http://www.lok-report.de/
News vom 11.10.04
ist mir was kopfzerbrechendes aufgefallen.
Schaut mal das erste Bild unter 'Berlin macht Dampf'
an und erklärt mir mal warum da gleich zwei Gleissperr Signale sind??
Beide scheinen in Betrieb zu sein!
Also, wenn das Vordere Sh 0 zeigt und das Hintere Sh 1 - was tun? Der
Führerstand der 01 muss da bleiben aber die Pufferbohle kann abfahren
???? :->
Tja-ja ... was es nicht alles gibt :-)))
-=tom=-
Köln Hbf bietet etwa 5 - 7 Gleisspersignale je Bahnsteiggleis 1 - 9
bis zum ASig. Allerdings nicht in diesem kurzen Abstand unmittelbar
vor dem ASig.
Gruß, Thomas
Streckenkunde scheint da klar von Vorteil zu sein! Ich vermute, das dazu in
den Örili was dazu drinsteht, das man wissen sollte.
Gruppenausfahrsignale sind bei der DB für Gleise auf denen besetzte
Reisezüge verkehren nicht zugelassen. Insofern handelt es sich hier entweder
um eine Ausnahme von der Regel oder aber nicht um ein Gruppenausfahrsignal -
letzteres ist wohl das wahrscheinlichere. Ausserdem sieht es auf dem Bild so
aus, als ob die Weiche erst nach dem Hauptsignal abzweigt.
>Reiner Orakelmodus.
>zwischen den beiden Ls liegt eine Weiche mit dem Abzweig nach Links.
>Steht der Zug vor dem 1. Ls so kann er über diese Weiche nach Links
>Richtung, ich tippe mal auf Richtung MST (Bebrausfahrt) fahren.
>Dann gilt aber das Haupsignal das von dem Dampfer verdeckt wird.
>2. Ls gewährleistet die Nutzung der vollen Bahnsteiglänge. Dann kmmt man
>aber nur "geradeaus" raus.
>
>Gruss Ralf
Müssen beide Ls Sh 1 zeigen falls der Zug geradeaus fahren will wie
auf dem Bild angedeuted (per Asig)?
Fragt,
-=tom=-
Ich hatte es schon mal im Hildesheim-Thread angedeutet, dass es im
Allgemeinen von Vorteil ist, wenn man nicht nur schreibtischmaessig
irgendwelche Vorschriften runterbeten kann.
Ich empfehle dringend einen Ausflug nach Frankfurt Hbf oder z.B. auf
die Insel Usedom. Letztere hat(te) sogar Gruppenausfahrten ohne
vorgelagerte Sperrsignale (Licht oder Form) im Angebot.
Gruss,
Holger K. aus D.
--
Streckenstillegung? Nein, es wird nur nichts bestellt!
E-Mail: Holger....@gmx.de
Homepage: http://www.student.informatik.tu-darmstadt.de/~koetting
> Gruppenausfahrsignale sind bei der DB für Gleise auf denen besetzte
> Reisezüge verkehren nicht zugelassen. Insofern handelt es sich hier entweder
> um eine Ausnahme von der Regel oder aber nicht um ein Gruppenausfahrsignal -
> letzteres ist wohl das wahrscheinlichere.
Ist auch die Frage, was man als Gruppenausfahrsignal bezeichnet.
Aus den Gleisen 4-6 geht es zur Mainbrücke am selben Ausfahrsignal
vorbei; es gibt aber gleichzeitig auch für jedes Gleis ein eigenes
ASig in Richtung Höchst/Niederrad.
Hier in Ulm gibt es diese Situation (http://s17.ath.cx/ga.jpg):
/
-----------------+-------+--------------
!-Ls / !-S1a
/
----------------------+------+--------------
Bstg. !-Ls \ !-S001
Man kann vom Hausbahnsteig unten auch via S1a auf das Gegengleis
ausfahren. Ist letzteres dadurch ein Gruppenausfahrsignal, oder
ist der Begriff restriktiver belegt?
> Ausserdem sieht es auf dem Bild so
> aus, als ob die Weiche erst nach dem Hauptsignal abzweigt.
Siehe oben. Wenn vorher keine Weichen wären, wäre die Ls-Orgie nicht
erforderlich. Frankfurt spart nicht mit Ls- und Deckungssignalen, um
jedes Fitzelchen Gleislänge nutzen zu können.
Andreas
--
np: 4'33
Aber das fälschere. Wenn Ralf etwas über Signaltechnik im Frankfurter
Raum erzählt, kannst Du ihm das genauso glauben wie Du mir Dinge über
IP-Routing glauben kannst.
Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Das Ueberschreiten der | Mailadresse im Header
Karlsruhe, Germany | Gleise ist verboten! " | Fon: *49 721 966 32 15
Nordisch by Nature | Fdl Bad Driburg, 15.02.1997 | Fax: *49 721 966 31 29
Frankfurt/Main Hbf hat nach meiner Kenntnis Gruppenausfahrsignale, und
diese dürften aus Bundesbahnzeiten stammen. Was ab nächstem Jahr kommt,
erläutern bitte Experten.
> Ausserdem sieht es auf dem Bild so
> aus, als ob die Weiche erst nach dem Hauptsignal abzweigt.
Ist das keine Kreuzungsweiche? Ich habe den Eindruck, daß bei
http://www.lok-report.de/news/news_woche_montag.html (temporär) der
Dampfzug keine Ausfahrt hat.
Gruß, ULF
Mecklenburg ist DR.
Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Das Ueberschreiten der | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Gleise ist verboten! " | http://www.zugschlus.de/
Gruppenausfahrsignale
(1) Für Güterzugausfahrgleise und für Gleise, auf denen nur Leerreisezüge
verkehren, können Gruppenausfahrsignale vorgesehen werden.
Gruppenausfahrsignale dürfen nicht für Reisezugausfahrgleise, auf denen
besetzte Reisezüge verkehren, angewendet werden. Die Regelungen für
Gruppenausfahrsignale gelten auch für Gruppenzwischensignale.
(2) Zur Anwendung eines Gruppenausfahrsignals müssen folgende Bedingungen
gegeben sein:
a) Die Ausfahrten aus den Gruppengleisen sind durch einzelne Fahrstraßen zu
sichern.
b) Die Ausfahrstraßen müssen außerhalb der durchgehenden Hauptgleise
beginnen.
c) Die Geschwindigkeit vor dem Gruppenausfahrsignal darf in Abhängigkeit von
der Weichenbauform 40 km/h bzw. 60 km/h nicht überschreiten. Sie ist für die
gesamte Gleisgruppe einheitlich festzulegen und am Gruppenausfahrsignal zu
signalsieren.
d) Die Ausfahrstraßen dürfen vor ihrem Zusammenlauf nicht durch andere
Fahrstraßen gekreuzt werden.
e) Die zu dem Gruppenausfahrsignal gehörigen Ausfahrgleise sind durch
Sperrsignale abzuschließen.
f) Die Einfahrt in ein Gleis, aus dem auf ein Gruppenausfahrsignal
ausgefahren wird und die gleichzeitige Ausfahrt aus einem anderen zu diesem
Gruppenausfahrsignal gehörenden Gleis sind signaltechnisch auszuschließen.
(3) Gruppenausfahrsignale müssen hinter oder neben dem Zusammenlauf der
zugehörigen Fahrstraßen, aber vor dem Zusammenlauf dieser Fahrstraßengruppe
mit anderen Fahrstraßen stehen.
