Wie z.B. hier http://blaulichtreporter.de/ berichtet wird, ist auf
einem BÜ in Hattingen ein Güterzug mit einem Rettungswagen
zusammengestoßen. Dabei wurden 5 Personen verletzt und es entstand
erheblicher Sachschaden.
Zur Sicherungstechnik des BÜ wird gemeldet:
"Der Bahnübergang war durch eine ständig heruntergelassene
Halbschranke gesichert, da die Bahnstrecke nur selten und
unregelmässig von Zügen befahren wird. Um den Patienten abzuholen
hatte zuvor einer der Rettungssanitäter die Schranke geöffnet um auf
das Gelände eines Restaurantes zu gelangen. Dort wurde der Patient
aufgenommen. Auf dem Rückweg kam es dann zu dem Unfall"
Kennt zufällig jemand den betreffenden BÜ und kann sagen, wie diese
Sicherungstechnik eigentlich hätte funktionieren sollen?
(handelt es sich um einen privaten BÜ?)
Darwin wirkt überall - auch bei RTW-Fahrern...
Blaulichtfahren macht wohl dumm.
Gruß
Will
>Hallo!
>
>Wie z.B. hier http://blaulichtreporter.de/ berichtet wird, ist auf
>einem BÜ in Hattingen ein Güterzug mit einem Rettungswagen
>zusammengestoßen. Dabei wurden 5 Personen verletzt und es entstand
>erheblicher Sachschaden.
>
>Zur Sicherungstechnik des BÜ wird gemeldet:
>"Der Bahnübergang war durch eine ständig heruntergelassene
>Halbschranke gesichert, da die Bahnstrecke nur selten und
>unregelmässig von Zügen befahren wird. Um den Patienten abzuholen
>hatte zuvor einer der Rettungssanitäter die Schranke geöffnet um auf
>das Gelände eines Restaurantes zu gelangen. Dort wurde der Patient
>aufgenommen. Auf dem Rückweg kam es dann zu dem Unfall"
Hier hat also der Lokführer das Blaulicht nicht beachtet...
--
Reinhard Schumacher
(ab hier signaturfreie Zone)
sachlicher als beim Bluthund Wiebold schreibt das PP Schwelm:
http://www.presseportal.de/polizeipresse/p_story.htx?nr=855032
Grüße
-chriz
Interessant fand ich jedenfalls die Bergung, bei der das Rangiergitter der
Lok kurzfristig mit dem Gabelstapler-Zinken "grob-gerichtet" wurde und der
RTW-Restmüll nachher direkt per Bahn entsorgt wurde. Das nenne ich mal
unkompliziert gedacht!
greetz
Jens
"Henning Koch" <HKoch...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:jrctc2pfjqhqe8nq8...@4ax.com...
> sachlicher als beim Bluthund Wiebold schreibt das PP Schwelm:
>
> http://www.presseportal.de/polizeipresse/p_story.htx?nr=855032
So sollte jeder Artikel aussehen.
Grüße,
Björn
--
BOFH excuse #96:
Vendor no longer supports the product
> Interessant fand ich jedenfalls die Bergung, bei der das Rangiergitter der
> Lok kurzfristig mit dem Gabelstapler-Zinken "grob-gerichtet" wurde und der
> RTW-Restmüll nachher direkt per Bahn entsorgt wurde. Das nenne ich mal
> unkompliziert gedacht!
Vor allem weil die Bedienfahrt ja nur ein Ziel gehabt haben kann: Bötzel...
Grüße
-chriz
... sagt mir als Orts-unkundigem nicht so rasend viel... Ist da ne
Mülldeponie?
> ... sagt mir als Orts-unkundigem nicht so rasend viel... Ist da ne
> Mülldeponie?
Ne, ein Schrotthändler; siehe z.B.
http://drehscheibe-online.ist-im-web.de/forum/read.php?17,1403622
http://drehscheibe-online.ist-im-web.de/forum/read.php?17,1395581
Grüße
-chriz
>Nun ja, der Unfallhergang wird ja im Polizeibericht ganz gut erläutert.
>Etwas irreführend ist die Ausdrucksweise "Anheben der Schrankenbäume". Die
>dort eingesetzten Schrankenbäume sind ja eben dazu da, vom Passanten
>angehoben zu werden; technisch ist der BÜ anscheinend durch ein
>Drängelgitter fürs Fußvolk sowie eine manuell durch die Fahrer kreuzender
>PKW zu öffnende Schranke, Bauart "Waldweg-Schranke" (wie man sie halt häufig
>an Waldwegen findet, die durch unbefugte PKWs nicht benutzt werden sollen)
>gesichert.
Die Sicherung erfolgt also 'nur' durch Streckensicht des
Straßenverkehrs?
Kann einer der Ortskundigen sagen, ob da Pfeiftafeln o.ä. stehen?
>Auf dem BÜ zu wenden war sicher keine nobelpreis-verdächtige Idee des
>RTW-Fahrers, aber wer weiss, was ihn dazu getrieben hat...
Logische Folgerung für die Zukunft:
Bei jedem Notfalleinsatz müsste der Schienenverkehr schon vom
Zeitpunkt der Notfallmeldung an eingestellt werden, weil die
Sicherheit des Bahnverkehrs offensichtlich nicht mit dem Einsatz in
Einklang zu bringen ist.
Nur: wie lange dauert eine Sperrung dieser Strecke, und wer ist
überhaupt dafür zuständig?
Die DB-Notfallleitstelle vermutlich nicht, wenn das eine
Museumsstrecke ist?
Nicht wirklich.
Jedoch ist nicht selten zu beobachten, dass es die (Ein)Sicht der Fahrer
verzerrt...
--
H0rst
Nachdem sich der Fahrer auf den Gleisen festgefahren hatte war das
Pfeifen wohl hinfällig...
>> Auf dem BÜ zu wenden war sicher keine nobelpreis-verdächtige Idee des
>> RTW-Fahrers, aber wer weiss, was ihn dazu getrieben hat...
Schon dass Rückwärts fahren über den BÜ ist nicht wirklich prickelnd,
Wenden zudem Tabu!
Und nachdem man den RTW festgefahren hatte, wäre zunächst der Patient
aus dem Gefahrenbereich zu bringen. Wahrscheinlich (meine persönliche
Meinung) hat wohl in möglicher Hektik ein Fehler den anderen bewirkt,
und es wurde jedes mal schlimmer...
> Logische Folgerung für die Zukunft:
> Bei jedem Notfalleinsatz müsste der Schienenverkehr schon vom
> Zeitpunkt der Notfallmeldung an eingestellt werden, weil die
> Sicherheit des Bahnverkehrs offensichtlich nicht mit dem Einsatz in
> Einklang zu bringen ist.
Ist es nie! Deshalb hat man auch mit Blaulicht Respekt vor
Schienenfahrzeugen und vergisst nie, daß Blaulicht (auch mit
Martinshorn) keinen Vorrang einräumt. Es setzt lediglich eine Bestrafung
bei Verkehrsübertretungen aus solange nichts passiert und fordert andere
Verkehrsteilnehmer auf, freie Bahn zu schaffen.
--
H0rst
> Ist es nie! Deshalb hat man auch mit Blaulicht Respekt vor
> Schienenfahrzeugen und vergisst nie, daß Blaulicht (auch mit
> Martinshorn) keinen Vorrang einräumt. Es setzt lediglich eine Bestrafung
> bei Verkehrsübertretungen aus solange nichts passiert und fordert andere
> Verkehrsteilnehmer auf, freie Bahn zu schaffen.
Naja, Blaulicht und Martinshorn sind was verschiedenes.
Blaulicht ohne Martinshorn = Warnung vor einer Gefahr, Einsatzstelle,
Inanspruchnahme von Sonderrechten
Blaulicht mit Martinshorn = Gebot, dem Fahrzeug freie Bahn zu verschaffen
--
Gruss * Holger Metschulat
Holger * e-mail: ho...@stellwerke.de, http://home.arcor.de/estw
"Internet-Nutzung ist ein Privileg und kein Recht."
(Rechnerraum-Ordnung an der Uni von 1994)
Richtig! In der Praxis wird jedoch auch schon das Blaulicht allein wie
Blaulicht + Horn verstanden. Mann muß ja nicht Nachts um 2 Uhr alle aus
dem Bett trompeten ;-)
Meine Ergänzung trägt somit dem Gesetz Rechnung.
