.
Gruß
E.S.
Gruß
E.S.
[Streifenkarten im RVK-Bus]
>Das nicht, aber Vierertickets. Und das sogar auf den Linien, die
>im Auftrag der KVB gefahren werden (z.B. 160 und 162 in Porz).
>Allerdings ist diese Möglichkeit praktisch unbekannt und wird
>entsprechend häufig genutzt.
Hier hat mir ein Fahrer gesagt, dass er Aerger bei der Abrechnung
bekommt, wenn er auf Stadtwerke-Linien Mehrfahrtenkarten verkauft. Er
machte nicht den Eindruck, dass er mich nur abwimmeln wollte.
--
Kai Borgolte, Bonn
>[tarifbestimmungenrauskram]
Danke, hast mich ueberzeugt.
--
Kai Borgolte, Bonn
> ...
> Beliebig viele Fahrten in die Nachbarzonen? Wie vertraegt sich
> das mit den VRS-Tarifbestimmungen (Nr. 5.2.2)?
>
> Sonderfahrausweise "berechtigen zu beliebig vielen Fahrten in
> der Einstiegs-Tarifzone und allen Tarifzonen, die von ihr mit
> der entsprechenden Preisstufe erreichbar sind."
>
> Gut. Aber da ist ja nun seit dem 1. Januar 1999 dieser ominoese
> zweite Satz:
>
> "Massgeblich fuer die Tarifierung ist die Anzahl der befahre-
> nen Tarifzonen, die unmittelbar aneinandergrenzen."
>
> Das heisst, wenn Du zum Beispiel mit einem 24-Stunden-Ticket
> der Stufe A von Herchen (Zone 525) nach Eitorf (Zone 527) ge-
> fahren bist, dann hast Du Deine zwei Zonen schon zusammen und
> darfst nicht mehr von Herchen nach Dattenfeld oder Ruppichte-
> roth oder was weiss ich fahren. Das ist total unlogisch und
> kann auch kaum kontrolliert werden, aber wie soll man diesen
> Satz sonst interpretieren?
>
Moin Robert,
die "Logik" ist eben etwas merkwürdig, und ich habe auch ein bischen
gebraucht, bis ich dahinter gestiegen bin (und das mit juristischen
Vorkenntnissen). Die beiden Sätze stehen in einem Absatz und dürfen nicht
getrennt betrachtet werden. Da bei der VRS die sogenannte
"Einstiegszonensystematik" gilt (steht auch etwas verklausuliert in den
Tarifbestimmungen unter 2.2), sagt der erste Satz im Klartext: Du darfst
beliebig viele Fahrten in der Einstiegszone(Stempel!) und allen mit der
gelösten Preisstufe von dieser Zone aus erreichbaren Zonen machen. Der zweite
Satz bedeutet eigentlich nur, das Du nur _die_ Strecken benutzen darfst, die
auch mit einem Einzelfahrschein der gleichen Preisstufe von der
Stempelzone(die ersetzt bei diesen Sonderfahrscheinen die Einstiegszone) aus
benutzbar wären. Die Tarifierung bezieht sich nicht auf die einzelne Fahrt,
sondern auf die befahrenen Strecken.
uzs...@uni-bonn.de quälte ihre/seine Tastatur,um folgenden Text zu schreiben:
uzs...@uni-bonn.de pijnigde haar/zijn toetsenbord,om volgende tekst te schrijven:
> Das heisst, wenn Du zum Beispiel mit einem 24-Stunden-Ticket
> der Stufe A von Herchen (Zone 525) nach Eitorf (Zone 527) ge-
> fahren bist, dann hast Du Deine zwei Zonen schon zusammen und
> darfst nicht mehr von Herchen nach Dattenfeld oder Ruppichte-
> roth oder was weiss ich fahren. Das ist total unlogisch und
> kann auch kaum kontrolliert werden, aber wie soll man diesen
Kaum kannst Du streichen und durch nicht ersetzen.
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Stadtfahrplan Essen 1996/97
Stadsdienstregeling Essen 1996/97
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jo...@wombaz.robin.de pijnigde haar/zijn toetsenbord,om volgende tekst te schrijven:
> Wie ist es mit den Fahrkarten geloest? Im RMV gibt es die Wabenstruktur.
> Wenn man von Wabe A nach Wabe B eine Fahrkarte der Preisstufe 4 kauft, gilt
> diese nicht in Wabe C, obwohl Wabe C von Wabe A ebenfalls mit Preisstufe 4
> zu erreichen waere. Wenn der VRS das aehnlich hat, kannst Du Dein Schreiben
Alles klar für Einzelfahrkarten. Tageskarten sind aber gewöhnlich immer
Netzkarten.