(4) Hinsichtlich der Zugstraßen ist bei den Sperrsignalen in den
Gleisgruppen zu unterscheiden, ob diese
a) Zugstraßen-Ziel- als auch Zugstraßen-Startsignale oder
b) nur Zugstraßen- Startsignale (Ausfahrgruppe) sind.
Die Sperrsignale können in allen Fällen Rangierstraßen-Start und Zielsignal
sein. In allen Fällen nach a) müssen hohe Sperrsignale vorgesehen werden. Im
Fall b) sind wahlweise auch niedrige Sperrsignale
zugelassen. Diese Signalgruppe muß einheitlich entweder mit niedrigen oder
hohen Sperrsignalen ausgerüstet werden.
(5) Durchfahrten auf Gruppenausfahrsignale sind in der Regel nicht
zugelassen.
(6) Die Sperrsignale vor Gruppenausfahrsignalen sind auszurüsten mit:
- Hp 0 (ein rotes Licht),
- Kennlicht und Sh 1 (nach DS 301) gemeinsam bzw.
- Kennlicht und Ra 12 (nach DV 301) gemeinsam
(oder Gsp 0 und Gsp 1 in Verbindung mit Formsignalen).
(7) Die zum Gruppenausfahrsignal zugehörigen Sperrsignale sind im
Geltungsbereich
a) der DS 301
- mit weiß-rot-weißen Mastschildern
b) der DV 301
- mit weißem Mastschild mit zwei schwarzen Punkten
oder
- bei gleichzeitiger Anwendung als Zielsignal für Zugfahrten mit
weiß-rot-weißem Mastschild
.auszurüsten.
Alles klar?
>So wie ich Frankfurt kenne, steht das erste Ls-Signal vor einer
>Weich nach links und das zweite Ls-Signal vor dem (vorderen)
>Grenzzeichen der Kreuzungsweiche vor dem Zug. Das Ausfahrsignal
>selbst steht ja erst 'in' der Weiche.
Kein Durchrutschweg!
-=tom=-
> Sind Fahrtanzeiger eigentlich fest vorgeschrieben? Ich
> kenne selbst in Neuanlagen Faelle, wo sinnvolle Fahrt-
> anzeiger fehlen (z.B. N3 und ZS6 in Horrem) oder immer
> wieder defekt sind (N1 in Dueren).
>
SFA sind nur für das Zub da. Der Tf muß sein Ausfahrsignal,
bzw dessen Wiederholer erkennen können. Siehe 408.0331.
Grüsse
Frank
> Gruppenausfahrsignale sind bei der DB für Gleise auf denen besetzte
> Reisezüge verkehren nicht zugelassen.
<werbung>Guggstu hier unten für das lebende Gegenbeispiel
<http://home.arcor.de/mhdoerfler/fotos/signale/blatt1.htm>.</werbung>
--
mfg Matthias Dörfler
Du hast die <debk>-Ta^WKennzeichen vergessen.
> > Ich empfehle dringend einen Ausflug nach Frankfurt Hbf oder z.B. auf
> > die Insel Usedom. Letztere hat(te) sogar Gruppenausfahrten ohne
> > vorgelagerte Sperrsignale (Licht oder Form) im Angebot.
> >
> Tut mir leid aber mein Hobby ist es nicht mit dem Zug durch die Gegend zu
> fahren um Signalungewöhnlichkeiten ausfindig zu machen, aber wenn ich mal
> wieder in Frankfurt Hauptbahnhof bin - was so ungefähr ein bis zwei mal im
> Jahr vorkommt - werde ich mir das natürlich ansehen. Ausserdem bete ich
> nichts herunter, sondern habe mal nachgesehen was die DB in ihrer eigenen
> Vorschrift dazu meint. Komischer Laden das wenn er seine eigenen
> Vorschriften offenbar missachtet bzw. historisches einfach stehen lässt.
Sollte die DB die Signale schlicht umnieten?
> Die EBO gibt zu diesem Thema nicht viel her, da steht nur, dass die
> Ausfahrten mit Hauptsignalen zu sichern seien. Tut mir leid, dass ich wieder
> mit diesen Vorschriften kommen muss, aber leider geht es in diesem Lande
> nach Vorschriften und nicht danach was die große Deutsche Bahn AG irgendwann
> irgendwo mal mehr oder weniger sinnvoll aufgestellt hat. Nur allein deswegen
> weil es die DB AG so macht muss das nicht unbedingt richtig sein.
Erklärst Du den Istzustand mehrerer Personenbahnhöfe der DB für
unzulässig?
Gruß, ULF
> Ausserdem bete ich nichts herunter, sondern habe mal nachgesehen was
> die DB in ihrer eigenen Vorschrift dazu meint. Komischer Laden das
> wenn er seine eigenen Vorschriften offenbar missachtet bzw.
> historisches einfach stehen lässt.
Können örtliche Richtlinien in solchen Fällen Sonderregelungen
beinhalten, die die allgemeinen Vorschriften außer Kraft setzen?
Christian
--
"Später, in ein paar Jahren, haben wir so viele Abiturienten, da muss
ich selbst so einen einfachen Satz erläutern!"
(Jürgen K.)
Das hat nichts mit Hobby zu tun. Wer mit Signalwesen zu tun hat, sollte
tunlichst wissen, was in der grossen weiten Welt so Sache ist. Da hilft
Theoriewissen alleine nicht viel. Du erinnerst mich sehr gut an den
Mitschreiber einer bestimmten Mailingliste, der schon oft genug, "jenes
ist so oder so und kann ueberhaupt nicht anders sein" geschrieben hat,
aber
in nahezu jedem Fall eingeknickt ist, ob der zusammengetragenen
Gegenbeispiele und -argumente.
> Ich werde aus Deiner Argumentation auch nicht sehr schlau.
Wie ich schon schrieb, es reicht nicht, irgendwelche Vorschriften
zitieren
zu koennen - seien es Gesetzestexte oder interne Pamphlete eines
beliebigen Eisenbahnunternehmens (und das schraenke ich definitiv nicht
auf Deutschland ein). Es kommt immer auf Ortskenntnis an und damit
zusammenhaengenden Regelungen, wobei ich explizit weder Ausnahme- noch
Sonder- davorsetzen moechte. Es gilt grundsaetzlich, dass es nichts
gibt,
was es nicht gibt. Und eine Grundhaltung "nicht sein kann, was nicht
sein darf" ist ziemlich unguenstig.
Um auf den Fall hier zurueckzukommen, ich sehe bleistiftsweise keinen
sinnvollen Grund, Gruppenausfahrten - so denn jedes Gleis sein eigenes
Hs/Ls hat - fuer Reisezuege zu verbieten. Die Gefaehrdung ist nicht
hoeher als anderswo auch, wo dann irrtuemlich das Signal eines anderen
Gleises fuer das eigene gehalten wurde. Und der wohl eigentliche Grund
- moeglicher Verzicht auf den Verschluss einiger Weichen in
Guetergruppen - spielt zumindest im Personenbereich ohnehin keine
Rolle. Wobei sich die Frage nach Gruppenausfahrten eigentlich eh
eruebrigt hat, weil das ja mehr oder minder ein Relikt alter
Stellwerkstechnik war, um sich da eben ein paar "schwerwiegende"
(woertlich zu nehmen) Probleme zu sparen.