> Blaulicht ohne Martinshorn = Warnung vor einer Gefahr, Einsatzstelle,
> Inanspruchnahme von Sonderrechten
...und nun müßte man noch erklären, was Sonderrecht und was Wegerecht
bedeutet *g*
> Blaulicht mit Martinshorn = Gebot, dem Fahrzeug freie Bahn zu verschaffen
--
H0rst
>> Die Sicherung erfolgt also 'nur' durch Streckensicht des
>> Straßenverkehrs?
>>
>> Kann einer der Ortskundigen sagen, ob da Pfeiftafeln o.ä. stehen?
>
>Nachdem sich der Fahrer auf den Gleisen festgefahren hatte war das
>Pfeifen wohl hinfällig...
Richtig, diese Frage ist unabhängig von dem aktuellen Unfall zu
verstehen.
>> Logische Folgerung für die Zukunft:
>> Bei jedem Notfalleinsatz müsste der Schienenverkehr schon vom
>> Zeitpunkt der Notfallmeldung an eingestellt werden, weil die
>> Sicherheit des Bahnverkehrs offensichtlich nicht mit dem Einsatz in
>> Einklang zu bringen ist.
>
>Ist es nie! Deshalb hat man auch mit Blaulicht Respekt vor
>Schienenfahrzeugen und vergisst nie, daß Blaulicht (auch mit
>Martinshorn) keinen Vorrang einräumt.
So wie ich die Schilderung verstehe, hat dieser Unfall mit Blaulicht
eigentlich nichts zu tun, und deswegen nützt es auch keinem was, wenn
jetzt hier die üblichen Textbausteine ausgepackt werden.
Ich sehe in diesem Fall eher ein geometrisches Problem: scheinbar war
es auf beiden Seiten des BÜ nicht möglich, das Einsatzfahrzeug zu
wenden ("Der 45-jährige Fahrer erkennt, dass er die steile Straße
nicht rückwärts befahren kann und will auf dem Bahnübergang wenden.").
Meine Überlegung war deswegen folgende:
Wenn das Wenden auf dem BÜ prinzpiell möglich und einsatztaktisch
notwendig ist, muss die Bahnstrecke halt gesperrt werden. Wenn ich
vorher nicht weiss, wie lange das dauert (kann ein auf der Strecke
befindlicher Zug überhaupt angehalten werden?) und wie zeitkritisch
die Rückfahrt ist, muss ich schon bei der Notfallmeldung
prophylaktisch dafür sorgen, dass alles Notwendige eingeleitet wird.
Wesentlich kritischer als ein Rettungsdienst-Einsatz ist ja noch einer
der Feuerwehr, weil da mehr und größere Fahrzeuge eingesetzt werden.
Ich könnte mir vorstellen, dass man sich in Hattingen jetzt auch
Gedanken darüber macht, wie man am betreffenden Ort zukünftig arbeiten
will. Ggf. besteht ja die Möglichkeit, passenden Bewegungsflächen
anzulegen und frei zu halten...
Henning Koch <HKoch...@web.de> wrote:
> Kann einer der Ortskundigen sagen, ob da Pfeiftafeln o.ä. stehen?
ich habe Sonntag mal an einer Museumsfahrt teilgenommen. Wenn es die
Stelle ist, die ich meine (in der Nähe der Burg Blankenstein) steht dort
eine P-Tafel. Der Tf am Sonntag hat auch gepfiffen.
Grüße,
Andre
(der die Schrottberge bei Bötzel doch imposant fand)
> Deshalb hat man auch mit Blaulicht Respekt vor
> Schienenfahrzeugen und vergisst nie, daß Blaulicht (auch mit
> Martinshorn) keinen Vorrang einräumt.
Anderer Ansicht die StVO.
Henning Koch schrieb:
> Wesentlich kritischer als ein Rettungsdienst-Einsatz ist ja noch einer
> der Feuerwehr, weil da mehr und größere Fahrzeuge eingesetzt werden.
Richtig. Ich erinnere mich da auch an gewisse Vorgaben der BauO NRW.
> Ich könnte mir vorstellen, dass man sich in Hattingen jetzt auch
> Gedanken darüber macht, wie man am betreffenden Ort zukünftig arbeiten
> will. Ggf. besteht ja die Möglichkeit, passenden Bewegungsflächen
> anzulegen und frei zu halten...
Ich behaupte, dass dafür nicht nur die Möglichkeit bestehen könnte,
sondern dass sie bestehen muss. Spannend ist auch die Frage, inwieweit
das Gebäude durch eine öffentliche Verkehrsfläche erschlossen ist. Ein
mindestens durch einen (privaten?) BÜ, an den sich eine kurze (private?)
Wegstrecke ohne Wendemöglichkeit anschließt, von der öffentlichen
Verkehrsfläche getrenntes Grundstück dürfte mindestens bei einer
aktuellen Baugenehmigung erhebliche Probleme beim Brandschutz bekommen.
Ich denke, dass hier auch die 50-m-Klausel nicht greift - man kann den
Feuerwehrschlauch ja schlecht über eine Bahnstrecke legen.
Viele Grüße
Dominik
--
Funkenburg Dortmund | mailto:dom...@vinbruck.net
>> Kann einer der Ortskundigen sagen, ob da Pfeiftafeln o.ä. stehen?
>
>ich habe Sonntag mal an einer Museumsfahrt teilgenommen. Wenn es die
>Stelle ist, die ich meine (in der Nähe der Burg Blankenstein) steht dort
>eine P-Tafel. Der Tf am Sonntag hat auch gepfiffen.
ich bin bisher davon ausgegangen, dass es um das von Dominik gezeigte
Gebäude am Ruhrwehr handelt, das ist ein Stück nordwestlich von der
Burg. An der Burg selbst scheint es auch einen BÜ zu geben. Kennt
jemand den genauen Unfallort?
>Ich vermute, dass das Gebäude in der Mitte der fragliche Ort ist, der BÜ
>scheint direkt südöstlich des Gebäudes zu liegen:
>
>http://maps.google.de/maps?f=q&hl=de&q=hattingen&ie=UTF8&ll=51.410744,7.226434&spn=0.002332,0.006781&t=k&om=1
Laut DGK5 (www.tim-online.nrw.de) befinden sich auf beiden Seiten
nördlich der BÜ Gebäude.
> > Wesentlich kritischer als ein Rettungsdienst-Einsatz ist ja noch einer
> > der Feuerwehr, weil da mehr und größere Fahrzeuge eingesetzt werden.
>
>Richtig. Ich erinnere mich da auch an gewisse Vorgaben der BauO NRW.
die DGK5 zeigt übrigens, dass der Weg südlich der Bahnlinie auf beiden
Seiten des BÜ weitergeht. Warum hätte man dort nicht wenden können?
>> Ich könnte mir vorstellen, dass man sich in Hattingen jetzt auch
>> Gedanken darüber macht, wie man am betreffenden Ort zukünftig arbeiten
>> will. Ggf. besteht ja die Möglichkeit, passenden Bewegungsflächen
>> anzulegen und frei zu halten...
>
>Ich behaupte, dass dafür nicht nur die Möglichkeit bestehen könnte,
>sondern dass sie bestehen muss.
Auf der DGK5 und auch auf den Luftbildern sind durchaus gewisse
Flächen zu sehen. Fraglich ist halt, ob die auch betrieblich
freigehalten werden...
>Spannend ist auch die Frage, inwieweit
>das Gebäude durch eine öffentliche Verkehrsfläche erschlossen ist. Ein
>mindestens durch einen (privaten?) BÜ, an den sich eine kurze (private?)
>Wegstrecke ohne Wendemöglichkeit anschließt, von der öffentlichen
>Verkehrsfläche getrenntes Grundstück dürfte mindestens bei einer
>aktuellen Baugenehmigung erhebliche Probleme beim Brandschutz bekommen.
Ob das aber reicht, um in den Bestandsschutz einzugreifen?
Oder war die Bahnlinie gar zwischenzeitlich stillgelegt?
>Ich denke, dass hier auch die 50-m-Klausel nicht greift - man kann den
>Feuerwehrschlauch ja schlecht über eine Bahnstrecke legen.
das ist einfach: Ein Rohr unter den Gleisen durch, auf beiden Seiten
Stortz-Kupplungen, fertig...
