I wrote:
>> […]
>> Bei der PZB, um die es hier geht, kann an einem "Halt"
>> zeigenden Signal nur vorbei gefahren werden, wenn die
>> sogenannte "Befehlstaste" auf dem Triebfahrzeug betätigt
>> wird nachdem die Erlaubnis zum Überfahren dieses Signals
>> durch einen schriftlichen Befehl oder durch Anzeige eines
>> bestimmten Signalbildes übermittelt wurde. Befehle, die die
>> Fortsetzung des Betriebs bei technischen Störungen unter
>> dann einzuhaltenden Regeln ermöglichen, gibt es bei den
>> anderen Systemen aber auch.
>> […]
> Nicht ganz: Man kann an einem haltzeigenden Signal auch ohne
> Befehlstaste vorbeifahren, der Zug wird dann aber zwangsge-
> bremst. Wenn man dann die Richtlinie 408.2651 nicht befolgt,
> weil man glaubt, dass man die Zwangsbremsung kassiert hat,
> weil man beispielsweise schneller als 45 km/h oder 25 km/h
> war, sondern die Freitaste betätigt, kann man (technisch)
> weiterfahren. Prominentes Beispiel in letzter Zeit war der
> Güterzug, der in Mannheim den Eurocity auf die Seite gelegt
> hat; mit S-Bahnen hat man das einmal an dem Hannoveraner
> Flughafen getestet
> (
https://www.jonroma.net/media/rail/accident/germany/004_Hannover-Langenhagen.pdf).
> Falls der Fdl noch nicht die Einfahrt für den Gegenzug ge-
> stellt hat, könnte es sein, dass man auf die Strecke ausfah-
> ren kann, ohne eine Weiche auffahren zu müssen oder sonst
> einen weiteren Hinweis zu bekommen, dass man gerade etwas
> ganz, ganz Falsches tut.
Die BEU hat jetzt ihren Zwischenbericht veröffentlicht
(
https://www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/EUB/Zwischenberichte/2022/79_Zwischenbericht_Ebenhausen-Schaeftlarn.pdf?__blob=publicationFile&v=5);
die wesentlichen Tatsachen:
| Der Zug S 6785 fuhr nach der Abfahrt in Gleis 1 des Bf Eben-
| hausen-Schäftlarn unzulässig am Halt zeigenden Ausfahrsignal
| (Asig) 1P1 vorbei und erhielt eine 2.000 Hz Beeinflussung
| mit Zwangsbremsung durch die PZB. Der Tf löste die PZB-
| Zwangsbremsung auf und setzte die Fahrt nach kurzer Stand-
| zeit in Richtung des eingleisigen Streckenabschnittes nach
| Baierbrunn fort, ohne vorher den zuständigen Fahrdienstlei-
| ter (Fdl) über Zugfunk verständigt zu haben.
| Zur selben Zeit näherte sich aus Richtung Baierbrunn der Zug
| S 6776. Kurz bevor der Zug das Einfahrsignal (Esig) 1A er-
| reichte, führte die Vorbeifahrt des S 6785 am Asig 1P1 zum
| vorzeitigen Signalhaltfall des Esig 1A. Der Tf des Zuges er-
| kannte den Signalhaltfall und leitete eine Schnellbremsung
| ein. Zusätzlich erfolgte bei der Vorbeifahrt am Esig 1A eine
| 2.000 Hz Beeinflussung mit einer daraus resultierenden
| Zwangsbremsung, die jedoch die Bremswirkung aufgrund der be-
| reits eingeleiteten Schnellbremsung nicht mehr beeinflusst
| hat.
| Um 16:35 Uhr kollidierte der Zug S 6785 mit einer Geschwin-
| digkeit von ca. 57 km/h mit dem etwa in km 17,76 stehenden
| Zug S 6776.
| Die Auswertung der elektronischen Fahrtenregistrierung er-
| gab, dass der Zug S 6785 bereits vor dem Bf Ebenhausen-
| Schäftlarn eine Zwangsbremsung durch die PZB in Folge der
| Überschreitung einer Überwachungsgeschwindigkeit erhielt.
| Der Tf löste auch dort die Zwangsbremsung durch Betätigung
| der Freitaste auf und setzte seine Fahrt nach einer kurzen
| Standzeit ohne Verständigung des Fdl fort.
| In beiden Fällen wirkte das Zugsicherungssystem PZB wie vor-
| gesehen und der Zug wurde durch eine Zwangsbremsung zum Hal-
| ten gebracht. Die nach einer PZB-Zwangsbremsung notwendige
| betriebliche Verständigung zwischen Tf und Fdl, wie im Modul
| 408.2651 der Richtlinie 408 geregelt, unterblieb jedoch. Im
| Rahmen dieser häte die unzulässige Vorbeifahrt am Halt zei-
| genden Asig 1P1 als Ursache gemeinsam festgestellt werden
| müssen.
Tim
P. S.: Ich bin ziemlich sicher, dass eine tf-Ligatur in
„Signalhaltfall“ nicht hingehört.