Nein aber ordentlich abbauen oder aber keine Vorschriften schreiben dieden
Status Quo in Frage stellen
>
> > Die EBO gibt zu diesem Thema nicht viel her, da steht nur, dass die
> > Ausfahrten mit Hauptsignalen zu sichern seien. Tut mir leid, dass ich
wieder
> > mit diesen Vorschriften kommen muss, aber leider geht es in diesem Lande
> > nach Vorschriften und nicht danach was die große Deutsche Bahn AG
irgendwann
> > irgendwo mal mehr oder weniger sinnvoll aufgestellt hat. Nur allein
deswegen
> > weil es die DB AG so macht muss das nicht unbedingt richtig sein.
>
> Erklärst Du den Istzustand mehrerer Personenbahnhöfe der DB für
> unzulässig?
>
Zulässig bzw. unzulässig ist - signaltechnisch gesehen - für Regelspurbahnen
des öffentlichen Verkehrs was in des ESO und in der EBO steht. Sonst nichts.
Wenn die DB AG sich darüber hinaus eigene Vorschriften gibt dann ist das
deren Privatvergnügen. Allerdings sollte man dann mit den eigenen
Vorschriften auch konsequent umgehen und nicht mehr Ausnahmen als Regeln
zulassen, sonst kann man sich die Arbeit sparen. Anders ausgedrückt: Wenn
die Regelung "keine Gruppenausfahrsignale für Personenzuggleise" sinnvoll
und vor allem notwendig ist (dies ist imho jedoch nicht der Fall) dann haben
alle Ausnahmen von der Regel zu verschwinden. Ist sie es nicht ist sie somit
überflüssig. Halbschwanger gibt es nicht. Entweder es ist notwendig was zu
regeln, dann zieht man es konsequent durch, oder man lässt es. Mit dieser
Strategie bin ich bisher gut gefahren.
Rudolf
>
> Ist auch die Frage, was man als Gruppenausfahrsignal bezeichnet.
> Aus den Gleisen 4-6 geht es zur Mainbrücke am selben Ausfahrsignal
> vorbei; es gibt aber gleichzeitig auch für jedes Gleis ein eigenes
> ASig in Richtung Höchst/Niederrad.
Dann hätte Kiel so etwas vielleicht auch.
Alle Zügen aus den Gleisen 4 - 6 nach Hamburg oder Lübeck
fahren am gleichen Signal vorbei. Davor steht im Fahrweg aber
je ein eigenes Signal, das für Fahrten nach Rendsburg oder
Flensburg benötigt wird. Gruppenausfahrsignal würde ich das
nicht nennen. (Seit wir ein ESTW haben, zeigt es m.W. meist Kennlicht.)
MfG
Knud
Wenn ich was zu signalisieren habe fahre ich bestimmt nicht vorher nach
Usedom und stelle dann fest, dass man das auch so wie dort machen kann (oder
auch nicht). Es gibt verbindliche Regeln - EBO und ESO - der Rest ist dem
jeweiligen Betriebsleiter überlassen. Weil irgend ein EIU was macht oder
nicht macht muss das nicht gut oder schlecht sein und schon ganricht für
andere bindend. Konkreter ausgedrückt. Was die DB AG an Signalen aufstellt
ist für andere EIU komplett irrelevant und deshalb allenfalls am Rande
interessant. Ich arbeite nicht für die DB AG. Jemand der für letzteren Laden
tätig ist oder sein will muss sich allerdings wohl schon damit beschäftigen.
>
> > Ich werde aus Deiner Argumentation auch nicht sehr schlau.
>
> Wie ich schon schrieb, es reicht nicht, irgendwelche Vorschriften
> zitieren
> zu koennen - seien es Gesetzestexte oder interne Pamphlete eines
> beliebigen Eisenbahnunternehmens (und das schraenke ich definitiv nicht
> auf Deutschland ein). Es kommt immer auf Ortskenntnis an und damit
> zusammenhaengenden Regelungen, wobei ich explizit weder Ausnahme- noch
> Sonder- davorsetzen moechte. Es gilt grundsaetzlich, dass es nichts
> gibt,
> was es nicht gibt. Und eine Grundhaltung "nicht sein kann, was nicht
> sein darf" ist ziemlich unguenstig.
Diese Grundhaltung habe ich bestimmt nicht. Der Kollege hat einen
Sachverhalt in einem DB Bahnhof beschrieben, ich habe sodann nachgesehen was
eben dieses Unternehmen sich dazu für Regeln aufgestellt hat und
schlussgefolgert dass die Beschreibung des Kollegen den Regeln des
gegenständlichen Unternehmens nicht entspricht und somit entweder die
Beschreibung falsch sein, oder die Regel eine Ausnahme haben muss. Mehr
Möglichkeiten gibt es nicht. Offenbar missachtet die DB AG in mehreren
anderen Fällen ihre eigenen Vorschriften wie dirverse postings belegen, was
die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass der Kollege recht hat. Das habe ich im
übrigen nie bestritten, sondern nur eine Wahrscheinlichkeitsbetrachtung
aufgestellt.
>
> Um auf den Fall hier zurueckzukommen, ich sehe bleistiftsweise keinen
> sinnvollen Grund, Gruppenausfahrten - so denn jedes Gleis sein eigenes
> Hs/Ls hat - fuer Reisezuege zu verbieten.
Ich auch nicht, aber das hat nichts mit der von mir zitierten Vorschrift und
dem gegenständlichen Sachverhalt zu tun. Ich bin der Meinung, dass neben
diversen anderen Signalen das Sh0 völlig überflüssig ist. Eine Meinung die
ich hier schon an anderer Stelle vertreten habe, woraufhin diverse Leute
impliziert haben ich sei von Sinnen und hätte keine Ahnung. Eben diese Leute
sind aber bis heute eine schlüssige Erklärung schuldig geblieben wo, ausser
dem Namen, der praktisch relevante Unterschied zwischen Hp0 und Sh0 liegt.
Eben vom Vorhandensein dieses Unterschieds hängt es ab, ob
Gruppenausfahrsignale Zulässig/Sinnvoll sind oder nicht.
Rudolf
Im zitierten Ulmer Fall nicht gegeben.
> c) Die Geschwindigkeit vor dem Gruppenausfahrsignal darf in Abhängigkeit von
> der Weichenbauform 40 km/h bzw. 60 km/h nicht überschreiten. Sie ist für die
> gesamte Gleisgruppe einheitlich festzulegen und am Gruppenausfahrsignal zu
> signalsieren.
Auch nicht.
> d) Die Ausfahrstraßen dürfen vor ihrem Zusammenlauf nicht durch andere
> Fahrstraßen gekreuzt werden.
Auch nicht (falls gekreuzt aus als berührt gelesen werden kann).
> e) Die zu dem Gruppenausfahrsignal gehörigen Ausfahrgleise sind durch
> Sperrsignale abzuschließen.
Hmm. Die regelmäßige Einfahrt geht bis zu einem der Ausfahrsignale; bis
zu den Ls-Signalen ist aber ebenfalls möglich.
...
> zugehörigen Fahrstraßen, aber vor dem Zusammenlauf dieser Fahrstraßengruppe
> mit anderen Fahrstraßen stehen.
Nicht.
...
> (5) Durchfahrten auf Gruppenausfahrsignale sind in der Regel nicht
> zugelassen.