>> ich bin bisher davon ausgegangen, dass es um das von Dominik gezeigte
>> Gebäude am Ruhrwehr handelt, das ist ein Stück nordwestlich von der
>> Burg. An der Burg selbst scheint es auch einen BÜ zu geben. Kennt
>> jemand den genauen Unfallort?
>
>Laut Presseberichten geht es um das Gelände des Rudervereins
>Blankenstein e. V.
>
>http://www.ruderverein-blankenstein.de/pages/anfahrt.html
>
>Die Wegbeschreibung dort deutet auf das von mir mit Google Maps
>verlinkte Gebäude hin, wenn man unterstellt, dass die Karte bei Google
>Maps die Straße "Zu den sieben Hämmern" nicht richtig darstellt.
Laut DGK5 führt die Straße mit diesem Namen zu beiden fraglichen
Stellen. Die HP des Rudervereins klärt die Frage aber eindeutig.
Schon klar, macht ja auch Spaß. Es gibt auch stellen an der Strecke, wo
man besonders gerne rußt :-)
Der Schrottzug-Tf wird das eventuell anders sehen, da die Stelle ja
beschrankt ist.
Gruß
Will
In der Stvo steht auch das man auf Bahnübergängen nicht wenden Parken und
Halten darf . Und davon befreien dich deine sonderrechte nicht.
G.K.
--
Wichtige Nachrichten an Bastler100ya-at-Yahoo.de
>Blaulicht ohne Martinshorn = Warnung vor einer Gefahr, Einsatzstelle,
>Inanspruchnahme von Sonderrechten
>Blaulicht mit Martinshorn = Gebot, dem Fahrzeug freie Bahn zu verschaffen
Wurde nicht vor gar nicht so langer Zeit die StVO derart abgeändert,
dass Blaulicht ohne Martinshorn jetzt auch freie Bahn verschafft?
IIRC hat man das gemacht, damit die Einsatzfahrzeuge nicht immer
lärmend durch die Gegend fahren müssen, wenn es nicht unbedingt
erforderlich ist.
Mehr oder weniger wurde das ja schon immer so praktiziert.
Grüße, Torsten
> Thomas Hochstein wrote:
>
>> Horst Lange schrieb:
>>
>>> Deshalb hat man auch mit Blaulicht Respekt vor
>>> Schienenfahrzeugen und vergisst nie, daß Blaulicht (auch mit
>>> Martinshorn) keinen Vorrang einräumt.
>>
>> Anderer Ansicht die StVO.
> In der Stvo steht auch das man auf Bahnübergängen nicht wenden Parken und
> Halten darf . Und davon befreien dich deine sonderrechte nicht.
Wieso nicht?
Dass es u. U. keine besonders gute Idee ist und nicht mit § 35 (8) StVO
in Einklang zu bringen ist, steht auf einem anderen Blatt ...
Gruß Lars
Weil auch die sonderrechte in der STVO definiert sind .
Das heißt es ist genau festgelegt gegen welche Paragraphen du verstoßen
darfst und unter welchen Bedingungen.
Der Mit den Bahnübergängen (35 steht NICHT darunter).
G.K.
Sollte man eigentlich Bei der Prüfung für Sondersignal gelernt haben.
Wenn nicht ist vielleicht auch mal drüber nachzudenken sowas wieder
einzuziehen.
> Lars Ruebekeil wrote:
>
>> Am 02.08.2006 schrieb gunter Kühne:
>>
>>> Thomas Hochstein wrote:
>>>
>>>> Horst Lange schrieb:
>>>>
>>>>> Deshalb hat man auch mit Blaulicht Respekt vor
>>>>> Schienenfahrzeugen und vergisst nie, daß Blaulicht (auch mit
>>>>> Martinshorn) keinen Vorrang einräumt.
>>>>
>>>> Anderer Ansicht die StVO.
>>> In der Stvo steht auch das man auf Bahnübergängen nicht wenden Parken und
>>> Halten darf . Und davon befreien dich deine sonderrechte nicht.
>>
>> Wieso nicht?
>>
>> Dass es u. U. keine besonders gute Idee ist und nicht mit § 35 (8) StVO
>> in Einklang zu bringen ist, steht auf einem anderen Blatt ...
>>
>> Gruß Lars
> Weil auch die sonderrechte in der STVO definiert sind .
Stimmt, in § 35, für die Feuerwehr (1), für den Rettungsdienst (5a).
Schonmal durchgelesen?
> Das heißt es ist genau festgelegt gegen welche Paragraphen du verstoßen
> darfst und unter welchen Bedingungen.
Ja, und zwar gegen alle - wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben
dringend geboten ist.
"Von den Voschriften dieser Verordung ..."
> Der Mit den Bahnübergängen (35 steht NICHT darunter).
Bahnübergänge stehen in § 19. Und der gehört ganz sicher zu den
"Vorschriften dieser Verordnung".
In § 35 ist übrigens kein Paragraph konkret genannt, von dem befreit
wird (eher im Gegenteil) ...
> Sollte man eigentlich Bei der Prüfung für Sondersignal gelernt haben.
Bei einer Prüfung wird das Gelernte abgefragt. Aber es gibt ja gar keine
Prüfung, die man da machen muss. :-)
Zumal Sondersignal erstmal von den Sonderrechten unabhängig ist.
> Wenn nicht ist vielleicht auch mal drüber nachzudenken sowas wieder
> einzuziehen.
Hmmmja.
Gruß Lars
> In der Stvo steht auch das man auf Bahnübergängen nicht wenden Parken und
> Halten darf . Und davon befreien dich deine sonderrechte nicht.
Wo steht das mit dem Wenden? Ansonsten wäre das zulässig: §35 Abs. 5a StVO.
Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Sache.
> gunter Kühne schrieb:
> Hallo,
>
>> In der Stvo steht auch das man auf Bahnübergängen nicht wenden Parken und
>> Halten darf . Und davon befreien dich deine sonderrechte nicht.
>
> Wo steht das mit dem Wenden? Ansonsten wäre das zulässig: §35 Abs. 5a StVO.
>
> Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Sache.
Wie Henning schon sagte, wenn das nicht sicher[1] möglich (und das war
es in Hattingen ja anscheinend nicht) aber einsatztaktisch notwendig
(sinnvoll) ist, dann hilft im Zweifel eben nur, den Schienenverkehr
frühzeitig einstellen zu lassen.
Die Frage, inwiefern das auf dieser speziellen Strecke möglich gewesen
wäre, ist ja IIRC noch nicht beantwortet.
[1] § 35 (8) StVO
Gruß Lars
Das waere mir neu, und dem Verkehrsminister auch:
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_947880/Strassenverkehrs-Ordnung.pdf
> IIRC hat man das gemacht, damit die Einsatzfahrzeuge nicht immer
> lärmend durch die Gegend fahren müssen, wenn es nicht unbedingt
> erforderlich ist.
>
> Mehr oder weniger wurde das ja schon immer so praktiziert.
Klar, in der Praxis faehrt man je nach Lage (vermutete
Dringlichkeit des Einsatzes, Verkehrsaufkommen, Tages-
zeit) nur mit Blaulicht oder schaltet das Horn nur kurz
an Kreuzungen ein. Sofern sie einen erstmal wahrgenom-
men haben halten die anderen Verkehrsteilnehmer dann
praktisch immer an und lassen einen passieren, auch wenn
sie es rein rechtlich nicht muessten.
Christoph
Kann man nicht einige Westentaschenloeschfahrzeuge auch
mit einem alten 3er (bis 7,5 t) fahren? Beim TSF-W waere
ich mir da ziemlich sicher, LF 8/6 und TLF 16/24 wuerde
ich auch nicht ausschliessen wollen (unser 16/24 hat IIRC
etwa 9 t).
> nicht bekommen, wenn Du nicht in der Lage bist, mit einem LKW rückwärts
> zu fahren.
Zumindest das gefuerchtete Rueckwaertsfahren mit dem
Gliederzug bleibt den meisten Feuerwehrleuten mittler-
weile erspart, da man den LKW-Schein auch ohne Haenger-
berechtigung machen kann.
> Unfallursache war doch völlig eindeutigerweise, daß man Rettungswagen
> mit einem PKW-Führerschein fahren darf, wobei "darf" und "kann" eben
> zwei paar Schuhe sind.
Das wuerde ich so nicht unterschreiben wollen, zumal
das Vorhandensein eines 2er-Scheins in der Hosentasche
auch nicht immer mit den Fahrkuensten korreliert.