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Booten van Vlissingen naar Breskens wachten indien mogelijk op de trein
Fähren von Vlissingen nach Breskens warten,wenn möglich auf den Zug.
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> Uebrigens: Fuer Zeitkarten hat der VRS den gleichen Standpunkt
Minigruppen-Ticket = 1-Tages-Zeitkarten
Zu dieser Thematik mal ein Ausflug in ein westliches Nachbarland: In den
Niederlanden (die ja landesweit in Zonen eingeteilt sind) gelten
Zeitkarten für den öffentlichen Nahverkehr (außer NS) für eine bestimmte
Anzahl Zonen um eine Kernzone herum. Zumindest in einem Fahrplanbuch von
Mitte der 90er wurde in einem Beispiel zur Berechnung der benötigten
Zeitkarte _ausdrücklich_ erwähnt, daß man für die 3-Zonen-Strecke von
der Wohnung zur Arbeit nicht etwa eine 3-Zonen-Karte, sondern lediglich
eine 2-Zonen-Karte (mit der mittleren Zone der Strecke als Kernzone)
benötigt. Das machte zu den damaligen Preisen einen Unterschied von
immerhin 42 Gulden im Monat aus.
Bei Tageskarten wird so etwas natürlich schwierig, weil man ja irgendwie
erst einmal in die mittlere Zone kommen muß. Aber gibt es in Deutschland
Verbünde, die bei ihren Zeitfahrkarten das gleiche System wie die
Niederländer anwenden?
Grüße aus Münster,
=ToJe=
--
Torsten Jerzembeck * Dahlweg 49 * D-48153 Münster (Westfalen)
* PGP public key ID: B74DB58D * MIME welcome * Generation Tux *
>for i = 1 to unendlich do *batsch*;
Ein sogenannter Batschjob. (Nicole Simon/Kristian Köhntopp in de.alt.arnooo)
>Der zweite
>Satz bedeutet eigentlich nur, das Du nur _die_ Strecken benutzen darfst, die
>auch mit einem Einzelfahrschein der gleichen Preisstufe von der
>Stempelzone(die ersetzt bei diesen Sonderfahrscheinen die Einstiegszone) aus
>benutzbar wären.
Welche Strecke zwischen Herchen und Koeln Hbf waere nicht mit einem
Einzelfahrschein der Preisstufe C ab Herchen benutzbar? Die
Gesamtstrecke ist zwar nicht mit _einem_ Einzelfahrschein benutzbar,
aber entspricht eine Tageskarte nicht zumindest beliebig vielen
Einzelfahrscheinen?
>Die Tarifierung bezieht sich nicht auf die einzelne Fahrt,
>sondern auf die befahrenen Strecken.
Eben. Nur das Wort "Strecken" steht nicht im Tarif, sondern das Wort
"Tarifzonen", auch "befahrene Tarifzonen".
--
Kai Borgolte, Bonn
>Minigruppen-Ticket = 1-Tages-Zeitkarten
Das ist zwar eine naheliegende Annahme, aber im VRS-Tarif werden
"Zeitfahrausweise" unter anderem definiert durch: "Zeitfahrausweise
bestehen aus einer Kundenkarte und der zugehoerigen Wertmarke. Sie
lauten auf die Person des Inhabers ...".
Tariflich sind die Tageskarten (im VRS "Sonderfahrausweise") sehr
verschieden von den "Zeitfahrausweisen", vor allem auch was den
raeumlichen Geltungsbereich angeht.
--
Kai Borgolte, Bonn
to...@nightingale.ms.sub.org quälte ihre/seine Tastatur,um folgenden Text zu schreiben:
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> Bei Tageskarten wird so etwas natürlich schwierig, weil man ja irgendwie
> erst einmal in die mittlere Zone kommen muß. Aber gibt es in Deutschland
> Verbünde, die bei ihren Zeitfahrkarten das gleiche System wie die
> Niederländer anwenden?
Ja,der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Zeitkarte Preisstufe B entspricht
ehemaliger Preisstufe 3,damit sind alle Fahrtziele der regulären Preisstufe B
möglich,man muß sich halt auf eine bestimmte Richtung festlegen,früher hieß
sowas Raumbegrenzung.
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Auch ich habe einen dumme Sprüche-Generator !
Ook ik heb een stomme spreuken-Generator !
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> > >für die Rückfahrt über die gleiche Strecke gilt jedoch die
> > >Preisstufe C.
> > Mit Zeitkarte ist es auf jeden Fall Preisstufe C. Muesste fuer
> > Einzelfahrkarten genauso gelten, denn die Teilstrecke Duesseldorf -
> > Barmen ist C.
> Das ist eben das Absurde daran.
Eigentlich ist nichts daran absurd.