Hier schon.
....
> Alles klar?
>
Nein. Ist das in Ulm jetzt eine vorschriftswidrige oder gar keine
Gruppenausfahrt? Auch in Frankfurt kann man von einigen Gleisen
über mehrere verschiedene Signale ausfahren: Gleiche Frage.
>>>Bild ist in Frankfurt Main Hbf aufgenommen und da gibt es bekanntlich
>>>Gruppenausfahrsignale.
>>
>>Gruppenausfahrsignale sind bei der DB für Gleise auf denen besetzte
>>Reisezüge verkehren nicht zugelassen. Insofern handelt es sich hier entweder
>>um eine Ausnahme von der Regel oder aber nicht um ein Gruppenausfahrsignal -
>>letzteres ist wohl das wahrscheinlichere.
Für den konkreten Fall des Bildes, weiß ich es nicht. Aber mir
kam auch spontan Frankfurt in den Sinn. Dort gibt es Signale, die
Fahrstraßen von mehreren Gleisen zulassen. Wenn das keine
Gruppenausfahrsignale sind, was dann?
>
>
> Frankfurt/Main Hbf hat nach meiner Kenntnis Gruppenausfahrsignale, und
> diese dürften aus Bundesbahnzeiten stammen. Was ab nächstem Jahr kommt,
> erläutern bitte Experten.
Eine genaues Jahr habe ich nicht da. Aber Fpf ist Drs, damit vermutlich
Mitte bis Ende der 50er Jahre entstanden.
MfG
Knud
Ich auch nicht; kennzeichnend dafür ist, daß es eben keine
Hauptsignale für die einzelnen Gleise gibt.
> (Seit wir ein ESTW haben, zeigt es m.W. meist Kennlicht.)
Was anderes wird ja auch nur gebraucht, wenn ein Zug mal
über die Einzelgleissignale hinausragt. Und wenn das nicht
der Fall ist, muß die Fahrstraße eh' vom Einzelsignal ausgehend
eingestellt werden.
Bei einem Kopfbahnhof weder in der einen noch in der anderen
Richtung vorhanden. Ansonsten waere sowas zumindest eine
Ueberlegung wert.
Habe ich was anderes behauptet oder sonst irgendwas
getan, was zu der Vermutung Anlass geben wuerde,
dass mir das nicht bekannt waere? ;-)
Christoph
P.S.: Erstes Posting ueber einen anderen Newsserver,
Hinweise auf fehlerhafte Einstellungen willkommen
> getan, was zu der Vermutung Anlass geben wuerde,
> dass mir das nicht bekannt waere? ;-)
Das Posting sollte eigentlich einen Poster höher rutschen;-)
Grüsse
Frank
> Nur weil was wo rumsteht heist das noch lange nicht, dass es nach
> heutigen Richtlinien noch zulässig wäre.
Dafür gibt es den Bestandsschutz.
Grüsse
Frank
> Wie nennst Du dann ein Ding, das Hp1, Hp0 und Kennlicht zeigen kann?
> Oder eines, das nur zu Hp1 und Hp0 fähig ist?
Ihm ist der Unterschied zwischen technischer und betrieblicher Be-
deutung nicht geläufig. Das *technische* Signal "Kennlicht laut
Signalbuch" kennzeichnet ein *betrieblich* nicht vorhandenes Signal.
Wobei dieses natürlich *fahrdienstlich* als Zustimmung des Fdl zu
werten ist;-)
Grüsse
Frank
Da habe ich es im englischen Sprachraum leichter:
"Signal" ist das Gerät, "aspect" ist das Signalbild.
Naja, jedenfalls meistens. ;-)
Gruß
Hartmut
> Ein Hauptsignal ist klar gekennzeichnet.
> WS/RT/WS.
Es gibt auch genug Hauptsignale mit ws/ge/ws/ge/ws, und
Gleissperrsignale schmücken sich ebenfalls ws/rt/ws.
Aber "signaltechisch sicher" , oder ;-)
Wenn das Kennlicht bedeutet: "Ignoriere mich, ich exitiere eigentlich
gar nicht", müsste dann ein Lokfahrer (mit Streckenkenntniss) einen
riesen Schreck bekommen: "Huch, das Signal ist weg, ich trett mal voll
in die Eisen, könnte ja sein, das es böse Menschen entfernt haben"
[Bevor irgend jamand jetzt antwortet, genau vor diesem Schreck soll
das Kennlicht den Tf bewahren, jo das weiß ich :-)]
Gruß Ingo
Wie soll ich mir das vorstellen? Sollen die gleichzeitig
leuchten? ;-)
Damit ich das Kennlicht neben dem Sh1/Ra12 erkenne, müsste
es ja eine eigene Optik bekommen. ;-)
Gruß
Hartmut
[...]
> Alles klar?
Klingt so, als sollte man Frankfurt/Main Hbf heute nicht mehr so bauen,
wie man es damals gebaut hat.
Wobei ich meine Frage wiederhole, wie man es diesbezüglich mit dem neuen
Stellwerk signalisieren will.
Gruß, ULF
> Gruppenausfahrsignale sind bei der DB für Gleise auf denen besetzte
> Reisezüge verkehren nicht zugelassen.
Dann widersprechen Hameln[1] und Frankfurt (M.) den unternehmenseigenen
Regelungen.
[1] In Hameln wurde Ende letzten Jahres irgendwas umgebaut. Obwohl ich
ständig da Ein- und Aussteige, habe ich noch nicht darauf geachtet, ob das
Gruppenausfahrtsignal noch wirklich existiert.
CU Andreas
--
Software für Ihr Hobby, z. B. Modellautoverwaltung
http://www.pothe.de * http://www.ap-modellauto.de
Auch aus der 819:
"(1) Ausfahrsignale sind für Fahrwege vorzusehen, die planmäßig für
Zugfahrten benötigt werden. In der Regel ist für jedes Ausfahrgleis ein
Ausfahrsignal aufzustellen, und zwar vor dem Zusammenlauf der
Ausfahrstraßen. Ausnahmen bilden Gruppenausfahrsignale."
Stehen die /das Asig also im oder hinter dem Weichenbereich handelt es sich
um Gruppenausfahrsignale, wenn die anderen Gleise planmässig für Zugfahrten
genutzt werden. Deshalb handelt es sich imho für den Fall, dass vor dem Asig
ein Nebengleis in das Hauptgleis einmündet, nicht um ein
Gruppenausfahrsignal, weil aus dem Nebengleis keine Zugfahrten planmässig
statt finden. In so einem Fall stehen dann vor der Weiche am Stumpfen Ende 2
Sperrsignale, eins für das Hauptgleis und eins für das Nebengleis. Das Asig
ist aber imho trotzdem kein Gruppenausfahrsignal. So könnte das vielleicht
in Frankfurt sein, wenn z.B. über die betreffenden Weichen nur
Rangierfahrten statt finden (Lokwechsel).
Rudolf
> > Hab ich was anderes geschrieben? Du sagtest, das alle Signale vor der Spitze
> > des Zuges einen Fahrtbegriff zeigen müssen, auf Toms Frage hin, ob beide Ls
> > Sh1 zeigen müßten.
> >
> <debk>Ein Kennlicht ist kein Fahrbegriff. In Ausnahmefällen stellt
> allerdings auch ein Kennlicht eine Zustimmung zur Abfahrt dar --
> Halbregelabstand.</>
Und offenbar in Knuds Beispiel von Kiel Hbf.