Christoph
Der Satz irritiert mich auch. OK, bei schlechten
Adhäsionsverhältnissen ist es manchmal nötig, die Antriebsachse
talseitig zu haben, also insebsondere bei beladenen Fronttriebler das
Heck bergan und beim leeren Hecktriebler die Front beran. Der MB 307,
oder was das war, ist m.W. Hecktriebler. Aber der Kofferaufbau mit der
ganzen Medizin und Technik, Patient, Sanitäter bzw. Notarzt hinten
drinn, dürfte nicht als leer durchgehen. Und schlechte
Adhäsionsverhältnisse dürften bei der Wetterlage der letzten Wochen
auch nicht geherrscht haben.
>Man wird also dringlich das RTW-Fahrpersonal nachqualifizieren wollen.
Vermutlich. Trotzedem ist mir immer noch unklar, warum der nicht
Rückwärts bergan fahren konnte.
Gruß, Mathias Bölckow
Soweit ich mich erinnern kann mußte man vor über 10 Jahren nach Gesetz
mit Blaulicht und Martinshorn von der Garage bis zur Einsatzstelle
Fahren. Die meisten (oder gar alle) Fahrer haben zur Schonung der
Nachbarn und der restlichen Bevölkerung zwischendrin das Horn
ausgeschaltet und waren somit ohne Wegerecht unterwegs. Dieser Umstand
wurde angepasst. Jetzt muß auf der Einsatzfahrt nur das Blaulicht laufen
und wenn man sich Freie Bahn schaffen will (Kreuzung usw.) das Horn
zuschalten
>
>> IIRC hat man das gemacht, damit die Einsatzfahrzeuge nicht immer
>> lärmend durch die Gegend fahren müssen, wenn es nicht unbedingt
>> erforderlich ist.
>>
>> Mehr oder weniger wurde das ja schon immer so praktiziert.
Horst
Stimmt, so war das. Das Fahren nur mit Blaulicht (ohne
Wegerecht) war frueher eigentlich gar nicht zulaessig
und wurde dann erlaubt.
Christoph
gunter Kühne wrote:
> Weil auch die sonderrechte in der STVO definiert sind .
> Das heißt es ist genau festgelegt gegen welche Paragraphen du verstoßen
> darfst und unter welchen Bedingungen.
sehe ich anders: "Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den
Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist".
(§35 5a).
Also ist alles erlaubt :)
Torsten.
gunter Kühne schrieb:
> Weil auch die sonderrechte in der STVO definiert sind .
> Das heißt es ist genau festgelegt gegen welche Paragraphen du verstoßen
> darfst und unter welchen Bedingungen.
> Der Mit den Bahnübergängen (35 steht NICHT darunter).
Du solltest Dir den §35 mal durchlesen.
> Sollte man eigentlich Bei der Prüfung für Sondersignal gelernt haben.
Sowas gibt es nicht - ausnahmen im Rahmen spezieller Diensterlasse
einzelner Einrichtungen ausgenommen.
--
Es ist ABC-Pulver, gehört also in die Brandklassen A, B und C.
Demnach ist es allerhöchst brennbar. -- Henning Koch in d.e.n.
> Kann man nicht einige Westentaschenloeschfahrzeuge auch
> mit einem alten 3er (bis 7,5 t) fahren?
Das ja, aber selbst bei unserer freiwilligen Dorffeuerwehr kommst Du
damit nicht hin, und auch nicht beim in Hintertupfingen beliebten
Unimog 4000.
>> Unfallursache war doch völlig eindeutigerweise, daß man Rettungswagen
>> mit einem PKW-Führerschein fahren darf, wobei "darf" und "kann" eben
>> zwei paar Schuhe sind.
>
> Das wuerde ich so nicht unterschreiben wollen, zumal
> das Vorhandensein eines 2er-Scheins in der Hosentasche
> auch nicht immer mit den Fahrkuensten korreliert.
Es korreliert nicht immer mit den Fahrkünsten, insbesondere wenn der
Schein beim Bund gemacht und danach nie wieder benutzt wurde. Aber
mindestens wirst Du bei der Prüfung zeigen müssen, daß Du allein mit
Außenspiegeln ein längeres Fahrzeug rückwärts zu bewegen imstande bist.
Schein hin oder her, die entsprechende Institution täte offensichtlich
gut daran, ihren RTW-Fahrern ein paar beaufsichtigte Folterstunden auf
einem geeigneten Übungsplatz zukommen zu lassen. Daß PKW-Fahrer nicht
in der Lage sind, einen 2,8- oder 3,5-Tonner sicher rückwärts zu bewegen,
ist nämlich völlig normal.
Hans-Joachim
--
Due to the lack of abuse handling, postings from the spammer-domain
google.com aren't routed by the local newsserver, and won't arrive here.
Wie? Sind die schwerer als 7,5t? Ein Mog über 7,5 kommt mir irgendwie zu
schwer vor...
> Schein hin oder her, die entsprechende Institution täte offensichtlich
> gut daran, ihren RTW-Fahrern ein paar beaufsichtigte Folterstunden auf
> einem geeigneten Übungsplatz zukommen zu lassen. Daß PKW-Fahrer nicht
> in der Lage sind, einen 2,8- oder 3,5-Tonner sicher rückwärts zu bewegen,
> ist nämlich völlig normal.
Kommt aber entscheidend auf das Fahrzeug an. Besonders der Aufbau und
die Tatsache, dass man keine Heckscheibe hat, hat großen Einfluss darauf.
Ich muss allerdings zugeben, dass mir mein LKW-Schein und Fahrpraxis auf
solchen auch beim RTW-Fahren deutlich Sicherheit gegeben hat.
Nein. Die meisten RTW (z.B. auch den, der auf den Bildern zu sehen ist)
darf man nicht mit dem PKW-Schein fahren.
Ja, Normgewichte sind beim TLF16/24Tr 9 bzw. 9,5t. Es gibt in einigen
Bundesländern aber auch TLF8/18, die ggfs. mal unter 7,5t liegen. Ein
TSF-W liegt zwischen 6,o - 7,5t. Die älteren LF8/6 können das auch
schonmal schaffen.
> Zumindest das gefuerchtete Rueckwaertsfahren mit dem
> Gliederzug bleibt den meisten Feuerwehrleuten mittler-
> weile erspart, da man den LKW-Schein auch ohne Haenger-
> berechtigung machen kann.
Richtig. Dies ist auch (sinnvollerweise) bei vielen Feuerwehren üblich,
da keine Anhänger vorhanden sind.
> Das wuerde ich so nicht unterschreiben wollen, zumal
> das Vorhandensein eines 2er-Scheins in der Hosentasche
> auch nicht immer mit den Fahrkuensten korreliert.
Richtig.
Das ist (so pauschal) Unsinn.
>> Das wuerde ich so nicht unterschreiben wollen, zumal
>> das Vorhandensein eines 2er-Scheins in der Hosentasche
>> auch nicht immer mit den Fahrkuensten korreliert.
Das hast du sehr schön gesagt :)
> Es korreliert nicht immer mit den Fahrkünsten, insbesondere wenn der
> Schein beim Bund gemacht und danach nie wieder benutzt wurde. Aber
> mindestens wirst Du bei der Prüfung zeigen müssen, daß Du allein mit
> Außenspiegeln ein längeres Fahrzeug rückwärts zu bewegen imstande bist.
Ahja? Also rückwärts einparken mit dem LKW ist doch was ganz anderes, da
wäre zum beispiel der umstand das man eine $Sehr Lange "Parklücke" hat
in die man einscheren darf, nebenbei steht außerdem der Fahrlehrer zum
winken draußen ob auch alles okay ist und last but not least, in einem
durchschnittlichen LKW habe ich ganz deutlich mehr übersicht als in
einem durchschnittlichen RTW.
> Schein hin oder her, die entsprechende Institution täte offensichtlich
> gut daran, ihren RTW-Fahrern ein paar beaufsichtigte Folterstunden auf
> einem geeigneten Übungsplatz zukommen zu lassen.
ACK, im Rahmen eines Fahrsicherheitstrainings macht das ganze bestimmt
auch eine menge Spaß.
> Daß PKW-Fahrer nicht
> in der Lage sind, einen 2,8- oder 3,5-Tonner sicher rückwärts zu bewegen,
> ist nämlich völlig normal.