Preisstufe B per Zeitkarte von TG 64 nach TG 66 ist mit Zentraltarifgebiet 65
möglich - "Raumbegrenzung"
Und von Wuppertal Ost nach Düsseldorf ist eben Preisstufe C und nicht B.
genauso wie Velbert - Herdecke über Hagen Preisstufe C ist,aber Herdecke -
Velbert über Hagen auch Preisstufe C,wäre aber B,wenn es einen direkten Bus
von Hattingen/Sprockhövel (TG 46) nach Wuppertal-Elberfeld (TG 65) gäbe..
Zeitkarten:
TG 55 -> TG 47
Zentraltarifgebiet 46,was den Weg über Wuppertal ausschließt,außer über
Hattingen nach Wuppertal-Barmen eventuell schnell,wenn man in Nierenhof
wohnt.
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1 NLG = 0.90 DM / 1 DM = 1.10 NLG
>heute habe ich auch ein Schreiben an den VRS formuliert.
>Der Text ist unten wiedergegeben. Ich bin mal gespannt, wie
>der VRS reagiert.
Ich bestaune diesen Thread, bin gespannt auf die Antwort des VRS und
frage mich, wie die sprachlichen Entgleisungen im Tarif je vor der
Unklarheitenregel des AGB-Gesetzes Bestand haben sollten.
mfg Matthias Dörfler
Kai.Bo...@home.ivm.de quälte ihre/seine Tastatur,um folgenden Text zu schreiben:
Kai.Bo...@home.ivm.de pijnigde haar/zijn toetsenbord,om volgende tekst te schrijven:
> Tariflich sind die Tageskarten (im VRS "Sonderfahrausweise") sehr
> verschieden von den "Zeitfahrausweisen", vor allem auch was den
> raeumlichen Geltungsbereich angeht.
Auch im VRR gibt es da Unterschiede:
Tageskarte Preisstufe B hat keine Raumbegrenzung = Alte Preisstufe 4
Monatskarte Preisstufe B hat Raumbegrenzung "Zentraltarifgebiet" = Alte
Preisstufe 3
Doei ! -------------------------
| ST. ANNA TER MUIDEN |
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Schreib mal wieder !
Schrijf maar weer !
Wenn der Fahrpreis bei gleicher Fahrtstrecke von der Fahrtrichtung
abhängt, finde ich das schon ziemlich absurd.
> Preisstufe B per Zeitkarte von TG 64 nach TG 66 ist mit Zentraltarifgebiet 65
> möglich - "Raumbegrenzung"
Das schließt aber die (evt. schnellere) Fahrt über Düsseldorf aus,
die mit Einzeltickets der selben Preisstufe möglich ist - wenn auch
nur in einer Richtung.
> Und von Wuppertal Ost nach Düsseldorf ist eben Preisstufe C und nicht B.
> genauso wie Velbert - Herdecke über Hagen Preisstufe C ist,aber Herdecke -
> Velbert über Hagen auch Preisstufe C,wäre aber B,wenn es einen direkten Bus
> von Hattingen/Sprockhövel (TG 46) nach Wuppertal-Elberfeld (TG 65) gäbe..
Ja, aber in diesem Fall führt die Fahrt auch in beiden Richtungen über
ein C-Tarifgebiet.
Gruß
E.S.
Gruß,
Ingo
VRS-Zone 525
>Außerhalb der großen Städte sind aber stationären Automaten wohl
Mangelware.
>Da muß man sich halt in einem der Läden, die auch Fahrkarten verkaufen,
>eindecken. Oder zum nächsten DB-Bahnhof gehen. Da sollte wenigstens ein
>Automat zu finden sein.
>
Der diese Streifenkarten eben gerade nicht führt.
Gruß,
Ingo
VRS-Zone 525
>Ich bestaune diesen Thread, bin gespannt auf die Antwort des VRS und
>frage mich, wie die sprachlichen Entgleisungen im Tarif je vor der
>Unklarheitenregel des AGB-Gesetzes Bestand haben sollten.
>
Und ich grüble schon die ganze Zeit darüber nach, wie wir unsere
Erkenntnisse und teilweise unwiderlegbaren Argumente dem VRS nahebringen
können. Als einzelne Briefschreiber haben wir da sicher schlechte Karten.
Welche erfahrene Institution könnte uns unterstützen (Verbraucherschutz o.
ä. ?)
Gruß,
Ingo,
VRS-Zone 525
>
>Alles klar für Einzelfahrkarten. Tageskarten sind aber gewöhnlich immer
>Netzkarten.
>
Da bist Du wohl zu spät in den Thead eingestiegen.
Mit diesem Problem fing nämlich alles an.
Gruß,
Ingo,
VRs-Zone 525