Gruß, ULF
-> debe
Nein! Soll man nicht! Man soll sich aber auch keine Vorschriften auferlegen,
die man nicht einhalten kann/will. Keiner Zwingt die Bahn solche
Vorschriften auf zu stellen.
> Ihm ist der Unterschied zwischen technischer und betrieblicher Be-
> deutung nicht geläufig. Das *technische* Signal "Kennlicht laut
> Signalbuch" kennzeichnet ein *betrieblich* nicht vorhandenes Signal.
> Wobei dieses natürlich *fahrdienstlich* als Zustimmung des Fdl zu
> werten ist;-)
Nur wenn es am Hauptsignal gezeigt wird und dann auch nur wenn es in den
ÖRiLi so bestimmt ist. So zumindest die DS 408. Unsauber ist das imho
trotzdem, weil wie soll ein "unsignal" eine Zustimmung zur Abfahrt
darstellen?
Und jetzt erlaeuterst Du uns bitte den Zusammenhang zwischen "planen" und
"bereits vorhanden sein".
Denn spaetestens hier
|> (6) Die Sperrsignale vor Gruppenausfahrsignalen sind auszurüsten mit:
|> - Hp 0 (ein rotes Licht),
waeren vermutlich 99% aller vorhandenen Gruppenausfahrten nach Deiner
Auslegung illegal.
Nun also Butter bei die Fische: Nach welcher Richtlinie/Anweisung sind
bestehende Altanlagen zwingend umzuruesten, so dass man 'heute' innerhalb
des DB Konzerns eklatant gegen Regeln verstossen wuerde?
> Knud Schlotfeld <sch...@phc.uni-kiel.de> wrote:
>
>>Rudolf Bräunert wrote:
>>
>>>Gruppenausfahrsignale sind bei der DB für Gleise auf denen besetzte
>>>Reisezüge verkehren nicht zugelassen.
>>
>>Da habe ich dann neulich in Mecklenburg Tomaten auf den Augen gehabt.
>
>
> Mecklenburg ist DR.
>
War, Marc!
Man sagt zwar, daß dort alles 50 Jahre später käme, aber private
EVU gibt es dort schon heute - und DB Netz.
Gruß
Knud
PS Was wolltest Du mir sagen?
Ich behaupte aber mal, das ist auch gar nicht so gebaut worden. In
der Vor-DrS-Zeit waren die Bahnsteige kuerzer, und die Verlaengerung
erforderte dann einige Kompromisse, wollte man nicht entweder die Mainbruecke
oder das Hauptgebaeude schieben.
> Wobei ich meine Frage wiederhole, wie man es diesbezüglich mit dem neuen
> Stellwerk signalisieren will.
>
Ich habe mich an den fraglichen Gleisen nicht mehr naeher umgesehen.
Einerseits wird am Gleisplan nicht grundsaetzlich geaendert (man kommt
vom Suedbahnhof via Mainbruecke ja nur an sechs Gleise direkt, ein
paar mehr via Abzw. Mainbruecke und den Rest per Stadtrundfahrt).
Es kann aber gut sein, dass die derzeitigen Ls-Signale, die den
Gruppenausfahrt-Start darstellen, durch Hauptsignale ersetzt werden,
analog der beschriebenen Situation in Kiel und einigen anderen Bahnhoefen.
Ich muss mal etwas Zeit mitbringen, wenn ich wieder vorbeikomme. Die
Ks-Signale sind unter der Abklebung schon eingeschaltet. Weiss jemand,
wann der grosse Tag ist? Und kann es sein, dass die Umruestungen
auf Ks schneller gehen als die Installation von SpDr600?
Habe ich irgendwo geschrieben, dass nicht mit dem derzeitigen Regelwerk
konforme Anlagen illegal sind?? Ich habe eine Wahrscheinlichkeitsbetrachtung
zu einer Aussage angestellt. Wie lange es die Vorschrift auf der diese
Wahrscheinlichkeitsbetrachtung beruht schon gibt weis ich nicht. Mag sein,
dass man vor einiger Zeit diese Regelung nich nicht hatte aber
wahrscheinlich gibt es die schon länger sonst gäbe es mehr
Gruppenausfahrsignale in Personenzuggleisen.
>
> Nun also Butter bei die Fische: Nach welcher Richtlinie/Anweisung sind
> bestehende Altanlagen zwingend umzuruesten, so dass man 'heute' innerhalb
> des DB Konzerns eklatant gegen Regeln verstossen wuerde?
>
Vermutlich nach keiner.
> (6) Die Sperrsignale vor Gruppenausfahrsignalen sind auszurüsten mit:
> - Hp 0 (ein rotes Licht),
>
> Alles klar?
Das schaffen wir hier nicht. ;-)
Du zitierst die Vorschrift LST-Anlagen planen.
Es dürften demnach keine Gruppenausfahrsignale für
Personenzuggleise mehr _neu_ gebaut werden. Ebenso
werden keine Hp 0 mit zwei roten Lampen mehr neu gebaut.
Dennoch gibt es sie zu tausenden...
MfG
Knud
Ich gehe davon aus, dass die betreffenden Weichen auch für Zugfahrten
verwendet werden. Ohne Not (sprich: Man will auch von einem "linken"
Gleisn noch rechts aus dem Bahnhof raus) hätte man die Weichen sicher
nicht so weit in den Bahnsteigbereich vorgezogen.
Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Das Ueberschreiten der | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Gleise ist verboten! " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Fdl Bad Driburg, 15.02.1997 |
> Warum? An einem Haltepunkt darf man auch weiterfahren, ohne dafür ein
> Hp1 zu brauchen. Und man bekommt vor Ks die Signalisierung nicht
> immer anders hin.
>
Ein Haltepunkt ist auf der freien Strecke.
Liegt ein Haltepunkt innerhalb eines Vorsignal-
abstandes, wird ~50m hinter dem Haltepunkt die
Vorsignalinformation wiederholt.
Grüsse
Frank
Ja.
> Ich habe eine
> Wahrscheinlichkeitsbetrachtung zu einer Aussage angestellt.
Was Du da als Aussage geschrieben hast:
> Gruppenausfahrsignale sind bei der DB für Gleise auf denen besetzte
> Reisezüge verkehren nicht zugelassen.
klingt eindeutig nicht nach Wahrscheinlichkeitsbetrachtung, sondern
nach 100%iger Sicherheit - und ausserdem ohne zeitlichen Kontext.
Versuch also bitte nicht, nun etwas umdeuten zu wollen.
Wo?
>
> > Ich habe eine
> > Wahrscheinlichkeitsbetrachtung zu einer Aussage angestellt.
>
> Was Du da als Aussage geschrieben hast:
>
> > Gruppenausfahrsignale sind bei der DB für Gleise auf denen besetzte
> > Reisezüge verkehren nicht zugelassen.
>
> klingt eindeutig nicht nach Wahrscheinlichkeitsbetrachtung, sondern
> nach 100%iger Sicherheit - und ausserdem ohne zeitlichen Kontext.
> Versuch also bitte nicht, nun etwas umdeuten zu wollen.