Leider zutreffend, aber andererseits gibt es auch jede menge Fahrer die
schon mit einem normalen Fahrzeug, bei allem was geradeausfahren
übersteigt, überfordert sind.
Gruß Nils
>Nein. Die meisten RTW (z.B. auch den, der auf den Bildern zu sehen ist)
>darf man nicht mit dem PKW-Schein fahren.
Die frage ist doch, mit welchem PKW-Führerschein. Mit meinem alten
Schein Klasse 3 würde mich nur interessieren, ob der Besitzer dem
zustimmt und ob ich das Blaulicht abdecken muss.
Gruß, Mathias Bölckow
Wenn Du z.B. auf die Autobahn auffährst, wo keine Auffahrt ist, und
der RTW sich an einer Böschung überschlägt, dann magst Du nicht gegen
die StVO verstoßen haben, aber trotzdem glaube ich nicht, dass die
Aktion erlaubt war.
>Also ist alles erlaubt :)
Zudem mag es andere Rechtsvorschriften als die StVO geben, gegen die
verstoßen wurde.
Gruß, Mathias Bölckow
>> Ich behaupte, dass dafür nicht nur die Möglichkeit bestehen könnte,
>> sondern dass sie bestehen muss. Spannend ist auch die Frage, inwieweit
>> das Gebäude durch eine öffentliche Verkehrsfläche erschlossen ist. Ein
>> mindestens durch einen (privaten?) BÜ, an den sich eine kurze (private?)
>> Wegstrecke ohne Wendemöglichkeit anschließt, von der öffentlichen
>> Verkehrsfläche getrenntes Grundstück dürfte mindestens bei einer
>> aktuellen Baugenehmigung erhebliche Probleme beim Brandschutz bekommen.
>> Ich denke, dass hier auch die 50-m-Klausel nicht greift - man kann den
>> Feuerwehrschlauch ja schlecht über eine Bahnstrecke legen.
>
>
>Wo soll denn das Problem liegen?
Ein Feuerwehr-Einsatz braucht mehr Entwicklungsfläche, als ein RTW zum
Wenden benötigt.
>Für ein TLF brauchst Du einen 2er-Schein,
Nicht immer, und schon garnicht ist ein TLF das Mittel der Wahl zum
Erstangriff beim Gebäudebrand.
>Unfallursache war doch völlig eindeutigerweise, daß man Rettungswagen
>mit einem PKW-Führerschein fahren darf,
Diese Aussage ist ungefähr genauso blödsinnig wie die, dass der Zug in
den RTW gerast wäre.
Die meisten RTW darfst du erst garnicht mit einem PKW-Schein fahren,
und gerade beim Feuerwehr-Rettungsdienst haben die meisten Fahrer
ohnehin den LKW-Schein.
Ich sprach von _PKW_-Schein. Die alte Klasse drei entspricht dem C1E
(oder sogar mehr) und ist eigentlich kein "PKW-Schein".
Die Aktion an sich ist schon erlaubt. Einzig der §35(8) schränkt ein, dass
"(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."
> Zudem mag es andere Rechtsvorschriften als die StVO geben, gegen die
> verstoßen wurde.
Jain. Im Grunde gegen den Sonderrechtsparagraphen selbst.
Den Pulverloeschanhaenger, den wir manchmal zu Brand-
sicherheitswachen mitnehmen durften, darf man m.W.
auch mit den "ohne Anhaenger"-Schein ziehen (da unter
750 kg und ungebremst).
Christoph
> Ich denke, dass hier auch die 50-m-Klausel nicht greift - man kann den
> Feuerwehrschlauch ja schlecht über eine Bahnstrecke legen.
>
kann man bei Böschungsbränden doch auch: Anruf beim Fahrdienstleiter,
Streckensperrung und Wasser marsch.
--
Gruß,
André Joost
Wobei die Rückmeldung, dass die Strecke gesperrt ist und tatsächlich,
definitiv kein Zug mehr kommt, schon einige Zeit dauern kann.
> In der Stvo steht auch das man auf Bahnübergängen nicht wenden Parken und
> Halten darf . Und davon befreien dich deine sonderrechte nicht.
Doch, selbstverständlich. Sie befreien von (nahezu) allen Vorschriften
der StVO.
> Daß PKW-Fahrer nicht
> in der Lage sind, einen 2,8- oder 3,5-Tonner sicher rückwärts zu
> bewegen, ist nämlich völlig normal.
Also ich habe noch den alten grauen 3er-Lappen und bewege meinen
2,8t-PKW recht problemlos rückwärts, auch mit eingeklappten
Rückspiegeln.
Natürlich habe ich Sensoren in den Stoßstangen, die mich vor
Hindernissen warnen.
Viel lustiger finde ich es, wenn die UPS-Jungs in ihren albernen kurzen
Hosen den Plaste-Dienstlaster aus Faulheit in unser Kiesbeet fahren
und dann nicht wieder herausbekommen.
Der Nachbar (Bauer) kann seinen Trecker bald hier stehen lassen und
davon leben, die Deppen wieder herauszuziehen.
Nein, es ist keine Frage von PKW-Fahrer oder nicht, es ist ein Frage
von Intelligenz.
Gruß
Will
> Unfallursache war doch völlig eindeutigerweise, daß man Rettungswagen
> mit einem PKW-Führerschein fahren darf, wobei "darf" und "kann" eben
> zwei paar Schuhe sind.
mag sein, dass das von unterschiedlichen ausbildern unterschiedlich
gehandhabt wird, aber nachdem ich meinen personenbefoerderungsschein
erhalten hatte, durfte ich erst KTW und dann RTW fahren, nachdem ich
ein paar tage auf allen drei vorhandenen modellen geschult wurde,
inclusive rueckwaertsfahren, fahren am berg und geschicklichkeits-
parcours.
du kaempfst ja im RTW oft damit, dich irgendwo durchschlaengeln zu
muessen, weil die PKW-fahrer (inclusive notarzt) kaum ein gefuehl
dafuer haben, wieviel platz so eine kiste braucht. dazu kommen alte
firmengelaende, leinpfade und obskure feldwege.
--
frobnicate foo
Aber von Dummheit oder Selbstüberschätzung leider nicht.
Grüße,
Björn
--
BOFH excuse #387:
Your computer's union contract is set to expire at midnight.
Nein. Wobei das losgelöst ist, von der rechtlichen Seite.
> Nein. Wobei das losgelöst ist, von der rechtlichen Seite.
Ja, leider.
Grüße,
Björn
--
BOFH excuse #25:
Decreasing electron flux
> Thomas Hochstein wrote:
>> gunter Kühne schrieb:
>
>>> In der Stvo steht auch das man auf Bahnübergängen nicht wenden
>>> Parken und Halten darf . Und davon befreien dich deine
>>> sonderrechte nicht.
>
>> Doch, selbstverständlich. Sie befreien von (nahezu) allen
>> Vorschriften der StVO.
>
> Aber von Dummheit oder Selbstüberschätzung leider nicht.
>
> Grüße,
>
>
> Björn
>
Das glaube ich wiederum Nicht .
Weil bei Bahnübergängen hätte das keinen Sinn.
Ein Zug hat nunmal einen anderen Bremsweg als ein Auto und da in der
heutigen Zeit niemand mehr die elementarsten technischen Grundlagen
beherrscht kommt dann eben sowas raus.
Übrigens §12 Absatz eins Punkt fünf sagt ganz eindeutig auf Bahnübergängen.
Und zum Wenden Muss ich halten.
Übrigens von § 1 bist du auch Niee befreit.
Gunter
--
Wichtige Nachrichten an Bastler100ya-at-Yahoo.de
Was glaubst Du nicht?
> Weil bei Bahnübergängen hätte das keinen Sinn.
> Ein Zug hat nunmal einen anderen Bremsweg als ein Auto und da in der
> heutigen Zeit niemand mehr die elementarsten technischen Grundlagen
> beherrscht kommt dann eben sowas raus.
Warum wirfst Du eigentlich immer solch pauschale Aussagen in den Raum?
> Übrigens §12 Absatz eins Punkt fünf sagt ganz eindeutig auf Bahnübergängen.
> Und zum Wenden Muss ich halten.
Wie gesagt: Rechtlich ist er davon befreit - ob es sinnvoll ist, auf dem
Bahnübergang zu wenden, steht auf einem anderen Blatt. Ich würde es
nicht machen.
> Übrigens von § 1 bist du auch Niee befreit.
