soviel ich weiß, gibt es keine allgemeinverbindlichen
Lenkzeitvorschriften für Triebfahrzeugführer (abgesehen vom
Arbeitszeitgesetz). Weiß jemand, ob und wenn
ja welche unternehmensinternen Regeln es gibt?
Viele Grüße
Simon
Im Gewerkschaft der Lokführer -Kalender steht es so:
2. a) Die planmäßige Fahrzeit auf dem Triebfahrzeug darf in einer
Dienstschicht nicht überschreiten
bei Zügen über 80 km/h Hg 7 Stunden,
bei Zügen bis 80 Km/h Hg 8 Stunden
im Rangierdienst 9 Stunden
bei einfachen Verhältnissen,
z. B. bei Arbeitszügen 10 Stunden
--
Gruß Folke aus
44867 Wattenscheid
vorläufige aktualisierte Internetpräsenz:
www.DEUTSCHE-REICHSBAHN.Webseite.ms
>Im Gewerkschaft der Lokführer -Kalender steht es so:
Interessant, Lokführer-Kalender haben eine eigene Gewerkschaft? :-)
--
Reinhard
- Die Zahl der Selbstmorde ist stark zurückgegangen, seit bei der Bahn immer mehr Züge ausfallen. (unbekannter Sprecher im Radio)
> Im Gewerkschaft der Lokführer -Kalender steht es so:
>
> 2. a) Die planmäßige Fahrzeit auf dem Triebfahrzeug darf in einer
> Dienstschicht nicht überschreiten
>
> bei Zügen über 80 km/h Hg 7 Stunden,
> bei Zügen bis 80 Km/h Hg 8 Stunden
Ach, deshalb im Osten die 40-Stunden-Woche ...
*undduckundweg*
Tschau,
Stefan
> 2. a) Die planmäßige Fahrzeit auf dem Triebfahrzeug darf in einer
> Dienstschicht nicht überschreiten
> bei Zügen über 80 km/h Hg 7 Stunden,
> bei Zügen bis 80 Km/h Hg 8 Stunden
gibt es noch Vermerke zu Pausen? Denn 7 oder gar 8 Stunden am Stück
wären doch ein wenig lange.
Gruß
Simon
> bei einfachen Verhältnissen,
>
> z. B. bei Arbeitszügen 10 Stunden
Ah ja, "einfache Verhältnisse" heißt dann: Wo eine Baumaschine ist, kann
zur gleichen Zeit keine S-Bahn sein (München, Leuchtenbergring, 8.5.04)?
Gruß, Fra'es nicht glauben wollend'nk
> Folke Brockmann schrieb:
>
>> bei einfachen Verhältnissen,
>>
>> z. B. bei Arbeitszügen 10 Stunden
>
> Ah ja, "einfache Verhältnisse" heißt dann: Wo eine Baumaschine ist, kann
> zur gleichen Zeit keine S-Bahn sein (München, Leuchtenbergring, 8.5.04)?
>
"Einfache Verhaeltnisse" heisst vermutlich "Tf pennt auf dem Fueh-
rerstand der Bauzuglok und wird alle zwei Stunden mal geweckt, um
den Zug 5 m vorzuziehen". ;-)
Christoph
unter c) steht da geschrieben
Im Streckendienst darf die ununterbrochene Fahrzeit 5 1/2 Stunden nicht
überschreiten.
Die Fahrzeit gilt als unterbrochen, wenn die Unterbrechung mindestens 10
Minuten dauert.
> 2. a) Die planmäßige Fahrzeit auf dem Triebfahrzeug darf in einer
> Dienstschicht nicht überschreiten...
Gibt es auch eine Grenze für außerplanmäßige Fahrzeiten, z.B. bei
Verspätungen?
--
Jens
3. Wenn unvorhersehbar zwingende Betriebs- oder Verkehrsverhältnisse es
erfordern
(z. B. Verkehrsstockungen, Betriebsstörungen, Unfälle, plötzliche
Personalausfälle),
kann das Personal vorübergehend zu Mehrleistungen herangezogen werden.
Dabei sollen die
Bestimmungen über die zulässige Dauer der Dienstschichten und der
Fahrzeit auf dem
Triebfahrzeug sowie über die Mindestdauer der Ruhezeiten eingehalten
werden.
Mhh jetzt könnten wir auch gleich ganzen Arbeitszeitvorschriften lesen :-)
Grüße
Paul
> "Jens Schmidt" schrieb
>
>>Gibt es auch eine Grenze für außerplanmäßige Fahrzeiten, z.B. bei
>>Verspätungen?
>
>
> 3. Wenn unvorhersehbar zwingende Betriebs- oder Verkehrsverhältnisse es
> erfordern
> (z. B. Verkehrsstockungen, Betriebsstörungen, Unfälle, plötzliche
> Personalausfälle),
> kann das Personal vorübergehend zu Mehrleistungen herangezogen werden.
> Dabei sollen die
> Bestimmungen über die zulässige Dauer der Dienstschichten und der
> Fahrzeit auf dem
> Triebfahrzeug sowie über die Mindestdauer der Ruhezeiten eingehalten
> werden.
>
>
Hmm, wenn Zug acht Stunden vor Baum steht, Oberleitung runter ist - dann
beginnt bestimmt ne neue Schicht ..., d.h. 7 Std. fahren.