>
"Sind" ist Präsens. (Darüber, dass sie derzeit bei der DB 100%ig sicher
nicht zugelassen sind herrscht hoffentlich Einigkeit) "Waren" wäre
Vergangenheit. Muss man den Studenten von heute auch noch die Zeitformen
beibringen? ;-)
Logik wohl auch. Die logische Kette geht so:
Gruppenausfahrsignale sind nicht zugelassen (Präsens!!)
Daraus folgt eine hohe Wahrscheinlichkeit dass sie schon länger nicht
zugelassen waren, weil sich Signalisierungsgrundsätze insbesondere bei der
Bahn nicht häufig ändern.
Daraus folgt wiederum, dass die gegenständlichen Signale bereits bei ihrer
Aufstellung mit einer nicht zu vernachlässigenden Wahrscheinlichkeit den
damals geltenden Regeln widersprochen hätten, wenn es sich um
Gruppenausfahrsignale handelt.
Daraus folgt wiederum, dass es eine nicht zu vernachlässigende
Wahrscheinlichkeit gibt, dass es sich nicht um Gruppenausfahrsignale
handelt.
Ich habe mir es erspart, die gesamte logische Kette in meinem ursprünglichen
Posting darzulegen, weil ich davon ausgegangen bin, dass sich das der
geneigte Leser selber erschliessen kann aber offenbar war dem nicht so.
Da fehlt ein 'bei Neuplanungen'.
> Daraus folgt eine hohe Wahrscheinlichkeit dass sie schon länger nicht
> zugelassen waren, weil sich Signalisierungsgrundsätze insbesondere bei der
> Bahn nicht häufig ändern.
Das Stellwerk hat ja auch erst ca. 40 Jahre auf dem Buckel, da
ändert sich so viel nicht.
Leider habe ich den Roco-Katalog mit dem einschlägigen Bild nicht
gefunden, so daß ich nicht feststellen kann, wie es vor dem
DrS-Stellwerk ausgesehen hat.
> Daraus folgt wiederum, dass die gegenständlichen Signale bereits bei ihrer
> Aufstellung mit einer nicht zu vernachlässigenden Wahrscheinlichkeit den
> damals geltenden Regeln widersprochen hätten, wenn es sich um
> Gruppenausfahrsignale handelt.
Ausnahmeregelungen existieren aller Wahrscheinlichkeit nach.
> Daraus folgt wiederum, dass es eine nicht zu vernachlässigende
> Wahrscheinlichkeit gibt, dass es sich nicht um Gruppenausfahrsignale
> handelt.
Und hier wird die Schlußkette abstrus, denn daß es in FFM
Gruppenausfahrsignale für Reisezüge gibt, ist bereits vorher
im Thread festgestellt worden.
Und der weitere Versuch, diese wegzuerklären, ist einfach nur peinlich.
> Ich habe mir es erspart, die gesamte logische Kette in meinem ursprünglichen
> Posting darzulegen, weil ich davon ausgegangen bin, dass sich das der
> geneigte Leser selber erschliessen kann aber offenbar war dem nicht so.
Das auch.
In München wird die Ausfahrt aus den Gl. 15-18 auch mit ganzen zwei
Hauptsignalen geregelt: http://s17.ath.cx/ga2.jpg
Ich will nix weg erklären sondern den Sachverhalt ergründen. Es wäre
wesentlich hilfreicher wenn einer mal einen Signalplan bzw. ein
aussagekräftiges Foto zu dem Thema hätte anstatt zu erläutern wie das auf
Usedom gemacht ist.
>
> In München wird die Ausfahrt aus den Gl. 15-18 auch mit ganzen zwei
> Hauptsignalen geregelt: http://s17.ath.cx/ga2.jpg
>
Leider sieht man auf dem Foto nicht viel.
Ich habe eher den Eindruck, Du willst mindestens zur Jagd getragen werden.
...
>> In München wird die Ausfahrt aus den Gl. 15-18 auch mit ganzen zwei
>> Hauptsignalen geregelt: http://s17.ath.cx/ga2.jpg
>>
> Leider sieht man auf dem Foto nicht viel.
>
Hauptsignale, Weichen davor, Ls-Signale davor (für Gl. 15 ganz groß,
für Gl.17 gut versteckt), Bahnsteige daneben... freilich ist das Bild
nicht speziell für die Verwendung in dieser Diskussion (und aus einem
einfahrenden Zug) erstellt worden, sonst wäre es *noch* deutlicher.
Was genau fehlt Dir noch? Nur damit ich passende Standorte suchen kann,
wenn ich das nächste Mal dort oder in Frankfurt bin.
>Gruppenausfahrsignale sind bei der DB für Gleise auf denen besetzte
>Reisezüge verkehren nicht zugelassen.
Ich habe heute am Sonntag die 819 zwar gerade mal nicht auf dem Tisch
liegen, wenn ich mich jedoch recht erinnere, sind Gruppensignale bei der
DB an Güterzuggleisen und bei Ausfahrten aus Kopfbahnhöfen generell
zulässig (war gemäß 818 auch schon so). Die Signalanordnung in
Frankfurt/M. ist also kein Regelverstoß.
Jörn Pachl
>Da habe ich es im englischen Sprachraum leichter:
>"Signal" ist das Gerät, "aspect" ist das Signalbild.
Und "indication" der Signalbegriff. Wobei es die Englänger gerade an
dieser Stelle mit ihrer Wortklauberei etwas übertreiben, wohingegen sie
an vielen anderen Stellen nicht einmal saubere Definition haben.
Würde Bad Herrenalb als Kopfbahnhof zählen?
Letzteres gilt aber m.W. nur fuer Neuanlagen und
nur bei mindestens 300 m Abstand vom Bahnsteig
zum Hauptsignal.
Christoph
>Joern Pachl <j.p...@tu-bs.de> wrote:
>>Ich habe heute am Sonntag die 819 zwar gerade mal nicht auf dem Tisch
>>liegen, wenn ich mich jedoch recht erinnere, sind Gruppensignale bei der
>>DB an Güterzuggleisen und bei Ausfahrten aus Kopfbahnhöfen generell
>>zulässig (war gemäß 818 auch schon so).
>
>Würde Bad Herrenalb als Kopfbahnhof zählen?
Kann ich nicht beurteilen, da ich den Spurplan von Bad Herrenalb nicht
kenne.
Gruß,
>Kann ich nicht beurteilen, da ich den Spurplan von Bad Herrenalb nicht
>kenne.
Ehemaliger Kopfbahnhof, der nachträglich um eine Wendeschleife für
Stadtbahnwagen ergänzt wurde.
Gruß - Reinhard.
-- ~=@=~ 70086 (52°22,726'N - 009°48,775'E)
de.etc.bahn.* Wintertreffen Revival 2005 auf Alp Grüm
10. bis 15. Feb. 2005: http://www.debx2005.de
Achtung: Anmeldeschluss 18. Oktober 2004
Darueber herrscht keine Einigkeit. Selbstverstaendlich sind
Gruppenausfahrten bei der DB fuer Personenverkehr zugelassen. Du
hast bislang nur eine Stelle zitiert, wonach fuer Neuanlagen
solche Anlagen nicht mehr geplant werden sollen. Aber Du bist
nach wie vor den Beweis schuldig, nachdem Altanlagen haetten
zwingend umgeruestet werden muessen.
Kannst Du diesen Beweis bringen?
[ ] Ja: Dann sind Gruppenausfahrsignale, egal ob alt oder neu nicht
zugelassen. Dann bitte Beleg, wo das steht, oder Zitat.