Doch. Auch davon befreit der §35. Die Einschränkung übernimmt hierbei
aber der §35(8).
> gunter Kühne schrieb:
>> Das glaube ich wiederum Nicht .
>
> Was glaubst Du nicht?
>
>> Weil bei Bahnübergängen hätte das keinen Sinn.
>> Ein Zug hat nunmal einen anderen Bremsweg als ein Auto und da in der
>> heutigen Zeit niemand mehr die elementarsten technischen Grundlagen
>> beherrscht kommt dann eben sowas raus.
>
> Warum wirfst Du eigentlich immer solch pauschale Aussagen in den Raum?
>
>> Übrigens §12 Absatz eins Punkt fünf sagt ganz eindeutig auf
>> Bahnübergängen. Und zum Wenden Muss ich halten.
>
> Wie gesagt: Rechtlich ist er davon befreit - ob es sinnvoll ist, auf dem
> Bahnübergang zu wenden, steht auf einem anderen Blatt. Ich würde es
> nicht machen.
>
>> Übrigens von § 1 bist du auch Niee befreit.
>
> Doch. Auch davon befreit der §35. Die Einschränkung übernimmt hierbei
> aber der §35(8).
>
Tut mir leid die Obersten Richter in diesem Staat sehen das anders.
Google mal danach ich habe im Moment keine Zeit .
Du Hat dich als Fahrer eines Fahrzeuges mit Sondersignal Immer vorher davon
zu überzeugen das Alle anderen Beseitigten deine Absicht wargenommen haben.
So ist zu mindestens der Grundtenor bei fast allen einschlägigen Urteilen in
solchen Fällen.
Gunter
Aber im Prinzip isses ja auch egal Darwin regelt das auch so.
>>> Übrigens von § 1 bist du auch Niee befreit.
Den Paragraphen kenne ich nur noch in der Version von Jürgen von
Manger:
"Ich muss meine Mitmenschen so weit belästigen wie nach die
Umstände..." :-)
>> Doch. Auch davon befreit der §35. Die Einschränkung übernimmt hierbei
>> aber der §35(8).
>>
>Tut mir leid die Obersten Richter in diesem Staat sehen das anders.
>Google mal danach ich habe im Moment keine Zeit .
>Du Hat dich als Fahrer eines Fahrzeuges mit Sondersignal Immer vorher davon
>zu überzeugen das Alle anderen Beseitigten deine Absicht wargenommen haben.
***********
*g*
--
Reinhard Schumacher
(ab hier signaturfreie Zone)
gunter Kühne schrieb:
> Tut mir leid die Obersten Richter in diesem Staat sehen das anders.
Aha. Das musst Du mir mal erklären, da mir durchaus andere Urteile zu
diesem Thema bekannt sind. (ich glaube, wir missverstehen uns hier)
> Google mal danach ich habe im Moment keine Zeit .
OK. Ich kann warten.
> Du Hat dich als Fahrer eines Fahrzeuges mit Sondersignal Immer vorher davon
> zu überzeugen das Alle anderen Beseitigten deine Absicht wargenommen haben.
> So ist zu mindestens der Grundtenor bei fast allen einschlägigen Urteilen in
> solchen Fällen.
Dacht' ichs mir.
[korinthenkackermodus]
Ja, und genau das habe ich auch nicht bestritten. Du vermischst hier §35
und §38. Da muss man sauber trennen, da die Sonderrechte des §35
- völlig losgelöst davon sind [1]
- von _allen_ §§ der StVO befreien, sofern
- es nicht gegen §35(8) verstößt.[2]
Genau dieses Problem, [das in vielen Fällen ein akademisches ist],
nämlich die _genaue_ Kenntnis und Trennung zwischen 35/38, ist auch bei
den Helfern der HiOrgs nicht sehr weit verbreitet.
> Aber im Prinzip isses ja auch egal Darwin regelt das auch so.
Nee, leider nicht. Dummerweise sterben (wegen der Unkenntnis von Recht
und Physik) auch nicht beteiligte, wie Beifahrer, Zivilisten, usw...
Den Fehler, den Du machst, machen viele. Man behauptet zu Unrecht, dass
§1 nicht von 35/38 angetastet wird. Das ist nicht richtig, in der
Auswirkung auf Gefährdung der anderen steht der 35(8) dem §1 in nix nach.
Nur wie ist (in den Augen der §1-Befürworter[3]) das Thema "Behinderung"
mit den Sonderrechten vereinbar? Nämlich gar nicht, daher gibts den §35(8).
[/korinthenkackermodus]
Um es mal klar zu sagen: Das ist ein recht theoretisches Problem. Ich
bin allerdings der Ansicht, wenn man über Recht und Gesetz diskutiert,
dann muss man schon korrekt sein.
Du kannst Dir sicherlich vorstellen, dass es in den NGs über Feuerwehr,
Rettungsdienst, usw. sowie in div. Internetforum des öfteren
Diskussionen zu dem Thema gibt. Dort prallen dann auch schon mal Welten
aufeinander, weil gefährliches Halbwissen mit extremer Dreistigkeit ein
zündfähiges Gemisch ergeben.
[1] Sonderrechte nach §35 kann man auch ohne SoSi in Anspruch nehmen.
Vereinfacht gesagt: §35 ist für alles zuständig, dass _mich_
betrifft.(Übertreten von Regeln) Sobald andere Leute ins Spiel kommen,
von denen ich was will, dann gilt §38. ("Platz machen!")
[2] auch von §1, da diese Aufgabe von §35(8) wahrgenommen wird.
[3] Mir fiel kein besseres "Schlagwort" ein.
Richtig lernen tust du das in der Fahrschule eh nicht. Dort bekommst
du rangieren gezeigt und darfst es mal ausprobieren. Rückwärtsfahren mit
dem Unimog habe ich beim Essenholen auf dem etwas engen Küchenhof
gelernt, während zwei andere schon an der Rampe standen und einer davon
mit dem Gaspedal spielend seine Abfahrtsbereitschaft signalisierte.
Einweiser kannste vergessen, normalerweise ist der Beifahrer ein
innendienstkranker Abseiler dem ich die Sicherheit von Mann oder Maus
nicht anvertrauen würde.
Nach einer Weile schiebt man die Kiste dann auch in Lücken, die es
erforderlich machen, beide Seitenspiegel einzuklappen und bei denen der
Beifahrer die Beladung selber machen muss, weil man die Tür nicht mehr
aufbekommt.
Gruß,
Martin
> Weil auch die sonderrechte in der STVO definiert sind .
> Das heißt es ist genau festgelegt gegen welche Paragraphen du verstoßen
> darfst und unter welchen Bedingungen.
Ist mir nicht bekannt. In welchem Paragraphen sind diese Bedingungen
festgelegt?
--
Gruss * Holger Metschulat
Holger * e-mail: ho...@stellwerke.de, http://home.arcor.de/estw
"Internet-Nutzung ist ein Privileg und kein Recht."
(Rechnerraum-Ordnung an der Uni von 1994)
Drei TLFs und kein LF? Hat Dein "Dorf" zufaellig eine
4 km lange, 80 m breite schnurgerade Hauptstrasse aus
dickem Beton, wo immer metallene Donnervoegel landen?
Christoph
> Wie Henning schon sagte, wenn das nicht sicher[1] möglich (und das war
> es in Hattingen ja anscheinend nicht) aber einsatztaktisch notwendig
Nee, ich meinte, wo steht in der StVO, daß Wenden auf dem BÜ (generell)
verboten ist? Habe nichts gefunden.
Ok, bei nur einem Grossfahrzeug nur ein TLF zu beschaffen
waere schon etwas weniger unverstaendlich.
> Ob das nach Feuerwehr-Nomenklatur ein TLF oder LF ist, weiß ich ehrlich
> gesagt nicht - die Dorfpresse nannte es ein Tanklöschfahrzeug, als es
> erworben wurde, aber was heißt das schon.
Genau. Vielleicht weiss die Dorfpresse ja nicht, dass auch
LFs heutzutage einen Loeschwassertank haben und trotzdem
nicht TLF heissen.
> Ist ein 12-Tonner Iveco.
Das waere fuer ein 16/24 recht schwer und fuer ein 24/48
(das man auf dem Dorf nun wirklich nicht brauchen kann)
was leicht. Und 16/25 werden leider kaum noch beschafft.
Weisst Du zufaellig, wieviel Sitzplaetze das Ding hat?