[ ] Nein: Dann hoere bitte endlich auf, Sachen im Kreis zu drehen.
> Die logische Kette geht so:
> Gruppenausfahrsignale sind nicht zugelassen (Präsens!!)
ex falso quodlibet
Und damit ist der Rest witzlos.
Auf Deine Frage hin bezogen: Weiss ich nicht. Auf das Problem
bezogen: Bad Herrenalb ist meines Wissens keine Infrakstruktur
der DB, so dass reine DB-Regeln dort insofern keine Wirkung
haben. Wenn die DB sich die Regel gibt, dass Bahnstrecken nur
noch Vmax 10 haben duerfen, wird das die AVG herzlich wenig
interessieren.
In welche Kategorie fällt dann die geschilderte Ausfahrt in Ulm?
Wer hat wann behauptet, dass Altanlagen umgebaut werden müssen? Ich war's
nicht.
> Kannst Du diesen Beweis bringen?
> [ ] Ja: Dann sind Gruppenausfahrsignale, egal ob alt oder neu nicht
> zugelassen. Dann bitte Beleg, wo das steht, oder Zitat.
> [ ] Nein: Dann hoere bitte endlich auf, Sachen im Kreis zu drehen.
>
> > Die logische Kette geht so:
> > Gruppenausfahrsignale sind nicht zugelassen (Präsens!!)
>
> ex falso quodlibet
Ich bin dumm und kann kein Latein, jedenfalls ist es fakt, dass bei der DB
Gruppenausfahrsignale für besetzte Personenzüge nicht zugelassen sind. Sind
ist präsens. Das heist, sie könnten durchaus mal zugelassen gewesen sein.
Nur weil sie mal zugelassen waren heist aber nicht dass sie immer noch
zugelassen sein müssen. Sie geniessen lediglich Bestandschutz, das heisst
man duldet sie weil der Aufwand sie zu ersetzen durch den Nutzen nicht
gerechtfertigt würde. Zugelassen ist ein einmaliger Begriff. Das heist man
lässt einmal was zu und damit ist es dann vorbei. Mit den Konsequenzen
dieser Zulassung hat man dann zu leben, es sei denn man hat triftige Gründe
die Folgen dieser Zulassung umzukehren, falls dies überhaupt möglich ist.
Nimmst Du so eine Diskussion eigentlich persönlich? Ich habe den Eindruck.
Um beurteilen zu können, ob das Signal S1A evtl. als
Gruppenzwischensignal zu werten ist, müsste man über die betriebliche
Funktionalität des Spurplans noch etwas mehr wissen. Enden alle
Einfahrzugstraßen an den Sperrsignalen oder gibt es auch Einfahrten, die
am Sperrsignal vorbei führen und erst am folgenden Hauptsignal enden? In
diesem Fall wären die zwischen Sperrsignal und folgendem Hauptsignal
liegenden Weichen Mittelweichen und das Hauptsignal kein Gruppensignal.
> Letzteres gilt aber m.W. nur fuer Neuanlagen
Ja, sicher. Oder bei Umbauten.
Eben Planungsrichtlinie.
> nur bei mindestens 300 m Abstand vom Bahnsteig
> zum Hauptsignal.
>
Es ist noch etwas komplizierter;-)
Grüsse
Frank
Und das Einfahrstraßenkriterium ist in Kopfbahnhöfen nicht so recht
anwendbar. :-)
Nein. Die von Dir zitierte Richtlinie verbietet nur, solche Anlagen
neu zu *planen*. Daß F Hbf bereits gegen eine solche Richtlinie angelegt
sein könnte, orakeltest Du nur aus der Annahme, daß es solche Richtlinien
bereits länger geben müsse.
Und 'Komischer Laden das wenn er seine eigenen Vorschriften offenbar
missachtet bzw. historisches einfach stehen lässt.' paßt natürlich
nicht so ganz dazu.
Deswegen schrieb ich "würde".
>>Gewöhnlich gibt es einen Bestandsschutz, da auch wirtschaftliche
>>Interessen der Bahn berücksichtigt werden. Soll man ständig
>>republikweit die Stelltechnik umbauen?
>
>
> Nein! Soll man nicht! Man soll sich aber auch keine Vorschriften auferlegen,
> die man nicht einhalten kann/will. Keiner Zwingt die Bahn solche
> Vorschriften auf zu stellen.
>
Klassiker in dieser Hinsicht ist doch bei der Harmonisierung
(Abschaffung des Hp00) das Hp 0 jetzt ein _oder_ zwei rote
Leuchten zeigt.
MfG
Knud
> Auch aus der 819:
>
> "(1) Ausfahrsignale sind für Fahrwege vorzusehen, die planmäßig für
> Zugfahrten benötigt werden. In der Regel ist für jedes Ausfahrgleis ein
> Ausfahrsignal aufzustellen, und zwar vor dem Zusammenlauf der
> Ausfahrstraßen. Ausnahmen bilden Gruppenausfahrsignale."
>
> Stehen die /das Asig also im oder hinter dem Weichenbereich handelt es sich
> um Gruppenausfahrsignale, wenn die anderen Gleise planmässig für Zugfahrten
> genutzt werden.
Demnach hat Frankfurt Gruppenausfahrsignale.
> Deshalb handelt es sich imho für den Fall, dass vor dem Asig
> ein Nebengleis in das Hauptgleis einmündet, nicht um ein
> Gruppenausfahrsignal, weil aus dem Nebengleis keine Zugfahrten planmässig
> statt finden. In so einem Fall stehen dann vor der Weiche am Stumpfen Ende 2
> Sperrsignale, eins für das Hauptgleis und eins für das Nebengleis. Das Asig
> ist aber imho trotzdem kein Gruppenausfahrsignal. So könnte das vielleicht
> in Frankfurt sein, wenn z.B. über die betreffenden Weichen nur
> Rangierfahrten statt finden (Lokwechsel).
Den Luxus leistet man sich nicht, Bahnsteiggleise nur für Rangierfahrten
zu nutzen. In Frankfurt haben (fast?) alle Gleise Sperrsignale vor den
ersten Weichen, dann die Gruppenasig.
Man kann von einem Bahnsteiggleis aus i.d.R. aber mehrere solcher
Gruppenausfahrsignale erreichen.
MfG
Knud
>>Dann hätte Kiel so etwas vielleicht auch.
>
>>(Seit wir ein ESTW haben, zeigt es m.W. meist Kennlicht.)
>
>
> Was anderes wird ja auch nur gebraucht, wenn ein Zug mal
> über die Einzelgleissignale hinausragt.
Das ist genau bei IC(E) aus Gleis vier der Fall. Zu Zeiten
der e-mech. Technik auch dem Stellwerk fuhr man aber tatsächlich
zweimal an Hp 2 vorbei.
MfG
Knud
>
> Klingt so, als sollte man Frankfurt/Main Hbf heute nicht mehr so bauen,
> wie man es damals gebaut hat.
ack
>
> Wobei ich meine Frage wiederhole, wie man es diesbezüglich mit dem neuen
> Stellwerk signalisieren will.
Wenn ich mich richtig erinnere stehen die neuen Ks-Signale auf den
Bahnsteigen jeweils vor der 1. Weiche. Ganz normal sozusagen. Heute
steigt die physikalische Größe des "Fahrstraßenspeichers" ja nicht
mehr linear mit der Anzahl der Fahrstraßen an.
Schon als Sp Dr hätte man in Frankfurt anders signalisiert,
behaupte ich mal so.
MfG
Knud
Du behauptest, dass Gruppenausfahrten bei der DB fuer Personenzuege nicht
zugelassen sind (im Praesens). Gut, dann bringe uns bitte endlich den
Beweis, wo dies steht. Du hast bisher nur ein Richtlinie gebracht, wonach
fuer neue Anlagen keine Gruppenausfahrten mehr geplant werden sollen. Da
stand kein Wort zu bisherigen Anlagen.
|> > ex falso quodlibet
|>
|> Ich bin dumm und kann kein Latein
Aus falschem folgt beliebiges.
|> jedenfalls ist es fakt, dass bei der DB
|> Gruppenausfahrsignale für besetzte Personenzüge nicht zugelassen sind.
Letztmals: Beweis?
|> zugelassen sein müssen. Sie geniessen lediglich Bestandschutz, das heisst
|> man duldet sie weil der Aufwand sie zu ersetzen durch den Nutzen nicht
|> gerechtfertigt würde.
Nein. Eine Regelung, wonach neue Anlagen nur noch in einer bestimmten Form
gebaut werden sollen, heisst noch lange nicht, dass alte Anlagen dadurch
nicht mehr zugelassen sind. Bestandsschutz wuerde bedeuten, dass alte
Anlagen verbindlich fuer nicht mehr zugelassen erklaert werden, aber
ausnahmsweise die Anlagen in x,y,z noch soundsolange bleiben duerfen. So
und ich habe Dich jetzt schon mehrfach nach diesem Dokument gefragt, dass
alte Personen-Gruppen-Asig fuer unzulaessig erklaeren wuerde.
|> Nimmst Du so eine Diskussion eigentlich persönlich?
Noe, aber es macht Spass, aus Leuten den Troll herauszukitzeln. Und Du
stehst kurz vorm Trollen.
> Nein. Eine Regelung, wonach neue Anlagen nur noch in einer bestimmten Form
> gebaut werden sollen, heisst noch lange nicht, dass alte Anlagen dadurch
> nicht mehr zugelassen sind. Bestandsschutz wuerde bedeuten, dass alte
> Anlagen verbindlich fuer nicht mehr zugelassen erklaert werden, aber
> ausnahmsweise die Anlagen in x,y,z noch soundsolange bleiben duerfen.
Genau. Ein weiteres, im DBAG-Bereich häufig vorkommendes Beispiel dazu
sind die Bahnübergänge mit Blinklichtern. Wegen dieser Situation müssen
sie bei einem Umbau durch Zweiphasenampeln ersetzt werden, aber so lange
keiner etwas ändert, muss nichts getan werden.
Grüße, Torsten
>
> In der Tat, allerdings steht diese Regelung sogar ausnahmsweise mal in der
> ESO. Mit dem zweilichtigen Hp00 kann man Hp0 und Sh0 endgültig nicht mehr
> unterscheiden was imho aber auch egal ist.
>
Ich denke auch. Mir haben mehrere Lokführer versichert, daß sie
bei einem Sh0 im Fahrweg sofort anhalten würden.
MfG
Knud
Natürlich, müssen sie auch.
>>>
>>
>>Ich denke auch. Mir haben mehrere Lokführer versichert, daß sie
>>bei einem Sh0 im Fahrweg sofort anhalten würden.
>
> Natürlich, müssen sie auch.
>
Warum eigentlich? Schotterzwerge gelten doch für
Zugfahrten nicht. Oder mache ich einen Denkfehler?
MfG
Knud
[Zug hält vor Sh0]
> Warum eigentlich? Schotterzwerge gelten doch für
> Zugfahrten nicht. Oder mache ich einen Denkfehler?
Soweit ich es gelernt habe, bedeutet Sh0 "Hatl! Fahrverbot" und gilt laut
ESO explizit für Züge und Rangierfahrten.
mfg
Thomas
Verrätst du uns, wo?
Klaus
> Ausserdem ist es zumindest fragwürdig wenn man regelmässige
> Züge immer auf Befehl oder Zs1 raus lässt, hier z.B. Langmeil Richtung
> Monsheim.
>
<scnr type="Kalauer">
In Koeln-Muengersdorf Technopark, Fahrtrichtung
Ehrenfeld wird auch regelmaessig auf ZS1 gefahren.
</scnr> *duck-und-weg*
Christoph
Von Bochum-Laer nach Bochum-Langendreer gab es für die Ausfahrt gar kein
Signal, auch keinen schriftlichen Befehl. "Lokführer, du kannst
abfahren!" Das war alles. Und das war offiziell so geregelt.
Der Tf eines Meßtriebwagens wollte einmal einen Befehl haben. Ich hätte
kein Problem damit gehabt, ihm einen zu geben, aber der begleitende
Leiter des damaligen Betriebsamtes hat den Tf davon überzeugt, ohne
Befehl zu fahren.
Reinhard
Und wo ist dann da der Unterscheid zwischen Hp0 und Sh0??
Warum braucht die Bahn zwei verschiedene Typen von Signalen wenn das
Endresultat der gleiche ist?
Wundert ...
-=tom=-
> Thomas Woditsch <use...@thwoditsch.de> wrote:
>>Soweit ich es gelernt habe, bedeutet Sh0 "Hatl! Fahrverbot" und gilt laut
>>ESO explizit für Züge und Rangierfahrten.
>>
> Und wo ist dann da der Unterscheid zwischen Hp0 und Sh0??
> Warum braucht die Bahn zwei verschiedene Typen von Signalen wenn das
> Endresultat der gleiche ist?
Weil es durchaus ein "Halt für Zugfahrten+Rangierverbot aufgehoben" gibt.
Dabei bleibt das Hauptsignal auf Hp0 und das Sperrsignal zeigt Sh1.
mfg
Thomas
>Exakt. Sh Signale und Hp0 gelten sowohl für Zug- als auch für
>Rangierfahrten, Hp1/Hp2 nur für Zugfahrten. Sh1 hat eine Besonderheit, dann
>es gilt für Rangierfahrten als Fahrtbegriff auch wenn es zusammen mit einem
>"einlichtigen" Hp0 an einem Signalschirm gezeigt wird. Damit wird aber
>extrem schlampig umgegangen, denn es gibt Fälle wo man aus einem Bahnhof nur
>auf Sh1 raus kommt obwohl die Fahrt eine Zugfahrt ist.
Aha - hab gerade voreilig gefragt was der Unterschied zw. Hp0 und Sh0
ist. Diese Posting erklärt es prima.
-=tom=-
> Von Bochum-Laer nach Bochum-Langendreer gab es für die Ausfahrt gar kein
> Signal
gab? Ist Laer mittlerweile Bahnhofsteil von Langendreer oder hat man in der
Wühlkiste noch ein ASig gefunden.
Grüße
-chriz
Mittlerweile soll diese Strecke ein Bahnhofsgleis sein.
--
Gruß Folke aus
44867 Wattenscheid
vorläufige aktualisierte Internetpräsenz:
www.DEUTSCHE-BUNDESBAHN.Webseite.ms
Nein, es ist jetzt Bahnhofsgleis von Langendreer. Die Weichen im
Einfahrbereich sind jetzt EOW, dadurch spart man sich den Fdl.
Reinhard