Oder ist zufaellig die Funkkennung (oft an der Front-
scheibe durch Klebebuchstaben angeschrieben, in der Form
X-YY-Z) bekannt?
Christoph
Wieso das nicht? Wenn das TLF so schnell genug vor Ort ist, reicht oft
der WIRE 2cbm Eimer auf dem Fahrzeug.
>> Naja ... unsere Dorffeuerwehr hat meines Wissens die Auswahl zwischen
>> ihrem TLF, ihrem TLF, oder ihrem TLF, sofern sie nicht noch irgendwas
>> kleines in der Garage verstecken.
>
>Drei TLFs und kein LF? Hat Dein "Dorf" zufaellig eine
>4 km lange, 80 m breite schnurgerade Hauptstrasse aus
>dickem Beton, wo immer metallene Donnervoegel landen?
Ich kann nur auf sporadische Erzählungen der freiwilligen und der
Berufsfeuerwehr Veddel-Rothenburgsort zurückgreifen. Da schien es bei
Bränden vor allem wichtig, dass zunächst das TLF an den Einsatzort
gelangt. Für brennende Autos und Müllcontainer scheint das auch
ausreichend. Vor allem dauert es, bis nicht zugeparkte Hydranten
gefunden und angeschlossen sind.
Gruß, Mathias Bölckow
Wenn es ein TLF mit Staffelbesatzung ist (6 Personen,
gibt es leider kaum noch), mag das als Erstangriffs-
fahrzeug noch passabel sein. Mit einer Truppbesatzung
(3 Personen) stehst Du ausser bei Auto- und Container-
braenden nur dumm da, weil Du nicht ausreichend Perso-
nal (Angriffstrupp, Rettungstrupp, Einsatzleiter, Ue-
berwacher) fuer einen Atemschutzeinsatz hast, und die
auf diesen Fahrzeugen vorhandene Anzahl von Schlaeu-
chen ist auch nicht wirklich gross.
Haengt natuerlich immer stark davon ab, was man vor
Ort hat und wie die Fahrzeuge ausgestattet sind. Wir
hatten frueher im TLF 16/25 Atemschutzgeraete im
Mannschaftsraum, im alten LF 16 nicht, das ist natuer-
lich ein Vorteil. Jetzt haben wir ein LF 16/12 mit
Geraeten im Mannschaftsraum, und ein TLF 16/24, das
in seinen Geraeteraeumen vor allem warme Luft mit-
fuehrt (trotz Stromerzeuger als Zusatzbeladung).
Christoph
Hi Hans-Joachim,
>> Ahja? Also rückwärts einparken mit dem LKW ist doch was ganz anderes, da
>> wäre zum Beispiel der Umstand das man eine $Sehr Lange "Parklücke" hat
>> in die man einscheren darf, nebenbei steht außerdem der Fahrlehrer zum
>> winken draußen ob auch alles okay ist
> Wenn der Fahrlehrer praxistauglich ausbildet, bewacht er zwar das
> hintere Ende, weist aber nicht ein, denn einen Einweiser hat man in der
> Praxis auch nicht. Oder hast Du in den letzten 30 Jahren einen LKW mit
> Beifahrer gesehen, von Feuerwehr, Müllsammler und Ex-Ostblock mal
> abgesehen?
Der Sicherungsposten ist ja eigentlich vorgeschrieben, das der
Fahrlehrer also auch einweist ist doch klar, auch wenn es sich
vielleicht nur auf das Stop schreien beschränkt. Rückwärts mit Anhänger
am Straßenrand Parken lernt man im übrigen auch nicht, dabei wäre da
wirklich nützlich. Das keine Sicherungsposten an Bord sind ist
heutzutage zugegebener maßen üblich, eigentlich darf man also nicht mehr
rückwärts fahren.
>> und last but not least, in einem
>> durchschnittlichen LKW habe ich ganz deutlich mehr übersicht als in
>> einem durchschnittlichen RTW.
> Das glaube ich Dir. Da es keinen technischen Grund dafür gibt, sondern
> das eine rein ökonomische Frage ist, die im Vergleich zum RTW-Aufbau
> lächerliche Dimensionen hat, sei den Bestellern dafür in den ... Arm
> getreten.
Ein RTW darf halt nicht zu teuer werden...
>> Leider zutreffend, aber andererseits gibt es auch jede menge Fahrer die
>> schon mit einem normalen Fahrzeug, bei allem was geradeausfahren
>> übersteigt, überfordert sind.
> Das streite ich nicht ab, aber zumindest diese Sorte wird man wohl auf
> RTW seltener antreffen.
Kenne keine von der Sorte bisher :)
> Oder? ODER?
Bestimmt nicht, glaub ich. Allerdings gibts nichts was es nicht gibt.
Gruß Nils
Teilweise sicherlich, unser altes von 1970 hatte
einen. Aber LF 16 TS ohne Tank gab es z.B. noch
lange (bzw. gibts sicherlich noch irgendwo).
>>Das waere fuer ein 16/24 recht schwer und fuer ein 24/48
>>(das man auf dem Dorf nun wirklich nicht brauchen kann)
>>was leicht. Und 16/25 werden leider kaum noch beschafft.
>>Weisst Du zufaellig, wieviel Sitzplaetze das Ding hat?
>>Oder ist zufaellig die Funkkennung (oft an der Front-
>>scheibe durch Klebebuchstaben angeschrieben, in der Form
>>X-YY-Z) bekannt?
>
> Ach herrjeh, ich hab' das Ding nur mal auf einer Dorffete ausgestellt
> gesehen, als man dem Steuerzahler demonstrieren wollte, was man für
> seine Kohle neu gekauft hatte. Ich erinnere mich an chice
> Pumpenarmaturen im Heck, sowie daran, daß man erstaunlich viel Gerümpel
> unterbringen kann, aber sonst an nicht mehr viel.
Gibts bei Euch kein jaehrliches Feuerwehrfest, wo
man sich die Fahrzeuge ansehen kann?
Christoph
> Wenn der Fahrlehrer praxistauglich ausbildet, bewacht er zwar das
> hintere Ende, weist aber nicht ein, denn einen Einweiser hat man in der
> Praxis auch nicht. Oder hast Du in den letzten 30 Jahren einen LKW mit
> Beifahrer gesehen, von Feuerwehr, Müllsammler und Ex-Ostblock mal
> abgesehen?
Ja, wenn die Freundin des Fahrers/der Freund der Fahrerin gerade mitfährt.
Ob die oder der allerdings einweisen kann ...
... Martin
>> Das keine Sicherungsposten an Bord sind ist
>> heutzutage zugegebener maßen üblich, eigentlich darf man also nicht mehr
>> rückwärts fahren.
>
>Was heißt "heutzutage"? Ich habe meinen 2er 1980 gemacht, da gab es auch
>schon keine Beifahrer mehr.
>Und außerdem hast Du Unrecht: Man kann jederzeit Video installieren und
>ist aus dem Schneider. Feuerwehren sind ja bestimmt sehr
>sicherheitsbewußt, und werden das als Standardausstattung bestellen.
Stimmt.
Rückfahrkameras sind bei uns an allen Fahrzeugen üblich, bei denen
potentiell kein Sicherungsposten zur Verfügung steht. Also solche, die
von einer einzelnen Person gefahren werden sowie die RTW, wo ja die
zweite Person i.d.R. beim Patienten bleiben muss.
Sowas gab es wohl vor zwei Tagen hier auf der A6: Ein in Richtung
Norden fahrender Schwertransport hat sich in einer Baustelle
(vermutlich in der Baustelle auf der Brücke über den Rangierbahnhof,
die Ontopic-Kurve kriegend) festgefahren und "durfte" nach
Vollsperrung der Autobahn sechs Kilometer rückwärts bis zur
Anschlußstelle Schwetzingen zurückfahren und die Autobahn dort
verlassen.
Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Das Ueberschreiten der | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Gleise ist verboten! " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Fdl Bad Driburg, 15.02.1997 | Fon: *49 621 72739834
>> Genau. Vielleicht weiss die Dorfpresse ja nicht, dass auch
>> LFs heutzutage einen Loeschwassertank haben und trotzdem
>> nicht TLF heissen.
>
>Hatten LF nicht schon in den 60er Jahren einen Löschwassertank?
Sogar schon in den 30ern.
Aber halt nicht alle.
[12-Tonner Iveco]
Klingt nach einem TLF16/25, dem Urenkel der Gasspritze.
Die Gasspritze hatte die Aufgabe, schonmal so lange Wasser ins Feuer
zu spritzen, bis die Dampfspritze ihren Betriebsdruck aufgebaut hatte.
Dieses Konzept ist seit mindestens 15 Jahren taktisch überholt, und so
langsam setzt sich diese Erkenntnis auch durch ;-)
>> Ein Feuerwehr-Einsatz braucht mehr Entwicklungsfläche, als ein RTW zum
>> Wenden benötigt.
>
>Daß man diese Fläche gern hat, glaube ich gern. Ob sie immer zur
>Verfügung steht, nun, da bin ich nicht ganz so sicher.
Das Baurecht sollte dafür sorgen, dass diese zumindestens bei solchen
Gebäuden der Fall ist, in denen sich üblicherweise Menschen aufhalten.
>> Diese Aussage ist ungefähr genauso blödsinnig wie die, dass der Zug in
>> den RTW gerast wäre.
>>
>> Die meisten RTW darfst du erst garnicht mit einem PKW-Schein fahren,
>> und gerade beim Feuerwehr-Rettungsdienst haben die meisten Fahrer
>> ohnehin den LKW-Schein.
>
>Naja gut, dann erkläre mir doch mal, wieso man mit einem RTW nicht
>rückwärts einen Berg hochfahren kann.
Ich kenne die Örtlichkeit nicht.
Davon abgesehen scheinen wir uns darüber einig zu sein, dass diese
Aussage allgemein gesprochen genauso falsch ist wie der Versuch, auf
einem bahnseitig nicht gesperrten BÜ zu wenden...
> Hans-Joachim Zierke <Usenet...@Zierke.com> wrote:
>>Ich meine ... bei einer Spedition lernt der Fahrer das halt irgendwann,
>>wenn er ein paar Kilometer weit in den falschen Feldweg abbiegt, nur
>>dauert das dann halt, und ich habe mal gehört, daß man mit einem RTW
>>möglichst nicht ein paar Stunden extra brauchen sollte.
>
> Sowas gab es wohl vor zwei Tagen hier auf der A6: Ein in Richtung
> Norden fahrender Schwertransport hat sich in einer Baustelle
> (vermutlich in der Baustelle auf der Brücke über den Rangierbahnhof,
> die Ontopic-Kurve kriegend) festgefahren und "durfte" nach
> Vollsperrung der Autobahn sechs Kilometer rückwärts bis zur
> Anschlußstelle Schwetzingen zurückfahren und die Autobahn dort
> verlassen.
So ungewöhnlich ist das nicht. Wenn hier die Autobahn aufgrund eines
Unfall längere Zeit gesperrt wird habe ich es auch schon gesehen, dass
von der Polizei der Stau von hinten aufgelöst wird, indem zuerst PKW und
kleinere LKW der Reihe nach wenden und entgegen der Fahrtrichtung die
vorhergehende Anschlussstelle ansteuern.
Danach können die große LKW, für die der Platz zum Wenden nicht reicht
oder die es aus anderen Gründen nicht können, rückwärts zur
vorhergehenden Anschlussstelle ansteuern.
Die Autobahn wird dazu natürlich an der AS vollgesperrt und der übrige
Verkehr dort abgeleitet, das ganze ist also für die Polizei auch sehr
materialintesiv, zumal dann meistens aufgrund des größeren
Verkehrsaufkommens auch an der Anschlussstelle der Verkehr geregelt
werden muss, gerade wenn Fahrzeuge von der Auffahrt runterkommen.
Ob das Fahren von längeren Strecken im Rückwärtsgang für
Einsatzfahrzeuge so das Optimale ist, ist so eine Sache. Manchmal hat
man es ja auch eilig und gerade bei einem RTW ist zu einen die Sicht
nach hinten stark eingeschränkt und der zweite Mann zum anderen beim
Patienten gebunden.
Deswegen ist das Einstellen des Verkehrs auf der Strecke IMO durchaus
eine Option; Hennings Frage, inwiefern das speziell auf dieser Strecke
möglich wäre und wie lange das daueren würde, steht ja immer noch im
Raum.
Gruß Lars
Leider?`Ich bitte dich...
> Weisst Du zufaellig, wieviel Sitzplaetze das Ding hat?
> Oder ist zufaellig die Funkkennung (oft an der Front-
> scheibe durch Klebebuchstaben angeschrieben, in der Form
> X-YY-Z) bekannt?
Ist doch eigentlich auch egal, oder?
--
Gruss
Stefan
> Aber mindestens wirst Du bei der Prüfung zeigen müssen, daß Du allein mit
> Außenspiegeln ein längeres Fahrzeug rückwärts zu bewegen imstande bist.
Wedelst du dann mit den Spiegeln oder wie kommst du vom Fleck?
--
Klaus-Dieter Gogoll
> Das glaube ich wiederum Nicht .
> Weil bei Bahnübergängen hätte das keinen Sinn.
Das wiederum glaube ich Doch.
Weil der Gesetzestext sagt es nehmlich.
> Ein Zug hat nunmal einen anderen Bremsweg als ein Auto und da in
> der heutigen Zeit niemand mehr die elementarsten technischen
> Grundlagen beherrscht kommt dann eben sowas raus.
Richtiges Verhalten an Büs ist Bestandteil der Fahrausbildung.
Punkt. Berufsfahrer, die auch noch Sonderrechte wahrnehmen, müssen
das ganz besonders wissen.
> Übrigens §12 Absatz eins Punkt fünf sagt ganz eindeutig auf
> Bahnübergängen. Und zum Wenden Muss ich halten.
> Übrigens von § 1 bist du auch Niee befreit.
Du bleibst das Urteil schuldig :)
Grüße,
Björn
--
BOFH excuse #84:
Someone is standing on the ethernet cable, causing a kink in the
cable
> Ähh - wie willst Du Dummheit verbieten?
Das ist ja gerade das Problem :)
> Ich halte es nicht für zielführend, das Verhalten in
> Gefahrensituationen zu verrechtlichen. Man kann eine rechtliche
> Zielbeschreibung liefern, aber alles andere ist Blödsinn.
Im Prinzip ACK.
Wobei ich mich frage, in welcher Gefahrensituation der RTW-Fahrer
sich befand, als er sich zum Wenden auf dem Bü entschloss.
Grüße,
Björn
--
BOFH excuse #56:
Electricians made popcorn in the power supply
Nein, der Impuls von den an den Spiegeln reflektierten
Photonen treibt das Fahrzeug an.
Christoph
> Weil auch die sonderrechte in der STVO definiert sind .
> Das heißt es ist genau festgelegt gegen welche Paragraphen du verstoßen
> darfst und unter welchen Bedingungen.
Ah. Wo denn?
> Sollte man eigentlich Bei der Prüfung für Sondersignal gelernt haben.
Dann hast Du eine solche "Prüfung" offenbar nicht absolviert.
> Tut mir leid die Obersten Richter in diesem Staat sehen das anders.
Ach, Du schreibst gar nicht aus Deutschland. Sag das doch.
> Google mal danach ich habe im Moment keine Zeit .
"Ich habe keine Argumente. Such Du doch mal welche für mich."?
> Du Hat dich als Fahrer eines Fahrzeuges mit Sondersignal Immer vorher davon
> zu überzeugen das Alle anderen Beseitigten deine Absicht wargenommen haben.
Hübsch geschrieben. *eg*
> Ich sprach von _PKW_-Schein. Die alte Klasse drei entspricht dem C1E
> (oder sogar mehr) und ist eigentlich kein "PKW-Schein".
Dennoch wurde sie erteilt, ohne auch nur einen Lkw *gesehen* zu haben.
> Wurde nicht vor gar nicht so langer Zeit die StVO derart abgeändert,
> dass Blaulicht ohne Martinshorn jetzt auch freie Bahn verschafft?
Nein.
> IIRC hat man das gemacht, damit die Einsatzfahrzeuge nicht immer
> lärmend durch die Gegend fahren müssen, wenn es nicht unbedingt
> erforderlich ist.
Ja.
> Mehr oder weniger wurde das ja schon immer so praktiziert.
Nein.
[Fahrten mit Blaulicht ohne Martinshorn]
>> Mehr oder weniger wurde das ja schon immer so praktiziert.
>
>Nein.
Nicht? Dann habe ich das über Jahre hinweg also nur geträumt?
Grüße, Torsten